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    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz UVNG) (Drucksache 758) — Erste Beratung ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (FDP) (Drucksache 446) ; Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 638) — Zweite Beratung — Blank, Bundesminister . . . . . 3137 B Börner (SPD) 3142 A, 3157 A Wischnewski (SPD) . . . . . 3142 C Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3146 D Dr. Atzenroth (FDP) . . 3153 A, 3160 A Frau Friese-Korn (FDP) 3156 C Storch (CDU/CSU) 3158 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 718) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 3161 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3163 A Nächste Sitzung 3163 D Anlagen 3165 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 3137 57. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Altmaier* 23. 1. Dr. Bärsch 23. 1. Baur (Augsburg) 23. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Behrendt 23. 1. Benda 23. 1. Birkelbach* 23. 1. Fürst von Bismarck* 23. 1. Blachstein' 23. 1. Frau Blohm 31. 1. Frau Brauksiepe 23. 1. Dr. Burgbacher 23. 1. Caspers 23. 1. Diekmann 23. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 1. Engelbrecht-Greve 23. 1. Etzenbach 7. 2. Even (Köln) 23. 1. Frenzel 23. 1. Dr. Furler* 23. 1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23. 1. Gerns* 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 23. 1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Günther 23. 1. Haage 23. 1. Häussler 23. 1. Heinrich 31. 1. Heix 23. 1. Heye* 23. 1. Höfler* 23. 1. Holla 23. 1. Frau Dr. Hubert* 23. 1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26. 1. Dr. Jordan 23. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger* 23. 1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23. 1. Köhler 24. 1. Dr. Kohut 24. 1. Dr. Kopf* 23. 1. Kramel 16. 2. Krug 23. 1. Kühlthau 23. 1. Kühn (Bonn) 26. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Kunst 31. 1. Kurlbaum* 23. 1. Dr. Leverkuehn* 23. 1. Lücker (München) * 23. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Dr. Martin 26. 1. Mauk 24. 1. Frau Dr. Maxsein* 23. 1. Memmel 31. 1. Dr. Mende* 23. 1. Dr. Menzel 15. 2. Metzger* 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Paul* 23. 1. Pelster 31. 1. Pernoll 23. 1. Pütz 14. 2. Rademacher 24. 1. Regling 23. 1. Frau Dr. Rehling* 23. 1. Dr. Reith 31. 1. Reitzner 23. 1. Rohde 31. 1. Ruf 23. 1. Ruland 23. 1. Scheel 23. 1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schulze-Pellengahr 23. 1. Schütz (München)* 23. 1. Seidl (Dorten)* 23. 1. Dr. Serres* 23. 1. Spitzmüller 23. 1. Wagner 23. 1. Dr. Wahl* 23. 1. Walpert 31. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 23. 1. Dr. Weber (Koblenz) 23. 1. Weinkamm 23. 1. Winkelheide 23. 1. Wullenhaupt 24. 1. Dr. Zimmer* 23. 1. Zühlke 23. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 20) : Ich frage die Bundesregierung: Ist es richtig, daß Hersteller und Händler der Fernsehbranche eine Preissünderkartei anzulegen beabsichtigen oder bereits angelegt haben, um sowohl in bezug auf die Fabrikpreise als auch in bezug auf die Verkaufspreise eine absolute Preisbindung herbeizuführen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, wenn diese Mitteilung zutrifft? Die Preisbindung der zweiten Hand für Markenwaren ist durch § 16 des Gesetzes gegen Wett- *) für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3166 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 bewerbsbeschränkungen (GWB) als Ausnahme von dem generellen Verbot der vertikalen Preisbindung des § 15 GWB unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Von der Möglichkeit der vertikalen Preisbindung hat die große Mehrzahl der Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten im Jahre 1958 Gebrauch gemacht. Diese Unternehmen haben den Groß- und Einzelhandel zur Einhaltung der von ihnen festgesetzten Wiederverkaufspreise verpflichtet. Bei der Preisbindung ist das von den Gerichten in ständiger Rechtsprechung aufgestellte Erfordernis der Lückenlosigkeit zu beachten. Im Hinblick auf dieses Erfordernis kann auch der Handel ein Interesse daran haben, daß Verstöße gegen die Preisbindungsvorschriften der Hersteller festgestellt und unterbunden werden. Es ist der Bundesregierung bei der Sammlung von Unterlagen für die Beantwortung Ihrer Anfrage bekanntgeworden, daß der Vorsitzende des Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Fachverbandes (DRFFV) in der Zeitschrift dieses Verbandes „Der Deutsche Rundfunk-Einzelhandel", Oktober-Heft 1958, es als notwendig bezeichnet hat, jeden Preisbindungsverstoß zu erfassen und in einer Preisbindungssünderkartei festzuhalten, um einen Überblick über auftretende Lücken im Preisbindungssystem zu gewinnen. Die genannte Kartei wird in Köln beim DRFFV geführt; aus ihr werden z. B. die preisbindenden Hersteller über festgestellte Verstöße unterrichtet. Soweit in der Kürze der Zeit der Sachverhalt im einzelnen festgestellt werden konnte, bezieht sich die Preisbindungssünderkartei nur auf unlautere Verhaltensweisen und berührt daher nicht die Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die ausschließlich Beschränkungen eines lauteren Verhaltens untersagen. Nach einer gutachtlichen Stellungnahme des Bundeskartellamtes kann ein Verstoß gegen Bestimmungen des GWB vorliegen, wenn Abnehmer preisgebundener Erzeugnisse außer ihrer vertikalen Verpflichtung gegenüber dem Hersteller noch untereinander horizontale Verpflichtungen zur Einhaltung der gebundenen Preise eingehen; derartige Verpflichtungen ließen sich jedoch im vorliegenden Fall bisher nicht feststellen. Nach den Vorschriften des GWB ist für eine Feststellung etwaiger kartellrechtlicher Verstöße im vorliegenden Fall das Bundeskartellamt in Berlin SW 61, Mehringdamm 129, zuständig; ich werde eine genaue Feststellung des Sachverhalts und der Rechtslage sowie der etwa nach den Vorschriften des GWB zu treffenden Maßnahmen durch das Bundeskartellamt veranlassen und Ihnen von dem Ergebnis Mitteilung machen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß in der Rundfunk- und Fernsehbranche ein Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs tätig ist. Dieser beschränkt sich ausweislich seiner Satzung und Geschäftsordnung sowie nach Auskunft seines Geschäftsführers auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und seine Nebengesetze (Rabattgesetz, Zugabeverordnung, Preisauszeichnungsverordnung). Vor wenigen Tagen haben sechs namhafte Rundfunk-. und Fernsehgerätehersteller mit einem ge- schätzten Umsatzanteil von mindestens 50 % die Preisbindung für ihre Markenerzeugnisse aufgehoben. Sie haben damit den Handelsstufen die Möglichkeit einer freien Preisbildung gegeben. Insoweit dürften Überlegungen über die Errichtung und Führung von Preisbindungssünderkarteien und deren Zulässigkeit nunmehr gegenstandslos geworden sein; ob und welche Bedeutung ihnen im übrigen verbleiben wird, bleibt abzuwarten. Ludwig Erhard Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedensburg (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 22): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verwendung von Kunststoffen in der Bekleidungsindustrie, insbesondere bei der Strumpffabrikation, bei sehr vielen Menschen zu schweren Hautentzündungen und damit zu ernsten Gesundheitsschädigungen führt, und was gedenkt die Bundesregierung, etwa durch Einführung eines Kennzeichnungszwanges, zu tun, um diese sich immer mehr verbreitenden Nachteile zu bekämpfen? Mit den in der Anfrage erwähnten Kunststoffen, die insbesondere in der Strumpffabrikation Verwendung finden, dürften vornehmlich die vollsynthetischen Fasern und Fäden gemeint sein, die zur Polyamid-Gruppe der Chemiefasern gehören. Sowohl während des Entwicklungsstadiums als auch noch nach dem Erscheinen vollsynthetischer Textilerzeugnisse auf dem Markt ist die Frage ihrer Hautverträglichkeit untersucht und mit medizinischen, biologischen und chemischen Methoden in wissenschaftlichen Versuchsreihen in Universitätskliniken und Fachinstituten eingehend geprüft worden. Übereinstimmend ist dabei festgestellt worden, daß die vollsynthetischen Fasern weder giftige noch die Haut angreifende Eigenschaften haben. Gleichwohl ist bekannt, daß vereinzelt Hautschädigungen aufgetreten sind. Man hat diese anfangs mit der Färbung vollsynthetischer Fasern in Zusammenhang gebracht. Sorgfältig durchgeführte Untersuchungen haben jedoch keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, daß in der Färbung die Ursache für Hauterkrankungen liegen könnte. Richtig dürfte vielmehr sein, daß die vollsynthetischen Chemiefasern eine geringere Saug- und Schweißtransportfähigkeit als natürliche Textilfasern aufweisen. Diesem Umstand hat jedoch die Industrie inzwischen durch Anwendung besonders poröser Web- und Wirkverfahren sowie durch Mischung von vollsynthetischen Fasern mit anderen Textilrohstoffen weitestgehend Rechnung getragen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, daß solche Erzeugnisse, die in der Regel bei der Wäsche nicht gekocht werden, bei unzureichender Behandlung sich mit Resten von Waschmitteln, von Schweiß und Hautabscheidungen anreichern, so daß hierdurch Nährböden für Bakterien, Pilze und Hefen und demzufolge auch Hautschäden entstehen können. Schließlich darf darauf Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 3167 hingewiesen werden, daß es immer Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Hautreizungen geben wird. Dies ist bei der Wolle ebenso bekannt wie bei den seit vielen Jahren im Gebrauch befindlichen künstlichen Fasern. Insoweit würden auch durch die Einführung eines Kennzeichnungszwanges die geäußerten Besorgnisse nicht beseitigt. In der Regel werden aber vollsynthetische Textilien ohnehin als solche - meist mit bekanntem Markennamen und Behandlungsanweisungen versehen — dem Konsumenten angeboten. Im übrigen habe ich mich zur Frage des Kennzeichnungszwangs für Textilerzeugnisse bereits in der Fragestunde des deutschen Bundestages am 12. Dezember 1957 geäußert. Ludwig Erhard
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    Rede von Dr. Gerhard Philipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Begründung des Herrn Ministers hat mein Vorredner verschiedene Punkte berührt, die ihm Anlaß zur Kritik an dieser Gesetzesvorlage geben. Ich möchte zunächst von mir aus betonen -- was auch der Herr Minister bereits zum Ausdruck gebracht hat —, daß dieses Gesetz nicht etwa nur eine Anpassungsmaßnahme darstellt, sondern daß mit ihm eine Änderung der Struktur in den verschiedensten Punkten angestrebt wird. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch



    Dr.-Ing. Philipp
    auf die altbewährten Grundlagen des Gesetzes hinweisen. Wir haben von meinem Herrn Vorredner hören können, daß man mit dem Gesetz bisher sehr zufrieden war.
    Der Dank, den mein Herr Vorredner den Beteiligten abgestattet hat, ist auch mein Anliegen. Ich möchte deshalb zu Beginn meiner Ausführungen mit besonderem Nachdruck feststellen, daß die Organe der Versicherungsträger — die Beamten und die dem Aufsichtsdienst angehörenden Männer —
    jederzeit ihre Pflicht getan haben. Wir können nur dankbar sein, daß die Unfallversicherung in den letzten 70 Jahren den guten Weg genommen hat, den wir heute zu verzeichnen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nach dieser kurzen einführenden Bemerkung darf ich im übrigen folgendes sagen. Wir haben zunächst feststellen können, daß es der Regierung offensichtlich gelungen ist, den Zielen, die sie sich mit dem Entwurf nach der allgemeinen Begründung gesetzt hat, nachzukommen und nach dieser Zielsetzung die einzelnen Bestimmungen abzufassen sowie die Gesamtkonzeption entsprechend auszurichten. Wir von der CDU/CSU-Fraktion begrüßen daher diesen Gesetzentwurf.
    Das besagt aber nicht, daß wir an gewissen speziellen Punkten nicht auch unsere Anmerkungen zu machen hätten, die sich zu gegebener Zeit für eine Diskussion im Ausschuß eignen, wo wir dann zu einer endgültigen Formulierung kommen müssen. Ich werde auf einzelne Punkte in dieser Richtung noch zu sprechen kommen.
    Zusammenfassend darf ich sagen: wir begrüßen diese Vorlage. Sie entspricht auch im allgemeinen unseren Vorstellungen von einer Neukodifikation des Unfallrechts.
    Wenn man die Frage nach den Leistungsverbesserungen stellt, die das neue Gesetz bringt, so kann man, wie der Herr Minister ausgeführt hat, den Entwurf naturgemäß nur im Zusammenhang sehen, und zwar im Zusammenhang mit dem Gesetz, das das Hohe Haus 1957 — ich möchte sagen : als Vorabregelung der Geldleistungen — beschlossen hat. Nur wenn man die heutige Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit diesen früheren Bestimmungen sieht, kann man zu einem Urteil kommen, das dem Entwurf gerecht wird.
    Dann wird man meines Erachtens nicht zum Ausdruck bringen können, dieses Gesetz schaffe nicht das, was wir uns darunter vorgestellt hätten. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß man alles in allem sehen muß. Man kann nicht die Rosinen aus dem Kuchen herausholen, sondern man muß den ganzen Kuchen und die Rosinen, die darin sind, sehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Frage der Geldleistungen habe ich soeben angeschnitten. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält, wie der Herr Bundesarbeitsminister ausgeführt hat, naturgemäß auch echte Vergünstigungen. Bei all dem muß man akzeptieren — es kann nicht anders sein —, daß nicht jede Regelung so aussieht, wie man sie sich wünscht und wie sie sich dieser
    oder jener in einem Wunschtraum vorgestellt hat. Alles im Leben ist ein Kompromiß.
    Vor allem muß man ein Podest haben, auf das man sich stellt, und eine Vorstellung von dem Ziel, das man zu erreichen versucht. Diese Vorstellung von der Konstruktion besteht bei der Vorlage des Herrn Ministers darin, daß er Wert darauf legt, die schwereren Fälle in einer vernünftigen Weise zu regeln und die Schwerverletzten mit Leistungen entsprechend zu bedenken.
    Das sollte man doch bei der Betrachtung dieses Gesetzes bedenken. Man sollte vor allem fragen, inwieweit es denn diesem Entwurf gelungen ist, diese Konstruktion oder diese Strukturänderung zu erreichen.
    Man kann also — wie ich sagen möchte — die Dinge nicht allein aus der Sicht des Leistungsempfängers betrachten. Der Wünsche sind zwar viele, aber selbstverständlich müssen die Leistungen sinnvoll und gerecht geregelt werden. Dabei muß für die Unfallversicherung der Gesichtspunkt des Ausgleichs eines erlittenen Schadens entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesregelung im Vordergrund stehen. Deshalb geht es bei einer solchen Novelle auch darum, bisherige Regelungen neu zu durchdenken und, wenn nötig, zu korrigieren. Das sollte man bei allem im Auge haben und das Gesetz auch unter diesem Gesichtspunkt betrachten. Dann wird man auf jeden Fall zu einer wohlwollenden und vernünftigen Betrachtung kommen. Jedenfalls kann man nicht immer sagen, daß das Maximum das beste sei, sondern wir müssen sagen: das Optimum ist das Erstrebenswerte; und das sollten wir zu erreichen versuchen. Wenn wir solche Gedanken hegen, werden wir auch eine gute Einstellung zu der Gesetzesvorlage haben. Über die Frage, was ein Optimum ist, lassen wir jederzeit mit uns diskutieren,

