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ID0305006500

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    1103. Unterstützung,: 1
    1104. hoffe,: 1
    1105. künftig: 1
    1106. Sozialpolitischen: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Döhring.


Rede von Clara Döhring
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, den der Herr Arbeitsminister soeben begründet hat, möchte ich namens der SPD-Fraktion unser großes Bedauern darüber aussprechen, daß die Bundesregierung auch jetzt wieder versäumt hat, eine grundlegende Änderung des Kindergeldgesetzes vorzunehmen, obwohl sie schon vor mehr als drei Jahren durch Beschlüsse des Bundestages ausdrücklich dazu verpflichtet worden ist. Die Bundesregierung hat nicht einmal den Versuch unternommen, ernsthaft zu prüfen — wenn auch der Herr Arbeitsminister einige Ausführungen dazu gemacht hat —, ob sich das Prinzip der unglückseligen Verbindung zwischen Kindergeld und Berufsunfallgenossenschaft bewährt hat oder nicht. Nach unserer Auffassung wären Sie, Herr Bundesarbeitsminister, angesichts der vielen Mängel und Ungerechtigkeiten, die in der Konzeption des Kindergeldgesetzes liegen, zu dieser Prüfung verpflichtet gewesen.
Es nimmt daher nicht wunder, daß der vorliegende Entwurf erneut eine Welle heftiger Kritik an der Kindergeldgesetzgebung hervorgerufen hat. Nicht nur die Kreise der Klein- und Mittelbetriebe sowie des Einzelhandels und auch der Landwirtschaft erheben ernsthafte Einwendungen, sondern weit darüber hinaus auch manche andere Kreise, weil es immer offensichtlicher wird, wie verkehrt es war — nach unserer Auffassung, und auch draußen ist das inzwischen bekanntgeworden —, daß die CDU/CSU-Fraktion, die ja allein die Verantwortung für dieses mangelhafte Kindergeldgesetz hat, hierbei Sozialpolitik nicht mit Sachverstand, sondem mit Ideologie gemacht hat.
Man weiß auch zur Genüge, daß selbst innerhalb der CDU/CSU-Fraktion viele Bedenken gegen dieses Gesetz vorhanden waren; denn schließlich ist es nicht gerecht, daß der finanzschwache Selbständige und die finanzschwachen Kreise der Landwirtschaft Mittel aufbringen sollen für Personenkreise, die, wie z. B. Generaldirektoren, das vielfache Einkommen haben.
Wovor meine Fraktion schon bei der Beratung des ersten Kindergeldgesetzes und auch bei den weiteren Kindergeldgesetzen in diesem Hause sehr eindringlich gewarnt hat, das ist in der Praxis leider
eingetreten. Der horizontale Familienlastenausgleich auf berufsständischer Basis hat zu einer recht unterschiedlichen Beitragsbelastung der einzelnen Familienausgleichskassen geführt.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Ich kann Ihnen nicht beistimmen, Herr Arbeitsminister, wenn Sie diese Dinge so sehr bagatellisieren. Auch die Heranziehung der Selbständigen zur Aufbringung der Mittel hat außerordentliche Schwierigkeiten verursacht. Das ist doch kein Geheimnis!

(Zustimmung links und rechts.)

