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    1108. mutig: 1
    1109. glücklich: 1
    1110. fortzusetzen: 1
    1111. Aufgabe,: 1
    1112. liegt.Meine: 1
    1113. Prädikat,: 1
    1114. Zeugnis: 1
    1115. wiederholen: 1
    1116. wofür: 1
    1117. Lob,als: 1
    1118. Munde: 1
    1119. zuteil: 1
    1120. geworden: 1
    1121. kaum: 1
    1122. werden.Ich: 1
    1123. sagen:: 1
    1124. Regierungsvorlage: 1
    1125. stimmen: 1
    1126. Rentenerhöhung,: 1
    1127. Wirksamwerden: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir haben wieder die Freude, eine Gruppe englischer Parlamentarier und Kollegen des Unterhauses unter uns zu haben. Ich begrüße die Damen und Herren mit besonderer Freude.

    (Lebhafter Beifall.)

    Wir haben immer wieder besonders gerne die Mitglieder des Unterhauses, die die ehrwürdigste Tradition des europäischen und damit des Weltparlamentarismus vertreten, bei uns. Wir wissen deshalb die Ehre ihres Besuchs besonders zu schätzen

    (Erneuter Beifall.)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der Gesetzentwürfe unter Ziffer 1 unserer heutigen Tagesordnung gehört. Wir verbinden da-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    mit die Aussprache. Das Wort in der Aussprache erster Lesung hat zunächst der Herr Abgeordnete Horn.


Rede von Peter Horn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Aussprache sind die von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe unter Ziffer 1 a und b der Tagesordnung über die Rentenanpassung und der von ihr dem Parlament vorgelegte Sozialbericht gemeinsam zu behandeln. Als ich mir heute morgen einige Gedanken über den Ablauf der heutigen Debatte machte, habe ich auch noch einmal flüchtig in den Stenographischen Berichten über die erste und die weiteren Lesungen unserer damaligen Rentenreform geblättert. Als ich dabei meine eigenen Ausführungen las, stellte ich fest, daß etwa an der Spitze ein Satz stand, den ich auch heute wieder an die Spitze meiner kurzen Ausführungen stellen möchte: Ich möchte Sie bitten, doch daran zu denken, daß das Plenum keine Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ist.

(Zustimmung in der Mitte.)

