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    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister 3169 B, 3176 D, 3177 D Lange (Essen) (SPD) . 3171 A, 3177 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3172 C Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 3175 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 3176 B Anträge der Fraktion der SPD, der Abg. Höcherl, Bauer (Wasserburg), Fuchs, Krug, Lücker (München) u. Gen. und der Abg. Mauk u. Gen. betr. Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes und Antrag der Fraktion der DP betr. Nachtrag zum Grünen Bericht 1958; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 499 [neu], Umdrucke 15, 16, 17, 21, Drucksachen 138 [neu], 200, zu 200) . . . . 3178 B Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren (Drucksache 481) . Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3178 C Entwurf eines Gesetzes (SPD) über steuerliche Erleichterungen für die Zonenrandgebiete (Drucksache 624) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 479) Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 588) Junghans (SPD) 3178 D, 3203 C Franke (SPD) 3185 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3187 C Wacher (CDU/CSU) 3189 D Dr. Götz (CDU/CSU) 3193 C Hartmann, Staatssekretär 3198 D Dr. Starke (FDP) 3199 B Tobaben (DP) . . . . . . . . 3203 A Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 788) — Zweite und dritte Beratung — 3205 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache 425); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3205 C Entwurf eines Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (Drucksache 423); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 754) — Zweite und dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) 3205 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 19. Juni 1948 über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen (Drucksache 424) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 755) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 3206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 415); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 768) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 3206 D Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 783) . . . . 3207 A Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 806) 3207 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 196) 3207 C Nächste Sitzung 3207 C Anlagen 3209 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3169 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach 28. 1. Frau Blohm 31. 1. Dr. Deist 28. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 28. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 28. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 28. 1. Frau Kipp-Kaule 28. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kühn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Maier (Stuttgart) 28. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Frau Dr. Probst 28. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Richarts 28. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30. 1. Scheel 28. 1. Schneider (Bremerhaven) 28. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Walpert 31. 1. Weinkamm 30. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Welter (Aachen) 28. 1. Wittmer-Eigenbrodt 28. 1. b) Urlaubsanträge Graaff 15. 2. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Anlage 2 Umdruck 196 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der FDP betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (Drucksache 563) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Rechtsausschuß. Bonn, den 13. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 198 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Jahn (Marburg), Frau Dr. Diemer-Nicol aus Dr. Schneider (Lollar) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 415, 768). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 850 c Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung: „Übersteigt das Arbeitseinkommen die nach Absatz 1 unpfändbaren Beträge, so bestimmt sich bei Arbeitseinkommen bis zu monatlich 800 DM (wöchentlich 180 DM, täglich 30 DM) der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Schuldners nach der Tabelle, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist." Bonn, den 28. Januar 1959 Dr. Kanka Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) 3210 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Anlage 4 Erklärung gem. § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703). Nach Art. 107 Abs. 2 GG „ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen". In der Begründung zu dem z. Z. noch gültigen Finanzausgleichsgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages vor noch nicht vier Jahren zur „Angemessenheit" ausgeführt: „Sie — die Intensivierung — findet ihre Grenze allein in der Notwendigkeit, auch auf die Bedürfnisse der leistungsfähigen Länder Rücksicht zu nehmen und die Höhe ihrer Ausgleichsverpflichtungen in Grenzen zu halten, die für sie noch tragbar sind. Nur aus diesem Grund beschränkt der Ausgleichsplan der Bundesregierung die von den ausgleichspflichtigen Ländern aufzubringende und den ausgleichsberechtigten Ländern zuzuweisende Ausgleichsmasse auf rund 5 % des Gesamtbetrages der Ländersteuereinnahmen. Obschon seit 1955 das Ländersteueraufkommen von 8058 Mio. DM auf 12 995 Mio. DM im Rechnungsjahr 1958 angestiegen ist und die Finanzkraftunterschiede der Länder abgeflacht sind, soll das Verhältnis zwischen Ausgleichsmasse und Ländersteuereinnahmen nach der Vorlage um 50 % gegenüber damals erhöht werden, nämlich auf 7,5 %. Diese übermäßige Nivellierung verstärkt eine Entwicklung, die bereits das derzeitige Gesetz herbeigeführt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen, das im Rechnungsjahr 1956 in der Reihenfolge der Länder bei den Reinausgaben für Zwecke des Landes noch an der drittletzten Stelle stand, ist im Rechnungsjahr 1957 mit großem Abstand an die allerletzte Stelle gesunken. Angesichts der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage im Lande Nordrhein-Westfalen kann dies nicht ohne weitreichende Folgen auf die Volkswirtschaft in der ganzen Bundesrepublik bleiben. Wir sehen uns daher aus diesen und weiterreichenden Gründen nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dr. Toussaint Dr. Storm Wullenhaupt Dr. Maria Pannhoff Dr. Even (Düsseldorf) Holla Muckermann Solke Teriete Vehar Windelen Mengelkamp Siebel Günther Frau Niggemeyer Dr. Schmidt (Wuppertal) Eichelbaum Krüger (Neheim) Dr. Kliesing Meis Margarete Engländer Brück Dr. Hesberg Oetzel Dr. Bartels Dr. Willeke Kirchhoff Ehren Even (Köln) Winkelheide Frau Dr. Rehling Schulze-Pellengahr Katzer Mick Dr. Serres Kunze Anlage 5 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Die unterzeichneten Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokratischen Partei sehen sich außerstande, dem Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703) zuzustimmen. Dabei wird der Grundsatz anerkannt, daß eine Lastenverteilung zwischen den Ländern zum Ausgleich ihrer unterschiedlichen Steuerkraft notwendig ist, um im Interesse der Bevölkerung das erforderliche Mindestmaß an erfüllten öffentlichen Aufgaben in allen Ländern sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf Vorlage Nr. 703 schießt jedoch über dieses Ziel hinaus, belastet in ungerechtfertigter Weise einige Länder mehr als andere und berücksichtigt zu wenig die unterschiedliche Krisenanfälligkeit einiger ausgleichspflichtiger Länder. Besonders das Land Hamburg wird in bedenklicher Weise getroffen, obowohl sich Hamburg durch die Abtrennung seines natürlichen Hinterlandes, den heute schon spürbaren, scharfen Wettbewerb innerhalb der EWG, der durch die Schwierigkeiten bei der Schaffung der Freihandelszone verstärkt wirksam wirkt, und seine Abhängigkeit von der Entwicklung des Außenhandels in einer besonderen Lage befindet, auf die nicht nur seiner selbst wegen, sondern auch deshalb Rücksicht genommen werden sollte, weil Hamburg für die ganze Bundesrepublik entscheidend wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Welche Schwierigkeiten drohen, zeigt beispielhaft und eindrucksvoll die Diskussion in diesen Tagen um den geplanten Kohlenzoll. Unter diesen Umständen sind die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung, daß die Auffüllungsquote für die empfangsberechtigten Länder anstatt auf 91 % auf 89,23 % hätte festgesetzt werden sollen. Ein solcher ermäßigter Schlüssel würde dagegen wirken, daß das Aufkommen an Ländersteuern den ausgleichsberechtigten Ländern das Aufkommen in den ausgleichspflichtigen prozentual überflügelt, was nicht der Sinn eines angemessenen Finanzausgleichs sein kann. Setzt man 1955 das Aufkommen an Ländersteuern = 100 %, erreichen ab 1. Januar 1959 bei Ab- und Zusetzung der Zahlungen im Finanzausgleich die ausgleichspflichtigen Länder 129,07 %, die empfangsberechtigten Länder jedoch 133,79 %. Hinzu kommt, daß der Entwurf Vorlage Nr. 703 auch noch durch eine ungerechtfertigte, ungleiche Belastung der ausgleichspflichtigen Länder als ganz neue Regelung einseitig zu Lasten von Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Bedenken verstärkt. Die Steuerkraft der ausgleichspflichtigen Länder zwischen 100 % und 110 % der Meßzahl wird nur mit drei Viertel, über 110 % jedoch voll angesetzt, was zur Folge hat, daß ausgehend von einem