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    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister 3169 B, 3176 D, 3177 D Lange (Essen) (SPD) . 3171 A, 3177 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3172 C Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 3175 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 3176 B Anträge der Fraktion der SPD, der Abg. Höcherl, Bauer (Wasserburg), Fuchs, Krug, Lücker (München) u. Gen. und der Abg. Mauk u. Gen. betr. Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes und Antrag der Fraktion der DP betr. Nachtrag zum Grünen Bericht 1958; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 499 [neu], Umdrucke 15, 16, 17, 21, Drucksachen 138 [neu], 200, zu 200) . . . . 3178 B Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren (Drucksache 481) . Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3178 C Entwurf eines Gesetzes (SPD) über steuerliche Erleichterungen für die Zonenrandgebiete (Drucksache 624) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 479) Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 588) Junghans (SPD) 3178 D, 3203 C Franke (SPD) 3185 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3187 C Wacher (CDU/CSU) 3189 D Dr. Götz (CDU/CSU) 3193 C Hartmann, Staatssekretär 3198 D Dr. Starke (FDP) 3199 B Tobaben (DP) . . . . . . . . 3203 A Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 788) — Zweite und dritte Beratung — 3205 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache 425); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3205 C Entwurf eines Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (Drucksache 423); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 754) — Zweite und dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) 3205 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 19. Juni 1948 über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen (Drucksache 424) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 755) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 3206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 415); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 768) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 3206 D Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 783) . . . . 3207 A Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 806) 3207 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 196) 3207 C Nächste Sitzung 3207 C Anlagen 3209 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3169 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach 28. 1. Frau Blohm 31. 1. Dr. Deist 28. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 28. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 28. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 28. 1. Frau Kipp-Kaule 28. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kühn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Maier (Stuttgart) 28. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Frau Dr. Probst 28. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Richarts 28. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30. 1. Scheel 28. 1. Schneider (Bremerhaven) 28. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Walpert 31. 1. Weinkamm 30. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Welter (Aachen) 28. 1. Wittmer-Eigenbrodt 28. 1. b) Urlaubsanträge Graaff 15. 2. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Anlage 2 Umdruck 196 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der FDP betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (Drucksache 563) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Rechtsausschuß. Bonn, den 13. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 198 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Jahn (Marburg), Frau Dr. Diemer-Nicol aus Dr. Schneider (Lollar) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 415, 768). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 850 c Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung: „Übersteigt das Arbeitseinkommen die nach Absatz 1 unpfändbaren Beträge, so bestimmt sich bei Arbeitseinkommen bis zu monatlich 800 DM (wöchentlich 180 DM, täglich 30 DM) der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Schuldners nach der Tabelle, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist." Bonn, den 28. Januar 1959 Dr. Kanka Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) 3210 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Anlage 4 Erklärung gem. § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703). Nach Art. 107 Abs. 2 GG „ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen". In der Begründung zu dem z. Z. noch gültigen Finanzausgleichsgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages vor noch nicht vier Jahren zur „Angemessenheit" ausgeführt: „Sie — die Intensivierung — findet ihre Grenze allein in der Notwendigkeit, auch auf die Bedürfnisse der leistungsfähigen Länder Rücksicht zu nehmen und die Höhe ihrer Ausgleichsverpflichtungen in Grenzen zu halten, die für sie noch tragbar sind. Nur aus diesem Grund beschränkt der Ausgleichsplan der Bundesregierung die von den ausgleichspflichtigen Ländern aufzubringende und den ausgleichsberechtigten Ländern zuzuweisende Ausgleichsmasse auf rund 5 % des Gesamtbetrages der Ländersteuereinnahmen. Obschon seit 1955 das Ländersteueraufkommen von 8058 Mio. DM auf 12 995 Mio. DM im Rechnungsjahr 1958 angestiegen ist und die Finanzkraftunterschiede der Länder abgeflacht sind, soll das Verhältnis zwischen Ausgleichsmasse und Ländersteuereinnahmen nach der Vorlage um 50 % gegenüber damals erhöht werden, nämlich auf 7,5 %. Diese übermäßige Nivellierung verstärkt eine Entwicklung, die bereits das derzeitige Gesetz herbeigeführt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen, das im Rechnungsjahr 1956 in der Reihenfolge der Länder bei den Reinausgaben für Zwecke des Landes noch an der drittletzten Stelle stand, ist im Rechnungsjahr 1957 mit großem Abstand an die allerletzte Stelle gesunken. Angesichts der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage im Lande Nordrhein-Westfalen kann dies nicht ohne weitreichende Folgen auf die Volkswirtschaft in der ganzen Bundesrepublik bleiben. Wir sehen uns daher aus diesen und weiterreichenden Gründen nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dr. Toussaint Dr. Storm Wullenhaupt Dr. Maria Pannhoff Dr. Even (Düsseldorf) Holla Muckermann Solke Teriete Vehar Windelen Mengelkamp Siebel Günther Frau Niggemeyer Dr. Schmidt (Wuppertal) Eichelbaum Krüger (Neheim) Dr. Kliesing Meis Margarete Engländer Brück Dr. Hesberg Oetzel Dr. Bartels Dr. Willeke Kirchhoff Ehren Even (Köln) Winkelheide Frau Dr. Rehling Schulze-Pellengahr Katzer Mick Dr. Serres Kunze Anlage 5 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Die unterzeichneten Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokratischen Partei sehen sich außerstande, dem Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703) zuzustimmen. Dabei wird der Grundsatz anerkannt, daß eine Lastenverteilung zwischen den Ländern zum Ausgleich ihrer unterschiedlichen Steuerkraft notwendig ist, um im Interesse der Bevölkerung das erforderliche