Wir sollten uns deshalb auch wirklich darauf beschränken, hier nur die Dinge vorzutragen, die mit den Grundsätzen in Zusammenhang stehen. Die vielen, vielen Einzelheiten, die beispielsweise dei Sozialbericht enthält und uns zur Prüfung und näheren Überlegung an die Hand gibt, sollten wir tatsächlich den Beratungen des Ausschusses überlassen. Diese Bemerkung wollte ich vorausschicken.
Vor wenigen Wochen sind der Bundesregierung von dieser Stelle aus ziemlich massive Vorwürfe gemacht worden, weil sie den Sozialbericht dem Hohen Hause nicht präzis am 30. September vorgelegt hat. Der Sozialbericht, den uns die Regierung nun unterbreitet hat, trägt das Datum vom 15. Oktober 1958. Ich möchte, wie ich glaube, auch in voller Übereinstimmung mit meinen politischen Freunden — es wäre schön, wenn ich sagen könnte: mit dem ganzen Hause —, der Bundesregierung sehr herzlich dafür danken, daß sie uns zum 15. Oktober diesen so tiefgründigen Sozialbericht vorgelegt hat, der wirklich echtes Verantwortungsbewußtsein bei dem Zustandekommen dieses Berichts zeigt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich will gleich auf einige Fragen eingehen, die in die Debatte der ersten Lesung hineingehören.
Die Bundesregierung hat den Sozialbericht vorgelegt, ohne daß sie gleichzeitig damit auch das Gutachten des Sozialbeirats hätte vorlegen können. Der Beirat ist zur Vorlegung dieses Gutachtens nicht gekommen — wir alle kennen die Gründe —, weil er bei dem Bemühen, eine Begründung dafür schriftlich festzulegen, keine Einigung erreichen konnte. Daraus hat er die Konsequenz der Demission gezogen. Im Augenblick ist die Situation so, wie sie der Herr Minister Blank vorhin gekennzeichnet hat. Ich will auf die Zusammenhänge nicht näher eingehen.
Der Herr Minister hat gesagt, er sei der Auffassung, man solle den Beirat erneut berufen und ihm
in der zuversichtlichen Erwartung, daß er dann damit, auch mit der Begründung, vollständig zu Rande kommt, den Auftrag für das nächste Jahr wieder geben. Der Herr Minister ist also der Meinung, daß bei einer Wiederholung des Auftrags die Panne vermieden würde, die in diesem Jahr leider eingetreten ist. Ich persönlich bin in dieser Frage zwar etwas skeptisch. Aber ich glaube, daß ich namens meiner Freunde erklären kann: Wenn der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Überzeugung ist, daß man es bei den derzeitigen Gesetzesbestimmungen bezüglich der Zusammensetzung und der Berufung des Beirats noch einmal versuchen sollte, dann in Gottes Namen. Wir wünschen von vornherein viel Glück auf den Weg und wollen sehen, was im nächsten Jahr daraus wird.
Als der Sozialbericht in der Öffentlichkeit bekannt wurde, gab es fast die gleichen Meinungsverschiedenheiten und Stellungnahmen wie bei der Diskussion um die Rentenversicherung bei den Neuregelungsgesetzen. Ich habe mich auch in manchen Unterredungen mit anderen interessierten Persönlichkeiten darüber unterhalten. Dabei wurden u. a. Meinungen geäußert, die ungefähr dahin gingen: Nachdem uns der Sozialbericht nun eine solche Lage der Rentenversicherungen offenbart hat, gibt es gar nichts Vordringlicheres und nichts Eiligeres, als an die Reform der Reform heranzugehen und dafür zu sorgen, daß das, was man damals nicht gemacht hat, jetzt nachgeholt wird. Darunter waren auch Stimmen, die dahin gingen: wenn wir aus dieser Geschichte herauskommen wollen, geht es gar nicht anders, als daß wir jetzt a tempo die Beiträge zu den Rentenversicherungen erhöhen.
Meine verehrten Damen und Herren! Solche Auffassungen, dieser Schrei nach der Reform der Reform sind in der derzeitigen Situation vollkommen fehl am Platze. Ich glaube, man muß in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit ,auch sagen, daß, bevor es zu einer Novelle der Neuregelungsgesetze kommen kann, erst noch eine ausgedehnte Zeit abgewartet werden muß, um genügend Erfahrungen zu sammeln, daß all die Dinge, in denen sich Korrekturen als notwendig ergeben, erst bei der Bundesregierung gesammelt werden müssen, um dann zum gegebenen Zeitpunkt verwertet zu werden. Man muß, glaube ich, mit allem Nachdruck sagen, daß heute die Voraussetzung für eine Novellierung der damaligen Neuregelungsgesetze noch keineswegs gegeben ist.
Selbstverständlich waren die Gesetze damals keine hundertprozentigen Treffer. Das konnten sie auch nicht sein. Wir alle, sowohl die Regierungsparteien als auch die Opposition, waren uns damals darüber klar, daß sie das nicht sein konnten, daß wir Neuland beschritten, daß dieses Neuland sehr vorsichtig beschritten werden mußte, daß dann erst einmal abgewartet werden muß, wie die Saat, die man hier in den Boden gelegt hat, sich auf dem neuen Ackerboden, auf dem neuen Lande entwikkeln würde, in jedweder Beziehung, und daß dann zu irgendeinem Zeitpunkt auch eine Korrektur die-



