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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3040

  • date_rangeDatum: 4. Juli 1958

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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 4. Juli 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 2321 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Fortsetzung der dritten Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2321 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2325 D Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 2330 C Heiland (SPD) . . . . . . . . 2331 C Dr. Schröder, Bundesminister 2335 B, 2351 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 2341 B Wehner (SPD) 2346 B, 2357 B Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 133) Abstimmung 2360 C Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 159) Abstimmung 2360 C Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdrucke 134, 143, 154) Abstimmungen . . . . . . . . . 2360 D Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdrucke 131, 145, 149, 157) Abstimmungen 2361 C Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Umdrucke 137, 144) Dr. Vogel (CDU/CSU) 2361 D Dr. Schellenberg (SPD) 2362 A Abstimmungen 2362 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdrucke 136, 138, 146, 147, 148, 155) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . 2362 B, 2363 A Etzel, Bundesminister . . 2362 D, 2363 B Abstimmungen 2362 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdrucke 150, 151) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . 2363 D Ritzel (SPD) 2364 A Lenz (Trossingen) (FDP) . . . 2364 B Abstimmungen 2364 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdrucke 139, 152) Dr. Brecht (SPD) . . . . 2364 C, 2367 C Lücke, Bundesminister . . . . 2366 C Rasner (CDU/CSU) 2368 A Abstimmungen 2368 B Einzelplan 32, Bundesschuld (Umdruck 158) Dr. Vogel (CDU/CSU) 2368 C Abstimmungen 2368 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Umdruck 140) Etzel, Bundesminister . . . . 2368 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Umdruck 130) Kreitmeyer (FDP) 2369 A Rasner (CDU/CSU) 2369 C Ritzel (SPD) 2369 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2369 D Abstimmung 2369 D Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Umdruck 158) in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 1958 (Umdrucke 135, 141, 142, 153, 156) Conrad (SPD) . . . . . . . . 2373 D Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) . 2373 D Dr. Schellenberg (SPD) 2374 A, D Dr. Stammberger (FDP) 2374 B Frau Kalinke (DP) 2374 C Schüttler (CDU/CSU) 2374 D Erklärungen zur Abstimmung . . . Ritzel (SPD) 2370 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 2372 B Lenz (Trossingen) (FDP) . . . . 2373 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 2373 B Abstimmungen 2370 A, 2373 C, 2373 D, 2375 A Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung gegen die Regierung des Landes Hessen wegen der Verletzung der Pflicht zur Bundestreue (Drucksache 504) . . . . 2375 C Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des hamburgischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen (Drucksache 505) 2375 D Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen (Drucksache 506) 2375 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksache 326); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 509) . . . 2376 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. fliegertechnischen Vorschule in Bremen-Hemelingen (Drucksache 381) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 510) 2376 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 132) 2376 C Nächste Sitzung 2376 D Anlagen 2379 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2321 40. Sitzung Bonn, den 4. Juli 1958 Stenographischer Bericht. Beginn: 9,01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2377 Berichtigungen zu Stenographischen Berichten Es ist zu lesen: 12. Sitzung Seite I Zeile 5 statt „Dr. h. c. Lücke": Dr. h. c. Lübke; 32. Sitzung Seite 1763 D Zeile 8 statt „den wenigen": denjenigen; 34. Sitzung Seite 1865 C 2. Absatz letzte Zeile statt „1958": 1955; Seite 1865 D Zeile 13 statt „Bundesbahn" : Bundesbank; Seite 1923 D Zeile 6 von unten statt „1923": 1929; 35. Sitzung Seite III A Zeile 5 von unten statt „Dr. Sauermann" : Dr. Seiermann; 36. Sitzung Seite 2037 B Zeile 17 von unten statt „488": 483; 37. Sitzung Seite 2112 B Zeile 9 statt „gemerkt": bemerkt; Seite 2112 D Zeile 6 statt „Rudolf Haerdter" : Fritz Hauenstein; Seite 2113 A 3. Absatz Zeile 2 statt „Haerdter" : Nauenstein. Seite 2119 D Zeile 10 von unten statt „Bildungsermächtigungen": Bindungsermächtigungen; Seite 2155 B Zeile 15 von unten statt „und zwar nicht nur telegrafisch, sondern in einem Brief, den er an die „Welt" geschickt hat" : und zwar nicht nur telegrafisch an die „Welt", sondern in einem Brief, den er uns geschickt hat; Seite 2156 B Zeile 9 statt „wie Konrad Adenauer geschenkt hat": . . . wie Konrad Adenauer geschenkt hat . . . Als getreuer Gefolgsmann . . . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7 Dr. Atzenroth 4. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauknecht 5. 7. Bauer (Würzburg)` 5. 7. Dr. Bechert 4. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Blöcker 4. 7. Brese 4. 7. Burgemeister 4, 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg 5. 7. Frau Friese-Korn 5. 7. Gaßmann 5. 7. Frau Geisendörfer 4. 7. Gerns* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Graaff 4. 