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ID0305601700

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schneider (Lollar).


Rede von Dr. Ludwig Schneider
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit langer Zeit stehe ich heute zum erstenmal wieder an diesem Rednerpult. Ich habe mich wirklich sehr gefreut über das Niveau und die Sachlichkeit der heutigen Auseinandersetzung; Ausnahmen gibt es immer.
Aber eine Bemerkung darf ich mir noch erlauben, bevor ich zur Sache komme. Herr Kollege Jahn, Sie haben heute morgen den Herrn Bundesjustizminister ein wenig mit Worten bestraft, indem Sie gesagt haben, seine Ausführungen seien so langatmig und so trocken gewesen. Ja, wenn Sie neun dezidierte Fragen über alle möglichen Gebiete stellen, dann dürfen Sie sich natürlich nicht wundern, wenn der Herr Justizminister Ihnen Ihre sämtlichen neun Fragen so umfangreich beantwortet, wie er glaubt, sie beantworten zu müssen.

(Zurufe von der SPD.)

Wenn Sie wollten, daß man heute nur auf die Kernfrage, nämlich die Justizpolitik, eingehen sollte, dann hätten Sie Ihre Anfrage entsprechend einengen müssen. Das vorweg.



Dr. Schneider (Lollar)

Ich will nun der Reihe nach vorgehen. Ich will das Gemeinsame, vielleicht das Entscheidende nicht an den Anfang, sondern an den Schluß meiner Ausführungen stellen.
Zuerst fragen Sie, wann das Oberste Bundesgericht nach Art. 95 GG endlich konstituiert wird. Ja, das haben wir schon vor zwei Jahren hier behandelt. Damals wurde gesagt, es käme möglichst bald. Aber dieses Oberste Bundesgericht ist doch eine Folge der Regelung in Art. 96 des Grundgesetzes, die ich noch nie für sehr klug und für sehr gut gehalten habe. Auch andere Kollegen in diesem Hause waren immer der gleichen Meinung. Diese Konstruktion in unserer Verfassung „jedem Minister sein oberstes Gericht" halte ich nicht für die klügste Lösung. Wäre man wenigstens noch einen Schritt weitergegangen und hätte sie, was die Aufsicht anbelangt, alle einem Rechtsprechungsministerium, oder wie man das nennen möchte, unterstellt!
Nun besteht kein Zweifel, daß wir nach dem Verfassungsbefehl verpflichtet sind, das Oberste Bundesgericht einzurichten, und daß der Parlamentarische Rat auch die Vorstellung hatte, daß das eine eigene konstitutionelle Einrichtung sein müsse. Aber, meine Damen und Herren, das hindert uns ja nicht, nachdem wir jetzt acht, neun Jahre Erfahrung haben, einmal zu überprüfen, ob sich die Sorge des Parlamentarischen Rats, daß durch die fünf oberen Bundesgerichte sehr bald eine Rechtszersplitterung eintreten könnte, wirklich in diesem Umfang als begründet erwiesen hat. Ich meine, nach der Beantwortung durch den Herrn Bundesjustizminister kann man das wirklich nicht sagen. Wenn es bis jetzt nur auf vier Grundprobleme, wenn ich so sagen darf, im zivilen Sektor und auf fünf, die das Bundesverfassungsgericht in letzter und höchster Instanz zu entscheiden hat, angekommen ist, so sollten wir alle miteinander doch wirklich Überlegungen anstellen, ob man bei einer solchen rechtspolitischen Sachlage wirklich eine neue Institution dieses Umfangs, ein Oberstes Bundesgericht, errichten sollte, wie der Verfassunggeber es befiehlt, oder ob wir den gleichen Zweck nicht auf eine einfachere Weise erreichen könnten. Ich will das nur streifen; ich glaube, man kann das von hier aus nicht abschließend beurteilen.
Nun zur Frage 4 — die Fragen 2 und 3 übergehe ich vorläufig — betreffend die Dauer der Verfahren. Ja, meine Damen und Herren, solange es Gerichtsverfahren gibt, haben sie manchmal sehr lange gedauert. Damit vielleicht auch einmal etwas Humor in die Sache kommt, darf ich eine Anekdote ' erzählen, die ich schon geerbt habe. Sie wissen doch: ein Rechtsanwalt hatte jahrelang einen Prozeß am Kammergericht. Dann kam sein Sohn, der neuer Assessor war. Den schickt er hin. Der Sohn kommt nach Hause und sagt: „Vater, ich habe endlich diesen Prozeß beendet!" Da sagt der Vater: „Da hast du eine schöne Klugheit bewiesen! Mit diesem Prozeß habe ich euch alle miteinander erernährt und studieren lassen!" Ich erzähle das hier natürlich nur am Rande, um Ihnen klarzumachen,
meine Damen und Herren, daß es schon damals
manchmal sehr lange gedauert hat.