Horn
ser und jener Vorschriften erforderlich sein würde. Darüber waren wir uns — ich wiederhole es — damals alle klar.
Meine verehrten Damen und Herren! Wir haben auch in dieser Stunde zu erklären: Es geht bei der Gesetzesvorlage, die uns hier beschäftigt, einzig und allein um die Anpassung der Renten um 6,1 % ab 1. Januar 1959, so, wie es die Gesetzesvorlage vorsieht. Es geht aber in diesem Zusammenhang, auch wenn wir über den Sozialbericht diskutieren, nicht darum, nun aus diesem Sozialbericht einzelne Korrekturwünsche und -forderungen hier vorzubringen und zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren! Den Rentnern draußen — und damit komme ich ungefähr auch schon zu der Begründung, die Herr Kollege Meyer hier für den sozialdemokratischen Gesetzentwurf gegeben hat —, den immer wieder von Herrn Meyer erwähnten Millionen armer Menschen kommt esdarauf an, ihnen die Garantie zu geben, daß das, was wir mit Wirksamkeit ab 1. Januar 1957 geschaffen haben, auch in die fernere Zukunft hinein gesichert und erhalten bleibt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das ist das entscheidende Anliegen der Millionen Rentner draußen. Es ist gar nicht so, wie Herr Meyer das hier hingestellt hat, als ob nun draußen unter den Millionen Gott weiß was für ein Notschrei losginge.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der wird hochgezüchtet! — Lachen bei der SPD.)

3) Wo solche Dinge vorkommen, da sind sie gemacht, da sind sie konstruiert, da hat man die Menschen dahingebracht, daß sie einer solchen angeblichen Unzufriedenheit Ausdruck geben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lebhafte Zurufe von der SPD: Unerhört!)

— Jawohl, dabei bleiben wir!
Herr Meyer hat gesagt, es geht hier um Treu und Glauben.

(Zuruf von der SPD: Ihre Rentenfibel!)

Selbstverständlich geht es um Treu und Glauben, aber in der Richtung, die ich soeben hier geäußert habe: daß wir den Menschen die Garantie und die Beruhigung geben, die sie auch ruhig schlafen läßt, daß wir ihnen die neue Konzeption, die wir zum 1. Januar 1957 verwirklicht haben, auch für die Zukunft garantieren und sichern.

(Abg. Meyer [Wanne-Eickel] : Das wollen auch wir!)

— Verehrter Herr Meyer, wenn Sie sich schon hier so hinstellen, wie Sie das soeben getan haben, und wenn Sie hier wiederholt von „Betrügenwollen" gesprochen haben, dann ist das ein so unerhörter Vorwurf

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

sowohl an die Adresse der Bundesregierung als auch an die Adresse derer, die hinter dieser Vortage stehen,

(Abg. Arndgen: Die sie selbst mitbeschlossen haben!)

daß man diesen Vorwurf und diese Beleidigung nicht energisch genug zurückweisen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn Sie so kommen, Herr Meyer, und wenn Sie hier von Treu und Glauben und von all diesen Dingen reden, dann muß ich jetzt doch einmal etwas aussprechen, was ich eigentlich nicht vorhatte zu sagen. Wie können Sie sich hier hinstellen und so sprechen, während Sie doch bei der Rentenreform durch Ihre Zustimmung in der dritten Lesung die Mitverantwortung für dieses Gesetz übernommen haben!

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Von dieser Verantwortung vor den Rentnern kann Sie kein Mensch befreien. Sie sollten den Mut haben, diese Ihre Verantwortung auch draußen den Leuten zu erklären. Wenn Sie das nicht selber tun, werden wir dafür sorgen, daß die Rentner in zunehmendem Maße daran erinnert werden, daß auch die sozialdemokratische Fraktion die Verantwortung in dritter Lesung gemeinsam mit uns übernommen hat. Wenn Sie das so wollen, warum haben Sie dann damals nicht den Mut aufgebracht -sicherlich auch mit einem Blick auf den 15. September 1957 —, zu einer Gesetzesvorlage, die Sie für so verderblich halten, wie Sie das hier dartun, einmal ein mannhaftes Nein zu sagen und die Vorlage in dritter Lesung abzulehnen? Dazu hat es nicht gereicht. Das muß man hier heute einmal erklären.

(Abg. Stingl: Man braucht immer nur die Rosinen! — Abg. Baur [Augsburg] : Reden Sie nicht einen solchen Unsinn!)