7. Dr. Gradl 5. 7. Dr. Greve 5. 7. Günther 4. 7. Haage 4. 7. Hackethal 5. 7. Dr. Hellwig 4. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Hübner 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Kalbitzer 4. 7. Keller 4. 7. Kemmer 5. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Frau Korspeter 5. 7. Kramel 5. 7. Kriedemann 5. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Dr. Lindenberg 5. 7. Lücker (München)* 5. 7, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 5. 7. * für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 4. 7. Müller-Hermann 5. 7. Neubauer 5. 7. Nieberg 5. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Rademacher 5. 7. Ramms 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schneider (Hamburg) 4. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schütz (Berlin) 5. 7. Schütz (München)* 5. 7. Frau Dr. Schwarzhaupt 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Seume 5. 7. Spies (Brücken) 5. 7. Stahl 4. 7. Stenger 4. 7. Storm (Meischenstorf) 5. 7. Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 5. 7. Frau Welter (Aachen) 4. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Winter 5. 7. Dr. Wolff (Denzlingen) 4. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. Zoglmann 5. 7. Zühlke 4. 7. Anlage 2 Umdruck 130 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 300 Anlage, 444, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit Einbringung des Bundeshaushalts 1959 ein Weißbuch über die gesamte zivile Notstandsplanung dem Bundestag vorzulegen. Bonn, den 30. Juni 1958 Kreitmeyer Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 131 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzel- 2380 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 plan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Herabsetzung der Roggenlieferprämie stellt für die Betriebe, die durch ihre geringen Böden und die klimatischen Verhältnisse auf den Roggenbau weitgehendst angewiesen sind, eine nicht unerhebliche Härte dar. Einer Entschließung des Ernährungsausschusses entsprechend wird die Bundesregierung gebeten, aus einzusparenden Mitteln des Etats diesen Betrieben in entsprechender Form einen Ausgleich zu schaffen. Bonn, den 27. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 132 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der SPD betr. Einreisegenehmigung für Staatsangehörige der Ostblockstaaten — Drucksache 433 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Bonn, den 30. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 300 Anlage, 461, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1. In Tit. 300— Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk (Drucksache 300 - Epl. 04 - S. 21) folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages und durch den Präsidenten ,des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung". 2. In Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — (Drucksache 300 - Epl. 04 - S. 23) erhält der Haushaltsvermerk folgenden Zusatz: „Die Jahresrechnung unterliegt der Prüfung ,durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden . . . . 250 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." 2. Im Falle der Ablehnung des Antrages unter Nr. 1: Folgender Leertitel 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern Und Gemeinden . . . . DM." Zu Kap. 06 09 Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 3. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 300 — Epl. 06 — S. 97) erhält der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2381 Anlage 7 Umdruck 135 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zur Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 1959 folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: 1. Um dem Parlament bei der Verabschiedung von Gesetzen die erforderliche Unterrichtung über die Kosten ihrer Durchführung zu geben, sind künftig in die Begründung zu jedem Gesetzentwurf die aus seiner Durchführung entstehenden Kosten darzutun. Zu den Kosten rechnen die persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben sowie die Zweckausgaben, die aus der Durchführung des Gesetzes entstehen. Bei den Kosten der Personalausgaben isst die Zusammensetzung des Personalbedarfs nach Beamten, Angestellten und Arbeitern aufzugliedern. Bei der Feststellung des Personalbedarfs soll der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung tunlichst beteiligt werden. Berührt die Durchführung eines Gesetzes die Haushalte der Länder oder Gemeinden, so sind die dort entstehenden Kosten gesondert zu ermitteln und darzutun. 2. Bei der Veranschlagung der persönlichen Ausgaben in den künftigen Haushaltsplänen dürfen die Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter nur vermehrt werden, wenn der Mehrbedarf die unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben ist und durch personelle Umbesetzungen nicht gedeckt werden kann. Ein begründeter personeller Mehrbedarf ist in erster Linie durch personelle Umbesetzungen innerhalb der gesamten Bundesverwaltung auszugleichen. Die Bundesregierung wird ersucht, die dazu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Stellenhebungen sind künftig ohne eine wesentliche Veränderung des Arbeitsgebietes nicht mehr zuzulassen. 