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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Dr. Deist, darf ich Sie bitten, etwas darauf zu achten, daß Sie bereits anderthalb Stunden gesprochen haben.


Rede von Dr. Heinrich Deist
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe das übersehen; ich bewege mich aber auf den Schluß zu und werde mich bemühen, mich kurz zu fassen.
Ich darf, da sich der Herr Bundeswirtschaftsminister ja mit einigen allgemeinen Bemerkungen bemüht hat, hier einige Zahlen nennen. In Frankreich sind im nationalisierten Kohlenbergbau im Jahre 1958 von der Förderung insgesamt 2 % auf Halde gegangen. In Großbritannien sind von der Förderung des Jahres 1958 4 % auf Halde gegangen.

(Abg. Dr. Atzenroth: Welche Halde?)

— Auf die Zechenhalde.

(Abg. Dr. Atzenroth: Ja, und die anderen Halden?)

— Welche Halden meinen Sie? (Abg. Dr. Atzenroth: Bei den Verbrauchern!)

— Bei den Verbrauchern? Sie wissen, daß wir in Deutschland nicht mal genaue Angaben über die Verbraucherbestände haben. Es handelt sich doch entscheidend darum, wieviel, abgesehen von der Lagerbewegung bei Verarbeitung und Verbrauch -das Problem gilt in jeder Industrie —, von der Förderung auf der Zeche auf Halde geht. — Na, wir können darüber noch sprechen.
Von der laufenden Förderung sind in Frankreich 2 %, in Großbritannien 4,5 % und in der Bundesrepublik 10 % auf Halde gegangen.

(Abg. Dr. Friedensburg: Und wieviel sind darauf von früher her?)

— Wir sprechen von den Auswirkungen der derzeitigen Krise, nicht von der Kohlevorratspolitik überhaupt. Denn man kann sehr wohl eine Kohlevorratspolitik betreiben, indem man bei Konjunkturrückgang besser als in Deutschland da vorsorgt,
daß man im Aufschwung Kohlevorräte hat. Das Problem, ob man in der Krise mit den Haldenzugängen fertig wird, ist allein daran zu messen, in welchem Umfang die Haldenbestände in der Krise zugenommen haben.
Aber das zweite Problem ist das der Kohleimporte. Die Kohleimporte sind in Frankreich im Laufe des Jahres 1958 um 60 % zurückgegangen; man hat dort nämlich bereits im Januar 1958 mit der Drosselung der Kohleimporte begonnen. In Großbritannien wurden die Kohleimporte im April 1958 eingestellt; die Kohleimporte gingen infolgedessen im Jahre 1958 um 75 % zurück. Wir haben im Februar/ März die größten Importe vorgelegt, und infolgedessen sind bei uns die Importe nur um 28 % zurückgegangen. Großbritannien hatte das coal-board. Frankreich hatte den nationalisierten Kohlebergbau und eine nationale Einfuhrorganisation. Wir hatten private Handelsgesellschaften, die nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten Einfuhrpolitik betrieben.
Dann zu den Feierschichten! Frankreich hat im Jahre 1958 keine Feierschichten verfahren. In Großbritannien hat es 1958 keine Feierschichten gegeben. Bei uns in der Bundesrepublik wurden 3 Millionen Feierschichten verfahren. Jetzt erzählen Sie mir noch, daß man mit den Krisenproblemen des Jahres 1958 mit dem nationalisierten Kohlenbergbau in Großbritannien und Frankreich nicht besser fertiggeworden sei, als bei uns mit privatwirtschaftlichen, die im Kohlenbergbau längst überholt sind, der Fall war.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das also sind die Probleme des Kohlenbergbaues. Kein Mensch verlangt, daß Sie heute zustimmen. Sie sollten sich aber einmal die Probleme überlegen, die dahinterstecken. Vielleicht kann Ihnen der Kollege Burgbacher etwas helfen. Ich weiß, er ist ein Gegner der Verstaatlichung der Energiewirtschaft. Ich will ihm gar nichts unterstellen, was ihm nicht liegt. Aber er könnte Ihnen einiges über die Fakten, die die nationalisierte Energiewirtschaft in Großbritannien und in Frankreich geschaffen hat, und über die Erfolge der Energiepolitik in diesen Ländern sagen, wie er das, glaube ich, an anderer Stelle bereits getan hat. Da könnten Sie sich sachlich unterrichten, wie hervorragend eine solche vorbildliche Ordnung der Energiewirtschaft — im Gegensatz zu uns in Deutschland — wirkt.

(Beifall bei der SPD.)

