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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 1232 Abs. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung und den entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschafts,gesetzes isind die Renten ,aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage durch ein besonderes Gesetz anzupassen, wobei der Entwlicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen Rechnung zu tragen ist, Dem Gebot des Gesetzes, die Renten bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage anzupassen, liegt die Absicht zugrunde, den Rentnern nicht nur iden einmal bei der Rentenfestsetzung erreichten. Lebensstandard zu erhalten, sondern sie fauch fan eder Entwicklung der Produktivität zu beteiligen.
    Die Gesamtheit der Bestimmungen über die Anpassung der Renten ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem Sinn zu verstehen, daß der jeweiligen Anpassung eine Prüfung und Entscheidung darüber vorauszugehen hat, ob und in welchem Umfang die Beteiligung der Rentner an der durch eine Vermehrung ,dels Sozialproduktes hervorgerufenen Steigerung des Lebensstandards der arbeitenden Bevölkerung zu vertreten ist, und zwar sowohl nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten als auch nach der Finanzlage der Rentenversicherungen.
    Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1957 betrug lin der knappschaftlichen Renten versicherung 4326 DM, in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten 4281 DM. Durch die Erste Verordnung über die Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die allgemeine Bemessungsgrundlage des Jahres 1958 für die knappschaftliche Rentenversicherung auf 4590 DM und für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten auf 4542 DM festgesetzt worden. Die relative Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage von 1957 sauf 1958 beträgt demnach in 'allen drei Versicherungszweigen 6,1 v. H.
    Durch diese Veränderungen ist der Anlaß für eine Prüfung und Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfange eine Anpassung der laufenden Renten stattfinden soll, gegeben.
    Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alljährlich bis zum 30. September, erstmalig im Jahre 1958, über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen in dem voraufgegangenen Kalenderjahr zu berichten, das Gutachten des Sozialbeirates vorzulegen und Vorschläge für die Anpassung der Renten zu machen.
    Der dem Hohen Hause vorgelegte Sozialbericht 1958 enthält im Hinblick auf die Anpassung eine Darstellung der erwähnten wirtschaftlichen Tatbestände und der Finanzlage der Rentenversicherungen. Aus diesem Sozialbericht darf ich in gedrängter Form folgendes vortragen.
    Die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland umfaßt die Zeit von 1950 bis 1957. Sie beschränkt sich nicht auf die drei in den Rentenreformgesetzen genannten wirtschaftlichen Tatbestände, deren Berücksichtigung bei der Rentenanpassung durch den Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben ist. Es erschien notwendig, einige weitere Tatbestände, die für die Rentenanpassung von Bedeutung sind, in die Darstellung mit einzubeziehen. Dementsprechend beginnt der Sozialbericht mit einem Überblick über die Bevölkerung und die Erwerbstätigkeit.
    Die Wohnbevölkerung ist in der Bundesrepublik ohne das Land Berlin und ohne das Saarland von 46,9 Millionen im Jahre 1950 auf 50,5 Millionen im Jahre 1957, d. h. um 7,6 v. H., gestiegen. Der Geburtenüberschuß betrug im Jahre 1950 auf je 1000 Einwohner 5,9 und im Jahre 1957 5,6. Die Verringerung dieses Geburtenüberschusses ist aber keine Folge des Rückganges der Geburtenhäufigkeit. Wir haben vielmehr eine Zunahme im natürlichen Bevölkerungswachstum zu verzeichnen.
    Von besonderer Bedeutung für die gesetzlichen Rentenversicherungen ist ferner die Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung, der im Jahre 1950 46,3 v. H. betrug, ist auf 50,1 v. H. im Jahre 1957 gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen hat weit stärker zu-



    Bundesarbeitsminister Blank
    genommen als die Wohnbevölkerung, nämlich um 22 v. H. gegenüber, wie eben erwähnt, 7,6 v. H. Wichtig für die Rentenversicherungen ist, daß die Zahl der unselbständigen Erwerbspersonen und der beschäftigten Arbeitnehmer noch stärker zugenommen hat, nämlich um fast 35 v. H. Als Gründe dafür sind zu nennen die stärkere Zunahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der Übergang von im Betrieb mithelfenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft in unselbständige Beschäftigungen. Eine besonders starke Zunahme ist bei der Zahl der beschäftigten Frauen zu verzeichnen.
    Die anschließenden Untersuchungen im Sozialbericht über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität und des Volkseinkommens, insbesondere des Volkseinkommens je Erwerbstätigen von 1950 bis 1957, zeigen die günstige Entwicklung in der Bundesrepublik. Diese Analyse des Sozialberichtes ist, so kann man sagen, zu einer wirtschaftlichen Erfolgsbilanz geworden. Sie macht deutlich, daß eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik der Boden ist, auf dem eine gute Sozialpolitik gedeiht.