Mindestmaß an erfüllten öffentlichen Aufgaben in allen Ländern sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf Vorlage Nr. 703 schießt jedoch über dieses Ziel hinaus, belastet in ungerechtfertigter Weise einige Länder mehr als andere und berücksichtigt zu wenig die unterschiedliche Krisenanfälligkeit einiger ausgleichspflichtiger Länder. Besonders das Land Hamburg wird in bedenklicher Weise getroffen, obowohl sich Hamburg durch die Abtrennung seines natürlichen Hinterlandes, den heute schon spürbaren, scharfen Wettbewerb innerhalb der EWG, der durch die Schwierigkeiten bei der Schaffung der Freihandelszone verstärkt wirksam wirkt, und seine Abhängigkeit von der Entwicklung des Außenhandels in einer besonderen Lage befindet, auf die nicht nur seiner selbst wegen, sondern auch deshalb Rücksicht genommen werden sollte, weil Hamburg für die ganze Bundesrepublik entscheidend wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Welche Schwierigkeiten drohen, zeigt beispielhaft und eindrucksvoll die Diskussion in diesen Tagen um den geplanten Kohlenzoll. Unter diesen Umständen sind die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung, daß die Auffüllungsquote für die empfangsberechtigten Länder anstatt auf 91 % auf 89,23 % hätte festgesetzt werden sollen. Ein solcher ermäßigter Schlüssel würde dagegen wirken, daß das Aufkommen an Ländersteuern den ausgleichsberechtigten Ländern das Aufkommen in den ausgleichspflichtigen prozentual überflügelt, was nicht der Sinn eines angemessenen Finanzausgleichs sein kann. Setzt man 1955 das Aufkommen an Ländersteuern = 100 %, erreichen ab 1. Januar 1959 bei Ab- und Zusetzung der Zahlungen im Finanzausgleich die ausgleichspflichtigen Länder 129,07 %, die empfangsberechtigten Länder jedoch 133,79 %. Hinzu kommt, daß der Entwurf Vorlage Nr. 703 auch noch durch eine ungerechtfertigte, ungleiche Belastung der ausgleichspflichtigen Länder als ganz neue Regelung einseitig zu Lasten von Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Bedenken verstärkt. Die Steuerkraft der ausgleichspflichtigen Länder zwischen 100 % und 110 % der Meßzahl wird nur mit drei Viertel, über 110 % jedoch voll angesetzt, was zur Folge hat, daß ausgehend von einem auf Grund der Meßzahlen errechneten nominellen Überschuß in Höhe von 805,9 Mio DM Nordrhein-Westfalen mit 687,9 Mio DM und Hamburg ausgehend von 339,5 Mio DM mit 321,2 Mio DM ausgleichspflichtig ist. Demgegenüber Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 321 1 l steht z. B. Baden-Württemberg ausgehend von 304,7 Mio DM mit 248,4 Mio DM ausgleichspflichtiger Masse trotz seiner ausgewogenen Wirtschaftsstruktur unverhältnismäßig besser. Diese Unebenheiten der neuen Regelung nach der Vorlage Nr. 703 sollten schnellstens durch ein Übereinkommen zwischen. Bund und Ländern bereinigt werden. Sie bedingen weiterhin, daß die Entlastungswünsche der Länder gegenüber dem Bund im vertikalen Finanzausgleich nach wie vor gerechtfertigt sind und verstärkt zur Geltung kommen müssen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu zwingen sollten Frau Friese-Korn Rademacher Keller Ramms Dr. Mende Dowidat Dr. Hoven Zoglmann Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Anlage 6 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Begründung unserer Ablehnung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 erklären wir: Es mag richtig sein, daß sich die Finanzlage einiger empfangender Länder in den letzten Jahren verschärft hat. Dennoch kann daraus eine so weitgehende Inanspruchnahme der gebenden Länder nicht abgeleitet werden, denn sie führt zu einer allmählichen Nivellierung, die aus zwei Gründen bedenklich erscheint: 1. Der föderative Aufbau unseres Staates verlangt, daß jedes Bundesland über die Masse seiner Einnahmen selbst verfügen kann. 2. Die steuerstarken Länder sind darauf angewiesen, sich durch erhöhte staatliche Aufwendungen ihre höheren Einnahmen zu erhalten. Die Vorlage zum Länderfinanzausgleichsgesetz 1958 beruht auf einer Majorisierung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Dabei ist Hamburg durch den geänderten Berechnungsmodus für die Abführungsquoten der ausgleichspflichtigen Länder besonders benachteiligt. Dr. Seffrin Gewandt Schneider (Hamburg) Dr. Leverkuehn Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 19): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß kleinen Gemeinden (z. B. Müllheim [Baden]) nur mit Darlehen, nicht auch mit Zuschüssen geholfen werden soll, wenn sie durch die Anwesenheit von Garnisonen der Streitkräfte gezwungen werden, Abwasseranlagen zu hauen, die in ihrer Größe und ihren Kosten weit über das Maß dessen hinausgehen, was normalerweise in einer Gemeinde dieser Größenklasse notwendig wäre? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für den durch die Einrichtung von Garnisonen der Streitkräfte veranlaßten Bau von Abwasseranlagen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden zu richten hat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Streitkräfte und ihre Angehörigen für die Abwasseranlagen Gebühren und Beiträge aufbringen. Diese müssen für die Errichtung der Anlagen verwendet werden, soweit sie nicht für laufende Unterhaltungskosten benötigt werden. Ein völliger Verzicht auf die Verzinsung und Rückzahlung der Bundesfinanzhilfe wäre in diesen Fällen haushaltsrechtlich nicht zu verantworten. In Vertretung Hartmann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mende (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 21): Sind der Bundesregierung die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Forschung über eingetretene Schäden durch Verabfolgung von Vigantol und anderen künstlichen Vitamin-D-Präparaten an Säuglinge bekannt? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aus den Erkenntnissen der modernen Kinderheilkunde über Vigantolschäden zu ziehen? Seit der Einführung einer allgemeinen, ärztlich gelenkten Prophylaxe mit Vigantol und anderen D-Vitaminpräparaten hat die Rachitis ihre Bedeutung als Volkskrankheit verloren. Gesundheitsschäden können auftreten, wenn D-Vitamin in zu hohen Dosen verabfolgt wird. Der Bundesgesundheitsrat hat sich mit diesen Fragen befaßt und kam nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß, daß eine ordnungsgemäß durchgeführte Rachitisprophylaxe mit D-Vitamin für den Säugling unschädlich ist und wegen ihres anerkannten Wertes fortgesetzt werden muß. Den gleichen Standpunkt vertritt der von mir um Stellungnahme gebetene Direktor einer Universitätsklinik, der zugleich Mitglied eines Fachausschusses der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde für Fragen der Rachitisprophylaxe ist. Dr. Schröder Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 23) : Ist die Äußerung des Herrn Bundesinnenministers, daß die Unterschiede in der Uniformierung von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr ein „beachtliches Problem" seien, so auszulegen, daß der Herr Minister für eine Angleichung der Uniformen des Bundesgrenzschutzes an die der Bundeswehr eintritt? 