Hier hilft eben nur eine Ordnung des Kohlenbergbaues, die eine einheitliche Führung sichert, die eine planmäßige Entwicklung des Kohlenbergbaues zuläßt und die vor allen Dingen sicherstellt, daß volkswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden können. Das ist nur bei einer Führung unter öffentlicher Verantwortung möglich. Darum verlangen wir auch für Deutschland die Überführung des Kohlebergbaus in Gemeineigentum.
Die zweite Forderung, die wir stellen, betrifft im Hinblick auf die Probleme der Kohleeinfuhr die einheitliche Steuerung der Einfuhr von Kohle aus dritten Ländern, um eine mengenmäßige und preismä-

Dr. Deist
ßige Steuerung zu sichern. Denn auf andere Weise kann der unglückliche Einfluß vom Weltmarkt, der von keiner Seite zu beherrschen ist, nicht ausgeschaltet werden.
Einige Worte zur Mineralölwirtschaft, und damit kommen Sie zu Ihrem Recht, Herr Kollege Atzenroth. Wir halten es für völlig falsch, daß man zwei solche Industriezweige, die in Konkurrenz miteinander stehen, wie den Kohlebergbau und die Mineralölwirtschaft, gewissermaßen in einer societas leonina zusammenschließt, wobei den beiden Partnern gestattet wird, ihre Interessen auf dem Rücken der Verbraucher auszugleichen.

(Sehr gut! bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Die lachen sich ins Fäustchen!)

Das ist das Gefährlichste, das es gibt. Wir wissen, daß die Mineralölwirtschaft eine fortschrittliche Energiequelle ist. Man muß ihr ihren Bewegungsraum geben. Wir wissen, wie sie ihre Macht gebraucht; ich habe das vorhin dargestellt. Hier sollte eine ganz straffe und ganz scharfe Investitionskontrolle vorgenommen werden, damit im Rahmen einer langfristigen fortschrittlichen Investitionsplanung die Mineralölwirtschaft nicht jederzeit jede Planung mit ihrer Finanzkraft über den Haufen werfen kann. Hier müßte eine sehr, sehr straffe Kartell- und Preispolitik geführt werden, um einen ruinösen Mißbrauch ihrer Marktstellung zu verhindern.

(Beifall bei der SPD.)

Die Bundesregierung müßte sich endlich dazu aufraffen, eine Energiewirtschaftsplanung durchzuführen, die auf lange Sicht wenigstens Anhaltspunkte für die Entwicklung der verschiedenen Zweige der Energiewirtschaft gibt. Was bisher der Energiekreis beim Herrn Bundeswirtschaftsminister auf diesem Gebiet geleistet hat, reicht als Grundlage für die Politik einer verantwortlichen Bundesregierung nicht aus. Wenn ich recht unterrichtet bin, haben Sie jetzt sogar auf Prognosen verzichtet, weil Sie mit Ihren Prognosen allzusehr in Schwierigkeiten geraten seien, obwohl das eigentlich noch nicht einmal richtig ist. Insgesamt sind nämlich die Prognosen über die Entwicklung der Energiewirtschaft bis zum Jahre 1965, auch die des Bundeswirtschaftsministeriums, gar nicht so falsch gewesen. Herr Kollege Burgbacher wird das bestätigen können. Aber wir brauchen etwas anderes. Da die Abteufung eines Kohleschachtes 10 bis 15 Jahre dauert und die Förderung 50 bis 60 Jahre, muß schon jeder Unternehmer planen. Und er kann dies nur, wenn eine planmäßige Wirtschaftspolitik die Voraussetzungen dafür schafft. Wir kommen ohne die Entwicklung einer einheitlichen Energiewirtschaftspolitik nicht aus, und die Bundesregierung sollte sich endlich dazu aufraffen. Sonst wird das Schicksal der verschiedenen Zweige der Energiewirtschaft wie bisher dem Zufall, den Unbilden der Konjunktur oder dem Machtwillen so starker Gruppen wie der Mineralölwirtschaft ausgeliefert.
Schließlich sollte sich die Bundesregierung bewußt werden, daß man zur Führung einer solchen Energiepolitik eine zentrale Energiewirtschaftsstelle braucht. Ich will jetzt nicht darüber rätseln, wer das sein soll. Aber diese Stelle muß verantwortlich für die Energiewirtschaftspolitik und damit auch dem Bundestag verantwortlich sein, damit das Durcheinander und Gegeneinander, das heute auf dem Energiesektor herrscht, endlich einmal aufhört. Natürlich wäre die gegebene Stelle das Bundeswirtschaftsministerium. Nur kann einem allmählich zweifelhaft werden, ob dieses Bundeswirtschaftsministerium bei seiner personellen Besetzung und seiner Struktur wirklich Energiewirtschaftspolitik betreiben könnte.
Ohne eine Lösung dieser Probleme, ohne eine wirklich grundsätzliche Entscheidung werden wir zu keiner vernünftigen Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft kommen können. Dazu muß sich die Bundesregierung aufraffen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.