    (Beifall des Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal].)

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die ihren umfassendsten Ausdruck in der Größe und Entwicklung des Sozialprodukts findet, ist — im Verhältnis zu 1950 — um rund drei Viertel gestiegen. Die jährliche Zunahme schwankt zwischen 5 und ) annähernd 12 v. H., die Produktivität ist ebenfalls beträchtlich gewachsen. Das Volkseinkommen je Erwerbstätigen hat von 1950 bis 1957 um 72 v. H. zugenommen. Die Vermögensbildung hat sich seit 1950 ständig erhöht. Eine erfreuliche Verschiebung der Ersparnisbildung ist im Jahre 1957 zu verzeichnen. Die Sparkapitalbildung bei den privaten Haushalten hat zugenommen; sie übertraf mit knapp 11 Milliarden DM im Jahre 1957 sehr erheblich alle Vorjahresziffern. Die Zunahme gegenüber 1956 betrug etwa 4 Milliarden DM. Von den zusätzlich verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Jahre 1957, nämlich 12,5 Milliarden DM, wurde fast ein Drittel gespart.
    Der private Verbrauch stieg volumenmäßig von 1950 bis 1957 um 72 v. H. Die nach der Währungsreform in einigen Jahren festzustellenden Konsumsteigerungen haben sich jedoch im Jahre 1957 nicht in dieser Weise fortgesetzt. Die Verbrauchsquote des Jahres 1957 erreichte nicht den Stand von 1956. Das ist um so bemerkenswerter, als die sogenannten Masseneinkommen um 11,9 v. H. zugenommen hatten. Die in dieser Zunahme enthaltene Steigerung der Renten und Unterstützungseinkommen um 26,7 v. H. hat ebenfalls nicht zu dem befürchteten Konsumstoß geführt.
    Diese Ergebnisse sind für alle Beteiligten erfreulich. Die geschilderte Entwicklung zeigt, daß die versicherte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von den erhöhten Leistungen der Rentenversicherung einen besonnenen Gebrauch gemacht hat.
    Die günstige wirtschaftliche Entwicklung, wie ich sie kurz skizziert habe, wird sich nach den sich abzeichnenden Entwicklungstendenzen im laufenden und im kommenden Jahr mit einer Verlangsamung der Wachstumsraten fortsetzen. Im Jahre 1958 kann mit einer realen Wachstumsrate des Sozialprodukts in Höhe von 3 bis 4 v. H. gerechnet werden, die Produktivität dürfte um 21/2 bis 3 v. H. weiter steigen, das Volkseinkommen je Erwerbstätigen dürfte um etwa 4,4 v. H. zunehmen.
    Wegen weiterer Einzelheiten, meine Damen und Herren, darf ich auf den Ihnen ja gedruckt vorliegenden Sozialbericht selbst verweisen.
    Die Bundesregierung ist nach den Ergebnissen ihrer Prüfung der Meinung, daß eine Rentenanpassung in Höhe von 6,1 v. H. sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Produktivität als auch hinsichtlich des Wachstums des Volkseinkommens je Erwerbstätigen verantwortet werden kann und daß eine Störung der wirtschaftlichen Entwicklung durch eine solche Anpassung nicht zu erwarten ist. Die Bundesregierung stimmt in dieser Beurteilung mit dem Sozialbeirat überein, der sich in seinem Beschluß im gleichen Sinne geäußert hat.
    Der zweite Teil des Sozialberichtes befaßt sich mit der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen. Ausgangspunkt für eine Beurteilung der Finanzlage der Rentenversicherungen mußten die Rechnungsergebnisse in den letzten abgeschlossenen Rechnungsjahren sein, also in den Jahren 1956 und 1957.
    Die Gegenüberstellung der Rechnungsergebnisse für das Jahr 1956, das letzte Jahr vor der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen, und für das Jahr 1957, das erste Jahr nach der Neuregelung, liefert die ersten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Rentenreform. Es zeigt sich, daß die laufenden Renten aus den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten durch die Rentenreform im Durchschnitt um etwa zwei Drittel erhöht worden sind.
    Die Gesamtausgaben für Renten haben von 1956 bis 1957 in dein Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten um 3,7 Milliarden DM zugenommen; und die Zunahme erhöht 'sich auf 4,3 Milliarden DM, wenn man von den Rentenausgaben im Jahre 1956 die Sonderzulagen-Zahlungen nach den beiden Sonderzulagengesetzen wegläßt, die j a bereits als Vorgriff auf 'die Rentenerhöhungen durch die Rentenreform gedacht waren.
    Diese Zahlen über die Erhöhung der Rentenausgaben von 1956 bis 1957 lassen aber noch nicht die vollen Auswirkungen der Rentenreform auf die Rentenausgaben erkennen. Da Ende 1957 ein übergroßer Bestand an unerledigten Rentenanträgen vorhanden war, sind erhebliche Rentenbeträge, die noch für das Jahr 1957 bestimmt waren, erst nach Ablauf des Jahres 1957 bei Aufarbeitung der Antragsrückstände nachgezahlt worden.
    Die Vorausschätzungen über die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ir den Jahren 1958 bis 1966 werden durch die soeben



