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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung ergänzt um die zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Drucksachen 769, 828).
Ich stelle das Einverständnis des Hauses fest.
Eine amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 27. Januar 1959 gemäß § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1957 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht wird als Drucksache 829 verteilt.
Ich rufe Punkt 13 der gemeinsamen Tagesordnung auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708)

b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll) (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu]).
Ich darf dazu folgendes bemerken. Der Präsident des Bundesrates hat heute das folgende Fernschreiben an den Präsidenten des Bundestages gerichtet:
Die Kohlenzollverordnung wird für die Länder von großer Bedeutung sein. Ich möchte Sie daher bitten, die nach § 49 Abs. 2 des Zollgesetzes vorgesehene Stellungnahme des Bundesrates abzuwarten, ehe Sie die Beschlußfassung des Bundestages herbeiführen, damit der Bundestag die Auffassung des Bundesrates gegebenenfalls berücksichtigen kann. Der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates wird den Verordnungsentwurf am 30. Januar, das Plenum wird ihn am 6. Februar 1959 beraten.
Ich darf Sie dann darauf aufmerksam machen, daß die Bundesregierung am heutigen Tage dem Hohen Hause eine Neufassung der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 — Kohlenzoll — zugeleitet hat. Ich habe diese neue Vierte Verordnung dem Außenhandelsausschuß überwiesen. Der Ausschuß wird das Ergebnis der Beratungen hier vortragen.
Zur Beratung des Punktes 13 schlage ich Ihnen vor, folgendermaßen zu verfahren: zuerst die Große Anfrage, Punkt 13 a, begründen zu lassen, dann die Große Anfrage durch die Bundesregierung beantworten zu lassen, hierauf die Berichterstattung zu 13 b entgegenzunehmen und dann die Aussprache über beide Punkte zu verbinden.

(Abg. Rasner: Umgekehrt, Herr Präsident: Begründung der Großen Anfrage, Bericht des Außenhandelsausschusses, Antwort der Regierung!)

Würden Sie das für zweckmäßiger halten, so wie es Herr Rasner vorschlägt?

(Abg. Dr. Mommer: Jawohl!)

— Gut, dann verfahren wir in der Reihenfolge: Begründung der Großen Anfrage, Entgegennahme der Berichterstattung zu 13 b, Beantwortung der Großen Anfrage, Aussprache über die verbundenen Punkte.
Dann hören wir also zuerst die Begründung der Großen Anfrage unter Punkt 13 a. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bleiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Kohlewirtschaftspolitik der Bundesregierung wird ausgelöst durch eine Große Anfrage, die meine Fraktion vor etwa zwei Monaten dem Hohen Hause vorgelegt hat. Wie dringend erforderlich die heutige Aussprache ist, beweist wohl besonders eindrucksvoll die Kundgebung in Bochum am letzten Sonntag, auf der 70 000 Bergarbeiter für die Erhaltung des Arbeitsplatzes demonstriert und gegen die Feierschichten protestiert haben. Der starke Besuch der Kundgebung mag viele überrascht haben. Wer aber mit den Kumpels an der Ruhr Kontakt hat, der mußte schon seit Monaten erkennen, daß die Erregung über die Einfuhrschwemme, über wachsende Halden und Feierschichten immer größer wurde. Viele auf Betriebsräte-Vollkonferenzen mit großer Mehrheit gefaßte Entschließungen ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
    Die Beantwortung unserer letzten Großen Anfrage zur Kohlenwirtschaftspolitik wurde von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister mit der spöttelnden Bemerkung eingeleitet, daß wir uns „alle Jahre



    Dr. Bleiß
    wieder" über die Kohle unterhielten, mal seien es die Kohlenmengen, dann wieder sei es der Kohlenpreis. Heute geht es um den Arbeitsplatz an der Ruhr, und wir wollen uns darüber nicht unterhalten", wie damals der Bundeswirtschaftsminister meinte, sondern ernsthaft darum ringen, daß diese Arbeitsplätze gesichert bleiben. Wenn wir „alle Jahre wieder" über die Kohle sprechen müssen, immer aus anderen Motiven und aus akuten Anlässen heraus, dann ist das nach meiner Meinung doch ein Beweis dafür, daß Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, entweder nicht willens oder nicht fähig sind, die Kohlewirtschaft vernünftig zu ordnen.

    (Zustimmung bei der SPD. — Oho!-Rufe von der Mitte.)

