Rede:
ID0304900600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3049

  • date_rangeDatum: 7. November 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens meiner Freunde zu diesem Punkt der Tagesordnung kurz Stellung nehmen.
    Für uns stellt sich der Antrag der FDP als ein alter Bekannter in einem neuen Gewande dar. Wir haben über einen ähnlichen Antrag im 2. Deutschen Bundestag sehr lange und sehr eingehend beraten.
    Es ist zweifellos richtig, daß die jetzige Regelung. eine Reihe von wirtschaftlichen Härten mit sich bringt. Aber wir waren damals im Ausschuß der Meinung, daß eine Ausdehnung der Novelle zum Güterkraftverkehrsgesetz, die dem Zonenrandgebiet bestimmte Erleichterungen brachte, auf andere Wirtschaftsräume, so wie die Dinge heute liegen, zu einer weiteren Verwirrung in der schon sehr komplizierten verkehrswirtschaftlichen Situation führen und zweifellos auch zu einer Erhöhung der Defizite der Bundesbahn führen müßte. Diese Überlegungen haben uns damals bewogen, die Beseitigung der wirtschaftlichen Härten für einige Gebiete des Güternahverkehrs bis zu der von uns immer wieder dringend geforderten Neuordnung des Verkehrs zurückzustellen. Das war unsere damalige Haltung.
    Wir sind bereit, den Antrag der FDP im Ausschuß erneut zu beraten, in der Erwartung, daß uns neue Argumente vorgetragen werden. Unbeschadet der Tatsachen, die ich Ihnen hier vortragen durfte, werden wir also der Ausschußüberweisung zustimmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen beantragt. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) .
Wird der Antrag begründet? — Herr Kollege Bading!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine 'Damen und Herren! Das Gesetz, auf das sich der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 498 bezieht, ist noch ein recht junges Kind der bundesrepublikanischen Gesetzgebung. Aber es hat uns schon viele Sorgen gemacht. Es ist — man kann es so nennen — eine Frühgeburt; denn es wurde kurz vor den Wahlen, im Juli 1957, überstürzt verabschiedet, nachdem agrarsoziale Kreise, die als agrarpolitisches Mittel nicht nur den Preis sehen, schon sehr viel früher erkannt hatten, daß man sich um die alten Landwirte nicht nur aus sozialen, sondern auch aus agrarstrukturellen Gründen kümmern müsse, daß man sie nicht einfach ihrem Schicksal überlassen könne, sondern daß man für ihre Alterssicherung etwas tun müsse.
    Der Bauernverband hatte zuerst gar keine Neigung gehabt, auf diese Anregung der agrarsozialen Kreise einzugehen. Es wurde wieder das alte Gerede vom freien Bauern und von Selbstverantwortung vorgebracht. Erst als man in dem halben Jahr vor den Wahlen merkte, daß in den Kreisen der kleineren Bauern — und das ist ja nun einmal die Mehrzahl der deutschen Bauern — der Gedanke einer Alterssicherung auf ungewöhnlich gute Aufnahme stieß, begann man auch im Bauernverband und damit in der CDU, sich Gedanken über die Frage zu machen: Wie kann man eine Alterssicherung für die Bauern einführen? Als dann die Wahlen vor der Tür standen, wurde die ganze Geschichte, wie ich schon sagte, überstürzt.
    Was dabei herausgekommen ist, ist ein Kind, so möchte ich sagen, das uns nicht nur Sorgen, sondern auch Freude gemacht hat. Das Gesetz soll in erster Linie eine agrarsoziale Aufgabe erfüllen. Die



    Bading
    deutsche Landwirtschaft ist in dem Teil, der die Betriebsinhaber umfaßt, stark überaltert. Die alten Bauern geben den Hof nicht ab, weil sie keine Sicherheit für ihr Alter haben, da die kleinen Betriebe nicht in der Lage sind, zwei Familien voll zu ernähren, wie es sich gehört. Infolgedessen zögern die Väter, die Höfe an die Söhne zu übergeben.