    (Beifall bei der SPD)

    und ich glaube, wenn wir beiderseits den guten Willen haben, werden wir auch die Frage des Optimums gemeinsam lösen.
    Ich betone das, weil ich mir — wie ich bereits ausführte — darüber im klaren bin, daß gewisse Wünsche offenbleiben werden. Wir müssen darauf achten, Regelungen zu unterlassen, die gegen die Vernunft sind, vielleicht selbst dann, wenn wir damit einmal unpopulär werden sollten. Diesen Mut muß man selbstverständlich aufbringen; denn sonst würde man draußen gegen uns Vorwürfe erheben und sagen: Ihr beschließt Sozialgesetze, die teilweise gegen die Vernunft sind. Das Volk denkt in diesen Dingen sehr vernünftig. Wir wissen genau, daß nur das, was gerecht und sinnvoll ist, jederzeit von der Allgemeinheit akzeptiert wird. Wir sollten die Dinge also auch s o sehen, Herr Professor Schellenberg. Ich glaube, wir haben alle die Hoffnung — ich habe das auch im Ausschuß zum Ausdruck gebracht —, daß wir gemeinsam einen Weg finden werden.
    Wir haben gleichzeitig — wie ich bereits sagte —die Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit, volkswirtschaftlich tragbare Lösungen zu suchen,