(Abg. Dr. Stammberger: Sie kennen die Rechtsanwaltsgebührenordnung nicht!)

Ich bin kein Verteidiger dieser Länge, und ich bin der Meinung, daß, wie auch der Herr Kollege Arndt es heute morgen gefordert hat, namentlich die Strafprozeßordnung möglichst bald in verschiedenen Punkten geändert werden sollte. Ich will heute nicht die Einzelheiten erörtern; ich sage nur das. Wort „Untersuchungshaft", ich sage nur das Wort „Stellung des Verteidigers im Vorverfahren"; um nur zwei Punkte anzureißen.
Aber auf eines gehe ich nicht ein, Herr Bundesjustizminister: auf Ihre Empfehlung, den Eröffnungsbeschluß wieder abzuschaffen. Dagegen werde ich mich mit Händen und Füßen wehren, wenn auch die Literatur und die Lehre heute schon wieder von uns fordern, das sollten wir tun. Wir haben ihn ja gerade erst eingeführt; im Jahre 1950 war es wohl, Herr Kollege Arndt? Wir haben uns doch gerade das so sehr überlegt. Wir haben damals gesagt: „wir müssen diese Station im Ablauf eines Strafverfahrens wieder einschalten", weil wir nämlich damals alle miteinander der Auffassung waren: in einem demokratischen Rechtsstaat ist allein schon das Versetztwerden in den Anklagezustand für einen Menschen ein derart entscheidender Eingriff in seine menschliche und Rechtssphäre, daß der Fortgang nicht ohne richterliche Nachprüfung vor sich gehen sollte. Aus diesen Überlegungen haben wir damals den Eröffnungsbeschluß wieder eingeführt. Ich meine, diese Überlegungen sind auch heute noch am Platze. Wenn von der Wissenschaft eingewandt wird, das wäre eine Belastung des Angeklagten, weil nämlich die drei Richter, die darüber zu befinden haben, gleichzeitig auch die Spruchrichter seien, so gebe ich die theoretische Möglichkeit dieser Belastung zu. Aber dann können wir doch auf das gute alte Prinzip zurückgehen und das Gesetz insofern ändern; bestimmen wir entsprechend dem, was früher Rechtens war — früher durften nur zwei von den fünf Richtern aus der Strafkammer, die den Eröffnungsbeschluß gefaßt hatte, in der Hauptverhandlung mitwirken —, daß nur einer von den dreien, die den Eröffnungsbeschluß gefaßt haben, in der Hauptverhandlung mitwirken darf. Das ist eine Kleinigkeit. Das ist eine Gleichstellung.
Das wollte ich Ihnen nur gesagt haben, Herr Bundesjustizminister, weil ich der Meinung bin, daß das nicht ein Rückschritt, sondern wirklich ein Fortschritt war, und zwar eine entscheidende Rechtsgarantie. Wir alle, die wir in der Praxis stehen — ich stehe jetzt 30 Jahre in der Praxis —, haben es doch oft genug erlebt — ich will deswegen niemandem einen Vorwurf machen; das ist doch einfach eine Folge der Arbeitsüberlastung der Staatsanwälte —, daß mehr oder weniger schnell entworfene Anklageschriften die zwingende Grundlage dafür waren, daß die Hauptverhandlung und damit das Verfahren stattfinden mußte und daß sich hinterher herausstellte: wenn man das etwas sorgfältiger geprüft hätte, wäre es überhaupt nicht zu diesem Verfahren gekommen.



