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    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister 3169 B, 3176 D, 3177 D Lange (Essen) (SPD) . 3171 A, 3177 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3172 C Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 3175 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 3176 B Anträge der Fraktion der SPD, der Abg. Höcherl, Bauer (Wasserburg), Fuchs, Krug, Lücker (München) u. Gen. und der Abg. Mauk u. Gen. betr. Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes und Antrag der Fraktion der DP betr. Nachtrag zum Grünen Bericht 1958; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 499 [neu], Umdrucke 15, 16, 17, 21, Drucksachen 138 [neu], 200, zu 200) . . . . 3178 B Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren (Drucksache 481) . Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3178 C Entwurf eines Gesetzes (SPD) über steuerliche Erleichterungen für die Zonenrandgebiete (Drucksache 624) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 479) Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 588) Junghans (SPD) 3178 D, 3203 C Franke (SPD) 3185 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3187 C Wacher (CDU/CSU) 3189 D Dr. Götz (CDU/CSU) 3193 C Hartmann, Staatssekretär 3198 D Dr. Starke (FDP) 3199 B Tobaben (DP) . . . . . . . . 3203 A Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 788) — Zweite und dritte Beratung — 3205 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache 425); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3205 C Entwurf eines Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (Drucksache 423); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 754) — Zweite und dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) 3205 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 19. Juni 1948 über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen (Drucksache 424) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 755) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 3206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 415); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 768) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 3206 D Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 783) . . . . 3207 A Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 806) 3207 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 196) 3207 C Nächste Sitzung 3207 C Anlagen 3209 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3169 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach 28. 1. Frau Blohm 31. 1. Dr. Deist 28. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 28. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 28. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 28. 1. Frau Kipp-Kaule 28. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kühn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Maier (Stuttgart) 28. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Frau Dr. Probst 28. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Richarts 28. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30. 1. Scheel 28. 1. Schneider (Bremerhaven) 28. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Walpert 31. 1. Weinkamm 30. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Welter (Aachen) 28. 1. Wittmer-Eigenbrodt 28. 1. b) Urlaubsanträge Graaff 15. 2. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Anlage 2 Umdruck 196 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der FDP betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (Drucksache 563) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Rechtsausschuß. Bonn, den 13. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 198 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Jahn (Marburg), Frau Dr. Diemer-Nicol aus Dr. Schneider (Lollar) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 415, 768). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 850 c Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung: „Übersteigt das Arbeitseinkommen die nach Absatz 1 unpfändbaren Beträge, so bestimmt sich bei Arbeitseinkommen bis zu monatlich 800 DM (wöchentlich 180 DM, täglich 30 DM) der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Schuldners nach der Tabelle, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist." Bonn, den 28. Januar 1959 Dr. Kanka Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) 3210 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Anlage 4 Erklärung gem. § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703). Nach Art. 107 Abs. 2 GG „ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen". In der Begründung zu dem z. Z. noch gültigen Finanzausgleichsgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages vor noch nicht vier Jahren zur „Angemessenheit" ausgeführt: „Sie — die Intensivierung — findet ihre Grenze allein in der Notwendigkeit, auch auf die Bedürfnisse der leistungsfähigen Länder Rücksicht zu nehmen und die Höhe ihrer Ausgleichsverpflichtungen in Grenzen zu halten, die für sie noch tragbar