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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gockeln 2881 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Diel (Burg Leyen) und Kunst 2881 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) — Einbringung — 2882 A Etzel, Bundesminister 2882 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses) (Drucksache 595, 635) — Zweite und dritte Beratung — 2896 D Wehr (SPD) . . . 2897 A, 2898 A, 2899 A Hartmann, Staatssekretär . 2897 D, 2899 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . 2898 C, 2902 C Margulies (FDP) 2899 D Kalbitzer (SPD) . . . . . 2901 C, 2903 A Dr. von Merkatz, Bundesminister . 2903 A Dr. Serres (CDU/CSU) 2903 B Nächste Sitzung 2904 C Anlagen 2905 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 51. Sitzung Seite I und Seite 2827 (A, C) statt „Eisenmann (DP)": Eisenmann (FDP). Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abg,eordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Berlin 9. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Blöcker 9. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Deist 9. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dowidat 9. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Even (Köln) 10. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Gleissner (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Häfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühlthau 9. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Mattick 9. 12. Mengelkamp 15. 12. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Reitzner 31. 12. Ruland 10. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 9. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Dr. Wahl 13. 12. Walpert 9. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Frau Welter (Aachen) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 184 (neu) Änderungsantrag zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Deutschen Zolltarif 1959 werden alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abgerundet. 2. In § 3 des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes a) werden in Absatz 1 im ersten Halbsatz die Worte „wird ermächtigt" durch das Wort „hat" ersetzt; b) wird Absatz 1 Nr. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht t Anlage 3 Umdruck 190 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Löhr und Margulies zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: In dem Entwurf des Deutschen Zolltarifs 1959 wird in der Tarifnr. 76.01 die Anmerkung zu Tarifnr. 76.01-B-1 wie folgt geändert: 1. Das Wort „Anmerkung" wird geändert in ,,Anmerkungen." 2. Vor den Text der Anmerkung wird gesetzt: „1.". 3. Hinter die 1. Anmerkung wird folgende 2. Anmerkung angefügt: „2. Rohaluminium, nicht legiert, bis zu einer Gesamtmenge von 40 000 t in der Zeit vom 1. Januar 1959 bis 31. Dezember 1959 frei frei Von der Kontingentsmenge dürfen in den einzelnen Kalendervierteljahren nicht mehr als je 10 000 t zollfrei eingeführt werden. Die Vierteljahrsmengen sind vorweg um die Mengen zu ermäßigen, die im jeweils vorletzten Kalendervierteljahr zu Zollveredelungsverkehren abgefertigt worden sind. Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig." Bonn, den 9. Dezember 1958 Dr. Löhr Margulies Anlage 4 Umdruck 191 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag erinnert daran, daß er in seiner Entschließung vom 5. Juli 1959 zu den Verträgen vom 25. März 1959 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft die Erwartung ausgesprochen hat, daß eine Assoziierung dritter Länder in Form einer Freihandelszone erfolgt. 2. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Errichtung der Freihandelszone nicht, wie vorgesehen, am 1. Januar 1959 zusammen mit der ersten Zollsenkung als Folge des EWG-Vertrages zustandekommt und daß bisher keine Grundlage für eine Verständigung der Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) über die Errichtung einer solchen Freihandelszone ersichtlich ist. 2906 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, daß durch multilaterale Vereinbarung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Form einer Freihandelszone herbeigeführt und so die wirtschaftliche Spaltung Europas verhindert wird. Bonn, den 9. Dezember 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Regling zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 618) *). Durch Gesetz vom 27. Juni 1951 sind Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe von 100 DM steuerfrei gestellt, vorher galten ähnliche Bestimmungen über verschiedene Verwaltungsanordnungen. Seitdem ist mehrfach versucht worden, die Steuerfreiheit auf 200 DM zu erhöhen. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, und zwar nicht aus fiskalischen Gründen, sondern vielmehr um der steuerlichen Gerechtigkeit willen. Die Behauptung, daß Weihnachtsgratifikationen schon zur Regelleistung gehören, kann keineswegs durch amtliche Zahlen bestätigt werden. Vielmehr muß man davon ausgehen, daß nur in einigen Branchen regelmäßig Weihnachtsgratifikationen gewährt werden. Nicht zu unrecht wird von denjenigen, die nicht in den Genuß von Weihnachtszuwendungen kommen, hervorgehoben, daß zu den Geschenken des Betriebes noch das Geschenk des Staates hinzukommt. Weihnachtszuwendungen sind entweder zusätzliche Entgelte, also eine Anerkennung für geleistete Arbeit oder sie sind eine Beihilfe wegen vermehrter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest. Das dürfte wohl in den letzten Jahren der häufigere Anlaß zur Zahlung solcher Zuwendungen gewesen sein. Betrachten wir es so, dann werden tatsächlich diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine Zuwendungen erhalten können, besonders benachteiligt. Tatsache ist aber, daß der Weihnachtsmonat zwangsläufig zu vermehrten Geldausgaben Anlaß gibt. Und hier wollen wir mit unserem Antrag 618 helfen, indem wir beantragen, den § 3 Abs. 17 des Einkommensteuergesetzes neu zu fassen. Wir wollen also für den Monat Dezember einen Freibetrag von 200 DM für alle Arbeitnehmer, statt der bisher nur für Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 DM geltenden Steuerfreiheit. Damit würden alle Steuerpflichtigen, auch wenn sie keine Weihnachtsgratifikationen erhalten, zu Weihnachten zumindest einen bescheidenen zusätzlichen Betrag in ihrer Lohntüte vorfinden. Falls Bedenken wegen des Steuerausfalls aufkommen sollten, so darf ich wohl sagen, daß über *) Vgl. 51. Sitzung Seite 2873 D die Höhe heute niemand in der Lage ist etwas Endgültiges zu sagen. Aber der Ausfall kann nicht so hoch werden, als daß er nicht durch das bisherige Mehraufkommen an Steuern aufgefangen werden könnte. Bonn, den 27. November 1958 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 27:) Ich frage die Bundesregierung, ob anläßlich der Auflösung der Krankenbuchlager eine allgemeine Überprüfung der Renten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene angeordnet worden ist. Wenn ja, was ist der Anlaß hierzu, und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Anordnung? Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Versorgungsbehörden in den Jahren nach dem Kriege Millionen von Versorgungsanträgen zu bearbeiten und später nach dem Bundesversorgungsgesetz umzustellen hatten. Diese Aufgabe mußte in kürzester Zeit durchgeführt werden, um den Kriegsopfern, die zum größten Teil auf ihre Versorgungsbezüge angewiesen waren, möglichst schnell zu helfen. Sie war, wie wiederholt betont und anerkannt worden ist, nur unter stärkster Beanspruchung des Personals und unter schwierigsten Arbeitsverhältnissen zu bewältigen. Die Entscheidungen konnten sich oft nur auf die Angaben der Antragsteller stützen, weil sonstige Unterlagen damals fehlten und auch nicht zu beschaffen waren. Es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen mehr Fehler unterlaufen mußten, als dies unter normalen Arbeitsverhältnissen der Fall gewesen wäre. Alle Beteiligten, also auch die Länder, die das Bundesversorgungsgesetz durchzuführen haben, waren sich deshalb von jeher darüber einig, daß die Sorgfalt in der Bearbeitung, die damals nicht möglich war, eines Tages nachgeholt werden müsse. Dieser Zeitpunkt war gekommen, als die systematische Ordnung der Krankenurkunden und Eintragungen bei den Krankenbuchlagern abgeschlossen war; damit kann jetzt schnell und zuverlässig auf die wichtigsten Nachweise in Versorgungsangelegenheiten zurückgegriffen werden. Den Versorgungsakten sollen nunmehr nach einem Abrufplan die zugehörigen Krankenurkunden zugeführt werden. Damit werden sich die drei Krankenbuchlager verkleinern und gegebenenfalls zusammengelegt werden können. Die Versorgungsämter werden die eingehenden Urkunden den Versorgungsakten beifügen. Dies hätte keinen Sinn, wenn hierbei nicht geprüft würde, ob sie mit den getroffenen Entscheidungen übereinstimmen. Die Prüfung kann sich allerdings nicht auf die Krankenurkunden beschränken, wenn diese auch in der Regel ihre wichtigste Grundlage bilden werden, sondern sie bezweckt, wie gesagt, allgemein Fehler richtig zu stellen, die bei ordnungsmäßiger Bearbeitung