Rede:
ID0305007100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3050

  • date_rangeDatum: 26. November 1958

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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
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    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion ist damit einverstanden, daß das Kindergeld von 30 auf 40 DM, also um ein volles Drittel, erhöht wird. Die CDU/ CSU-Fraktion begrüßt es auch, daß das Kindergeld wie bisher vom dritten Kinde an bezahlt werden soll und daß sich die Regierung, wie es in der Begründung ausdrücklich heißt, damit zum Gedanken der Selbstvorsorge und der Selbstverantwortung bekennt. Ich freue mich, daß der Herr Bundesarbeitsminister dieses unser Grundprinzip soeben erneut bekräftigt hat.
    Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die wirtschaftliche Lage der kinderreichen Familien weiter zu erleichtern. Wir sind überzeugt, daß wir mit dieser Erhöhung des Kindergeldes um ein volles Drittel eine wirksame Hilfe leisten, so daß wohl niemand mehr, meine Damen und Herren von der Opposition, sagen kann, auf diesem Gebiet geschehe viel zuwenig.
    Wir werden uns allerdings nicht der Illusion hingeben, daß damit alle zufrieden seien. Unzufriedene wird es immer gehen. Es wird uns auch mit der Familienpolitik wie mit der Sozialpolitik nicht gelingen, den Zustand der Zufriedenheit aller herzustellen.
    Wir geben uns auch nicht dem Irrtum hin, daß wir uns heute oder nach der endgültigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zum letztenmal über die Frage, ob das Kinderdgeld vom zweiten oder vom ersten Kind ab gewährt werden soll, unterhalten haben. Diese Frage wird sicherlich auch später wieder auftauchen, und wir werden uns mit ihr später in aller Ruhe, in aller Sachlichkeit und mit dem nötigen Verantwortungsbewußtsein auseinandersetzen.
    Dieses Verantwortungsbewußtsein unterstellen wir selbstverständlich auch Ihnen von der Opposition; ich möchte es Ihnen in keiner Weise 'abstreiten. Aber sich bitte Sie um Verständnis dafür, daß wir als Regierungspartei eine Verantwortung besonderer Art tragen, daß wir viel mehr als Sie gezwungen sind, die Dinge im Rahmen des Ganzen zu sehen und die Grenzen zu bedenken, die uns gesetzt sind. Wenn Sie meinen, daß 'auf dem Gebiet des Familienlastenausgleichs noch viel mehr geschehen müsse, so wollen Sie bedenken, Frau Kollegin Döhring, daß man den Familienlastenausgleich nicht für sich allein betrachten und daß man sein Blickfeld nicht verengen und nur auf das Kindergeld blicken darf. Man muß auch auf die übrigen Anstrengungen unserer Politik hinweisen, auf die Steuerpolitik und auf die allgemeine Wirtschaftspolitik, deren Erfolge nunmehr auch von Ihnen nicht mehr bestritten werden. Wir haben in unserer Steuergesetzgebung die Familie mit Kindern immer mehr berücksichtigt. Das ist eine Tatsache, an der auch Sie nicht vorbeigehen können. Die allgemeine Wirtschaftspolitik, der wirtschaftliche Aufschwung, die Hebung des allgemeinen Lebensstandards, sind auch den Familien mit Kindern zugute gekommen. Daß schließlich Kinder wirtschaftlich gesehen eine Belastung bedeuten und daß sie von den Eltern Einschränkungen und auch Opfer verlangen, ist eine Tatsache, die weder wir noch Sie aus der Welt schaffen können. Das liegt in der Natur der Dinge, das kann niemand ändern und sollte auch niemand ändern wollen.