sind. Nur aus diesem Grund beschränkt der Ausgleichsplan der Bundesregierung die von den ausgleichspflichtigen Ländern aufzubringende und den ausgleichsberechtigten Ländern zuzuweisende Ausgleichsmasse auf rund 5 % des Gesamtbetrages der Ländersteuereinnahmen. Obschon seit 1955 das Ländersteueraufkommen von 8058 Mio. DM auf 12 995 Mio. DM im Rechnungsjahr 1958 angestiegen ist und die Finanzkraftunterschiede der Länder abgeflacht sind, soll das Verhältnis zwischen Ausgleichsmasse und Ländersteuereinnahmen nach der Vorlage um 50 % gegenüber damals erhöht werden, nämlich auf 7,5 %. Diese übermäßige Nivellierung verstärkt eine Entwicklung, die bereits das derzeitige Gesetz herbeigeführt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen, das im Rechnungsjahr 1956 in der Reihenfolge der Länder bei den Reinausgaben für Zwecke des Landes noch an der drittletzten Stelle stand, ist im Rechnungsjahr 1957 mit großem Abstand an die allerletzte Stelle gesunken. Angesichts der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage im Lande Nordrhein-Westfalen kann dies nicht ohne weitreichende Folgen auf die Volkswirtschaft in der ganzen Bundesrepublik bleiben. Wir sehen uns daher aus diesen und weiterreichenden Gründen nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dr. Toussaint Dr. Storm Wullenhaupt Dr. Maria Pannhoff Dr. Even (Düsseldorf) Holla Muckermann Solke Teriete Vehar Windelen Mengelkamp Siebel Günther Frau Niggemeyer Dr. Schmidt (Wuppertal) Eichelbaum Krüger (Neheim) Dr. Kliesing Meis Margarete Engländer Brück Dr. Hesberg Oetzel Dr. Bartels Dr. Willeke Kirchhoff Ehren Even (Köln) Winkelheide Frau Dr. Rehling Schulze-Pellengahr Katzer Mick Dr. Serres Kunze Anlage 5 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Die unterzeichneten Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokratischen Partei sehen sich außerstande, dem Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703) zuzustimmen. Dabei wird der Grundsatz anerkannt, daß eine Lastenverteilung zwischen den Ländern zum Ausgleich ihrer unterschiedlichen Steuerkraft notwendig ist, um im Interesse der Bevölkerung das erforderliche Mindestmaß an erfüllten öffentlichen Aufgaben in allen Ländern sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf Vorlage Nr. 703 schießt jedoch über dieses Ziel hinaus, belastet in ungerechtfertigter Weise einige Länder mehr als andere und berücksichtigt zu wenig die unterschiedliche Krisenanfälligkeit einiger ausgleichspflichtiger Länder. Besonders das Land Hamburg wird in bedenklicher Weise getroffen, obowohl sich Hamburg durch die Abtrennung seines natürlichen Hinterlandes, den heute schon spürbaren, scharfen Wettbewerb innerhalb der EWG, der durch die Schwierigkeiten bei der Schaffung der Freihandelszone verstärkt wirksam wirkt, und seine Abhängigkeit von der Entwicklung des Außenhandels in einer besonderen Lage befindet, auf die nicht nur seiner selbst wegen, sondern auch deshalb Rücksicht genommen werden sollte, weil Hamburg für die ganze Bundesrepublik entscheidend wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Welche Schwierigkeiten drohen, zeigt beispielhaft und eindrucksvoll die Diskussion in diesen Tagen um den geplanten Kohlenzoll. Unter diesen Umständen sind die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung, daß die Auffüllungsquote für die empfangsberechtigten Länder anstatt auf 91 % auf 89,23 % hätte festgesetzt werden sollen. Ein solcher ermäßigter Schlüssel würde dagegen wirken, daß das Aufkommen an Ländersteuern den ausgleichsberechtigten Ländern das Aufkommen in den ausgleichspflichtigen prozentual überflügelt, was nicht der Sinn eines angemessenen Finanzausgleichs sein kann. Setzt man 1955 das Aufkommen an Ländersteuern = 100 %, erreichen ab 1. Januar 1959 bei Ab- und Zusetzung der Zahlungen im Finanzausgleich die ausgleichspflichtigen Länder 129,07 %, die empfangsberechtigten Länder jedoch 133,79 %. Hinzu kommt, daß der Entwurf Vorlage Nr. 703 auch noch durch eine ungerechtfertigte, ungleiche Belastung der ausgleichspflichtigen Länder als ganz neue Regelung einseitig zu Lasten von Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Bedenken verstärkt. Die Steuerkraft der ausgleichspflichtigen Länder zwischen 100 % und 110 % der Meßzahl wird nur mit drei Viertel, über 110 % jedoch voll angesetzt, was zur Folge hat, daß ausgehend von einem auf Grund der Meßzahlen errechneten nominellen Überschuß in Höhe von 805,9 Mio DM Nordrhein-Westfalen mit 687,9 Mio DM und Hamburg ausgehend von 339,5 Mio DM mit 321,2 Mio DM ausgleichspflichtig ist. Demgegenüber Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 321 1 l steht z. B. Baden-Württemberg ausgehend von 304,7 Mio DM mit 248,4 Mio DM ausgleichspflichtiger Masse trotz seiner ausgewogenen Wirtschaftsstruktur unverhältnismäßig besser. Diese Unebenheiten der neuen Regelung nach der Vorlage Nr. 703 sollten schnellstens durch ein Übereinkommen zwischen. Bund und Ländern bereinigt werden. Sie bedingen weiterhin, daß die Entlastungswünsche der Länder gegenüber dem Bund im vertikalen Finanzausgleich nach wie vor gerechtfertigt