Herr Kollege Schmidt, das kommt kurz nach diesen Ausführungen. Wenn ich es vergessen sollte, bitte ich, mich daran zu erinnern. Ich werde gerade auf die Frage des Zufließens noch besonders eingehen, weil sie so interessant ist, daß man wirklich dazu etwas sagen muß. Tatsächlich ist beabsichtigt — und das bitte ich, nun einmal als meine Meinung zu akzeptieren —, daß hier Gewinne, die in früheren Jahren in dem Unternehmen angesammelt, in die Rücklage gestellt wurden, als Freiaktien, als Gratisaktien ausgeschüttet werden, ohne daß der empfangende Aktionär, wie jeder andere normale Sterbliche, für dies ihm zufließende Einkommen Einkommen- oder Kapitalertragsteuer zu zahlen habe. Das ist ein Faktum, das nicht zu bestreiten ist. Hier handelt es sich zweifellos um Ausschüttung von Gewinnen früherer Jahre. Der Bundesfinanzminister oder der zuständige Minister sagt in der Begründung zum Gesetzentwurf einfach und lapidar: „es handelt sich um keine Ausschüttung von Gewinnen", obwohl diese Rücklagen eben zurückgelegte Gewinne vergangener Jahre sind. Tatsächlich sind das Gewinnausschüttungen. Diese Feststellung in der Gesetzesbegründung ist also einfach nicht richtig.
Und ein Zweites stellt die Gesetzesbegründung fest: ohne daß sich dadurch der Bestand des Vermögensanteils der Gesellschafter ändert. Und damit komme ich zu Ihrer Frage, Herr Kollege Dr. Schmidt! Die Gesetzesvorlage wurde im März dieses Jahres dem Bundesrat zugeleitet. Die Öffentlichkeit wußte mindestens seit Ende des vergangenen Jahres ganz genau, was im Werden war. Die Börse hat nicht nur spekuliert — natürlich tut sie das auch, darauf werde ich noch zurückkommen —, sie hat auch gewußt, daß hier den einzelnen Aktionären neues Vermögen zufließt, daß es sich hier für die einzelnen Aktionäre um einen echten Vermögenszuwachs handelt. Deshalb sind 'die Kurse der Aktien der Gesellschaften, die verdächtig waren, Zusatzaktien ausgeben zu wollen, immens gestiegen. Selbst wenn Sie einmal gewisse Spekulationstendenzen ausschalten und deshalb die Zahlen nicht ganz gelten lassen, möchte ich doch einige Beispiele bringen. Eines der zusatzaktienverdächtigen Unternehmen ist Daimler-Benz. Ende 1957 stand der Kurs auf 408 %, zur Zeit beträgt er 825 %.
Bei der Ritter-Brauerei betrug der Kurs 480 % und ist innerhalb von acht Monaten auf 730 % gestiegen. Bei den Torpedo-Werken — auch eines der zusatzaktienverdächtigen Unternehmen — Ende 1957 540 %, im August 1958 1005 %. Ich kann Ihnen noch nennen: Metallgesellschaften mit 715 %, Dynamit Nobel mit 615 % und viele ähnliche Fälle.
Was ist hier geschehen? Hier ist diese Realisierung von Gewinnen, die durch die Ausgabe von Zusatzaktien erfolgt, vorweggenommen worden durch eine entsprechend höhere Bewertung des Kurses der Aktien.