3212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Auf einer Pressekonferenz am 10. Dezember 1959 wurde ich gefragt, ob daran gedacht sei, die Abzeichen des Bundesgrenzschutzes denen anderer Bundesorganisationen anzugleichen oder ob es so bleiben würde, daß ein Hauptmann im BGS zwei Sterne und bei anderen Organisationen drei Sterne habe. In Beantwortung dieser Frage habe ich auf die Ausführungen in meiner Stuttgarter Rede am 30. Oktober 1958 über das buntscheckige Aussehen der Polizeien im Bundesgebiet hingewiesen, daß ich dort als Symptom dafür bezeichnet habe, daß die Organisation der mit Sicherheitsaufgaben in den Ländern beauftragten staatlichen Einrichtungen in jedem deutschen Land anders ist. Auf diese Buntscheckigkeit und ihre symptomatische Bedeutung habe ich mich bei meiner Äußerung bezogen, daß die Frage ein „beachtliches Problem" sei. Ich vertrete diese Auffassung nach wie vor und bin der Meinung, daß die unterschiedliche Uniformierung des BGS und der Bereitschaftspolizeien der verschiedenen Bundesländer im Falle eines gemeinsamen Einsatzes nach Art. 91 GG Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Ihre Frage dürfte aber insoweit auf einem Mißverständnis beruhen, als Sie davon ausgehen, daß sich meine Äußerung auf die unterschiedliche Uniformierung von BGS und Bundeswehr bezogen habe. Aus dem mir vorliegenden Wortlautprotokoll der Pressekonferenz vom 10. Dezember 1958 wie aus meinen Ausführungen in Stuttgart, auf die ich mich dabei bezogen habe, geht klar hervor, daß ich nur von der Unterschiedlichkeit der Uniformen der verschiedenen Polizeien, nicht aber von der Bundeswehr gesprochen habe. Dr. Schröder Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wegener (Fragestunde der 55. Sitzung vom 19. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 25): Steht der Herr Bundesverteidigungsminister nach wie vor zu der in der Fragestunde am 12. Dezember 1957 durch den Herrn Staatssekretär Dr. Rust abgegebenen Erklärung, daß im Zuge der Neuordnung der Platzverhältnisse des Truppenübungsplatzes Senne auf das bundeseigene, militärisch nicht voll ausgenutzte Übungsplatzgelände im Westteil der Senne zurückgegriffen werden soll und daß ein „Erwerb des außerhalb des Platzes im Osten zusätzlich beschlagnahmten Gebiets zu einer unerwünschten Verfestigung der in der Besatzungszeit geschaffenen Verhältnisse" führen würde? An der Auffassung des Bundesministeriums für Verteidigung zu der von Ihnen angeschnittenen Frage hat sich nichts geändert. Ich bin nach wie vor bestrebt, den bisher militärisch nicht voll benutzten Westteil des Übungsplatzes Senne in Anspruch nehmen und dafür im Osten des Platzes zusätzlich beschlagnahmtes, nicht bundeseigenes Gelände freistellen zu lassen. Es ist jedoch notwendig, um zu einer rationellen Ausnutzung des Gesamtplatzes zu kommen, von dieser Freistellung einen geringen Teil, etwa 800 ha auszunehmen. Hierbei ist beabsichtigt, anstelle des Grundstückserwerbs möglichst mit entgeltlichen Benutzungsverträgen auszukommen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt ist, wird der dem Ubungsplatz abgekehrte Hang des Teutoburger Waldes durch den Ubungsbetrieb nicht mehr beeinträchtigt werden. Strauß Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Westdeutsche Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk in einer Sendung vom 13. Dezember 1958, um 23.30 Uhr, die Bundesrepublik von einem Sprecher als „Rheinische Republik" bezeichnen ließen und die Bemühungen von Bundestag und Bundesregierung für Berlin als „ostlothringische" Hilfeleistungen deklarierten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den verantwortlichen Aufsichtsgremien von NDR und WDR sicherzustellen, daß künftig vorsätzliche Abwertungen von Legislative und Exekutive durch die Redaktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten unterbleiben? Wer zeichnete für die fragliche Sendung verantwortlich? Ist der Betreffende zur Verantwortung gezogen worden? Die erwähnten Äußerungen sind in der vom Norddeutschen Rundfunk veranstalteten kabarettistischen Sendung „Hallo — Nachbarn!" gefallen, die nach meinen Informationen von dem Journalisten Wolfgang Menge zusammengestellt wird. Der genaue Wortlaut der Sendung ist mir nicht bekannt. Ich habe den Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und die Ministerpräsidenten der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die die Aufsicht über diesen Sender ausüben, gebeten, der Angelegenheit nachzugehen und mich von dem Ergebnis der Nachforschung in Kenntnis zu setzen. Dr. Schröder Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 30) : Der Herr Bundeswirtschaftsminister wird um Auskunft darüber ersucht, ob bereits Verfahren auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes im Bundesgebiet eingeleitet wurden und gegebenenfalls wie diese Verfahren ausgegangen sind. Die Bundesregierung hat im letztem Jahr anläßlich der Beratungen des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 im Deutschen Bundestag Unterlagen über die Zahl der auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes eingeleiteten und durchgeführten Verfahren gesammelt und den beratenden Ausschüssen vorgelegt. Hiernach sind seit dem Inkrafttreten des § 2 a vorn 22. Dezember 1956 bis zum 30. September 1958 auf Grund dieser Bestimmungen insgesamt 59 Ermittlungsverfahren anhängig gemacht worden. Davon sind 33 noch nicht abgeschlossen. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt; 8 Bußgeldbescheide sind ergangen, von denen 4 rechtskräftig geworden sind. Darüber hin- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3213 aus ist es in zahlreichen Fällen den Preisüberwachungsbehörden ohne Einleitung eines formellen Verfahrens gelungen, durch Verhandlungen mit Verbänden und Firmen Preisüberhöhungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Schäffer Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 32) : Stimmen die Pressemeldungen, wonach die Sterblichkeit der Mütter während und kurz nach der Geburt des Kindes in der Bundesrepublik auffallend hoch ist? Hat die Regierung Maßnahmen zur Untersuchung dieser Frage veranlaßt, und sind evtl. schon Gegenmaßnahmen zur Minderung der Sterblichkeitsziffer getroffen? Es ist richtig, daß die Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik noch verhältnismäßig hoch ist. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 1956 14, im Jahre 1957 13 von 10 000 Müttern an den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts in der Bundesrepublik, in den Niederlanden z. B. 1956 nur 7. Diese Entwicklung wird von der Ärzteschaft und von den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufmerksam verfolgt. In verschiedenen Bundesländern sind besondere Erhebungen eingeleitet worden, die dazu dienen sollen, vergleichbare und stichhaltige statistische Unterlagen zu schaffen und zu klären, welche Gründe die verhältnismäßig hohe Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik verursachen. Eine abschließende Beurteilung ist zur Zeit noch nicht möglich, weil eine Summe medizinischer, soziologischer, gesundheits- und sozialpolitischer Faktoren hier zusammenwirkt. Von den Sachverständigen wird darüber geklagt, daß viele Frauen sich nicht rechtzeitig und nicht häufig genug während der Schwangerschaft untersuchen lassen. Eine verstärkte Belehrung der werdenden Mütter und eine frühzeitige Beratung der Schwangeren durch den Hausarzt in