    Die Hilfe für die Alten, die wir durch das Gesetz erreicht haben, hat einen grundsätzlichen Wandel herbeigeführt. Während im Jahre 1956 in den Anerbengebieten in drei verschiedenen Kreisen — ich folge hier einer Untersuchung, die von der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie herausgegeben worden ist — nur 338 Bauern ihre Höfe übergeben haben, waren es in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 934. In den Gebieten mit Realteilung ist die Zahl von 175 auf 975 gestiegen; das sind 350 % mehr. Das ist eine außerordentlich erfreuliche Tatsache. Denn damit kommen in stärkerem Umfang die Bauernsöhne an die Leitung des Hofs heran. Ihre Bereitschaft, in der Landwirtschaft weiterzuarbeiten, wird dadurch erhöht. Die Rationalisierung wird vorangetrieben, denn es ist selbstverständlich, daß junge Menschen eher als ältere Menschen bereit sind, Rationalisierungsgedanken in die Tat umzusetzen. Somit können wir mit dem Gesetz zufrieden sein.
    In rein agrarsozialer Beziehung dagegen ist unsere Zufriedenheit etwas geringer. Weite Kreise der in der Landwirtschaft Tätigen werden durch das Gesetz nicht erfaßt, obwohl sie keine andere Alterssicherung und nicht einmal eine Besitzsicherung haben. Es handelt sich hier um die mithelfenden Familienangehörigen ohne Anspruch auf irgendeine Rente aus der Invaliden- oder Angestelltenversicherung.
    Aber das sind im Augenblick nicht unsere größten Sorgen. Im Augenblick haben wir die Sorge um die Finanzierung der durch das Gesetz geschaffenen Alterskassen. Bei der Beratung des Gesetzes hat meine Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen wie auch aus rein praktischen Überlegungen vorgeschlagen, daß ein Bundeszuschuß gegeben werde. Als dieser Antrag abgelehnt wurde, hat sie gefordert, daß der Bund wenigstens eine Garantie übernehme. Auch das ist abgelehnt worden.
    Wie haben sich nun die Verhältnisse entwickelt? Man ging von einer Zahl von 1,15 Millionen beitragspflichtigen Bauern aus, also Bauern, die einen Besitz haben, auf dem sich eine dauerhafte Existenz gründet, und von etwa 240 000 älteren Bauern, die Anträge auf Leistungen stellen würden. Dann hat man sich errechnet, daß man mit einem Beitrag von 10 DM auskommen könnte und, um die Anfangsschwierigkeiten der Alterskassen zu überwinden, stellte man diesen einen Kredit von 70 Millionen DM zur Verfügung.
    Aber schon sehr bald, nach etwa einem halben Jahr, hat sich herausgestellt, daß statt 240 000 330 000 Antragsteller vorhanden sind und statt 1,15 Millionen nur 940 000 zur Beitragszahlung herangezogen werden können. Das sind die Zahlen, die im Mai dieses Jahres errechnet werden konnten.
    Man hat sich also sehr stark getäuscht. Die Vorausberechnungen waren falsch.
    Ich möchte aber bitten, nun weder den Alterskassen noch dem Gesamtverband der Alterskassen irgendwelche Schuld an diesem Verrechnen zu geben. Die Alterskassen haben große Arbeit geleistet, und die sollte man anerkennen. Ihnen wurde die Ausführung des Gesetzes aufgedrängt, obwohl sie gerade mit anderen Arbeiten stark in Anspruch genommen waren: mit der Rentenneuberechnung der Unfallversicherung und mit der Ausführung des Kindergeldergänzungsgesetzes. Die Schuld tragen einzig und allein die Regierung und die Regierungsparteien, die das Gesetz in einer überstürzten Art und Weise noch kurz vor Schluß des 2. Bundestages durchbringen wollten.
    Die Sozialpolitiker in meiner Fraktion haben sich mit diesem Problem im Mai und im Juni dieses Jahres beschäftigt und 'festgestellt, daß ein Defizit von 60 Millionen DM entstehen wird und daß die Deckung dieses Defizits, wenn der Bund nicht einen Zuschuß leistet, eine Erhöhung des Beitrags der einzelnen Bauernlauf 17 DM erfordern wird.
    Herr Arbeitsminister Blank hat diese Feststellung unseres Kollegen Professor Schellenberg bestritten. Als wir sie veröffentlichten, beeilte sich das Arbeitsministerium im Regierungsbulletin vom 11. Juni zu erklären — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Es kann mit Sicherheit darauf geschlossen werden, daß der Fehlbetrag nur einen Bruchteil des von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Professor Dr. Schellenberg genannten Betrages von 60 Millionen DM jährlich ausmachen wird.
