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ID0304405600

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    Vokabeln: 6
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    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf S. H. Papst Pius XII. Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 2475 A Grußworte an den wiedergenesenen Abg. Schoettle . . . . . . . . . . 2477 D Zur Tagesordnung Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2475 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2476 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 2477 B Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417) — Erste Beratung — Etzel, Bundesminister . . . . . . 2478 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 2480 B Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 2481 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 2486 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2487 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 2489 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2493 A, 2505 D Dr. Starke (FDP) . . . . 2496 D, 2504 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2498 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 533) — Erste Beratung — . . . . . . 2506 D Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 514) — Erste Beratung — 2506 D Entwurf eines Gesetzes über „unveränderte Rohmilch" (FDP) (Drucksache 421) — Erste Beratung — Köhler (FDP) 2507 A Bauknecht (CDU/CSU) 2507 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 525) — Erste Beratung — Dr. Strauß, Staatssekretär . . . . 2508 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . . 2509 A Lange (Essen) (SPD) . . . . . . 2510 B Dr. Winter (CDU/CSU) . . . . . 2510 D Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530) — Erste Beratung — 2511 B Erklärungen nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2511 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2512 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2512 C Anlage 2513 A 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 19. 10. Bauer (Wasserburg) 15. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Conrad 15. 10. Demmelmeier 15. 10. Diel (Horressen) 15. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 15. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Etzenbach 15. 10. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Furler* 19. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Goldhagen 15. 10. Dr. Gossel 15. 10. Dr. Gülich 18. 10. Günther 15. 10. Hansing 15. 10. Heye* 19. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Hübner 15. 10. Jacobi 15. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Stuttgart) 17. 10. Keuning 15. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 15. 10. Kühn (Bonn) 15. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Meitmann 15. 10. Dr. Mende* 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Nieberg 15. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 15. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Scharnberg 15. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schmitt (Vockenhausen) 15. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfgin)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Stauch 15. 10. Stenger 17. 10. Varelmann 15. 10. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Frau Welter (Aachen) 15. 10. Frau Wessel 15. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 31. 10. Dr. Baade 30. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 24. 10. Giencke 25. 10. Frau Herklotz 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Niederalt 10. 11. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Spitzmüller 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 10. für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsstrafgesetz ist eines jener Gesetze, die sich wie eine ewige Krankheit fortschleppen. Sollen wir es ebenfalls fortschleppen? Seit dem Zusammentreten des 1. Bundestages, also seit 1949, kämpfen wir um die Beseitigung dieses Überbleibsels einer bösen Zeit, einer Zeit des zwangswirtschaftlichen Denkens, einer Zeit, in der es nicht gelungen war, die klaren Vorstellungen von der richtigen Wirtschaftsordnung, ich möchte sagen, auch der richtigen Rechtsordnung durchzusetzen. Für mich ist „Wirtschaftsstrafrecht" ein Widerspruch in sich. Es ist ein Fremdkörper in unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Es beruht auf der Meinung, man könne durch staatlichen Zwang — am Ende durch den Staatsanwalt — richtiges wirtschaftliches Verhalten und Handeln erzwingen. Es ist mit dem System unserer Wirtschaftsordnung ebenso unvereinbar wie etwa das Wirtschaftssicherheitsgesetz, das Sie beschlossen haben, das die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats die Zwangswirtschaft wieder einzuführen. Wenn man wenigstens den Mut hätte, das Gesetz richtig zu bezeichnen, als Bewirtschaftungsstrafgesetz, dann könnte man vielleicht noch darüber reden.
    Ich bin nicht der Meinung, daß ein vernünftiger Anlaß besteht, dieses Gesetz zu verlängern. Es war von Anfang an ein Zeitgesetz. Es wurde immer wieder und würde jetzt zum fünften Male verlängert. Es ist nicht richtig, daß es durch die Novelle 1954 in seinem Charakter völlig geändert worden wäre. Es bleibt nach wie vor ein Gesetz, das unseren Bundeswirtschaftsminister eigentlich zu schärfstem Protest herausfordern müßte. Ich kann nicht anerkennen, daß es notwendig eist, dieses Gesetz deswegen aufrechtzuerhalten, weil andernfalls die Strafsanktion für bestimmte Gesetze, die Herr Staatssekretär Dr. Strauß soeben genannt hat — Getreidegesetz, Zuckergesetz, Milch- und Fettgesetz, Fleischgesetz und andere —, fehlen würde. Ich weiß nicht, warum sich die Referenten der Ministerien nicht bemühen, diese Strafdrohungen in die einzelnen Gesetze einzuarbeiten. Es ist ja nicht richtig, daß das besondere Mühe machen würde. Im Gegenteil, sämtliche Strafrechtstatbestände sind in diesen Gesetzen bereits enthalten, und soweit allgemeine Fragen in diesem Wirtschaftsstrafgesetz geregelt sind, etwa besondere Straffolgen — Einziehung von überhöhten Gewinnen und ähnliches —, ist es ohne weiteres möglich, diese Bestimmungen in das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten oder auch in den allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches einzufügen.