engster Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Ärztevereinigungen, den Hebammen und dem Gesundheitsamt wird angestrebt. Dr. Schröder Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 36): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich gerade in Städten mittlerer Größe an den Samstagen mit 13-Uhr-Postschalterschluß völlig unhaltbare Zustände ergeben? Kann nicht wenigstens durch die beschleunigte Einrichtung von Automaten für den Fernsprech-Wählverkehr in solchen Städten eine gewisse Abhilfe geschaffen werden? ich habe bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Kollegen Ritzel in der Fragestunde der 47. Sitzung des Hohen Hauses eingegend ausgeführt, daß die Einführung der 45-Stunden-Woche auch im Bereich meiner Verwaltung gewisse Einschränkungen der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost unumgänglich macht. So habe ich mich auch dazu entschließen müssen, die Richtlinien, innerhalb derer die Amtsvorsteher die Schalterstunden nach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere dem Verkehrsbedürfnis und den Postverbindungen festsetzen, dahin abzuändern, daß die Postschalter an Samstagen — abgesehen von den ersten Samstagen im Monat, an denen sie bis zur ortsüblichen Ladenschlußzeit oder bis zu der an den übrigen Werktagen festgesetzten Zeit geöffnet bleiben dürfen — in der Regel spätestens um 14 Uhr, in Ausnahmefällen bei besonders dringendem Verkehrsbedürfnis um 15 Uhr zu schließen sind. Eine Anordnung, die Postschalter an Samstagen allgemein um 13 Uhr zu schließen, ist nicht ergangen. Wenn einzelne Ämter einen früheren Schalterschluß als 14 Uhr festgesetzt haben, so haben sich die Amtsvorsteher zuvor durch gewissenhafte Beobachtung des Verkehrsanfalles von der Zweckmäßigkeit und der Tragbarkeit dieser Regelung überzeugt. Die an sich geringfügigen Einschränkungen der Postschalterstunden, die nicht aus Bequemlichkeit oder gar Böswilligkeit, sondern einzig und allein im Interesse der Stabilität der Tarife und aus personalwirtschaftlichen Gründen angeordnet werden mußten, haben, wie ich selbst beobachtet habe und wie mir auch die in diesen Tagen eingehenden Erfahrungsberichte der Oberpostdirektionen beweisen, in der Offentlichkeit im allgemeinen volles Verständnis gefunden. Von „völlig unhaltbaren Zuständen", die sich aus der Neuregelung der Schalterstunden an den Samstagen ergeben haben sollen, ist mir nichts bekannt. Vereinzelte Beschwerden, die es naturgemäß bei jeder neuen Maßnahme gibt und die zumeist nur durch die nicht immer vermeidbaren Übergangsschwierigkeiten ausgelöst waren, konnten in allen Fällen zur Zufriedenheit beider Seiten, der Postbenutzer wie der Deutschen Bundespost, erledigt werden. Im übrigen habe ich dafür Sorge getragen, daß nicht nur in den großen Orten, in denen bei den Bahnhofs-Postämtern bzw. den Ämtern in der Nähe des Bahnhofs nach wie vor ein verlängerter, teils sogar Tag und Nacht durchgehender Schalterdienst wahrgenommen wird, sondern ebenso auch in mittleren Orten den Postbenutzern in dringenden Fällen ausreichende Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen auch nach Schalterschluß erhalten geblieben sind. Bei den meisten Postämtern besteht ein Bereitschaftsdienst für die Annahme von Einschreibe-, Wert- und Paketsendungen, Telegrammen und telegraphischen Einzahlungen, für Gespräche an der Öffentlichen Fernsprechstelle usw. Daneben bieten „Stumme Postämter", die Münzfernsprecher, Briefkasten, MünzWertzeichengeber und bei Bedarf Münzwechsler vereinigen und — wenn sie in den Vorhallen der Postämter untergebracht sind — zumeist auch noch die Schließfächer einbeziehen, dem Postbenutzer 3214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Gelegenheit, die eiligsten Postdienstgeschäfte unabhängig von den Postschalterstunden zu erledigen. Derartige „Stumme Postämter" befinden sich nicht nur bei jedem Postamt (im Windfang, Eingang zur Schalterhalle), sondern werden seit geraumer Zeit in ständig zunehmender Zahl auch außerhalb der Postdienstgebäude an verkehrsgünstig gelegenen Stellen in eigens dafür entwickelten Fernsprechhäuschen eingerichtet. Durch verstärkte Mittelzuteilung habe ich dafür gesorgt, daß die Oberpostdirektionen den steigenden Bedarf an Öffentlichen Münzfernsprechern auch decken können. Soweit, bedingt durch die Änderungen des Schalterschlusses, ein Mangel an Automaten für den Fernsprechwählverkehr aufgetreten ist, wird dieser schnellstens behoben werden. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 38) : Hält es der Herr Bundesverteidigungsminister im Rahmen der Haushaltsmittel und mit dem Grundsatz sorgsamster Verwendung des Steueraufkommens für vertretbar und vereinbar, wenn bei der Gebirgsjäger-Garnison Bad Reichenhall auf eine Gesamtstärke von etwa 750 Soldaten annähernd 100 Vertragsangestellte treffen? Irn Standort Bad Reichenhall waren am 16. 1. 1959 ca. 850 Soldaten untergebracht. Die Verlegung eines weiteren Bataillons nach Bad Reichenhall erfolgt in den nächsten Tagen. An zivilen Hilfskräften waren am gleichen Tage bei den militärischen Dienststellen einschließlich der bei der Truppe beschäftigten Küchenhilfskräfte — und bei der Standortverwaltung 40 Vertragsangestellte und 53 Lohnempfänger tätig. Die Zahl hält sich in den durch den Haushaltsplan 1958 gegebenen Grenzen. Die Angestellten und Arbeiter sind unter Beachtung der gebotenen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt, um den Soldaten von allen nichtmilitärischen Aufgaben freizustellen. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Merten über den Verteidigungshaushalt 1958, abgedruckt im Parlamentarischen Politischen Pressedienst vom 24. Juni 1958: Die SPD setze sich für die Beschäftigung möglichst vieler Zivilisten in der Bundeswehr ein, weil die Soldaten, die monatlich zwischen 1500 und 2000 DM kosteten, die „teuersten Küchenhilfen" seien, die man sich denken könne . . ." Nach diesem Grundsatz ist auch im Standort Bad Reichenhall verfahren worden. Strauß
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    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich den Vorzug habe, unmittelbar nach dem Herrn Vertreter des Bundesfinanzministeriums zu sprechen, lassen Sie mich gleich an seine Ausführungen anknüpfen, und zwar so kurz, wie auch sonst meine Ausführungen, die ich im Namen meiner Fraktion noch machen werde, sein werden.
    In der Tat, Herr Staatssekretär, ist die Frage dieser Prosperitätsklausel — sie wurde heute schon wiederholt erwähnt, und zwar unter den verschiedensten Aspekten — eine der Fragen, die wir aus Anlaß dieser Anträge der sozialdemokratischen Fraktion noch einmal gründlich besprechen müssen. Herr Staatssekretär, ich muß leider sagen, ich gehe nicht ganz mit Ihnen einig, wenn Sie sagen, daß diese Klausel während der vergangenen Jahre — so habe ich Sie verstanden — einheitlich gehandhabt worden sei. Ich habe gerade heute gehört, daß von einem Herrn Ihres Ministeriums — darüber wird zu sprechen sein — Ausführungen gemacht worden sind, die dahin gingen, man würde wieder zu der Praxis „zurückkehren"; so ähnlich oder vielleicht etwas undeutlicher lautete der Ausdruck. Man sagt also: „Einmal war ,es so, später war es so, und wir werden vielleicht wieder zum Früheren zurückkehren."