sind und verstärkt zur Geltung kommen müssen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu zwingen sollten Frau Friese-Korn Rademacher Keller Ramms Dr. Mende Dowidat Dr. Hoven Zoglmann Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Anlage 6 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Begründung unserer Ablehnung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 erklären wir: Es mag richtig sein, daß sich die Finanzlage einiger empfangender Länder in den letzten Jahren verschärft hat. Dennoch kann daraus eine so weitgehende Inanspruchnahme der gebenden Länder nicht abgeleitet werden, denn sie führt zu einer allmählichen Nivellierung, die aus zwei Gründen bedenklich erscheint: 1. Der föderative Aufbau unseres Staates verlangt, daß jedes Bundesland über die Masse seiner Einnahmen selbst verfügen kann. 2. Die steuerstarken Länder sind darauf angewiesen, sich durch erhöhte staatliche Aufwendungen ihre höheren Einnahmen zu erhalten. Die Vorlage zum Länderfinanzausgleichsgesetz 1958 beruht auf einer Majorisierung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Dabei ist Hamburg durch den geänderten Berechnungsmodus für die Abführungsquoten der ausgleichspflichtigen Länder besonders benachteiligt. Dr. Seffrin Gewandt Schneider (Hamburg) Dr. Leverkuehn Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 19): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß kleinen Gemeinden (z. B. Müllheim [Baden]) nur mit Darlehen, nicht auch mit Zuschüssen geholfen werden soll, wenn sie durch die Anwesenheit von Garnisonen der Streitkräfte gezwungen werden, Abwasseranlagen zu hauen, die in ihrer Größe und ihren Kosten weit über das Maß dessen hinausgehen, was normalerweise in einer Gemeinde dieser Größenklasse notwendig wäre? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für den durch die Einrichtung von Garnisonen der Streitkräfte veranlaßten Bau von Abwasseranlagen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden zu richten hat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Streitkräfte und ihre Angehörigen für die Abwasseranlagen Gebühren und Beiträge aufbringen. Diese müssen für die Errichtung der Anlagen verwendet werden, soweit sie nicht für laufende Unterhaltungskosten benötigt werden. Ein völliger Verzicht auf die Verzinsung und Rückzahlung der Bundesfinanzhilfe wäre in diesen Fällen haushaltsrechtlich nicht zu verantworten. In Vertretung Hartmann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mende (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 21): Sind der Bundesregierung die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Forschung über eingetretene Schäden durch Verabfolgung von Vigantol und anderen künstlichen Vitamin-D-Präparaten an Säuglinge bekannt? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aus den Erkenntnissen der modernen Kinderheilkunde über Vigantolschäden zu ziehen? Seit der Einführung einer allgemeinen, ärztlich gelenkten Prophylaxe mit Vigantol und anderen D-Vitaminpräparaten hat die Rachitis ihre Bedeutung als Volkskrankheit verloren. Gesundheitsschäden können auftreten, wenn D-Vitamin in zu hohen Dosen verabfolgt wird. Der Bundesgesundheitsrat hat sich mit diesen Fragen befaßt und kam nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß, daß eine ordnungsgemäß durchgeführte Rachitisprophylaxe mit D-Vitamin für den Säugling unschädlich ist und wegen ihres anerkannten Wertes fortgesetzt werden muß. Den gleichen Standpunkt vertritt der von mir um Stellungnahme gebetene Direktor einer Universitätsklinik, der zugleich Mitglied eines Fachausschusses der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde für Fragen der Rachitisprophylaxe ist. Dr. Schröder Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 23) : Ist die Äußerung des Herrn Bundesinnenministers, daß die Unterschiede in der Uniformierung von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr ein „beachtliches Problem" seien, so auszulegen, daß der Herr Minister für eine Angleichung der Uniformen des Bundesgrenzschutzes an die der Bundeswehr eintritt? 3212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Auf einer Pressekonferenz am 10. Dezember 1959 wurde ich gefragt, ob daran gedacht sei, die Abzeichen des Bundesgrenzschutzes denen anderer Bundesorganisationen anzugleichen oder ob es so bleiben würde, daß ein Hauptmann im BGS zwei Sterne und bei anderen Organisationen drei Sterne habe. In Beantwortung dieser Frage habe ich auf die Ausführungen in meiner Stuttgarter Rede am 30. Oktober 1958 über das buntscheckige Aussehen der Polizeien im Bundesgebiet hingewiesen, daß ich dort als Symptom dafür bezeichnet habe, daß die Organisation der mit Sicherheitsaufgaben in den Ländern beauftragten staatlichen Einrichtungen in jedem deutschen Land anders ist. Auf diese Buntscheckigkeit und ihre symptomatische Bedeutung habe ich mich bei meiner Äußerung bezogen, daß die Frage ein „beachtliches Problem" sei. Ich vertrete diese Auffassung nach wie vor und bin der Meinung, daß die unterschiedliche Uniformierung des BGS und der Bereitschaftspolizeien der verschiedenen Bundesländer im Falle eines gemeinsamen Einsatzes nach Art. 91 GG Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Ihre Frage dürfte aber insoweit auf einem Mißverständnis beruhen, als Sie davon ausgehen, daß sich meine Äußerung auf die unterschiedliche Uniformierung von BGS und Bundeswehr bezogen habe. Aus dem mir vorliegenden Wortlautprotokoll der Pressekonferenz vom 10. Dezember 1958 wie aus meinen Ausführungen in Stuttgart, auf die ich mich dabei bezogen habe, geht klar hervor, daß ich nur von der Unterschiedlichkeit der Uniformen der verschiedenen Polizeien, nicht aber von der Bundeswehr gesprochen habe. Dr. Schröder Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wegener (Fragestunde der 55. Sitzung vom 19. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 25): Steht der Herr Bundesverteidigungsminister nach wie vor zu der in der Fragestunde am 12. Dezember 1957 durch den Herrn Staatssekretär Dr. Rust abgegebenen Erklärung, daß im Zuge der Neuordnung der Platzverhältnisse des Truppenübungsplatzes Senne auf das bundeseigene, militärisch nicht voll ausgenutzte Übungsplatzgelände im Westteil der Senne zurückgegriffen werden soll und daß ein „Erwerb des außerhalb des Platzes im Osten zusätzlich beschlagnahmten Gebiets zu einer unerwünschten Verfestigung der in der Besatzungszeit geschaffenen Verhältnisse" führen würde? An der Auffassung des Bundesministeriums für Verteidigung zu der von Ihnen angeschnittenen Frage hat sich nichts geändert. Ich bin nach wie vor bestrebt, den bisher militärisch nicht voll benutzten Westteil des Übungsplatzes Senne in Anspruch nehmen und dafür im Osten des Platzes zusätzlich beschlagnahmtes, nicht bundeseigenes Gelände freistellen zu lassen. Es ist jedoch notwendig, um zu einer rationellen Ausnutzung des Gesamtplatzes zu kommen, von dieser Freistellung einen geringen Teil, etwa 800 ha auszunehmen. Hierbei ist beabsichtigt, anstelle des Grundstückserwerbs möglichst mit entgeltlichen Benutzungsverträgen auszukommen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt ist, wird der dem Ubungsplatz abgekehrte Hang des Teutoburger Waldes durch den Ubungsbetrieb nicht mehr beeinträchtigt werden. Strauß Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Westdeutsche Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk in einer Sendung vom 13. Dezember 1958, um 23.30 Uhr, die Bundesrepublik von einem Sprecher als „Rheinische Republik" bezeichnen ließen und die Bemühungen von Bundestag und Bundesregierung für Berlin als „ostlothringische" Hilfeleistungen deklarierten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den verantwortlichen Aufsichtsgremien von NDR und WDR sicherzustellen, daß künftig vorsätzliche Abwertungen von Legislative und Exekutive durch die Redaktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten unterbleiben? Wer zeichnete für die fragliche Sendung verantwortlich? Ist der Betreffende zur Verantwortung gezogen worden? Die erwähnten Äußerungen sind in der vom Norddeutschen Rundfunk veranstalteten kabarettistischen Sendung „Hallo — Nachbarn!" gefallen, die nach meinen Informationen von dem Journalisten Wolfgang Menge zusammengestellt wird. Der genaue Wortlaut der Sendung ist mir nicht bekannt. Ich habe den Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und die Ministerpräsidenten der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die die Aufsicht über diesen Sender ausüben, gebeten, der Angelegenheit nachzugehen und mich von dem Ergebnis der Nachforschung in Kenntnis zu setzen. Dr. Schröder Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 30) : Der Herr Bundeswirtschaftsminister wird um Auskunft darüber ersucht, ob bereits Verfahren auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes im Bundesgebiet eingeleitet wurden und gegebenenfalls wie diese Verfahren ausgegangen sind. Die Bundesregierung hat im letztem Jahr anläßlich der Beratungen des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 im Deutschen Bundestag Unterlagen über die Zahl der auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes eingeleiteten und durchgeführten Verfahren gesammelt und den beratenden Ausschüssen vorgelegt. Hiernach sind seit dem Inkrafttreten des § 2 a vorn 22. Dezember 1956 bis zum 30. September 1958 auf Grund dieser Bestimmungen insgesamt 59 Ermittlungsverfahren anhängig gemacht worden. Davon sind 33 noch nicht abgeschlossen. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt; 8 Bußgeldbescheide sind ergangen, von denen 4 rechtskräftig geworden sind. Darüber hin- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3213 aus ist es in zahlreichen Fällen den Preisüberwachungsbehörden ohne Einleitung eines formellen Verfahrens gelungen, durch Verhandlungen mit Verbänden und Firmen Preisüberhöhungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Schäffer Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 32) : Stimmen die Pressemeldungen, wonach die Sterblichkeit der Mütter während und kurz nach der Geburt des Kindes in der Bundesrepublik auffallend hoch ist? Hat die Regierung Maßnahmen zur Untersuchung dieser Frage veranlaßt, und sind evtl. schon Gegenmaßnahmen zur Minderung der Sterblichkeitsziffer getroffen? Es ist richtig, daß die Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik noch verhältnismäßig hoch ist. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 1956 14, im Jahre 1957 13 von 10 000 Müttern an den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts in der Bundesrepublik, in den Niederlanden z. B. 1956 nur 7. Diese Entwicklung wird von der Ärzteschaft und von den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufmerksam verfolgt. In verschiedenen Bundesländern sind besondere Erhebungen eingeleitet worden, die dazu dienen sollen, vergleichbare und stichhaltige statistische Unterlagen zu schaffen und zu klären, welche Gründe die verhältnismäßig hohe Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik verursachen. Eine abschließende Beurteilung ist zur Zeit noch nicht möglich, weil eine Summe medizinischer, soziologischer, gesundheits- und sozialpolitischer Faktoren hier zusammenwirkt. Von den Sachverständigen wird darüber geklagt, daß viele Frauen sich nicht rechtzeitig und nicht häufig genug während der Schwangerschaft untersuchen lassen. Eine verstärkte Belehrung der werdenden Mütter und eine frühzeitige Beratung der Schwangeren durch den Hausarzt in engster Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Ärztevereinigungen, den Hebammen und dem Gesundheitsamt wird angestrebt. Dr. Schröder Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 36): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich gerade in Städten mittlerer Größe an den Samstagen mit 13-Uhr-Postschalterschluß völlig unhaltbare Zustände ergeben? Kann nicht wenigstens durch die beschleunigte Einrichtung von Automaten für den Fernsprech-Wählverkehr in solchen Städten eine gewisse Abhilfe geschaffen werden? ich habe bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Kollegen Ritzel in der Fragestunde der 47. Sitzung des Hohen Hauses eingegend ausgeführt, daß die Einführung der 45-Stunden-Woche auch im Bereich meiner Verwaltung gewisse Einschränkungen der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost unumgänglich macht. So habe ich mich auch dazu entschließen müssen, die Richtlinien, innerhalb derer die Amtsvorsteher die Schalterstunden nach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere dem Verkehrsbedürfnis und den Postverbindungen festsetzen, dahin abzuändern, daß die Postschalter an Samstagen — abgesehen von den ersten Samstagen im Monat, an denen sie bis zur ortsüblichen Ladenschlußzeit oder bis zu der an den übrigen Werktagen festgesetzten Zeit geöffnet bleiben dürfen — in der Regel spätestens um 14 Uhr, in Ausnahmefällen bei besonders dringendem Verkehrsbedürfnis um 15 Uhr zu schließen sind. Eine Anordnung, die Postschalter an Samstagen allgemein um 13 Uhr zu schließen, ist nicht ergangen. Wenn einzelne Ämter einen früheren Schalterschluß als 14 Uhr festgesetzt haben, so haben sich die Amtsvorsteher zuvor durch gewissenhafte Beobachtung des Verkehrsanfalles von der Zweckmäßigkeit und der Tragbarkeit dieser Regelung überzeugt. Die an sich geringfügigen Einschränkungen der Postschalterstunden, die nicht aus Bequemlichkeit oder gar Böswilligkeit, sondern einzig und allein im Interesse der Stabilität der Tarife und aus personalwirtschaftlichen Gründen angeordnet werden mußten, haben, wie ich selbst beobachtet habe und wie mir auch die in diesen Tagen eingehenden Erfahrungsberichte der Oberpostdirektionen beweisen, in der Offentlichkeit im allgemeinen volles Verständnis gefunden. Von „völlig unhaltbaren Zuständen", die sich aus der Neuregelung der Schalterstunden an den Samstagen ergeben haben sollen, ist mir nichts bekannt. Vereinzelte Beschwerden, die es naturgemäß bei jeder neuen Maßnahme gibt und die zumeist nur durch die nicht immer vermeidbaren Übergangsschwierigkeiten ausgelöst waren, konnten in allen Fällen zur Zufriedenheit beider Seiten, der Postbenutzer wie der Deutschen Bundespost, erledigt werden. Im übrigen habe ich dafür Sorge getragen, daß nicht nur in den großen Orten, in denen bei den Bahnhofs-Postämtern bzw. den Ämtern in der Nähe des Bahnhofs nach wie vor ein verlängerter, teils sogar Tag und Nacht durchgehender Schalterdienst wahrgenommen wird, sondern ebenso auch in mittleren Orten den Postbenutzern in dringenden Fällen ausreichende Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen auch nach Schalterschluß erhalten geblieben sind. Bei den meisten Postämtern besteht ein Bereitschaftsdienst für die Annahme von Einschreibe-, Wert- und Paketsendungen, Telegrammen und telegraphischen Einzahlungen, für Gespräche an der Öffentlichen Fernsprechstelle usw. Daneben bieten „Stumme Postämter", die Münzfernsprecher, Briefkasten, MünzWertzeichengeber und bei Bedarf Münzwechsler vereinigen und — wenn sie in den Vorhallen der Postämter untergebracht sind — zumeist auch noch die Schließfächer einbeziehen, dem Postbenutzer 3214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Gelegenheit, die eiligsten Postdienstgeschäfte unabhängig von den Postschalterstunden zu erledigen. Derartige „Stumme Postämter" befinden sich nicht nur bei jedem Postamt (im Windfang, Eingang zur Schalterhalle), sondern werden seit geraumer Zeit in ständig zunehmender Zahl auch außerhalb der Postdienstgebäude an verkehrsgünstig gelegenen Stellen in eigens dafür entwickelten Fernsprechhäuschen eingerichtet. Durch verstärkte Mittelzuteilung habe ich dafür gesorgt, daß die Oberpostdirektionen den steigenden Bedarf an Öffentlichen Münzfernsprechern auch decken können. Soweit, bedingt durch die Änderungen des Schalterschlusses, ein Mangel an Automaten für den Fernsprechwählverkehr aufgetreten ist, wird dieser schnellstens behoben werden. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 38) : Hält es der Herr Bundesverteidigungsminister im Rahmen der Haushaltsmittel und mit dem Grundsatz sorgsamster Verwendung des Steueraufkommens für vertretbar und vereinbar, wenn bei der Gebirgsjäger-Garnison Bad Reichenhall auf eine Gesamtstärke von etwa 750 Soldaten annähernd 100 Vertragsangestellte treffen? Irn Standort Bad Reichenhall waren am 16. 1. 1959 ca. 850 Soldaten untergebracht. Die Verlegung eines weiteren Bataillons nach Bad Reichenhall erfolgt in den nächsten Tagen. An zivilen Hilfskräften waren am gleichen Tage bei den militärischen Dienststellen einschließlich der bei der Truppe beschäftigten Küchenhilfskräfte — und bei der Standortverwaltung 40 Vertragsangestellte und 53 Lohnempfänger tätig. Die Zahl hält sich in den durch den Haushaltsplan 1958 gegebenen Grenzen. Die Angestellten und Arbeiter sind unter Beachtung der gebotenen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt, um den Soldaten von allen nichtmilitärischen Aufgaben freizustellen. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Merten über den Verteidigungshaushalt 1958, abgedruckt im Parlamentarischen Politischen Pressedienst vom 24. Juni 1958: Die SPD setze sich für die Beschäftigung möglichst vieler Zivilisten in der Bundeswehr ein, weil die Soldaten, die monatlich zwischen 1500 und 2000 DM kosteten, die „teuersten Küchenhilfen" seien, die man sich denken könne . . ." Nach diesem Grundsatz ist auch im Standort Bad Reichenhall verfahren worden. Strauß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe den Punkt 3 c der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 588).
    Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Franke.


Rede von Egon Franke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir dem Hohen Hause im vergangenen Jahr unsere Anträge zu den Problemen des Zonenrandgebietes unterbreiteten, geschah das so rechtzeitig, daß der Einwand, eine Beratung in Verbindung mit den Beratungen des Haushaltsplanes sei aus Zeitnot nicht möglich, von vornherein entfiel. Leider aber hatten wir mit unseren Bemühungen, unsere Anträge zu einem günstigeren Zeitpunkt zu beraten, keinen Erfolg, und so kommen wir erst heute dazu, die mit unseren Anträgen aufgegriffenen Fragen zu erörtern. Wir kommen also erst in einem Zeitpunkt dazu, in dem der Haushaltsausschuß den hier in Frage kommenden Einzelplan berät und Entscheidungen trifft, bei denen er eigentlich die Sachdiskussion, die hier heute durchgeführt wird, mit berücksichtigen sollte. Diesen Wunsch hatten wir alle gemeinsam.
Ich hoffe nur, daß wir trotzdem in der Sache einen beachtlichen Schritt weiterkommen, und daß die Ausschüsse, die sich nach der heutigen Diskussion mit den Problemen zu befassen haben, so schnell mit ihrer Beratung fertig werden, daß ihr Beratungsergebnis noch für die zweite Lesung des Haushaltsplanes vorliegt, und zwar in Form von Anträgen, die Ansätze zu erhöhen, die für die kulturellen Belange der Zonenrandgebiete bestimmt sind. Hier handelt es sich ja um ein Anliegen, das wir gemeinsam vertreten; jedenfalls wird das immer beteuert. Ich möchte das in Erinnerung rufen, damit es nicht in Vergessenheit gerät, wenn wir weiter darüber diskutieren. Es gibt auch keinen Zweifel daran, daß wir zu gemeinsamen Entscheidungen kommen könnten; denn die Vertreter aller Parteien haben hier immer wieder beteuert, daß wir bei dem Anliegen, das wir Sozialdemokraten mit unserem Antrag vertreten, durchaus auf Zustimmung rechnen könnten. Es wurde gesagt, wir seien gar nicht weit auseinander.
In unserem dritten Antrag, den wir heute dem Hause unterbreitet haben -- Drucksache 588 vom 29. Oktober 1958 —, haben wir Vorschläge für kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet gemacht. Wir .haben bei der Arbeit an dem Ihnen vorliegenden Antrag überlegt, wie wir unter Auswertung der langjährigen Erfahrungen, die wir



Franke
sammeln konnten, sachlich vorankommen könnten. Wir haben festgestellt — erfreulicherweise bekennen wir uns immer wieder dazu —, daß es durchaus möglich ist, die besonderen Probleme, die im Zonenrandgebiet sichtbar werden und die nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch im kulturellen Bereich liegen, zu lösen. Dazu wäre allerdings nötig, daß wir nicht nur darüber sprechen, sondern auch wirklich bereit sind, die erforderlichen Mittel oder wenigstens annähernd die Mittel, die dafür gebraucht werden, zur Verfügung zu stellen.
