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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willy Steinmetz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich wirklich kurz fassen und mich auch nicht um das Problem herumdrücken. Ich will darum gleich sagen: Wir stimmen, wenn auch schweren Herzens, diesem Kohlenzoll zu, weil wir, obgleich wir seine Nachteile sehen, doch erkennen, daß er letzten Endes zu einer Einfuhrverminderung führen wird und uns vor allen Dingen von den Importverträgen frei machen wird. Ich glaube, das ist doch eines der entscheidenden Probleme. Wir hoffen allerdings, daß bei der Kontingentierung auf die besonderen Gegebenheiten der Länder, besonders des norddeutschen Raumes, Rücksicht genommen wird.
    Ich habe aber den Eindruck, es ist hier sehr viel gesprochen worden; es ist von einem Kohlenzoll und von einem Kohle-Öl-Kartell usw. gesprochen worden. Das sind aber alles nur kurzfristige Maßnahmen, um einer Krise zu begegnen. Hier handelt es sich jedoch eigentlich nicht nur um eine Kohlenkrise, sondern um etwas viel Tieferliegendes, um ein Kohleproblem. Es handelt sich darum — wie der Kollege Deist gesagt hat , die Kohle billiger zu produzieren und an den Mann zu bringen, um ihr damit ihr Dasein gegenüber den Konkurrenten zu sichern. Darum müssen wir untersuchen, welche Gründe bisher verhindert haben, die Kohle preisgünstig an den Mann zu bringen.
    In erster Linie war daran schuld, daß der Kohlebergbau die erforderlichen Investitionen nicht in dem Maße durchführen konnte, wie das notwendig gewesen wäre. Er hat dafür gewisse mildernde Umstände: der Kohlepreis war lange Zeit gebunden, und der Bergbau konnte seine Investitionen nicht wie die übrige industrielle Wirtschaft über den Preis finanzieren. Ich denke hierbei gar nicht so sehr an die allgemeinen Investitionen Sie sind zum Teil durchgeführt worden, wenn es sich dabei auch mehr um Erweiterungsinvestitionen handelte.



    Dr. Steinmetz
    Im Bergbau kommt es jedoch darauf an, dort neue Gruben zu bauen, wo man auf kostengünstige Flöze kommt. Dann erst kann man bei guter technischer Einrichtung und starker Rationalisierung wirklich preisgünstig liefern.

    (Abg. Jacobi: Gehören dazu auch Zechenkraftwerke?)