— Wir stehen zu dem, Herr Baur — und dann sagen Sie bitte noch einmal, ob das Unsinn ist —, was damals in dieser neuen Konzeption von der Regierung hier vorgelegt und von uns verabschiedet worden ist, nämlich daß den Rentnern und den versicherten Menschen, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben und Rentenbezieher werden, die Alterssicherung garantiert ist, wie sie dem Grunde nach in diesen Gesetzen verankert wurde.
Herr Kollege Meyer hat geglaubt — ich kann nicht auf alle Dinge eingehen —, uns mit dem Organ der Sozialausschüsse christlich-demokratischer Arbeitnehmer gewissermaßen unseren eigenen Spiegel vorhalten zu sollen, und er hat hinzugefügt, seine Fraktion habe aus der in diesem Organ niedergeschriebenen Auffassung die Konsequenzen gezogen und diesen Gesetzentwurf eingebracht. Meine Damen und Herren, es wäre eine komische Sache, wenn man an Meinungsäußerungen in diesem und jenem Organ — die genannte Zeitschrift ist ja kein parteiamtliches Organ der CDU — Sozialbeirat oder Bundesregierung und Parlament binden und uns verpflichten wollte, nun solchen Auslassungen auch bei unseren Entscheidungen hier im Hause zu folgen. Das kann doch ernsthaft niemand verlangen. Man wird uns vielmehr nach wie vor für verpflichtet halten, allen Einzelheiten verantwortungsbewußt nachzugehen, sie zu prüfen und danach unsere Entscheidungen zu treffen. In diesem Falle steht fest, daß Sozialbeirat, Bundesregierung und Bundesrat in dem Ziel, das der Gesetzentwurf