auf Grund der Meßzahlen errechneten nominellen Überschuß in Höhe von 805,9 Mio DM Nordrhein-Westfalen mit 687,9 Mio DM und Hamburg ausgehend von 339,5 Mio DM mit 321,2 Mio DM ausgleichspflichtig ist. Demgegenüber Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 321 1 l steht z. B. Baden-Württemberg ausgehend von 304,7 Mio DM mit 248,4 Mio DM ausgleichspflichtiger Masse trotz seiner ausgewogenen Wirtschaftsstruktur unverhältnismäßig besser. Diese Unebenheiten der neuen Regelung nach der Vorlage Nr. 703 sollten schnellstens durch ein Übereinkommen zwischen. Bund und Ländern bereinigt werden. Sie bedingen weiterhin, daß die Entlastungswünsche der Länder gegenüber dem Bund im vertikalen Finanzausgleich nach wie vor gerechtfertigt sind und verstärkt zur Geltung kommen müssen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu zwingen sollten Frau Friese-Korn Rademacher Keller Ramms Dr. Mende Dowidat Dr. Hoven Zoglmann Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Anlage 6 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Begründung unserer Ablehnung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 erklären wir: Es mag richtig sein, daß sich die Finanzlage einiger empfangender Länder in den letzten Jahren verschärft hat. Dennoch kann daraus eine so weitgehende Inanspruchnahme der gebenden Länder nicht abgeleitet werden, denn sie führt zu einer allmählichen Nivellierung, die aus zwei Gründen bedenklich erscheint: 1. Der föderative Aufbau unseres Staates verlangt, daß jedes Bundesland über die Masse seiner Einnahmen selbst verfügen kann. 2. Die steuerstarken Länder sind darauf angewiesen, sich durch erhöhte staatliche Aufwendungen ihre höheren Einnahmen zu erhalten. Die Vorlage zum Länderfinanzausgleichsgesetz 1958 beruht auf einer Majorisierung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Dabei ist Hamburg durch den geänderten Berechnungsmodus für die Abführungsquoten der ausgleichspflichtigen Länder besonders benachteiligt. Dr. Seffrin Gewandt Schneider (Hamburg) Dr. Leverkuehn Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 19): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß kleinen Gemeinden (z. B. Müllheim [Baden]) nur mit Darlehen, nicht auch mit Zuschüssen geholfen werden soll, wenn sie durch die Anwesenheit von Garnisonen der Streitkräfte gezwungen werden, Abwasseranlagen zu hauen, die in ihrer Größe und ihren Kosten weit über das Maß dessen hinausgehen, was normalerweise in einer Gemeinde dieser Größenklasse notwendig wäre? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für den durch die Einrichtung von Garnisonen der Streitkräfte veranlaßten Bau von Abwasseranlagen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden zu richten hat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Streitkräfte und ihre Angehörigen für die Abwasseranlagen Gebühren und Beiträge aufbringen. Diese müssen für die Errichtung der Anlagen verwendet werden, soweit sie nicht für laufende Unterhaltungskosten benötigt werden. Ein völliger Verzicht auf die Verzinsung und Rückzahlung der Bundesfinanzhilfe wäre in diesen Fällen haushaltsrechtlich nicht zu verantworten. In Vertretung Hartmann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mende (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 21): Sind der Bundesregierung die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Forschung über eingetretene Schäden durch Verabfolgung von Vigantol und anderen künstlichen Vitamin-D-Präparaten an Säuglinge bekannt? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aus den Erkenntnissen der modernen Kinderheilkunde über Vigantolschäden zu ziehen? Seit der Einführung einer allgemeinen, ärztlich gelenkten Prophylaxe mit Vigantol und anderen D-Vitaminpräparaten hat die Rachitis ihre Bedeutung als Volkskrankheit verloren. Gesundheitsschäden können auftreten, wenn D-Vitamin in zu hohen Dosen verabfolgt wird. Der Bundesgesundheitsrat hat sich mit diesen Fragen befaßt und kam nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß, daß eine ordnungsgemäß durchgeführte Rachitisprophylaxe mit D-Vitamin für den Säugling unschädlich ist und wegen ihres anerkannten Wertes fortgesetzt werden muß. Den gleichen Standpunkt vertritt der von mir um Stellungnahme gebetene Direktor einer Universitätsklinik, der zugleich Mitglied eines Fachausschusses der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde für Fragen der Rachitisprophylaxe ist. Dr. Schröder Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 23) : Ist die Äußerung des Herrn Bundesinnenministers, daß die Unterschiede in der Uniformierung von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr ein „beachtliches Problem" seien, so auszulegen, daß der Herr Minister für eine Angleichung der Uniformen des Bundesgrenzschutzes an die der Bundeswehr eintritt? 3212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Auf einer Pressekonferenz am 10. Dezember 1959 wurde ich gefragt, ob daran gedacht sei, die Abzeichen des Bundesgrenzschutzes denen anderer Bundesorganisationen anzugleichen oder ob es so bleiben würde, daß ein Hauptmann im BGS zwei Sterne und bei anderen Organisationen drei Sterne habe. In Beantwortung dieser Frage habe ich auf die Ausführungen in meiner Stuttgarter Rede am 30. Oktober 1958 über das buntscheckige Aussehen der Polizeien im Bundesgebiet hingewiesen, daß ich dort als Symptom dafür bezeichnet habe, daß die Organisation der mit Sicherheitsaufgaben in den Ländern beauftragten staatlichen Einrichtungen in jedem deutschen Land anders ist. Auf diese Buntscheckigkeit und ihre symptomatische Bedeutung habe ich mich bei meiner Äußerung bezogen, daß die Frage ein „beachtliches Problem" sei. Ich vertrete diese Auffassung nach wie vor und bin der Meinung, daß die unterschiedliche Uniformierung des BGS und der Bereitschaftspolizeien der verschiedenen Bundesländer im Falle eines gemeinsamen Einsatzes nach Art. 91 GG Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Ihre Frage dürfte aber insoweit auf einem Mißverständnis beruhen, als Sie davon ausgehen, daß sich meine Äußerung auf die unterschiedliche Uniformierung von BGS und Bundeswehr bezogen habe. Aus dem mir vorliegenden Wortlautprotokoll der Pressekonferenz vom 10. Dezember 1958 wie aus meinen Ausführungen in Stuttgart, auf die ich mich dabei bezogen habe, geht klar hervor, daß ich nur von der Unterschiedlichkeit der Uniformen der verschiedenen Polizeien, nicht aber von der Bundeswehr gesprochen habe. Dr. Schröder Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wegener (Fragestunde der 55. Sitzung vom 19. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 25): Steht der Herr Bundesverteidigungsminister nach wie vor zu der in der Fragestunde am 12. Dezember 1957 durch den Herrn Staatssekretär Dr. Rust abgegebenen Erklärung, daß im Zuge der Neuordnung der Platzverhältnisse des Truppenübungsplatzes Senne auf das bundeseigene, militärisch nicht voll ausgenutzte Übungsplatzgelände im Westteil der Senne zurückgegriffen werden soll und daß ein „Erwerb des außerhalb des Platzes im Osten zusätzlich beschlagnahmten Gebiets zu einer unerwünschten Verfestigung der in der Besatzungszeit geschaffenen Verhältnisse" führen würde? An der Auffassung des Bundesministeriums für Verteidigung zu der von Ihnen angeschnittenen Frage hat sich nichts geändert. Ich bin nach wie vor bestrebt, den bisher militärisch nicht voll benutzten Westteil des Übungsplatzes Senne in Anspruch nehmen und dafür im Osten des Platzes zusätzlich beschlagnahmtes, nicht bundeseigenes Gelände freistellen zu lassen. Es ist jedoch notwendig, um zu einer rationellen Ausnutzung des Gesamtplatzes zu kommen, von dieser Freistellung einen geringen Teil, etwa 800 ha auszunehmen. Hierbei ist beabsichtigt, anstelle des Grundstückserwerbs möglichst mit entgeltlichen Benutzungsverträgen auszukommen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt ist, wird der dem Ubungsplatz abgekehrte Hang des Teutoburger Waldes durch den Ubungsbetrieb nicht mehr beeinträchtigt werden. Strauß Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Westdeutsche Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk in einer Sendung vom 13. Dezember 1958, um 23.30 Uhr, die Bundesrepublik von einem Sprecher als „Rheinische Republik" bezeichnen ließen und die Bemühungen von Bundestag und Bundesregierung für Berlin als „ostlothringische" Hilfeleistungen deklarierten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den verantwortlichen Aufsichtsgremien von NDR und WDR sicherzustellen, daß künftig vorsätzliche Abwertungen von Legislative und Exekutive durch die Redaktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten unterbleiben? Wer zeichnete für die fragliche Sendung verantwortlich? Ist der Betreffende zur Verantwortung gezogen worden? Die erwähnten Äußerungen sind in der vom Norddeutschen Rundfunk veranstalteten kabarettistischen Sendung „Hallo — Nachbarn!" gefallen, die nach meinen Informationen von dem Journalisten Wolfgang Menge zusammengestellt wird. Der genaue Wortlaut der Sendung ist mir nicht bekannt. Ich habe den Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und die Ministerpräsidenten der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die die Aufsicht über diesen Sender ausüben, gebeten, der Angelegenheit nachzugehen und mich von dem Ergebnis der Nachforschung in Kenntnis zu setzen. Dr. Schröder Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 30) : Der Herr Bundeswirtschaftsminister wird um Auskunft darüber ersucht, ob bereits Verfahren auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes im Bundesgebiet eingeleitet wurden und gegebenenfalls wie diese Verfahren ausgegangen sind. Die Bundesregierung hat im letztem Jahr anläßlich der Beratungen des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 im Deutschen Bundestag Unterlagen über die Zahl der auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes eingeleiteten und durchgeführten Verfahren gesammelt und den beratenden Ausschüssen vorgelegt. Hiernach sind seit dem Inkrafttreten des § 2 a vorn 22. Dezember 1956 bis zum 30. September 1958 auf Grund dieser Bestimmungen insgesamt 59 Ermittlungsverfahren anhängig gemacht worden. Davon sind 33 noch nicht abgeschlossen. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt; 8 Bußgeldbescheide sind ergangen, von denen 4 rechtskräftig geworden sind. Darüber hin- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3213 aus ist es in zahlreichen Fällen den Preisüberwachungsbehörden ohne Einleitung eines formellen Verfahrens gelungen, durch Verhandlungen mit Verbänden und Firmen Preisüberhöhungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Schäffer Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 32) : Stimmen die Pressemeldungen, wonach die Sterblichkeit der Mütter während und kurz nach der Geburt des Kindes in der Bundesrepublik auffallend hoch ist? Hat die Regierung Maßnahmen zur Untersuchung dieser Frage veranlaßt, und sind evtl. schon Gegenmaßnahmen zur Minderung der Sterblichkeitsziffer getroffen? Es ist richtig, daß die Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik noch verhältnismäßig hoch ist. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 1956 14, im Jahre 1957 13 von 10 000 Müttern an den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts in der Bundesrepublik, in den Niederlanden z. B. 1956 nur 7. Diese Entwicklung wird von der Ärzteschaft und von den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufmerksam verfolgt. In verschiedenen Bundesländern sind besondere Erhebungen eingeleitet worden, die dazu dienen sollen, vergleichbare und stichhaltige statistische Unterlagen zu schaffen und zu klären, welche Gründe die verhältnismäßig hohe Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik verursachen. Eine abschließende Beurteilung ist zur Zeit noch nicht möglich, weil eine Summe medizinischer, soziologischer, gesundheits- und sozialpolitischer Faktoren hier zusammenwirkt. Von den Sachverständigen wird darüber geklagt, daß viele Frauen sich nicht rechtzeitig und nicht häufig genug während der Schwangerschaft untersuchen lassen. Eine verstärkte Belehrung der werdenden Mütter und eine frühzeitige Beratung der Schwangeren durch den Hausarzt in engster Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Ärztevereinigungen, den Hebammen und dem Gesundheitsamt wird angestrebt. Dr. Schröder Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 36): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich gerade in Städten mittlerer Größe an den Samstagen mit 13-Uhr-Postschalterschluß völlig unhaltbare Zustände ergeben? Kann nicht wenigstens durch die beschleunigte Einrichtung von Automaten für den Fernsprech-Wählverkehr in solchen Städten eine gewisse Abhilfe geschaffen werden? ich habe bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Kollegen Ritzel in der Fragestunde der 47. Sitzung des Hohen Hauses eingegend ausgeführt, daß die Einführung der 45-Stunden-Woche auch im Bereich meiner Verwaltung gewisse Einschränkungen der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost unumgänglich macht. So habe ich mich auch dazu entschließen müssen, die Richtlinien, innerhalb derer die Amtsvorsteher die Schalterstunden nach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere dem Verkehrsbedürfnis und den Postverbindungen festsetzen, dahin abzuändern, daß die Postschalter an Samstagen — abgesehen von den ersten Samstagen im Monat, an denen sie bis zur ortsüblichen Ladenschlußzeit oder bis zu der an den übrigen Werktagen festgesetzten Zeit geöffnet bleiben dürfen — in der Regel spätestens um 14 Uhr, in Ausnahmefällen bei besonders dringendem Verkehrsbedürfnis um 15 Uhr zu schließen sind. Eine Anordnung, die Postschalter an Samstagen allgemein um 13 Uhr zu schließen, ist nicht ergangen. Wenn einzelne Ämter einen früheren Schalterschluß als 14 Uhr festgesetzt haben, so haben sich die Amtsvorsteher zuvor durch gewissenhafte Beobachtung des Verkehrsanfalles von der Zweckmäßigkeit und der Tragbarkeit dieser Regelung überzeugt. Die an sich geringfügigen Einschränkungen der Postschalterstunden, die nicht aus Bequemlichkeit oder gar Böswilligkeit, sondern einzig und allein im Interesse der Stabilität der Tarife und aus personalwirtschaftlichen Gründen angeordnet werden mußten, haben, wie ich selbst beobachtet habe und wie mir auch die in diesen Tagen eingehenden Erfahrungsberichte der Oberpostdirektionen beweisen, in der Offentlichkeit im allgemeinen volles Verständnis gefunden. Von „völlig unhaltbaren Zuständen", die sich aus der Neuregelung der Schalterstunden an den Samstagen ergeben haben sollen, ist mir nichts bekannt. Vereinzelte Beschwerden, die es naturgemäß bei jeder neuen Maßnahme gibt und die zumeist nur durch die nicht immer vermeidbaren Übergangsschwierigkeiten ausgelöst waren, konnten in allen Fällen zur Zufriedenheit beider Seiten, der Postbenutzer wie der Deutschen Bundespost, erledigt werden. Im übrigen habe ich dafür Sorge getragen, daß nicht nur in den großen Orten, in denen bei den Bahnhofs-Postämtern bzw. den Ämtern in der Nähe des Bahnhofs nach wie vor ein verlängerter, teils sogar Tag und Nacht durchgehender Schalterdienst wahrgenommen wird, sondern ebenso auch in mittleren Orten den Postbenutzern in dringenden Fällen ausreichende Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen auch nach Schalterschluß erhalten geblieben sind. Bei den meisten Postämtern besteht ein Bereitschaftsdienst für die Annahme von Einschreibe-, Wert- und Paketsendungen, Telegrammen und telegraphischen Einzahlungen, für Gespräche an der Öffentlichen Fernsprechstelle usw. Daneben bieten „Stumme Postämter", die Münzfernsprecher, Briefkasten, MünzWertzeichengeber und bei Bedarf Münzwechsler vereinigen und — wenn sie in den Vorhallen der Postämter untergebracht sind — zumeist auch noch die Schließfächer einbeziehen, dem Postbenutzer 3214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Gelegenheit, die eiligsten Postdienstgeschäfte unabhängig von den Postschalterstunden zu erledigen. Derartige „Stumme Postämter" befinden sich nicht nur bei jedem Postamt (im Windfang, Eingang zur Schalterhalle), sondern werden seit geraumer Zeit in ständig zunehmender Zahl auch außerhalb der Postdienstgebäude an verkehrsgünstig gelegenen Stellen in eigens dafür entwickelten Fernsprechhäuschen eingerichtet. Durch verstärkte Mittelzuteilung habe ich dafür gesorgt, daß die Oberpostdirektionen den steigenden Bedarf an Öffentlichen Münzfernsprechern auch decken können. Soweit, bedingt durch die Änderungen des Schalterschlusses, ein Mangel an Automaten für den Fernsprechwählverkehr aufgetreten ist, wird dieser schnellstens behoben werden. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 38) : Hält es der Herr Bundesverteidigungsminister im Rahmen der Haushaltsmittel und mit dem Grundsatz sorgsamster Verwendung des Steueraufkommens für vertretbar und vereinbar, wenn bei der Gebirgsjäger-Garnison Bad Reichenhall auf eine Gesamtstärke von etwa 750 Soldaten annähernd 100 Vertragsangestellte treffen? Irn Standort Bad Reichenhall waren am 16. 1. 1959 ca. 850 Soldaten untergebracht. Die Verlegung eines weiteren Bataillons nach Bad Reichenhall erfolgt in den nächsten Tagen. An zivilen Hilfskräften waren am gleichen Tage bei den militärischen Dienststellen einschließlich der bei der Truppe beschäftigten Küchenhilfskräfte — und bei der Standortverwaltung 40 Vertragsangestellte und 53 Lohnempfänger tätig. Die Zahl hält sich in den durch den Haushaltsplan 1958 gegebenen Grenzen. Die Angestellten und Arbeiter sind unter Beachtung der gebotenen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt, um den Soldaten von allen nichtmilitärischen Aufgaben freizustellen. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Merten über den Verteidigungshaushalt 1958, abgedruckt im Parlamentarischen Politischen Pressedienst vom 24. Juni 1958: Die SPD setze sich für die Beschäftigung möglichst vieler Zivilisten in der Bundeswehr ein, weil die Soldaten, die monatlich zwischen 1500 und 2000 DM kosteten, die „teuersten Küchenhilfen" seien, die man sich denken könne . . ." Nach diesem Grundsatz ist auch im Standort Bad Reichenhall verfahren worden. Strauß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Pflaumbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der vorliegenden Drucksache 481, dem Antrag der Fraktionen der DP und der CDU/CSU, bitten beide Fraktionen, den Antrag dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur weiteren Beratung zu überweisen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen? — Das ist nicht der Fall. Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wird dieser Überweisung zugestimmt? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 3 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Erleichterungen für die Zonenrandgebiete (Drucksache 624),
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 479).