    Die steuerlichen Vergünstigungen sind heute in der Tat die Grundlage des ganzen Hilfssystems für die Zonenrandgebiete. Uns liegt der Antrag vor, sie im Einkommensteuergesetz festzulegen. Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei möchte dazu heute noch nicht endgültig Stellung beziehen. Sie möchte aber durch mich bereits ankündigen Lassen, daß wir uns aus Anlaß dieser Anträge sehr genau mit dem Bundesfinanzministerium über diese Fragen unterhalten wollen. So wie diese Klausel nicht nur von den Ländern, sondern zum Teil auch vom Bundesfinanzministerium in der jüngeren Vergangenheit gehandhabt worden ist, darf es nicht bleiben. Dann würden nämlich auch Fälle von erheblicher Bedeutung und Fälle, die eine Gesamtbedeutung haben, nicht einer Lösung zugeführt werden können, wie sie durch einstimmig gefaßten Beschluß des Bundestages im Jahre 1953 gefordert worden ist. Das möchte ich hier vorweg sagen, weil dieser Beschluß gerade angeführt worden ist.
    Wir müssen uns darüber klar sein, daß man die auf wirtschaftlichem Gebiet liegenden Probleme der Zonenrandgebiete nicht lösen kann, wenn, wie häufig in der Vergangenheit, das Programm zur Hilfe nur den Betrieben zugute kommen soll, die schwach geworden oder in einer bedrängten Lage sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Mit diesem System von Hilfsmaßnahmen wollte man nämlich etwas ganz anderes. Man wollte diese Gebiete strukturell fördern. Zu der Struktur dieser Gebiete gehören auch Betriebe, die sich in einer Lage befinden, die dem Durchschnitt entspricht, und auch Betriebe, die über dem Durchschntt liegen. Es sollte so sein, wie es einmal jemand gesagt hat, der nicht mehr im Bundesfinanzministerium, sondern bei der Bundesbahn tätig ist: nur die wirklich goldgeränderten Betriebe sollten davon ausgenommen werden. Es sollte nicht so sein, daß bei gleicher Größe und — wie wir aus Einsicht in die Dinge glauben — sozusagen gleicher Ertragslage in der gleichen Branche dem einen Betrieb die Vergünstigungen gegeben werden und dem anderen nicht. Aus einem Vergleich solcher Fälle haben wir deutlich einen Bruch in der von der Verwaltung eingehaltenen Linie feststellen können.
    Ich möchte nun noch einmal zu dem allgemeinen Problem zurückkehren, mit dem wir uns aus Anlaß der Anträge der sozialdemokratischen Fraktion befassen. Meine Fraktion begrüßt diese Anträge deshalb, weil sie den Anlaß geben, das ganze Problem heute im Plenum wieder einmal zu behandeln. Vor allem begrüßen wir es, daß das Problem noch einmal — zu einem erheblichen Teil unter neuen Gesichtspunkten - in den Ausschüssen erörtert werden wird.
    Es ist vorhin von einem Abgeordneten einer Regierungspartei gesagt worden, daß in diesen Anträgen keine grundsätzlich neuen Vorschläge gemacht worden seien. Ich möchte dem zustimmen. Aber auch wenn dem so ist, können diese Anträge doch nützlich sein. Es ist ja nicht Aufgabe nur der Opposition, mit neuen Vorschlägen zu kommen. Ich hoffe sogar, daß zu diesem oder jenem Punkt der



    Dr. Starke
    Anträge — wenigstens dann in den Ausschußberatungen — auch die Regierung mit einem neuen Vorschlag kommt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da schon sehr viel Statistik gebracht worden ist, will ich keine mehr bringen. Sie wissen — auch das ist schon gesagt worden —, daß die Zonenrandgebiete an dem Aufschwung nicht in gleichem Umfange wie das übrige Bundesgebiet teilgenommen haben. Zu all dem will ich heute nicht mehr viel sagen. Einige wenige Worte möchte ich mir aber zu folgendem Problem erlauben. Meine Fraktion mit ihrer besonderen Haltung zu dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat, als der Vertrag ratifiziert wurde, und auch späterhin zum Ausdruck gebracht, daß dieser Vertrag natürlich auch gewisse Auswirkungen auf die Randgebiete Westdeutschlands haben werde. Selbstverständlich sieht man dieses Problem etwa in Baden nicht so; denn da ist Baden nicht mehr Randgebiet. Die Gebiete, um die es sich hier dreht, sind vielmehr die Zonenrandgebiete. Daß im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Marktes deren Situation besser wird, kann bestenfalls für eine fernere Zukunft gesagt werden. Zunächst werden und müssen Probleme auftreten, deren wir uns sehr sorgfältig werden annehmen müssen. Ich möchte aber einmal darauf hinweisen, daß wir es den Regierungsvertretern zu verdanken haben, daß in dem für Deutschland nicht in allen Punkten günstigen und glücklich abgefaßten EWG-Vertrag Ausnahmeklauseln für das Zonenrandgebiet aufgenommen worden sind, die sehr bald — wahrscheinlich schon im Jahre 1959 — ihre Bedeutung bei den Beratungen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments haben werden, wenn es um die Überprüfung der Beihilfen geht, die die nationalen Regierungen gewähren.
    Wenn ich auch vorhin sagte, daß die Anträge der sozialdemokratischen Fraktion nichts grundsätzlich Neues bringen, so begrüßen wir sie doch, eben weil sie Anlaß dazu bieten, alle Probleme des Zonenrandgebietes, wie sie sich in der heutigen Situation darstellen, einmal ausführlich in einem Ausschuß zu behandeln. Ich möchte heute nur drei Punkte hervorheben und dazu die Meinung meiner Fraktion sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Da über alles heute wiederholt gesprochen worden ist, mache ich es ganz kurz, gebe nur eine Art Skala für die weitere Behandlung im Ausschuß.
    Dem Gedanken einer Verschiebung der Zuständigkeit auf das Gesamtdeutsche Ministerium würden wir uns unter keinen Umständen anschließen. Wir sind nicht der Meinung, daß etwas gewonnen werden könnte, wenn Einrichtungen wie der „Imnos", die sich unterdessen bewährt haben, woanders ressortieren.
    Des weiteren werden wir uns nicht damit einverstanden erklären können, daß sich die Länder — es mag ihnen im Einzelfall sehr schwerfallen — nicht mehr an den Kosten beteiligen. Ich glaube, daß ich — wenn ich einmal von mir selbst sprechen darf
    einige Erfahrungen habe, gerade auf dem kulturellen Gebiet.
    Der Gedanke der sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaften ist zu erörtern. Ich kann mir im Augenblick nicht recht vorstellen, was damit gemeint ist. Ich kann mir nicht denken, daß der Bund selbstschuldnerisch Bürgschaften übernimmt.
    Was die Lenkung betrifft, von der gesprochen worden ist, so habe ich aus einer, wie ich glaube, guten Praxis den Eindruck, daß bei Mitteln, die der Staat gibt, eine Lenkung in einem gewissen Umfang vorhanden sein muß, daß sie aber im Einzelfall weiter unten besser vorgenommen wird als von einer neu zu schaffenden Zentralstelle. An dieser Erfahrungstatsache wird man sicher auch in den Ausschußberatungen nicht vorübergehen können.