Auch der Bundesrat hat bei der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik diese Mängel aufgezeigt. Er hat darauf hingewiesen, daß alle diese und andere Schwierigkeiten vermieden werden können, wenn die Finanzämter, wie die SPD-Fraktion von Anfang an vorgeschlagen hatte, mit der Durchführung der Kindergeldgesetze beauftragt werden.
Ich darf hier einmal daran erinnern, daß meine Fraktion die Bundesregierung im November 1956 mit einer Kleinen Anfrage erneut gemahnt hat, die Neufassung der drei Kindergeldgesetze - inzwischen sind es schon vier geworden, und heute beraten wir das fünfte — auf Grund der Beschlüsse des Bundestages vom Dezember 1955 und vom Juni 1956 vorzulegen. Der damalige Bundesarbeitsminister, Herr Anton Storch, beantwortete unsere Anfrage seinerzeit in der Form, „daß bezüglich der vom Bundestag beschlossenen Neufassung der Kindergeldgesetze bald eine Klärung erzielt sein und der Entwurf einer Neuordnung des gesamten Kindergeldrechts dann unverzüglich vorgelegt werde." Es ist jedoch nichts in dieser Hinsicht geschehen, und aus dem „unverzüglich" sind inzwischen zwei weitere Jahre geworden, in denen die Bundesregierung jene vom Bundestag beschlossene Neufassung des Kindergeldrechts unbedingt hätte vorlegen müssen. Statt dessen müssen wir uns heute mit einem fünften Kindergeldgesetz beschäftigen.
Die bei den früheren Beratungen zu den vier Kindergeldgesetzen aufgezeigten Härten und Unbilligkeiten, die sich insbesondere für die bereits genannten Personenkreise bei der unterschiedlichen Aufbringung der Mittel ergeben, sollen also weiterhin bestehen, wie es der Herr Bundesarbeitsminister hier ausgeführt hat. Daran ändern auch die Heraufsetzung der Beitragsfreigrenze für die kleineren Betriebe und die Erhöhung der Freigrenze für die Landwirtschaft grundsätzlich nicht viel. Auf diesen unzulänglichen Teil des Kindergeldrechts wird jedoch mein Fraktionskollege Regling noch besonders eingehen. Ich mache diese Bemerkungen nur am Rande, des Zusammenhangs wegen.
Nun zu dem Kernpunkt der ganzen Angelegenheit. Die Bundesregierung will nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin Kindergeld nur an Familien mit drei und mehr Kindern gewähren und für diese Kinder eine Erhöhung von 30 auf 40 DM vornehmen. Selbstverständlich begrüßen auch wir diese Erhöhung. Schließlich wird man ja,



Frau Döhring (Stuttgart)

was sozialpolitische Dinge anbetrifft, in diesem Hause bescheiden.

(Beifall bei der SPD. — Oho-Rufe von der CDU/CSU.)

— Ich sage noch einmal: Was sozialpolitische Dinge anbetrifft, wird man, gemessen an anderen Forderungen, in diesem Hause bescheiden.
Immerhin bringt die Erhöhung für die Familien mit drei und mehr Kindern eine kleine Erleichterung. Wir halten jedoch die vorgesehene Regelung, bei der wiederum die Zweitkinder unberücksichtigt bleiben sollen, nicht für ausreichend, insbesondere auch im Hinblick auf das im Saarland bereits bestehende Recht.
Wir sind der Auffassung, daß der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem mindestens der nächste Schritt auf dem Wege zur Gleichheit im Kindergeldrecht getan werden muß, nämlich die Familien mit zwei Kindern zu berücksichtigen. Wir können und sollten nicht weiterhin stur darauf beharren, daß rund 88 bis 90 % aller Kinder in der Bundesrepublik beim Kindergeld ausgeschlossen bleiben. Schon im Hinblick auf unsere Nachbarländer, die der Montan-Union angehören, sollten wir wenigstens die Zweikinderfamilie jetzt einbeziehen. Wie sehr die Bundesrepublik hier im Rückstand liegt, beweisen die folgenden wenigen Zahlen aus den Ländern der Montan-Union:
Für die Zweikinderfamilie werden in Luxemburg 74 DM gezahlt, in Italien 53 DM, in Frankreich 58 DM — gestaffelt nach dem Alter etwas weniger —, in Belgien 48 DM, in den Niederlanden 29 DM, jedoch in der Bundesrepublik soll weiterhin für die Zweikinderfamilie nichts gewährt werden.
Nach der vorliegenden Novelle ist die Bundesregierung noch nicht einmal bereit, für Zweitkinder in den Mehrkinderfamilien ein Kindergeld zu gewähren. In dieser Richtung hat sich zwar der Herr Familienminister dankenswerterweise sehr bemüht, nachdem er zusammen mit einer kleinen Gruppe innerhalb der CDU/CSU-Fraktion vergeblich versucht hatte, den auch von meiner Fraktion vertretenen Standpunkt durchzusetzen, für die Zweitkinder wenigstens ein Kindergeld in der seitherigen Höhe von 30 DM zu gewähren.
Ich muß weiter daran erinnern, daß auch der Herr Bundeskanzler ein Versprechen in dieser Richtung abgegeben hat, und zwar schon vor 17 Monaten. Am 30. Juni 1957 hat er in Dortmund u. a. erklärt, daß sich die Bundesregierung der Familienfrage, die in den kommenden Jahren noch größere Bedeutung gewinnen werde, in besonderer Weise widmen werde. Die Bundesregierung werde bei ihrer Arbeit auch das zweite Kind in Familien mit drei und mehr Kindern mehr bedenken müssen als bisher.
Freilich ist das eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, die er vor der letzten Bundestagswahl abgegeben hat.