nicht hätten vorkommen dürfen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2907 Es handelt sich hier um eine Verwaltungsmaßnahme, die auf der Notwendigkeit beruht, daß öffentliche Ausgaben ordnungsmäßig belegt sein müssen. Sie ist im Einvernehmen mit den Ländern ergangen und wird von ihnen durchgeführt. Als interne Verwaltungsmaßnahme bedarf sie keiner besonderen Rechtsgrundlage. Soweit sich nach außen hin wirkende Änderungen der bisherigen Entscheidungen als notwendig erweisen sollten, müssen sich diese an die bestehenden Vorschriften des Verfahrensgesetzes für die Kriegsopferversorgung halten (§§ 40 bis 42), das für ihre Anwendung genaue, eng umschriebene Voraussetzungen festlegt. Abschließend bemerke ich noch, daß etwaige Berichtigungen sich in vielen Fällen zugunsten der Versorgungsempfänger auswirken werden. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 29) : 1st die Bundesregierung bereit, das System der Arbeiterwochenkarten bei der Deutschen Bundesbahn den Erfordernissen der Fünftagewoche anzupassen und neben der Arbeiterwochenkarte für sechs Tage auch eine Arbeiterwochenkarte für fünf Tage einzuführen? Ist die Bundesregierung außerdem bereit, den Erfordernissen der Kurzarbeiter Rechnung zu tragen und eine Arbeiterwochenkarte für in Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer zu ermöglichen? Gegenwärtig arbeitet die Mehrzahl der Berufstätigen noch an sechs Wochentagen. Die bei einem Teil der Betriebe eingeführte Fünftagewoche hat sich bisher im Samstagverkehr der Deutschen Bundesbahn kaum bemerkbar gemacht. Bislang konnte deshalb der Zugverkehr an den Samstagen nicht eingeschränkt werden. Unter diesen Umständen ist die Bundesbahn — ebenso wie die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen — nicht bereit, heute schon verbilligte Fünftagekarten aufzulegen, die notwendig zu einer Minderung der Einnahmen des Personenverkehrs führen müßten. Die Frage wird aber erneut geprüft werden, wenn die Fünftagewoche allgemein eingeführt ist und die Eisenbahnen damit in die Lage versetzt sind, einen nennenswerten Teil ihrer Betriebsleistungen an den Samstagen einzusparen. Der Berufsverkehr der Eisenbahnen erfordert ständig Zuschüsse. Die Verluste würden wesentlich zunehmen, wenn künftig wieder Kurzarbeiterwochenkarten ausgegeben werden sollten. Falls es sich in Zukunft als notwendig erweist, besonders verbilligte Fahrausweise für Kurzarbeiter auszugeben, wird geprüft werden müssen, in welcher Form den Eisenbahnen die mit einer Tarifsenkung verbundenen Fahrgeldausfälle erstattet werden sollen. Gegenwärtig ist die Zahl der Kurzarbeiter, die auf die Benutzung der Eisenbahn angewiesen sind, verschwindend gering. Die Bundesregierung wird aber das Problem erneut prüfen, wenn die Beschäftigungslage dies erfordert. In Vertretung Dr. Seiermann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 30) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die hinsichtlich des Geländes des Jugendstraflagers Staumühle im Landkreis Paderborn geltend gemachten Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich anzuerkennen, um damit die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung der Beamten und Angestellten des Landes, der jugendlichen Insassen und der in dem dort gelegenen Tbc-Krankenhaus befindlichen Kranken zu schaffen? Das rd. 63 ha große Gelände des Jugendstraflagers Staumühle wird durch den Herrn Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes verwaltet. Er ist über dieses Gelände verfügungsberechtigt. Über etwaige Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen kann daher nur von ihm entschieden werden. Hierbei spielt allerdings die die Zuständigkeit des BMVtdg berührende Frage eine Rolle, ob das Gelände später für militärische Zwecke in Anspruch genommen wird. Hierüber wird zur Zeit mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verhandelt. Vor Abschluß dieser Verhandlungen vermag ich mich daher zu dieser Frage nicht zu äußern. Es wird jedoch auch von meinem Hause angestrebt, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. In Vertretung Dr. Rust
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hellmut Kalbitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion sieht sich anläßlich der Beratung dieses Zolltarifgesetzes veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß die Verhandlungen über die Freihandelszone — in einer für uns beunruhigenden Art und Weise — festgefahren .sind und daß damit Gefahren für die wirtschaftliche und politische Einheit des westlichen Europas her aufbeschworen wenden.

