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    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister 3169 B, 3176 D, 3177 D Lange (Essen) (SPD) . 3171 A, 3177 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3172 C Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 3175 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 3176 B Anträge der Fraktion der SPD, der Abg. Höcherl, Bauer (Wasserburg), Fuchs, Krug, Lücker (München) u. Gen. und der Abg. Mauk u. Gen. betr. Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes und Antrag der Fraktion der DP betr. Nachtrag zum Grünen Bericht 1958; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 499 [neu], Umdrucke 15, 16, 17, 21, Drucksachen 138 [neu], 200, zu 200) . . . . 3178 B Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren (Drucksache 481) . Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3178 C Entwurf eines Gesetzes (SPD) über steuerliche Erleichterungen für die Zonenrandgebiete (Drucksache 624) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 479) Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 588) Junghans (SPD) 3178 D, 3203 C Franke (SPD) 3185 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3187 C Wacher (CDU/CSU) 3189 D Dr. Götz (CDU/CSU) 3193 C Hartmann, Staatssekretär 3198 D Dr. Starke (FDP) 3199 B Tobaben (DP) . . . . . . . . 3203 A Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 788) — Zweite und dritte Beratung — 3205 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache 425); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3205 C Entwurf eines Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (Drucksache 423); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 754) — Zweite und dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) 3205 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 19. Juni 1948 über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen (Drucksache 424) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 755) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 3206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 415); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 768) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 3206 D Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 783) . . . . 3207 A Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 806) 3207 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 196) 3207 C Nächste Sitzung 3207 C Anlagen 3209 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3169 58. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach 28. 1. Frau Blohm 31. 1. Dr. Deist 28. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 28. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 28. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 28. 1. Frau Kipp-Kaule 28. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kühn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Maier (Stuttgart) 28. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Frau Dr. Probst 28. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Richarts 28. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30. 1. Scheel 28. 1. Schneider (Bremerhaven) 28. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Walpert 31. 1. Weinkamm 30. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Welter (Aachen) 28. 1. Wittmer-Eigenbrodt 28. 1. b) Urlaubsanträge Graaff 15. 2. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Anlage 2 Umdruck 196 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der FDP betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (Drucksache 563) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Rechtsausschuß. Bonn, den 13. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 198 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Jahn (Marburg), Frau Dr. Diemer-Nicol aus Dr. Schneider (Lollar) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 415, 768). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 850 c Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung: „Übersteigt das Arbeitseinkommen die nach Absatz 1 unpfändbaren Beträge, so bestimmt sich bei Arbeitseinkommen bis zu monatlich 800 DM (wöchentlich 180 DM, täglich 30 DM) der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Schuldners nach der Tabelle, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist." Bonn, den 28. Januar 1959 Dr. Kanka Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) 3210 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Anlage 4 Erklärung gem. § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703). Nach Art. 107 Abs. 2 GG „ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen". In der Begründung zu dem z. Z. noch gültigen Finanzausgleichsgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages vor noch nicht vier Jahren zur „Angemessenheit" ausgeführt: „Sie — die Intensivierung — findet ihre Grenze allein in der Notwendigkeit, auch auf die Bedürfnisse der leistungsfähigen Länder Rücksicht zu nehmen und die Höhe ihrer Ausgleichsverpflichtungen in Grenzen zu halten, die für sie noch tragbar sind. Nur aus diesem Grund beschränkt der Ausgleichsplan der Bundesregierung die von den ausgleichspflichtigen Ländern aufzubringende und den ausgleichsberechtigten Ländern zuzuweisende Ausgleichsmasse auf rund 5 % des Gesamtbetrages der Ländersteuereinnahmen. Obschon seit 1955 das Ländersteueraufkommen von 8058 Mio. DM auf 12 995 Mio. DM im Rechnungsjahr 1958 angestiegen ist und die Finanzkraftunterschiede der Länder abgeflacht sind, soll das Verhältnis zwischen Ausgleichsmasse und Ländersteuereinnahmen nach der Vorlage um 50 % gegenüber damals erhöht werden, nämlich auf 7,5 %. Diese übermäßige Nivellierung verstärkt eine Entwicklung, die bereits das derzeitige Gesetz herbeigeführt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen, das im Rechnungsjahr 1956 in der Reihenfolge der Länder bei den Reinausgaben für Zwecke des Landes noch an der drittletzten Stelle stand, ist im Rechnungsjahr 1957 mit großem Abstand an die allerletzte Stelle gesunken. Angesichts der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage im Lande Nordrhein-Westfalen kann dies nicht ohne weitreichende Folgen auf die Volkswirtschaft in der ganzen Bundesrepublik bleiben. Wir sehen uns daher aus diesen und weiterreichenden Gründen nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dr. Toussaint Dr. Storm Wullenhaupt Dr. Maria Pannhoff Dr. Even (Düsseldorf) Holla Muckermann Solke Teriete Vehar Windelen Mengelkamp Siebel Günther Frau Niggemeyer Dr. Schmidt (Wuppertal) Eichelbaum Krüger (Neheim) Dr. Kliesing Meis Margarete Engländer Brück Dr. Hesberg Oetzel Dr. Bartels Dr. Willeke Kirchhoff Ehren Even (Köln) Winkelheide Frau Dr. Rehling Schulze-Pellengahr Katzer Mick Dr. Serres Kunze Anlage 5 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Die unterzeichneten Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokratischen Partei sehen sich außerstande, dem Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1958) (Drucksache 703) zuzustimmen. Dabei wird der Grundsatz anerkannt, daß eine Lastenverteilung zwischen den Ländern zum Ausgleich ihrer unterschiedlichen Steuerkraft notwendig ist, um im Interesse der Bevölkerung