Die vor Jahren angelaufenen Förderungsmaßnahmen haben sich als notwendig erwiesen. Es liegen Berichte vor, die erkennen lassen, daß diese ersten Bemühungen auch erfolgreich waren; darüber sollte in diesem Hause kein Zweifel bestehen. Allerdings haben wir auch erkennen müssen, daß das, was geschehen ist, nicht ausreichend gewesen ist, daß es hier einer ganz besonderen Förderung bedarf und daß wir die besonderen politischen Gesichtspunkte des Zonenrandgebiets sehen und würdigen müssen, wenn wir die so hoffnungsvoll begonnene Arbeit nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluß bringen wollen. Die Lösung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme im Zonenrandgebiet erfordert eine systematische Weiterentwicklung der bisherigen Ansätze, vor allen Dingen aber eine Steigerung der finanziellen Mittel, die vom Bund zur Verfügung zu stellen sind.
Uns liegen Berichte aus den Ländern des Zonenrandgebiets, nämlich den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern, vor — ich habe es schon einmal erwähnt —, aus denen zu ersehen ist, daß mit Hilfe der angesetzten Landesmittel für dieses Gebiet Beachtliches geschehen ist. Auch die Berichte der Bundesregierung lassen erkennen, daß einiges geschehen ist. Aber das, was getan worden ist, reicht nicht aus. Die Berichte der Bundesregierung zeigen sogar, daß nur sehr weniges von dem, was durchaus förderungswürdig war, tatsächlich gefördert werden konnte, da der Betrag von 3 Millionen DM für das riesengroße Zonenrandgebiet bei weitem nicht ausreicht, um diese Anliegen auch nur annähernd zufriedenstellend verwirklichen zu können.
Da derartige Andeutungen aus berufenem Munde kommen, nämlich aus dem zuständigen Bundesministerium, sollte es bei Anerkennung der Notwendigkeit und der besonderen politischen Situation im Zonenrandgebiet doch möglich sein, daß wir uns hier verständigen und die Förderungsmaßnahmen, die wir bisher mühsam entwickelt haben, weiter ausbauen. Die Träger der im Zonengrenzland notwendigen Maßnahmen, Länder und Gemeinden, können allein, aus eigener Kraft, die erforderlichen Aufgaben nicht durchführen. Es ist notwendig, daß vom Bund beachtliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit mehrjährige Programme entwickelt und die Voraussetzungen zur geistigen, kulturellen und damit politischen Festigung des Zonenrandgebietes geschaffen werden können. Wenn die Zweckmäßigkeit es gebietet, sollten die Bundesmittel auch ohne Bindung an die finanzielle Beteiligung von Ländern und Gemeinden zur Vergabe kommen können. Zur Zeit besteht eine Bindungsverpflichtung. Bundesmittel werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn gleichzeitig Gemeinden und Länder einen entsprechenden Betrag aufbringen, und es wird nur die Finanzlücke geschlossen. Das sieht manchmal recht kümmerlich aus. Es ist ein System entwickelt worden, das geradezu beängstigend ist — viele förderungswürdige Anliegen sind den zuständigen Stellen unterbreitet —: man hat sich der Methode des Glücksrades bedienen müssen, um irgendein Anliegen herausgreifen und dann mit den geringen Mitteln vorantreiben zu können.
Ich sagte soeben, die Zweckmäßigkeit sollte gebieten, daß Bundesmittel auch ohne Bindung an Mittel der Länder und Gemeinden vergeben werden. Wir haben daher in Ziffer 1 unseres Antrags Drucksache 588 gefordert, daß die Bereitstellung der Mittel für einen Zeitraum von mehreren Jahren gesichert wird. Die Vergabe der Bundesmittel kann auch ohne Bindung an die Bereitstellung der Mittel der Länder und der örtlichen Träger erfolgen. Die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel sollen für diesen Zweck den Erfordernissen angepaßt werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, daß der Bund außerdem für die nächsten zwei Jahre statt bisher jährlich 9 Millionen DM für Zwecke des Schulhausbaues 18 Millionen DM im Haushalt ansetzt. Für die Länder und Gemeinden verbleibt noch immer die Hauptlast der Finanzierung. Wir haben deshalb in Ziffer 2 unseres Antrags gefordert, daß in dem entsprechenden Kapitel die Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten in den nächsten beiden Haushaltsjahren auf jährlich 18 Millionen DM angesetzt werden.
