Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3045

  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) . .. 2515 A Zur Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2515 C Vizepräsident Dr. Becker . . . . . 2515 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) . . . . . 2515 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2516 D Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 455) — Erste Beratung — . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksache 512) — Erste Beratung — . . . . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 524) —Erste Beratung — 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksache 527) — Erste Beratung — . . . . 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen mit dein Königreich Belgien (Drucksache 534) — Erste Beratung . . . . . . . . . 2517 C Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541) — Erste Beratung — 2517 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2517 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 515) -- Erste Beratung -- 2518 A Achtzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523) 2518 A Entschließungen der 46. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 507) . . . . . . . . 2518 B Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1954/55 und 1955/56 (Drucksache 535) 2518 C Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten (Drucksache 519) . . . . . . . 2518 C Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 382) Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2518 D Entwurf einer Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksache 540) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2519 B Große Anfrage der Fraktion der FDP. betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429), Antrag der Fraktion der DP betr. wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (Drucksache 58) Dr. Atzenroth (FDP) 2519 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 2521 C, 2538 A Dr. Westrick, Staatssekretär . . . . 2523 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 2526 C Dr. Mommer (SPD) . 2531 D, 2537 A, 2547 C Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2535 D Dr. Becker (Hersfeld) 2537 B Conrad (SPD) . . . . . . 2538 B, 2545 C . Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2543 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abgg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) -- Erste Beratung — Stiller (CDU/CSU) 2548 D Frau Berger-Heise (SPD) 2549 B Dr. Will (FDP) . . . . . . . 2551 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2552 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abgg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . 2553 A Brück (CDU/CSU) 2553 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2554 C Anlagen 2555 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2515 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier* 19. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Döring (Düsseldorf) 16. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Frau Friese-Korn 16. 10. Dr. Furler* 19. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 16. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein` 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)' 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Schmidt (Hamburg) 15. 11. Anlage 2 Umdruck 168 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Bonn, den 16. Oktober 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Rösing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, im Namen aller Fraktionen möchte ich Sie bitten, den Punkt 1 erst nach Punkt 17 der gedruckten Tagesordnung zu behandeln.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ist dieser Antrag so zu verstehen, daß der Punkt 18, also der von den Abgeordneten Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, vor dem jetzigen Punkt 1 oder nach diesem behandelt werden soll?

(Abg. Rösing: Nachher!)

Sie haben den Antrag gehört. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Widerspruch erhebt sich gegen beide Vorschläge nicht. Dann stelle ich fest, daß Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung vorweg behandelt wird und Punkt 1 nach dem Punkt 17 beraten wird.
Dann rufe ich nunmehr den Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetz (Drucksache 516).
Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Begründung? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Memmel hat sich gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Linus Memmel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, der ich dem Richterstand angehöre, ein kurzes Wort zu dem Richtergesetz. Ich begrüße es und mit mir sicher sämtliche Richter und Staatsanwälte des Bundesgebiets, daß die Bundesregierung nunmehr endlich diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir haben so viele Berufsordnungsgesetze inzwischen bearbeitet oder in Arbeit — Sie brauchen sich nur die gestrige und die morgige Tagesordnung anzusehen —, daß also das Richtergesetz allmählich dran sein könnte, noch dazu, wo ein Auftrag vorliegt. Er ist in Art. 96 Abs. 2 Satz 2 und in Art. 98 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes erteilt. Ich will, wie es der ersten Lesung entspricht, nur ein paar Punkte kurz anführen.



