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ID0305301700

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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 71. Geburtstag des Abg. Nieberg 2909 A Erweiterung der Tagesordnung 2909 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Frenzel, Dr. Böhm, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache 706) — Erste Beratung — . 2909 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Drucksache 650) — Fortsetzung der ersten Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2909 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 2920 B Lenz (Trossingen) (FDP) 2929 B Niederalt (CDU/CSU) 2933 B Dr. Schild (DP) . . . . . . 2938 A Etzel, Bundesminister 2942 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 690) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 2943 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung und Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 366); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 695); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 631) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) 2944 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 2945 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . 2945 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 700) — Zweite und dritte Beratung — Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . . 2946 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 705) — Erste, zweite und dritte Beratung — 2947 B Entwurf eines Gesetzes zu den internationalen Betäubungsmittel-Protokollen von 1946, 1948 und 1953 (Drucksachen 453, zu 453) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 701) — Zweite und dritte Beratung — 2947 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. 11. 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eid- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 genossenschaft (Drucksache 524); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 689) — Zweite und dritte Beratung — 2947 D Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 688) Junghans (SPD) . . . . . . . 2948 B Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) ; Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 714) 2948 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung bundeseigener Grundstücke im Bereich Alter Postplatz, Rotebühl- und Fritz-Elsas-Straße in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 694) . . . . 2948 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Kriegsopferversorgung (Drucksache 621) . . 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen 2949 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 2909 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 12. Birkelbach 12. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dr. Eckhardt 12. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engelbrecht-Greve 12. 12. Even (Köln) 11. 12. Faller 11. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Furler 12. 12. Heinrich 31. 12. Höfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 12. 12. Keuning 11. 12. Kiesinger 12. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühn (Köln) 11. 12. Leber 12. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Margulies 13. 12. Mengelkamp 15. 12. Müser 13. 12. Neubauer 12. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 13. 12. Reitzner 31. 12. Richarts 12. 12. Scheel 13. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 12. Schneider (Hamburg) 12. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 13. 12. Frau Dr. Steinbiß 12. 12. Storch 12. 12. Frau Strobel 12. 12. Dr. Wahl 13. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Winkelheide 11. 12. Wullenhaupt 11. 12. Anlage 2 Umdruck 194 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Zühlke und Dr. Lindenberg zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (2. ÄndG ASpG) (Drucksachen 484, 690). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 5 wird Buchstabe c (Einfügung in § 5 Abs. 4 des Altsparergesetzes) gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1958 Seuffert Scharnberg Zühlke Dr. Lindenberg Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Pohle zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kriegsopferversorgung (Drucksache 621). Die tiefe Enttäuschung, die sich in den Kreisen der Kriegsopfer nach den Erklärungen des Herrn Bundesministers Blank über seine Vorstellungen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung gezeigt hat, ist in diesem Jahr nicht mehr zu beheben. Es ist seitens der Bundesregierung weder der Versuch gemacht worden, im Wege einer Überbrückungszahlung dem veränderten Preisgefüge seit Verabschiedung der 6. Novelle zum BVG zu begegnen, noch kann mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung in nächster Zeit gerechnet werden. Unter diesen Umständen muß der Bundestag initiativ werden. Mit der Vorlage des Antrages Drucksache 621 soll bewirkt werden, daß der Bundestag die Regierung auffordert, eine Vorlage über eine Überbrückungszahlung einzubringen. Der Termin, der in dem Antrag gesetzt ist, wird nicht innegehalten werden können, doch erwarten meine Freunde, daß der Kriegsopferausschuß und der Bundestag sich mit einem Termin bis spätestens 30. Januar 1958 einverstanden erklären. Die Bundesregierung ist in der dritten Legislaturperiode jetzt über ein Jahr im Amt. Nach der Regierungserklärung soll das Werk der Sozialreform fortgeführt werden. Ein Jahr hindurch hat man wirklich Zeit und Gelegenheit gehabt, für das Gebiet der Kriegsopferversorgung innerhalb der Sozialreform Gedanken und Vorstellungen zu entwickeln, die jetzt in einer Gesetzesvorlage ihren Niederschlag finden müssen. Diese Vorlage erwarten wir spätestens zum Ausklang des ersten Vierteljahres 1959. Wir hoffen zuversichtlich, daß sich der Bundestag in seiner Mehrheit diesen unseren Vorstellungen anschließt. In Kriegsopferfragen bedarf es keiner großen Worte. Es bedarf der menschlichen Anteilnahme mit unserem leidenden Bruder, der Hilfe für die Witwen und die Waisen. Wir haben hier die Hilfsmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Diesem Ziele dient der Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion. Ich bitte um Ihre Zustimmung, daß er dem Kriegsopferausschuß überwiesen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
    Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

    (Drucksache 631).

    Berichterstatter zum ersten Punkt ist der Abgeordnete Kuntscher. Er hat einen schriftlichen Bericht vorgelegt, wofür ich ihm danke. Wir können damit in die Beratung eintreten. Den Antrag des Ausschusses finden Sie auf Drucksache 695 Seite 2. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Zühlke.


