Rede:
ID0305606300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3056

  • date_rangeDatum: 22. Januar 1959

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Kanka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Bucher, es soll mich reuen, wenn ich im Rückblick und mit dem im Ohr, was Herr Kollege Heinemann vorgetragen hat, auch von Ihnen vermutet habe, Sie seien so weit gegangen wie der Herr Kollege Heinemann. Aber das, was ich grundsätzlich zu diesen Dingen gesagt
    habe, sollte Geltung haben, und ich freue mich, daß Sie sich nun in die Front, in die ich mich hier gestellt habe, auch einfügen wollen.

    (Lachen bei der SPD.)

    Ein Drittes! Sehr verehrter Herr Kollege Bucher, Sie haben vom Geist gesprochen und gemeint, es komme doch sehr auf den Geist an, von dem unser ganzes Staatswesen durchweht sei, und dieser Geist müßte von oben her in unser Volk hineingetragen werden. Meine Damen und Herren, es ist richtig: es ist ein Problem der geistigen Erziehung, um das es geht.

    (Zuruf von der SPD: Globke!)

    — Auf die Vorwürfe gegen Herrn Globke komme ich nachher noch.
    Es geht um ein Problem der geistigen Erziehung. Aber diese fängt bei uns an. Wir haben diese Erziehung an uns zu leisten, und Sie, Herr Kollege Bucher, auch an sich! Denn was Sie heute nachmittag vorgetragen haben, das war — wenn Sie es durchlesen, werden Sie es feststellen — nicht von dem ernsten Geist getragen, mit dem man sich zu solchen Problemen zu stellen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dahin gehört das, was Sie von dem Herrn Staatssekretär Dr. Globke gesagt haben. Sie haben es für richtig gehalten, scherzhaft und in Gedanken

    (Abg. Dr. Bucher: Nicht scherzhaft!)

    — doch, irgendwie scherzhaft oder meinetwegen in anderem Sinne und anderem Geiste — zu sagen, dieser Hamburger Richter oder irgend jemand anders sei vielleicht in eine noch nicht ganz entnazifizierte Justizbibliothek gegangen, um dort den Kommentar des Herrn Dr. Globke zu suchen. Was war das für ein billiger und höchst unerfreulicher, zwielichtiger Angriff, den Sie damit gegen diesen Mann unternommen haben!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das wird nicht dadurch besser, daß man sagt: Ich will nichts Böses gegen ihn sagen. So macht man es nicht!
    Lassen Sie doch endlich diese alten Geschichten!

    (Zurufe von der SPD.)

    — Ich sage es Ihnen, um Sie davor zu bewahren, daß Sie etwas tun, dessen Sie sich eigentlich schämen sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Neubauer: Herr Globke sollte sich schämen!)

    Wenn einem Manne wie dem Staatssekretär Dr. Globke von unserem jüdischen Mitbürger Karl Marx bescheinigt wird, daß er, Herr Marx, sich nicht damit zufrieden gegeben hat, allem nachzugehen, was Herr Dr. Globke vorgelegt hat, sondern daß er Tausende von Mark ausgegeben hat, um irgendwelche Belastungen gegen diesen Mann zu erfahren, der sein Buch geschrieben hat, um für die Verfolgten das nach Lage der Sache Beste noch herauszuholen, damit es nicht schlimmer wurde,

    (Lachen bei der SPD)




