Rede:
ID0305407200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 51
    1. —: 6
    2. rufe: 2
    3. Wer: 2
    4. den: 2
    5. des: 2
    6. der: 2
    7. Keine: 1
    8. weiteren: 1
    9. Wortmeldungen?: 1
    10. Ich: 1
    11. auf:: 1
    12. §§: 1
    13. 1,: 1
    14. 2,: 1
    15. —3,: 1
    16. 4,: 1
    17. Einleitung: 1
    18. und: 1
    19. Überschrift;: 1
    20. Drucksache: 1
    21. 619: 1
    22. steht: 1
    23. zur: 1
    24. Abstimmung.: 1
    25. zustimmen: 1
    26. will,: 1
    27. bitte: 1
    28. ich: 1
    29. um: 1
    30. ein: 1
    31. Handzeichen.: 1
    32. —Gegenprobe!—: 1
    33. Enthaltungen?: 1
    34. Der: 1
    35. Antrag: 1
    36. ist: 1
    37. abgelehnt.Ich: 1
    38. auf:Beratung: 1
    39. Antrags: 1
    40. Fraktion: 1
    41. SPD: 1
    42. betr.: 1
    43. Äußerung: 1
    44. Staatssekretärs: 1
    45. Dr.: 1
    46. Claus-sen: 1
    47. begründet: 1
    48. Antrag?: 1
    49. Herr: 1
    50. Abgeordneter: 1
    51. Frehsee!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1958 Inhalt: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 717) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2951 B Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 715) Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2952 B Gesetz über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 716) . . . . . . 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 678, zu 678) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) . . . 2952 D, 2965 C Frau Kalinke (DP) . . . . 2953 D, 2954 C Krammig (CDU/CSU) 2953 D, 2954 C, 2963 B, 2967 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2955 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) . . . . . 2963 C Hartmann, Staatssekretär . . . . 2964 B Dr. Deist (SPD) 2966 B Dr. Kreyssig (SPD) . . . . . . 2968 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 2968 D Namentliche Abstimmung 2969 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 679, zu 679) — Zweite und dritte Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2970 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2970 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2971 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 2971 B Entwurf eines 1. Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache 665); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 697) - Zweite und dritte Beratung — Büttner (SPD) . . . . . . . . . 2973 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . . 2974 B Stingl (CDU/CSU) . . . . 2975 C, 2977 B Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 2975 D Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2978 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2978 B Dr. Schellenberg (SPD) . . . . .2979 C Namentliche Abstimmung . . . . . 2980 B Zur Schlußabstimmung: Horn (CDU/CSU) 2981 C Dr. Schellenberg (SPD) 2892 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . 2983 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1958 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksachen 706, 739) Zweite und dritte Beratung — 2983 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 696) — Zweite Beratung Schütz (CDU/CSU) 2984 B Rohde (SPD) 2984 C Stingl (CDU/CSU) 2985 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 2986 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Äußerung des Staatssekretärs Dr. Claussen (Drucksache 721) Frehsee (SPD). 2986 B Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2987 D Blank, Bundesminister 2988 B Schüttler (CDU/CSU) 2988 D Dr. Schellenberg (SPD) 2989 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 2992 B Dr. Mommer (SPD) 2992 C Berichtigung des Änderungsantrags Umdruck 194 Scharnberg (CDU/CSU) . . . . . 2993 B Zur Aktion des Kuratoriums „Unteilbares Deutschland" Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 2993 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2994 C Anlagen 2995 54. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zu Stenographischen Berichten Es ist zu lesen: 2. Wahlperiode 47. Sitzung Seite 2282 (C) Zeile 24 statt „Gebrauch": Herstellung*) ; 3. Wahlperiode 41. Sitzung Seite 2425 (D) Zeile 2 statt „Bemühungen" : Behinderungen; 43. Sitzung Seite I linke Spalte Zeile 9 statt „Wirtschaft": Wissenschaft; 46. Sitzung Seite 2561 (A) Zeile 7 statt „... aus Gründen ..." : ... aus anderen Gründen ...; Seite 2564 (D) Zeile 11 statt „angenommen" : ausgenommen; 48. Sitzung Seite 2704 (C) Zeile 29 statt „Verzinsung": Senkung 51. Sitzung Seite 2878 (A) Zeile 15 statt „50.": 51. *) Vgl. auch 3. Wahlperiode 18. Sitzung Seite 881 (D) letzte Zeile und Seite 894 (A). Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Birkelbach 12. 12. Fürst von Bismarck 12. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Brand 13. 12. Dr. Bucerius 12. 12. Cramer 13. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dopatka 12. 12. Dr. Eckhardt 12. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engelbrecht-Greve 12. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Furler 12. 12. Frau Dr. Gantenberg 12. 12. Heinrich 31. 12. Dr. Hellwig 12. 12. Höfler 13. 12. Jacobs 12. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 12. 12. Kiesinger 12. 12. Dr. Kliesing 12. 12. Dr. Kopf 12. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühn (Köln) 12. 12. Leber 12. 12. Logemann 12. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Margulies 13. 12. Mengelkamp 15. 12. Müller-Hermann 12. 12. Müser 13. 12. Neubauer 12. 12. Neuburger 12. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 13. 12. Frau Dr. Rehling 12. 12. Rehs 12. 12. Reitzner 31. 12. Richarts 12. 12. Ritzel 12. 12. Scheel 13. 12. Scheppmann 13. 12. Schneider (Hamburg) 12. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 13. 12. Schwarz 12. 12. Spitzmüller 13. 12. Stahl 12. 12. Frau Dr. Steinbiß 12. 12. Dr. Steinmetz 12. 12. Storch 12. 12. Frau Strobel 12. 12. Tobaben 12. 12. Wagner 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 13. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Wehr 15. 12. Frau Wolff (Berlin) 12. 12. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353, 656, 692, 715). Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 17. Oktober 1958 in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten verabschiedet. Gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes bedarf der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrates. Mit Schreiben vom 17. Oktober 1958 hat der Präsident des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf an den Bundesrat übersandt. Der Bundesrat hat in seiner 198. Sitzung vom 14. November 1958 die Zustimmung verweigert. Er hat jedoch in einem Schreiben vom gleichen Tage an den Herrn Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht, daß er die Grundgedanken des Gesetzes billige, und eine spätere Zustimmung des Bundesrates für den Fall in Aussicht gestellt, daß einige von ihm vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes berücksichtigt würden. Daraufhin hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 28. November 1958 gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, da nach ihrer Meinung der Erlaß des Gesetzes im Interesse des öffentlichen Gesundheitswesens dringend erforderlich sei. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 1958 den dem Hohen Hause vorliegenden Vermittlungsvorschlag beschlossen. Die erste Änderung wird für § 2 Abs. 3 Satz 2 vorgeschlagen. § 2 des Gesetzentwurfes regelt die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Berufs des Masseurs usw. Nach Abs. 3 kann diese Erlaubnis auch an Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen. Insoweit besteht Einmütigkeit. Der Bundesrat beanstandet jedoch die weitere Vorschrift, daß diese Erlaubnis nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern erteilt oder versagt werden könne. Der Vermittlungsausschuß schlägt die Streichung dieses Satzes vor in der Erwägung, daß durch die 2996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1958 Einschaltung des Bundesinnenministers eine Art Mischverwaltung entstehen könne, die nach dem Grundgesetz nicht zulässig sei. Hinzu komme, daß die Beteiligung des Bundesinnenministers an Einzelfällen eine außerordentliche Belastung des Verwaltungsapparates bedeuten würde. Im Rahmen einer immer wieder geforderten Verwaltungsvereinfachung könne es bei dieser Bestimmung nicht bleiben. Sie soll daher gestrichen werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt ferner die Streichung des § 8 und eine dieser Streichung entsprechende redaktionelle Änderung des § 7 vor. § 8 stellt die Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, um eine Lehranstalt zur Ausbildung von Masseuren usw. als geeignet ansehen zu können. Diese Vorschrift überschreitet nach Meinung des Vermittlungsausschusses den Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung des Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes. Danach ist der Bundesgesetzgeber im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nur zuständig für „die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe". Vorschriften über die Ausgestaltung der Lehranstalten kann der Bundesgesetzgeber daher nicht erlassen. Nach § 17 der Regierungsvorlage sollten Verstöße gegen das Gesetz nur als eine Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Der Bundestag hat hieraus eine Strafbestimmung gemacht. Der Vermittlungsausschuß glaubt, daß eine Verschärfung des Schutzes der bloßen Berufsbezeichnung nicht geboten erscheint. Er schlägt daher die Wiederherstellung der Regierungsvorlage vor. § 20 enthält außer dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes eine Liste von Erlassen, Landesgesetzen usw., die gleichzeitig außer Kraft treten. Diese Liste muß auf Grund der vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Änderungen des Gesetzes nunmehr ebenfalls geändert werden. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Dr. Menzel Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355, 657, 693, 716). Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 17. Oktober 1958 in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin verabschiedet. Gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes bedarf der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrates. Mit Schreiben vom 17. Oktober 1958 hat der Präsident des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf an den Bundesrat übersandt. Der Bundesrat hat in seiner 198. Sitzung vom 14. November 1958 die Zustimmung verweigert. Er hat jedoch in einem Schreiben vom gleichen Tage an den Herrn Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht, daß er die Grundgedanken des Gesetzes billige, und eine spätere Zustimmung des Bundesrates für den Fall in Aussicht gestellt, daß einige von ihm vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes berücksichtigt würden. Daraufhin hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 28. November 1958 gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, da nach ihrer Meinung der Erlaß des Gesetzes im Interesse des öffentlichen Gesundheitswesens dringend erforderlich sei. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 1958 den dem Hohen Hause vorliegenden Vermittlungsvorschlag beschlossen. Die erste Änderung wird für § 2 Abs. 2 Satz 2 vorgeschlagen. § 2 des Gesetzentwurfs regelt die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin. Nach Abs. 2 kann diese Erlaubnis auch an Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen. Insoweit besteht Einmütigkeit. Der Bundesrat beanstandet jedoch die weitere Vorschrift, daß diese Erlaubnis nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern erteilt oder versagt werden könne. Der Vermittlungsausschuß schlägt die Streichung dieses Satzes vor in der Erwägung, daß durch die Einschaltung des Bundesinnenministers eine Art Mischverwaltung entstehen könne, die nach dem Grundgesetz nicht zulässig sei. Hinzu komme, daß die Beteiligung des Bundesinnenministers an Einzelfällen eine außerordentliche Belastung des Verwaltungsapparats bedeuten würde. Im Rahmen einer immer wieder geforderten Verwaltungsvereinfachung könne es bei dieser Bestimmung nicht bleiben. Sie soll daher gestrichen werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt ferner die Streichung des § 8 und eine dieser Streichung entsprechende redaktionelle Änderung des § 7 vor. § 8 stellt die Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, um eine Lehranstalt zur Ausbildung medizinisch-technischer Assistentinnen als geeignet ansehen zu können. Diese Vorschrift überschreitet nach Meinung des Vermittlungsausschusses den Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung des Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes. Danach ist der Bundesgesetzgeber im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nur zuständig für „die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe". Vorschriften über die Ausgestaltung der Lehranstalten kann der Bundesgesetzgeber daher nicht erlassen. In § 10 Abs. 2 wird der Bundesminister des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnungen, mit Zustimmung des Bundesrates, die Zulassung zur Teilnahme an einem Lehrgang, die Ausbildung und Prüfung zu regeln. Der Vermittlungsausschuß hat der Auffassung des Bundesrates zugestimmt, daß diese Er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1958 2997 mächtigung dem Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes widersprechen würde, soweit es sich um „die Zulassung zur Teilnahme an einem Lehrgang" handelt. Daher wird die Streichung dieses Satzteils vorgeschlagen. Nach § 12 sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten in der humanen Medizin nur Personen zugelassen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes besitzen. Diese Vorschrift soll jedoch nach § 13 Abs. 2 keine Anwendung finden auf Personen, die die im § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung ausüben. Hier schlägt der Vermittlungsausschuß die Streichung der Worte „in der Praxis" vor. Damit soll die Vorschrift des § 13 Abs. 2 nicht nur Anwendung finden auf die Ausübung des Berufs bei einem einzelnen Arzt, sondern auch innerhalb eines Krankenhauses. Das gleiche gilt hinsichtlich der Ausübung bei einem Tierarzt. Die Regierungsvorlage vom 30. November 1957 bewertet die Verstöße gegen das Gesetz gemäß § 18 als Ordnungswidrigkeiten. Der Bundestag hat in Abänderung der Regierungsvorlage die unberechtigte Führung der Berufsbezeichnung „medizinischtechnische Assistentin" zu einer mit Gefängnis oder Geldstrafe zu ahndenden Straftat gemacht. Nach der Fassung des Gesetzes in der dritten Lesung ist daher die unberechtigte Führung der Berufsbezeichnung eine strafbare Handlung, die verbotene Ausübung der Tätigkeit aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Widerspruch mußte beseitigt werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt daher vor, § 18 der Regierungsvorlage wiederherzustellen mit der Maßgabe, daß eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 DM geahndet werden kann. In § 18 Abs. 2 (bisher § 19 Abs. 2) ist die Frist für die Anerkennung der bisherigen Lehranstalten um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Nach Wegfall des bisherigen § 8 muß auch der § 19 Abs. 1 (bisher § 20 Abs. 1) gestrichen werden. Der § 22 (bisher § 23) mußte nach der Streichung der Worte „die Zulassung zur Teilnahme an einem Lehrgang" in § 10 Abs. 2 neu gefaßt werden. Nach § 22 Abs. 2 sollen § 12 Abs. 1 und 3 und § 13 erst am 1. Januar 1962 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Dr. Menzel Anlage 4 Umdruck 192 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksachen 596, 678, zu 678). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 10. Dezember 1958 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksachen 665, 697). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In§ 3 a) werden in Absatz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen, b) wird Absatz 2 gestrichen. 2. § 5 a erhält folgende Fassung: „§ 5a Soweit bei Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dein Bundesentschädigungsgesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistungen davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, so bleiben die Erhöhungsbeträge, die auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Erhöhungsbeträge sind ferner bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe nicht zu berücksichtigen." Bonn, den 11. Dezember 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 195 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksachen 597, 679, zu 679). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1958 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Lenz (Trossingen), Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Bucher, Dr. Starke, Dr. Dahlgrün, Dr. Atzenroth, Köhler zur Abstimmung über das 1. Rentenanpassungsgesetz. 2998 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1958 Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat aus tiefstem sozialem Verantwortungsbewußtsein, mit dem Mut zur Unpopularität, die Rentenreformgesetze abgelehnt; sie war der Überzeugung, daß darin den gegenwärtigen und zukünftigen Rentenempfängern vor der Bundestagswahl Versprechungen für die Zukunft gemacht wurden, die nach der vorauszuberechnenden Aufzehrung der Vermögen der Versicherungsträger selbst bei überhöhten Zuschüssen des Bundes und übermäßiger Belastung der arbeitenden Bevölkerung durch Erhöhung der Beiträge nicht eingelöst werden können. Unterdessen hat sich diese Erkenntnis in immer weiterem Umfang durchgesetzt, und die Bundesregierung selbst meldet schon in ihrem 1. Sozialbericht vom Herbst 1958 Bedenken gegen die Folgen der Anpassungsautomatik an. Die Unterzeichneten wissen sich insoweit mit der Grundauffassung der Fraktion der Freien Demokratischen Partei zu dieser Frage völlig einer Meinung und sie erklären ausdrücklich, daß sie den Ausführungen der Sprecherin der Fraktion zu dem 1. Rentenanpassungsgesetz in vollem Umfang zustimmen, sie haben sich jedoch trotzdem — auch im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzministers in seiner Haushaltsrede — nicht dazu durchringen können, dem Rentenanpassungsgesetz ihre Zustimmung zu geben. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Schütz (München) zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (Drucksachen 619, 696). Die SPD-Fraktion hat unter Drucksache 619 einen Antrag über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 vorgelegt. Der Sozialpolitische Ausschuß hat in seinen Sitzungen vom 20. und 21. November die Vorlage beraten. Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Für die Entscheidung des Ausschusses waren folgende Gesichtspunkte maßgebend. Der Ausschuß hat sich in den erwähnten Sitzungen, wie der Herr Kollege Büttner in seinem Bericht über die Beschlüsse des Ausschusses zur Drucksache 697 betreffend das 1. Rentenanpassungsgesetz dargelegt hat, für die Vorlage der Bundesregierung ausgesprochen. Wenn Sie sich die Motive ansehen, die für den Beschluß, die laufenden Renten nicht rückwirkend, sondern erst ab 1. Januar 1959 zu erhöhen, maßgebend waren, so werden Sie sicher verstehen, daß mit diesem Beschluß zugleich die Ablehnung des Antrags der SPD — Drucksache 619 — verbunden sein mußte. Die Ausschußmehrheit sieht in dem Antrag der Fraktion der SPD im Ergebnis eine Anpassung der Renten mit Wirkung vom 1. Januar 1958. Die Besonderheit der von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen Anpassung liegt darin, daß diese Anpassung auf eine besondere Art berechnet und in Form einer einmaligen Zahlung ausgezahlt wird. Die Mehrheit des Ausschusses ließ sich bei der Ablehnung dieses Antrags im wesentlichen von den gleichen Überlegungen leiten, die in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs in diesem Hohen