    Dr.-Ing. Philipp
    und wir sollten unser Augenmerk darauf richten, wie es mit der finanziellen Belastung steht. Es ist leider so, daß z. B. ein einziger Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang Kosten von 40 000 bis 50 000 DM verursacht. Ich nenne diese Zahlen nur, damit man sich darüber klar wird, mit welchen Größenordnungen wir es zu tun haben. Deshalb begrüßen wir es ganz besonders, daß die Unfallversicherung ihre vornehmste Aufgabe zunächst einmal in der Unfallverhütung sieht; denn es ist ein alter Grundsatz, daß Vorbeugen besser ist als Heilen.
    Auch die Frage der Wiedereingliederung wird von dem Gesetz unseres Erachtens sehr zweckmäßig behandelt.
    Der Herr Kollege hat vorhin die Frage der technischen Aufsichtsbeamten angeschnitten. Sicher, man muß auch über diese Dinge sprechen und sich überlegen, ob die bisherige Häufigkeit der Besuche ausreichte und ob die erforderliche Anzahl von Beamten vorhanden gewesen ist. Man kann aber nicht mit solchen Zahlen allein operieren und daraus errechnen, daß ein Betrieb im Regelfall alle 30 oder alle 7 Jahre besucht werden kann. Es kristallisieren sich ja bei allen diesen Dingen Schwerpunkte heraus. Ein Betrieb, der anfällig und kritisch ist — der ist bekannt — wird selbstverständlich aufgesucht. Es gibt bei 1000 Betrieben vielleicht 5 oder 10 Betriebe, denen man auf die Finger sehen muß, und diese Betriebe werden von den Beamten besucht. Dann kann man aber nicht sagen, daß der technische Aufsichtsdienst unzulänglich sei, weil 995 Betriebe nicht besucht worden sind. Ich möchte das ganz klar herausstellen, damit nicht falsche Meinungen entstehen und gesagt wird, der technische Aufsichtsdienst sei nicht in Ordnung.
    Ich möchte noch folgendes bemerken. Ein Arbeitsunfall ist nicht nur eine Kostenangelegenheit der Berufsgenossenschaft, sondern auch der Krankenkasse und letzten Endes auch eine indirekte Belastung der Volkswirtschaft, weil der Mann, der nicht zur Arbeit geht, sondern krank und arbeitsunfähig zu Hause liegt, sich nicht an der Produktion beteiligen kann. Wir alle haben das Anliegen — ob wir links, rechts oder in der Mitte sitzen —, daß unsere Produktion so weit wie möglich gesteigert wird und daß möglichst keine Unfälle eintreten, weil durch diese Unfälle unter Umständen Produktion ausfällt. Das ist ein gemeinsames Anliegen von uns allen. Wir ziehen in dieser Beziehung alle an einem Strang und sitzen gemeinsam in einem Boot, so daß wir uns alle bemühen müssen, die Dinge so weit hinzubekommen, daß man sagen kann: wir haben Fortschritte gemacht.
    Da bietet sich an, daß die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in den Betrieben gemeinsam Mittel und Wege suchen, um die Unfallhäufigkeit abzustellen. Ich komme aus einer Branche, wenn ich so sagen darf, die sehr arbeitsintensiv ist. Sicherlich ist Ihnen bekannt, daß der Bergbau alles versucht, um mit den Unfällen zu Rande zu kommen. Wir haben besondere Aktionen eingeleitet, die sehr gute Erfolge zeitigen. Wir haben z. B. Prämien ausgesetzt. Man sollte auch einmal unterstreichen, daß von den Betrieben alles Mögliche versucht wird, um mit diesen Dingen fertig zu werden. Denn der
    Unternehmer, d. h. die Berufsgenossenschaft zahlt ja die ganzen Belastungen, und es wäre doch eine Torheit, wenn der Unternehmer nicht alles täte, um Unfälle so weit wie möglich zu vermeiden. Wir haben im Bergbau etwa 3 % — pro Hundert angelegte Arbeiter — Fehlschichten aus Unfällen. Wenn Sie von 90 Millionen Schichten pro anno ausgehen, sind das etwa 2,5 Millionen Schichten, die uns durch Arbeitsunfälle verlorengehen. Das bedeutet einen Ausfall an Produktion von, sagen wir, 3 bis 4 Millionen Tonnen Kohle. Heute wird man sagen: Gott sei Dank, daß sie nicht gefördert werden; aber so wird man mit den Dingen nicht fertig. Ich wollte nur aufzeigen, in welcher Größenordnung die Produktion ausfällt.
    Ich möchte auf die Frage der Unfälle noch in einem besonderen Fall zu sprechen kommen, was Sie mir vielleicht nicht verübeln werden. Mir ist in meiner bergbaulichen Tätigkeit folgender Vorgang zur Kenntnis gekommen. Ihnen hat die Denkschrift der Industriegewerkschaft Bergbau vorgelegen. Wir sollten die Unfälle sehr ernst nehmen, aber wir sollten vermeiden, irgend etwas zu dramatisieren. Diese Denkschrift enthält auf der ersten Seite einen Passus, in dem von „besorgniserregender Zunahme der Unfallhäufigkeit" gesprochen wird. Ich will heute keine Kohlendebatte auslösen, aber weil wir von der Unfallversicherung sprechen, sei es gestattet, daß ich diese Frage anschneide und die Beurteilung der Verhältnisse richtigstelle, damit sich nicht im Kreise unserer Kollegen Meinungen festsetzen, die tatsächlich nicht der Wirklichkeit entsprechen.
    Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß man es geflissentlich unterläßt, in diesem Fall herauszustellen, daß das Ansteigen der Unfallzahlen auf 55 % aus statistischen Gründen erfolgt ist, d. h. sich aus dem Übergang von früher nicht als Unfälle verzeichneten Verletzungen in die Kategorie der leichten Unfälle erklärt. Wir haben festgestellt, daß es sich um eine Verlagerung handelt. Das ist aus der Tatsache zu ersehen, daß die Gesamtzahl der Eintragungen in die Verletztenbücher der Zechen die gleiche geblieben ist. Es geschieht ja so, daß sich ein Mann, der einen Unfall oder eine Verletzung hat, zur Zeche begibt und beim Heilgehilfen in das Zechenbuch eingetragen wird. Die Anzahl dieser Eintragungen ist in den Jahren seit 1956 nicht gestiegen, sondern sogar gefallen, und zwar von 100 bis auf etwa 84 pro 100 000 Schichten.
    Nun dürfen Sie feststellen die IGB vergleicht
    das erste Halbjahr 1957 mit dem ersten Halbjahr 1958 —, daß ausgerechnet nach dem 1. Juli 1957 —das ist ganz interessant, Sie wissen alle, welcher Stichtag das ist: da kam das berühmte Gesetz über die Fortzahlung des Lohnes — die Unfälle statistisch, Herr Professor Schellenberg, um 55 % angestiegen sind. Ich meine, das hat seine von mir eben geschilderte Begründung: Die Unfälle wurden im Unfallbuch vermerkt, ursprünglich aber nicht statistisch verwertet, weil nach der Statistik nur die Unfälle, bei denen der Arbeiter über vier Tage fehlen mußte, erfaßt worden sind. Nachdem nun aber bei jeder Verletzung schon vom ersten Tage an gesetzlich der Lohn fortgezahlt wird, kommt auch diese



    Dr.-Ing. Philipp
    Anzahl mit in die Statistik hinein, so daß wir eine Anhebung der Unfallzahlen in dieser Höhe haben. Dann ergibt sich also eine Zunahme von 55 0/o; das ist richtig. Was die IGB schreibt, ist eben nur statistisch zu werten.
    Ich sagte Ihnen, daß die Gesamtzahl der Unfälle, wie wir sie in den Zechenbüchern vermerken, nicht gestiegen, sondern sogar gefallen ist.

    (Abg. Stingl: Das läßt sich anders einfacher darstellen!)