    Dr. Kanka
    wenn Herr Marx ihm bescheinigt, er habe „von denen, die es angeht, keine einzige Zuschrift, die gegen Globke spricht, wohl aber ungezählte Berichte bekommen, daß Globke ihnen persönlich geholfen hat, daß er sich auch völlig fremder Menschen angenommen hat und daß viele Halbjuden durch seinen Kommentar gerettet wurden", wenn Sie das von einem wahrhaftig unbestochenen und klassischen Zeugen hören, dann ist es absolut unfair, dise alten Globke-Geschichten wieder aufzuwärmen!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst nur auf zwei Anfragen, die der Herr Kollege Wittrock im Laufe seiner Rede an mich gerichtet hat, zu antworten, und ich hoffe, daß infolgedessen die Atmosphäre in diesem Hause wieder völlig ruhig sein wird; denn ich werde mich auch bemühen, zu einer ruhigen Betrachtung beizutragen.
    Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Wittrock hat sich zunächst einmal auf den Begriff des Verfassungsschutzes und des Staatsgeheimnisses sowie darauf bezogen, wer letzten Endes die Feststellung zu treffen hat, daß etwas ein Staatsgeheimnis ist. Selbstverständlich hat jeder Leiter einer Behörde, der mit einer Materie in Berührung kommt, die unter den Begriff des Staatsgeheimnisses fallen könnte, seinen Untergebenen gegenüber in jedem einzelnen Falle eine Meinung zu äußern. Aber die letzte Entscheidung, ob in dem betreffenden Falle wirklich ein Staatsgeheimnis vorgelegen hat, trifft selbstverständlich das Gericht.
    Über die Frage, was ein Staatsgeheimnis im Sinne der Vorschriften über den Landesverrat ist, gibt es jetzt schon eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte. Ich möchte — nur wegen der Fragen des Herrn Kollegen Wittrock — feststellen, daß nach dieser Rechtsprechung die Namen und der Tätigkeitsbereich der Bediensteten der operativen Abteilung eines Amtes für Verfassungsschutz oder eines sonstigen Nachrichtendienstes — z. B. auch die dienstlichen Funktionen als V-Mann-Führer oder -Führerin — ein Staatsgeheimnis sind, dessen Preisgabe unbefugt ist oder dessen öffentliche Bekanntmachung das Wohl der Bundesrepublik gefährden kann. Daß Landesverrat auch bei Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen in der Presse begangen werden kann, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 99 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, der die öffentliche Bekanntmachung eines Staatsgeheimnisses ausdrücklich als Mittel des Verrats erwähnt.
    Nun die Anwendung dieser von mir in meiner Einleitungsbegründung gegebenen Darstellung auf das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof! Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat einen allerdings als Beschuldigten vornommenen Journalisten bei dessen Vernehmung auf den Begriff Landesverrat hingewiesen. Es ist aber unrichtig —
    ich möchte das feststellen —, daß ihm bei der Vernehmung als Beschuldigter Straffreiheit zugesichert wurde, wenn er den Informanten seines Artikels nennt. Pflichtgemäß hat der Richter nach seiner eigenen dienstlichen Äußerung dem Journalisten zunächst nur eröffnet, daß der Gegenstand des Verfahrens nicht die Schilderung der Vorfälle in der Kölner Bar ist, sondern allein die Beschreibung der dienstlichen Funktionen zweier Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Verdacht, daß er die diesem Artikel zugrunde liegenden Informationen gegen Zahlung eines Entgelts von einem Bediensteten des Bundesamts erlangt und sich dadurch unter Umständen der aktiven Bestechung schuldig gemacht hat. Sodann hat der Richter den Journalisten darüber belehrt, die Frage nach dem Informanten sei erforderlich, um einmal den Vorwurf der aktiven Bestechung und zum andern die Schuldfrage hinsichtlich des Landesverrats zu klären; denn wenn er die Information ohne Bezahlung von einem Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz erhalten habe, entfalle der Verdacht der aktiven Bestechung und möglicherweise auch der Vorsatz hinsichtlich des Landesverrats, da er dann unter Umständen darauf habe vertrauen können, daß ihm ein Amtsangehöriger keine Staatsgeheimnisse zum Zwecke der Presseveröffentlichung mitteilen werde.
    Der Richter hat hinzugefügt, die Frage nach dem Informanten diene daher seiner — des Journalisten — Entlastung und könne im Endergebnis unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens herbeiführen.
    Ich glaube, jeder muß zugeben, daß diese Belehrung rechtlich zutreffend war. Es muß aber auch festgestellt werden, daß eine Zusicherung von Straffreiheit nicht erfolgt ist. Gegen die Abgabe einer solchen Zusicherung spricht im übrigen schon, daß nur der Generalbundesanwalt mit Zustimmung des Bundesgerichtshofs, nicht aber der Ermittlungsrichter, zur Einstellung des Verfahrens in der Lage ist.
    Nun darf ich noch eine persönliche Bemerkung anknüpfen.