    Das scheint mir das Kriterium der wiederholten Debatten im Bundestag über die Kohle zu sein.
    Die Absatzkrise für deutsche Kohle hat sich aus drei Tatsachenbereichen heraus entwickelt: 1. aus dem Übergang der amerikanischen Wirtschaft zur Erdgasfeuerung und dem sich daraus ergebenden Exportdruck amerikanischer Kohle, 2. aus dem Niedergang der Seefrachten durch Überangebot an Laderaum und 3. aus den erheblichen Unstimmigkeiten in den Energieplänen der Bundesregierung mit den dringenden Empfehlungen an die deutsche Wirtschaft, langfristige Importverträge abzuschließen.
    Von einem leitenden Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums wurde vor nicht allzu langer 3 Zeit bei Verhandlungen mit Vertretern der Energiewirtschaft gesagt, daß die Fehlmenge der Kohle 1965 etwa bei 40 bis 50 Millionen Tonnen liegen würde. Das Bundeswirtschaftsministerium hat also damals den Bedarf an Kohle doch weitgehend überschätzt.
    Obwohl die drei Fakten, die Erdgasfeuerung in USA, der Niedergang der Seefrachten und langfristige Verträge, schon vor einem Jahr dem Wirtschaftsministerium bekannt sein mußten, hat die Bundesregierung 1958 noch für über 20 Mio t weitere Importlizenzen erteilt, so daß heute etwa 38 Millionen Tonnen ausländischer Kohle entweder unter Vertrag stehen oder lizensiert sind.
    Noch merkwürdiger ist es, daß bisher vom Bundeswirtschaftsministerium keine konkreten Unterlagen über Preise, über Einzelabschlüsse und über die gesamte Liefermenge zu erhalten waren. Wenn Pressemeldungen zutreffen, muß der Herr Dr. Burckhardt vom Unternehmensverband Bergbau erst nach USA reisen, um sich über die bestehenden Verträge zu informieren. Im Bundeswirtschaftsministerium hatte man bei der Lizenzerteilung einmal die Menge, einmal den Geldwert, in keinem Fall aber den Preis notiert. Wir bitten den Herrn Bundeswirtschaftsminister, uns nach Abstimmung mit dem Kohlewirtschaftsverband konkrete Unterlagen vorzulegen.
    Vielleicht geht diese, sagen wir einmal „Sorglosigkeit" darauf zurück, daß der Ernst der völlig veränderten Kohlesituation vom Bundeswirtschaftsministerium überhaupt nicht erkannt worden ist. Im
    April 1958, als die Haldenbestände schon bei 6 Millionen t lagen und täglich um 50 000 t anwuchsen, sprach — nach Pressemeldungen — der Herr Bundeswirtschaftsminister bei einem Vergleich dieser Vorgänge von „angebrannter Milch" und meinte, daß man dafür keine Feuerwehr brauche, sondern diese erst rufen müsse, wenn der Dachstuhl brenne. Nun, meine Damen und Herren, diese angebrannte Milch und der spätere Dachstuhlbrand haben uns bisher über 100 Millionen DM Ablösungbeträge gekostet .— Es ist eine teure angebrannte Milch und ein teurer Dachstuhlbrand geworden. — Und heute, Herr Bundeswirtschaftsminister, fordern Sie Zollschutzmauern, um den weiterfressenden Brand etwas einzudämmen.
    Aus dieser falschen oder zweckoptimistischen Einschätzung der Lage im Frühjahr 1958 — damals standen ja die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen vor der Tür — erklären sich auch die völlig unzureichenden Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. Es waren Maßnahmen der sogenannten leichten Hand, zu ihnen gehören die Empfehlungen an die bundeseigenen Betriebe, ihre Vorräte zu erhöhen, Empfehlungen an den Kohleverkauf, Sommerrabatte einzuräumen, Empfehlungen an die Bergwerksgesellschaften, Urlaubs- und die freien Bergmannstage vorzuziehen, und schließlich, auf den industriellen Mehrverbrauch einen 10% igen Rabatt zu gewähren. Alle diese Maßnahmen hatten lediglich eine aufschiebende, aber keine heilende Wirkung.
    Dagegen sind von der Bundesregierung drei wie mir scheint sehr wesentliche Schritte entweder bewußt oder unbewußt unterlassen worden. Erstens hat man es damals unterlassen, die Preise für den Hausbrand drastisch zu senken, zweitens hat man es unterlassen, die Lizenzerteilung zu stoppen, und drittens, mit den Vertragspartnern des GATT über eine Beschränkung der Importe zu verhandeln.
    Durch eine drastische Senkung der Hausbrandpreise wäre es vielleicht möglich gewesen, einen echten zusätzlichen Bedarf zu erschließen und eine Verminderung der Abwanderung des Hausbrands zum Heizöl zu erzielen. Aber, meine Damen und Herren, es ist schwierig, vom Bergbau eine solche vernünftige Preispolitik zu verlangen, wenn er bei seinen größten Gesellschaften auf zwei Schultern: auf der Kohleförderung und auf der Heizölerzeugung, trägt.
    Die Beschränkung der Lizenzen erfolgte erst im Herbst 1958 mit einer Verspätung von mindestens sechs Monaten, nachdem man vorher noch — sehr großzügig — einige Millionen Tonnen Importe lizenziert hatte. Was hat die Bundesregierung, so frage ich, damals veranlaßt, so großzügig zu sein? Beruhte diese Lizenzgewährung auf einer völligen Verkennung der Marktlage und der Entwicklungstendenzen, oder war sie eine gezielte Aktion gegen den Bergbau? Wir erwarten darauf, Herr Bundeswirtschaftsminister, eine klare Antwort; denn wir können uns erinnern, daß seinerzeit noch zwischen Bergbau und Bundesregierung ein heftiger Streit tobte.
    Uns interessiert in diesem Zusammenhang weiterhin sehr die Frage, ob und in welchem Umfang die bergwerkseigenen Kohlenhandelsgesellschaften an



