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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sind Sie sich darüber klar, daß von den 25 Millionen t fast keine Einfuhren des Jahres 1959 sind, so daß für das Jahr 1959 die ganzen 10 Millionen t auf uns zukommen würden?

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das hat doch damit nichts zu tun!)



Rede von Dr. Heinz Starke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Bucerius, das hat damit gar nichts zu tun. Ich sprach nur davon: Verträge über 36 Millionen t liegen insgesamt vor, davon entfallen 25 Millionen t auf die Handelsgesellschaften des Bergbaues. Um diese Ablösung brauchen wir uns nicht zu kümmern. Sogar der Herr Bundeswirtschaftsminister hat diesen Zoll als notwendig bezeichnet, wenn man von den Verträgen loskommen will, aber doch nicht von den 25 Millionen t; denn das macht ja der Bergbau in sich. Also bleiben wenn wir das recht verstehen — 11 Millionen t. Die Verträge über diese 11 Millionen t sind unzweifelhaft nicht nur auf e i n Jahr abgeschlossen,

(Abg. Dr. Bucerius: Aber 9 Millionen davon in diesem!)

sondern, wie wir wissen, auf zwei Jahre verteilt.

(Abg. Dr. Bucerius: Aber 9 in diesem! — Zuruf des Abg. Dr. Atzenroth.)

— Herr Bucerius, diese Zahl — „9 in diesem" — höre ich zum erstenmal. Sie ist im Ausschuß nicht erörtert worden. Vielleicht liegt es ein wenig an der Eile, mit der das Ganze durch das Haus gepeitscht wird, daß wir über so wesentliche Tatsachen nichts wissen. Sie werden es mir nicht übelnehmen, wenn ich in einer so ernsten Situation — zumal ich nur ein paar Minuten zu sprechen habe
— es nicht ohne weiteres als amtlich nehme, daß von diesen 11 Millionen t 9 Millionen t auf das Jahr 1959 kommen.

(Zustimmung bei der FDP.)

Ich gehe davon aus, daß sie sich etwas mehr nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung verteilen, und dann handelt es sich eben um 11 Millionen in zwei Jahren; wobei ich Ihnen gern zugebe, daß der größere Teil dieser 11 Millionen in diesem Jahr 1959 liegen mag. Aber Sie haben ja selber auf Grund der Intervention der Montanunion und auf Grund der Reaktion, die Sie mit Ihrer Zollverordnung in diesem Hause gefunden haben, das Zollkontingent erhöht. Es wird jetzt 5 Millionen t oder etwas über 5 Millionen t betragen. Worum dreht es sich denn? In diesen beiden Jahren, um die es dann geht, ist dann mit etwa 5,5 Millionen t mal 2 das Zollkontingent so groß wie alles, was überhaupt an Einfuhrverträgen übrig bleibt. Neue Einfuhrverträge dürfen nicht geschlossen werden. Dann hat dieser Zoll nach diesen eindeutigen Zahlen einen anderen Sinn als den, ein Kampfinstrument gegen diese Verträge zu sein; dieser Zoll hat einen anderen Sinn, den wir noch nicht kennen, den allerdings Herr Kollege Burgbacher dahin umschrieben hat, daß er nun eine Maßnahme sein soll, in deren Schutz sich etwas vollziehen soll.
Zunächst ist ein Einfuhrstopp in dem Sinne verhängt worden, daß keine neuen Verträge abgeschlossen werden können. Jetzt kommt der Zoll. Bisher stellen wir fest, daß man ohne diesen Zoll auskommen kann, um das Problem zu lösen. Auf der anderen Seite hat der Herr Bundeswirtschaftsminister selbst ausgeführt, daß nicht nur die Einfuhr, sondern daß eine Fülle von Momenten an den großen Haldenbeständen schuld sei, die wir jetzt haben.
Ich will jetzt nicht darauf eingehen, welche Lasten und Unbeweglichkeiten der Bergbau in den vergangenen Jahren zu tragen hatte und auch jetzt noch durch den Montanvertrag zu tragen hat. Ich will das hier nur andeuten, da ich mich auf Grund der Vereinbarungen über die Redezeit kurz fassen muß. Fest steht aber auch, daß der Bergbau in diesem Jahr allerlei versucht hat. Er hat nämlich der Fluktuation entsprechend keine neuen Leute eingestellt, so daß es nicht zu Massenentlassungen