3. Angesichts neuer großer Aufgaben, die vor allem mit der Errichtung europäischer Behörden auf den Bund zukommen, ist die bisherige Organisation der obersten und der nachgeordneten Bundesbehörden sowie deren Stellenbedarf im Laufe der kommenden Jahre systematisch zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung soll die Bundesregierung tunlichst den Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hinzuziehen, der sich dabei auch freier Sachverständiger bedinen soll. 4. Um hinreichend Zeit für eine gründlichere Erörterung der finanzpolitischen Hauptfragen zu gewinnen, sollten die fortdauernden und im wesentlichen gleichbleibenden Ausgabenansätze für die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben möglichst für jeweils zwei Jahre erörtert und bewilligt werden. Die Bundesregierung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung eines Zwei-Jahres-Rhythmus dieser Bewilligungen zur treffen. Bonn, den 30. Juni 1958 Niederalt Dr. Vogel Cillien und Fraktion Dr. Schild Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 136 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der von der Deutschen Bundesbahn für das Rechnungsjahr 1958 aufgestellte Wirtschaftsplan restlos finanziert wird, insbesondere a) zu veranlassen, daß die Finanzierungslücke aus den bereits vergebenen Aufträgen in Höhe von rd. 400 000 000 DM geschlossen wird, b) darauf hinzuwirken, daß die bisher zurückgestellten Aufträge in Höhe von rd. 295 000 000 DM in ihrer Finanzierung sichergestellt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 137 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Höhe der finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 festzustellen und dem Bundestag über das Ergebnis der Feststellungen zu berichten; 2. im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1959 einen angemessenen Teilbetrag zur Abdeckung der nach Ziffer 1 festgestellten Verpflichtungen zu veranschlagen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion 2382 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 10 Umdruck 138 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 468, 490) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1210 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) — wird folgender neuer Tit. 716 ausgebracht: „Tit. 716 Beiseitigung schienengleicher Übergänge 30 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 716 Aus den Mitteln dieses Titels soll der nach dem Wegekreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand bestritten werden." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03—Förderung des Wohnungsbaues —1. In Tit. 620 — Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 26) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 135 000 000 DM erhöht auf 235 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 620 wird Satz 2 gestrichen. Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 3. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) — (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 31) wird der Ansatz von 630 000 000 DM urn 70 000 000 DM zugunsten der Wohnversorgung junger Ehen erhöht auf 700 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 530 Buchstabe a wird Abs. 3 gestrichen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen 300 Anlage, 365, 490) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Stationierungsstreitkräften nachdrücklich für eine endgültige Zustimmung zu dem von den Gewerkschaften und der Bundesregierung abgeschlossenen Tarifvertrag für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer einzutreten. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 354 usw., 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Verhandlungen mit der Regierung der Französischen Republik den Termin der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes zu bestimmen, die notwendigen weiteren Eingliederungsgesetze dem Bundestag alsbald vorzulegen und die erforderlichen Verordnungen vorzubereiten; 2. in weiteren Verhandlungen mit der Regierung der Französischen Republik die Einfuhrrestriktionen für das Saarland, die auf französischen Maßnahmen beruhen, weiter zu mildern bzw. zu beseitigen; 3. zur Förderung des Absatzes saarländischer Produkte in der übrigen Bundesrepublik Maßnahmen durchzuführen, die beim Käufer Kaufanreize schaffen; 4. unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte die Gelder saarländischer Sparer vor Entwertung zu schützen; 5. dem Problem des zurückgehenden Kohlenabsatzes des Saarbergbaues in die übrige Bundesrepublik auch dadurch Rechnung zu tragen, daß die bundeseigenen Unternehmen und die vom Bund beeinflußten Betriebe angehalten werden, bei ihrer Bedarfsdeckung saarländische Kohle entsprechend zu berücksichtigen; 6. im Wirtschaftsplan der Bundesbahn die Planungskosten für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Ludwigshafen (Pfalz)—Homburg (Saar) für das Geschäftsjahr 1958/59 einzusetzen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2383 Anlage 14 Umdruck 142 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 (Drucksachen 300, 354 usw., 490) hier: Krankenhausfinanzierung Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 1. Oktober 1958 1. den durch Beschluß des Bundestages vom 24. Mai 1957 angeforderten Bericht über die Lage der öffentlichen, karitativen und privaten Krankenanstalten vorzulegen. Dabei soll die Bundesregierung auch ihre Auffassungen über eine ausreichende Finanzierung für die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und laufende Unterhaltung von Krankenanstalten sowie über weitere Möglichkeiten zur Übernahme der diesen Anstalten entstandenen Kriegsfolgelasten darlegen; 2. gemäß Art. 120 GG den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zuschüssen an die Träger der Sozialversicherung zur Deckung der Fehlbeträge vorzulegen, die sich für die stationäre Behandlung von Sozialversicherten aus der Verordnung über Pflegesätze von Krankenanstalten vom 31. 