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Ist dieser Antrag so zu verstehen, daß der Punkt 18, also der von den Abgeordneten Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, vor dem jetzigen Punkt 1 oder nach diesem behandelt werden soll?
Sie haben den Antrag gehört. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Widerspruch erhebt sich gegen beide Vorschläge nicht. Dann stelle ich fest, daß Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung vorweg behandelt wird und Punkt 1 nach dem Punkt 17 beraten wird.
Dann rufe ich nunmehr den Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetz .
Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Begründung? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Memmel hat sich gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.