    Wir haben uns bisher immer nur durch gewisse schwierige Situationen zur Verlängerung dieses Gesetzes bestimmen lassen. Da war einmal die Auswirkung der Koreakrise, das andere Mal die Suezkrise, und man glaubte, man müsse der Bürokratie besondere gesetzliche Möglichkeiten an die Hand geben, damit der Verbraucher und die Wirtschaft diszipliniert würden. Ich halte das nicht für richtig. Es besteht kein Anlaß, dieses Gesetz auf vier Jahre zu verlängern, am allerwenigsten die Bestimmung des § 2a; das ist die Bestimmung, die 1956 wieder
    hineinkam, nachdem sich der Bundestag 1954 nach sehr eingehender Behandlung der Probleme im Rechts- und im Wirtschaftsausschuß dazu durchgerungen hatte, von einer Strafbestimmung wegen Preistreiberei — jetzt nennt man's etwas zarter: Preisüberhöhung — abzusehen. Ich bin der Meinung, gerade diese Bestimmung ist für jeden, der von den Gesetzen der Marktwirtschaft überzeugt ist, unerträglich. Das ist der Niederschlag der alten, mittelalterlichen Vorstellung vom „justum pretium", vom gerechten Preis, vom Preis, der sich nicht im Markt bildet, sondern der in irgendeiner Form von der Bürokratie festgesetzt wird, auf jeden Fall in seiner Angemessenheit von den Gerichten überprüft werden soll.
    Herr Staatssekretär Dr. Strauß ist der Meinung, diese Bestimmung bedürfe auch nicht der Aufhebung, obwohl inzwischen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten ist. Er steht damit im Widerspruch zu dem, was Bundeswirtschaftsminister Erhard ausdrücklich vor dem Rechtsausschuß im Jahre 1954 -- durchaus zutreffend — erklärt hat. Er hat damals gesagt, der § 3 — das war die in dem damaligen Entwurf bezügliche Bestimmung — wäre gegenstandslos, und darauf könne verzichtet werden, wenn das Kartellgesetz, das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen, in Kraft getreten sei. Das ist ja auch zwingend, denn in dem Tatbestand des § 2 sind ausdrücklich die Gesetzesmaterien, die jetzt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt sind, aufgeführt. Es wird erklärt: Derjenige Preis ist unangemessen — und führt dann zu strafrechtlicher Ahndung —, der infolge einer Beschränkung des Wettbewerbs oder infolge der Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung unangemessen hoch ist. Also ob diese Voraussetzungen vorliegen, untersteht doch jetzt ausschließlich der Zuständigkeit der im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Behörden und Gerichte, aber nicht mehr dem Strafrichter. Ich glaube, daß hier der Standpunkt des Bundeswirtschaftsministers richtig ist, wonach schon aus diesem Grunde eine Verlängerung des § 2 a nicht mehr in Frage kommt.
    Die dritte Möglichkeit, einen unangemessenen Preis festzustellen, wenn die Mangellage in der Wirtschaft dazu Anlaß gibt, nun, das ist Inbegriff des unwirtschaftlichen Denkens. Wer noch glaubt, daß durch behördliche Maßnahmen eine Mangellage überwunden werden könnte, daß man durch Strafen die Auswirkungen einer Mangellage beseitigen könnte, der hat aus den Ereignissen der letzten Jahre, auch gerade aus dem, was sich in der Koreakrise gezeigt hat, nach meiner Meinung nichts gelernt. Ich sage also, das Gesetz ist nicht mehr erforderlich.
    Soweit wir uns auf den Standpunkt des freien Wettbewerbs stellen, gibt es gar kein Verhalten eines wirtschaftenden Menschen, das zum Konflikt mit den Wirtschaftsstrafgesetzen, es sei denn mit den Wucherbestimmungen, führen könnte; jeder Preis, der sich im Rahmen des freien Wettbewerbs bildet, ist legal. Soweit kein freier Wettbewerb besteht, ist es Sache des Kartellgesetzes und der mit der Durchführung des Gesetzes gegen Wett-



    Dr. Dehler
    bewerbsbeschränkungen befaßten Behörden und Gerichte einzugreifen. Soweit unsere Gesetze, nach meiner Meinung wirtschaftswidrig, noch Preisfestsetzungen vorsehen — besonders auf dem Gebiete der Landwirtschaft —, müssen diese Bestimmungen in die Ausnahmegesetze eingefügt werden, und zwar auch aus politisch-pädagogischen Gründen, damit auch der Letzte in unserem Volke lernt, was Wirtschaft ist, und auch wieder ein Gefühl für das bekommt, was das Strafrecht will. Das Strafrecht will die großen elementaren Rechte des Menschen sichern und nicht das, was in diesem Gesetz Gegenstand des Schutzes sein soll: das Verhalten der Bürokratie.