Wir haben besondere Veranlassung gehabt, diese Forderung zu erheben. Durch Feststellungen in den Zonenrandgebieten haben wir nämlich ermitteln können, daß z. B. allein im niedersächsischen Raum so viele Schulen fehlen, daß ein Betrag von über 100 Millionen DM erforderlich ist, um diese Schulraumnot zu beheben. Aber es geht nicht nur um ein Zonenrandgebiet in einem Land, sondern es geht um die Schulraumnot im gesamten Zonenrandgebiet. Es müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die den Neubau von rund 5400 Klassenräumen, 3000 sonstigen Unterrichtsräumen und 500 Turnhallen ermöglichen, um mit vergleichbaren Gebieten der Bundesrepublik in etwa gleichzustehen. Mit anderen Worten: bei den gegenwärtigen Kosten für solche Bauten müßten 640 Millionen DM zur Verfügung stehen. Wenn man demgegenüber unsere Bescheidenheit in den Anforderungen sieht, sollte es nicht schwerfallen, dieses unser Begehren sich zu eigen zu machen und ihm zuzustimmen. Denn für die Gemeinden und die Länder verbleibt, wie ich schon sagte, immer noch die Hauptlast der Finanzierung.
Zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters — so heißt es im Titel des Haushalts und auch in dem Bericht der Bundesregierung — sind bisher Mittel ausgebracht und verwandt worden, um Maßnahmen zu fördern, die



Franke
besonders im Zonenrandgebiet der speziellen Aufgabe dienen sollen, das kulturelle Leben zu festigen und zu entwickeln, um alles das zu tun, was wir hier gemeinsam wollen. Aber auch da fehlt es an den erforderlichen Mitteln. Für das gesamte Zonenrandgebiet haben jährlich nur 3 Millionen DM vom Bund aus zur Verfügung gestanden, um kulturelle Maßnahmen zu fördern.
Ein Beispiel, das für viele andere spricht, möge hier zitiert sein. Im Zonenrandgebiet in Niedersachsen gibt es 1645 Schulorte, also in einem Gebiet, das unumstritten für uns als Zonenrandgebiet gilt. In nur 15 von diesen 1645 Orten konnten Mittel des Bundes zur Ausstattung und zur Einrichtung von Volks- und höheren Schulen — dafür sind die Mittel u. a. vorgesehen — aus dem Fonds für kulturelle Hilfe des Bundes im Zonenrandgebiet beigesteuert werden. In nur 12 von 1645 Orten wurde im letzten Berichtsjahr der Bau von Turnhallen, Schwimmbädern und Sportanlagen durch Bundesmittel gefördert, und auch das nur mit einem so geringen Betrag, daß teils nicht einmal ein Zehntel der Kosten dadurch gedeckt war.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die große Zahl förderungswürdiger kultureller Anliegen im Zonenrandgebiet sollte Veranlassung geben, einem ursprünglichen Begehren der Sozialdemokraten wieder näherzukommen. Ich kann mich daran erinnern, daß wir einmal in diesem Hause einmütig beschlossen haben, jährlich 25 Millionen DM zur Förderung kultureller Aufgaben im Zonenrandgebiet auf die Dauer von fünf Jahren zur Verfügung zu stellen. Wir haben damals bei den Ausschußberatungen nicht erreichen können, daß dieser einstimmige Beschluß des Bundestages auch beachtet wurde.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die jetzigen Anforderungen bewegen sich im Rahmen des Verantwortbaren. Wir wünschen nur eine Steigerung der Mittel von bisher 3 Millionen DM auf 10 Millionen DM jährlich, damit ein etwas größerer Teil der förderungswürdigen Maßnahmen finanziert werden kann. Die Einzelheiten können in den Ausschußberatungen erörtert werden.
Nur noch etwas zum Schluß. Wir möchten, daß außer der Förderung der Schulbauten auch noch einem anderen Problem entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet wird. In manchen Schulorten, in denen ebenfalls mit Hilfe von Bundesmitteln für das Zonenrandgebiet neue Schulräume errichtet worden sind, ist das Kuriosum entstanden, daß die Lehrkräfte, die an den Schulen unterrichten sollten, keine Wohnung am Ort bekommen können, d. h. sogenannte Pendler sind, weil die bisher bestehenden Sonderprogramme für den Wohnungsbau keinen Anspruch auf eine Wohnung für sie vorsehen. Wir möchten, daß auch dafür entsprechende Mittel mit zur Verfügung gestellt werden, damit das Ganze sinnvoll gestaltet wird.
Im übrigen darf ich das Haus bitten, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir hoffen, daß es in den zuständigen Ausschüssen recht bald zu den Beratungen kommt, damit die entsprechenden Beschlüsse gefaßt werden können. Eine Erhöhung der bisherigen Ansätze ist nötig, damit in den Zonenrandgebieten das an Aufgaben erfüllt werden kann, was bisher von uns allen gemeinsam als förderungswürdig anerkannt worden ist.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Anträge sind eingebracht und begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Sie wird über alle drei Punkte gemeinsam geführt.
    Das Wort hat zunächst der Herr Bundeswirtschaftsminister.