das erforderliche Mindestmaß an erfüllten öffentlichen Aufgaben in allen Ländern sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf Vorlage Nr. 703 schießt jedoch über dieses Ziel hinaus, belastet in ungerechtfertigter Weise einige Länder mehr als andere und berücksichtigt zu wenig die unterschiedliche Krisenanfälligkeit einiger ausgleichspflichtiger Länder. Besonders das Land Hamburg wird in bedenklicher Weise getroffen, obowohl sich Hamburg durch die Abtrennung seines natürlichen Hinterlandes, den heute schon spürbaren, scharfen Wettbewerb innerhalb der EWG, der durch die Schwierigkeiten bei der Schaffung der Freihandelszone verstärkt wirksam wirkt, und seine Abhängigkeit von der Entwicklung des Außenhandels in einer besonderen Lage befindet, auf die nicht nur seiner selbst wegen, sondern auch deshalb Rücksicht genommen werden sollte, weil Hamburg für die ganze Bundesrepublik entscheidend wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Welche Schwierigkeiten drohen, zeigt beispielhaft und eindrucksvoll die Diskussion in diesen Tagen um den geplanten Kohlenzoll. Unter diesen Umständen sind die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung, daß die Auffüllungsquote für die empfangsberechtigten Länder anstatt auf 91 % auf 89,23 % hätte festgesetzt werden sollen. Ein solcher ermäßigter Schlüssel würde dagegen wirken, daß das Aufkommen an Ländersteuern den ausgleichsberechtigten Ländern das Aufkommen in den ausgleichspflichtigen prozentual überflügelt, was nicht der Sinn eines angemessenen Finanzausgleichs sein kann. Setzt man 1955 das Aufkommen an Ländersteuern = 100 %, erreichen ab 1. Januar 1959 bei Ab- und Zusetzung der Zahlungen im Finanzausgleich die ausgleichspflichtigen Länder 129,07 %, die empfangsberechtigten Länder jedoch 133,79 %. Hinzu kommt, daß der Entwurf Vorlage Nr. 703 auch noch durch eine ungerechtfertigte, ungleiche Belastung der ausgleichspflichtigen Länder als ganz neue Regelung einseitig zu Lasten von Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Bedenken verstärkt. Die Steuerkraft der ausgleichspflichtigen Länder zwischen 100 % und 110 % der Meßzahl wird nur mit drei Viertel, über 110 % jedoch voll angesetzt, was zur Folge hat, daß ausgehend von einem auf Grund der Meßzahlen errechneten nominellen Überschuß in Höhe von 805,9 Mio DM Nordrhein-Westfalen mit 687,9 Mio DM und Hamburg ausgehend von 339,5 Mio DM mit 321,2 Mio DM ausgleichspflichtig ist. Demgegenüber Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 321 1 l steht z. B. Baden-Württemberg ausgehend von 304,7 Mio DM mit 248,4 Mio DM ausgleichspflichtiger Masse trotz seiner ausgewogenen Wirtschaftsstruktur unverhältnismäßig besser. Diese Unebenheiten der neuen Regelung nach der Vorlage Nr. 703 sollten schnellstens durch ein Übereinkommen zwischen. Bund und Ländern bereinigt werden. Sie bedingen weiterhin, daß die Entlastungswünsche der Länder gegenüber dem Bund im vertikalen Finanzausgleich nach wie vor gerechtfertigt sind und verstärkt zur Geltung kommen müssen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu zwingen sollten Frau Friese-Korn Rademacher Keller Ramms Dr. Mende Dowidat Dr. Hoven Zoglmann Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Anlage 6 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Begründung unserer Ablehnung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 erklären wir: Es mag richtig sein, daß sich die Finanzlage einiger empfangender Länder in den letzten Jahren verschärft hat. Dennoch kann daraus eine so weitgehende Inanspruchnahme der gebenden Länder nicht abgeleitet werden, denn sie führt zu einer allmählichen Nivellierung, die aus zwei Gründen bedenklich erscheint: 1. Der föderative Aufbau unseres Staates verlangt, daß jedes Bundesland über die Masse seiner Einnahmen selbst verfügen kann. 2. Die steuerstarken Länder sind darauf angewiesen, sich durch erhöhte staatliche Aufwendungen ihre höheren Einnahmen zu erhalten. Die Vorlage zum Länderfinanzausgleichsgesetz 1958 beruht auf einer Majorisierung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Dabei ist Hamburg durch den geänderten Berechnungsmodus für die Abführungsquoten der ausgleichspflichtigen Länder besonders benachteiligt. Dr. Seffrin Gewandt Schneider (Hamburg) Dr. Leverkuehn Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 19): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß kleinen Gemeinden (z. B. Müllheim [Baden]) nur mit Darlehen, nicht auch mit Zuschüssen geholfen werden soll, wenn sie durch die Anwesenheit von Garnisonen der Streitkräfte gezwungen werden, Abwasseranlagen zu hauen, die in ihrer Größe und ihren Kosten weit über das Maß dessen hinausgehen, was normalerweise in einer Gemeinde dieser Größenklasse notwendig wäre? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für den durch die Einrichtung von Garnisonen der Streitkräfte veranlaßten Bau von Abwasseranlagen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden zu richten hat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Streitkräfte und ihre Angehörigen für die Abwasseranlagen Gebühren und Beiträge aufbringen. Diese müssen für die Errichtung der Anlagen verwendet werden, soweit sie nicht für laufende Unterhaltungskosten benötigt werden. Ein völliger Verzicht auf die Verzinsung und Rückzahlung der Bundesfinanzhilfe wäre in diesen Fällen haushaltsrechtlich nicht zu verantworten. In Vertretung Hartmann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mende (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 21): Sind der Bundesregierung die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Forschung über eingetretene Schäden durch Verabfolgung von Vigantol und anderen künstlichen Vitamin-D-Präparaten an Säuglinge bekannt? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aus den Erkenntnissen der modernen Kinderheilkunde über Vigantolschäden zu ziehen? Seit der Einführung einer allgemeinen, ärztlich gelenkten Prophylaxe mit Vigantol und anderen D-Vitaminpräparaten hat die Rachitis ihre Bedeutung als Volkskrankheit verloren. Gesundheitsschäden können auftreten, wenn D-Vitamin in zu hohen Dosen verabfolgt wird. Der Bundesgesundheitsrat hat sich mit diesen Fragen befaßt und kam nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß, daß eine ordnungsgemäß durchgeführte Rachitisprophylaxe mit D-Vitamin für den Säugling unschädlich ist und wegen ihres anerkannten Wertes fortgesetzt werden muß. Den gleichen Standpunkt vertritt der von mir um Stellungnahme gebetene Direktor einer Universitätsklinik, der zugleich Mitglied eines Fachausschusses der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde für Fragen der Rachitisprophylaxe ist. Dr. Schröder Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 23) : Ist die Äußerung des Herrn Bundesinnenministers, daß die Unterschiede in der Uniformierung von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr ein „beachtliches Problem" seien, so auszulegen, daß der Herr Minister für eine Angleichung der Uniformen des Bundesgrenzschutzes an die der Bundeswehr eintritt? 