Die Punkte 3 a und 3 b sollen gemeinsam begründet werden, Punkt 3 c wird gesondert begründet.
Das Wort zur Begründung der Anträge Drucksachen 624 und 479 hat der Herr Abgeordnete Junghans.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Junghans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich Ihnen heute als Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion den Antrag über ein Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete, Drucksache 479 und Drucksache 624, begründen darf, so bin ich mir durchaus bewußt, daß diese Frage schon oft Gegenstand eingehender Erörterungen in diesem Hohen Hause und in seinen Ausschüssen gewesen ist.



    Junghans
    Es ist Es bekannt, daß die ursprünglich im Jahre 1945 ist als Demarkation zwischen der sowjetischen und
    westlichen Besatzungszone Deutschlands vereinbarte Linie sehr schnell zu einer Grenzscheide geworden ist, die diese beiden Teile Deutschlands stärker voneinander trennt als manche Grenze gegen das Ausland. Die Zonengrenze hat wirtschaftlich miteinander verflochtene Gebiete gegenenander abgesperrt, Verkehrswege blockiert oder zerschnitten und altgewohnte Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zonenrandgebiete unterbunden. Die Zonengrenze ist ein politisches Erbe des von Hitler entfesselten zweiten Weltkrieges, an dessen Folgen die Allgemeinheit in der Bundesrepublik zu tragen hat. Der Bund ist nach unserer Überzeugung verpflichtet, dieses Erbe zu übernehmen und es nicht auf die Länder und Gemeinden, die an der Zonengrenze liegen, abzuwälzen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Hier liegt eine Verpflichtung des Bundes vor, aus der er letzten Endes erst durch die Wiedervereinigung entlassen werden kann. Ich sehe keinen Grund, bei der gegenwärtigen konjunkturellen Lage die Augen vor den wirklichen strukturellen Notwendigkeiten in den Zonenrandgebieten zu verschließen.
    Bevor ich Ihnen an Hand einiger Zahlen die Anzeichen und Ursachen dieser Krisenanfälligkeit belege, halte ich es für meine Pflicht, dem Hohen Hause einen kurzen Abriß über, so möchte ich es nennen, die parlamentarische Geschichte der Zonenrandgebiete zu geben. Nicht zuletzt möchte ich damit erreichen, daß Sie diesen Abriß auch als Spiegel für die eigenen Bemühungen des Hohen Hauses und der Bundesregierung werten. Natürlich kann ich Ihnen nicht alle Bemühungen, auch nicht die gescheiterten Bemühungen — es sollen ja auch Bemühungen gescheitert sein, die in diesem Hause zu einstimmigen Beschlüssen geführt haben —, bis ins einzelne schildern. Ich möchte Ihnen nur einiges in Erinnerung rufen, was mir in diesem Zusammenhang wichtig genug erscheint.
    In der ersten und zweiten Wahlperiode des Deutschen Bundestages sind über die Zonenrandgebiete insgesamt vier Große Anfragen, sechs Kleine Anfragen, 21 Anträge, zwei Mündliche Anfragen und ein Regierungsentwurf behandelt worden. Ich darf hierbei feststellen, daß der überwiegende Teil dieser Anfragen und Anträge von meiner Fraktion gestellt worden ist.
    So wurde bereits am 24. Juni 1952 von der Fraktion der SPD mit der Drucksache 3499 beantragt, die Bundesregierung zu ersuchen, ein Programm zur Förderung von Wirtschaft und Verkehr in den Gebieten an der Sowjetzonengrenze vorzulegen. Bei der Erörterung im zuständigen Ausschuß für Gesamtdeutsche Fragen wurde festgestellt, daß die Maßnahmen in den Zonengrenzgebieten seit 1952 völlig ins Stocken geraten seien.
    In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministern wurde auf Grund dieses Antrags ein auf wenige entscheidende Punkte beschränktes regionales Förderungsprogramm ausgearbeitet. Es handelte sich dabei um die Frachthilfe, um steuerliche Entlastungen, die aber in der Konsequenz auf die Gemeinden abgewälzt wurden, ferner um Vorschläge für Abschreibungen nach § 7 des Einkommensteuergesetzes, die allerdings — darauf möchte ich nachdrücklich hinweisen — merkwürdigerweise von dem Nachweis der Bedürftigkeit abhängig gemacht wurden. Darüber hinaus wurde beschlossen, daß für kulturelle Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren Bundeszuschüsse von jährlich 25 Millionen DM zu leisten seien.
    Später, in der Stellungnahme des Bundeskabinetts zu diesem am 26. Juli 1953 vom Bundestag beschlossenen Sechs-Punkte-Förderungsprogramm, wurden die steuerfreien Investitionsrücklagen überhaupt nicht mehr erwähnt. Ebenso verschwanden die Aufwendungen für kulturelle Hilfsmaßnahmen. Die Bundesregierung beschränkte sich bei den vom Bundestag in dem Sechs-Punkte-Förderungsprogramm vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen lediglich darauf, den Ländern zu empfehlen, bei Ermessensentscheidungen und Auslegungen großzügig zu verfahren und den Gemeinden nahezulegen, durch Herabsetzung der Gewerbesteuer und sonstiger Abgaben Anreize zu bieten. Hier ist also zweifellos der Versuch zu verzeichnen, die Verpflichtung des Bundes, die sich aus dem politischen Erbe der Zonengrenze ergibt, auf die betroffenen Länder und Gemeinden abzuwälzen.
    Ähnlich verfuhr die Bundesregierung bei der Erstattung wesentlicher Fahrtmehrkosten, indem sie z. B. den Ländern Hessen und Bayern anbot, je 150 000 DM zu zahlen, wenn sich die Länder mit den gleichen Beträgen an der Erstattung der Fahrtmehrkosten beteiligen wollten. Ähnlich lautete das Angebot für die sogenannten Frachtmehrkosten. Ferner wurden abgelehnt oder von der Bundesregierung nicht ausgeführt: die Halbierung der Umsatzsteuer für Betriebe mit Sitz im Zonenrandgebiet, die Kredithilfe — hören Sie gut zu! — für die mittelständische Wirtschaft in dem Zonenrandgebiet, ein Antrag der SPD betreffend Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet, der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Straßenbau im Zonenrandgebiet sowie der Antrag der SPD betreffend Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung und Bevorzugung von Bewerbern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
    Aus diesen wenigen Beispielen — ich könnte die Liste noch fortführen — ersehen Sie, mit wie wenig Liebe die Verhältnisse in den Zonenrandgebieten von der Bundesregierung beobachtet wurden. Es ist peinlich, wenn immer wieder an die Verpflichtung, ein Erbe anzutreten, erinnert werden muß, und es mag andererseits auch peinlich sein, festzustellen, mit welcher Unlust diese Fragen von der Bundesregierung behandelt worden sind.
    Es genügt keineswegs — ich nehme an, das wird auch heute wieder der Fall sein —, die Millionen aufzuzählen, die z. B. aus dem ERP-Sondervermögen oder aus den Leistungen infolge des Ausnahmetarifs der Bundesbahn oder aus dem Sanierungsprogramm für das gesamte Bundesgebiet, aus den Arbeitsplatzdarlehen, aus dem Lastenausgleichsfonds geflossen sind. Hierbei werden die An-



    Junghans
    teile, die den Gebieten sowieso wie allen anderen Gebieten der Bundesrepublik zustanden, hoffnungslos vermischt.
    In der 53. Sitzung dieses Hauses am 11. Dezember letzten Jahres bemerkte Herr Kollege Niederalt sehr richtig damit will ich das belegen —:
    Das regionale Förderungsprogramm allein, so wertvoll es ist, reicht, wie auch der Herr Bundesfinanzminister angedeutet hat, zur Behebung dieses Notstandes nicht aus.
    Eine Beurteilung der bisher durchgeführten Maßnahmen möchte ich in folgende fünf Punkte zusammenfassen. 1. Die Bundesregierung hat in der Förderung der Zonenrandgebiete niemals eigene Initiative entwickelt, sondern sich immer wieder — vor allem von der Opposition — drängen lassen. 2. Die Bundesregierung hat immer wieder wesentliche Teile aus den vorgelegten Anträgen herausgebrochen. 3. Die durchgeführten Maßnahmen waren immer nur punktuell, niemals ein langdauerndes, umfassendes Strukturprogramm. 4. Es fehlte vor allem an einer einheitlichen und zentralen Lenkung aller Maßnahmen. 5. Die Bundesregierung hat mit Erfolg versucht, einen großen Teil der gemeinsamen Lasten auf die Kassen der betroffenen Länder und Gemeinden abzuwälzen.