    — Das läßt sich natürlich anders einfacher darstellen. Ich glaube, man merkt die Absicht und man wird verstimmt.
    Natürlich ist bei uns feststellbar, daß sich nach dem 1. Juli 1957 gewisse Erscheinungen zeigten, die die erhöhte Krankheitsziffer von da an begründeten. Ich will aber nicht boshaft werden. Ich bin gewöhnt, als Fachmann in meiner Branche sachlich zu denken, kann aber nicht umhin, diese Dinge anzusprechen, damit Sie, meine Damen und Herren, nicht den Eindruck gewinnen, bei uns im Bergbau gehe es drunter und drüber und es sei plötzlich eine 55%ige Steigerung der Unfälle eingetreten. Man sagt, das stehe eindeutig im Zusammenhang mit der Leistungssteigerung. Man will sagen: Hört, hört, die Leistungssteigerung ist gefährlich; sie schafft 55% mehr Unfälle!
    Ich glaube dargelegt zu haben, daß es sich hier um eine rein statistische Angelegenheit handelt, und darf damit dieses Thema als abgeschlossen betrachten.
    9 Es ist bedauerlich, daß ich immer auf die finanzielle Seite zu sprechen kommen muß. Aber das liegt nun einmal in der Natur der Sache. Ich darf, weil der Herr Minister von der Belastung gesprochen hat, ins Gedächtnis zurückrufen, wie die Entwicklung der Umlagen in der Unfallversicherung in den letzten zehn Jahren gelaufen ist. Ich nenne hier nur einige Prozentsätze. Wir haben in den letzten zehn Jahren eine Anhebung um 325 % und bei der Landwirtschaft sogar von teilweise über 500 % gehabt. Ich bemerke das auf Grund eines ausdrücklichen Wunsches eines Herrn von der Grünen Front. Sie sehen also ein ganz erhebliches Anwachsen. Ich habe darüber nette graphische Darstellungen. Wer daran interessiert ist, kann sie bei mir einsehen.
    Infolge dieses Anwachsens ist es sehr verständlich, wenn Inhaber gewisser lohnintensiver Betriebe — kleine und auch große Leute — den Wunsch erschallen lassen, man möge doch einmal Überlegungen anstellen, ob man nicht davon Abstand nehmen könne, die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage für die Umlage zu nehmen.
    Ich möchte dieses Thema nicht weiter vertiefen, sondern nur darauf hinweisen, daß es doch verständlich erscheint, wenn Inhaber solcher lohnintensiver Betriebe derartige Gedanken einmal aussprechen.
    Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß wir im Bergbau 1949 mit einer Umlage von 134 Millionen anfingen und heute bei dem Satz von 538,6 Millionen DM pro anno angekommen sind. In diesem Hause bin ich von sämtlichen Fraktionen — die eigene nicht ausgenommen — oft schief angesehen worden, weil ich so schwarz bin, d. h. weil ich der Kohle angehöre.
    Wir sollten auch dafür Verständnis haben, daß, wenn heute eine solche Belastung von 538 Millionen DM vorliegt, das pro Tonne — pro Tonne, meine Damen und Herren! — einen Betrag von etwa bis zu 5 DM ausmacht.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das zahlen wir alles im Kohlepreis!)

    — Das zahlen wir alles im Kohlepreis; es ist nur so, verehrter Herr Kollege, daß man es nur so lange in den Kohlepreis einbauen kann, als es der Markt hergibt. Wenn es der Markt nicht mehr hergibt, ist der schöne Traum aus. Dann muß man selbstverständlich auch von der Unternehmenseite alles dransetzen, um die Preise entsprechend dem Markt gestalten zu können. Dazu gehört auch die Unfallverhütung und die Einsicht von allen Seiten, daß uns keine Belastungen durch die Gesetzgebung zugemutet werden, die wir im Markt nicht verkraften können.
    Ich habe mich sehr gefreut, daß der Herr Bundesarbeitsminister seinerzeit, als die FDP ihre Anfrage über die künftige Gestaltung der Kosten der Unfallversicherung an ihn richtete, zum Ausdruck brachte, daß eine Gesetzesvorlage kommen werde, die die Belastung für die Wirtschaft tragbar gestalte, so daß also keine Preiserhöhungen einzutreten brauchten.
    Nun, wir wollen sehen, wie die Belastung aussehen wird. Jedenfalls darf ich feststellen, daß die Belastung aus dem Gesetz für alle Berufsgenossenschaften mit 120 Millionen DM angegeben wird. Wir haben früher schon einmal Schätzungen gehabt, als wir das Geldleistungsgesetz 1957 beschlossen.
    — Das heißt, S i e haben dieses Gesetz beschlossen. Ich war damals noch nicht in diesem Hohen Hause. Wäre ich dagewesen, hätte ich es vielleicht nicht so mitbeschlossen. — Damals schätzte man einen Betrag von 130 Millionen ,DM, und schließlich, wie man sich den Schaden besah, kam man auf 260 oder 270 Millionen, also auf die doppelte Summe. Ich möchte doch etwas pessimistisch sein, ob die 120 Millionen, die wir uns heute vorstellen, im Endeffekt nicht überschritten werden.
    Zusammengefaßt ist jedenfalls die Situation so, daß die Berufsgenossenschaften seit 1957 mit einer Zunahme ihrer Belastung — einschließlich der aus der jetzigen Vorlage — von rund 400 Millionen DM
    — ein nettes Sümmchen! — zu rechnen haben, ein Betrag, der bei einer Umlage in Höhe von 1,6 Milliarden DM doch immerhin beachtlich ist.
    Weil ich nun einmal in den Dingen drin bin, möchte ich auch ein Wort zu der Frage verlieren, wie unsere Unfallversicherung im Zusammenhang mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aussieht. Sie wissen, daß wir heute immer das Stichwort von der Harmonisierung hören. Wir haben ja feststellen können, daß unsere deutsche Gesetzgebung — auch unsere Sozialgesetzgebung und auch in der Sparte der Unfallversicherung — jederzeit den Vergleichen mit den Ländern der Euro-