Horn
anstrebt, einer Meinung gewesen sind. Alle drei Instanzen haben der Größenordnung, also den 6,1 %, und auch dem Zeitpunkt des Inkrafttretens zugestimmt.
Herr Kollege Meyer, wir haben bei den damaligen Beratungen niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß wir die von Ihnen geforderte absolute Automatik - wie sie auch Ihr Gesetzentwurf damals verlangte — ablehnen. Diese Automatik lehnen wir heute genauso ab. Die Dinge waren doch damals so: Weil wir nicht einfach automatisch ab 1. Januar 1958 — um bei diesem Beispiel zu bleiben - bei veränderter allgemeiner Bemessungsgrundlage die automatische Anpassung vornehmen wollten — das hätte unserer Verantwortung widersprochen —, haben wir die „Bremse" in die Gesetze eingebaut, die uns die Möglichkeit läßt, die volkswirtschaftliche, finanzpolitische und währungspolitische Lage und die Finanzlage der Rentenversicherungsträger zu prüfen und danach zu entscheiden. Ich glaube, das allein und gar nichts anderes entspricht der wirklichen Verantwortung, die dieses Parlament hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die vorläufigen Erkenntnisse, die wir aus dem Sozialbericht zu ziehen haben, sind, glaube ich, primär folgende. Aus dem Sozialbericht wird erkennbar, daß nicht alle Auffassungen, die wir damals gehabt haben, hundertprozentig zutreffend waren oder zutreffen. Dieser Sozialbericht sagt uns, daß wir im Rahmen des Möglichen zwar anpassen sollen, daß wir aber aufs Ganze gesehen mit dem, was uns hier zur Betreuung und zur Verantwortung in die Hand gegeben ist, sehr behutsam umgehen müssen, damit wir nicht eines Tages in Schwierigkeiten hineinkommen, die jeder von uns, jeder in diesem Hause unter allen Umständen vermieden sehen möchte.
Deshalb, glaube ich, ist es richtig, die Anpassung, wie die Regierung vorschlägt, mit Wirkung vom l Januar 1959 vorzunehmen. Den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, der auch für 1958 anpassen will, werden wir ablehnen müssen, weil er uns an die Automatik heranbringt und weil wir diese zusätzliche Belastung von 650 bis 700 Millionen DM, die die Annahme dieses Antrags zur Folge haben würde, einfach nicht verkraften können — wir können das den Rentenversicherungsträgern einfach nicht zumuten —, wenn wir nicht für die künftigen Jahre von vornherein eine gewisse Blockierung, zum mindesten aber eine zusätzliche Erschwerung herbeiführen wollen. Ich glaube, das müssen wir sehr wohl beachten. Deshalb können wir diesem Antrag nicht folgen.
Ich will hier nicht des näheren auf die verschiedenen Abschnitte des Sozialberichts als solchen eingehen. Ich kann nur wiederholen, daß er nach meiner Überzeugung mit sehr großem Verantwortungsbewußtsein erarbeitet und zusammengestellt worden ist. Der volkswirtschaftliche Teil läßt entsprechende Ausblicke in die nächsten Jahre zu. Er ist, glaube ich, eine Untermauerung der Annahme, daß wir aus gutem Grund und mit ausreichender Begründung die jetzige Anpassung vornehmen dürfen.
Wenn wir von der Finanzlage der Rentenversicherungsträger und den Möglichkeiten künftiger Entscheidungen sprechen wollen, sollten wir das nicht hier, sondern im Ausschuß tun. Man sollte insbesondere die Möglichkeiten, die von der Bundesregierung auf den Seiten 31 ff. des Sozialberichts und auch schon vorher aufgezeigt worden sind, einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Auf Seite 27 des Berichts wird ja auch im einzelnen dargelegt, welchen Finanzbedarf eine Anpassung ab 1. Januar 1958 insgesamt erforderlich macht. Das kommt den Dingen nahe, die im sozialdemokratischen Entwurf gefordert sind. Ich meine also, daß wir uns im Sozialpolitischen Ausschuß schon die Zeit nehmen müssen, uns auch mit diesen Einzelfragen des Sozialberichts auseinanderzusetzen, damit wir hier zu vernünftigen Erkenntnissen und Entscheidungen kommen. Mehr möchte ich im Augenblick dazu nicht sagen.
Lassen Sie mich abschließend noch zwei Fragen ansprechen. Bei der Darstellung der finanziellen Situation der einzelnen Rentenversicherungsträger wird dargetan, wie unterschiedlich die Finanzlage der Arbeiterversicherung und die der Angestelltenversicherung sind. Hier wird darauf hingewiesen, daß man, wenn man entsprechend diesen Möglichkeiten anpaßt, bei der Angestelltenversicherung weniger anpassen kann als bei der Arbeiterrentenversicherung. Meine verehrten Damen und Herren, wir haben damals die Angestelltenversicherung und die Arbeiterrentenversicherung weitgehend über einen Leisten geschlagen. Ob das nun der Weisheit letzter Schluß war, mag dahingestellt bleiben. Aber ich halte es angesichts dieser Tatsache für sehr schlecht, wenn wir in der Arbeiterrentenversicherung zu häufigeren, in der Angestelltenversicherung jedoch zu weniger häufigen Anpassungen kommen wollten.