(Beifall bei der SPD.)

Zu dem Vorschlag, auch weiterhin nur vom dritten Kind an das Kindergeld zu gewähren, gibt die
Bundesregierung folgende Begründung: Damit bekenne sich der Entwurf „zu dem Gedanken einer größtmöglichen Selbstverantwortung und Eigenvorsorge". Es heißt weiter:
Nach diesem Gedanken muß es das Ziel sein, den einzelnen in die Lage zu versetzen, aus eigenen Kräften eine Familie unterhalten zu können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Diese Begründung zu dem Entwurf klingt sehr schön, Herr Bundesarbeitsminister. Wie aber, meine Herren und Damen, steht es um das Maß der eigenen Kräfte? Die Relationen, die von der Bundesregierung und von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Sie diesen Gesetzentwurf wahrscheinlich mit vertreten werden, für die Kindergeldgesetze von jeher zugrunde gelegt wurden, waren für mich schon immer eine fragwürdige Angelegenheit. Es wird doch niemand in diesem Hause behaupten wollen, daß bei einem derzeitigen monatlichen Durchschnittseinkommen von 400 DM — bekanntlich sinkt dieses Durchschnittseinkommen auch ab und geht nicht nur nach oben — der Lebensunterhalt und die Kosten für die Erziehung von zwei Kindern auch nur einigermaßen ausreichend bestritten werden können.
In diesem Zusammenhang kann ich es mir nicht versagen, einmal kurz darauf hinzuweisen, daß hier der wahre Grund dafür zu suchen ist, warum so viele Mütter, die nach der Geburt des ersten Kindes ganz gern aus dem Beruf ausscheiden, nach dem zweiten Familienzuwachs oft wieder erwerbstätig werden. An der Tatsache kommt doch niemand vorbei, daß sich die Preissteigerungen bei dem notwendigen täglichen Bedarf gerade für die Familien mit den kleinen Einkommen am empfindlichsten auswirken und sich jeweils mit der Kopfzahl multiplizieren. Was haben wir nicht alles in den letzten Monaten auf diesem Gebiet erlebt! Erhöht haben sich die Brotpreise, die Neubaumieten, auch die Altbaumieten wurden erhöht, desgleichen der Preis für Hausbrand, die Verkehrstarife usw. Schließlich handelt es sich hierbei ja um feststehende Kosten für jede Familie, ob groß oder klein.
Das hat auch der Herr Familienminister einmal sehr richtig herausgestellt. Ich bin ihm dankbar dafür, daß er im Bulletin Nr. 1 vom Januar 1958 diese Ausführungen hat veröffentlichen lassen. Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich diese wenigen Zeilen zitiere:
Erhöhungen der Preise für die lebensnotwendige Ernährung und sonstige unvermeidbare Ausgaben, wie z. B. Verkehrsmittel, multiplizieren sich bei der Familie weithin mit der Zahl ihrer Köpfe. Die globale Rechnung, daß die neue Brotpreiserhöhung bei 80 kg durchschnittlichem Brotverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung nur reichlich drei Mark jährlich ausmacht, ignoriert einfach die Situation unserer Familien mit heranwachsenden Kindern. Bei ihnen erreicht der Brotverbrauch schon je Kopf ein Mehrfaches des Durchschnittsatzes und



Frau Döhring (Stuttgart)

muß darüber hinaus mit der Zahl der Köpfe multipliziert werden, und das gilt auch für die meisten anderen Preisentwicklungen.
Wir sind hierbei, wie gesagt, Herr Familienminister, mit Ihnen völlig einer Meinung. Aber was nützt das Jammern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist! Man muß den Deckel vorher schließen.