    Bundesarbeitsminister Blank
    erwähnte Tatsache erschwert, daß sich zur Zeit noch nicht die vollen Auswirkungen der Rentenreform auf die Rentenausgaben mit Sicherheit erkennen lassen. Genauere Voraussagen werden erst beim nächsten Sozialbericht und bei der ersten versicherungstechnischen Bilanz zu erwarten sein.
    Von erheblicher Bedeutung für die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherungen ist ,es, ob, ab wann und wie oft der Gesetzgeber bis zum Jahre 1966, dem Ende des ersten Deckungsabschnitts, eine Anpassung der laufenden Renten vornehmen wird. Im Sozialbericht sund alle denkbaren Fälle untersucht, von dem einen Grenzfall, daß überhaupt keine Anpassung vorgenommen wird, bis zu dem anderen Grenzfall, daß die Renten von 1958 bis 1966 zum Ende des ersten Deckungsabschnitts alljährlich stets von Beginn des Jahres ab, also insgesamt neunmal, der Änderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage angepaßt werden. Würde überhaupt keine Anpassung vorgenommen werden, so würde am Ende des ersten Deckungsabschnitts ein Rücklagevermögen vorhanden sein, das das gesetzlich vorgeschriebene Rücklagesoll in Höhe einer Jahresausgabe zu Lasten der Versicherungsträger im letzten Jahre des Deckungsabschnitts um 11 Milliarden DM in der Arbeiterrentenversicherung und um 2,5 Milliarden DM in der Angestelltenversicherung übersteigt. Würde von 1958 bis 1966 neunmal, jeweils vom Beginn des Jahres an, angepaßt werden, so würde das gesetzliche Rücklagesoll am Ende des ersten Deckungsabschnitts um 10,8 Milliarden DM in der Arbeiterrentenversicherung und um ) 8,9 Milliarden DM in der Angestelltenversicherung unterschritten werden. Das sind zwei bedeutsame Gegenüberstellungen.
    Die Vorausschätzungen im Sozialbericht geben auch Antwort auf die Frage, wie oft angepaßt werden könnte, wenn das gesetzliche Rücklagesoll am 31. Dezember 1966 nicht oder nicht erheblich unterschritten werden soll. Das ist bei Anpassung jeweils vom Beginn des Jahres ab, für das die veränderte allgemeine Bemessungsgrundlage gilt, in der Arbeiterrentenversicherung dreimal und in der Angestelltenversicherung einmal der Fall, bei Anpassung jeweils vom Beginn des nächsten Jahres an, also des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das die veränderte allgemeine Bemessungsgrundlage gilt, in der Arbeiterrentenversicherung viermal und in der Angestelltenversicherung zweimal, wobei das Rücklagesoll bei der letzten aber auch schon unterschritten würde.
    Bei der derzeit erkennbaren Finanzlage der Rentenversicherungen erlaubt der Verzicht auf eine rückwirkende Anpassung, in der Zukunft in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenversicherung je eine Anpassung mehr vorzunehmen. Es ist also zwischen einer rückwirkenden Anpassung und einer zusätzlichen Anpassung in der Zukunft zu wählen. Das Problem spitzt sich deshalb auf die Frage zu, ob eine Nachzahlung sozialpolitisch und rechtlich sinnvoller ist als die Sicherung von Leistungen für die Befriedigung laufender Bedürfnisse der Rentner in der Gegenwart und in der Zukunft. Die Bundesregierung hat sich für das letztere entschieden, weil die Renten in erster Linie der möglichst gleichmäßigen Befriedigung laufender Bedürfnisse zu dienen bestimmt sind.