3212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Auf einer Pressekonferenz am 10. Dezember 1959 wurde ich gefragt, ob daran gedacht sei, die Abzeichen des Bundesgrenzschutzes denen anderer Bundesorganisationen anzugleichen oder ob es so bleiben würde, daß ein Hauptmann im BGS zwei Sterne und bei anderen Organisationen drei Sterne habe. In Beantwortung dieser Frage habe ich auf die Ausführungen in meiner Stuttgarter Rede am 30. Oktober 1958 über das buntscheckige Aussehen der Polizeien im Bundesgebiet hingewiesen, daß ich dort als Symptom dafür bezeichnet habe, daß die Organisation der mit Sicherheitsaufgaben in den Ländern beauftragten staatlichen Einrichtungen in jedem deutschen Land anders ist. Auf diese Buntscheckigkeit und ihre symptomatische Bedeutung habe ich mich bei meiner Äußerung bezogen, daß die Frage ein „beachtliches Problem" sei. Ich vertrete diese Auffassung nach wie vor und bin der Meinung, daß die unterschiedliche Uniformierung des BGS und der Bereitschaftspolizeien der verschiedenen Bundesländer im Falle eines gemeinsamen Einsatzes nach Art. 91 GG Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Ihre Frage dürfte aber insoweit auf einem Mißverständnis beruhen, als Sie davon ausgehen, daß sich meine Äußerung auf die unterschiedliche Uniformierung von BGS und Bundeswehr bezogen habe. Aus dem mir vorliegenden Wortlautprotokoll der Pressekonferenz vom 10. Dezember 1958 wie aus meinen Ausführungen in Stuttgart, auf die ich mich dabei bezogen habe, geht klar hervor, daß ich nur von der Unterschiedlichkeit der Uniformen der verschiedenen Polizeien, nicht aber von der Bundeswehr gesprochen habe. Dr. Schröder Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wegener (Fragestunde der 55. Sitzung vom 19. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 25): Steht der Herr Bundesverteidigungsminister nach wie vor zu der in der Fragestunde am 12. Dezember 1957 durch den Herrn Staatssekretär Dr. Rust abgegebenen Erklärung, daß im Zuge der Neuordnung der Platzverhältnisse des Truppenübungsplatzes Senne auf das bundeseigene, militärisch nicht voll ausgenutzte Übungsplatzgelände im Westteil der Senne zurückgegriffen werden soll und daß ein „Erwerb des außerhalb des Platzes im Osten zusätzlich beschlagnahmten Gebiets zu einer unerwünschten Verfestigung der in der Besatzungszeit geschaffenen Verhältnisse" führen würde? An der Auffassung des Bundesministeriums für Verteidigung zu der von Ihnen angeschnittenen Frage hat sich nichts geändert. Ich bin nach wie vor bestrebt, den bisher militärisch nicht voll benutzten Westteil des Übungsplatzes Senne in Anspruch nehmen und dafür im Osten des Platzes zusätzlich beschlagnahmtes, nicht bundeseigenes Gelände freistellen zu lassen. Es ist jedoch notwendig, um zu einer rationellen Ausnutzung des Gesamtplatzes zu kommen, von dieser Freistellung einen geringen Teil, etwa 800 ha auszunehmen. Hierbei ist beabsichtigt, anstelle des Grundstückserwerbs möglichst mit entgeltlichen Benutzungsverträgen auszukommen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt ist, wird der dem Ubungsplatz abgekehrte Hang des Teutoburger Waldes durch den Ubungsbetrieb nicht mehr beeinträchtigt werden. Strauß Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Westdeutsche Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk in einer Sendung vom 13. Dezember 1958, um 23.30 Uhr, die Bundesrepublik von einem Sprecher als „Rheinische Republik" bezeichnen ließen und die Bemühungen von Bundestag und Bundesregierung für Berlin als „ostlothringische" Hilfeleistungen deklarierten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den verantwortlichen Aufsichtsgremien von NDR und WDR sicherzustellen, daß künftig vorsätzliche Abwertungen von Legislative und Exekutive durch die Redaktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten unterbleiben? Wer zeichnete für die fragliche Sendung verantwortlich? Ist der Betreffende zur Verantwortung gezogen worden? Die erwähnten Äußerungen sind in der vom Norddeutschen Rundfunk veranstalteten kabarettistischen Sendung „Hallo — Nachbarn!" gefallen, die nach meinen Informationen von dem Journalisten Wolfgang Menge zusammengestellt wird. Der genaue Wortlaut der Sendung ist mir nicht bekannt. Ich habe den Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und die Ministerpräsidenten der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die die Aufsicht über diesen Sender ausüben, gebeten, der Angelegenheit nachzugehen und mich von dem Ergebnis der Nachforschung in Kenntnis zu setzen. Dr. Schröder Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786 Frage 30) : Der Herr Bundeswirtschaftsminister wird um Auskunft darüber ersucht, ob bereits Verfahren auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes im Bundesgebiet eingeleitet wurden und gegebenenfalls wie diese Verfahren ausgegangen sind. Die Bundesregierung hat im letztem Jahr anläßlich der Beratungen des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 im Deutschen Bundestag Unterlagen über die Zahl der auf Grund des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes eingeleiteten und durchgeführten Verfahren gesammelt und den beratenden Ausschüssen vorgelegt. Hiernach sind seit dem Inkrafttreten des § 2 a vorn 22. Dezember 1956 bis zum 30. September 1958 auf Grund dieser Bestimmungen insgesamt 59 Ermittlungsverfahren anhängig gemacht worden. Davon sind 33 noch nicht abgeschlossen. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt; 8 Bußgeldbescheide sind ergangen, von denen 4 rechtskräftig geworden sind. Darüber hin- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3213 aus ist es in zahlreichen Fällen den Preisüberwachungsbehörden ohne Einleitung eines formellen Verfahrens gelungen, durch Verhandlungen mit Verbänden und Firmen Preisüberhöhungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Schäffer Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 32) : Stimmen die Pressemeldungen, wonach die Sterblichkeit der Mütter während und kurz nach der Geburt des Kindes in der Bundesrepublik auffallend hoch ist? Hat die Regierung Maßnahmen zur Untersuchung dieser Frage veranlaßt, und sind evtl. schon Gegenmaßnahmen zur Minderung der Sterblichkeitsziffer getroffen? Es ist richtig, daß die Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik noch verhältnismäßig hoch ist. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 1956 14, im Jahre 1957 13 von 10 000 Müttern an den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts in der Bundesrepublik, in den Niederlanden z. B. 1956 nur 7. Diese Entwicklung wird von der Ärzteschaft und von den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufmerksam verfolgt. In verschiedenen Bundesländern sind besondere Erhebungen eingeleitet worden, die dazu dienen sollen, vergleichbare und stichhaltige statistische Unterlagen zu schaffen und zu klären, welche Gründe die verhältnismäßig hohe Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik verursachen. Eine abschließende Beurteilung ist zur Zeit noch nicht möglich, weil eine Summe medizinischer, soziologischer, gesundheits- und sozialpolitischer Faktoren hier zusammenwirkt. Von den Sachverständigen wird darüber geklagt, daß viele Frauen sich nicht rechtzeitig und nicht häufig genug während der Schwangerschaft untersuchen lassen. Eine verstärkte Belehrung der werdenden Mütter und eine frühzeitige Beratung der Schwangeren durch den Hausarzt in engster Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Ärztevereinigungen, den Hebammen und dem Gesundheitsamt wird angestrebt. Dr. Schröder Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 36): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich gerade in Städten mittlerer Größe an den Samstagen mit 13-Uhr-Postschalterschluß völlig unhaltbare Zustände ergeben? Kann nicht wenigstens durch die beschleunigte Einrichtung von Automaten für den Fernsprech-Wählverkehr in solchen Städten eine gewisse Abhilfe geschaffen werden? ich habe bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Kollegen Ritzel in der Fragestunde der 47. Sitzung des Hohen Hauses eingegend ausgeführt, daß die Einführung der 45-Stunden-Woche auch im Bereich meiner Verwaltung gewisse Einschränkungen der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost unumgänglich macht. So habe ich mich auch dazu entschließen müssen, die Richtlinien, innerhalb derer die Amtsvorsteher die Schalterstunden nach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere dem Verkehrsbedürfnis und den Postverbindungen festsetzen, dahin abzuändern, daß die Postschalter an Samstagen — abgesehen von den ersten Samstagen im Monat, an denen sie bis zur ortsüblichen Ladenschlußzeit oder bis zu der an den übrigen Werktagen festgesetzten Zeit geöffnet bleiben dürfen — in der Regel spätestens um 14 Uhr, in Ausnahmefällen bei besonders dringendem Verkehrsbedürfnis um 15 Uhr zu schließen sind. Eine Anordnung, die Postschalter an Samstagen allgemein um 13 Uhr zu schließen, ist nicht ergangen. Wenn einzelne Ämter einen früheren Schalterschluß als 14 Uhr festgesetzt haben, so haben sich die Amtsvorsteher zuvor durch gewissenhafte Beobachtung des Verkehrsanfalles von der Zweckmäßigkeit und der Tragbarkeit dieser Regelung überzeugt. Die an sich geringfügigen Einschränkungen der Postschalterstunden, die nicht aus Bequemlichkeit oder gar Böswilligkeit, sondern einzig und allein im Interesse der Stabilität der Tarife und aus personalwirtschaftlichen Gründen angeordnet werden mußten, haben, wie ich selbst beobachtet habe und wie mir auch die in diesen Tagen eingehenden Erfahrungsberichte der Oberpostdirektionen beweisen, in der Offentlichkeit im allgemeinen volles Verständnis gefunden. Von „völlig unhaltbaren Zuständen", die sich aus der Neuregelung der Schalterstunden an den Samstagen ergeben haben sollen, ist mir nichts bekannt. Vereinzelte Beschwerden, die es naturgemäß bei jeder neuen Maßnahme gibt und die zumeist nur durch die nicht immer vermeidbaren Übergangsschwierigkeiten ausgelöst waren, konnten in allen Fällen zur Zufriedenheit beider Seiten, der Postbenutzer wie der Deutschen Bundespost, erledigt werden. Im übrigen habe ich dafür Sorge getragen, daß nicht nur in den großen Orten, in denen bei den Bahnhofs-Postämtern bzw. den Ämtern in der Nähe des Bahnhofs nach wie vor ein verlängerter, teils sogar Tag und Nacht durchgehender Schalterdienst wahrgenommen wird, sondern ebenso auch in mittleren Orten den Postbenutzern in dringenden Fällen ausreichende Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen auch nach Schalterschluß erhalten geblieben sind. Bei den meisten Postämtern besteht ein Bereitschaftsdienst für die Annahme von Einschreibe-, Wert- und Paketsendungen, Telegrammen und telegraphischen Einzahlungen, für Gespräche an der Öffentlichen Fernsprechstelle usw. Daneben bieten „Stumme Postämter", die Münzfernsprecher, Briefkasten, MünzWertzeichengeber und bei Bedarf Münzwechsler vereinigen und — wenn sie in den Vorhallen der Postämter untergebracht sind — zumeist auch noch die Schließfächer einbeziehen, dem Postbenutzer 3214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 Gelegenheit, die eiligsten Postdienstgeschäfte unabhängig von den Postschalterstunden zu erledigen. Derartige „Stumme Postämter" befinden sich nicht nur bei jedem Postamt (im Windfang, Eingang zur Schalterhalle), sondern werden seit geraumer Zeit in ständig zunehmender Zahl auch außerhalb der Postdienstgebäude an verkehrsgünstig gelegenen Stellen in eigens dafür entwickelten Fernsprechhäuschen eingerichtet. Durch verstärkte Mittelzuteilung habe ich dafür gesorgt, daß die Oberpostdirektionen den steigenden Bedarf an Öffentlichen Münzfernsprechern auch decken können. Soweit, bedingt durch die Änderungen des Schalterschlusses, ein Mangel an Automaten für den Fernsprechwählverkehr aufgetreten ist, wird dieser schnellstens behoben werden. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 38) : Hält es der Herr Bundesverteidigungsminister im Rahmen der Haushaltsmittel und mit dem Grundsatz sorgsamster Verwendung des Steueraufkommens für vertretbar und vereinbar, wenn bei der Gebirgsjäger-Garnison Bad Reichenhall auf eine Gesamtstärke von etwa 750 Soldaten annähernd 100 Vertragsangestellte treffen? Irn Standort Bad Reichenhall waren am 16. 1. 1959 ca. 850 Soldaten untergebracht. Die Verlegung eines weiteren Bataillons nach Bad Reichenhall erfolgt in den nächsten Tagen. An zivilen Hilfskräften waren am gleichen Tage bei den militärischen Dienststellen einschließlich der bei der Truppe beschäftigten Küchenhilfskräfte — und bei der Standortverwaltung 40 Vertragsangestellte und 53 Lohnempfänger tätig. Die Zahl hält sich in den durch den Haushaltsplan 1958 gegebenen Grenzen. Die Angestellten und Arbeiter sind unter Beachtung der gebotenen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt, um den Soldaten von allen nichtmilitärischen Aufgaben freizustellen. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Merten über den Verteidigungshaushalt 1958, abgedruckt im Parlamentarischen Politischen Pressedienst vom 24. Juni 1958: Die SPD setze sich für die Beschäftigung möglichst vieler Zivilisten in der Bundeswehr ein, weil die Soldaten, die monatlich zwischen 1500 und 2000 DM kosteten, die „teuersten Küchenhilfen" seien, die man sich denken könne . . ." Nach diesem Grundsatz ist auch im Standort Bad Reichenhall verfahren worden. Strauß
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    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Schönen Dank, Herr Präsident! — Ich glaube, wir hätten uns manche Auseinandersetzung in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit ersparen können, wenn die Bundesregierung dem gutgemeinten Rat aus diesem Hause, auch wenn er von der Opposition gekommen ist, gefolgt wäre, denn dieser Rat hatte mit parteipolitischen Meinungsverschiedenheiten nicht das geringste zu tun.
    Es ist hier festgestellt worden, daß die Wochen, die zwischen der Vorlage des Initiativgesetzentwurfs Drucksache 485 und der Einbringung des Regierungsentwurfs Drucksache 654 vergangen sind, gemessen an den 48 Jahren, nachdem jetzt erneut der Versuch einer parlamentarischen Behandlung dieser ganzen Materie gemacht wird, keinen erheblichen Unterschied bedeuteten. Das ist insoweit richtig. Nur meine ich, Herr Bundesinnenminister, Sie hätten, wenn Sie wirklich solche Schwierigkeiten hatten, wie Sie_ hier dargelegt haben — und Sie haben ja gesagt, die Opposition habe es hinsichtlich der Erstellung eines Initiativentwurfes etwas leichter gehabt als die Regierung —, diesen Entwurf aufnehmen und auf die Einbringung eines Regierungsentwurfs verzichten können.