Hause von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion dargelegt worden sind. Diese Überlegungen decken sich im wesentlichen auch mit den Darlegungen der Bundesregierung, die sie in diesem Hohen Hause gemacht hat. Die derzeit überschaubare Finanzlage der Rentenversicherungen gebietet, nichts zu unternehmen, was die Leistungsfähigkeit der Versicherungsträger gefährden konnte. Unter den derzeitigen Umständen muß nach Ansicht der Ausschußmehrheit das Bestreben mehr darauf gerichtet sein, die Gleichmäßig-knit der Leistungen und Leistungsverbesserungen für die Zukunft sicherzustellen, als Leistungen für die Vergangenheit zu bewilligen. Es wurde von keiner Seite bestritten, daß sich auf Grund der derzeitigen Unterlagen keine in jeder Hinsicht zuverlässigen Voraussagen über die Entwicklung der Finanzen der Versicherungsträger machen lassen. Aus der Tatsache, daß augenblicklich die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, zu schließen, daß man eine rückwirkende Anpassung wagen könne, ist nach Auffassung der Mehrheit der Ausschußmitglieder sehr bedenklich. Gerade weil zur Zeit keine zuverlässigen Voraussagen möglich seien, sei die Entscheidung über die Anpassung — die schließlich eine fortdauernde Belastung mit sich bringt — mit besonderer Vorsicht zu treffen. Ein Teil der Ausschußmitglieder war der Auffassung, daß sich die rückwirkende Anpassung aus der Verpflichtung des Gesetzgebers ergebe, die Renten bei Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage anzupassen. Die rückwirkende Anpassung — so argumentierten diese Mitglieder des Ausschusses —, d. h. die volle Anpassung, dürfe nur dann unterbleiben, wenn zwingende volkswirtschaftliche oder finanzielle Gründe dagegen sprächen. Die Mehrheit des Ausschusses war demgegenüber der Überzeugung, daß die Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage nur der konkrete gesetzgeberische Anlaß für die Anpassung sei. Der Maßstab für diese Anpassung aber, so gehe aus § 1272 einwandfrei und zwingend hervor, seien die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen. Daraus ergebe sich, daß sich der Gesetzgeber bei der Anpassung ganz entscheidend, wenn nicht sogar zwingend, von den volkswirtschaftlichen und finanziellen Tatbeständen leiten lassen müsse. Diese letzteren sprächen nach Ansicht der Mehrheit, wie ich eingangs schon erwähnte, dafür, die Anpassung mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen. Aus diesen Gründen schlägt der Ausschuß vor, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Stingl, ich will nur einen Satz aus dem Sozialbericht der Bundesregierung zitieren, um Ihnen die Hintergründe aufzuzeigen. Es handelt sich gar nicht so sehr um die Finanzlage der Rentenversicherung, es geht vielmehr darum: wenn man in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten anpaßt, muß man natürlich auch die Rente in der knappschaftlichen Rentenversicherung anpassen. Dazu sagt der Sozialbericht wörtlich: „Die Aufbringung der Mittel für die rückwirkende Anpassung der knappschaftlichen Renten würde daher zu haushaltsmäßigen Schwierigkeiten für den Bund führen."
    Das ist also der entscheidende Punkt. Sie führen zur Begründung Ihrer Haltung die Finanzlage der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nur an, weil sie aus Gründen, die im Zusammenhang mit ihrer allgemeinen Haushaltspolitik stehen, die Mittel für die Anpassung der knappschaftlichen Renten in Höhe von 95 Millionen DM einsparen wollen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Stingl: Das sagen Sie wider besseres Wissen!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen? — Ich rufe auf: §§ 1, — 2, —3, — 4, — Einleitung und Überschrift; Drucksache 619 steht zur Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe!— Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Äußerung des Staatssekretärs Dr. Claus-sen (Drucksache 721).
Wer begründet den Antrag? — Herr Abgeordneter Frehsee!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir persönlich leid, Sie unter diesem letzten Punkt der Tagesordnung der heutigen, letzten Sitzung des Bundestages vor Weihnachten namens der Fraktion der SPD noch mit einem Vorfall befassen zu müssen, der unsere tiefste Besorgnis erregt. Sie können aber sicher sein, daß ich mich bemühen werde, das in einer Weise zu tun, die nicht nur der Würde dieses Hauses, sondern auch diesem Zeitpunkt gerecht zu werden versucht.
    In der Ausgabe eines, wie man hier immer sagt, bekannten Nachrichtenmagazins vom 26. November ist ein sehr ausführlicher Artikel erschienen, der sich mit den verschiedenen Möglichkeiten und Vorschlägen für die Krankenversicherungsreform befaßt. In diesem Artikel heißt es — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Der deutsche Arbeiter, sagt Claussen, werde von Sozialromantikern und Gewerkschaften über Gebühr idealisiert; in Wirklichkeit gehöre der Arbeiter zur indifferenten, labilen Masse, die darauf spekuliere, jeden Vorteil auszunützen.