    Die Bundesregierung ist weiter der Ansicht, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem die finanziellen Auswirkungen der Rentenreform, die ich eben dargelegt habe, noch nicht mit genügender Sicherheit voll überschaubar sind, bei Entscheidungen mit so weittragenden finanziellen Auswirkungen für die Rentenversicherungen, wie es die Entscheidung über die Anpassung der Renten ist, besonders vorsichtig vorgegangen werden sollte. Je weniger in einer solchen Situation die Versicherungen der Gefahr finanzieller Schwierigkeiten ausgesetzt werden, um so .größer ist die Aussicht für eine künftig gleichmäßige und regelmäßige Anpassung.
    Die Bundesregierung befindet sich insoweit in voller Übereinstimmung mit dem Sozialbeirat. Der Sozialbeirat hat, wie mir sein Vorsitzender, Herr Professor Neumark, in seinem Schreiben vom 27. Oktober 1958 mitgeteilt hat, weder unter allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch im Hinblick auf die Finanzlage der Rentenversicherungen Bedenken gegen eine Anpassung der Renten um 6,1 v. H., sofern die Anpassung mit Wirkung vom 1. Januar 1959 vorgenommen wird.
    Als Ergebnis ihrer Prüfung schlägt die Bundesregierung im Sozialbericht vor:
    in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung diejenigen am 1. Januar 1959 laufenden Renten, bei denen der Versicherungsfall im Jahre 1957 oder früher eingetreten ist — unter Beachtung der in den Rentenversicherungsgesetzen enthaltenen Ausnahmeregelungen -, für die Bezugszeit ab 1. Januar 1959 der allgemeinen Bemessungsgrundlage für 1958 anzupassen und damit um 6,1 v. H. zu erhöhen.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines 1. Rentenanpassungsgesetzes dient der gesetzgeberischen Verwirklichung dieses Vorschlages.
    Nach dem Entwurf erfahren grundsätzlich sämtliche Rentenempfänger eine Erhöhung ihrer Bezüge, deren Versicherungsfall im Jahre 1957 oder früher eingetreten ist. Die Renten können allerdings — wie bereits im Vorschlag des Sozialberichtes einschränkend zum Ausdruck kommt — nur unter Beachtung der in den Rentenversicherungsgesetzen enthaltenen Ausnahmeregelungen angepaßt werden. Das bedeutet, daß von der Erhöhung bestimmte Rententeile auszunehmen sind und nicht schlechthin alle Rentenempfänger eine Erhöhung ihrer Bezüge erfahren werden. Die neuen Renten enthalten Bestandteile, die, weil sie nicht lohnbezogen sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Anpassung ausgenommen sind. Das sind z. B. der Sonderzuschuß und die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung.
    Es ist das Ziel der Rentenanpassung, die Renten, die nach der Bemessungsgrundlage für das Jahr 1957 berechnet sind, denjenigen Renten anzupassen,