    -- Das gehört alles dazu. In erster Linie gehört aber dazu, daß man von nicht kostengünstigen Kohlenlagern auf kostengünstige abgeht und dort Investitionen vornimmt. Das kostet natürlich sehr viel Geld und dauert sehr lange Zeit; es handelt sich hier um ein typisch langfristiges Hilfsmittel.
    Das Zweite habe ich schon erwähnt: wir müssen von den kostenungünstigen Zechen wegkommen. Mit ihrem großen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen sie letzten Endes die Erhöhung der Durchschnittskosten.
    Als wichtiger Grund ist hier auch die Eigentumsform angeführt worden. Für mich ist bei der Frage nach der kostengünstigsten Lieferung die Eigentumsform unbedeutend. Ich wüßte nicht — meine Freunde sind derselben Meinung —, warum wir zu einer billigeren Produktion gelangen sollten, wenn die Zeche staatswirtschaftlich anstatt privatwirtschaftlich betrieben wird; ich glaube, das würde gar nichts nützen. Die Gründe, die hier angeführt worden sind — Rationalisierungs-Investitionen, Übergehen in kostengünstigere Flöze —, werden in der privatwirtschaftlichen Zeche genauso berücksichtigt wie in der staatswirtschaftlichen Zeche. Aus meiner langen Praxis habe ich den Eindruck gewonnen, daß die privatwirtschaftliche Führung in solchen Dingen sogar noch etwas beweglicher ist als die staatswirtschaftliche. Die Eigentumsform können wir hier wohl völlig ausklammern.
    Es ist hier vorgeschlagen worden, die Krise durch Einführung der Fünf-Tage-Woche zu beheben; dabei soll allerdings ein voller Lohnausgleich gewährt werden. Das ist aber nicht mehr der Weg, Herr Kollege Deist, den Sie gehen wollten, nämlich der Weg, kostengünstiger zu liefern. Denn wenn weniger gearbeitet und ein Lohnausgleich gewährt wird, dann wird teurer produziert, und infolgedessen liefert man wieder kostenungünstiger. Hier ist Ihr Weg etwas sehr unklar geworden. Im übrigen bin ich der Meinung, daß solche Überlegungen mit wirtschaftlichem Denken — das ist auch ein Wort von Herrn Deist, das er vorhin Herrn Minister Erhard gesagt hat — eigentlich gar nichts mehr zu tun haben.
    Was müssen wir tun? Wir müssen investieren, wir müssen auf neue Gruben kommen, die kostengünstig liegen, und wir müssen von den Grenzzechen abgehen, die kostenungünstig liegen. Wir alle und ganz besonders die Unternehmer und die Gewerkschaften haben noch eine andere Verpflichtung: Wir müssen dafür sorgen, daß die Preisforderungen der Unternehmer maßvoll bleiben und daß die Lohnforderungen und die betrieblichen Sozialleistungen in einem richtigen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten stehen. Das ist eine sehr wichtige Voraussetzung, die wir schaffen müssen.
    Der Bergbau hat hier eine ganz besondere Verantwortung: seine Löhne liegen an der Spitze der Lohnskala, mit Recht; denn die Arbeit des Bergmanns ist die gefährlichste und schwerste, und wir haben ihm für seine aufopferungsvolle Arbeit zu danken. Aber, wenn wir hier ein Zugeständnis machen und diese indirekte Lohnerhöhung hinnehmen, besteht die Gefahr, daß andere Branchen nachziehen. Das hat die Erfahrung gezeigt. Wir bekommen dann also auch in anderen Branchen Lohnerhöhungen. Der Arbeitnehmer, ganz egal, ob Lohnoder Gehaltsempfänger, wird dann sehr bald das Empfinden haben, daß die Lohn- und Gehaltserhöhung durch die Preissteigerung, die zur Zeit ja auf Lohnerhöhungen in mehreren Sparten automatisch folgen würde, wieder ,wettgemacht ist, so daß er praktisch keinen oder nur einen geringen Vorteil hat. Die übrigen, die an feste Einnahmen gebunden sind, z. B. die Rentner und die Sparer, haben einen echten Verlust.
    Meine Damen und Herren, wir können an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Bergbaus nur die dringende Bitte richten, in ihren Forderungen Maß zu halten. Das deutsche Kohleproblem kann letzten Endes nur auf der wirtschaftlichen Ebene gelöst werden; sonst kommen wir in die Gefahr, daß sich die Kohlekrise verewigt, und in die noch größere Gefahr, daß wir uns eines Tages in diesem Hause über weitere Krisen in der deutschen Wirtschaft unterhalten müssen.

    (Beifall bei der DP und bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Philipp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Philipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Sie angesichts der vorgerückten Stunde nicht mit langen Ausführungen aufhalten, sehe mich aber doch zu ein paar kurzen Bemerkungen genötigt, um einiges von dem zu korrigieren, was der Herr Kollege Deist vorgetragen hat.
    Ich darf zunächst feststellen, daß heute, wie Herr Kollege Deist bereits mit Recht zum Ausdruck gebracht hat, in der Leitung des Bergbaus in der Person des Herrn Burckhardt ein Mann von besonderer Zielstrebigkeit steht, der deshalb auch des Dankes der Bergarbeiter gewiß sein kann.
    Es ist vom Bergbau als von einem „kranken Mann" gesprochen worden. Man meinte sogar, es sei vielleicht ein „verpfuschter Kranker". Nicht Sie, Herr Deist, haben das gesagt, aber andere. Ich möchte demgegenüber sagen, daß der Bergbau an sich durchaus gesund ist, daß er sich aber in einer Atmosphäre befindet, in der Bazillen sind. Es ist nur notwendig, den an sich gesunden Körper in frische, reine Luft zu bringen.
    Ich glaube feststellen zu können, daß die Bergbauleitung den Appell, den wir an sie gerichtet haben, nämlich die Zeit zu nutzen, durchaus verstanden hat. Es wird, meine ich, eine Katharsis vor sich gehen. Der Bergbau wird die Zeichen der Zeit erkennen.