    Nun ergibt sich die Frage: Wie sieht es heute in den Zonenrandgebieten aus? An sich ist es, glaube ich, eine längst fällige Verpflichtung der Bundesregierung, über diese Frage eine umfassende Strukturanalyse vorzulegen. Nach den vielen Initiativen in der Bundesrepublik und durch die Länder sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß die Bundesregierung diese Strukturanalyse nun endlich erstellt. Bisher liegen nur Gutachten vor, die im Auftrage des interministeriellen Ausschusses durch das Institut für Raumforschung angefertigt wurden. Allerdings sind aus den Fleißarbeiten — ich möchte den Fleiß und die Sorgfalt der Verfasser hier ausdrücklich anerkennen —, allein schon durch die Auswahl der statistischen Daten, Schlüsse auf die Krisenfestigkeit der betreffenden Gebiete — und darum handelt es sich im wesentlichen — nicht zu ziehen.
    Wirtschaftlich gesehen handelt es sich bei den Zonenrandgebieten keineswegs um einen in sich geschlossenen gleichartigen Raum — da stimme ich dem Deutschland-Union-Dienst der CDU uneingeschränkt zu —, vielmehr bestehen beträchtliche Unterschiede in der wirtschaftlichen Struktur der einzelnen Teilgebiete.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Bei aller Verschiedenartigkeit der wirtschaftlichen und strukturellen Verhältnisse ist allen Teilbezirken dieses Grenzlands eines gemeinsam: die durch das Ziehen der Zonengrenze veränderte Wirtschaftslage. Ob es sich nun um ein Industriegebiet, einen Agrarraum, eine Großstadt oder ein Dorf handelt, sie alle wurden in gleicher Weise davon betroffen, daß eine unorganisch, gewaltsam gezogene Trennlinie Räume auseinanderriß, die bis zum Jahre 1945 wirtschaftlich zusammengehörten. Bisherige Absatz-
    und Erzeugungsgebiete gingen verloren, Arbeits-
    kräfte hüben und drüben konnten ihrer bisherigen Beschäftigung nicht mehr nachgehen, Bauern Teile ihres Landes nicht mehr bestellen. Durch Marktverschiebungen ergaben sich Verteuerungen im Warenabsatz, nicht zuletzt auch durch die Umorientierung im Verkehr, durch weite Umwege und Frachtkostensteigerungen.
    Zum Zonenrandgebiet gehören 26 Stadt- und 81 Landkreise, die insgesamt eine Gebietsgröße von rund 48 000 qkm haben und in denen 7 Millionen Einwohner leben. Die Größe entspricht ungefähr der Dänemarks. Diese Fläche entspricht auch ungefähr 20 % des Bundesgebiets.
    Wenn ich Zeit hätte, würde ich Ihnen gern einmal die Namen aller Kreise und kreisfreien Städte, die zum Zonenrandgebiet gehören, aufzählen. Das erscheint nämlich manchmal notwendig. Gerade dieser Tage erhielt die Polizei in der Stadt Salzgitter ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Mannheim, das adressiert war „An den Kommandanten der Volkspolizei in Salzgitter-Lebenstedt".
    Wenn wir die bevölkerungspolitische Lage im Zonenrandgebiet betrachten, so sind zwei Stadien zu unterscheiden. Es darf nicht vergessen werden, daß 1950 die Bevölkerung in diesen Gebieten gegenüber 1939 um rund 43 % zugenommen hatte. Die Ursachen für diesen Wanderungsgewinn sind uns bekannt. Es handelt sich hierbei um den Strom der Vertriebenen aus Ost- und Mitteldeutschland. Im gleichen Zeitraum, von 1939 bis 1950, betrug der Wanderungsgewinn im Bundesdurchschnitt nur rund 21 %. Das heißt, daß die Zonenrandgebiete durch den Flüchtlingsstrom doppelt so stark belastet wurden wie das Bundesgebiet im Durchschnitt.
    Von 1950 ab hat die Bevölkerungsbewegung in den Zonenrandgebieten und Zonenrandländern eine andere Entwicklung genommen als im Bundesdurchschnitt. Während in der Bundesrepublik von 1950 bis 1957 die Bevölkerungszahl um rund 6,6%, d. h. von rund 48 auf 51 Millionen Einwohner zunahm, ist sie in den Zonenrandgebieten um rund 6 % gesunken. Insgesamt gaben die Zonenrandgebiete 414 000 Einwohner ab. Das ist zum Teil durch die Binnenumsiedlung der Vertriebenen, die an sich zu begrüßen ist, bedingt. Es ist aber festzustellen — und darauf lege ich Wert —, daß sich auf Grund des wirtschaftlichen Drucks und seiner depressiven Wirkungen in dieser Zeit auch 140 000 Einheimische den 274 000 Vertriebenen bei der Wanderung aus dem Zonenrandgebiet angeschlossen haben. Vorwiegend handelt es sich hierbei um junge Menschen und Facharbeiter. — Ich werde später auf das Nachwuchsproblem im Zusammenhang mit den Zonenrandgebieten und der Wanderung noch näher eingehen. Es liegen untrügliche Zeichen dafür vor, daß infolge der geringen Berufschancen, die wiederum eine Folge der verminderten Wirtschaftskraft sind, ein Sog von den industriellen Ballungsräumen im westlichen Teil der Bundesrepublik ausgeübt wird.
    Von 1950 bis 1957 sind auch die Geburten- und Sterbequoten der Zonenrandländer erheblich vom Bundesdurchschnitt abgewichen. Während 1950 die Geburtenquote in den Ländern Niedersachsen und Bayern noch über dem Bundesdurchschnitt lagen,



    Junghans
    lag sie 1957 lediglich noch in Bayern um ein weniges über dem Bundesdurchschnitt. Ferner lag 1950 die Sterbequote in Schleswig-Holstein und Niedersachsen noch beachtlich unter dem Bundesdurchschnitt, während sie 1957 in allen Zonenrandländern mit Ausnahme Niedersachsens bedeutend über dem Bundesdurchschnitt lag. Im eigentlichen Zonenrandgebiet hat der Geburtenüberschuß von 1950 bis 1957 gegenüber dem Bundesdurchschnitt beachtlich abgenommen. Während 1950 infolge des stärkeren Vorhandenseins junger Menschen im Altersaufbau noch 76 Kreise eine höhere Überschußquote als der Bundesdurchschnitt hatten, erbringen 1957 von insgesamt 107 Kreisen nur noch 50 diese Leistung. Die Ursachen liegen in der relativ stärkeren Abwanderung jüngerer Menschen aus dem Zonenrandgebiet und damit einer wesentlichen Verschlechterung der Alterspyramide in diesem Gebiet.
    Bevölkerungspolitisch sind also für die Zonenrandgebiete zwei Stadien zu unterscheiden: Bis 1950 ergibt sich ein Wanderungsgewinn. Ab 1950 zeigt die bevölkerungspolitische Entwicklung folgendes erschütterndes Bild, das ich zusammengefaßt so umreißen darf: 1. eine überproportionale Abwanderung von jungen Menschen und, dadurch bedingt, 2. erhöhte Sterbequoten und ein stark reduzierter Geburtenüberschuß. Das bedeutet eine gefährliche Schwächung der biologischen Kraft der Bevölkerung in den Zonenrandgebieten.
    Die Feststellungen über die bevölkerungspolitische Lage sind auch die Voraussetzung, wenn die Entwicklung der Arbeitsmarktlage in den Zonenrandgebieten zu erörtern ist. In der Bundesrepublik nahm die Zahl der unselbständig Beschäftigten von 1950 bis 1957 um 32,7 % zu, im Zonenrandgebiet dagegen nahm sie lediglich um 20,8 % zu. Besonders ungünstig verlief die Entwicklung in Schleswig-Holstein mit nur 15,5 %.
    Die Zunahme der Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet besagt jedoch keineswegs, daß dort dementsprechend zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten geschaffen worden sind. Die große Zahl der Pendler und Saisonarbeiter, die das Zonenrandgebiet in steigendem Maße gestellt hat, werden nämlich bei den Arbeitsämtern am Wohnort registriert und sind in dem Satz von 20,8 % enthalten. Insofern muß festgestellt werden, daß immer noch nicht genügend Arbeitsplätze in den Zonenrandgebieten geschaffen worden sind. Die Entlastung des Arbeitsmarktes erfolgte im wesentlichen also durch Abwanderung.
    Es kann ohne Widerspruch auch festgestellt werden, daß die neuen Arbeitsplätze in den Zonenrandgebieten relativ nur 50 % der neuen Arbeitsplätze in der Bundesrepublik ausmachen.
    Auch darf nicht vergessen werden, daß sich besonders die Arbeitsmarktlage für weibliche Beschäftigte noch sehr ungünstig gestaltet. Im allgemeinen liegen die Arbeitslosenziffern für weibliche Arbeitskräfte über dem dreifachen Bundesdurchschnitt.
    Bei der relativen Abnahme der Arbeitslosenziffern von 1950 bis 1957 sowohl in der Bundesrepublik wie in denZonenrandgebieten ist festzustellen, daß die Arbeitslosenquoten in diesen Jahren immer fast doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt geblieben sind. Das hat sich bis heute auch nicht geändert.