    Dr. Bleiß
    den Einfuhren beteiligt waren. Viele Kohlenhandelsgesellschaften sind Töchter der Bergbaubetriebe. Wir wünschen zu erfahren, wie hoch sich der Anteil dieser Kohlenhandelsgesellschaften am Import beläuft. Denn es wäre doch bezeichnend für die verfahrene Situation in der Kohlewirtschaft, wenn die Handelstochter Kohle in großer Menge importiert, während die Muttergesellschaft ihre eigene Förderung auf Halde fahren muß.
    Als sich herausstellte, daß die Politik der leichten Hand unzureichend und damit erfolglos war, und auch verstärkte Feierschichten den Haldenzuwachs nicht abbremsen konnten, wurden andere Vorstellungen entwickelt. Im Unternehmensverband Bergbau sprach man von einer Anpassung der Beschäftigung an die veränderte Absatzlage, und man meinte damit die Stillegung unrentabler Zechen und die Entlassung von Bergarbeitern. Am Ende dieser Aktion sollten die Belegschaften um 100 000 Mann vermindert sein. Ich möchte hierzu eines feststellen: Ein solcher Vorschlag mag vielleicht die betriebswirtschaftlich einfachste Lösung sein; arbeitsmarkt- und sozialpolitisch sind aber solche Erwägungen derart gefährlich, daß sie für jedermann, auch für den Unternehmensverband Bergbau, völlig indiskutabel sein sollten.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn wir heute über Schuld und Versäumnis sprechen, dann wollen wir eines klarstellen: daß der Bergmann an dieser Entwicklung keine Schuld trägt und daß über seinen Rücken die Absatzkrise nicht abgetragen werden darf.

    (Sehr wahr! bei der SPD.) Zechenstillegungen scheiden also völlig aus.

    Um die Jahreswende sind nun zwei weitere Vorschläge gemacht worden, und zwar der Vorschlag der Bildung eines Öl-Kohle-Kartells und der Vorschlag, ein Stahlsonderprogramm zugunsten der Bundesbahn durchzuführen.
    Zur Begründung des Öl-Kohle-Kartells ist gesagt worden, daß durch die Einführung von Listenpreisen für Heizöl eine Beruhigung im Kampf um den Marktanteil eintreten würde. Ich vermag das nicht einzusehen. Durch den Abschluß des Kartellvertrags wird der Ausbau der Raffinerien nicht gestoppt, sondern er läuft ungehindert weiter. Allein im laufenden Jahr sollen nach mir vorliegenden Pressenotizen etwa 2,4 Millionen Tonnen schweres Heizöl mehr erzeugt und zu Lasten der Kohle abgesetzt werden. Der Unterschied liegt nach meiner Meinung doch nur darin, daß der zusätzliche Marktanteil nicht mehr wie bisher zu Kampf- und Schleuderpreisen, sondern nunmehr zu Listenpreisen erreicht werden soll. Welche Vorteile im Kohlenabsatz sehen Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, in dem Kartellvertrag?
    Es ist uns im übrigen auch sehr interessant gewesen, daß die Kohlenseite, die den Vertrag unterschrieben hat — zumindest soweit es die GBAG und die Hibernia angeht — ebenfalls Großerzeuger von Heizöl sind und daß diese Betriebe auch um ihren Ölmarktanteil ringen. Man tut wohl gut daran, die Wirksamkeit dieses Kartells, soweit es sich um den Kohlenabsatz handelt, mit großer Skepsis zu beobachten.
    Aber lassen Sie mich jetzt im Zusammenhang mit der Kartellfrage noch eine andere Bemerkung machen. Nachdem nun also diese Kartellbindungen unter der wohlwollenden Assistenz des Bundeswirtschaftsministeriums sanktioniert worden sind, nachdem man nun die Lizenzen gestoppt hat, nachdem Zollschutzmaßnahmen gefordert werden, was bleibt dann eigentlich, abgesehen von der unterschiedlichen Rentabilität der Zechen, auf dem Kohlensektor noch von der freien Marktwirtschaft übrig?