    Wir vermissen vor allem, daß die Regierung einen vernünftigen Grund angibt, warum dieses Gesetz fortdauern soll, irgendeine praktische Erfahrung seit dem Jahre 1956, Grundlagen aus der Rechtsprechung, die erhärten, daß diese Ausnahmegesetze weiterhin Bestand haben sollen. Wir werden uns auch in den Ausschußberatungen nachdrücklich gegen diesen Entwurf wenden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Lange.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen machen. Wir haben am 30. November 1956, als in der zweiten und dritten Lesung die letzte Änderung hier im Bundestag behandelt worden ist, das Gesetz in der Schlußabstimmung abgelehnt, weil wir ob der Unzulänglichkeit der Formulierung vor allem des § 2 a Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit hatten. Wir sind also dabei aus anderen Motiven zu einer Ablehnung gekommen als die FDP.
    Wir sind aber der Meinung - sie ist schon 1954 hei der ersten Vorlage zur Änderung des alten Wirtschaftsstrafgesetzes begründet worden, und wenn ich mich nicht irre, hat auch Professor MüllerArmack im Ausschuß entsprechende Ausführungen gemacht—, daß gerade die Vorschriften, die Preistreibereien, sprich: Preisüberhöhungen verhindern sollen, eine wesentliche Ergänzung zu dem sind, was die Bundesregierung unter ihrer Wirtschaftspolitik, unter der Marke „Soziale Marktwirtschaft" versteht. Wir waren damals auch der Auffassung, schon aus Gründen des Wettbewerbs - denn alle die Dinge, die Herr Kollege Dehler angeführt hat, sind im Kartellgesetz leider nicht in so zwingender Weise geregelt, daß man sagen könnte, man brauche in diesem Zusammenhang nichts — müßten wir uns gemeinsam darum bemühen, solche Preisüberhöhungen, eine solche Ausnutzung wirtschaftlicher oder Marktmacht durch Anwendung des Kartellgesetzes wirksam zu verhindern und damit diese Fälle aus dem Wirtschaftsstrafgesetz herauszunehmen; nur müßten sie irgendwo ihren Niederschlag finden. Aber solange diese Dinge im Kartellgesetz das war damals noch nicht verabschiedet und so, wie es inzwischen verabschiedet ist, ist es nach unserer Überzeugung nicht ausreichend, was wir bei seiner zweiten und dritten Lesung deutlich gesagt haben — nicht wirksam geregelt sind, muß man sich über diesen Punkt, so glauben wir, weiterhin Gedanken machen. Wir behalten uns vor, im Ausschuß mit entsprechenden Vorschlägen aufzuwarten; ich will die Debatte jetzt nicht vertiefen. Entscheidend für uns ist die Erkenntnis, daß erstens das Kartellgesetz solche Voraussetzungen, wie Herr Kollege Dehler sie angenommen hat, nicht bietet, und daß zweitens auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb — auch das ist in dem Protokoll der Sitzung vom 30. November nachzulesen — von ganz anderen Voraussetzungen ausgeht. Auch die Bestimmungen gegen den Wucher, die Sie möglicherweise noch anziehen könnten, gehen von völlig anderen Gesichtspunkten aus als die Überlegungen, die wir hier anstellen müssen. Wenn Sie uns da mithelfen, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, dann sind wir bereit, hier auch bestimmte Formen, die gar nicht sakrosankt sind, gelten zu lassen. Es kommt aber alles in allem darauf an, daß zutreffende Wettbewerbsvoraussetzungen auch in diesem Zusammenhang nicht zuletzt zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmungen, aber auch zugunsten des Verbrauchers geschaffen werden.
    Wir werden also im Ausschuß auch von der Regierung sehr eingehende Auskunft darüber verlangen müssen, wie das Gesetz bisher gewirkt hat. Der Herr Staatssekretär sagte in diesem Zusammenhang, es habe sich bewährt. Wir wissen nur, daß nach der Verabschiedung dieses Gesetzes mit dem § 2 a in seiner gegenwärtigen Form vom Bundesrat, d. h. von den Länderregierungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit dieses Paragraphen gekommen sind und daß der Bundesrat ursprünglich einen anderen Vorschlag unterbreitet hatte. Insoweit wird sich also auch die Bundesregierung bei den Ausschußberatungen auf solche Dinge einstellen müssen, damit wir ihnen wirklich noch einmal auf den Grund gehen können.

    (Beifall bei der SPD.)