    Dr.-Ing. Philipp
    päischen Wirtschaftsgemeinschaft standhält. Das zu betonen scheint mir erforderlich zu sein, damit jeder weiß, daß das, was wir tun, auch für andere ein ganz gutes Beispiel sein kann.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Es erhebt sich die Frage, wie es in anderen Ländern aussieht. Ich kann nur von Belgien sprechen. Das ist, glaube ich, das einzige Land, das nicht die Konzeption der Zwangsunfallversicherung hat, wie wir sie haben. Dem Unternehmer wird die Möglichkeit gegeben, bei Arbeitsunfällen sich durch private Versicherung und durch Versicherungen beruflicher Art auf Gegenseitigkeit, Deckung und Schutz zu verschaffen. Für die Fälle von Berufskrankheit hat man eine Art von Fürsorgefonds, der von sämtlichen übrigen sozialen Einrichtungen losgelöst ist. — Ich möchte das nur im Interesse der Vollständigkeit meiner Darlegungen erwähnen.
    Nun komme ich noch zu einigen neuralgischen Punkten, die in der ersten Lesung immerhin angesprochen werden müssen, zumal auch mein Herr Vorredner davon gesprochen hat. Ich beginne mit der Frage der Mitgliedschaft der Versicherten. Ich habe feststellen können, daß offensichtlich in der Runde der Sozialpartner Einmütigkeit herrscht. Sie geht vom DGB bis zu dem Hauptverband der Berufsgenossenschaften. Übereinstimmend ist man der Meinung, daß man die Versicherten nicht als Mitglieder der Berufsgenossenschaft einführen soll.
    Ich will mich heute nicht abschließend zu dieser Frage äußern. Der Herr Minister hat uns dargelegt, daß verfassungsrechtliche Überlegungen maßgebend waren, eine solche Regelung zu finden. Man sollte ganz objektiv untersuchen, ob sie notwendig, zweckmäßig und rechtlich vertretbar ist; denn es ist nicht unbedingt erforderlich, die Versicherten als Mitglieder zu führen, jedenfalls nicht, um deren Verpflichtung gegenüber den Unfallverhütungsvorschriften zu begründen. Wenn man andere Überlegungen hat, etwa solche der Fortbildung des Sozialversicherungsrechts — wie ich mir gut vorstellen kann —, dann muß allerdings bedacht werden, inwieweit diese Überlegungen in die Konstruktion unserer Unfallversicherung als genossenschaftlicher unternehmerischer Kollektivhaftung hineinpaßt, und inwieweit wir im Zusammenhang mit dieser Konstruktion, die nun einmal bei uns da ist, die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer festlegen können. Ich mache deswegen den Vorschlag — das wird wohl allen Überlegungen gerecht —, in unserem Ausschuß den Beschluß zu fassen, den Rechtsausschuß zu bitten, zu dieser reinen Rechtsfrage einmal Stellung zu nehmen. Dann werden wir auch über die weiteren Fragen hinwegkommen.
    Ich darf dann eine weitere Frage behandeln, die sich mit dem Problem der Abschaffung der Kleinstrenten befaßt, also mit der Abschaffung der Renten unter 25 °/o. Das scheint eine Angelegenheit zu sein, die einen Sturm im Wasserglas erzeugt. Selbstverständlich müßte man sich alles reiflich überlegen, bevor man in dieser Richtung einen Entschluß faßt. Der Herr Minister ist wohl davon ausgegangen, daß materiell in den Dingen keine „Musik" für den
    Geschädigten steckt und eine Erwerbsminderung durch diese geringfügigen Verletzungen nicht vorliegt. Wir sollten uns im Ausschuß von den Sachverständigen die Dinge einmal klarlegen lassen und besonders großen Wert darauf legen, daß keine sozialen Fortschritte abgeschafft werden. Wir wollen keine Rückschritte vornehmen, wenn sich ernsthafte Bedenken ergeben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Darüber sind wir uns alle einig. Aber die Konzeption, Herr Professor Schellenberg, die der Herr Minister seiner Vorlage zugrunde gelegt hat, nämlich die Schwerbeschädigten und Schwerverletzten mit besonderem Nachdruck zu fördern und dafür auf der anderen Seite gewisse Entlastungen vorzunehmen, ist nicht von der Hand zu weisen. — Bitte, Herr Professor Schellenberg.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Welche Mehrleistungen für Schwerbeschädigte sind denn im Gesetzentwurf enthalten, Herr Kollege Dr. Philipp?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Philipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Da muß ich Ihnen wieder sagen, daß Sie nicht nur dieses Gesetz betrachten dürfen. Mit Fug und Recht und mit Fleiß habe ich darauf hingewiesen: Nehmt alles nur in allem, Herr Professor Schellenberg. Wir müssen auch noch die Dynamisierung und die damit zusammenhängenden Fragen betrachten. Durch die Dynamisierung haben wir sehr gute Renten bekommen. Wir haben da viel getan. Ich habe keinen Rentner getroffen, der mit dieser Regelung nicht zufrieden war; sie waren alle zufrieden, und sie werden auch mit dieser Regelung zufrieden bleiben. Wir müssen — Herr Professor Schellenberg, wir haben heute die erste Lesung — diese Dinge noch gut ausdiskutieren. Wir sollten nichts Übereiltes tun, aber wir sollten mit Fug und Recht Entlastungen dort vornehmen, wo dies möglich ist.
    Auf der anderen Seite muß man auch feststellen, wie lange diese Kleinstrenten laufen. Ich habe auf einem Teilbereich meines Wirtschaftszweiges Feststellungen getroffen und erfahren, daß 36 % dieser Kleinstrenten bis zu einem Jahr, 28% bis zu zwei Jahren und 36 °/o über zwei Jahre gezahlt wurden. Das ist allerdings nur ein Ausschnitt aus einem verhältnismäßig kleinen Teil. Man sollte sich im Ausschuß überlegen, wie man unter Beachtung — —

    (Abg. Stingl: Den konkreten Schaden feststellen!)

    — Den konkreten Schaden feststellen, unter Umständen eine Bezogenheit auf den Lohn. Da bieten sich allerhand Möglichkeiten, ohne gleich den harten Ausdruck der sozialen Demontage gebrauchen zu müssen. Wir wollen nicht demontieren. Wir haben im Gegenteil alle die Hoffnung, den Wunsch und die feste Absicht, hier aufzubauen.
    Auf derselben Ebene liegt das Problem der Abfindung der kleinen Dauerrenten. Ich meine, wir sollten uns heute nicht daran erhitzen, sondern die Fragen im Ausschuß diskutieren. Ich kann Ihnen natürlich genau entgegnen: Es ist richtig, daß man abfindet —
    das ist auch von Ihnen und vom Herrn Minister



    Dr.-Ing. Philipp
    anerkannt worden —, aber die Frage, ob man ohne Zustimmung des Verletzten abfindet, beinhaltet— —

    (Zurufe von der SPD.)

    — Bitte, ich werde etwas sagen, was Ihnen sehr in die Ohren eingeht. Man muß diese Frage von der rechtspolitischen Seite und von dem sozialpolitischen Erfordernis her sehen. Man kann nicht einfach sagen: Das machen wir oder das machen wir nicht. Im Grundsatz ist die Abfindung gut, weil sie dem Verletzten gleichzeitig die Möglichkeit gibt, Kapital zu bekommen und auf Grund dieses Kapitals Eigentum zu bilden. Die Eigentumsbildung soll ja von uns allen gefördert werden.
    Zu der Frage der Höhe der Abfindung hat der Herr Minister auf ein Einkommen von monatlich 450 DM und eine Rente von wohl 30% Bezug genommen. Er kommt dann zu den Beträgen, die er genannt hat. Man sollte vielleicht doch einen anderen Betrag und eine andere Rente nennen. Bei einem Monatseinkommen von 500 DM und einer 45%igen Rente ist der Betrag 9000 DM, und bei einem Einkommen von 1200 DM kommen Sie auf einen Abfindungsbetrag von 21 600 DM.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Bei Verlust von 4 Fingern und Durchschnittslohn ergeben sich weit niedrigere Abfindungen!)