    Wenn wir von der CDU/CSU-Fraktion aus den vorliegenden Gesetzentwurf bejahen und begrüßen, so sagen wir damit noch lange nicht, daß wir uns dann auf unseren Lorbeeren ausruhen dürften; aber wir sagen damit: wir haben dadurch das Notwendige und gleichzeitig das heute Mögliche getan. Es wird -- machen wir uns nichts vor — auch in Zukunft so sein, wie es bisher war: der überwiegende Teil der Empfänger von Kindergeldleistungen wird den Gesetzentwurf dankbar begrüßen. Diejenigenaber, die bezahlen müssen und jetzt mehr bezahlen müssen, werden nichtgerade beglückt sein. Wir werden auch in Zukunft wieder in unseren Versammlungen feststellen können, daß die Empfänger des Kindergeldes schweigen und daß sich lediglich die Beitragszahler zu Worte melden und klagen. Auch das ist verständlich und wohl niemandem zu verübeln. Die Klagen kommen in der Hauptsache — da sind wir mit Ihnen (zur FDP) einig — aus den Kreisen der Selbständigen, der freien Berufe und aus den lohnintensiven kleinen und mittleren Betrieben unserer Wirtschaft. Uns — das möchte ich besonders Ihnen sagen, Herr Spitzmüller — ließen diese Klagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2815
    Ruf
    selbstverständlich nicht kalt und gleichgültig. Wir haben uns in unserer Fraktion damit mehr als einmal in intensiven Beratungen auseinandergesetzt und haben uns mit allem Ernst und allein Nachdruck darüber Gedanken gemacht, inwieweit diese Beschwerden und Klagen berechtigt sind und inwieweit es möglich ist, ihnen ,abzuhelfen.

    (Abg. Dr. Bucher: Und was kommt dabei heraus?)

    — Lassen Sie mich dazu etwas in Erinnerung bringen, Herr Dr. Bucher. Auch Ihnen ist bekannt, daß unsere Konzeption des Familienlastenausgleichs ursprünglich allein für die in der Wirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer gedacht war. Da die Betriebe nur nach Leistung bezahlen und den Familienstand der einzelnen Arbeitnehmer nicht genügend berücksichtigen können, haben wir es als notwendig angesehen, diesen Leistungslohn überbetrieblich zu ergänzen durch die Schaffung von Familienausgleichskassen. Dieses System hätte ausgezeichnet funktioniert, wenn nicht die Selbständigen hineingekommen wären,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    wenn man nicht die Selbständigen in dieses ursprünglich nur für die Arbeinehmer gedachte System hineingepreßt hätte. Darüber sind wir uns einig. Aber wie war es damals? Ich höre es ja noch wie heute. Damals haben sich die Selbständigen zu Worte gemeldet und gesagt: Wir wollen auch Kindergeld haben, wir wollen dieses Mal sozialpolitisch nicht überrundet werden. Dadurch sind die eigentlichen Schwierigkeiten entstanden. Es ist nun einmal so: wer haben will, muß auch bezahlen.
    Nun wurde gesagt, die Schwierigkeiten wären nicht entstanden, wenn man damals von vornherein die „staatliche Lösung" gewählt hätte. Ich will jetzt die Gründe nicht im einzelnen aufführen, die uns seinerzeit veranlaßt haben, die staatliche Lösung abzulehnen. Sie sind Ihnen bekannt, wir haben in diesem Saal oft genug darüber diskutiert, und ich erwarte auch nicht, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition von rechts und von links —, heute diese Gründe akzeptieren. Aber ich meine, Sie sollten, auch wenn wir uns in dieser Sache noch so sehr auseinandergeredet haben sollten, wenigstens bereit sein, unsere Argumente und unsere Gesichtspunkte zu respektieren. Nur so können wir für die Zukunft zu einem sachlichen Gespräch kommen.
    Selbstverständlich machen wir uns darüber Gedanken, wie das System geändert und verbessert werden kann. Wir haben das, was unser Kollege Winkelheide in unserem Namen laut Ausschußdrucksache 3657 — die Herr Kollege Spitzmüller soeben zitiert hat — ausgeführt hat, nicht vergessen, wir stehen nach wie vor dazu; aber wir sind mit der Regierung der Ansicht, daß die jetzige Leistungserhöhung und die damit verbundene Mehrbelastung kein Grund sein können, an dem bisherigen System des Familienlastenausgleichs im jetzigen Augenblick etwas zu ändern, und darum geht es.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir sollten daher diesen Gesetzentwurf jetzt nicht allzusehr an der Frage des Systems aufhängen, sondern dafür sorgen, daß der Entwurf möglichst rasch behandelt und verabschiedet wird. Wir schließen uns insofern der Auffassung des Bundesrates an.
