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    Vokabeln: 6
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    6. Zwischenfrage?Meyer: 1
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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung zu dem Entwurf des Ersten Rentenanpassungsgesetzes durch die Regierung gehört.
    Ich gebe zur Begründung des Antrags der Fraktion der SPD — Drucksache 619 — dem Herrn Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel) das Wort.
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt Ihnen heute den Gesetzentwurf über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 vor. Auf unsere Entscheidung warten Millionen Rentner; denn hier steht viel mehr auf dem Spiel als ein Lichtblick für Millionen von Rentnern, deren Renten nicht wesentlich erhöht worden sind und die nun eine neue kleine Erhöhung bekommen sollen. Es geht hier unserer Überzeugung nach um Treu und Glauben.
    Es heißt in dem vom Herrn Minister zitierten § 1272 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung: „Bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden die Renten durch Gesetz angepaßt." Wenn auch in den folgenden Absätzen dieses Paragraphen noch von anderen Faktoren, von denen sich aber einige gewissermaßen untereinander aufheben, gesprochen wird, so ist doch dieser Begriff der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage entscheidend, da er ja auch in dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur alleinigen Grundlage der Rentenanpassung gemacht wird. Allerdings will dieser Gesetzentwurf den Rentnern ein ganzes Jahr Rentenanpassung gewissermaßen vorenthalten.
    Man hat seinerzeit unter großem finanziellem Aufwand an den Rentenzahlstellen Flugschriften verteilt, weil die dritten Bundestagswahlen bekanntlich unmittelbar vor der Tür standen. Meine Damen und Herren, Sie können heute in allen Zeitungen von rechts bis links nachlesen, daß sämtliche Organe, auch diejenigen, die in bezug auf die vorn Parlament angenommene neue Rentenformel nicht unserer Auffassung sind, gerade die damals gemachten Versprechungen kritisieren, für die noch dazu sehr viel Geld ausgegeben worden ist.
    Ich darf in diesem Zusammenhang, um meine Feststellung zu erhärten, auf die „Rentenfibel" hinweisen, die seinerzeit bei allen Postanstalten zu beziehen war und eine Erweiterung der Flugblattpropaganda vor den Rentenzahlstellen bezweckte. Hier heißt es in dem Abschnitt „Anpassung aller laufenden Renten in der Zukunft" u. a.:
    Der Rentenreform könnte kein nachhaltiger Erfolg beschieden sein, wenn sie auf diese Fragen
    — also auf die Fragen der Anpassung —
    keine befriedigende Antwort gegeben hätte.
    Tatsächlich ist aber vorgeschrieben worden,
    — vorgeschrieben worden! —
    daß die laufenden Renten bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage, also der Durchschnittslöhne, durch Gesetz anzupassen sind, wobei der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen Rechnung zu tragen ist. Dadurch ist sichergestellt, daß Produktivitätssteigerungen nicht nur dem Arbeitenden, sondern auch dem Rentner zugute kommen. Wenn der Lebensstandard des Arbeitenden steigt, wird auch der Lebensstandard des Rentners steigen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    — Nein, er steigt leider nicht,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

    sondern Sie wollen den Rentnern ein Jahr vorenthalten, wie ich schon festgestellt habe.
    Und dann kommt der entscheidende Satz:
    Der in der Vergangenheit beobachtete Vorgang, daß der Lebensstandard des Rentners immer weiter hinter dem Lebensstandard des Arbeiters zurückbleibt, wird sich nicht wiederholen.
    Das haben Sie in der „Rentenfibel" veröffentlicht.
    Ich könnte Ihnen darüber hinaus eine ganze Reihe von Heften der „Sozialen Ordnung", Blätter der christlich-demokratischen Arbeitnehmer, anführen — ich werde noch einiges daraus zitieren —, in denen Sie sich im Laufe der Monate immer wieder gegen die Kritik gewandt haben, die auch wir daran geäußert haben, daß Sie, um einmal mit Herrn Professor von Nell-Breuning zu sprechen, „Raum und Einfluß den Interessentengruppen ge-