    Nur einen Bruchteil!
    Wir ließen uns durch diese Erklärung aber nicht abhalten und reichten den Antrag ein, der Ihnen heute vorliegt. Etwa gleichzeitig hat auch die Fraktion der CDU eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort auf diese Anfrage, die am 30. Juli — also 5 bis 6 Wochen später -veröffentlicht wurde, ist sehr interessant. Der Arbeitsminister gibt in ihr zu, „daß die finanziellen Folgen der Entwicklung der Zahlen der Beitragspflichtigen und der Altersgeldberechtigten Anlaß zur Sorge geben. — Man rechnet mit einem Fehlbetrag von 65 Millionen DM." Im Juni hat man behauptet, der Fehlbetrag mache nur einen Bruchteil von 60 Millionen DM aus; im Juli gibt man zu, daß der Fehlbetrag 65 Millionen DM beträgt.
    Inzwischen haben sich die Verhältnisse noch verschlechtert. Die Zahl der Anträge ist auf 350 000 gestiegen. Wie hoch die endgültige Zahl der Beitragspflichtigen sein wird, darüber gehen die Schätzungen noch auseinander. Man sagt, daß sie nicht höher als etwa 810 000 sein wird. Man sollte sich aber nicht der Illusion hingeben, daß es möglich sein wird, den Kreis der Beitragspflichtigen nennenswert zu erweitern oder etwa den Kreis der Leistungsberechtigten zu verengen. Feststeht jedenfalls, daß bei den Alterskassen unter Berücksichtigung eines bescheidenen Betrags von Betriebsmitteln, der unbedingt zur Verfügung stehen muß, ein Defizit von etwa 80 Millionen DM besteht. Es gibt also nur



    Bading
    zwei Lösungen: Entweder eine sehr erhebliche Erhohung des Beitrags, wahrscheinlich auf über 17 DM, oder ein Zuschuß des Bundes.
    Nun ist der Gedanke aufgetaucht, man könne die Beiträge erhöhen, wenn auch nicht auf 17 DM, so doch auf etwa 14 DM.
    Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich aus einer Veröffentlichung des Deutschen Bauernverbandes zitieren, die auf Berechnungen unseres Kollegen Berberich zurückgeht. Er hat zusammengestellt, welche Ausgaben für Berufsgenossenschaften, für Alterskassen und Familienausgleichskassen auf den Betrieben in seiner Heimat ruhen. Er kommt zu einem außerordentlich interessanten Ergebnis. Ein Betrieb von 4 ha trägt eine Last von über 60 DM je ha. Mit steigender Betriebsgröße nimmt die Last ab. Beim 6-ha-Betrieb sind es 53,60 DM, bei 15 ha — das ist in Baden schon ein guter Mittelbetrieb — etwa 41 DM. Diese Lasten sind in den letzten Jahren außerordentlich gestiegen, seit 1956 um etwa 300 %.
    Meine Herren Berufskollegen aus Norddeutschland, sagen Sie nun bitte nicht, ein Betrieb von 4 oder 6 ha sei gar kein echter landwirtschaftlicher Betrieb, sondern lediglich eine Art Nebenerwerbswirtschaft. Ich kann mich auch hier auf die Korrespondenz des Deutschen Bauernverbandes beziehen, in der gesagt wird, daß von den 36 000 Betrieben bis zu 4 ha im Gebiet der Berufsgenossenschaft Baden nicht weniger als 22 000, d. h. zwei Drittel, zur landwirtschaftlichen Alterskasse Beiträge zahlen müssen. Das sind also Betriebe, die den Bauern eine volle Existenz gewähren, deswegen sind sie beitragspflichtig.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, sich unseren Antrag sehr genau zu überlegen und mit uns zusammen eine Lösung zu suchen. Die Menschen, um die es hier geht, haben nicht oder nicht im vollen Umfange am „deutschen Wirtschaftswunder" teilgenommen, sondern es sind die Alten in der Landwirtschaft, denen man gönnen sollte, daß sie in ihrem Alter etwas Geld in die Hand bekommen Außerdem geht es um eine Verjüngung der deutschen Bauernschaft, und die können wir weiß Gott gebrauchen.

    (Beifall bei der SPD.)