8. 1954 (Bundesanzeiger Nr. 173 vom 9. September 1954) ergeben. Der Gesetzentwurf soll nur für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Maßnahmen gelten, die gemäß Ziffer 1 erforderlich werden; 3. den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1958 vorzulegen, durch den die Ausgaben gemäß Ziffer 2 veranschlagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 143 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Die Bundesregierung wird ersucht, einen schriftlichen Bericht vorzulegen, warum die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster noch nicht in die Wehrmachtsauskunftsstelle in Berlin-Wittenau eingegliedert worden ist. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend die Verhandlungen mit den Trägern des Instituts für Zeitgeschichte in München über eine Rechtsgrundlage für das Institut abzuschließen. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob für die entsprechenden evangelischen kirchlichen Stellen eine Regelung nach dem Vorbild der Dotationen für die katholischen bischöflichen Verwaltungen der ostdeutschen Diözesen jenseits der Oder und Neiße möglich ist. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 144 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 300 Anlage, 401, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Die Rentenversicherungsträger haben seit Jahren einen noch unerfüllten Rückerstattungsanspruch aus dem früheren § 90 des Bundesversorgungsgesetzes. Eine Regelung konnte wegen der mit diesem Fragenkomplex verbundenen Schwierigkeiten bisher nicht gefunden werden. Eine weitere Verzögerung läßt sich jedoch im Interesse der Rentenversicherungsträger nicht verantworten. Die Bundesregierung wird deshalb ersucht, die Regelung dieser Frage so zu beschleunigen, daß die in Frage kommenden Erstattungsbeträge im Haushaltsplan 1959 ihren Niederschlag finden. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 17 Umdruck 145 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage,. 357, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 675 — Beiträge an Internationale Organisationen — (Drucksache 357 S. 5) wird der Ansatz von 2 100 000 DM um 86 800 DM auf 2 186 800 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 675 (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 55) wird die im Haushaltsausschuß gestrichene Nr. 17 „17. Zur Internationalen Naturschutzvereinigung, Brüssel 16 800 DM" wieder eingefügt. Nr. 18 wird wie folgt gefaßt: „18. Zur Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), Rom 1 969 200 DM" Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion 2384 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 18 Umdruck 146 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, 1. dem Deutschen Bundestag in Durchführung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1189) bis zum 1. Dezember 1958 ein Programm für die Haushaltsjahre 1959 bis 1962 über einen Gesamtbetrag bis zu 7 000 000 000 DM vorzulegen, 2. den § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1957 so auszuführen, daß zur Finanzierung dieses Programms der in Abschnitt VII des Verkehrsfinanzgesetzes festgelegte Grundsatz maßgebend bleibt, 3. den Bürgschaftsrahmen von bisher 500 000 000 DM zur Finanzierung des Autobahnneubaues der Erweiterung des Ausbauplans anzupassen, 4. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mittel für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen einschließlich der Leistungen an fremde Baulastträger losgelöst vom Rechnungsjahr nach Maßgabe des Baufortschrittes zur Verfügung gestellt werden, 5. durch Verhandlungen mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß die Dienststellen der Straßenbauverwaltung mit den zur zügigen Durchführung dieses Programms erforderlichen Kräften ausgestattet und insbesondere private Ingenieurbüros zur Behebung von Engpässen eingesetzt werden, 6. durch Verhandlungen ferner darauf hinzuwirken, daß die Zusammenarbeit mit den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden auf der Grundlage dieses Programms noch enger gestaltet wird mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen — u. a. durch Neuklassifizierung der Straßen des überörtlichen Verkehrs und sachgerechte Verteilung der Baulasten — ein in allen Teilen leistungsfähiges Gesamtnetz in der Bundesrepublik zu entwickeln, 7. zu prüfen, ob und inwieweit auch Gemeinden über 9000 Einwohner, denen die Baulasten von Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen obliegen, einen Zuschuß erhalten können, damit der Ausbau der Ortsdurchfahrten mit dem der Bundesstraßen Schritt halten und auf diese Weise die Zahl der Unfälle in geschlossenen Ortschaften weiter gesenkt werden kann. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 19 Umdruck 147 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, dem deutschen Bundestag entsprechend dem Vierjahresprogramm für den Straßenbau auch ein Vierjahresprogramm für den Ausbau der Binnen- und Seewasserstraßen des Bundes für die Haushaltsjahre 1959 bis 1962 vorzulegen. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 148 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, in dem Programm über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1959 bis 1962 die dem Verkehr mit den Nachbarländern und den deutschen Seehäfen dienenden Anschlußstrecken der Bundesautobahnen sowie die Schließung der Autobahnlücke zwischen Frankfurt (Main) und Nürnberg bevorzugt zu berücksichtigen. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 21 Umdruck 149 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, bei landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten, die durch naturbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten benachteiligt oder deren Absatzverhältnisse durch die Entfernung vom Markt beeinträchtigt sind, die bisher von ihr getroffenen Maßnahmen im Rahmen des „Grünen Planes" zu verstärken. Zu diesen Gebieten sind vorab die Gebirgslagen, die Mittelgebirgslagen und die Küstengebiete zu zählen. Die Maßnahmen haben sich zu erstrecken auf Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2385 a) Flurbereinigung, Aufstockung, Aussiedlung und wasserwirtschaftliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der naturbedingten Vorbelastungen und der besonderen Notlagen, b) Erleichterungen bei den Vermögensabgaben, c) zusätzliche Zinsverbilligung bei Darlehnsaufnahmen, d) Verbesserung der landwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten, e) Ausstattung der Betriebe mit baulichen Anlagen und technischen Arbeitshilfsmitteln zur Förderung der Arbeitsproduktivität. Bonn, den 1. Juli 1958 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Bauknecht Höcherl und Fraktion Anlage 22 Umdruck 150 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490) Der Bundestag wolle beschließen: In Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung — sind die Gesamtausgaben um 3 000 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 1. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 . Umdruck 151 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490). Der Bundstag wolle beschliefen: In Kap. 14 12 Tit. 830 — Maßnahmen zur Unterbringung von nichtkasernierten Angehörigen der Bundeswehr und von Angehörigen der Bundeswehrverwaltung — wird in den Erläuterungen (Drucksache 300 — Epl. 14 — S. 160) hinter Buchstabe c folgender neuer Buchstabe e eingefügt: „e) zur Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes." Bonn, den 1. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 24 Umdruck 152 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Druckachen 300 Anlage, 378, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —In Tit. 830 (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 33) wird die Zweckbestimmung wie folgt gefaßt: „Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige des Bundes (ausgenommen der Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundesbahn, der Bundespost, der Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung) a) durch Gewährung von Darlehen Bis zur Verwendung der Mittel dürfen bis zu 4 000 000 DM der Deutschen Bau- und Bodenbank AG unter der Bedingung gegeben werden, daß hieraus Bauvorhaben im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes vor- und zwischenfinanziert werden. b) durch Erstellung von bundeseigenen Wohbauten c) durch Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes aus Einsparung bei a)" Die Erläuterungen zu Tit. 830 werden wie folgt ergänzt: „Zu Unterteil c) : Die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen soll einem unangemessenen An steigen der Darlehenssätze in der Wohnungsfürsorge entgegenwirken." Bonn, den 1. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 153 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958. hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, folgendes zu veranlassen: Das Rechnungsjahr 1959 wird um drei Monate verkürzt, läuft also vom 1. April 1959 his zum 31. Dezember 1959. Die folgenden Rechnungsjahre laufen jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bonn, den 1. Juli 1958 Eilers (Oldenburg) und Fraktion 2386 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 26 Umdruck 154 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Artikels 21 GG über die Rechtsstellung der Parteien (Parteiengesetz) bis zum 1. Januar 1959 vorzulegen. Bonn, den 2. Juli 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 27 Umdruck 155 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß 1. der vom Bundesminister für Verkehr in der zweiten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegte Zehnjahresplan für den Straßenbau — soweit es sich um Autobahnen und Bundesstraßen handelt — unverzüglich realisiert und 2. bis zum 31. Dezember 1958 ein entsprechender Finanzierungsplan vorgelegt wird. Bonn, den 3. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 28 Umdruck 156 Entschließungsantrag der Fraktionen: der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gesamtheit der Beteiligungen des Bundes, zum Zweck einer Verstärkung des Einflusses des Parlaments auf die Verwaltung dieser Beteiligungen, zur Beseitigung von Zweifelsfragen bei der Verwaltung und zur Förderung einer volkswirtschaftlich zweckmäßigen und vertretbaren Privatisierung bundeseigener Beteiligungen die in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1955 geforderten Maßnahmen, soweit noch nicht geschehen, weiterzuführen und zu ergänzen. Insbesondere sollen folgende Einzelmaßnahmen raschestens erfolgen: 1. Der Bericht über den wirtschaftlichen Besitz des Bundes soll, wenn auch als Sonderdruck, so doch gleichzeitig mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplan vorgelegt werden. 