    Daß der Herr Bundesarbeitsminister in seiner Begründung soeben das Problem der lohnintensiven Betriebe so deutlich angesprochen hat, dafür sind wir ihm ganz besonders dankbar. Wir machen uns diesbezüglich schon seit langer, langer Zeit ernsthafte Sorgen. Wir bitten ihn dringend, den Fortgang der von ihm bereits eingeleiteten Untersuchungen nach Möglichkeit zu beschleunigen und alles zu tun, um Mittel und Wege zu finden, wie die besondere Lage der lohnintensiven Betriebe bei unserer sozialen Gesetzgebung in Zukunft besser berücksichtigt werden kann.
    Ich bitte im Namen der CDU/CSU-Fraktion, den Gesetzentwurf wie vorgeschlagen an die Ausschüsse zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Regling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für Sie und auch für mich bestimmt nicht angenehm, daß ich noch zu so später Stunde das Wort nehmen muß; aber ich bin der Meinung, es würde nicht verstanden werden, wenn das Kindergeldgesetz, eines der Gesetze, die draußen am meisten umstritten sind, hier so schnell über die Bühne ginge. Ich muß mich also trotz alledem noch ein wenig mit der Materie beschäftigen, und zwar mit der Schattenseite des Gesetzes, mit der Aufbringung der Mittel.
    Das, was soeben mein Vorredner Herr Kollege Ruf sagte, haben wir nun vor drei Jahren alle miteinander schon gewußt. Wir haben, nachdem das Kindergeldgesetz ein Jahr lang in der Praxis angewandt worden war, von allen Seiten Proteste bekommen. Ich zweifle nicht daran, daß alle Mitglieder dieses Hauses Proteste über Proteste bekommen haben und über diese Berge vielleicht nicht mehr hinwegsehen können.
    Es genügt deshalb doch nicht, immer wieder das gleiche zu sagen wie schon 1955 bei dem ersten Ergänzungsgesetz. Damals sagte ein Kollege — er ist heute abend nicht hier, es ist ein führender Kollege der CDU-Fraktion, ich kann auch den Namen nennen: Rasner, und er hat das damals sehr nett und ordentlich gesagt, und ich nehme ihm das gar nicht übel — nach einer Debatte etwa folgendes: Wir wissen, daß das Gesetz nicht so funktioniert, wie man uns versichert hat! — Im Dezember 1955 sagte er das, und er fuhr fort: Aber das, was wir, also die CDU/CSU, falsch gemacht haben, wollen wir auch selber wieder in Ordnung bringen!
    Gegen diese Formulierung kann man nichts sagen; das ist in Ordnung, das ist gut. Ich habe daraufhin gefragt: Bis wann wollen Sie das wieder in Ordnung bringen? Er hat prompt geantwortet: Spätestens nach einem halben Jahr!



    Regling
    Ich sagte bereits, das war im Dezember 1955. Wir haben jetzt November 1958, es sind jetzt drei Jahre vergangen. Wir haben hier bereits die fünfte Vorlage. Sie bringt eine weitere Verbesserung der Ausgabeseite, gegen die wir, das will ich ausdrücklich betonen, alle miteinander nichts haben. Aber die alte Ungerechtigkeit bleibt beistehen, und von Mal zu Mal werden wir weiter vertröstet, daß diese Ungerechtigkeiten demnächst herausgebracht werden sollen. Verschiedene Ergänzungsgesetze und Anpassungsgesetze haben auf der Ausgabenseite verschiedene Unklarheiten ausgeräumt. Es war sehr viel zu bereinigen. Ich denke an die doppelte Beitragserhebung, an die unterschiedlichen Beitragshöhen und -erhebungen usw.