    (Abg. Erler: Sehr wahr!)

    Es erhebt sich die Frage, ob die Zollsenkungen, die jetzt 6 Staaten allein fur sich vornehmen — ohne daß die übrigen Staaten der westlichen Welt in gleicher Weise in die Zollsenkungsaktion einbezogen werden —, nicht zu einer Spaltung führen, die sich unsere Bundesrepublik und ganz Deutschland, wie die Lage in Deutschland heute ist, nicht leisten können.
    Man hat nun in den letzten Tagen etwas von einem Kompromiß gelesen, ohne das es bisher möglich gewesen wäre, letzte Klarheit darüber zu bekommen. Dieses Parlament und die deutsche Öffentlichkeit sind nicht ausreichend darüber informiert, wie es eigentlich zu einem Kompromiß in dieser Frage kommen soll. Man hat gehört, daß auch den Ländern, die nicht zu den sechs der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angehörenden Ländern zählen — also den übrigen Ländern der OEEC, grob gesprochen: dem westlichen Europa —, eine Zollermäßigung angeboten werden soll. Das heißt, diese Zollermäßigung soll gewährt werden, wenn es sich um Zölle handelt, die höher als der sogenannte EWG-Außenzolltarif liegen.
    Wenn diese Nachricht auf Tatsachen beruht, dann ist das Ganze weiter nichts als Augenauswischerei; denn ein solcher Außenzolltarif existiert nicht. Wie wir wissen, kann es ihn frühestens 1960 oder 1961 geben. Dieser „Kompromiß" ist nur eine Umschreibung dafür, daß man den übrigen westlichen Ländern, also z. B. Großbritannien, Skandinavien, Osterreich, der Schweiz ,usw., in Wirklichkeit keine Zollsenkungen zugestehen will. Das einzige Zugeständ-
    2902 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Kalbitzer
    nis — das man machen will, um die wirtschaftliche Spaltung nicht vollends zutage treten zu lasen — besteht darin, daß man sich bereit erklärt, die Handelskontingente — soweit solche bestehen; das ist nur ein minimaler Ausschnitt aus dem gesamten Handelsvclumen — um 10 % zu erweitern. Wir nehmen das zur Kenntnis, erklären aber, daß das ein schwacher Anfang ist.
    Nach dem Entschließungsantrag, der Ihnen auf Umdruck 191 vorliegt, und dem wir zuzustimmen bitten, soll der Bundestag erklären, daß er auf dem Standpunkt beharrt, den er im Sommer 1957 vor Abschluß des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft einmütig eingenommen hat. Mit dem ersten Punkt unseres Entschließungsantrags weisen wir darauf hin, daß der Bundestag sich schon damals, und zwar einmütig, möchte ich betonen, dafür eingesetzt hat, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft möge in einer größeren Gemeinschaft aufgehen, damit es nicht zu einer Diskriminierung und zu einer Spaltung innerhalb Westeuropas komme.
    Im zweiten Punkt des Entschließungsantrags kommt zum Ausdruck, daß man nach allem, was vorliegt, nicht die Hoffnung haben kann — wir sind über ein Jahr vertröstet worden —, daß eine größere Gemeinschaft, die OEEC, die gleichen Zollvorteile wie die EWG bekommt.
    Deshalb sagen wir im dritten Punkt des Entschließungsantrags:
    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, daß durch multilaterale Vereinbarung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Form einer Freihandelszone herbeigeführt und so die wirtschaftliche Spaltung Europas verhindert wird.