    (Beifall bei der SPD.)

    Darüber hätten wir, Herr Bundeswirtschaftsminister, ebenfalls gerne Ihre Meinung gehört.
    Das Stahlsonderprogramm zugunsten der Bundesbahn sollte einen zusätzlichen Verbrauch von Stahl und damit von Kohle bringen. Man sprach damals von 180 000 t Stahl zusätzlich, was etwa einem Mehrverbrauch von 360 000 t Kohle entspricht. Das wäre vielleicht noch möglich gewesen, wenn das Programm im letzten Jahr von der Bundesbahn unverzüglich hätte abgewickelt werden können. Das ist aber nicht der Fall. Bis zum heutigen Tage sind die Verhandlungen über bestimmte Modalitäten noch nicht abgeschlossen. Das Sonderprogramm, obwohl schon seit Wochen beschlossen, ist bis heute also noch nicht in Angriff genommen.
    Im neuen Haushaltsjahr sind aber nun die Mittel für die Bundesbahn so knapp bemessen worden, daß das Sonderprogramm zwar durchgeführt, daß aber andere Beschaffungsprogramme dafür gekürzt werden müssen. Im Endeffekt werden also für die Bundesbahn im laufenden Jahr nur wenig mehr Mittel als 1958 zur Verfügung stehen. Man hat also den Schein zu erwecken versucht, daß ein großzügiges Stahlsonderprogramm gestartet werden sollte. Wenn man aber nachher die Realitäten prüft, dann stellt man fest, daß der angekündigte Effekt sehr gering ist.
    Heute liegt uns der Entwurf eines Gesetzes vor, das die importierte Kohle mit einem Zoll von 20 DM je Tonne belegt. Er soll die Importeure veranlassen, ihre Verträge und Lizenzen abzulösen. Der Herr Bundeswirtschaftsminister wird den Entwurf begründen. Wenn ich jetzt schon kurz zur Zollpolitik spreche, dann nur deswegen, um an Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, eine Reihe von Fragen zu stellen, um deren exakte Beantwortung ich Sie bitte.
    Mit dem Zollschutz für Kohle werden nach meiner Auffassung eine Reihe von Hoffnungen verbunden und Erwartungen erweckt. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat sich in der letzten Woche sehr positiv ausgesprochen. Herr Dr. Burckhardt erwartet durch den Zollschutz schon für die erste Hälfte 1959 eine Verringerung der Feierschichten und für die zweite Hälfte 1959 das Ende der Feierschichten.
    Wie reagieren Wirtschaft und Presse darauf? Es ist interessant, daß gestern z. B. in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zunächst oben mit einer Balkenüberschrift vermerkt war: „Ende der Feierschichten erwartet", daß aber gleich darunter eine