    (Pfui-Rufe und weitere Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir sind zutiefst betroffen ob dieser unglaublichen Äußerung des Herrn Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, des höchsten Beamten in dem Bundesministerium, das für die Gestaltung der sozialen Ordnung in unserem Volk zuständig und verantwortlich ist. Während alle Welt voller Bewunderung ist über die Leistungen der deutschen Arbeiterschaft seit dem Zusammenbruch von 1945

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    und über den Anteil, den die deutsche Arbeiterschaft am Wiederaufbau unseres damals total zerschlagenen Staates und unserer zerschlagenen Wirtschaft gehabt hat, spricht Herr Dr. Claussen von einer indifferenten, labilen Masse.

    (Pfui-Rufe von der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Der Spiegel!)

    — Nun ja, wie der Spiegel berichtet. Gut, wir werden hören.

    (Abg. Rasner: Sie glauben jedes Wort, das im Spiegel steht!)

    — Ich komme darauf, Herr Rasner.
    Indifferent sei die deutsche Arbeiterschaft? Nun, sie beweist ja wohl bei allen Wahlen, die wir in diesem Staat haben, daß sie nicht indifferent ist, sondern daß sie Verantwortungsbewußtsein und politisches Verantwortungsgefühl hat. Ich glaube, die Wahlen in Berlin vom vergangenen Sonntag haben das wieder einmal bewiesen. Dieses Ergebnis ist doch mit einem sehr großen Anteil der Stimmen der Arbeiterschaft von Berlin zustande gekommen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie hat auch in der Vergangenheit nach 1945 bei allen Gelegenheiten immer wieder bewiesen, daß sie nicht indifferent ist, sondern für die Sache der Freiheit einsteht.
    Und labil sei die deutsche Arbeiterschaft? Nun, auch das hat die Geschichte ja wohl bewiesen, daß sich in Krisenzeiten und in vielen Notzeiten unserer Geschichte die Arbeiterschaft stabiler erwiesen hat als andere Schichten unseres Volkes.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1958 2987
    Frehsee
    Und die deutsche Arbeiterschaft spekuliere? Spekulanten seien die deutschen Arbeiter? Waren sie Spekulanten, als sie nach 1945 wieder darangingen, aus den Trümmern und aus dem Schutt für einen Arbeitslohn, für den sie sich zu jener Zeit zwei amerikanische Zigaretten am Tag kaufen konnten, wieder aufzubauen? Haben sie da spekuliert? Haben sie vielleicht an Aktien und an die Beteiligung an Unternehmen gedacht? Das ist eine Beleidigung der deutschen Arbeiterschaft.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Seit Bismarcks Zeiten ist eine solche Äußerung eines verantwortlichen hohen — des höchsten! —Beamten eines Arbeits- und Sozialministeriums nicht geschehen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sie stimmt ja gar nicht! — Das hat der Spiegel geschrieben! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

    — Ob sie gefallen ist, werden wir hören. Deswegen haben wir ja auch den Antrag gestellt.