    Bundesarbeitsminister Blank
    deren Berechnung die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 zugrunde liegt. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich, daß die anzupassenden Renten nicht höher sein dürfen als Renten, die unter gleichen versicherungsmäßigen Voraussetzungen im Jahre 1958 zugegangen sind. Daraus ergibt sich sowohl hinsichtlich des Personenkreises als auch hinsichtlich des Umfanges der Anpassung eine Einschränkung.
    Bei Renten, die auf Versicherungsfällen des Jahres 1957 oder früher beruhen, war die persönliche Bemessungsgrundlage bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 750 DM monatlich begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze hat sich von 1957 auf 1958 nicht erhöht, so daß sich die daraus abgeleiteten und nach der Versicherungsdauer gestaffelten Rentenhöchstbeträge ebenfalls nicht ändern. Das bedeutet, daß die Renten, die schon bisher diese Beträge erreichten, keine Erhöhung erfahren und die Renten, die durch Anpassung diese Beträge überschreiten würden, mit dem die Höchstgrenze überschreitenden Betrag von der Anpassung auszunehmen sind.
    Für das kommende Jahr ist mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten zu rechnen. Damit würden sich auch die individuellen Rentenhöchstbeträge erhöhen, ,so daß bei einer erneuten Anpassung der Renten an Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage auch ein großer Teil derjenigen Renten erhöht würde, die zur Wahrung eines gerechten Verhältnisses in diesem Jahre nicht oder nicht voll um 6,1 v. H. erhöht werden können.
    Die für die Anpassung gewählte Technik stellt sicher, daß die Masse der anzupassenden Renten von den Rentenrechnungsstellen der Bundespost mit Hilfe elektronischer Rechengeräte umgerechnet werden kann, ohne daß die Versicherungsträger dabei eingeschaltet zu werden brauchen. Dadurch wird es möglich, die Umrechnung verhältnismäßig schnell durchzuführen und die Rentenempfänger baldmöglichst in den Genuß der erhöhten Leistungen zu bringen.
    Zur Tätigkeit des Sozialbeirates darf ich noch sagen, daß' er seine wichtigste Aufgabe erfüllt hat, dean er hat einen ganz klaren Vorschlag über die Anpassung der Renten gemacht. Der Vorschlag bezieht sich sowohl auf die Höhe der Anpassung als auch auf den Zeitpunkt, von dem an die Anpassung erfolgen soll. Dieser Vorschlag deckt sich mit demjenigen, den Ihnen die Bundesregierung am Ende des Sozialberichtes gemacht hat. Die Bundesregierung konnte auch den gesetzgebenden Körperschaften im Sozialbericht selbst mitteilen, daß ihr Vorschlag mit dem des Sozialbeirates im Ergebnis übereinstimmt. Der Sozialbeirat hat an diesem Beschluß während seiner weiteren Arbeiten festgehalten und hat ihn auch in seiner letzten Sitzung am 27. Oktober 1958 aufrechterhalten. Das ergibt sich auch aus dem Schreiben des Herrn Vorsitzenden des Sozialbeirates, das er am 27. Oktober 1958 an mich gerichtet hat. Der Sozialbeirat hatte sich bereits vorher ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß sein Beschluß auch von dar Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften mitgeteilt würde. Ich möchte meiner Genugtuung Ausdruck geben, daß die Überlegungen im Sozialbeirat zu dem gleichen Ergebnis ,geführt haben wie die Untersuchungen, die von der Bundesregierung angestellt worden sind.
    Sicherlich ist es zu bedauern, daß innerhalb des Sozialbeirates eine Einigung über die Begründung nicht erzielt werden konnte. Dabei hat es sich — das kann ich sagen, ohne idle Vertraulichkeit der Beratungen zu verletzen — nicht nur darum gehandelt, daß für die einzelnen Beteiligten die Gründe, aus denen sie dem Ergebnis zugestimmt haben, ihrem Inhalt nach verschiedene sein konnten, sondern es ging auch um Fragen der Methode. Meinungsverschiedenheiten dieser Art werden immer auftauchen, wenn Persönlichkeiten, die so verschiedenen Gruppen angehören, sich zu einem beratenden Gremium zusammenfinden. Ich habe aber die feste Zuversicht, daß die Mitglieder des Sozialbeirates sachlich und methodisch aus ihrer Zusammenarbeit so wertvolle Erfahrungen gewonnen haben, daß der Sozialbeirat bei einer Fortsetzung seiner Tätigkeit im nächsten Jahre nicht nur zu einem Beratungsergebnis, sondern auch zu einer gemeinsam erarbeiteten Begründung kommen kann.
    Das würde auch dann gelten, wenn in der Zusammensetzung des Beirates die eine oder andere Veränderung eintreten sollte. Wie Sie wissen, haben die Mitglieder des Sozialbeirates im Zusammenhang mit der Tatsache, daß sie ein gemeinsam begründetes Gutachten nicht vorlegen konnten, ihr Amt zur Verfügung gestellt. Ich halte es durchaus für möglich, daß bei einer Wiederaufnahme der Arbeiten ein großer Teil der bisherigen Mitglieder sich einem erneuten Rufe nicht entziehen würde.
    Aus dem erwähnten Schreiben des Herrn Vorsitzenden des Sozialbeirats vom 27. Oktober 1958 lassen sich auch einige sachliche Anhaltspunkte erkennen, die für die Beschlußfassung, für die Meinung der Mehrheit und für die Auffassung der Minderheit bedeutungsvoll waren — Erwägungen, die sicherlich auch künftig eine wichtige Rolle spielen werden und der weiteren gedanklichen Durchdringung bedürfen.
    Ich bin der Meinung, daß wir dem Sozialbeirat, der bei seiner sehr schwierigen Aufgabe im ersten Jahr zu einem klaren Ergebnis gekommen ist, das Vertrauen schenken sollten, ein zweites Mal seine Arbeiten aufzunehmen und sie mit einem begründeten Vorschlag abzuschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht ohne die Feststellung schließen, daß unsere erste Überzeugung von der Größe und Bedeutung des Rentenreformwerkes durch den wachsenden zeitlichen Abstand und die dabei gewonnene Erfahrung bestätigt worden ist. Sie ist auch bekräftigt worden — wie die eingangs dargestellte wirtschaftliche Entwicklung beweist — durch das Wachstum der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität und des Volkseinkommens, wobei das besonnene Verhalten der Rentner nach-