    Meyer (Wanne-Eickel)

    geben haben", die dieses entscheidende Kernstück der Rentenreform verwässert haben. Herr von Nell-Breuning sagt: „Im Interesse dieser Interessengruppen ist diese zentrale Frage der Rentenreform verwässert worden." „Es wird sich nicht wiederholen" — sagen Sie —, „daß der Lebensstandard der Rentner zurückbleibt."
    Wir von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion haben seinerzeit vorgeschlagen, diese Frage automatisch — und das scheint sich auch in der großen Masse der Bevölkerung durchzusetzen —, aus den politischen Auseinandersetzungen des Parlaments herauszunehmen und Jahr für Jahr in der Form zu lösen, daß die Renten der veränderten allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage angepaßt werden.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit das Organ „Christlich-Demokratische Blätter der Arbeit" zitieren, das in einem Artikel „Nur nicht nervös werden — Ein Wort zur Rentenanpassung" schreibt:
    Logisch wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber diesen Modus
    - also der Erhöhung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage —
    nicht nur für Zugangsrenten, sondern auch für
    die Bestandsrenten vorgeschrieben hätte.
    Das hätte dann zur Folge gehabt, daß die 1957 umgestellten Bestandsrenten und die Zugangsrenten des Jahres 1957 zu Anfang des Jahres 1958 automatisch um 6,1 °/o gestiegen wären. Das wäre vernünftig gewesen. Ich muß den „Christlich-Demokratischen Blättern der Arbeit" hierin recht geben. Wenn man, da bereits durch die bekannte Verordnung vom 21. Dezember 1957 die Erhöhung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage um 6,1 % festgelegt wurde, sofort, wie es § 1272 Abs. 1 vorschreibt, von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hätte, um gleich die Renten Monat für Monat mit anzuheben, brauchten wir diese Debatte nicht, die Unruhe unter 7 Millionen Rentnern wäre nicht vorhanden, und auch — wie es in den genannten Blättern wörtlich heißt — das „Geschrei" der Interessentengruppen wäre nicht vorhanden. Wir müssen hier an das gesamte Reformwerk denken. Ich denke jetzt nur an die Abführung der Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung, die ja von den Interessentengruppen immer wieder in einem sehr starken Maße angeknabbert werden. Hierdurch wird eine sehr große Unruhe in die ganze Sozialversicherung hineingetragen. Ihr Industrie- und Finanzflügel — so darf ich sagen — hat auf der bekannten Tagung in Königswinter nicht nur die weitere Verwässerung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage erreicht, indem er das vorhergehende Kalenderjahr noch dazwischengeschoben hat, um die Renten herunterzudrücken, sondern dieser Paragraph ist dann in der Form zustande gekommen, daß, obwohl das Jahr am 30. September fast zu Ende ist, erst der Bericht vorgelegt werden soll. Da wurde diese Lücke geschaffen.
    Wenn ich auf den Sozialbericht kurz eingehen darf, der uns vorliegt und über den der Herr Minister gesprochen hat, dann darf ich an den Satz des Vorwortes erinnern, daß dieser Sozialbericht 1958 auf den „besonderen Zweck der Anpassung der Renten hin erstellt" worden ist. Wenn ich den Herrn Minister recht verstanden habe, ist auch für ihn der Sozialbericht 1958 nicht gleichwertig mit der finanztechnischen Bilanz, die bekanntlich erstmalig am 1. Januar 1959 vorgelegt werden muß.

    (Abg. Horn: Stimmt ja nicht!)

    — Warum nicht?

    (Abg. Horn: Gucken Sie doch genau hin!)

    — Nach zwei Jahren ist diese versicherungstechnische Bilanz vorzulegen.

    (Abg. Horn: Aber nicht a m, sondern z u m 1. Januar 1959!)