    Aber alles das ist nicht so entscheidend. Es geht uns einfach darum, daß auch die Seite, die die Lasten aufzubringen hat, zufrieden ist. Aber jeder, der sich wegen der Proteste, die er bekommen hat, mit den Beitragspflichtigen oder mit deren Organisations-Vertretern einmal unterhalten hat, dürfte die Kenntnis gewonnen haben, daß es nicht nur Klagen sind, wie sie bei jedem Gesetz entstehen, nach dem jemand Zahlungen leisten muß, sondern daß die Klagen berechtigt sind, daß man ihnen nachgehen und etwas tun muß.
    Wir erheben hier deshalb nach wie vor ganz eindeutig wiederum die Forderung auf staatliche Regelung. Auch der Bundesrat greift dieses Thema erneut auf — es ist heute schon angesprochen worden, ich will das nicht im einzelnen wiederholen —, und dazu stellt die Bundesregierung zwar fest, daß die Notlage besonders in den Mittelbetrieben vorliegt, aber im übrigen soll alles so bleiben, wie es war. Wir sind der Meinung, daß der Bundesregierung in diesen letzten drei Jahren wirklich etwas anderes hätte einfallen sollen; denn es ist ja laut genug gesagt worden, was da nicht in Ordnung ist.

    (die ja nicht einmal freiwillig — wie es eigentlich sein müßte — zu dieser Aufgabe gekommen sind, sondern die einfach zu ihren sonstigen Obliegenheiten, die mit den Berufsunfällen zusammenhängen, zusätzlich die Aufgaben dieser Familienausgleichskassen durchzuführen haben, sitzen nun plötzlich davor, gucken sich das Gesetz an — und was bleibt ihnen an freiwilliger Selbstentscheidung? Doch so gut wie gar nichts. Überall müssen sie dieses, sie müssen jenes. Sie müssen das Beitragssoll so festsetzen, die man ja doch — als Gegensatz zur staatlichen Regelung — besonders glaubte herausstellen zu müssen. Ich habe damals schon, vor etwa ,drei Jahren, dazu gesagt: Im ,allgemeinen dürfte es so sein, daß der Betroffene, also der, der zahlen soll — hier die Unternehmer und die Selbständigen — sowieso kaum noch einen Unterschied zwischen Finanzamt und Berufsgenossenschaft und jetzt auch Familienausgleichskassen kennt. Damals kamen einige Zwischenrufe, in denen die Ansicht zum Ausdruck kam, daß das gar nicht möglich sei. Ich habe aber im Verlauf dieser drei Jahre feststellen können, daß eis tatsächlich doch so ist und daß der Teil der Betroffenen, der diesen Unterschied ,gar nicht kennt, sehr viel größer ist. Denn die Kassen bedienen sich in der Regel des gleichen Tons wie die Finanzämter, wenn sie die Gelder anfordern, sie bedienen sich, wenn die Gelder nicht hereinkommen, auch des gleichen Gerichtsvollziehers. Der Betroffene sieht also wirklich keinen Unterschied mehr zwischen der Selbstverwaltung und den Finanzämtern. Das Argument, man wolle die Aufgaben in Selbstverwaltung lösen, wenn Sie es damals auch — und das unterstelle ich ohne weiteres — noch so ehrlich und gut gemeint haben, sticht nicht mehr. Es wurde dann weiter gesagt, man wolle eine Regelung auf berufsständicher Ebene. Man dachte dabei sicher daran, daß es zu der damaligen Zeit schon einige Familienlastenausgleichskassen gab — bei den Ärzten, bei den Anwälten, in Seefahrtskreisen usw. —, die (im kleinen Kreis auf der Basis der Freiwilligkeit geschaffen worden waren und die auch gut funktionierten. Aber dadurch, daß man den Berufsgenossenschaften und somit den neugebildeten Familienausgleichskassen die Durchführung übertragen hat, damit ist doch dieses berufsständische Moment, das Sie damals in den Vordergrund gestellt haben, völlig danebengegangen. Wir haben zwar 54 verschiedene Familienausgleichskassen; aber in jeder ist eine Vielzahl von verschiedenen Berufen zusammengefaßt. Also auch da ist eis mit dem Berufsständischen keineswegs so, wie das hier