(Beifall bei der SPD.)

Hier, meine Herren von der Regierung, wäre es Ihre Aufgabe gewesen, Ihr wohlklingendes Vor-Wahlversprechen zu halten und die Preissteigerungen zu verhindern. Das haben Sie nicht getan. Die am meisten Betroffenen sind die Familien mit den bescheideneren Einkommen. Diesen Familien nützen, wenn sie drei Kinder haben, auch die jetzt zusätzlich vorgesehenen 10 DM nicht allzuviel. Ich sagte schon, es ist eine kleine Erleichterung. Aber sicherlich wäre auch diesen Familien weit besser geholfen, wenn sie nunmehr auch für ihre zweiten Kinder etwas bekämen. Denn schließlich dezimiert sich ja der Mehrbetrag pro Monat bei der Dreikinderfamilie auf 3,33 DM je Kind. Günstigstenfalls reicht das für ein Paar Kinderstrümpfe, oder, wenn der Herr Bundesarbeitsminister seinen Plan der Selbstkostenbeteiligung in der Krankenversicherung durchführt, reicht es vielleicht für einen Arztschein und für eine Arzneikostenbeteiligung, wenn ein Kind krank wird.

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

Die von Ihnen gebrachte weitere Begründung, „daß die Erhöhung des Kindergeldes auf 40 DM in Verbindung mit den Entlastungen, zu denen das Steuerreformgesetz 1958 für die Familien geführt hat, als wirksame Hilfe anzusehen sein dürfte", ist nach meiner Auffassung nicht stichhaltig. Eine solche wirksame Hilfe ist doch nur den Beziehern höherer und höchster Einkommen gegeben worden. Das läßt sich leicht nachweisen. Ich will mich dabei jetzt nur auf die Zweikinderfamilie beziehen, einmal um es kurz machen zu können und zweitens weil es ja diese Familie ist, die nach Ihrer Vorlage wiederum kein Kindergeld bekommen soll. Bei einem Monatseinkommen von beispielsweise 2000 DM beträgt die Steuerersparnis in der Steuerklasse III monatlich 62 DM oder 31 DM je Kind. Bei 1000 DM ist sie auch noch ganz ordentlich, nämlich 43 DM oder 21,50 DM je Kind.
Wie sieht es aber bei einem Monatseinkommen von 400 DM in der Zweikinderfamilie aus? Hier beträgt die Steuerersparnis für einen Familienvater oder eine Familienmutter nur 4 DM im Monat, bei einem Einkommen von 385 DM im Monat sogar nur 1 DM im Monat oder 50 Pfennig je Kind.

(Abg. Ruf: Sagen Sie doch auch, was ein solcher Einkommensempfänger an Steuern bezahlt!)

— Ich sage es Ihnen gleich.
Danach dürfte sicherlich von niemandem die Tatsache bestritten werden können, daß die Steuerklasse III wohl für die höheren und höchsten Einkommen sehr fühlbare Steuerersparnisse ergibt — Herr Ruf, für die höheren und höchsten Einkommen! -, daß sie aber für die niedrigeren Einkommen nur unzureichende Hilfe oder gar keine Hilfe bringt, weil eben das Einkommen dort zu niedrig ist.

(Abg. Pelster: Also kann doch keine Steuer erlassen werden, da ja keine bezahlt wird!)