2. Die in diesem Bericht enthaltene Rechnungslegung soll vervollständigt werden, auch durch Angaben über die Besetzung der Aufsichtsräte, Beiräte oder gleichwertiger Organe, der Vorstände und der Geschäftsführungen der Gesellschaften, bei denen Beteiligungen des Bundes bestehen. Dabei sind auch, entsprechend den Angaben in den Geschäftsberichten privater Aktiengesellschaften, Angaben über die Bezüge der Vorstände, Geschäftsführungen, Aufsichtsräte, Beiräte oder gleichwertiger Organe zu machen. 3. Die Beteiligungen bei den Sondervermögen, insbesondere bei der Bundesbahn, ferner bei den noch in Liquidation befindlichen Unternehmungen, sind in diesem Bericht in gleicher Weise aufzuführen und zu behandeln. Bonn, den 3. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 29 Umdruck 157 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/ CSU (Umdruck 149) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch und Verbilligung der Handelsdüngeranwendung." Bonn, den 3. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 30 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 32 - Bundesschuld, Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung, Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 466, 467, 468, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Einzelplan 32 - Bundesschuld 1. In Kap. A 32 01 Tit. 91 - Einnahmen aus Anleihen - (Drucksache 466 S. 3) wird der Ansatz Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2387 von 1 752 046 800 DM um 50 000 000 DM auf 1 802 046 800 DM erhöht. Zu Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung 2. In Kap. 60 02 Tit. 699 - Minderausgaben zufolge der 6 v. H.-Sperre der Bewilligungen für Sachausgaben sowie für Allgemeine Ausgaben und Einmalige Ausgaben - (Drucksache 467 S. 4) wird der Ansatz von 682 230 500 DM um — 5 969 300 DM auf — 688 199 800 DM erhöht. Zum Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 468, 490 S. 6) 3. § 1 erhält folgende neue Fassung: „§ 1 Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für ,das Rechnungsjahr 1958 wird in ,Einnahme und Ausgabe auf 38 723 742 900 Deutsche Mark festgestellt, und zwar im ordentlichen Haushalt auf 36 831 056 100 Deutsche Mark an Einnahmen und auf 36 831 056 100 Deutsche Mark an Ausgaben, im außerordentlichen Haushalt auf 1 892 686 800 Deutsche Mark an Einnahmen und auf 1 892 686 800 Deutsche Mark an Ausgaben." 4. In § 15 Abs. 2 (Kreditermächtigung) ist der Betrag von 1 842 686 800 Deutsche Mark um 50 000 000 Deutsche Mark auf 1 892 686 800 Deutsche Mark zu erhöhen. Bonn, den 4. Juli 1958 Dr. Vogel Dr. Conring Dr. Krone und Fraktion Dr. Schild Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 31 Umdruck 159 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, daß bei der Regelung der Frage der Rückerstattung des in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten deutschen Privatvermögens die Grundsätze der Erklärung des Weißen Hauses vom 31. Juli 1957, wonach Privateigentum auch in Kriegszeiten unantastbar sein soll, gewahrt werden, 2. unter diesem Gesichtspunkt ihre besondere Aufmerksamkeit einem am 3. Juli 1958 angekündigten Gesetzentwurf zuzuwenden, wonach die beschlagnahmten deutschen Vermögenswerte lediglich zur Befriedigung amerikanischer Kriegsschädenansprüche verwendet werden sollen. Die Annahme eines derartigen Gesetzentwurfs durch den amerikanischen Kongreß wäre ein völliger Bruch der am 31. Juli 1957 gegebenen Zusage einer gerechten und billigen Entschädigung der deutschen Eigentümer. Bonn, den 4. Juli 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 32 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bading zu Einzelplan 10. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat an der Gestaltung des Landwirtschaftsgesetzes maßgebend mitgearbeitet und vielen anderen Gesetzen zur Förderung der Landwirtschaft zugestimmt, weil sie der Ansicht ist, daß die Landwirtschaft auch öffentlicher Mittel bedarf, damit sie sich in den Stand setzen kann, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft teilzunehmen und bei gleichen Leistungen den gleichen Ertrag wie die gewerbliche Wirtschaft zu erzielen. Die Förderungsmaßnahmen müssen daher insbesondere den Teilen der Landwirtschaft zugute kommen, in denen es den arbeitenden Menschen nachweisbar nicht gelingt, einen Ertrag zu erarbeiten, der in etwa einer anderen vergleichbaren Arbeit entspricht, d. h. den Betrieben, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden oder eine schlechte Betriebsstruktur aufweisen. Die sozialdemokratische Fraktion ist durchaus bereit, der Bereitstellung von Mitteln in der von der Bundesregierung vorgesehenen Höhe ihre Zustimmung zu geben unter der Voraussetzung, daß diese Mittel eine gezielte Verwendung finden. Diese Voraussetzung trifft für den vorliegenden Etat aber nicht zu. Die sozialdemokratische Fraktion hat daher eine Reihe von Änderungsanträgen in der zweiten Lesung gestellt, die eine sinnvolle Umgestaltung des Grünen Plans darstellen, aber sämtlich abgelehnt wurden, ohne daß die Bundesregierung und die für die Bundespolitik die Verantwortung tragende Partei der CDU/CSU zu ihnen sachlich Stellung genommen haben. Dabei betrachtet die Bundesregierung selber die Art der Verteilung der Mittel des Grünen Plans sehr skeptisch. Bei der Einbringung des Etats hat der Bundesfinanzminister erklärt, er habe ein ungutes Gefühl, weil er nicht wisse, ob die Düngemittelsubvention, für die bislang insgesamt über eine Milliarde ausgegeben worden ist, tatsächlich mehr der Landwirtschaft oder der Düngemittelindustrie zugute gekommen sei. Die Ausführungen des Bundesfinanzministers über den Etat des Landwirt- 2388 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 schaftsministeriums schließen mit den Worten, er wunsche nur, daß die Ausgaben mehr als bisher den strukturverbessernden Schwerpunkten und weniger den vielfältigen Preissubventionen zuflössen. In Anbetracht aller dieser Umstände sieht die sozialdemokratische Fraktion sich nicht in der Lage, dem Haushaltsplan des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 4. Juli 1958 Anlage 33 Schriftliche Stellungnahme der Abgeordneten Frau Kalinke zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 142 Die Deutsche Partei hat sich schon im 1. und 2. Bundestag für die Lösung des Krankenhausproblems eingesetzt und die gesetzlichen Grundlagen dafür gefordert. Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck 142, in seinem ersten Teil und halten den Inhalt des zweiten Teiles des Antrages im Ausschuß für dringend diskussionsbedürftig. Die Veröffentlichungen und Diskussionen zu dem Problem haben deutlich gemacht, daß ein Rahmengesetz dazu beitragen könnte, die Krankenhausprobleme in Deutschland endlich zu lösen; es wird notwendig sein, im Ausland zu prüfen und festzustellen, in welcher Form eine endgültige Lösung noch von diesem Bundestag gefunden werden kann. Das wird um so besser zu erkennen sein, wenn die Bemühungen der Bundesregierung erfolgreich sind und wenn über die dringende Frage der „Deckung der Fehlbeträge" und der „Verordnung über die Pflegesätze" befriedigende Teillösungen herbeigeführt sein werden. Seuchen und Krankheiten, ihre Bekämpfung und ihre Heilung machen vor den Ländergrenzen nicht halt. Sie erfordern von der Maas bis an die Memel die gleiche Planung und, wenn auch nicht überall den gleichen Aufwand, die gleiche Ausstattung für Krankenhäuser, und nicht die gleichen Kosten. Ich habe immer gehofft, daß eine Koordinierung in dieser Frage wie in der leidigen Schulfrage über den Bundesrat möglich sei. Leider ist weder eine freiwillige Vereinbarung noch ein Lastenausgleich zwischen den Ländern nach den gegebenen Tatbeständen möglich. Es darf nicht verschwiegen, sondern muß vielmehr anerkannt werden, daß aus Landesmitteln wesentliche Zuschüsse für Frankenhausbauten gegeben worden sind. Mit mir werden sicher viele Kenner des Problems nicht geglaubt haben, daß es den Gemeinden nach dem unbeschreiblichen Zusammenbruch, nach den Kriegs- und Währungsverlusten, der Zerstörung und der Ausplünderung so vieler Krankenhäuser gelingen würde, den Mangel an Krankenhausbetten zu beheben, alte Häuser zu renovieren und neben Erweiterungsbauten neue Krankenhäuser zu bauen. Dafür muß allen Krankenhausträgern, die Initiative und Risikobereitschaft gezeigt haben, gedankt werden. Nicht erst durch die Stellungnahme anläßlich des Deutschen Krankenhaustages, nicht durch den Entschließungsantrag der SPD, sondern durch eine Fülle von immer wieder erhobenen Forderungen meiner Freunde und aus dem Kreis der Regierungsparteien ist auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, das große Problem der Kriegsfolgelasten und damit des Defizits der Krankenanstalten auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen und nach Wegen zu suchen, nicht nur die Beziehungen zwischen den Krankenanstalten und den Sozialversicherungsträgern zu ordnen, sondern in diesem Zusammenhang auch die Probleme offen anzusprechen, die in der öffentlichen Diskussion oft zu einfach gesehen und zu vereinfacht behandelt werden. Der vom Ausschuß der Gesellschaft für sozialen Fortschritt veröffentlichte Bericht, der die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf den Plan gerufen hat, ist eine wichtige Quelle als Grundlage sachlicher Diskussion über das Problem, das nicht damit gelöst ist, daß die Krankenkassen das Defizit decken und damit die Last und die Entlastung der öffentlichen Hand auf die Sozialversicherten abgewälzt wird. Es fehlt wirklich alle Veranlassung dazu, gerade den Sozialversicherten, vor allem den Pflichtversicherten, Lasten aufzuerlegen, die Aufgaben der Allgemeinheit sind. Einigkeit besteht sicher bei allen Parteien und Gruppierungen, daß das Krankenhauswesen von heute und seine Träger nicht vergleichbar sind mit den Trägern (Kirchen, Stadtgemeinden, Industriebetrieben und Wohlfahrtsunternehmen) der Vergangenheit. Krankenhäuser werden nicht nur von denen benutzt, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sie werden u. a. auch von einem nicht geringen Teil der freiwillig Weiterversicherten und Privatversicherten benutzt und auch von solchen, die weder versichert sind, noch Beiträge und Steuern bezahlen. Wenn die Krankenkassen mit einer gewissen Berechtigung nein sagen, wenn der Bund auf das Grundgesetz und die Zuständigkeit der Länder verweist, ist die Gefahr nicht gebannt, daß die Krankenhausversorgung der Kranken eines Tages noch mehr gefährdet sein wird. Das stammt nicht vor mir, sondern von der Vereinigung der Ortskrankenkassen, die schon 1954 festgestellt hat, daß das Dilemma der Krankenhäuser nicht dadurch gelöst werden kann, daß der Staat Zuschüsse an die Krankenkassen zahlt, sondern nur dadurch, daß die Zuschüsse an die Krankenhäuser gezahlt werden. „Staatszuschüsse an Krankenkassen würden den Versicherungsgedanken aufheben und die Umbildung der gesetzlichen Krankenversicherung in einen staatlichen Gesundheitsdienst einleiten." Dieser Auffassung kann niemand widersprechen, der Einsicht in die Zusammenhänge hat. Das Beispiel Niedersachsens zeigt, daß es auch ohne bundesgesetzliche Regelung möglich war, Millionen für den Ausbau und Neubau von Krankenanstalten zu investieren. Aber die Erfahrungen in Niedersachsen zeigen auch, daß die Zuschußgewährung