Der Effekt ist folgender: Nehmen wir an, daß jemand bei Daimler-Benz im Jahre 1957 Aktien im Werte von einer Million DM hatte — Sie wissen, daß es dort Aktionäre gibt, die wesentlich mehr besitzen;
Sie kennen doch die Dinge ganz genau — und daß Daimler-Benz 12 % Dividende ausschüttet. Nach der Bilanz, nach der Struktur des Unternehmens ist es durchaus möglich, das werden Sie mir konzedieren, Zusatzaktien bis zu mindestens 50 % auszugeben. Dann steigt der Nominalwert dieser Aktien im Werte von 1 Million also auf 1,5 Millionen. Frage: Was ist dem Aktionär zugeflossen? Oder ist ihm nichts zugeflossen? Ende 1957 war diese 1 Million bei einem Kurswert von 400 % 4 Millionen Mark wert. Der Aktionär konnte zur Börse gehen und seine Aktien für 4 Millionen Mark verkaufen. Heute, nach der Transaktion, nach der Ausgabe von 50 % Zusatzaktien, hat er Aktien im Nennwert von 1,5 Millionen in der Hand. Nun, ich will gar nicht mit dem hohen Kurs von 825 %, wie er heute vorhanden ist, rechnen; dann bekäme der Aktionär nämlich statt 4 Millionen einen realisierbaren Wert von 12 Millionen. Ich unterstelle, daß gewisse Spekulationstendenzen bei Daimler-Benz im Spiele waren. Aber daß der Kurswert wesentlich unter 600 % heruntergeht, ist nicht anzunehmen. Das würde aber bedeuten, daß 'der Aktionär einen realisierbaren Wert — wenn wir von 1,5 Millionen ausgehen — von 9 Millionen gegenüber 4 Millionen,
Dr. Deist
die er Ende 1957 gehabt hat, in der Hand hat, ohne dem Unternehmen einen einzigen Pfennig Kapital zur Verfügung zu stellen. So sehen die Dinge für diesen Aktionär aus. Aber selbst wenn Sie annehmen sollten — was nur völlig irreal ist —, daß der Kurs wieder um 50 % sinken würde, nämlich auf 400 %, dann besäße der Aktionär statt eines realisierbaren Wertes von 4 Millionen Ende 1957 nunmehr einen realisierbaren Wert von 6 Millionen. Das fließt dem Aktionär effektiv an realisierbaren Vermögenswerten zu, und Sie sollten darum nicht soviel herumreden.
— Das hängt von dem Aktionär ab. Er kann heute verkaufen oder zwei Jahre warten, dann ist der Wert vielleicht noch höher als heute.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis dieser Überlegung ist folgendes. Kein Unternehmer und kein Mann an der Börse nimmt an, daß die Aktien der Gesellschaften, die eine Kapitalerhöhung vornehmen, eine geringere Dividende bringen würden als bisher. Effektiv bekommt der Aktionär bei einer 50 %igen Kapitalerhöhung einen um 50 % erhöhten Gewinn aus dem Unternehmen, von dem er Aktien besitzt, ohne neues Kapital zugeführt zu haben. Wenn diese Manipulation nicht vorgenommen würde, dann würde deutlich werden, daß er nunmehr zwischen 15 und 20 % Dividende bezieht. Er bekommt außerdem einen Vermögenszuwachs, den er an der Börse realisieren kann und der ihm steuerfrei aus früheren Gewinnen zufließt. Das sind Fakten, über die sich nicht streiten läßt.
Wem fließt das zu? Es besteht heute Übereinstimmung darüber, daß vielleicht 75 Gesellschaften für Zusatzaktien in Frage kommen. Das ist eine verhältnismäßig kleine Zahl, immerhin eine Zahl, die etwa 50 bis 65 % des Aktienkapitals darstellt. Das sind jene Gesellschaften, bei denen in erster Linie Großaktionäre eine Rolle spielen. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes haben im Jahre 1955 Gesellschaften mit einem Aktienkapital von 1,6 Milliarden DM 11 und 12 % ausgeschüttet. Im Jahre 1957 ist die Summe dieses Grundkapitals, auf das eine so hohe Dividende ausgeschüttet wird, bereits auf 5 Milliarden angestiegen, d. h. auf das Dreifache. Von der gesamten Summe des Grundkapitals sind das 30 %.