    Memmel
    Ich bin der Meinung, daß die Beteiligung der Richter bei der Berufung und Beförderung gegenüber dem Regierungsentwurf verstärkt werden muß. Weiterhin meine ich, daß zum vorsitzenden Richter oder zum Präsidenten nur ernannt werden darf, wer eine bestimmte Zeit als Richter tätig ist. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, daß ein Mann, drei Wochen nachdem er das Assessorenexamen abgelegt hatte, zum Vorsitzenden eines Schöffengerichts bestimmt wurde. Man tut damit dem Manne keinen Gefallen und auch nicht der ganzen Rechtspflege. Drittens meine ich, es ist mit einem einheitlichen Richtertyp nicht vereinbar, für einzelne Gerichtszweige gesetzlich besondere Voraussetzungen vorzuschreiben.
    Im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Richtertyps sollten einheitliche Amtsbezeichnungen geschaffen werden. Wir haben jetzt über 50 verschiedene Bezeichnungen für Richter. Ferner sollten bestimmte Rechte und Pflichten der Richter auch für die Staatsanwälte gelten. Insbesondere sollte der Laufbahnwechsel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf allen Ebenen erleichtert werden. Gerade wir in Bayern haben diesen Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter schon eh und je gehabt, und er hat sich sehr bewährt. Ich kann mich erinnern, daß in früheren Jahren von den Staatsanwälten als den „Generalstäblern" der Justiz gesprochen wurde und daß niemand, der nicht Staatsanwalt war, mehr werden konnte als Oberamtsrichter. Als fünften Punkt trage ich vor, daß die Bezüge der Richter auch in eigenen Richterbesoldungsgesetzen geregelt werden sollten.
    Der letzte Punkt scheint mir der schwerwiegendste zu sein; das ist die sogenannte politische Klausel. Meine Damen und Herren, in § 38 dieses Gesetzes ist bestimmt, daß sich der Richter nicht politisch betätigen darf; daß heißt über eine schlichte Mitgliedschaft bei einer Partei und über einen bloßen Versammlungsbesuch hinaus darf er sich nicht betätigen. Ich bin etwas verwundert darüber. Man müßte vielleicht noch vorschreiben, daß er sich in einer Versammlung auch nicht zur Diskussion melden und keinen Zwischenruf machen darf. Eine solche Beschränkung und Beschneidung der Rechte eines ganzen Standes halte ich für denkbar unglücklich. Zwar ist in Absatz 2 festgelegt, daß der Richter in den Landtag oder in den Bundestag gewählt werden kann. Aber ich gebe zu bedenken: Man wird doch in den Bundestag oder in den Landtag nicht hineingeboren, man wird auch nicht etwa hineingewählt, weil man Richter ist, sondern weil man sich innerhalb der Partei bewährt hat oder weil man in kommunalen Vertretungen gezeigt hat, daß man willens ist, politische Arbeit auf sich zu nehmen. Gerade diese Tätigkeit, die Mitgliedschaft im Stadtrat, im Kreistag oder im Bezirkstag ist ausdrücklich untersagt. Damit ist dem Richterstand, 11 340 Berufsrichtern, der Zugang zu den Parlamenten praktisch verschlossen.
    Ich sehe nicht recht ein, warum man so etwas macht. Ich war sechs Jahre Stadtrat in Würzburg und habe das nie als einen Nachteil empfunden. Nie habe ich irgendwelche Beeinträchtigungen als Richter empfunden. Ich weiß das auch vom Vorsitzenden des Schöffengerichts in Aschaffenburg, der sechs Jahre als Stadtrat tätig ist. Man sollte nicht einen Stand, der im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt und hervorgehoben ist, der also einen qualifizierten Stand darstellt, disqualifizieren, indem man ihn von der politischen Arbeit ausschließt. Ich glaube auch, daß man damit den Vertretungskörperschaften keinen Gefallen tut. Ich habe mit dem Präsidenten des Bayerischen Städtebundes gerade über diesen Passus gesprochen, wonach kein Richter in einem Vertretungskörper der Gemeinde oder der Stadt tätig sein kann. Ich habe dort zu hören bekommen, daß das ein Schaden wäre, weil gerade die Anwesenheit des Richters in einem solchen Gremium gewiß auch Vorteile mit sich bringt.
    Von 1862 bis 1866 zählte das preußische Abgeordnetenhaus insgesamt 115 Richter. Der Zustand wird nicht mehr wiederkommen, er braucht auch nicht mehr wiederzukommen. Gegenwärtig sind wir ja nur zu dritt in diesem Hohen Hause vertreten. Aber man soll nicht durch eine politische Klausel einem ganzen Stand den Zugang zu den Parlamenten versperren.
    Soviel möchte ich in der ersten Lesung hierzu sagen und möchte nur den Rechtsausschuß bitten — ich kenne seine Geschäftslage —, diesen Gesetzentwurf mit der nötigen Beschleunigung in Arbeit zu nehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)