    (Bundesinnenminister Dr. Schröder: So weit geht die Liebe nicht!)

    — Nein, das soll nicht die Liebe zu uns sein, Herr Dr. Schröder, sondern es geht hier einfach um die Arbeitserleichterung und auch um die Beschleunigung des Verfahrens, die mit der Einbringung des Initiativgesetzentwurfs gegeben war.
    Ich sage das deshalb, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf — Sie haben darauf soeben noch einmal ausdrücklich hingewiesen — einen Bereich nicht geregelt haben, von dem Sie der Meinung sind, daß er einem Sondergesetz vorbehalten bleiben müsse. Das ist der Bereich des Apothekenwesens. Ich betone noch einmal, wie das schon am 3. Oktober 1958 in Berlin und auch bei der Einbringung des Initiativgesetzentwurfs Dr. Dittrich und Genossen zum Apothekenwesen geschehen ist, daß der Apotheker, der wie der industrielle Hersteller auch Hersteller von Arzneimitteln ist, dem Grunde nach nicht anderen Bedingungen unterworfen werden kann als der Hersteller auf dem übrigen, dem industriellen oder gewerblichen Sektor.

    (Abg. Dr. Dittrich: Das ist ein großer Irrtum!)

    Darüber, Herr Dr. Dittrich, brauchen wir uns nicht im Plenum eingehend auseinanderzusetzen. Wir können die Entscheidung darüber, ob dieser Irrtum wirklich so groß ist, wie Sie es vermuten, getrost der gründlichen Beratung im Ausschuß überlassen. Wir sind jedenfalls nicht der Meinung, der Sie in diesem Augenblick Ausdruck geben. Ich glaube, daß auch die Apotheke als Einzelhandelsunternehmen — in einem gewissen Sinne — nicht anderen Bedingungen unterworfen werden kann als die übrigen Einzelhandelsbetriebe, denen man ja auch in einem gewissen Umfang den Vertrieb von Arzneimitteln zugestehen will, und zwar einheitlich in dem Regierungsentwurf wie auch in unserem Entwurf. So meine ich, daß die Bundesregierung, wenn sie ein so großes Pflichtgefühl hat und glaubt, trotz des vorhandenen Initiativentwurfs eines Arzneimittelgesetzes einen eigenen Entwurf vorlegen zu müssen, dann auch zum Apothekenwesen von sich aus einen entsprechenden Entwurf



    Lange (Essen)