    — Sicher, Herr Kollege Schellenberg, ich muß das nur der Ordnung halber sagen, weil insoweit keine Begrenzung vorliegt und nicht nur die unteren Zahlen genannt werden dürfen. Die Beträge sind immerhin ganz ansehnlich.
    Ferner steht das schwierige Problem der Verteilung der Aufwendungen bei Unfällen zwischen Berufsgenossenschaften und Krankenkassen zur Diskussion. Schon seit Jahren ringen die Verbände um eine echte Lösung, die den beiderseitigen Wünschen gerecht wird. Sie wissen, im Gesetz steht der 45. Tag. Vor mehreren Jahren hat man Verhandlungen über den 32. Tag geführt. Am Anfang des Jahres 1958 stand der 18. Tag zur Diskussion, und beinahe wäre eine Vereinbarung zwischen den Partnern zustande gekommen. Leider ist das dann doch nicht geglückt, so daß die Frage heute wieder zur Beratung ansteht.
    Es wird immer wieder herausgestellt, daß die Krankenversicherung wesensfremde Belastungen nicht treffen darf. Ich meine allerdings, daß man gerechterweise auch den anderen sehen muß. Auch der andere kann mit Recht sagen: Wesensfremde Belastungen dürfen mich eigentlich nicht treffen. Da es bei diesen Fragen offensichtlich keine scharfe Trennung mit dem Seziermesser geben kann, muß man zu irgendeiner vernünftigen Regelung kommen. Sicher, die Wegeunfälle! Ein Herr sagte mir neulich: Die Wegeunfälle sind ein ausgesprochenes Anliegen der Berufsgenossenschaft; denn wir haben heute die Konzentration der Betriebe mit dem massierten Verkehr und infolgedessen auch die erhöhte Unfallgefahr auf dem Wege. Ich glaube, eine solche Denkweise wird den Dingen nicht gerecht. Der arme Unternehmer hat doch weiß Gott keinen Einfluß auf den Weg des Verletzten, und es wird doch schon
    sehr viel erreicht, wenn wir bei der Berufsgenossenschaft die Wegeunfälle mit einbeziehen, ohne Rücksicht auf Verschulden oder Nichtverschulden. Früher waren sie nicht einbezogen, dann haben wir die Wegeunfälle ohne Selbstverschulden hineingenommen. Es wird doch niemand bestreiten können, daß hier eine echte Haftung gar nicht zum Tragen kommen kann. Wenn ich hafte, muß ich doch mindestens die Möglichkeit haben, den Schaden zu mindern. Es gibt aber gar keine Möglichkeit, darauf Einfluß zu nehmen. Der Arbeitgeber weiß nicht, wo sein Arbeitnehmer, der am Montagmorgen in den Dienst geht, am Sonntagabend war und durch irgendeinen Verkehrsunfall geschädigt wird. Ich will die Dinge nicht rückschrittlich betrachten. Aber ich bitte um Verständnis, wenn ich erkläre, daß man hier nicht einfach sagen kann, die Wegeunfälle seien der Berufsgenossenschaft wesenseigen. Weil man das nicht sagen kann, weil man nicht das Seziermesser ansetzen kann, ist eben ein Termin wie hier im Entwurf der 18. Tag, der sich mit dem deckt, was die Verbände bereits vorhatten, das Richtige. Wir sind insoweit nur die Schiedsrichter und vollstrecken den Willen der Verbände. Leider ist es durch das Ausweichen von einzelnen Verbänden damals nicht zu einer Vereinbarung gekommen. — So sollten wir die Dinge zunächst einmal sehen. Wenn sich nicht zusätzlich andere Erkenntnisse ergeben, würde ich empfehlen, daß wir in dieser Richtung den Vorschlag der Regierung akzeptieren.
    Ich darf, weil Sie das vielleicht interessiert, noch bemerken, daß uns die Unfallberufsgenossenschaften Zahlen hinsichtlich der tödlichen Wegeunfälle gegeben haben. 1957 waren 9,82 % der entschädigten Unfälle tödliche Wegeunfälle, während die Betriebsunfälle nur 5,73% ausmachten. Das Schwergewicht verschiebt sich also leider auch bei den Unfällen mit tödlichem Ausgang und mit völliger Erwerbsunfähigkeit immer mehr in Richtung auf die Wegeunfälle. Über 20 % — über 20 %! — aller erstmals entschädigten Unfälle im Jahre 1957 waren Wegeunfälle. Insgesamt hatten wir 16 489 solche Wegeunfälle.
    Ein weiteres Problem, das heute noch nicht angesprochen worden ist, ist die Frage der Zuständigkeit der gemeindlichen Unfallversicherung auf der einen Seite und der gewerblichen und landwirtschaftlichen auf der anderen Seite. Sie wissen, daß in den Bestimmungen dieses Entwurfs zum Ausdruck gebracht wird, daß der bisherige Zustand erhalten bleiben soll, wonach z. B. Versorgungs- und Verkehrsunternehmen der Gemeinden weiterhin der allgemeinen Unfallversicherung unterliegen sollen. Sie wissen auch, daß die Verbände der gemeindlichen Unfallversicherung eine andere Auffassung haben und den Wunsch ausgesprochen haben, daß bei dieser Neukodifikation die Unbeschränktheit der gemeindlichen Unfallversicherung hergestellt wird. Ich kann mich auch zu diesem Thema noch nicht abschließend äußern. Wir sollten im Ausschuß einmal die Beteiligten hören und uns dann ein eigenes Bild machen. Ich bin der Meinung, wir sollten möglichst an der Einheit der Unfallversicherung, soweit sie erforderlich ist, um ordentlich