Dr. Starke
kam. Aber es sind 21 000, die heute weniger arbeiten. Darüber hinaus wurde eine gewisse Zahl von Feierschichten gefahren. Der Förderausfall dadurch beträgt rund 4 Millionen t. Trotzdem haben wir — und das bitte ich einmal festzuhalten — im Jahre 1958 genauso wie im Jahre 1957 eine Förderung von rund 132 Millionen t gehabt.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Bergbau bei seinen vorsorglichen Maßnahmen — keine Neueinstellungen, Feierschichten — durch die Steigerung der Förderung pro Kopf überrannt worden ist.
Von einem Kollegen der CDU/CSU ist übrigens hier soeben gesagt worden, es treffe nicht zu, daß die Unfallziffern bei der Mehrforderung pro Kopf in dem Ausmaß gestiegen seien, wie es vorhin von Herrn Kollegen Deist gesagt worden ist.
Nun bedenken Sie bitte einmal, in welche Situation wir kommen, wenn wir einen solchen Zoll einführen! Auch Herr Dr. Deist hat davon gesprochen, welche Reaktionen dieser Zoll im Ausland hervorrufen wird. Hier handelt es sich eben nicht um einen Zoll, der die Einfuhr vermindern soll, sondern um einen prohibitiven Zoll, um einen Zoll, der mit der Absicht eingeführt wird, keine Tonne Kohle mehr hereinkommen zu lassen, auch wenn das später einmal wieder nötig ist, wie gesagt wurde.
Wir Freien Demokraten haben einmal gesagt, zum Schutz der Marktwirtschaft dürfen immer nur marktkonforme Maßnahmen getroffen werden. Bei diesem Zoll, durch den die Einfuhrkohle gegenüber dem Weltmarktpreis beinahe um 50 % verteuert wird, handelt es sich nicht mehr um eine marktkonforme Maßnahme, sondern um ein Embargo, um ein Einfuhrverbot, das durch das Wort Zoll verbrämt wird. Das ist der Grund, dessentwegen wir eine so große Abneigung dagegen haben, diesem Zoll näherzutreten. Diese Abneigung haben wir um so mehr, als wir sehen, daß er für die Ablösung der Einfuhrverpflichtungen keine unbedingte Notwendigkeit ist.
Wir müssen doch, wenn wir solchen Problemen wie denen, vor denen wir jetzt stehen, durch einen Prohibitivzoll begegnen wollen, auch einmal an die Folgen in anderen Bereichen denken. Bei aller Hochachtung, die wir vor dem deutschen Bergbau, den dort beschäftigten Menschen und den Unternehmern haben: es gibt in Deutschland noch viele andere Wirtschaftszweige. Denken Sie bitte einmal an das Gebiet, aus dem ich komme, an Bayern. Denken Sie bitte einmal daran, was es bedeutet, wenn es in Orten an der Zonengrenze, etwa in Hof, Tausende von Kurzarbeitern gibt. Bevor das woanders auftritt, wird dort schon mit einem Prohibitivzoll gearbeitet, während man hier sagt: Liberalisierungskodex, OEEC, EWG oder GATT.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen hier einen Weg — glauben Sie mir es, es ist uns eine Herzensangelegenheit, das hier auszuführen —, der nicht unsozial ist. Denn diese Politik der Marktwirtschaft, die wir heute hier verteidigen, wenn wir gegen diesen Zoll sind, hat zu Erfolgen geführt, das wissen wir. Das sind nicht Zufallserfolge, sondern das sind Erfolge einer bewußten Politik. Wir möchten Ihnen sagen: Sie werden in diesem Haus noch oft vor die Tatsache gestellt werden, daß Ihnen etwas unter dem Hinweis unterbreitet wird, es sei einmalig und etwas Besonderes, während es in Wirklichkeit nur ein Schritt ab von dem Wege ist, den man bisher gegangen ist, und zwar mit Erfolg gegangen ist. Das ist der tiefere Grund für unsere Haltung.
Warum hat man denn eigentlich bei diesem Zoll erst bei den Beratungen hier, so eilig sie waren, all die Fehler gesehen, sie darin stecken? Warum hat man dann erst berücksichtigt — lassen Sie mich einmal die Zahlen nennen! —, wie es in einem Gebiet wie Ostbayern aussieht? Es geht jetzt z. B. um eine Menge von 30 000 t tschechischer Steinkohle. Diese tschechische Steinkohle verdrängt keine Ruhrkohle; es ist Spezialkohle. Derjenige, der sie bezieht, ist entweder gezwungen, den Zoll zu zahlen oder seine Feuerungsanlagen umzubauen. Man hat sich nicht gescheut, in dem ersten Entwurf dieses Kontingent auf 12 000 t herunterzusetzen.

(Beifall bei der FDP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt ähnliche Beispiele. Lassen Sie mich das hier aussprechen; ich habe es gestern angekündigt. Wir haben durch Verhandlungen mit Polen für die oberschlesische Kohle, die in dem Gebiet immer zuständig war, für März einen Preis von 6 bis 8 DM weniger erreicht. Der dann auf uns entfallende Preis hätte die Einfuhr von Kohle in der doppelten Höhe ermöglicht. Dieser Kohlenpreis hätte das Industriegebiet bei uns etwa auf die Höhe des Ruhrkohlenpreises von Aschaffenburg gebracht. Das war unser Ziel bei all der Arbeit, und darüber haben wir gestern bei der Debatte über die Zonenrandgebiete gesprochen. Über all das geht dieser Zoll hinweg, den wir aus allgemeinen Gründen für schädlich und bei der besonderen, konkreten Situation nicht für notwendig halten.
Ich habe mich verpflichtet, ganz kurz zu sprechen, und ich habe es getan. Nach langen und tiefgründigen Überlegungen und nicht leichten Herzens ist in uns die Überzeugung gewachsen, daß wir ein gutes Werk im Sinne derer tun, die hinter der Wirtschaftspolitik des Bundeswirtschaftsministers stehen, wenn wir Ihnen sagen: Beschließen Sie nicht eilig aus einer Situation heraus, die nicht Anlaß dazu gibt! Denn — vergessen Sie das nicht! — auch die Opposition auf der linken Seite des Hauses hat Ihnen gesagt, daß man diesen Zoll für die konkrete Situation nicht braucht. Wenn sie das sagt und wir von den Freien Demokraten es sagen, bezüglich denen noch nie ein Zweifel bestand, daß sie die marktwirtschaftliche Politik unterstützen, dann sollte das zu der Überlegung Anlaß geben, ob man diesen Zoll übereilt mit der Mehrheit des Hauses wirklich beschließen sollte.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Deist.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3257