    hätte vorlegen müssen, obwohl sie in der Zwischenzeit ihren Apothekengesetzentwurf zurückgezogen hat. Es würde mich interessieren zu hören, aus welchen Gründen die Bundesregierung das nicht getan hat. Sollte sie sich auf den vorhandenen Initiativentwurf berufen, dann ist das Argument herzlich schwach, das sie in diesem Zusammenhang für die Einbringung ihres eigenen Entwurfs zum Arzneimittelwesen verwendet.
    Nun einige wenige Bemerkungen zum sachlichen Inhalt. Die Bundesregierung geht ähnlich, wie das der Entwurf der SPD tut, von dem Versuch aus, von dem Begriff der Krankheit wegzukommen und die Erhaltung und den Schutz der Gesundheit in den Vordergrund zu stellen. Nur stellen wir zu unserem Bedauern fest — das sollte auch einer der entscheidenden Punkte sein, die wir in der Ausschußberatung zu erörtern haben werden —: diese Linie wird in dem ganzen Entwurf nicht konsequent durchgehalten, sondern man geht wieder auf den Krankheitsbegriff zurück.
    Zweitens ist in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zur Registrierpflicht zu machen. Ich glaube, die Registrierpflicht ist so, wie sie die Regierung in ihrem Entwurf vorzuschreiben versucht, nicht ausreichend. Wir müssen hinsichtlich der Registrierpflicht ernsthaft prüfen, ob nicht auch die Protokolle der experimentellen und klinischen wissenschaftlichen Versuche beigefügt werden müssen. Darüber sagt die Bundesregierung nichts aus. Das mag jetzt als ein Einzelpunkt erscheinen, aber er ist im Zusammenhang mit der wirksamen Registrierung nicht
    I) unerheblich.
    Eine dritte Bemerkung, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Frage der Werbung machen. Der Herr Bundesinnenminister hat erklärt, daß die Bundesregierung auch hier der Meinung sei, dies müsse man einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten. Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß wir aus der Sache heraus — sprich: aus dem Wesen des Arzneimittels, der Arzneimittelherstellung, des Arzneimittelverkehrs — auch die Frage der Werbung für das Arzneimittel in diesem Gesetz zu regeln haben werden. Wir laufen nämlich, wenn wir hier gesundheitspolitische Erwägungen weitgehend in den Vordergrund stellen können, Gefahr, daß wir die Erwägungen über allgemein werberechtliche Bestimmungen nicht mehr so nach vorn spielen können, wie das bei der Regelung der Sache der Fall ist. Deshalb sind wir der Meinung, man sollte sich auch in den Ausschußberatungen ernsthaft überlegen, ob man die Werbung für Arzneimittel nicht in der Tat in einem Arzneimittelgesetz mit behandeln müßte. Ich glaube, wir kommen daran nicht vorbei, wenn es eine wirksame Maßnahme sein soll. Andernfalls laufen wir Gefahr, in einem allgemeinen Gesetz zu laxe Bestimmungen zu treffen und das —so hoffe ich und darf es auch den Ausführungen des Herrn Dr. Schröder entnehmen — gemeinsame Ziel nicht zu erreichen. Daran liegt uns jenseits aller parteipolitischen Meinungsverschiedenheiten aus wohlbegründeten gesundheitspolitischen Erwägungen, darüber hinaus aber auch aus wohlbegründeten Erwägungen wirtschaftspolitischer Art, die in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielen müssen. Sie finden ihre Grundlage in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni vergangenen Jahres.
    Wir müssen also eine Lösung finden, die die aufgezeigten Gesichtspunkte berücksichtigt, damit das übergeordnete gesundheitspolitische Interesse gewahrt, die Freiheit der Berufsausübung aber unter keinen Umständen mehr, als es aus der Sache geboten erscheint, eingeschränkt wird. Wir wären dankbar, wenn sich nun, nachdem die Bundesregierung ihren Entwurf vorgelegt hat, auch die Mehrheit dieses Hauses bereit fände, das Problem des Arzneimittelwesens im Ausschuß zu erörtern, um zu einer für die Volksgesundheit und für die in diesem Sektor Tätigen allgemein befriedigenden Lösung zu gelangen.

    (Beifall bei der SPD).



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dittrich.

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    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während des ersten Teils der Rede des Herrn Lange hatte ich den Eindruck, daß er und seine Freunde diese Debatte nur deshalb gewünscht haben, um die Regierung dahingehend zu kritisieren, daß sie den Entwurf des Arzneimittelgesetzes allzu spät eingebracht habe. Der Herr Innenminister hat schon bei der Debatte in Berlin über den Initiativantrag der SPD zum Ausdruck gebracht, aus welchen Gründen dieser Gesetzentwurf der Regierung nicht früher eingebracht werden konnte. Ich meine, die Gründe, die er dafür angeführt hat, waren durchschlagend und für jeden begreiflich. Im übrigen hat der Herr Innenminister Ihnen, Herr Lange, und Ihren Freunden, die sich um den Initiativgesetzentwurf der SPD bemüht haben, schon in Berlin ein Fleißbillet dafür gegeben, daß Sie, sicher mit größeren Anstrengungen, diesen Gesetzentwurf früher eingebracht haben als die Regierung ihren Entwurf.

    (Abg. Lange [Essen] : Lassen Sie die Zensuren, Herr Dr. Dittrich!)

    Lassen Sie mich nun zur Sache kommen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß bei der ersten Lesung eines so wichtigen Gesetzentwurfes wie dieses in erster Linie die Grundsätze herausgearbeitet werden müssen, die ein solches Gesetz enthalten sollte. Wir haben das, wenn auch in einer gewissen Kürze, an sich bereits bei der Debatte in Berlin getan, und die Fraktion der CDU/CSU war eigentlich der Ansicht, daß es einer erneuten Debatte im Plenum nicht bedürfe. Wir mußten uns dieser nur deshalb stellen, weil sie von der sozialdemokratischen Fraktion gewünscht wurde.
    Herr Lange hat die Ansicht geäußert, daß in das Arzneimittelgesetz auch die apothekenrechtlichen Fragen hineingehörten, ja daß das Arzneimittelgesetz ohne eine Regelung der apothekenbetriebsrechtlichen Fragen nur unvollkommen sein würde. Herr Lange, ich glaube, Sie sind einem Irrtum unterlegen. Bisher sind die Materien auch in getrennten Gesetzen geregelt, und dennoch ist das Apo-



    Dr. Dittrich
    thekenbetriebsrecht durchaus praktikabel. Im übrigen haben wir, eine große Zahl von Angehörigen dieses Hauses, schon bei der ersten Lesung des Initiativgesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht, daß wir auf dem Gebiet des Apothekenrechts dringend eine bundeseinheitliche Regelung brauchen und daß wir damit nicht länger warten dürfen. Herr Lange, wären Sie heute im Ausschuß für Gesundheitswesen gewesen,

    (Abg. Lange [Essen] : Ich war im Ausschuß für Wirtschaft!)

    so hätten Sie festgestellt, daß wir womöglich schon morgen mit der ersten Lesung des Apothekengesetzes fertig werden. Dabei werden sowohl der Initiativgesetzentwurf der SPD als auch der Entwurf, der aus den anderen Reihen dieses Hauses gekommen ist, als brauchbare Grundlagen verwendet.

    (Abg. Lange [Essen] : Das ist bekannt!)