    Dr.-Ing. Philipp
    arbeiten zu können, festhalten, also nicht im Sinne der Wünsche der Gemeinden, sondern im Sinne der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen rotieren.
    Ich habe noch einen persönlichen Wunsch, den ich hier vielleicht anschneiden darf. Es handelt sich um eine Problematik, die sich aus der Kumulierung der Renten ergibt. Das ist kein Steckenpferd von mir, sondern etwas, was ich schon seit langem mit gewisser Sorge betrachte. Wir haben auf Grund des § 578 Abs. 4 die Beschränkung der einzelnen Rente auf 85 °/o des Jahresarbeitsverdienstes. Das ist in Ordnung. Nun ist die Frage, wie die Rechtslage ist, wenn eine Kumulierung der Unfallrenten eintritt, wenn also mehrere Unfallrenten zusammenstoßen. Inwieweit wird dann der Grundsatz des § 578 Abs. 4 wieder aufgehoben? Ich meine — ohne mich darin zu vertiefen —, man sollte den Standpunkt vertreten, daß eine Rente für einen mehrfach Unfallverletzten nicht höher sein kann als die eines anderen Unfallverletzten, der dieselben Verletzungen bei einem Unfall erlitten hat. Über diese Dinge müßte man irgendwie nochmals ins Gespräch kommen. Ich glaube, es gibt auch ,im ausländischen Recht gewisse Anhaltspunkte. Ich denke z. B. an die österreichische Regelung mit der Gesamtrente. — Ich weiß, nicht, ob hinter dieser Sache finanzielle oder materielle Dinge stecken. Man sollte das bereinigen. Hier sollte irgendwie die Vernunft zum Zuge kommen. Wir sollten doch gemeinsam prüfen, ob wir in dieser Hinsicht etwas ausbügeln können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

    — Das war mein persönlicher Wunsch; ich freue mich, daß ich Zustimmung erhalte, und werde gern in den Ausschußsitzungen auf die Angelegenheit zurückkommen.
    Das beinhaltet noch eine andere Frage: die der Kumulierung der Unfallrente mit der Rente aus der allgemeinen Versicherung. Dies ist schon wieder ein Problem, das gewisse Grundsätze betrifft. Sie wissen, daß die Unfallrente eine Rente auf Grund Schadensersatzrechts ist. Man kann eine Unfallrente der Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft nur anlasten, solange der Schaden gegeben ist. Es muß einmal die Frage gestellt werden, wie die Situation ist, wenn ein Schaden nicht mehr vorliegt, d. h. entweder die Erwerbsfähigkeit wieder gegeben ist oder der Betreffende, sagen wir, 65 Jahre alt geworden ist und eine Altersrente bekommt. Zum mindesten muß man das einmal mit den Sachverständigen besprechen: Ist es richtig, dann eine Unfallrente und eine Altersrente zu zahlen, oder inwieweit muß man zugunsten der Unfallversicherung kürzen? Wir haben in der RVO, im Knappschaftsgesetz und im Angestelltenversicherungsgesetz bereits gewisse Bestimmungen, die aber diesem Umstand leider nicht Rechnung tragen. Ich darf deshalb die freundliche Bitte aussprechen — ich glaube, es ist in unser aller Interesse -, Überlegungen anzustellen, wie wir die Dinge gestalten können.
    Ich komme auf die Generalklausel des Berufskrankheiten-Katalogs zu sprechen. Ich bin durchaus mit der Vorlage des Herrn Ministers einverstanden, habe aber doch eine Bitte.. Wir müssen darauf achten, daß wir durch die Einführung dieser beschränkten Generalklausel — wenn ich einmal so sagen darf — nicht zu einer Rechtszersplitterung kommen, also dahin, daß bei dieser und bei jener Berufsgenossenschaft die Fragen unterschiedlich angesehen werden und wir uns infolgedessen in Verwaltungsstreitigkeiten oder vor den Sozialversicherungsgerichten hierüber unterhalten müssen. Man sollte sich überlegen, ob man diese Dinge nicht etwas konkreter ansprechen kann. Ich könnte mir denken, daß man, wenn man sich etwas mehr spezialisiert — z. B. auf neue Verfahren und neue Stoffe, die Veranlassung von Unfällen oder Berufskrankheiten bilden können —, den Dingen vielleicht eher gerecht wird. Das heißt, wir sollten etwas schärfer umreißen. Auch diese Frage — die nicht von entscheidender Bedeutung ist — kann noch im Ausschuß behandelt werden.
    Ich möchte mich jetzt mit den Bemerkungen meines Herrn Vorredners zur Frage der Dynamisierung und zur Frage der 75prozentigen Vollrente befassen.
    Zunächst zur Frage der Dynamisierung; ich schnitt sie schon an. Ich glaube, hier ist das Optimum — muß ich schon sagen — erreicht, wenn nicht fast überschritten, und von einer Forderung auf automatische Handhabung der Dinge wird man jetzt wohl nicht mehr reden können, nachdem wir mehrere Teilgebiete der Sozialversicherung bereits über die Bühne gebracht haben.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Sagen wir: halbautomatisch!)

    — Halbautomatisch; das entspricht ja der Zeit; wir sind ja noch nicht vollautomatisch.

    (Heiterkeit.)

    Diese Frage ist also, glaube ich, entschieden, so daß wir nicht weiter zu diskutieren brauchen.
    Die andere Frage ist: Soll man von 66 2/3 % auf 75 % anheben? Herr Professor Schellenberg, auch hier ist das Optimum mit 662/3 % durch die gegenwärtigen Leistungen und die Dynamisierung erreicht. Ich glaube, wenn wir uns einmal die effektiven Renten ansehen, können wir nur sagen: Kinder, seid zufrieden und nehmt die Dinge so, wie sie jetzt sind. Wir wollen keine weiteren Wünsche wecken, die wir dann doch nicht erfüllen können.
    Die Sozialversicherung kann immer nur so weit belastet werden, wie es uns die Wirtschaft gestattet. Die Wirtschaft muß ja zunächst einmal die Grundlage schaffen, damit wir den sozialen Erfordernissen Rechnung tragen können. Voraussetzung ist zunächst einmal eine gesunde Wirtschaft. Hier kann nun einmal eine gewisse Grenze nicht überschritten werden. Wir sollten da etwas vorsichtig zu Werke gehen. Wir alle haben doch ein Interesse daran, nicht durch übersetzte Wünsche das wieder zu zerstören, was wir gemeinsam, insbesondere auch mit Hilfe der Arbeitnehmer, aufgebaut haben.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich gestehe ganz offen, ich bin sehr scharf dahinter her, daß in dieser Richtung keine Begehrlichkeiten



    Dr.-Ing. Philipp
    1 geweckt werden, die das, was wir gemeinsam erarbeitet haben, wieder zerstören könnten.
    Damit bin ich am Schluß meiner Ausführungen. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Vorlage im ganzen gesehen, Herr Bundesarbeitsminister, wenn auch mit gewissen Vorbehalten. Im Namen meiner Fraktion bitte ich, den Entwurf an den Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)