    Bundesarbeitsminister Blank
    drücklich hervorgehoben werden muß. Die Besorgnisse, die in dieser Hinsicht ursprünglich gewisse Vorbehalte verständlich erscheinen ließen, haben sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen. Der private Verbrauch blieb — wie ich anführen konnte — weitgehend konstant. Auch der Gedanke selbstverantwortlicher Vorsorge ist gestärkt worden. Dies zeigt sich sowohl in der Ausdehnung der privaten Lebensversicherung als auch in der Zunahme der Spareinlagen.
    An dieser Zunahme der Spartätigkeit haben auch die Rentner Anteil. Die Rentenreform hat die soziale Situation der Rentner entscheidend verbessert und den Gedanken der Solidarität zwischen den Arbeitenden und den aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen gestärkt. Auf der anderen Seite haben die Rentner von den Verbesserungen, die sie durch die Rentenreform erfahren haben, einen Gebrauch gemacht, der beweist, daß sie sich als verantwortungsbewußte Glieder der gesamten Gemeinschaft fühlen. Die Rentner haben gezeigt, daß sie die Rentenversicherungsreform verdient haben. Diese Reform in der vom Gesetzgeber, also von Ihnen, meine Damen und Herren, vorgesehenen Weise weiter zu verwirklichen, ist der Zweck des ersten Rentenanpassungsgesetzes, das Ihnen die Bundesregierung hiermit vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung zu dem Entwurf des Ersten Rentenanpassungsgesetzes durch die Regierung gehört.
Ich gebe zur Begründung des Antrags der Fraktion der SPD — Drucksache 619 — dem Herrn Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel) das Wort.
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt Ihnen heute den Gesetzentwurf über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 vor. Auf unsere Entscheidung warten Millionen Rentner; denn hier steht viel mehr auf dem Spiel als ein Lichtblick für Millionen von Rentnern, deren Renten nicht wesentlich erhöht worden sind und die nun eine neue kleine Erhöhung bekommen sollen. Es geht hier unserer Überzeugung nach um Treu und Glauben.
Es heißt in dem vom Herrn Minister zitierten § 1272 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung: „Bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden die Renten durch Gesetz angepaßt." Wenn auch in den folgenden Absätzen dieses Paragraphen noch von anderen Faktoren, von denen sich aber einige gewissermaßen untereinander aufheben, gesprochen wird, so ist doch dieser Begriff der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage entscheidend, da er ja auch in dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur alleinigen Grundlage der Rentenanpassung gemacht wird. Allerdings will dieser Gesetzentwurf den Rentnern ein ganzes Jahr Rentenanpassung gewissermaßen vorenthalten.
Man hat seinerzeit unter großem finanziellem Aufwand an den Rentenzahlstellen Flugschriften verteilt, weil die dritten Bundestagswahlen bekanntlich unmittelbar vor der Tür standen. Meine Damen und Herren, Sie können heute in allen Zeitungen von rechts bis links nachlesen, daß sämtliche Organe, auch diejenigen, die in bezug auf die vorn Parlament angenommene neue Rentenformel nicht unserer Auffassung sind, gerade die damals gemachten Versprechungen kritisieren, für die noch dazu sehr viel Geld ausgegeben worden ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang, um meine Feststellung zu erhärten, auf die „Rentenfibel" hinweisen, die seinerzeit bei allen Postanstalten zu beziehen war und eine Erweiterung der Flugblattpropaganda vor den Rentenzahlstellen bezweckte. Hier heißt es in dem Abschnitt „Anpassung aller laufenden Renten in der Zukunft" u. a.:
Der Rentenreform könnte kein nachhaltiger Erfolg beschieden sein, wenn sie auf diese Fragen
— also auf die Fragen der Anpassung —
keine befriedigende Antwort gegeben hätte.
Tatsächlich ist aber vorgeschrieben worden,
— vorgeschrieben worden! —
daß die laufenden Renten bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage, also der Durchschnittslöhne, durch Gesetz anzupassen sind, wobei der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen Rechnung zu tragen ist. Dadurch ist sichergestellt, daß Produktivitätssteigerungen nicht nur dem Arbeitenden, sondern auch dem Rentner zugute kommen. Wenn der Lebensstandard des Arbeitenden steigt, wird auch der Lebensstandard des Rentners steigen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