— Aber, Herr Pelster, ist denn diesen Menschen, die nach der Erklärung des Herrn Bundesarbeitsministers die Kinder aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe ernähren sollen, damit geholfen, daß andere Familien mit höherem Einkommen eine Kinderermäßigung nach der Steuerklasse III erhalten, während sie selbst nichts bekommen, weil ihr Verdienst zu niedrig ist? Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Zu dieser Benachteiligung kommt die weitere gravierende Tatsache, daß die finanzschwachen Familien durch hohe Verbrauchsteuern sehr stark belastet sind. Es wäre also nur ein Akt der Gerechtigkeit, wenn der Staat wenigstens einen Teil dieser ungerechten Belastung durch die indirekte Besteuerung jenen Familien in Form von Kindergeld wieder zurückzahlte.
Aus all dem Vorhergesagten kann es doch für jeden, der die gute Einsicht walten läßt, nur die eine Schlußfolgerung geben, daß ein echter Familienlastenausgleich nur durch eine grundsätzliche Neuregelung des Kindergeldrechts erreicht werden kann, bei der die Gewährung von Kindergeld zu einer Aufgabe der Allgemeinheit gemacht wird und die Mittel aus dem Steueraufkommen bereitgestellt werden. Deshalb tritt die sozialdemokratische Fraktion mit vollem Recht und aus guten Gründen dafür ein, daß jetzt zumindest alle Zweitkinder ein Kindergeld erhalten. Schließlich haben auch sie ein Anrecht auf einen angemessenen Lebensstandard, genauso wie die Dritt- und weiteren Kinder und genauso wie die Kinder der Arbeiter, Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, wo ganz zu Recht — das betone ich — seit eh und je Kinderzuschüsse vom ersten Kind an gegeben werden.
Der Zeitpunkt zu einer Ausweitung des Kindergeldrechts wäre eigentlich längst gegeben gewesen; zumindest glauben wir, daß sie jetzt richtig und notwendig wäre. Bekanntlich muß die Bundesregierung bis Ende des nächsten Jahres die Rechtsangleichung mit dem Saarland vornehmen. Im Saarland wird das Kindergeld bekanntlich schon vom ersten Kind an gewährt. Natürlich gibt es zwei Wege: entweder müßte die Saar von ihren höheren Familienleistungen herunter, oder wir müßten hinauf. Ich darf aber wohl annehmen, daß niemand in diesem Hause dem Saarland zumuten will, sein Kindergeldrecht zu verschlechtern. Das geht schon aus politischen wie aus sozialen Gründen nicht, zumal da alle Länder der Montan-Union und des Gemeinsamen Marktes — wie ich vorhin schon kurz erwähnte — längst ähnliche Regelungen haben.
Zu dem Gesetzeswirrwarr auf dem Gebiet des Kindergeldrechts kommt nun auch noch der Wirrwarr der Auffassungen zu dieser Frage innerhalb des Bundeskabinetts. Herr Bundesarbeitsminister Blank sagte kürzlich in Bonn — und er hat es heute



Frau Döhring (Stuttgart)

wiederholt —, daß das Kindergeld so wie bisher nur an Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt werden soll. Im Gegensatz dazu stellte der Herr Bundesfamilienminister die Notwendigkeit der Einbeziehung der Zweitkinder heraus. Herr Familienminister, Sie sind schon in Ihrer Denkschrift vom November 1955, also vor genau drei Jahren, für Kindergeld vom zweiten Kind an eingetreten. Im Januar dieses Jahres haben Sie laut Bulletin wiederum verkündet, das Kindergeld für das zweite Kind müsse die Parole für 1958 sein. Ich habe mich sehr darüber gefreut, als ich das seinerzeit las; das darf ich Ihnen ruhig sagen.
Aber wie sieht es aus? Sie haben dann versucht, wenigstens die Zweitkinder in den Mehrkinderfamilien zu berücksichtigen. Sie konnten sich aber, wie die Vorlage zeigt, leider nicht durchsetzen, obgleich es sich doch — gemessen an den Milliardenbeträgen, die andere Bundesminister bei ihren Zukunftsplanungen einsetzen — um einen bescheidenen Betrag für diese sozialpolitische Aufgabe handelt. Ich bedauere diesen Ausgang Ihres Bemühens, Herr Familienminister, außerordentlich. Wohl einige Hunderttausende Familien, die zwei Kinder haben, werden nun abermals um ihre berechtigten Hoffnungen gebracht.
Wenn Sie sich, Herr Familienminister, auch jetzt nicht durchsetzen konnten, nachdem die Notwendigkeit der Gesetzesangleichung mit dem Saarland besteht, muß ich schon sagen, daß Ihr Rücktrittsgesuch nun eigentlich fällig wäre.

