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ID0304405800

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf S. H. Papst Pius XII. Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 2475 A Grußworte an den wiedergenesenen Abg. Schoettle . . . . . . . . . . 2477 D Zur Tagesordnung Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2475 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2476 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 2477 B Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417) — Erste Beratung — Etzel, Bundesminister . . . . . . 2478 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 2480 B Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 2481 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 2486 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2487 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 2489 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2493 A, 2505 D Dr. Starke (FDP) . . . . 2496 D, 2504 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2498 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 533) — Erste Beratung — . . . . . . 2506 D Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 514) — Erste Beratung — 2506 D Entwurf eines Gesetzes über „unveränderte Rohmilch" (FDP) (Drucksache 421) — Erste Beratung — Köhler (FDP) 2507 A Bauknecht (CDU/CSU) 2507 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 525) — Erste Beratung — Dr. Strauß, Staatssekretär . . . . 2508 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . . 2509 A Lange (Essen) (SPD) . . . . . . 2510 B Dr. Winter (CDU/CSU) . . . . . 2510 D Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530) — Erste Beratung — 2511 B Erklärungen nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2511 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2512 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2512 C Anlage 2513 A 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 19. 10. Bauer (Wasserburg) 15. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Conrad 15. 10. Demmelmeier 15. 10. Diel (Horressen) 15. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 15. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Etzenbach 15. 10. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Furler* 19. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Goldhagen 15. 10. Dr. Gossel 15. 10. Dr. Gülich 18. 10. Günther 15. 10. Hansing 15. 10. Heye* 19. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Hübner 15. 10. Jacobi 15. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Stuttgart) 17. 10. Keuning 15. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 15. 10. Kühn (Bonn) 15. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Meitmann 15. 10. Dr. Mende* 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Nieberg 15. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 15. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Scharnberg 15. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schmitt (Vockenhausen) 15. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfgin)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Stauch 15. 10. Stenger 17. 10. Varelmann 15. 10. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Frau Welter (Aachen) 15. 10. Frau Wessel 15. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 31. 10. Dr. Baade 30. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 24. 10. Giencke 25. 10. Frau Herklotz 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Niederalt 10. 11. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Spitzmüller 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 10. für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates.
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    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen machen. Wir haben am 30. November 1956, als in der zweiten und dritten Lesung die letzte Änderung hier im Bundestag behandelt worden ist, das Gesetz in der Schlußabstimmung abgelehnt, weil wir ob der Unzulänglichkeit der Formulierung vor allem des § 2 a Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit hatten. Wir sind also dabei aus anderen Motiven zu einer Ablehnung gekommen als die FDP.
    Wir sind aber der Meinung - sie ist schon 1954 hei der ersten Vorlage zur Änderung des alten Wirtschaftsstrafgesetzes begründet worden, und wenn ich mich nicht irre, hat auch Professor MüllerArmack im Ausschuß entsprechende Ausführungen gemacht—, daß gerade die Vorschriften, die Preistreibereien, sprich: Preisüberhöhungen verhindern sollen, eine wesentliche Ergänzung zu dem sind, was die Bundesregierung unter ihrer Wirtschaftspolitik, unter der Marke „Soziale Marktwirtschaft" versteht. Wir waren damals auch der Auffassung, schon aus Gründen des Wettbewerbs - denn alle die Dinge, die Herr Kollege Dehler angeführt hat, sind im Kartellgesetz leider nicht in so zwingender Weise geregelt, daß man sagen könnte, man brauche in diesem Zusammenhang nichts — müßten wir uns gemeinsam darum bemühen, solche Preisüberhöhungen, eine solche Ausnutzung wirtschaftlicher oder Marktmacht durch Anwendung des Kartellgesetzes wirksam zu verhindern und damit diese Fälle aus dem Wirtschaftsstrafgesetz herauszunehmen; nur müßten sie irgendwo ihren Niederschlag finden. Aber solange diese Dinge im Kartellgesetz das war damals noch nicht verabschiedet und so, wie es inzwischen verabschiedet ist, ist es nach unserer Überzeugung nicht ausreichend, was wir bei seiner zweiten und dritten Lesung deutlich gesagt haben — nicht wirksam geregelt sind, muß man sich über diesen Punkt, so glauben wir, weiterhin Gedanken machen. Wir behalten uns vor, im Ausschuß mit entsprechenden Vorschlägen aufzuwarten; ich will die Debatte jetzt nicht vertiefen. Entscheidend für uns ist die Erkenntnis, daß erstens das Kartellgesetz solche Voraussetzungen, wie Herr Kollege Dehler sie angenommen hat, nicht bietet, und daß zweitens auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb — auch das ist in dem Protokoll der Sitzung vom 30. November nachzulesen — von ganz anderen Voraussetzungen ausgeht. Auch die Bestimmungen gegen den Wucher, die Sie möglicherweise noch anziehen könnten, gehen von völlig anderen Gesichtspunkten aus als die Überlegungen, die wir hier anstellen müssen. Wenn Sie uns da mithelfen, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, dann sind wir bereit, hier auch bestimmte Formen, die gar nicht sakrosankt sind, gelten zu lassen. Es kommt aber alles in allem darauf an, daß zutreffende Wettbewerbsvoraussetzungen auch in diesem Zusammenhang nicht zuletzt zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmungen, aber auch zugunsten des Verbrauchers geschaffen werden.
    Wir werden also im Ausschuß auch von der Regierung sehr eingehende Auskunft darüber verlangen müssen, wie das Gesetz bisher gewirkt hat. Der Herr Staatssekretär sagte in diesem Zusammenhang, es habe sich bewährt. Wir wissen nur, daß nach der Verabschiedung dieses Gesetzes mit dem § 2 a in seiner gegenwärtigen Form vom Bundesrat, d. h. von den Länderregierungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit dieses Paragraphen gekommen sind und daß der Bundesrat ursprünglich einen anderen Vorschlag unterbreitet hatte. Insoweit wird sich also auch die Bundesregierung bei den Ausschußberatungen auf solche Dinge einstellen müssen, damit wir ihnen wirklich noch einmal auf den Grund gehen können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Winter.