    — Jedenfalls ist dieses Datum im Gesetz genannt. Erst mit dieser versicherungstechnischen Bilanz, für die ja viel eingehendere Untersuchungen anzustellen sind als für den Sozialbericht, der nur zu diesem Zwecke erstellt worden ist, kann man die ganze Finanzpolitik unserer Versicherungen für die nächsten zehn Jahre übersehen, und man kann damit nicht jetzt schon zu Beschlüssen kommen und diese Frage zu einer gravierenden Begründung dafür machen, daß man den Rentnern ein ganzes Jahr die verhältnismäßig kleine Rentenerhöhung nicht gewähren will.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist nicht meine Aufgabe, bei dieser Gelegenheit über das ganze Gefüge der Renten zu sprechen. Aber, ich glaube, man sollte diese Debatte doch mit dazu benutzen, der Öffentlichkeit eine Aufklärung in der Richtung zu geben, daß die Renten gar nicht so hoch sind, wie es in einigen Zeitungen, besonders in den Zeitschriften der Interessenten, immer wieder behauptet wird. Ich darf deshalb die Zahlen des neuesten Berichts des Verbandes der Rentenversicherungen angeben. In der Arbeiterrentenversicherung beträgt die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente 105,48 DM, die Erwerbsunfähigkeitsrente 118,14 DM, die Altersrente, also das Altersruhegeld 160,25 DM, die Altersrente wegen Erreichung des 60. Lebensjahres 170,34 DM und die Rente der Frauen wegen Erreichung des 60. Lebensjahres 122,12 DM, so daß also die Durchschnittsrente in der Arbeiterrentenversicherung 144,52 DM beträgt.
    Ich glaube, die Öffentlichkeit sieht an diesen Zahlen, in wie kümmerlicher Weise Millionen Rentner trotz der Rentenreform heute noch leben. In der Angestelltenversicherung kommen wir immerhin auf eine Durchschnittsrente von 230,64 DM. Das sind die neuesten Zahlen.

    (Abg. Ruf: Was beweist denn das, Herr Meyer?)

    — Das beweist, Herr Kollege Ruf, daß Millionen von Rentnern selbst auf diese kleine Rentenerhöhung von 6 % sehnsüchtig warten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es sind Millionen von Menschen — ich bitte, das doch zu bedenken —, die weit unter 100 DM Rente



    Meyer (Wanne-Eickel)

    im Monat haben. Sie können sich diesen Zahlen doch nicht verschließen, Sie können doch nicht vor dieser Wirklichkeit kapitulieren!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Sie scheinen diese Zahlen zu bezweifeln. Es sind nach meiner Kenntnis der Dinge weit über 3 Millionen Rentner, deren Rente unter 100 DM im Monat liegt.

    (Abg. Ruf: Die leben doch nicht davon! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    Angesichts einer solchen Lage können Sie diesen Schichten, gewissermaßen den Ärmsten der Armen unseres Volkes

    (Widerspruch in der Mitte)

    doch nicht ein ganzes Jahr die Rentenerhöhung, selbst in diesem bescheidenen Ausmaß von 6 %, vorenthalten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Argumente dafür, auch solche, die sich auf die finanztechnische Seite bezögen, habe ich heute nicht vernommen und haben auch keinerlei Grundlage. Denn bei einem Vermögensbestand der Rentenversicherung von 12 Milliarden DM und bei einem Zugang in den Vermögenswerten im letzten Jahre — nach dem neuen Bericht des Verbandes der Rentenversicherungsträger — von 1,7 Milliarden DM kann man doch in dies e m Augenblick nicht von einer finanziellen Notlage der Rentenversicherung sprechen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Gern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lotte Friese-Korn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Meyer, die Zahlen, die Sie genannt haben, sind so provozierend und erscheinen, wenn man an die Tausende von Rentnern denkt, die Sie aufgezählt haben, so bedrückend, daß Sie verpflichtet sind, in diesem Raume auch zu sagen, wie groß der Teil der Rentner ist — —