    Die bundesdurchschnittliche Arbeitsmarktbelastung betrug im Juli 1950 8,2 %, im Juli 1957 1,9 %. In den Zonenrandgebieten lauten die entsprechenden Zahlen 19,2 % und 4,1 %. Anders dargestellt: 1950 wohnten von allen in der Bundesrepublik registrierten Arbeitslosen 33 % in den Zonenrandgebieten, 1957 wohnten dort immer noch 31,9 %. Zum Vergleich: Der Anteil der Bevölkerung in den Zonenrandgebieten an der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik beträgt nur 13,8 %.
    Beachtenswert ist auch die saisonbedingte Arbeitslosenzahl in den Zonenrandgebieten mit z. B. rund 14,5 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 7,4 % im Januar 1958.
    Als Beispiele mögen auch noch einige Zahlen aus Bayern dienen. Am Stichtag, dem 31. Dezember 1958, betrug die Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik 4,7 %. Im Arbeitsamtsbezirk Passau betrug sie 23,6%, in Deggendorf 25,9 % und im Arbeitsamtsbezirk Cham sogar 29,5 %. Besonders betroffen ist der Landkreis Wolfstein mit einer heutigen Arbeitsmarktbelastung von rund 40 % Arbeitslosen.
    Aufschlußreich und für die Verhärtung der Arbeitslosigkeit kennzeichnend ist ferner der Anteil der Arbeitslosenhilfe-Unterstützten an der Zahl der Hauptbetragsempfänger. Dieser Anteil sank im Bundesdurchschnitt vom Jahre 1952 bis 1957 von 67,9% auf 41,3 %. In den Zonenrandgebieten, und zwar in den Zonenrandländern — also noch nicht einmal in den eigentlichen Zonenrandgebieten —, betrug er z. B. in Schleswig-Holstein 81 % im Jahre 1952 und 58 % im Jahre 1957. In Niedersachsen lauten die Zahlen 79,1% für 1952 und heute 47,2 %, in Hessen 65 % und 44 %, in Bayern ebenfalls 65 % und heute 57 %
    Die strukturelle Arbeitslosigkeit war in den Zonenrandgebieten verschieden stark; überall ist jedoch ein sehr hoher Stand der strukturellen Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Der Anteil der Unterstützungsempfänger über 104 Wochen ging von 1952 auf 1957 in der Bundesrepublik erheblich zurück, und zwar von 20 auf rund 14 %. In Schleswig-Holstein betrug der Anteil dieser Dauerarbeitslosigkeit aber 1957 noch 29 %, in Niedersachsen noch 18 %, in Hessen 13,5 % und in Bayern rund 15 %.
    Dabei ist nicht uninteressant, daß im Lande Hessen — also in einem Lande, in dem die Sozialdemokraten seit acht Jahren die führende Regierungspartei sind — in beiden Fällen, sowohl bei verhärteter als auch bei der langdauernden Arbeitslosigkeit, die Zahlen weitaus am günstigsten liegen.
    Natürlich war die Entwicklung der Arbeitsmarktlage auch in den einzelnen Teilräumen der Zonenrandgebtete ihrer Struktur nach sehr unterschiedlich. So haben sich die gewerbeintensiven Gebiete günstiger entwickelt, während die landwirtschaftlich strukturierten Gebiete nicht in der Lage waren, den
    3182 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959
    Junghans
    zusätzlichen Bevölkerungsdruck zu verkraften. Zuverlässige Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums ergeben für 1960 ohne Berücksichtigung von Wanderbewegungen und unter der Voraussetzung gleichbleibender konjunktureller Entwicklung in den Zonenrandgebieten ein zusätzliches Arbeitskräfteangebot von rund 500 000 Personen. Wenn also nichts geschieht, werden große Bevölkerungsteile nach wie vor in die industriellen Ballungsräume abwandern.
    Ferner muß noch berücksichtigt werden, daß es sich bei den Wanderbewegungen vorwiegend um Fachkräfte gehandelt hat, die infolge der ungünstigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Zonenrandgebieten keine entsprechenden Arbeitsplätze gefunden haben. Hier liegt nicht zuletzt auch die Folge der in den Zonenrandländern herrschenden Wohnungsnot. So sind allein aus Bayern 20 % der zwangsvermittelten Facharbeiter nicht wieder zurückgekommen.
    Diese von mir in wenigen Strichen skizzierte Arbeitsmarktbetrachtung — weiteres Material wird Ihnen sicher der Herr Bundesarbeitsminister in seinem bekannten Entgegenkommen zur Verfügung stellen — möchte ich in wenigen entscheidenden Punkten zusammenfassen.
    1. Mit der biologischen Schwächung der Zonenrandgebiete läuft eine entscheidende strukturelle Schwäche des Arbeitsmarktes, d. h. eine Verhärtung der Arbeitslosigkeit, parallel.
    2. Die Entlastung des Arbeitsmarktes erfolgte und erfolgt vorwiegend durch Abwanderung jüngerer Facharbeiter.
    3. Von einer Vollbeschäftigung in den Zonenrandgebieten konnte in keiner Phase und kann auch heute nicht die Rede sein.
    4. Die Arbeitslosenquoten haben sich immer auf der doppelten Höhe des Bundesdurchschnitts gehalten. Der relative Abstand hat sich also nicht vermindert.
    5. Besonders schlecht sieht der weibliche Arbeitsmarkt aus.
    Meine Damen und Herren, eine Betrachtung über den Arbeitsmarkt in den Zonenrandgebieten und seine Entwicklungstendenzen wäre unvollkommen, wenn ich nicht noch einige Worte zu den Berufsausbildungschancen in den Zonenrandgebieten sagen würde. Hierüber liegt eine eingehende Studie des Instituts für Raumforschung über 19 Arbeitsamtsbezirke vor, die zu dem Schluß kommt, daß das Lehrstellenangebot in den Zonenrandgebieten sehr einseitig ist. So entfallen rund 22 °/o aller Berufsausbildungsstellen auf die vier Berufe Maurer, Tischler, Bäcker und Einzelhandelskaufmann. Gebietsweise, z. B. im Raume Lüneburg, ist dieses Stellenangebot noch weiter eingeengt, so daß teilweise über 30 % der Lehrstellenangebote auf diese vier Berufe entfallen.
    Besonders schlecht sind die Berufschancen für weibliche Schulentlassene. So standen den Angeboten an Lehrstellen für Mädchen — und das hat sich bis heute kaum verändert — 1955/56 dreimal so viel Bewerbungen gegenüber. Zu beachten ist hierbei, daß nicht nur der Ausgleich von Angebot und Nachfrage bei den Lehrstellen zur Debatte steht, sondern daß es sich auch um das qualitative Problem handelt, die Bewerber eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung wählen zu lassen. Selbstverständlich ist die Situation in den Zonenrandgebieten regional verschieden.
    In drei Punkten ist aber die heranwachsende Jugend in den Zonenrandgebieten gegenüber der Jugend in den industriellen Ballungsräumen eindeutig benachteiligt. Erstens stehen der Jugend in den Zonenrandgebieten zahlenmäßig weit weniger Beschäftigungsmöglichkeiten für Ungelernte als im Bundesdurchschnitt zur Verfügung. Zweitens ist das Lehrstellenangebot so einseitig, daß von freier Berufswahl in weiten Teilen überhaupt nicht die Rede sein kann. Drittens ist die berufliche und fachliche Weiterbildung erschwert. So können z. B. in vielen Gebieten nur 50 der Pflichtstunden in den Berufsschulen gegeben werden, da Berufsschulen und Lehrer fehlen. Noch schlimmer ist es zum Teil bei den Fachschulen. Über diesen Tatbestand täuschen auch nicht die teilweise künstlich geschaffenen Ausbildungsstellen in den Zonenrandgebieten hinweg.
    Alle diese Probleme münden in die allgemeine Wirtschaftspolitik und in ein strukturelles Wirtschaftsprogramm ein, wie wir es Ihnen vorschlagen. Sowohl die bevölkerungspolitische Lage als auch die Arbeitsmarktlage und die Sorgen um unseren Nachwuchs sind untrügliche Symptome für die allgemeine Wirtschaftslage, auch wenn diese strukturellen Probleme, die hier deutlich werden, zum Teil konjunkturell überlagert worden sind. Die Zonenrandgebiete sind die letzten, die an der Konjunktur teilgenommen haben, und sie sind die ersten, die bei dem leisesten Abflauen der derzeitigen Konjunktur — und hierfür sind zweifellos deutliche Anzeichen vorhanden — in unverhältnismäßig starkem Umfange betroffen werden. Dafür zeugt allein schon die empfindliche Reaktion des Arbeitsmarktes in den Zonenrandgebieten bei Abschwächung und die daraus resultierende erhöhte Abwanderungsquote.