    Dr. Bleiß
    zweite Überschrift zu lesen war: „Erhöhung der zollfreien Kontingente."
    In der Tat, wir können feststellen: Gestern war noch von 4,25 Millionen Tonnen Freikontingenten die Rede. Heute, noch bevor das Gesetz verabschiedet ist, sind die Freikontingente schon auf 5 Millionen Tonnen geklettert. Wenn ich recht unterrichtet bin, hat Herr Staatssekretär Westrick im Ausschuß für Außenhandelsfragen erklärt, daß bei der jetzigen Beschäftigungslage jede importierte Tonne Kohle praktisch auf Halde gefahren werde. Wir haben nun ein Freikontingent von 5 Millionen Tonnen. Um diese Mengen müßten also die Halden weiter wachsen. Welche Chancen sehen Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, bei den Freikontingenten für eine Beseitigung der Feierschichten?
    Sind Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, der Meinung, daß es, abgesehen von diesen Freikontingenten, möglich sein wird, weitere Verträge abzulösen? Ist es nicht wahrscheinlich — so frage ich Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister —, daß bei dem starken Exportdruck der amerikanischen Kohle die Zollmauern übersprungen werden können? Welche Maßnahme, Herr Bundeswirtschaftsminister, haben Sie getroffen, um zusätzliche Kohleimporte aus den Partnerländern der Montanunion zu verhindern?
    Ich möchte weiter fragen: Sind Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, der Meinung, daß durch den Zoll die schwebenden Ablösungsverhandlungen nicht erschwert werden können, und — ich frage Sie weiter — können aus der Einführung eines Schutzzolls nicht erhebliche gesamtwirtschaftliche Nachteile entstehen?
    Ich stelle alle diese Fragen, um bestehende Zweifel zu klären, und ich stelle diese Fragen, weil ich auch befürchte, daß die Zollvorlage von der Bundesregierung eingebracht wurde, um entscheidende Schritte zur Bereinigung der Kohlesituation weiter zu verzögern, zu verschleppen. Wäre es nicht zweckmäßiger gewesen, Herr Bundeswirtschaftsminister, mit den Partnerländern des GATT über eine Beschränkung der Kohleimporte zu verhandeln?
    Das sind alles Fragen, die wir stellen, um klare Verhältnisse zu schaffen; denn man würde den Bergarbeitern einen schlechten Dienst erweisen, wenn man neue Hoffnungen weckte, die sich schon nach kurzer Zeit als Selbsttäuschung erweisen könnten.
    Der deutsche Bergbau befindet sich zur Zeit in einer konjunkturellen und strukturellen Krise. Das Vordringen des Heizöls läßt erwarten, daß diese Strukturverschiebungen weiter anhalten. Deshalb sind wir der Meinung, daß die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen — ein ganzes Bündel von Maßnahmen — im Endeffekt doch wirkungslos waren; sie haben die Probleme nicht gelöst.
    Wir halten es deshalb für besonders notwendig, weitere Schritte zu überlegen. Wir halten es für notwendig, die Arbeitszeit an die veränderten Absatzbedingungen anzupassen, und damit meinen wir die Einführung der Fünf-Tage-Woche bei vollem
    Lohnausgleich. Nur dadurch wird sich eine wirklich fühlbare Entlastung im Kohlenabsatz ergeben. Herr Bundeswirtschaftsminister, wir erwarten von Ihnen, daß Sie zu dieser, wie uns scheint, entscheidenden Frage heute hier Stellung nehmen.
    Wir fragen die Bundesregierung weiter, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um eine planmäßige Entwicklung der verschiedenen Zweige der Energiewirtschaft, insbesondere des Kohlenbergbaus, der Mineralölwirtschaft und der Atomenergie zu sichern.
    Der Bergbau ist in einer schwierigen Situation; aber nicht genug damit, auch in der Stahlindustrie und in wichtigen Zweigen der Verbrauchsgüterindustrie zeigen sich erhebliche Schwächeerscheinungen. Bei den Werften wird über Absatzmangel geklagt. In der Siegerländer Eisenindustrie werden zur Zeit noch mehr Feierschichten verfahren als im Bergbau. Die Schwefelkiesgruben in Mengen beispielsweise haben die Entlassung von 600 Arbeitern angekündigt. Seit langer Zeit hören wir auch Klagen über einen niedrigen Auftragsbestand in der Waggon- und Lokomotivindustrie. Wir fragen Sie deshalb, Herr Bundeswirtschaftsminister, wie Sie unter diesen Umständen die gesamte wirtschaftliche Entwicklung beurteilen.
    Die Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion wurde dem Hohen Hause am 5. Dezember vergangenen Jahres vorgelegt; seitdem sind zwei Monate vergangen. In der Zwischenzeit haben sich durch eine Reihe von Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, der Industriegewerkschaft Bergbau und dem Unternehmensverband veränderte Situationen ergeben. Wir haben es deshalb für erforderlich gehalten, die Begründung für unsere Fragen teilweise zu modifizieren und den Kreis der Fragen zu erweitern.
    Die heutige Debatte, in der ich zur Begründung der Großen Anfrage diese Ausführungen machen durfte, wird von weiten Kreisen der Bevölkerung mit großem Interesse erwartet. Besonders interessiert sind die 600 000 Bergarbeiter, die von der wachsenden Sorge um ihren Arbeitsplatz erfüllt sind. Im Interesse dieser Menschen und gleichzeitig auch im Interesse anderer Gewerbezweige bitten wir Sie, zu unseren Fragen präzise und erschöpfend Stellung zu nehmen.

    (Beifall bei der SPD.)