Rede von Ernst Zühlke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Die Bundestagsfraktion der SPD hat die Bundesregierung schon am 7. Mai 1958 in einem Antrag ersucht, bis zum 1. September 1958 den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz vorzulegen. Dieser Antrag wurde damals nach unserer Meinung völlig unnötig dem Ausschuß überwiesen. Heute befaßt sich nun der Bundestag mit diesem Antrag und den Beschlüssen des Ausschusses. Das Ergebnis der Ausschußbeschlüsse entspricht nicht ganz unseren Vorstellungen. Die Mitglieder der CDU und CSU im Lastenausgleichsausschuß beschränkten sich auf ein Ersuchen an die Bundesregierung, Vorschläge bis zum Frühjahr 1959 zu machen. Ich möchte zu unseren Anträgen noch folgendes sagen. Wir haben das Ziel verfolgt, die Fristen für die Entrichtung von Lastenausgleichsabgaben zum Zwecke einer schnelleren Erfüllung der Ausgleichsleistungen dort, wo das ohne Härten möglich ist, zu verkürzen und die sonstigen Bedingungen zu vereinfachen.
Begründung: Schon im Herbst 1954 hat die Bundesregierung die Beschleunigung des Lastenausgleichs zugesagt. Zwar steht in diesem Jahr durch Mittel des Kapitalmarktes eine halbe Milliarde D-Mark zusätzlich zur Verfügung. Dennoch reicht dieser Betrag für eine beschleunigte Abwicklung nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, daß wirtschaftlich sehr gut fundierte Abgabepflichtige durchaus in der Lage wären, unter Anrechnung auf die letzten Laufjahre erhöhte Abgaberaten zu zahlen. Nach dem Bericht der Bundesministerien für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte und der Finanzen, der als Anlage zum Schriftlichen Bericht vorliegt, haben von der vorzeitigen freiwilligen Ablösung der Abgabeschuld nur 9 % aller Vermögensabgabepflichtigen, 18 % aller Hypothekengewinnabgabepflichtigen und 12 % aller Kreditgewinnabgabepflichtigen Gebrauch gemacht. Hier handelt es sich um einen Personenkreis mit überwiegend geringeren Abgabeverpflichtungen. Wenn hier keine gesetzliche Veränderung eintritt, werden die Geschädigten, die die Heimat und all ihren Besitz verloren haben, noch bis zum Jahre 1978, also 30 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, warten müssen.
Ich wiederhole jetzt einige Gedanken, die immer wieder auch in der Öffentlichkeit herausgestellt werden. Viele der Geschädigten sind schon
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 2945
Zühlke
jetzt darüber hinweggestorben; viele werden noch sterben, ohne den Ausgleich ihrer materiellen Verluste zu erleben. Es war in der Tat einmal an die Umverteilung der erhalten gebliebenen Vermögen gedacht. Gesetzlich ist der Begriff der Vermögensabgabe noch vorhanden, doch es ist keine echte Vermögensumschichtung oder Vermögensabgabe; denn in Wahrheit zahlt bei uns der Verbraucher ganz allgemein mit Konsumverzicht die Vermögensabgabe zum Lastenausgleich.

(Zustimmung bei der SPD.)

Denn sie ist in den Kreisen der Erzeuger als Kosten einkalkuliert.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ferner war in unserem Antrag hervorgehoben, und ich will das noch einmal betonen: Die SPD-Bundestagsfraktion hält weiterhin an einer Anhebung der Unterhaltshilfesätze fest, an einer Verbesserung der Bestimmungen über die Verrechnung zwischen Unterhaltshilfe und sonstigen Einkünften, an einer Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen zwischen Unterhaltshilfe und Hauptentschädigung.
Wie außerdem aus dem Bericht des Bundesministeriums zu ersehen ist, steht noch eine Regelung betreffend die Ersatzeinheitsbewertung aus. Der Bericht sagt: „Es kann damit gerechnet werden, daß das Bundeskabinett im Frühjahr des kommenden Jahres die Rechtsverordnungen vorlegen wird, um die Feststellungen bestimmter Fakten durchführen zu können." Dadurch ist die im Feststellungsgesetz enthaltene Voraussetzung für die Entschädigung heute noch nicht abgeschlossen.
Es wird von der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, daß sich Beirat und Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt in ihren letzten Sitzungen mit der Verwendung von Mitteln für das Rechnungsjahr 1959 jetzt schon befaßt haben und die vorhandenen Mittel rechtzeitig verteilen werden. Die Anspruchsberechtigten aus dem Lastenausgleich bleiben nach dem Verhalten der Mehrheit des Lastenausgleichsausschusses weiterhin in der Ungewißheit, wann ihre berechtigten Wünsche in Erfüllung gehen werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch in Zukunft bemühen, eine Verbesserung des Lastenausgleichs zu erreichen. Sie hofft dabei auf die Unterstützung derjenigen, die heute noch keine Veränderung zugunsten der Geschädigten durchführen wollen. Trotz dieser Tatsache werden wir dem Ausschußantrag unsere Zustimmung nicht verweigern.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Rutschke.