    Nun eine Bemerkung zu einem Thema, das heute noch nicht ganz deutlich geworden ist. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat gesagt, daß das Zonenrandgebiet kein einheitlich strukturiertes Gebiet ist. Denken wir an ein Gebiet, das rein landwirtschaftlich ist, oder an ein gebirgiges Gebiet oder an ein gewerblich dicht besetztes Gebiet! Aber wir vergessen vielleicht manchmal ein wenig, daß das Zonenrandprogramm, das jährlich verabschiedet und durchgeführt wird, eine Fülle von Maßnahmen umfaßt, die vielen von uns — selbst denen, die sich etwas mehr damit befassen — nicht bis in alle Einzelheiten bekannt sind. Diese Fülle von Maßnahmen ist aus einer, wie ich glaube, guten Verwaltungspraxis heraus entstanden, weil man nur so, mit dem Ineinandergreifen dieser Maßnahmen, der unterschiedlichen Struktur der verschiedenen Teile des Zonenrandgebiets gerecht werden kann. Wir dürfen also an dieser Vielgestaltigkeit des Programms nicht rütteln und müssen notfalls sogar daran denken, das eine oder andere auszubauen.
    Ich darf nun ein paar Einzelpunkte herausgreifen. Bezüglich der Abschreibungen habe ich es bereits getan. Das wird in weiteren Überlegungen zu behandeln sein. Man wird sich mit dem Bundesfinanzministerium darüber unterhalten müssen, ob man den Weg des § 131 der Reichsabgabenordnung weiter gehen soll oder ob man einen anderen Weg gehen muß. So wie in der letztvergangenen Zeit dürfen wir nicht fortfahren, weil dabei mit der Zeit die Gefahr allzu groß wurde, daß das Ganze langsam einschlief.
    Ich möchte nur weniges zu dem damit im Zusammenhang stehenden Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend die Gewerbesteuer sagen. Ich glaube bei aller Bedrängnis der Lage der Gemeinden im Zonenrandgebiet nicht, daß es heute noch am Platz ist, zu sagen, diese Abschreibungen dürften bei der Gewerbesteuer nicht berücksichtigt werden, und zwar deshalb nicht — das wurde vorhin schon gesagt —, weil die effektiv schlimmsten Auswirkungen einer zurückliegenden Zeit angehören. Glauben Sie mir, ich habe diese Frage sehr ernsthaft geprüft, auch zusammen mit den Verbänden der Gemeinden, und ich habe eigentlich nirgends eine Meinung gefunden, die dem entspricht, was in diesem jetzt gestellten Antrag gefordert wird. Wir werden also auch darüber im einzelnen sprechen müssen. Aber ich glaube nicht, daß wir uns auf einer solchen Basis zusammenfinden werden, wie sie der Antrag wünscht.



    Dr. Starke
    Lassen Sie mich, auch nur mit einem Satz, noch ein Letztes zu der Umsatzsteuer sagen. Der Umsatzsteuerantrag der sozialdemokratischen Fraktion ist diesmal anders gefaßt als seinerzeit, als er nach langen Beratungen und langem Liegenbleiben in. diesem Hause schon einmal behandelt und abgelehnt wurde. Ich möchte nicht davon sprechen, daß in diesem Umsatzsteuerantrag, wie ich glaube, gewisse Widersprüche sind, die — ich will nur einmal ein Beispiel nennen — dazu führen, daß etwa ein Einzelhändler im Zonenrandgebiet diese Vergünstigung nicht erhält, daß aber — ich stelle nur gegenüber — ein Friseurmeister diese Vergünstigung in Anspruch nehmen könnte. Wir werden, wenn wir das prüfen, sehen, daß diese Frage schon allein wegen der technischen Einzelheiten einer genaueren Durchprüfung bedarf. Es geht aber viel weiter. Man kann und darf nicht mit Berlin vergleichen. Berlin ist in einer anderen Situation, und obwohl ich selber aus dein Zonenrandgebiet komme, habe ich diese Meinung immer aufrechterhalten, und wir müssen sie auch ferner aufrechterhalten. Wir können unmöglich, das möchte ich hier einmal ganz deutlich sagen, im Zonenrandgebiet zwei Maßnahmen auf steuerlichem Gebiet haben, von denen für Berlin nur eine gilt. Wir müßten bestenfalls eine Wahl treffen, und die würde sehr schwerfallen; die Debatte darüber wird das im einzelnen zeigen, wenn wir vor die Entscheidung gestellt werden. Beides zusammen wäre gegenüber Berlin und wegen des Ausfalles, der bei den Ländern und beim Bund entstehen würde, nicht durchzuführen. Wir Freien Demokraten stehen auf dem Standpunkt, daß das, was getan wird, aus der Gesamtsituation und aus der Haushaltslage auch wirklich zu verantworten sein muß.
    Bezüglich der Straßen möchte ich ein Wort der Kritik sagen, ohne darauf einzugehen, ob es am Bund oder an den Ländern liegt. Man ist im Zonenrandgebiet und insbesondere dort, wo die Straßenverbindungen nach den Westgebieten völlig unzulänglich waren, zu langsam vorgegangen und geht auch heute noch zu langsam vor. Ob man nun dazu kommen muß, daß man hier Summen festlegt, wie es in dem Antrag geschehen ist, das werden die Einzelberatungen im Ausschuß ergeben. Wir werden aber zu keiner befriedigenden Lösung der Fragen des Straßenverkehrs kommen, wenn wir die Frequenz auf den Straßen etwa mit der im Herzen Westdeutschlands oder in den günstiger gelegenen Gebieten vergleichen.
    Wir müssen daran denken, daß Gebiete, die an der Zonengrenze liegen, auch dann, wenn der Verkehr nicht die Stärke aufweist wie etwa im Ruhrgebiet oder auf den großen Verbindungslinien zwischen dem Ruhrgebiet und dem Rhein-Main-Gebiet oder dem Stuttgarter Raum, Straßen brauchen, die einen bequemeren und schnelleren Verkehr zu den Zentren ermöglichen, als er heute noch immer auf einem Teil der dortigen Straßen möglich ist. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den ich erwähnen wollte.
    Nur mit einem Satz erwähne ich auch die Frage des Facharbeiterwohnungsbaues. Man wird sich sowohl über die Abgrenzung des Personenkreises wie über die Höhe der Mittel unterhalten müssen, wie auch darüber, ob die Bestimmungen über den allgemeinen Wohnungsbau in jedem Falle angewendet werden können oder ob nicht dadurch das Programm selbst Schaden leidet, eben weil es dann nicht voll durchführbar ist. Wir sind, so möchte ich mich einmal ausdrücken, beim Facharbeiterwohnungsbauprogramm eigentlich am wenigsten weitergekommen. Das ist das Programm, bei dem wir wirkliche Erfolge in all den Jahren, in denen man sich darum bemüht hat, nicht erzielt haben. Das wird noch einmal erörtert werden müssen. Ich gebe zu, daß die Schwierigkeiten zu einem Teil daran liegen, daß nicht der Bund allein, sondern auch die Länder einen sehr starken Einfluß haben, und daß die Länder leider die Maßnahmen nicht immer so unterstützt haben, wie sie es hätten tun sollen.