    Nun zur Notwendigkeit des Arzneimittelgesetzes. Jeder, der sich mit dieser Materie bisher beschäftigt hat, wird erkennen, daß ein solches Gesetz unbedingt erforderlich ist und sehr rasch geschaffen werden sollte. Nun liegen diese beiden Gesetzentwürfe vor. Es wird sicher der Initiative der Mitglieder des Gesundheitsausschusses und derer des Wirtschaftsausschusses bedürfen, damit möglichst bald im Interesse der Gesundheit — und nur darum sollte es uns gehen, nur das sollte unser Leitwort sein — ein brauchbares Arzneimittelgesetz zustande kommt.
    Diese Notwendigkeit bestreitet niemand, und zwar deshalb, weil wir wissen, daß es in der Bundesrepublik eine umfassende gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln bisher nicht gibt. Jeder kennt den Mißstand, daß in der Bundesrepublik jedermann Arzneimittel herstellen kann, der dazu Lust hat, der, wie es in der Presse manchmal heißt, eine Waschküche zur Verfügung hat und darin Arzneimittel herzustellen in der Lage ist.
    Welcher Qualität die Arzneimittel sind, ob sie überhaupt wirksam sind, in welcher Höhe die Preise liegen, das alles ist völlig ungeregelt. Auf diesem Gebiet kann jeder tun und lassen, was er will. Die zahlreichen Veröffentlichungen in der Presse über kriminelle Fälle bei der Produktion und dem Vertrieb von Arzneimitteln sind uns allen nur zu gut bekannt. Daß hier eine Änderung geschaffen werden muß, bedarf keiner besonderen Ausführung.
    Hinzu kommt noch, daß im Laufe der Jahrzehnte, etwa seit der Jahrhundertwende, die Arzneimittelherstellung in der Apotheke weitgehend zurückgedrängt worden ist und daß heute weitgehend industrielle Fertigungen auf den Markt kommen, die Arzneispezialitäten genannt werden.
    Ich sagte vorhin schon, daß wir dieses Gesetz — und das muß unsere Maxime sein — unter dem Gesichtspunkt des Dienstes an der Gesundheit betrachten müssen. Unter diesen Gesichtspunkten müssen unsere Beratungen im Deutschen Bundestag beginnen.
    Dabei sei zugestanden, daß auch merkantile Interessen im Spiele stehen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein Wort dazu sagen! Wir hören manchmal in diesem Hause, daß Interessengruppen auf das Parlament einwirkten. Nach meiner Ansicht ist bei dem Gesetzentwurf über das Arzneimittelrecht jeder zur Mitarbeit berufen, der den Heilberufen angehört, und vielleicht auch jeder, der mit den Arzneimitteln zu tun hat.
    Deshalb begrüßen wir es — das darf ich für die Fraktion der CDU/CSU sagen —, wenn uns die Verbände und einzelne Mitglieder der Heilberufe Anregungen zu diesem Gesetz geben, weil wir dieser Anregungen dringend bedürfen und weil wir der Ansicht sind, daß sie auch mitarbeiten müssen, um ein brauchbares Gesetz zustande zu bringen.
    Es würde wohl, Herr Lange, in der ersten Lesung zu weit führen, wollte man sich mit dem Arzneimittelbegriff befassen. Das müßte Gegenstand der Beratungen im Ausschuß sein; denn ob man nun vollends vom Krankheitsbegriff abgeht,