    Bei diesen Betrachtungen muß man auch davon ausgehen, daß das Zonenrandgebiet stärker als die Bundesrepublik im allgemeinen landwirtschaftlich orientiert ist. Im Bundesdurchschnitt waren 1952 — neuere Zahlen habe ich leider nicht erhalten —6,7 % der unselbständig Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig; in den Zonenrandgebieten waren es 11,8 %, also rund das Doppelte.
    Ich möchte betonen, daß man, wenn man die wirtschaftliche Gesundung der Zonenrandgebiete ernsthaft betreiben will, die kulturellen Fragen nicht außer acht lassen darf. Jeder, der die Verhältnisse kennt, versteht, daß es sich nicht um eine Redensart, sondern um aktuelle Probleme handelt, die heute auch in den Gemeinden der Zonenrandgebiete eine Rolle spielen. Es handelt sich hierbei um die Frage, ob das Leben in den Zonenrandgebieten lebenswert ist.



    Junghans
    Ich möchte den Komplex der kulturellen Maßnahmen hier nicht vertiefen, da ein weiterer Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, der in diese Richtung geht, noch eingehend begründet wird. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß auf eine Verzahnung der wirtschaftlichen Maßnahmen mit den kulturellen Maßnahmen . nicht verzichtet werden kann.
    Symptomatisch für die Lage der Klein- und Mittelbetriebe in den Zonenrandgebieten mögen folgende Zahlen sein. Im Zeitraum von 1949 bis 1956 hat z. B. die Zahl der Handwerksbetriebe in der Bundesrepublik um 12,9 % abgenommen. Im gleichen Zeitraum betrug die Abnahme in Schleswig-Holstein 22,9 %, in Niedersachsen 14,2 %, in Hessen 14,5 % und in Bayern 14 %; das ist in jedem Falle mehr als der Bundesdurchschnitt. Sollte das nicht gerade allen denen, die nicht müde werden, ihre Sympathie für Klein- und Mittelbetriebe zu bekunden, ein Warnungssignal sein? Gerade in diesen Gebieten, an der Grenzscheide zum östlichen Machtbereich, sind gesunde Klein- und Mittelbetriebe ein wichtiges Element.
    Eine der wichtigsten Fragen der Industrie- und Gewerbebetriebe in den Zonenrandgebieten ist die einseitige Struktur der Industrie und die allgemein mangelnde Krisenfestigkeit aller Betriebe. Es werden häufig Beispiele von Spezialbetrieben genannt — das Paradepferd ist hierbei immer das Volkswagenwerk, was der Deutschland-Union-Dienst vom 27. Januar wieder sehr deutlich bestätigt hat —, wenn über einen angeblich erreichten Wohlstand in den Zonenrandgebieten berichtet wird. Es ist an der Zeit, eindeutig festzustellen, daß diese Betriebe keineswegs die Struktur der Wirtschaft in den Zonenrandgebieten bestimmen. Bestimmend für die Struktur der Unternehmungen in den Zonenrandgebieten ist im allgemeinen ihre schlechte Liquiditätslage. Der Anteil des Eigenkapitals übersteigt in den seltensten Fällen 20 %. Das hat zur Folge, daß auf Grund erhöhter Kreditschulden und mangels Eigenkapitals die Betriebe meist kaum dazu befähigt sind, die Durststrecken eingeschränkter Produktionen zu überstehen.
    Durch die ungünstigen Standortbedingungen infolge der Zonenrandlage ergeben sich erhöhte Selbstkosten und damit eine stark eingeschränkte Wettbewerbsfähigkeit. Damit hängt es zusammen, daß es der Industrie und dem Gewerbe relativ mehr an Mitteln für die Modernisierung und Rationalisierung ihrer Betriebe fehlt als im allgemeinen in der Bundesrepublik. Die schlechtere Liquiditätslage in Handel und Gewerbe drückt sich vor allem in der starken Verminderung der Umlaufsvermögen aus.
    Ich möchte diese Betrachtung mit den Worten des Herrn Bundesverkehrsministers Seebohm zusammenfassen, die er als Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig anläßlich eines Vortrags im vergangenen Jahr gefunden hat, daß nämlich die Zerschneidung von organisch gewachsenen Wirtschafts- und Verkehrsverbindungen durch die Zonengrenzziehung die akute Gefahr einer sich allmählich steigernden Verödung und Schrumpfung hat entstehen lassen. Der strukturelle Rückstand dieser Gebiete konnte wohl durch den konjunkturellen Aufschwung verschleiert werden, aber der geringste konjunkturelle Rückschlag stellt die Schwäche dieser Gebiete bloß. Hierfür gibt die Entwicklung der letzten Monate deutliche Hinweise.
    Der Bund hat von 1954 bis 1957 zur Steigerung der Wirtschaftskraft in den Zonenrandgebieten rund 490 Millionen DM zur Verfügung gestellt; etwa in der gleichen Höhe wurden Mittel von den Ländern bereitgestellt. Wenn man aber diese Mittel mit denen vergleicht, die z. B. die englische Regierung für ein raumordnerisches Programm bereitgestellt hat, wird deutlich, daß ein wirksames Strukturprogramm mit wesentlich stärkeren finanziellen Anstrengungen des Bundes durchgeführt werden muß.
    Ich hatte dieser Tage Gelegenheit, mich in England an Ort und Stelle von dem Erfolg solcher Methoden zu überzeugen. Seit 1953 hat die britische Regierung für ein Programm, das der Zusammenballung von Menschen und Industrien in den Großstädten entgegenwirken soll, rund 2,5 Milliarden DM ausgegeben. 15 sogenannte Satellitenstädte einschließlich der Industriestätten wurden geplant und gebaut. Die Labour-Regierung hatte dieses Programm begonnen, und die Konservativen haben es fortgesetzt.
    Neben diesen 2,5 Milliarden DM nehmen sich die 490 Millionen DM sehr bescheiden aus, insbesondere wenn man bedenkt, daß in der Bundesrepublik nicht allein dem Sog industrieller Ballungsräume wie in England entgegengewirkt werden soll, sondern daß vor allem die eingangs erwähnten staatspolitischen Notwendigkeiten das entscheidende Gewicht haben.
    Der Effekt der bisherigen punktuellen Maßnahmen ist heute also der, daß sich die Wirtschaftsstruktur nicht etwa gebessert, sondern laufend verschlechtert hat. Ich behaupte nicht etwa, daß sich die wirtschaftliche Lage im Zuge des konjunkturellen Aufschwungs der letzten Jahre nicht ebenfalls gebessert hat; aber der relative Abstand dieser Gebiete gegenüber dem übrigen Bundesgebiet hat sich nicht vermindert. Da ist das deutlich ausgesprochen, was Herr Minister Seebohm so ausdrückt: das Jahr 1958 habe wieder die Bestätigung dafür erbracht, daß die Zonenrandgebiete wegen ihrer peripheren Lage hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung des Bundesgebietes nachhinken.
    Die Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik hat also zu sein, die Abwanderung von Betrieben und Menschen zu stoppen. Darüber hinaus muß durch Ansiedlung von Betrieben und Schaffung entsprechender Lebensmöglichkeiten eine ausgeglichene und damit gesundere Struktur dieser Gebiete herbeigeführt werden. Es kommt also darauf an, daß alle Einzelmaßnahmen in den Rahmen einer konstruktiven Raumplanung für die Zonenrandgebiete ein-gepaßt werden. Alle Einzelmaßnahmen, mögen sie im einzelnen noch so bedeutsam sein, werden auch in Zukunft wirkungslos bleiben, wenn sie nicht Bestandteile eines geschlossenen Strukturprogramms sind.



    Junghans
    In diesem Lichte bitte ich Sie unsere Einzelvorschläge, die wir unter I unseres Antrags Drucksache 479 vorlegen, zu betrachten. Wir meinen auch, daß sich die Bundesregierung noch viel mehr einfallen lassen muß als das, was bisher geschehen ist. Der Zusammenfassung zu einem geschlossenen Programm dienen unsere organisatorischen Vorschläge, die unter II unseres Antrags Drucksache 479 enthalten sind.
    Lassen Sie mich nun einige Bemerkungen zu den Vorschlägen unter I machen. Naturgemäß bilden für die wirtschaftliche Erschließung eines Gebietes die Verkehrswege die Grundlage. Sie sind wegen ihres einseitigen Anschlusses im allgemeinen weniger wirtschaftlich als die Verkehrswege in anderen Gebieten, die nach allen Seiten offen sind. Aber im Hinblick auf die Beseitigung der Zonengrenze und die Bereitschaft, gegenüber der Zone auch verkehrsmäßig offen zu sein, sind die Kosten, die hier entstehen, echte Kosten der Wiedervereinigung, die wir bereit sein müssen, auf uns zu nehmen.