In dem Bericht wird u. a. gesagt, daß bei dieser unterschiedlichen Finanzlage zu beachten bleibt, daß zugunsten der Angestelltenversicherung ein über die bisherigen Rentenerstattungen hinausgehender Finanzausgleich wegen der Rentenleistungen an Wanderversicherte noch durchgeführt werden muß, weil man von 1945 bis zur Rentenneuregelung gegenseitige Erstattungen nicht mehr vorgenommen hat. Dieser Finanzausgleich — so sagt der Bericht — würde die Finanzlage der Angestelltenversicherung bessern. Ohne Zweifel wird er das tun. Aber im vorigen Jahr haben sich die Rentenversicherungsträger über eine Quote, die im Jahre 1957 zu zahlen war, verständigt, und eine Verständigung für das Jahr 1958 steht noch aus. Man darf auch von dieser Stelle aus die Beteiligten im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger sehr herzlich darum bitten, sich, bei dem wünschenswerten gegenseitigen Verständnis, auch über den weiteren Finanzausgleich in Sachen Wanderversicherte tunlichst zu einigen; denn wenn das nicht geschieht, muß letzten Endes ein Appell an die Bundesregierung ergehen, von sich aus, etwa durch Rechtsverordnung, diesen Ausgleich festzulegen. Ich hoffe, daß es den Beteiligten bald gelingen wird, für das .Jahr 1958 und vielleicht auch für die folgenden Jahre zu einem Ausgleich zu kommen.
2778 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 26. November 1958
Horn
Die letzte Frage, die ich ansprechen möchte, wird wahrscheinlich ohnehin im Verlauf dieser Debatte hochkommen: die Erstattungen nach § 90 des Bundesversorgungsgesetzes an die Rentenversicherungsträger. Wir haben schon damals in einem Beschluß die Bundesregierung ersucht, den Finanzbedarf dafür festzustellen und beim nächsten Haushalt dann auch konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Inzwischen ist unbestritten, daß der Anspruch nach § 90 BVG ganz nahe an die 2-Milliarden-DM-Grenze herankommt. Das wiegt sehr schwer angesichts der Lage unseres Bundeshaushalts. Aber man kann ja nicht Jahr für Jahr hier theoretische Forderungen aufstellen, ohne daß das Verlangen irgendwie und irgendwann realisiert wird und sich in unserem Haushalt niederschlägt. Deshalb kann ich nur an die Bundesregierung und insbesondere an den Herrn Bundesfinanzminister die nachdrückliche Bitte richten, bei den weiteren Überlegungen, wie man nun, trotz aller Schwierigkeiten mit dem Bundeshaushalt, irgendwie zurechtkommen kann, endlich auch bei dieser Frage erkennen zu lassen, daß man an die Realisierung herangeht, wenn auch verteilt auf mehrere Haushaltsjahre. Denn die Rentenversicherungsträger sind auf diese Erstattungen unbedingt angewiesen. Das muß bei dieser Gelegenheit noch einmal ausgesprochen werden.
Sicher werden Sie sich erneut mit unserer Auffassung auseinandersetzen — das wird wahrscheinlich Herr Schellenberg als nachfolgender Debatteredner noch besorgen — und sie als falsch hinstellen. Vorhin wurde schon Verschiedenes zitiert. Herr Meyer, Sie haben den Professor von Nell-Breuning genannt und sich immer wieder auf die Zeitschrift der Sozialausschüsse bezogen. Ich habe hier gerade die Ausführungen in der Hand, die ein Professor gemacht hat, der nicht zu meiner Partei gehört. Aber, ich glaube, er steht Ihnen (zur SPD) näher als uns. Es ist Professor Bogs, der auch dem Sozialbeirat als Mitglied angehört hat. Dieser sicherlich sehr prominente Sachverständige hat in der Februar/März-Nummer 1957 der Zeitschrift für Sozialreform, nachdem wir damals die Rentenreform verabschiedet hatten, u. a. geschrieben —ich bitte, wenn Sie so freundlich sein wollen, einmal genau hinzuhören —:
Die neuen Rentengesetze haben uns gezeigt, daß auch unsere Zeit zu schöpferischen Gesetzgebungswerken fähig ist. Wir dürfen froh und auch ein wenig stolz darauf sein, daß die „umfassende Sozialreform" mit einem im ganzen so glücklichen Entwurf begonnen wurde. Sie auch auf anderen Gebieten der sozialen Leistungen und der Fürsorge gleich mutig und glücklich fortzusetzen ist die Aufgabe, die vor uns liegt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ein besseres Prädikat, ein besseres Zeugnis über das, was wir damals in diesem Hause verabschiedet haben und — ich kann es nur wiederholen — wofür Sie letzten Endes die Mitverantwortung durch Ihre Zustimmung übernommen haben, ein besseres Lob,
als es uns hier aus diesem Munde zuteil geworden ist, kann kaum ausgesprochen werden.
Ich kann abschließend noch einmal sagen: wir werden der Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben, wir stimmen der Rentenerhöhung, der Anpassung um 6,1 % und dem Wirksamwerden am 1. Januar 1959 zu. Im übrigen sind wir im Sozialpolitischen Ausschuß jeder Diskussion offen, die uns der Sozialbericht nahebringen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schellenberg.