    (Abg. Rasner: Dann können Sie ihn nicht vorher verurteilen!)

    Wir werden hören, inwieweit dieser Bericht den
    Tatsachen entspricht. Ich bemühe mich, nicht zu
    polemisieren und nicht Propagandareden zu halten.

    (Oh-Rufe bei der CDU/CSU.)

    Ich spreche hier aus Sorge um das Leben und den Inhalt unserer noch im Werden begriffenen jungen Demokratie.

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

    Eine solche Geisteshaltung, wenn sie tatsächlich der Fall sein sollte

    (lebhafte Zurufe von der CDU/CSU: Ja, wenn!)

    — um das zu klären, deswegen verhandeln wir jetzt —,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann fragen Sie erst und warten Sie die Antwort ab!)

    würde einen Mann in einem so hohen Amt in diesem Staat disqualifizieren. Ein Staatssekretär muß ein abgewogenes Urteil haben. Wenn er es nicht hat, ist er nicht qualifiziert für das Amt eines Staatssekretärs.

    (Beifall hei der SPD. — Abg. Arndgen: Das hätte ich ausgerechnet von Ihnen nicht erwartet, Herr Frehsee!)

    Ausgerechnet er sollte sich nicht auf das Spiegel-Parkett begeben.
    Sie halten mir jetzt entgegen, ich legte zuviel Gewicht auf diese Äußerung im Spiegel. Nun, meine Damen und Herren, der Staatssekretär hat doch sicherlich in vielen, vielen Stunden dem Spiegel zur Verfügung gestanden und mit ihm über diese Dinge gesprochen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ach was!)

    Nun, ich gebe das zurück. Wir haben schließlich 14 Tage seit der Veröffentlichung dieses Artikels
    gewartet, ehe wir konkret dazu Stellung genommen haben. Wir haben wirklich erwartet, daß Herr Staatssekretär Dr. Claussen selber berichtigt und dementiert. Wir haben auch erwartet, daß der Herr Bundesminister ein klärendes Wort über diese ungeheuerliche Äußerung seines höchsten Beamten sagt. Aber das ist nicht geschehen, und deswegen haben wir vorgestern diesen Antrag eingebracht. Die Sache ist mit der gestern in der Presse veröffentlichten Stellungnahme — der Erklärung, daß alles maßlos übertrieben sei und jener Artikel von Entstellungen strotze — nicht erledigt; das genügt nicht, und es ist auch zu spät.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wieso?)

    Ich möchte darauf hinweisen, daß wir 14 Tage gewartet haben. Selbst als in der zweiten Ausgabe nach der hier angezogenen Ausgabe eine Reihe von Lesern des „Spiegel" sich dazu geäußert hatten, ist immer noch keine Stellungnahme des Herrn Staatssekretärs erfolgt. Meine Damen und Herren, nun ist es Zeit zu dieser Stellungnahme.
    Wir halten eine Klärung dieses Vorfalls für dringend erforderlich im Interesse der weiteren Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit ist natürlich gestört, und das Vertrauen in den Herrn Staatssekretär ist erschüttert.
    Meine Damen und Herren, von einer „labilen und indifferenten Masse" zu sprechen als Staatssekretär der Regierung, deren Chef doch von der politischen und menschlichen Reife des deutschen Arbeiters gesprochen hat — ich habe diese Stelle schon ein andermal zitiert, ich möchte das heute nicht wiederholen —, ist einfach unglaublich, und es ist untragbar, auf dieser Basis zusammenzuarbeiten. Es kann in diesem Hause wirklich niemand geben — es kann niemand geben! —, der ehrlich bestreiten könnte, daß die Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Herrn Staatssekretär Dr. Claussen erheblich gestört ist.

    (Abg. Arndgen: Nur weil der Spiegel etwas geschrieben hat?)

    Was nun die Weiterbehandlung dieser Angelegenheit betrifft, so verzichte ich in diesem Augenblick darauf, Anträge auf Ausschußüberweisung oder ähnliches zu stellen. Wir behalten uns vor, Anträge auf Grund dessen, was wir vermutlich jetzt als Entgegnung auf diese Ausführungen hören werden, noch im Verlauf dieser Debatte zu stellen.

    (Beifall bei der SPD.)