    Wenn auch diese Maßnahmen die verkehrsmäßigen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Erschließung der Zonenrandgebiete schaffen können, so ist doch die wirtschaftliche Erschließung ein so umfangreiches Vorhaben, daß sie sich nicht in gesetzlichen Maßnahmen erschöpfen kann. Hier bedarf es der einfallsreichen Initiative nicht nur der privaten Unternehmungen, sondern in solchem strukturellen Notstandsgebiet aller öffentlichen und halböffentlichen Stellen. Zunächst rücken vier weitere Aufgaben in den Vordergrund, die aber alle unter dem zentralen Gesichtspunkt gesehen werden müssen, eine gesunde Wirtschaftsstruktur herbeizuführen, wenn sich nicht auch in Zukunft die Maßnahmen verzetteln und damit unwirksam werden sollen.
    In Punkt 2 zu I unseres Antrages fordern wir eine Verstärkung des Facharbeiterwohnungsbaues durch ein Sonderprogramm. Die Lage im Wohnungsbau hat sich in den Zonenrandgebieten besonders durch die neuen Maßnahmen der Bundesregierung, die praktisch zum Erliegen des Werkwohnungsbaues führten, verschärft. Allein in Hessen wird der Wohnungsbedarf in den Zonenrandgebieten auf rund 55 000 Wohnungen geschätzt. Wenn die bevölkerungs- und wirtschaftspolitisch so bedenkliche sogenannte passive Sanierung durch die Abwanderung gerade der aktivsten Arbeitskräfte gestoppt werden soll, gehört dazu nicht zuletzt ein zentral gesteuertes Sonderprogramm für den Facharbeiterwohnungsbau.
    Zu Punkt 3 unter I unseres Antrags liegen Ihnen noch zwei konkrete Vorschläge unserer Fraktion in dem Antrag Drucksache 624 vor. Es geht uns um nichts weiter als um einen wirksamen Ausgleich der Standortnachteile, die sich infolge der Zonengrenze ergeben. Mit unserem Antrag über die Verankerung der Sonderabschreibungen im Einkommensteuergesetz wollen wir erreichen, daß die sogenannte Prosperitätsklausel nicht mehr angewendet werden kann. Die unterschiedlichen Auslegungen dieser sogenannten Prosperitätsklausel haben dazu geführt, daß die Sonderabschreibungen im Jahre 1958 gegenüber dem Jahr 1957 um rund 40 °Io zurückgegangen sind. Natürlich besagt dieser Rückgang auch, daß mangels Masse weniger abzuschreiben ist. Wir glauben es daher verantworten zu können, durch die gesetzliche Verankerung die Bedürftigkeitsprüfung in Fortfall kommen zu lassen, womit ja im übrigen auch eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung verbunden ist.
    Ferner schlagen wir Ihnen eine UmsatzsteuerPräferenz für die Zonenrandgebiete vor. Die bisher vorgebrachten Bedenken haben wir dadurch ausgeschaltet, daß diese Präferenz auf die Herstellerbetriebe beschränkt wird, wobei wir an die Herstellung von Waren und Leistungen denken. Wenn man weiß, wie wirkungsvoll sich die UmsatzsteuerPräferenz für Berlin ausgewirkt hat, sollte man auch in den Zonenrandgebieten auf eine ähnliche Maßnahme nicht verzichten.
    Zu bemerken ist hierbei noch, daß sich nach diesem Vorschlag für die Zonenrandgebiete eine Vergünstigung etwa halb so hoch wie für Berlin ergeben würde, da nicht wie bei der Regelung für Berlin auch die Bezieher im übrigen Bundesgebiet partizipieren sollen.
    Naturgemäß haben sich die steuerlichen Vergünstigungen auch auf die Einnahmen der Länder und Gemeinden ausgewirkt. Wegen der großen Vorwegleistungen, die die Zonenrandgemeinden und die Zonengrenzländer bisher erbracht haben, muß der Bund die Ausfälle erstatten, da die zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen auf dem Wege über die allgemeine wirtschaftliche Belebung bisher noch in keiner Weise behoben werden konnten.
    In Punkt 4 I kommen wir auf das Problem der Kredite und Zinsverbilligungen. Dieses Problem ist unseres Erachtens gerade wegen der sehr uneinheitlichen Kreditbereitschaft der Privatbanken — ich meine hierbei besonders die Großbanken — besonders aktuell. Die Kreditbereitschaft der Banken, die übrigens in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich ist, und die bisher gezeigte geringe Bereitschaft des Bundes, durch Bürgschaften usw. Hilfe zu leisten, haben bisher, wie die Erfahrung lehrt, nicht ausgereicht, das Kreditbedürfnis der Zonenrandgebiete angemessen zu befriedigen.
    Ebenfalls scheint es an der Zeit, bei der Kredithilfe die Richtlinien der technischen Entwicklung und den daraus resultierenden Investitionsbedürfnissen anzupassen. Das gleiche gilt für die Richtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die bisher in Anwendung gekommene Geringfügigkeitsklausel ist für die Aufträge, auf die es ankommt, ohne Belang geblieben, da die Degression sich viel zu stark nach unten bewegte und praktisch innerhalb der Kalkulationsfehlergrenzen liegt.
    An dieser Stelle sei auch noch ein Wort über die öffentliche Hand in den Zonenrandgebieten gesagt: Die Verwaltung der Bundesliegenschaften hat bis heute noch nicht zur Kenntnis genommen, daß in den Zonenrandgebieten besondere Standortnach-



    Junghans
    teile, die politisch bedingt sind, in den Pachten und Mieten auszugleichen sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Für die Zonenrandgebiete gelten die gleichen Sätze wie für das übrige Bundesgebiet. Das Ergebnis ist, daß z. B. allein in Schleswig-Holstein 220 000 Quadratmeter Grundfläche leerstehender Hallen vorhanden sind. Nur beim Verkauf, also nicht bei der Verpachtung und Vermietung, ist die Liegenschaftsverwaltung entgegenkommender, aber, meine Damen und Herren, nicht etwa, weil es sich um Betriebe im Zonenrandgebiet handelt, sondern weil hier kein Bundeswehrbedarf vorliegt.
    Wegen der stärkeren landwirtschaftlichen Strukturierung der Zonenrandgebiete und der einseitigen Absatzorientierung der Landwirtschaft ist dem landwirtschaftlichen Problem in den Zonenrandgebieten über den „Grünen Plan" hinaus besondere Beachtung zu schenken. Ich möchte hier z. B. an die großen wasserwirtschaftlichen Aufgaben, die sich in allen vier Grenzländern für die Landwirtschaft ergeben, erinnern. Bei einem derartig großen Anteil der Landwirtschaft bedingen sich die Mechanisierung in der Landwirtschaft und die Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf dem Land gegenseitig. Einmal muß die Möglichkeit der Beschäftigung der freigesetzten Arbeitskräfte bestehen, andererseits muß mit der Entlastung des Arbeitsmarktes durch neue Gewerbebetriebe gleichzeitig der Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft durch Mechanisierung herabgesetzt werden. Natürlich gilt diese Forderung auch ganz allgemein. Aber ich möchte wiederholen, daß alles das für die Landwirtschaft in Zonenrandnähe sehr viel schwerer ins Gewicht fällt als an anderen Orten in der Bundesrepublik.
    Auf die besondere Bedeutung unserer organisatorischen Vorschläge unter II möchte ich nachdrücklichst hinweisen. Zur Durchführung eines einheitlichen Strukturprogramms und zur Koordinierung der Einzelmaßnahmen ist eine zentrale Stelle erforderlich. Wir haben Ihnen das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen vorgeschlagen, sind aber zu jeder Erörterung über andere Stellen und Formen bereit, auch zur Erörterung über die Frage, ob nicht die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Zonenrandgebiete organisatorisch die beste Voraussetzung für ein geschlossenes Programm darstellt.
    Die Aufgabe dieser zentralen Stelle wird es sein, alle Bundesmaßnahmen zusammenzufassen und eine Koordinierung mit den Zonenprogrammen der Länder herbeizuführen. Dazu gehört auch, daß die aus verschiedenen Quellen stammenden Kreditmittel entsprechend der Zielsetzung eines einheitlichen Strukturprogramms gesteuert werden. Dazu gehört auch unser Vorschlag einer Bundesgarantiekasse die den geschlossenen Einsatz ausreichender Kapitalmittel zu angemessenen Zinssätzen ermöglichen soll.
    Ferner ist mit unserer Forderung nach einer laufenden Berichterstattung eine Umstellung der Statistik auf eine tatsächliche Strukturanalyse in den Zonenrandgebieten verbunden.
    Wir halten es für eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung, die Zonenrandgebiete zu dem zu machen, was sie nach der Proklamation vieler Stellen sein sollen, nämlich zum Schaufenster unmittelbar am Eisernen Vorhang. Gerade bei der Lösung der Probleme in den Zonenrandgebieten zeigt es sich, ob wir den Kampf um die Wiedervereinigung ernst meinen und ob wir bereit sind, Opfer für die Wiedervereinigung zu bringen.

    (Beifall bei der SPD.)