herausgestellt worden ist. Ich finde, man hat diesen Selbstverwaltungsorganen und Gremien der Berufsgenossenschaften, die eigentlich ausschließlich mit den Unfallregulierungen usw. zu tun haben, praktisch Aufgaben ein er Zuschußkasse für kinderreiche Familien übertragen, und es ist kein Wunder, wenn die Betroffenen sich jetzt die Haare raufen. Bitte, lassen Sie sich Idas von den Leuten erzählen, die dort tätig sind! Sie sind keineswegs glücklich über diese zusätzliche Aufgabe, und sie warnen ja auch schon teilweise vor irgendwelchen Weiterungen. Was die Art der Beitragserhebung betrifft, so berechnet die Familienausgleichskasse ihre Beiträge und Umlagen nach der Lohnsumme. Das ist nicht unbedingt nötig; denn das Kindergeldgesetz sprach zunächst nur von Beiträgen. Erst die Familienausgleichskassen als Anhängsel der Berufsunfallgenossenschaften brachten diese Umlage auf die Lohnsumme und legten dies dann in ihren Satzungen im einzelnen fest. Na ja, die Lohnsumme — vielleicht war für andere Überlegungen keine Zeit mehr — war das Gegebene; denn die Berufsunfallbeiträge Regling wurden und werden ebenfalls nach der Lohnsumme erhoben. Die Ungerechtigkeit liegt aber gerade darin, daß die Beiträge und Umlagen nach der Lohnsumme erhoben werden. Auch dazu ist schon sehr viel gesagt worden; ich will es hier nur kurz andeuten. Wir müssen uns im Ausschuß über dieses Thema noch sehr eingehend unterhalten. Ich darf dem bereits Gesagten nur noch eins hinzufügen. Diese Ungerechtigkeit erscheint einem besonders kraß, wenn man sich einmal überlegt, zu welchen Anteilen in den Kleinund Mittelbetrieben Lohn anfällt. Wir müssen hier mit etwa 30 bis 50 % rechnen. In der Großindustrie dagegen — ich nenne einen extremen Fall, die chemische Industrie — beträgt der Lohnanteil nur 2,5 % vom Umsatz. Wenn wir uns weiter überlegen, daß der Selbständige diese Beiträge zur Familienausgleichskasse, die nach der Lohnsumme errechnet werden, von seinem Betriebsertrag abführen muß, so erkennen wir an Hand der Statistik, daß das sehr häufig ein Wegnehmen des Allernötigsten, das er zur Existenzerhaltung braucht, bedeutet. Ich kenne sehr viele Fälle, in denen tatsächlich durch die Bezahlung dieser Beiträge zur Familienausgleichs-kasse der Betreffende unter die Freigrenze gerät, so daß er selbst keine Beiträge mehr zahlen kann. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein, selbst wenn damit vielleicht auch eine gute Absicht verbunden sein sollte. Noch ein Wort zur Übernahme auf den Haushalt. Hier wird sicher eingewandt werden: Heute sind es 790 Millionen DM, und das kann der Haushalt nicht verkraften. Ich darf dabei daran erinnern, daß 1955, als wir mit einer Gesamtsumme von etwa 450 Millionen DM rechnen mußten, der damalige Finanzminister Schäffer erklärt hat, daß durch das Kindergeldgesetz bei der Einkommenund Körperschaftsteuer ein Betrag von 204 Millionen DM weniger hereinkommt. Wenn wir das einmal kurz umrechnen, ergeben sich heute Steuerausfälle im Haushalt von etwa 350 Millionen DM, so daß wir uns praktisch nur über einen Ausfall von 440 Millionen DM zu unterhalten brauchten; dann hätten wir diese leidige Frage aus der Welt. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten uns im Ausschuß über alle diese Dinge und noch einige andere, die ich zu dieser Stunde nicht mehr anführen will, eingehend unterhalten. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schild. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde im Namen meiner Fraktion in Anbetracht der vorgerückten Stunde nur eine kurze Erklärung abgeben. Wir stehen vor derselben Situation, vor der wir im Jahre 1954 gestanden haben; denn das Grundproblem, ob die Wirtschaft oder, wie ich besser sage, die Selbständigen allein mit dem Kindergeld belastet werden sollen, ist ja nicht ausgepaukt. Wir haben ein sehr schönes Protokoll, in dem klar und deutlich steht, daß unser Freund Ruf gesagt hat: „Wer haben will, muß zahlen!" Das trifft nicht nur für die Selbständigen, das trifft auch für die Unselbständigen zu. Wer haben will, muß zahlen! Sie haben das ohne Einschränkung gesagt, und deshalb ist es hier nun ein entscheidendes Politikum geworden. Wir stehen ja vor der realpolitischen Situation, daß unsere Freunde von der CDU das Gesetz in diesem Hause allein machen können, wie sie es auch im Jahre 1954 mit sieben Stimmen Mehrheit gemacht haben. Die anderen Fraktionen haben also nur die Gelegenheit, andere Vorschläge zu machen, zu kritisieren und gewissermaßen einen Spiegel vorzuhalten, in dem man die Probleme ja schließlich soziologisch, wirtschaftlich, steuertechnisch und politisch sehen muß. Selbstverständlich begrüßt die Fraktion der Deutschen Partei, daß nun vom dritten Kind an 40 DM Kindergeld gezahlt werden sollen. Wir begrüßen ebenfalls die sehr detaillierten Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers über das, was die Koalition und die Regierung in all den Jahren für die Familie überhaupt schon getan haben. Manches fehlte noch dabei, und man hätte das ruhig noch etwas erweitern können. Zum Beispiel ist die Befreiung von den Lernund Lehrmittelkosten nicht genannt worden und vieles andere mehr. Wir haben also allerhand für die Familiensituation getan. Wir begrüßen ferner die Erklärung des Herrn Bundesarbeitsministers, daß einmal in Form eines Gutachtens an die Grundsatzfrage herangegangen werden soll, wie die sozialpolitische Belastung auf lohnintensive und energieintensive Betriebe zu verteilen ist. Das soll nun langsam Gestalt gewinnen. Aber, Herr Bundesarbeitsminister, die Reform des Kindergeldgesetzes ist 1959 fällig. Ich erinnere an das Schreiben des Herrn Familienministers, das an alle Fraktionen gegangen ist. Das Saarproblem kommt auf uns zu. Man muß die Dinge einmal klar sehen. Wenn das Saarproblem auf uns zukommt, gibt es nur vier Lösungen: Entweder machen wir das über das Finanzamt, über die Steuer, oder wir machen es wie bisher über die Familienausgleichskassen, indem wir nur die Selbständigen und die Betriebe belasten. Wir können drittens die Sache bei den Familienausgleichskassen zwischen Selbständigen und Unselbständigen halbieren, gleichgültig, was nachher dabei herauskommt, ob ab 1., 2. oder 3. Kind; das wird ja eine politische Entscheidung der CDU sein, da haben ja alle anderen kaum etwas zu sagen. Das muß einmal ganz deutlich gesagt werden. Der vierte Weg schließlich ist, weder über die Familienausgleichskassen noch aus dem Steuertopf zu zahlen, sondern irgendeine andere Lösung zu finden. Ich will nur einmal ins Unreine sprechen. Man könnte sich eine Energiebesteuerung als Quelle denken, eine Art Gesamtverbrauchsbesteuerung der Energie, die natürlich die gewerbliche Energie wesentlich mehr treffen würde als die Haushaltsenergie der Familien. Das würde Ihnen, Herr FamiDr. Schild lienminister, gar nicht weh tun. Diese vier Möglichkeiten gibt es doch nur im Rahmen unseres Haushaltsund unseres Steuersystems. Die französische Möglichkeit, Herr Familienminister, gibt es bei uns eben nicht, weil sie mit unseren sozialpolitischen Gesetzen und Belastungen gar nicht kombiniert werden kann. Ich möchte Ihnen in dieser späten Stunde noch einmal sagen: Operieren Sie nicht immer mit der französischen Kindergeldregelung! (Bundesminister Dr. Wuermeling: Das habe ich nie getan! Ich habe sie immer abgelehnt!)





    (Beifall bei der SPD.)