    Wir legen besonderen Wert darauf, die Einmütigkeit darüber hervorzuheben, daß es sich um multilaterale Vereinbarungen handeln muß. Daraus soll hervorgehen, wir sind uns klar darüber, daß von den Ländern außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht das eine Land nach dem anderen — Österreich, die Schweiz, Großbritannien, die skandinavischen Länder — gegenüber der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Kreuze kriechen kann, daß wir vielmehr mit allen Partnern in Freundschaft und in gerechter Abwägung der Interessen zu einer gemeinsamen Vereinbarung kommen müssen.
    Wir möchten das Parlament bitten, in allem Ernst die letzten Worte zu bedenken, die besagen, daß wir, wenn es nicht in absehbarer Zeit zu einer solchen Gemeinsamkeit kommt, zu der Spaltung der Welt in Ost und West noch eine zusätzliche Spaltung im Westen Europas haben werden. Sie haben lesen können, daß sich die schwedische Regierung ernsthaft mit dem Gedanken befaßt, die Zölle gegenüber der Bundesrepublik zu erhöhen als Vergeltung dafür, daß wir Schweden gegenüber nicht die gleichen Zollzugeständnisse machen wie gegenüber Frankreich und den übrigen EWG-Ländern. Viele der Anwesenden werden das als eine technische Frage auffassen. Es ist aber eine in technische Formen eingekleidete hochaktuelle politische Frage, nämlich die politische Frage, ob wir als Deutsche nicht alles daransetzen müßten, weitere Aufspaltungen des Westens zu verhindern, damit wir mit möglichster Geschlossenheit dastehen.
    Als kleine Randglosse möchte ich abschließend nur bemerken, daß der Minister, der sich für die Freihandelszone angeblich mit besonderem Nachdruck einsetzt und dafür angeblich sein Letztes tut und kürzlich als Vermittler zwischen den verschiedenen Regierungsmeinungen auftreten wollte, nämlich Herr Professor Erhard, wie an vielen anderen so auch an dieser Debatte wieder nicht teilnimmt. Das kennzeichnet, wie mir scheint, sein wahres Interesse.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, auf Umdruck 191 in Ziffer 1 zweite Zeile zwei Schreibfehler zu berichtigen. Statt 1959 muß es in beiden Fällen 1957 heißen.
Weitere Wortmeldungen? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Löhr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Löhr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion darf ich zu dem Entschließungsantrag auf Umdruck 191 folgendes erklären.
    Die CDU/CSU-Bundeistagsfraktion ist nach wie vor für die Freihandelszone. Die deutsche Bundesregierung hat ihre dahingehenden Bemühungen nie erlahmen lassen, sondern ihre Kräfte darauf konzentriert, die Schaffung der Freihandelszone zu dem vorgesehenen Zeitpunkt, dem 1. Januar 1959, zu ermöglichen. Es ist anders gekommen.
    Meine Fraktion steht auch nach wie vor zu der Entschließung dieses Hohen Hauses vom 5. Juli 1957. Ich darf erklären, daß wir zu dem Entschließungsantrag auf Umdruck 191 grundsätzlich ja sagen werden. Wir bitten aber die antragstellende Fraktion, einer Änderung der Ziffer 2 dahin zuzustimmen, daß an Stelle der negativen Fassung „Der Deutsche Bundestag bedauert" formuliert wird: „Der Deutsche Bundestag hätte gewünscht, daß die Errichtung der Freihandelszone, wie vorgesehen, am 1. Januar 1959 zusammen mit der ersten Zollsenkung als Folge des EWG-Vertrages zustande gekommen wäre"; und dann soll es wie bisher weitergehen.
    Zu Ziffer 3 des Entschließungsantrages darf ich im Namen meiner politischen Freunde folgendes erklären. Wir bitten die antragstellende Fraktion, im Hinblick auf die, ich darf wohl sagen, außerordentlich schwierigen Verhandlungen und ihren derzeitigen Stand im letzten Satz der Ziff. 3 hinter dem Wort „herbeigeführt wird" einen Punkt zu setzen.
    Falls die antragstellende Fraktion mit den von uns gewünschten Änderungen ,einverstanden wäre, würden wir, wie ich im Namen meiner Fraktion erklären darf, dem Entschließungsantrag zustimmen.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2903