(Heiterkeit.)

Was meine Fraktion schon bei der Errichtung des Familienministeriums gesagt hat, nämlich daß es überflüssig ist, muß ich heute wiederholen. Dieses Ministerium ist überflüssig, denn die Meinung des Herrn Familienministers ist in der Familie der Bundesregierung nicht gefragt.

(Beifall bei der SPD.)

Die sozialdemokratische Fraktion ist also nach wie vor der Auffassung, daß die Gewährung von Kindergeld keine berufsständische Angelegenheit ist, sondern eine Aufgabe der Allgemeinheit. Deshalb werden wir in den Ausschußberatungen erneut für ein Kindergeld aus allgemeinen Steuermitteln und für die organisatorische Durchführung über die Finanzämter eintreten.
Wir halten nach wie vor an unserem Standpunkt fest, daß Kindergeld grundsätzlich für alle Kinder zu ,gewähren ist, weil jedes Kind das gleiche Lebensrecht und die gleichen Ansprüche hat. Dabei sind wir uns darüber klar, daß bei der gegenwärtigen Gesamtpolitik der Bundesregierung dieses Ziel jetzt nicht zu verwirklichen ist. Wir werden uns aber aufs neue dafür einsetzen, daß wenigstens der nächste Schritt getan wird und die Zweitkinder einbezogen werden, selbst wenn auch zunächst nur in den Mehrkinderfamilien. Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung, Herr Familienminister, und ich hoffe, daß Sie künftig in den Sozialpolitischen Ausschuß kommen, wenn es um die Beratungen über das Kindergeld geht. Noch einmal: wir Sozialdemokraten sind
der Auffassung, daß die Zweitkinder jetzt endlich Berücksichtigung finden sollten.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Bundesminister Wuermeling.
    Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familien
    und Jugendfragen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in dieser späten Stunde die Debatte nicht irgendwie aufhal ten oder verlängern, sondern nur ganz kurz zu einem Punkt Stellung nehmen, nachdem meine verehrte Frau Vorrednerin mich mehrfach sehr freundlich und liebenswürdig angesprochen hat.
    Es ist ein offenes Geheimnis, daß ich mir zu Beginn dieses Jahres Mühe darum gegeben habe, die Zweitkinder der Mehrkinderfamilien in die Kindergeldregelung einzubeziehen. Aber, meine Damen und Herren, Sie werden sich alle nicht der Erwägung verschließen, die für mich der Anlaß gewesen ist, dieser Vorlage zuzustimmen: wenn wir die Zweitkinder in den Mehrkinderfamilien einschließen, also meinetwegen die 30 DM auch für die Zweitkinder zahlen, dann erhält die Dreikinderfamilie 30 DM mehr, die Fünfkinderfamilie 30 DM mehr, die Achtkinderfamilie 30 DM mehr. Die Verbesserung des Status der Mehrkinderfamilie kommt also am stärksten der Dreikinderfamilie zugute, während die Auswirkung der Zahl der übrigen Kinder nicht eintritt.

    (Zuruf von der SPD: Ist das zuviel, Herr Minister?)

    Das ist der Grund, wegen dessen ich mich davon überzeugt habe, daß es richtiger ist, lieber für jedes Kind 10 DM monatlich zuzuschlagen und damit den Mehrkinderfamilien wirksamer zu helfen.
    Noch ein Wort zu Ihrer anderen Bemerkung, verehrte Frau Kollegin Döhring. Sie meinten, es sei nun Zeit für meinen Rücktritt. Das haben Sie schon des öfteren gesagt. Über den Zeitpunkt meines Rücktritts lasse ich aber nicht von der Opposition die Entscheidung treffen, sondern dessen Festsetzung behalte ich mir selber vor.

    (Zurufe und Lachen bei der SPD.)