Dr. Schneider (Lollar)

Aber nun zu der Hauptfrage, die hier heute morgen auch behandelt wurde: Eingriffe von seiten der Bundesregierung in schwebende Verfahren. Ich will mich damit im einzelnen nicht befassen, darüber ist hier schon genug gesagt worden. Ich will darüber auch kein Urteil fällen. Der Herr Kollege Kanka hat dargelegt, daß eine Regierung pflichtgemäß zwischen den Rechtsgütern abwägen müsse, die in Frage stünden. Ich will nicht verschweigen, daß auch mich die Stellungnahme eines Beamten des Bundesjustizministeriums — ich glaube, es war wohl der Pressereferent — in der damaligen Pressekonferenz außerordentlich betroffen hat, der auf eine ausdrückliche Frage sagte: Ein Beamter kann pflichtgemäß handeln und dadurch trotzdem mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen. Das hat mich stark betroffen, und ich habe mich sehr gefreut, daß der Herr Bundesjustizminister das sofort hinterher richtiggestellt hat. Es wäre doch merkwürdig, wenn gerade derjenige, der über das Recht wachen soll, der Meinung wäre, ein Beamter könne gegen irgendeinen Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen und trotzdem noch pflichtgemäß gehandelt haben. Es gibt natürlich einige Grenzfälle, ich will sie hier nicht anrühren. Sie sind durchaus denkbar. Aber als Norm kann man so etwas selbstverständlich nicht aufstellen, namentlich nicht in einer Pressekonferenz.
Ich habe aus der Antwort des Herrn Justizministers ersehen, daß in dem Verfahren hier in Bonn zuerst zweifellos ein gewisser Aufschub dadurch erreicht wurde, daß man die Aussagegenehmigung nicht gleich gab. Aber das scheint nicht der einzige Grund zu sein, weshalb dieses Verfahren bis heute immer noch nicht abgeschlossen ist. Denn inzwischen sind ja schon wieder drei Jahre vergangen. Ich kann nicht beurteilen, woran es liegt. Die Staatsanwaltschaft hat im vorigen Jahr mitgeteilt, die Erhebung der Anklage stehe kurz bevor. Der Eröffnungsbeschluß ist erst jetzt ergangen, also wiederum ein Jahr später. Man braucht sich dann natürlich nicht zu wundern, wenn daraufhin draußen irgendwelche Vermutungen angestellt werden: Aha, das dauert nur deswegen so lange, weil es sich um Allerhöchste handelt; da werden sie nicht vorwärts gehen wollen..
Deshalb sollten wir alles tun, damit ein solcher Schein nach außen vermieden wird. Denn wenn ein Verfahren relativ einfacher juristischer Art — und das ist es doch wohl hier; es handelt sich um die §§ 164 und 185 StGB; so schwierige Dinge sind das doch gar nicht, höchstens vielleicht wegen der Zeugen, die in aller Welt verstreut sind — fünf Jahre dauert, dann ist das doch immerhin bedenklich.
Nun zu der gesamten justizpolitischen oder rechtspolitischen Lage.. Der Herr Kollege Arndt hat heute morgen gesagt, er habe das Gefühl oder die Befürchtung, daß es bei uns doch immer noch manche Kreise, auch Richterkreise, gebe, die mit der Vergangenheit noch nicht fertig geworden seien, und daß das auf ihre Urteilsfindung ausstrahle. Der Herr Kollege Jahn hat das dann an Hand einzelner Beispiele, an Hand der Urteile, die er vorgetragen hat, zu erläutern und zu untermauern versucht.
Die Sachverhalte, die diesen Urteilen zugrunde liegen, sind doch grauenhaft, das wollen wir alle zugeben; denn etwas anderes wäre Lüge. Aber die Folgerungen, die man daraus zu ziehen hat, das ist allerdings eine andere Frage. Herr Kollege Jahn, wenn Sie dann gesagt haben, die Richter hätten versucht — und das sei der Hauptfehler —, zu relativieren, die Tat in die Zeit hineinzustellen, in der sie geschah, sie hätten zu formaljuristisch, zu positivistisch geurteilt, sie hätten den politischen Gehalt — ich habe es mir mitgeschrieben — vermissen lassen, dann finde ich, daß dies eine sehr gefährliche These ist. Denn wie soll denn der Richter eine Tat und die Täter beurteilen, wenn nicht aus der Situation der Zeit, in der die Tat Wirklichkeit wurde? Denn die subjektive Seite der Täter ist doch überhaupt nur aus der Zeit verständlich.

(Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Eine Zwischenfrage!)

— Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, sind Sie der Meinung, daß die mit Überlegung begangene vorsätzliche Tötung eines Menschen etwas anderes ist je nachdem, ob sie in dieser oder in einer anderen Zeit vollbracht worden ist?