    Ein letztes Wort zu den öffentlichen Aufträgen. Hier möchte ich feststellen: Auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge ist nicht das erreicht worden, was beabsichtigt war. Man kann das mit ganz wenigen Worten sagen. Erstens haben die Mehrpreisstaffeln nicht ausgereicht; zum zweiten muß man noch einmal die Frage diskutieren, wie eigentlich ein Ressort, das mit einem bestimmten Betrag aus dem Haushalt auskommen muß, um das zu beschaffen, was es haben will, von sich aus nun höhere Preise in einem gewissen Umfange bewilligen soll; denn es würde sich dann ja unter Umständen schlechter stehen. Ein Problem, für das es allerlei Lösungsvorschläge gibt, über die man einmal sprechen muß. Ein Zweites: Es sind zu viele neue Gruppen und immer neue Gruppen in diese Vergünstigung einbezogen worden, Gruppen, bei denen man seinerzeit, als die Einführung der Vergünstigung für die Zonenrandgebiete kam, gar nicht daran dachte, daß auch sie einmal diese Vergünstigung erhalten würden. Wie so oft, hat diese Einbeziehung zu einer Verwässerung der ganzen Maßnahmen geführt. Ich möchte beinahe sagen, zu einem erheblichen Teil wird diese Maßnahme gerade wegen der Überfülle von Bestimmungen, die gekommen ist, nicht mehr so ganz ernst genommen.
    Nun lassen Sie mich — weil das aus bestimmten Gebieten an mich herangetragen worden ist — noch ein wenig auch zu den Fragen sagen, die die Landwirtschaft berühren. Wir werden uns noch einmal auch unterhalten müssen über das Problem von Wirtschaftswegen, die unmittelbar durch die Zonengrenze abgeschnitten worden sind, und über das Problem — auch das hier zu behandeln ist mir nahegelegt worden —, daß Landwirte an der Zonengrenze Flächen bearbeiten, die eigentlich zu Betrieben jenseits der Zonengrenze gehören, und daß bei dieser Bearbeitung durch längere Wege erhöhte Kosten entstehen; eine Frage, die man ebenfalls einmal im Ausschuß wird behandeln müssen.

    (Zuruf: Das ist geregelt!)

    — Ist geregelt? Dann bitte ich um Entschuldigung. —
    Nun komme ich zu einigen wenigen Problemen, die ich in dieser Debatte heute nur anklingen lassen will, die aber von sehr großer Bedeutung sind, Fragen, die an sich schon problematisch sind und zudem mit dem Zonenrandproblem im Zusammenhang



    Dr. Starke
    stehen. Lassen Sie mich hier zunächst einmal ein Wort zu der morgigen Debatte über den Kohlenzoll vorwegnehmen. Ich schneide dieses Thema hier aus einem allgemeinen Gesichtspunkt an. Die Durchführung der Maßnahmen für die Zonengrenzgebiete liegt weitgehend in der Hand der Verwaltung. Wir müssen vom Parlament aus, wenn wir uns damit befassen, immer darauf achten, daß bis in die letzte Verwaltung hinein alle Maßnahmen für die Zonenrandgebiete in einem Geiste gehandhabt werden, der dem Beschluß des Parlaments von 1953 gerecht wird. Und das, möchte ich sagen, sollte man auch bei dem morgen zu behandelnden Problem des Kohlenzolls und des sogenannten Zollkontingents fordern, das zu einem Teil die ostbayerischen Gebiete betrifft. Wir haben in Ostbayern neben dem Braunkohlenproblem — die Braunkohle ist in den Zoll, ich darf sagen: Gott sei Dank, nicht einbezogen — auch ein Steinkohlenproblem, und zwar bei Steinkohle, die nicht von der Ruhr, sondern aus dem ehemaligen Oberschlesien, also Polen, und aus der Tschechoslowakei kommt.
    Wenn ich das heute hier vorwegnehme, dann nicht von ungefähr. Es ist so ein kleiner Vorausklang für die Kohlenzolldebatte, die morgen stattfindet. Warum muß man da eigentlich bis zur letzten Tonne gehen? Bei der tschechischen Steinkohle dreht es sich z. B. um eine Menge von im letzten Jahr rund 30 000 t. Diese Menge fällt doch gegenüber den 132 Millionen t, die an der Ruhr gefördert werden, überhaupt nicht ins Gewicht. Trotzdem wird uns zugemutet, daß dieses Kontingent auf 12 000 t heruntergesetzt wird. Das bedeutet, daß man den dortigen Betrieben, für die wir jährlich ein ganzes Zonenrandprogramm aufstellen, über das wir uns im Bundestag unterhalten, zumutet, ihre Kohle in Zukunft nicht mehr wie bisher aus der Tschechoslowakei zu beziehen. Denn bei einem Zoll von 20 DM können sie diese Kohle einfach nicht mehr von dort beziehen.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Angesichts der Tatsache, daß es sich hier nur um 18 000 t handelt, erscheint es unverständlich, daß dem Wunsch dieser Gegend nicht nachgegeben werden soll.
    Ich erwähne das, um zu zeigen, wie wenig man in der Verwaltung oder bei der Regierung bei einer solchen Vorlage die Situation eines bestimmten Teiles des Zonenrandgebietes berücksichtigt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Preusker.)

    Ich habe vorhin in einem anderen Zusammenhang gesagt: es kommt auf den Geist an, in dem die Verwaltung diese Fragen behandelt.
    Aber noch ein Weiteres. Es geht nicht nur um diese tschechische Kohle, sondern auch um die oberschlesische, heute polnische Kohle, die wir nunmehr nach vieler Mühe in Ostbayern wieder bekommen. Über diese polnische Kohle liefen jetzt Verhandlungen mit dem Ziel, für sie eine Verbilligung um etwa 6-8 DM pro Tonne zu erreichen. Dadurch hätten wir die doppelte Kohlenmenge einführen können. Das wäre praktisch eine große Hilfe für das
    Zonenrandgebiet gewesen. Dann hätte nämlich der Steinkohlenpreis in Ostbayern etwa dem entsprochen, was Aschaffenburg für die Ruhrkohle bezahlt. Wir hätten also durch diese Maßnahme die ostbayerischen Gebiete hinsichtlich dieses Kohlenverbrauchs gewissermaßen 200 km oder mehr nach Westen verlagert. Das wird nun durch den Kohlenzoll brüsk abgebrochen. Ich glaube, das ist ein Beispiel dafür, wie man nicht handeln darf. Ich möchte heute noch nicht zu dem Kohlenzoll Stellung nehmen; ich habe eine sehr dezidierte Meinung dazu und werde sie morgen noch zum Ausdruck bringen. Es geht nicht an, daß wir uns gemeinsam bemühen, diesen Gebieten durch große Programme zu helfen, und daß dann durch eine solche Maßnahme, durch einen Federstrich das, was außerhalb der Staatssphäre durch viele Verhandlungen in Jahren erreicht worden ist, beseitigt wird.