Worum handelt es sich dabei im Hinblick auf eine breite Streuung? Da ist zunächst die Zementindustrie, die gerade wieder Kartellanträge vorlegt, weil sie Schutz vor der Konkurrenz brauche. Da ist die Chemische Industrie, die es durchgesetzt hat, daß im Rahmen des EWG-Vertrags verhältnismäßig hohe Schutzzölle gerade auf chemische Erzeugnisse gelegt werden. Dazu gehört die elektrotechnische Industrie, die große Gewinne aus jenen Maschinen und Geräten erzielt, für die sie heftig um die Preisbindung der zweiten Hand, also um feste Markenartikelpreise kämpft. Hinzu kommen die Fahrzeugindustrie und die Sektfabriken. Im allgemeinen sind das Unternehmungen, bei denen große Aktionäre eine entscheidende Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, Sie haben vorhin so getan, als läge nicht so sehr viel darin. Ich habe mir einmal die Ertragsentwicklung angesehen, die Daimler-Benz in den letzten Jahren genommen hat: Kapital 72 Millionen DM, Dividende in den letzten drei Jahren 10, 11 und 12 %. Die Steuern auf Einkommen und Ertrag und Vermögen seit 1948 betragen 640 Millionen DM. Der Nettogewinn nach Abzug dieser Steuern dürfte also schätzungsweise bei etwa 380 Millionen DM gelegen haben. Ausgewiesen wurde ein Bilanzgewinn von 450 Millionen DM, der auch ausgeschüttet wurde.
— Das bestreite ich ja gar nicht; wir sind da völlig einer Meinung. Ich meine nur, eine falsche Finanzierungspolitik beim Volkswagenwerk ist keine Entschuldigung für Ihre Politik zugunsten der privaten Großunternehmungen hier.
Die Bilanzen des Unternehmens weisen das auch selber aus. Bei 72 Millionen DM Aktienkapital wurden nämlich rund 50 Millionen DM neue Rücklagen aus nicht ausgeschütteten Gewinnen gebildet. Bei der Metallgesellschaft ist es genau dasselbe: Kapital von 56 Millionen DM, Dividende 12 %, in den letzten drei Jahren 15 %, seit dem Jahre 1949 — ebenso errechnet über die ausgewiesenen Ertragssteuern — ein Nettogewinn von rund 60 Millionen DM, Bilanzgewinn aber nur 40 Millionen DM. Der Rest ist zum großen Teil in die Rücklage gegangen oder sonst irgendwo in der Bilanz untergegangen.
Das sind die nicht ausgeschütteten Gewinne, die nunmehr nachträglich im Wege von Gratisaktien den Aktionären zugeführt werden. Damit hier kein Streit besteht: Natürlich sind sie von der Körperschaftsteuer erfaßt worden, aber sie sind bei demjenigen, der sie bezieht — und das ist das Entscheidende —, bei dem Einkommensempfänger, nicht versteuert worden. Sie werden ihm jetzt, ohne daß er Einkommensteuer zu zahlen hat, zugeführt.
Dasselbe Beispiel kann ich Ihnen von Dynamit Nobel, von der Dortmunder Ritter-Brauerei und von vielen anderen Gesellschaften sagen, die sonst noch unter diese gratisaktienverdächtigen Gesellschaften fallen.
Besonders bedenklich ist, daß die Bundesregierung sogar den Vorschlag des Bundesrats abgelehnt hat, eine solche Ausnahmeregelung wenigstens zu befristen. Der Bundesrat war sich durchaus darüber im klaren, daß hier zur Stützung des sagenhaften Kapitalmarktes steuerlich gewisse Begünstigungen gegeben werden sollten. Und er war der Auffassung, solche Begünstigungen müßten
Dr. Deist
wenigstens zeitlich begrenzt sein. Die Bundesregierung hat das abgelehnt. Die Folge ist dieses Spiel, das ich Ihnen vorhin dargestellt habe: ansteigende Dividende, damit ansteigende Kurswerte mit der Folge: Ungleichgewicht zwischen Kurswert und Nominalwert. Deshalb Anpassung durch steuerfreie Zuwendung der Gewinne an die Aktionäre. Hinzu kommt die vorhin angedeutete Möglichkeit der Auflösung bisheriger Rückstellungen, die sich plötzlich als echte Rücklagen darstellen, die aus Gewinnen gebildet werden und ebenfalls steuerfrei für den Aktionär ausgeschüttet werden.
Es muß hier einmal gesagt werden, daß das effektiv eine steuerliche Bevorzugung einer verhältnismäßig kleinen Schicht ist, und zwar in einem Augenblick, wo der Bundesfinanzminister sagt: Ich weiß nicht mehr, wie ich den Etat im nächsten Jahr in Ordnung bringen soll; in einem Augenblick, in dem der stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU von den Grenzen der Sozialpolitik spricht, an denen wir angelangt seien; in einem Augenblick, wo Sie sagen: Wir können die Ansprüche der Kriegsbeschädigten nicht befriedigen; in einem Augenblick, in dem Sie die zum 30. September gesetzlich vorgeschriebene Vorlage für die Anpassung der Renten der Invaliden und Alten einfach nicht rechtzeitig einbringen.