    (Abg. Lange bedarf vor allem deshab einer sorgfältigen Prüfung — und ich sage das bewußt als Jurist —, weil der Krankheistbegriff, wenn er auch manche Mängel hat, in der Rechtsprechung bereits eingeführt ist. Jedweder Richter und jedweder Verwaltungsbeamte, der mit diesem Begriff etwas zu tun hat, konnte bisher damit etwas anfangen. Ob man nun zu ganz neuen Definitionen übergeht, lasse ich in diesem Zusammenhang einmal dahingestellt. Die Zahl von Arzneimittelspezialitäten, die in industrieller Fertigung zustande kommen, ist so bedeutend, daß ich Ihnen doch einige Zahlen darüber geben möchte, damit Sie sehen können, in welcher Weise auf uns mit Arzneimitteln eingewirkt wird. Im Jahre 1955 -und aus diesem Jahr liegen uns die Zahlen vor — beschäftigten sich 2600 Firmen mit der industriellen Herstellung von Arzneimitteln. 23 332 Arzneimittelspezialitäten lagen in 32 214 Zubereitungen vor, d. h. also in Form von Tabletten, Zäpfchen, Tropfen usw., in 38 777 Stärken und 76 879 Positionen. Wir sehen also daraus, daß wir über einen Mangel an Arzneimitteln weiß Gott nicht zu klagen haben, daß es vielmehr darum geht, diese Produktion, ich möchte fast sagen, diese Überproduktion von Arzneimitteln in unserer Bundesrepublik zu überwachen und sorgfältig auszuwählen, wer zu einer Herstellung von Arzneimitteln befugt sein soll und wer nicht. Deshalb glaube ich, wir müssen es begrüßen, daß die Bundesregierung in diesem Entwurf des Arzneimittelgesetzes eine Erlaubnis fordert, d. h. daß nur derjenige Arzneimittel herstellen kann, der gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Sie wissen, meine Damen und Herren — und haben es sicher dem Gesetzentwurf bereits entnommen —, daß es in erster Linie die akademischen Berufe sind, d. h. die Berufe des Apothekers, des Chemikers, des Arztes, Zahnarztes und Tierarztes, die befugt sein sollen, apothekenpflichtige Arzneimittel herzustellen. Man kann überprüfen, ob man die Anforderungen, die für die Herstellung von Arzneimitteln, die außerhalb der Apotheke gehandelt werden, etwas höher schrauben soll. Das dürfte Gegenstand der Beratungen im Ausschuß sein. Dr. Dittrich Daß daneben sachliche Voraussetzungen hinsichtlich der Räume und Einrichtungen im Gesetz festgelegt werden, ist deshalb zu begrüßen, weil die Überwachungen beispielsweise in Strafverfahren bei Aufklärung von Betrugsfällen da und dort ergeben haben, daß die „Betriebsräume" und die „Betriebseinrichtungen" nicht immer so ausgesehen haben, wie sie im Interesse der Erhaltung unserer Gesundheit aussehen müßten. Einen Grundsatz möchte ich herausstellen: Verantwortlich für die Arzneimittel kann vornehmlich nicht nur der sein, der sie herstellt, sondern verantwortlich muß auch der sein, der sie vertreibt. Hier erhebt sich die Frage, ob wir nicht doch hinsichtlich des Arzneimittelgroßhandels Mindestanforderungen stellen sollten, weil er letzlich berufen ist, mit Arzneispezialitäten umzugehen, die eben einer besonderen Pflege und einer besonderen Behandlung bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, daß die bestehenden Betriebe keiner neuerlichen Erlaubnis bedürfen. Ich bin mir darüber klar, daß das Vorschreiben einer neuerlichen Erlaubnis möglicherweise auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen könnte. Aber es bleibt doch zu überlegen, ob wir die große Zahl von Erzeugerbetrieben — 2600 Firmen — nicht doch einmal etwas unter die Lupe nehmen müßten, um sie daraufhin zu überprüfen, ob sie geeignet sind, weiterhin unsere Bevölkerung mit Arzneimitteln zu bedienen. Daß ein Spezialitätenregister eingeführt wird und damit erstmalig in der Bundesrepublik ein von Amts wegen vorgeschriebener Überblick über die vorhandenen Spezialitäten gegeben ist, ist außerordentlich erfreulich, denn nur dann, wenn die Spezialitäten registriert sind, besteht eine Möglichkeit, sie auf Grund der Textierung zu untersuchen. Nur so dürfte eine geeignete Überwachung möglich sein. Eine eingehende Beratung im Ausschuß dürfte auch für das Verfahren der Anmeldung notwendig sein. Das Ziel sollte sein, die Anforderungen nicht zu überspitzen, aber auf der anderen Seite eine Eintragung in das Spezialitätenregister auch nicht zu leicht zu nehmen. Wie sehr umstritten dieser Regierungsentwurf ist, Herr Innenminister, geht allein aus der Tatsache hervor, daß der Bundesrat, wie ich gezählt habe, an die hundert Änderungen angeregt hat. Die Bundesregierung hat sie allerdings nicht aufgegriffen. Die Änderungsvorschläge sollten uns aber trotzdem veranlassen, in dem einen oder anderen Fall gewissenhaft, zu überprüfen, ob wir uns nicht zugunsten des Votums des Bundesrates entscheiden sollten. Ich sagte vorhin, Leitmotiv muß die Gesundheit unserer Bevölkerung sein; selbstverständlich spielen auch merkantile Interessen eine Rolle. Es bleibt übrig, zu erwähnen, daß der Vertrieb von Arzneimitteln natürlich immer umstritten bleiben wird. Seit der Kaiserlichen Verordnung des Jahres 1901 hat es immer Streit gegeben, ob außerhalb der Apotheke die eine oder andere Spezialität vertrieben werden kann. Es scheint mir gut zu sein, wenn einmal eine klare Scheidung zustande kommt zwischen Arzneimitteln, die nur in der Apotheke vertrieben werden, und solchen, die auch außerhalb der Apotheke abgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf Urteile des Bundesgerichtshofs und auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, die besagen, daß die Apotheke die legitime Vertriebsquelle für Arzneimittel ist. Daß das nicht ohne Ausnahme gilt, steht in den Gesetzen; aber wir sollten doch, weil ein Arzneimittel eine besondere Sache ist, daran festhalten, daß der Apotheker grundsätzlich der Berufene zum Vertrieb von Arzneimitteln bleibt. Herr Lange hat gerügt, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Werbung nicht behandelt ist. Herr Lange, wollten wir die Frage der Werbung im Arzneimittelgesetz regeln, so würde, fürchte ich, die Verabschiedung noch länger dauern, als es ohnehin der Fall sein wird; denn die Werbung scheint mir eine der schwierigsten Materien zu sein, weil hier die verschiedensten Interessen aufeinanderstoßen. Ich habe in Berlin bereits zum Ausdruck gebracht, daß die CDU/CSU-Fraktion dem Vertrieb von Arzneimitteln im Umherziehen einen sehr scharfen Kampf ansagt. Ich möchte von dieser Stelle zum Ausdruck bringen: wir können es unter keinen Umständen verantworten, daß Arzneimittel, die doch der Gesundheit unserer Bevölkerung dienen sollen, in Automaten vertrieben werden können. Meine Damen und Herren, ich habe aus den Ausführungen anläßlich der Beratung des Initiativantrags der SPD in Berlin entnommen, daß es hinsichtlich des Dispensierrechts der Ärzte, der Krankenhäuser und der Tierärzte keine Meinungsverschiedenheit gibt, sondern daß dieses in den meisten Ländern bereits bestehende Recht nicht nur erhalten bleiben, sondern auf Bundesebene ausgedehnt werden soll. Ich entnehme auch der heutigen Haltung der SPD-Fraktion, daß ein solches Recht ausdrücklich begründet werden soll. Ich glaube, daß wir es bei diesen Ausführungen in der ersten Lesung belassen sollten. Es ließe sich noch etwas über die Frage der Deklarierung oder darüber sagen, unter welchen Umständen Waren rezeptpflichtig gemacht werden sollen oder welche Waren nur von der Apotheke und welche auch außerhalb der Apotheke vertrieben werden können; aber das würde bei der ersten Lesung wohl zu weit führen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Regierungsentwurf und der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion geeignete Grundlagen für die Beratung im Gesundheitsausschuß und im Wirtschaftsausschuß abgeben. (Abg. Lange [Essen] : Das ist ein Wort, Herr Dittrich!)





    (Abg. Lange [Essen]: Nein!)


    (Abg. Lange [Essen] : Der Meinung sind wir!)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1959 3175
    Dr. Dittrich
    Ich darf mit Freude feststellen, daß der Gesundheitsausschuß sehr bald an die Beratung gehen wird. Wir haben festgelegt, daß der Regierungsentwurf die Grundlage unserer Beratung sein, aber der SPD- Entwurf mit herangezogen werden soll.
    Wenn wir uns alle bemühen, wird der fahrzehntealte Wunsch, dem deutschen Volk ein geeignetes Arzneimittelgesetz zu geben, recht bald in Erfüllung gehen können. Daß das geschehe, ist der Wunsch der Fraktion der CDU/CSU.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)