— Nein, er steigt leider nicht,

(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

sondern Sie wollen den Rentnern ein Jahr vorenthalten, wie ich schon festgestellt habe.
Und dann kommt der entscheidende Satz:
Der in der Vergangenheit beobachtete Vorgang, daß der Lebensstandard des Rentners immer weiter hinter dem Lebensstandard des Arbeiters zurückbleibt, wird sich nicht wiederholen.
Das haben Sie in der „Rentenfibel" veröffentlicht.
Ich könnte Ihnen darüber hinaus eine ganze Reihe von Heften der „Sozialen Ordnung", Blätter der christlich-demokratischen Arbeitnehmer, anführen — ich werde noch einiges daraus zitieren —, in denen Sie sich im Laufe der Monate immer wieder gegen die Kritik gewandt haben, die auch wir daran geäußert haben, daß Sie, um einmal mit Herrn Professor von Nell-Breuning zu sprechen, „Raum und Einfluß den Interessentengruppen ge-

Meyer (Wanne-Eickel)

geben haben", die dieses entscheidende Kernstück der Rentenreform verwässert haben. Herr von Nell-Breuning sagt: „Im Interesse dieser Interessengruppen ist diese zentrale Frage der Rentenreform verwässert worden." „Es wird sich nicht wiederholen" — sagen Sie —, „daß der Lebensstandard der Rentner zurückbleibt."
Wir von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion haben seinerzeit vorgeschlagen, diese Frage automatisch — und das scheint sich auch in der großen Masse der Bevölkerung durchzusetzen —, aus den politischen Auseinandersetzungen des Parlaments herauszunehmen und Jahr für Jahr in der Form zu lösen, daß die Renten der veränderten allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage angepaßt werden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit das Organ „Christlich-Demokratische Blätter der Arbeit" zitieren, das in einem Artikel „Nur nicht nervös werden — Ein Wort zur Rentenanpassung" schreibt:
Logisch wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber diesen Modus
- also der Erhöhung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage —
nicht nur für Zugangsrenten, sondern auch für
die Bestandsrenten vorgeschrieben hätte.
Das hätte dann zur Folge gehabt, daß die 1957 umgestellten Bestandsrenten und die Zugangsrenten des Jahres 1957 zu Anfang des Jahres 1958 automatisch um 6,1 °/o gestiegen wären. Das wäre vernünftig gewesen. Ich muß den „Christlich-Demokratischen Blättern der Arbeit" hierin recht geben. Wenn man, da bereits durch die bekannte Verordnung vom 21. Dezember 1957 die Erhöhung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage um 6,1 % festgelegt wurde, sofort, wie es § 1272 Abs. 1 vorschreibt, von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hätte, um gleich die Renten Monat für Monat mit anzuheben, brauchten wir diese Debatte nicht, die Unruhe unter 7 Millionen Rentnern wäre nicht vorhanden, und auch — wie es in den genannten Blättern wörtlich heißt — das „Geschrei" der Interessentengruppen wäre nicht vorhanden. Wir müssen hier an das gesamte Reformwerk denken. Ich denke jetzt nur an die Abführung der Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung, die ja von den Interessentengruppen immer wieder in einem sehr starken Maße angeknabbert werden. Hierdurch wird eine sehr große Unruhe in die ganze Sozialversicherung hineingetragen. Ihr Industrie- und Finanzflügel — so darf ich sagen — hat auf der bekannten Tagung in Königswinter nicht nur die weitere Verwässerung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage erreicht, indem er das vorhergehende Kalenderjahr noch dazwischengeschoben hat, um die Renten herunterzudrücken, sondern dieser Paragraph ist dann in der Form zustande gekommen, daß, obwohl das Jahr am 30. September fast zu Ende ist, erst der Bericht vorgelegt werden soll. Da wurde diese Lücke geschaffen.
Wenn ich auf den Sozialbericht kurz eingehen darf, der uns vorliegt und über den der Herr Minister gesprochen hat, dann darf ich an den Satz des Vorwortes erinnern, daß dieser Sozialbericht 1958 auf den „besonderen Zweck der Anpassung der Renten hin erstellt" worden ist. Wenn ich den Herrn Minister recht verstanden habe, ist auch für ihn der Sozialbericht 1958 nicht gleichwertig mit der finanztechnischen Bilanz, die bekanntlich erstmalig am 1. Januar 1959 vorgelegt werden muß.