Auch wir betrachten die Sache nicht isoliert, sie muß in diesem Rahmen gesehen werden. Vielleicht hat doch der eine oder andere in der CDU ein Gefühl dafür, daß sich solche Dinge einfach nicht vertragen, wenn man es mit dem sozialen l Anspruch, den man im Parteinamen trägt, wirklich ernst meint.
Herr Hellwig sagte. daß Sie die Sache auch nicht isoliert betrachteten. „Die Aktie als Finanzierungsinstrument d. h. Belebung des Kapitalmarkts", — Herr Hellwig, wenn Sie das vor einem Jahr gesagt hätten, dann hätte es vielleicht einen Anschein von Berechtigung gehabt. Aber inzwischen haben wir doch wohl zumindest — ich will das gar nicht überschätzen — eine gewisse Belebung des Kapitalmarkts zu verzeichnen. Darin zeigt sich sehr deutlich, daß die Belebung des Kapitalmarkts von ganz anderen wirtschaftlichen Bedingungen abhängt, und nicht von solchen Mätzchen wie Steuerbefreiungen und dergleichen mehr. Das ist eine Begünstigung einzelner, hat aber volkswirtschaftlich keinen entscheidenden Wert.
Ein zweites Argument. Sie haben — ich will es nicht zu hart sagen — in den Gesetzentwurf wieder die Begründung aufgenommen, hier solle Eigenturn breit gestreut werden. Ich weiß nicht, wie Sie das auf die Dauer noch ertragen. Sie haben auf Ihrem Parteitag in Hamburg ein großes Programm zur Eigentumsstreuung verkündet. Dann wurde weit und breit orakelt, daß man auf Ihrem Kieler Parteitag ein konkretes Programm vorlegen würde. Tatsächlich hat dann der Kanzler --- oder wer es sonst war — ganze acht oder neun Zeilen dazu gesagt. Nichts von konkretem Programm! Und jetzt meinen Sie ausgerechnet mit einem solchen Gesetzentwurf die breite Streuung des Vermögens herbeiführen zu können! Es muß Ihnen doch klar sein, daß es sich hier nur um die größeren, sehr ertragreichen Gesellschaften mit 10, 12, 13 und 14 % Dividende handelt, die begünstigt werden; denn die anderen kommen ja für zusätzliche Aktien nicht in Frage. Sie müssen auch wissen, daß davon nur eine kleine Schicht betroffen wird, und Sie müssen schließlich wissen, daß die Großaktionäre unter Umständen, weil sie einer hohen Einkommensteuer unterliegen, 40 bis 50 % Steuern sparen, während der kleine Mann je nach seinem Einkommen nur 10 bis 15 % Steuern spart. Wie können Sie unter diesen Umständen davon sprechen, daß dieser Gesetzentwurf eine breite Streuung des Eigentums und eine breite Streuung der Vermögensbildung herbeiführt?! Was hier geschieht, ist eine steuerliche Unterstützung stärkster Einkommens- und Vermögenskonzentrationen auf eine ganz kleine Schicht.
Nun, meine Damen und Herren, kommen Sie auch noch mit dem Argument, mit dieser Methode könne man das Problem der Machtkonzentration lösen. Sie haben inzwischen ja wohl gemerkt, daß man sich in Deutschland sehr, sehr Gedanken darüber macht, daß die bisherige Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu gewaltigen Machtkonzentrationen in Deutschland geführt hat. Wir haben uns schon einmal darüber unterhalten, Herr Kollege Hellwig, daß Sie, selbst wenn Sie mit dieser Methode eine breitere Streuung des Aktienkapitals erzielten, angesichts der gegebenen Struktur der Aktiengesellschaft die Machtkonzentration der Unternehmungen nicht nur nicht schwächen, sondern sogar stärken, weil durch diese Streuung die Macht der Aktionäre immer kleiner wird.