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    Rede von Dr. Friedrich Winter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in einer etwas unangenehmen Lage insofern, als ich mich mit den Ausführungen eines ehemaligen Justizministers, also eines Mannes, der von der Materie etwas verstehen muß, auseinanderzusetzen habe. Trotzdem kann ich es nicht vermeiden, ein paar Worte zu dem zu sagen, was er hier vorgetragen hat. Er hat die gesamte Problematik dieses Gesetzes hier angesprochen, obwohl es sich bei der Vorlage nur um die Frage der Verlängerung handelt. Er hat kritisiert, daß es sich hier nicht so sehr um ein Wirtschaftsstrafgesetz, sondern um ein Bewirtschaftungsstrafgesetz handle. Wenn Sie sich die Mühe machen, den Text dieses Gesetzes zu prüfen, dann werden Sie aus dem § 1 ersehen, daß das nicht zutrifft. Es handelt sich nach meiner Meinung etwa um den gleichen Vorgang wie bei der Auflösung einer algebraischen Gleichung. Der allen

    I

    Dr. Winter
    Gliedern eines Aggregats gemeinsame Faktor wird vor die Klammer gesetzt. Der § 1 des Gesetzes enthält die Strafdrohung für eine ganze Reihe von wirtschaftspolitischen Gesetzen und bedeutet insofern vielleicht sogar eine Vereinfachung, weil für alle diese Gesetze ein und dieselbe Strafbestimmung des Wirtschaftsstrafgesetzes angewendet werden kann.
    Die Vereinfachung hat den Schönheitsfehler, daß das für den Laien nicht sehr leicht lesbar ist, weil es sich hierbei um Verweisungen auf andere Gesetze handelt. Das liegt aber an der Technik des Gesetzes. Alle diese Gesetze — es handelt sich um Gesetze der landwirtschaftlichen Marktordnung und, soweit ich sehe, auch um Gesetze von verkehrswirtschaftlicher Bedeutung — müssen wenn sie überhaupt einen Sinn haben sollen, durch eine Strafdrohung komplettiert werden. Diese Strafdrohungen vereinheitlicht in einem Gesetz zusammenzufassen, ist nach meinem Dafürhalten der Sinn dieses Gesetzes. Schon damit hier nicht auf längst aufgehobene oder veraltete, außer Wirksamkeit getretene Strafvorschriften der einzelnen Gesetze zurückgegriffen, also eine unübersehbare Unterschiedlichkeit in der Behandlung der entsprechenden Tatbestände wiederhergestellt werden muß, muß das Gesetz verlängert werden.
    Die Frage, die auch von dem Kollegen Lange angeschnitten worden ist, wie es mit der Preistreibereibestimmung in diesem Gesetz ist, steht auf einem anderen Blatt. In der Vorlage, die hier zur Debatte steht, ist sie nicht angesprochen.

    (Abg. Dr. Hellwig: In § 2 a!)

    — Richtig, § 2 a soll mit dem ganzen Gesetz verlängert werden. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, daß ein Ausschuß bei der Beratung einen in der Vorlage zunächst nicht angesprochenen Paragraphen in Angriff nimmt und irgend etwas daran ändert. Ich kann mir das durchaus vorstellen. Aber ich kann mir kaum vorstellen, daß es sehr fruchtbar ist, die Dinge hier in erster Lesung vor dem Plenum zu erörtern. Es wird Sache des Ausschusses sein, sich genau zu überlegen, wann und unter welchen Umständen die Preistreibereibestimmung in dem Gesetz noch Sinn hat.
    Es ist jedenfalls wenig sinnvoll, hier die Diskussion zu vertiefen. Über die Einzelheiten müssen wir uns im Ausschuß unterhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)