    Dr.-Ing. Philipp
    Nun darf ich zu einer weiteren Bemerkung von Ihnen kommen, Herr Kollege Deist. Sie sprechen von der Unfallhäufigkeit. Ich kann mich da nicht mit Ihrer Argumentation einverstanden erklären, die Sie sich aus der Denkschrift der IG Bergbau zu eigen gemacht haben. Ich habe bereits vor acht Tagen anläßlich der Beratung des Unfallversicherungsgesetzes dargelegt, welches die tatsächlichen Verhältnisse sind. Herr Deist, da ist in der Auslegung der Statistik ein Schönheitsfehler unterlaufen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Ich kann nachweisen, daß die Zahl der Unfälle weder im ersten Halbjahr noch im zweiten Halbjahr 1958 gestiegen ist. Es trifft nicht zu, daß sich die Unfälle um 55 % gesteigert haben. Ich muß das mit allem Nachdruck hervorheben, damit niemand den Eindruck bekommt, daß es im Bergbau drunter und drüber gehe. In Wirklichkeit ist die Zahl der Unfälle zurückgegangen. Infolge des berühmten Gesetzes über die Fortzahlung des Lohnes im Krankheitsfall werden jetzt die Unfälle schon vom ersten Tage an statistisch erfaßt. Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Zahl der Unfälle sei gestiegen. Ich bitte doch, Herr Kollege Deist, sich von mir überzeugen zu lassen, daß es insofern nicht richtig ist, ein Ansteigen der Unfälle zu behaupten.
    Zweitens ist hier zum Ausdruck gebracht worden, daß die Subventionierung in besonderem Maße betrieben worden sei. Man verweist auf den deutschen Bergbau und meint, bei Bergbauzweigen anderer Länder sei durch die Subventionierung eine
    besondere Entwicklung des Bergbaues und der Leistung zu verzeichnen gewesen. Ich kann Ihnen aber auch Beispiele oder zum mindesten ein Beispiel nennen, bei dem sich herausgestellt hat, daß gerade der sozialisierte Bergbau Fehlinvestitionen vorgenommen hat — wenn ich so sagen darf. Ich verweise auf die Zeche Barbara an der Saar, die im Jahre 1954 wieder in Betrieb genommen und mit einem Kostenaufwand von etwa 90 Millionen DM bis jetzt betrieben worden ist, aber nunmehr, weil sie unrentabel ist, stillgelegt werden muß. Ich meine, diese Dinge muß man doch sehen, und man sollte nicht einseitig auf gewisse Zustände in anderen Bergbauzweigen oder in anderen Gegenden hinweisen.
    Ich meine also, daß man verschiedene Dinge doch anders sehen kann, und darf zusammenfassend sagen, daß der Bergbau sicher die Zeit nutzen wird. Ich glaube, auch die Kumpel im Bergbau werden dem Bundestag dankbar sein, wenn er diese Gesetzesvorlage beschließt, wie ich auch glaube, daß diese Vorlage zu einer Verringerung der Feierschichten beitragen und eine spürbare Erleichterung bringen wird. Angesichts der beschränkten Redezeit darf ich damit schließen, indem ich Sie nochmals bitte, der Vorlage zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)