Aber was geschieht denn hier? Der Herr Kollege Schmidt hat gemeint, es fließt gar nichts zu. Wie auf einmal breite Eigentumsstreuung dadurch erreicht werden soll, daß gar nichts zufließt, weiß ich nicht. Aber er hat ja Unrecht damit. Den Kleinen fließt verhältnismäßig wenig zu, und den Großen fließt über ihre erhebliche Steuerersparnis verhältnismäßig viel zu. Das heißt: Stärkung der Großaktionäre. Das bedeutet nun wiederum eine Verstärkung der Machtposition der Großunternehmungen. Darum sollten Sie, wenn Sie schon von breiter Eigentumsstreuung sprechen, nicht so tun, als wenn damit auch nur in etwa das Problem der Machtkonzentration gelöst würde.
Nun möchte ich noch auf den Einwand des Herrn Kollegen Dr. Schmidt zurückkommen, der meinte, man müsse Körperschaftsteuer und Einkommensteuer des Aktionärs irgendwie zusammenrechnen. Dazu muß ich einiges sehr deutlich sagen. Die Aktiengesellschaft ist für uns und für die Öffentlichkeit die typische Organisationsform von Großunternehmungen. Es ist nicht unsere Schuld, daß Sie es nicht fertigbringen, großen privaten Unternehmern, die eigentlich in Form einer Aktiengesellschaft mit entsprechender Publizität arbeiten müßten, ähnliche Verpflichtungen aufzuerlegen. Es ist auch nicht unsere Schuld, daß es bisher nicht gelungen ist, die kleinen Familiengesellschaften, die ganz anders zu
Dr. Deist
betrachten sind, einer Sonderregelung zu unterwerfen.
Das Problem, das hier ernsthaft entsteht, ist das der Großunternehmung in Form der Aktiengesellschaft. Was bedeutet hier die Körperschaftsteuer? Sie bedeutet die Anerkenntnis des Umstandes, daß diese anonymen Großunternehmungen mit ihrer Kapitalgrundlage erfahrungsgemäß eine mächtige Stellung am Markt haben, daß sie eine gewaltige Finanzkraft darstellen und daß sie die Möglichkeit haben, sich über die Nutzung aller modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Wirtschaftskraft zuzulegen, so daß sie allen mittleren und kleineren Unternehmen weit überlegen sind. Diese zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer ist geradezu ein Ausgleich für diesen Wettbewerbsvorteil, den solche anonymen Großunternehmungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen genießen.
Darum unterscheidet man in der ganzen Welt zwischen dem Einkommen der Aktiengesellschaft, das der Körperschaftsteuer unterliegt, und dem Einkommen des einzelnen Aktionärs, das der Einkommensteuer unterliegt. Denn weder hat der Wert der Aktie mit dem Vermögen der Gesellschaft etwas Wesentliches zu tun — er wird durch viele andere Dinge beeinflußt —, noch hat der Gewinn den der Aktionär erhält, unbedingt etwas mit dem Gewinn zu tun, der in der Gesellschaft erzielt wird. Darum darf und kann man nicht zusammenrechnen. Hier geht es allein um den Aktionär, um sein privates Eigentum, um sein Einkommen! Und man muß fragen: sollen kleinere Schichten, die die Möglichkeit haben, sich am Aktienmarkt zu betätigen, gegenüber der großen Masse, die das nicht kann, einkommensteuerlich begünstigt werden? Das ist die einzige Frage, die hier zur Debatte steht.
Darum werden wir diesem steuerlichen Teil des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung versagen müssen. Wir werden in dein Ausschüssen an Hand von Beispielen hart mit Ihnen ringen, um zu sehen, ob vielleicht doch noch ein brauchbares Instrument aus diesem Gesetzentwurf gemacht werden kann. Wie er heute hier vorliegt, ist er ein unbrauchbares Instrument. Dabei geht es nicht um Doktrinen, dabei geht es nicht um Rechtstheorien! Hier geht es, Herr Kollege Dr. Schmidt, um die richtige wirtschaftliche Betrachtungsweise, darum, wie es wirtschaftlich real aussieht. Und es geht um den sozialen Gehalt einer Politik, die nicht darauf ausgehen darf, Steuergeschenke an kleinere Gruppen zu machen und letzten Endes die Vermögenskonzentration zu fördern, anstatt ihr entgegenzutreten.