    Nun möchte ich noch ein zweites Problem behandeln, das sich mit einem ebenfalls sehr großen anderen Problem berührt. Es gibt seit geraumer Zeit in Westdeutschland gewisse Industriezweige, die immer wieder sehr stark in das hineinkommen, was wir heute eine „recession" nennen, die also konjunkturellen Schwankungen unterworfen sind. Nehmen wir z. B. die Textilindustrie. Diese Industrie ist zum Teil massiert im Zonenrandgebiet ansässig. Die angedeuteten Schwierigkeiten dieser Industrie kommen dort zu den allgemeinen Problemen des Zonenrandgebietes hinzu. Auf diese Kumulierung solcher Probleme wollte ich heute einmal Ihre Aufmerksamkeit an Hand dieser Beispiele lenken. Auch darüber werden wir im Ausschuß sprechen müssen.
    Lassen Sie mich nun noch etwas sagen, was mir ganz besonders am Herzen liegt. Ich habe so oft bei der Behandlung dieser Fragen den Satz aufgestellt, daß das Zonenrandgebiet mindestens zu einem Teil Gebiete umfaßt, in denen ein reges und reiches gewerbliches Leben besteht, und daß dieses gewerbliche Leben durch die Abtrennung von den Absatz- und Bezugsgebieten in der Ostzone oder hinter dem Eisernen Vorhang in seinen Grundfesten gefährdet ist. Solange dieses Problem besteht — und es besteht insbesondere auch im Zusammenhang mit der besonderen Art der dort gelegenen Industrie —, müssen wir mit einer immer weiteren Ausdehnung der Gebiete, für die Hilfsmaßnahmen gelten, vorsichtig sein. Darüber hinaus müssen wir auch besonders vorsichtig sein mit der Erstreckung bestimmter Maßnahmen auf andere Gebiete. Ich habe darüber Untersuchungen angestellt, die eindeutig zeigen, daß bestimmte Gruppen von Betrieben ihre Investitionskraft in schon bestehende oder noch anzulegende Zweigbetriebe lenken würden, wenn sie die Vergünstigungen, die sie heute nur in Zonenrandgebieten haben, mehr oder weniger auch im Herzen des verbliebenen Westdeutschland hätten. Wenn wir uns zu solchen Maßnahmen entschlössen — und darüber hat man allerlei gehört —, dann würden wir vom Standpunkt der Zonenrandgebiete und der Hilfe für diese Gebiete aus gesehen das, was wir uns von den Vergünstigungen im Zonenrandgebiet erhoffen, wieder aufheben.



    Dr. Starke
    Auch über die Anträge zur Kulturpolitik wird noch gesprochen werden. Im Grundsatz stimmt meine Fraktion diesen Anträgen zu. Die kulturellen Fragen im Zonenrandgebiet dürfen nicht vernachlässigt werden, und wir können dort noch ein Vielfaches tun. Dabei geht es immer wieder um die Ausbildung. Bei allem, was auf kulturellem Gebiet getan wird, ist das Gebiet der Schulen, und zwar der Schulen aller Art, das wichtigste. Es geht darum, ob wir die Menschen, die dort heranwachsen, in diesen Gebieten halten können und ob sie dort eine Ausbildung auf Grund der vorhandenen Einrichtungen erhalten können, die etwa dem entspricht, was in den mehr begünstigten Gebieten gegeben ist. Wenn das nicht der Fall ist, entsteht bei der Jugend dieser Gebiete ein Problem, das von Jahr zu Jahr schwieriger zu lösen ist.
    Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nicht länger in Anspruch nehmen. Ich habe eine Reihe von Fragen berührt, die wir nun in den Ausschüssen behandeln müssen. Ich stelle namens meiner Fraktion den Antrag, daß die Anträge, die von der sozialdemokratischen Fraktion gestellt worden sind, den genannten Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Tobaben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Tobaben


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob die Arbeit in den Ausschüssen durch die ausgedehnte Debatte zu diesem 1 Punkt der Tagesordnung, die zum Teil bis in die Einzelheiten ging, wesentlich erleichtert wird. Ich hoffe und wünsche es, aber so ganz überzeugt bin ich nicht. Ich glaube, ich kann mich auf einige zusammenfassende Feststellungen beschränken.
    Durch die Anträge der SPD betreffend Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet ist erneut eine Frage zur Diskussion gestellt, die für die Länder mit einer langen Zonengrenze von großer Bedeutung ist. Die Belastung der Kommunal- und der Länderfinanzen war in der Vergangenheit enorm. Bis dahin wirtschaftlich gesunde Gebiete wurden durch eine willkürliche Grenzziehung notleidend. Die politische Ursache dieser Entwicklung verpflichtet den Bund, den Ländern und Gemeinden beim Tragen dieser Lasten in stärkstem Maße zu helfen. Anträge auf Abhilfe durch den Bund sind darum auch von allen Fraktionen in der Vergangenheit in erheblicher Zahl gestellt worden. Die Notwendigkeit von Hilfsmaßnahmen steht deshalb außer jeder Diskussion.
    Die SPD hat nun in ihren Anträgen ein umfassendes Bukett von Einzelforderungen gebracht. Ich will heute nicht noch im einzelnen untersuchen, welche dieser Maßnahmen am vordringlichsten sind und welche bei dem dafür notwendigen Aufwand den größten Erfolg versprechen. Es wird unter Heranziehung der Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen geprüft werden müssen, ob in den einzelnen Fällen eine globale oder eine gezielte Maßnahme mit der geringsten Aufwendung den größten Erfolg verspricht. Auf der nüchternen, sachlichen Grundlage der Ausschußberatungen wird man da zu einem Urteil kommen können.
    Doch zu einem Punkt möchte ich noch ein paar Sätze sagen. In den meisten Fällen wird es sicher gar nicht zu umgehen sein, daß die Hilfsmaßnahmen an eine Beteiligung der Länder und Kommunen gebunden bleiben. Ich bitte aber, im Ausschuß doch zu bedenken, daß gerade die Länder mit einer langen Zonengrenze nicht die finanzstärksten Länder sind, und darum sehr ernst zu prüfen, ob in allen Fällen eine Koppelung der Beteiligung der Kommunen und der Länder verantwortet werden kann.
    Meine Freunde und ich werden im Ausschuß gern bereit sein, sehr ernst zu prüfen, ob eine Ausweitung der Hilfsmaßnahmen für die Zonenrandgebiete im Rahmen des noch eben Möglichen vorgenommen werden kann. Dieses „noch eben möglich" findet ja seine Grenze auch im Haushalt, und bei den im Haushalt noch zur Verfügung stehenden Mitteln werden auch noch andere Forderungen aus unserem Kreise mit den heute aufgestellten Forderungen konkurrieren. Es wird einer ernsten sachlichen Prüfung bedürfen, festzustellen, wo die zur Verfügung stehenden Mittel angesetzt werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)