(Abg. Horn: Stimmt ja nicht!)

— Warum nicht?

(Abg. Horn: Gucken Sie doch genau hin!)

— Nach zwei Jahren ist diese versicherungstechnische Bilanz vorzulegen.

(Abg. Horn: Aber nicht a m, sondern z u m 1. Januar 1959!)

— Jedenfalls ist dieses Datum im Gesetz genannt. Erst mit dieser versicherungstechnischen Bilanz, für die ja viel eingehendere Untersuchungen anzustellen sind als für den Sozialbericht, der nur zu diesem Zwecke erstellt worden ist, kann man die ganze Finanzpolitik unserer Versicherungen für die nächsten zehn Jahre übersehen, und man kann damit nicht jetzt schon zu Beschlüssen kommen und diese Frage zu einer gravierenden Begründung dafür machen, daß man den Rentnern ein ganzes Jahr die verhältnismäßig kleine Rentenerhöhung nicht gewähren will.

(Beifall bei der SPD.)

Es ist nicht meine Aufgabe, bei dieser Gelegenheit über das ganze Gefüge der Renten zu sprechen. Aber, ich glaube, man sollte diese Debatte doch mit dazu benutzen, der Öffentlichkeit eine Aufklärung in der Richtung zu geben, daß die Renten gar nicht so hoch sind, wie es in einigen Zeitungen, besonders in den Zeitschriften der Interessenten, immer wieder behauptet wird. Ich darf deshalb die Zahlen des neuesten Berichts des Verbandes der Rentenversicherungen angeben. In der Arbeiterrentenversicherung beträgt die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente 105,48 DM, die Erwerbsunfähigkeitsrente 118,14 DM, die Altersrente, also das Altersruhegeld 160,25 DM, die Altersrente wegen Erreichung des 60. Lebensjahres 170,34 DM und die Rente der Frauen wegen Erreichung des 60. Lebensjahres 122,12 DM, so daß also die Durchschnittsrente in der Arbeiterrentenversicherung 144,52 DM beträgt.
Ich glaube, die Öffentlichkeit sieht an diesen Zahlen, in wie kümmerlicher Weise Millionen Rentner trotz der Rentenreform heute noch leben. In der Angestelltenversicherung kommen wir immerhin auf eine Durchschnittsrente von 230,64 DM. Das sind die neuesten Zahlen.

(Abg. Ruf: Was beweist denn das, Herr Meyer?)

— Das beweist, Herr Kollege Ruf, daß Millionen von Rentnern selbst auf diese kleine Rentenerhöhung von 6 % sehnsüchtig warten.

(Beifall bei der SPD.)

Es sind Millionen von Menschen — ich bitte, das doch zu bedenken —, die weit unter 100 DM Rente



Meyer (Wanne-Eickel)

im Monat haben. Sie können sich diesen Zahlen doch nicht verschließen, Sie können doch nicht vor dieser Wirklichkeit kapitulieren!

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Sie scheinen diese Zahlen zu bezweifeln. Es sind nach meiner Kenntnis der Dinge weit über 3 Millionen Rentner, deren Rente unter 100 DM im Monat liegt.

(Abg. Ruf: Die leben doch nicht davon! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

Angesichts einer solchen Lage können Sie diesen Schichten, gewissermaßen den Ärmsten der Armen unseres Volkes

(Widerspruch in der Mitte)

doch nicht ein ganzes Jahr die Rentenerhöhung, selbst in diesem bescheidenen Ausmaß von 6 %, vorenthalten.

(Beifall bei der SPD.)

Argumente dafür, auch solche, die sich auf die finanztechnische Seite bezögen, habe ich heute nicht vernommen und haben auch keinerlei Grundlage. Denn bei einem Vermögensbestand der Rentenversicherung von 12 Milliarden DM und bei einem Zugang in den Vermögenswerten im letzten Jahre — nach dem neuen Bericht des Verbandes der Rentenversicherungsträger — von 1,7 Milliarden DM kann man doch in dies e m Augenblick nicht von einer finanziellen Notlage der Rentenversicherung sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Gern.