Möglichkeiten eröffnet hat, Einfluß auf die bauliche Gestaltung und Inneneinrichtung der Krankenhäuser zu nehmen. Nun will ich in keinem Fall jeden Einfluß, jede Lenkung und Planung auf dem Sektor der Kran- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, .den 4. Juli 1958 2389 kenhauspolitik als ein Unglück ansehen. Aber ich betone ausdrücklich, daß jede finanzielle Hilfe, die Bund oder Länder geben, nicht dazu führen darf, den caritativen Anstalten Zwang aufzuerlegen, sie in ihrer Verantwortungsfreudigkeit einzuschränken. Auch bei den kommunalen Verbänden — Kreisen und Städten — sollte die Selbstverwaltung. nicht eingeschränkt werden. Daß diese Gefahr besteht, zeigt das Beispiel des Hessischen Landeswohlfahrtsverbandes und die schon 1953 — als wir dieses Problem schon zur Diskussion gestellt hatten — in Hessen ausgesprochene Forderung, daß der Landeswohlfahrtsverband „die Verwaltung sämtlicher kommunaler Krankenhäuser in Hessen übernehmen müsse". Die gleiche Forderung liegt auch auf der Linie früherer ministerieller Erlasse — sie verlangt von uns größte Aufmerksamkeit! Wie wichtig es ist, diese Zusammenhänge zu sehen, hat mir die Fernsehsendung und die Parteiwerbung der SPD in Nordrhein-Westfalen zum Landtagswahlkampf gezeigt. Es könnte neben dem gesunden Wettbewerb der Gemeinden und Parteien, Schulen, Schwimmbäder, Hochhäuser oder Krankenhäuser — je nach dem Hobby — zu fordern, eine nicht ungefährliche Entwicklung einsetzen, wenn im Krankenhauswesen keinerlei Planung besteht. Es besteht kein Zweifel, daß eine wahllose Anhäufung von Krankenanstalten in bestimmten Zentren und das Fehlen von Krankenanstalten in anderen Bezirken nicht im Sinne der Volksgesundheit und zum Wohl der Kranken ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, daß man bei den finanziellen Problemen der Krankenhäuser auch Etat und Bilanzen, die die Grundlage zur Errechnung von Selbstkosten sind, sehr verschiedenartig aufstellen und auslegen kann. Ich will hier auf diese Probleme der unterschiedlichen Etatisierung der Ausgaben z. B. für Schwestern nicht eingehen. Wenn die Meinung der Krankenhausgesellschaft, die Kosten sämtlich den Krankenkassen aufzuerlegen, etwa auch von den Gemeinden vertreten würde, könnte es geschehen, daß die gleichen Gemeinden, die ja Garantieträger für die Ortskrankenkassen sind, eines Tages mit sehr wesentlicheren Beträgen die Krankenkassen sanieren müssen, während sie unter Umständen mit geringeren Kosten ihre kommunalen Verpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern erfüllen könnten. In dem gleichen Maße wenden sich die Krankenhäuser gegen Staatszuschüsse, weil sie den Grundsatz fürchten, daß der Geldgeber Macht und Einfluß ausübt. Die Abhängigkeit der Krankenhäuser vom Staat wäre aber ebenso unerfreulich wie die Abhängigkeit der Krankenhäuser von den Krankenkassen. Wer solche Forderungen erhebt, übersieht leicht Zusammenhänge mit Fernzielen der Sozialpolitik. Man kann auch auf Umwegen zu einer staatlichen Gesundheitspolitik kommen! In diesen Tagen sind die vielfältigen Ursachen der Überbelastung wie der Not der Krankenhäuser auch in einer Reihe von bedeutsamen Veröffentlichungen und Stellungnahmen geschildert worden. Ich meine nicht die Institutionen der Krankenhäuser und der Krankenkassen, ich meine vielmehr die Menschen, die nicht darunter leiden dürfen, daß wir eine längst überfällige Lösung dieses Problems nicht gefunden haben. Nicht leiden dart der Kranke, die überbelastete Krankenschwester, nicht leiden dürfen sämtliche Hilfskräfte des Krankenhauses, nicht leiden sollen die Ärzte. Nicht auf dem Rücken der Ärzte und des Pflegepersonals — in bezug auf ihre Bezahlung und ihre Arbeitszeit-- dürfen die Probleme des modernen Krankenhauses gelöst werden. Die so warm empfohlene Rationalisierung wird ohne Hilfe des Bundes und der Länder kaum erreicht werden. Wir werden daher alle Bemühungen unterstützen, die die Kostendeckung der Einrichtung und Modernisierung des Krankenhauses und des Krankenbedarfs und der Beseitigung der Zerstörungen, aber auch der Schuldzinsen, der Investitionen und der Wiedergutmachung bei unseren Krankenanstalten, wie die finanzielle Garantie für die Unterstützung der Aufgaben von Lehre und Forschung, von Krankenpflegeschulen und Lehranstalten für medizinisch-technische Assisteninnnen und Hebammen usw. regeln, und erwarten solche Klärung von den Vereinbarungen über die Pflegesätze, damit Klarheit auch besteht über die Übernahme der üblichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Krankenhäuser durch die Kranken entstehen. Diejenigen, die die öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, in Anspruch nehmen, müßten grundsätzlich die Selbstkosten für ihren Aufenthalt, für die Arztbehandlung und die Pflege und Verpflegung übernehmen. Niemand würde auf den Gedanken kommen, die Kosten für den Bau von Schulen, Badeanstalten, Theatern und sonstigen Einrichtungen nur auf den Teil der Bevölkerung umzulegen, der sie in Anspruch nimmt. Die Gemeinschaft hat Pflichten. Wir sollten im Parlament dazu beitragen, daß alles versucht wird — insofern begrüßen wir auch den Absatz 2 des SPD-Antrages —, wenigstens einen Ansatzpunkt für die Lösung der Finanzprobleme zu finden. Wenn es im Rahmen des GG nicht gelingen sollte, mit dem Problem fertigzuwerden, würde ich auch vor einer Grundgesetzänderung im Interesse der endgültigen und ausreichenden Lösung nicht zurückschrecken. Eine solche Lösung müßte allerdings im Interesse der Versorgung der Kranken und der Erhaltung der Finanzkraft der Krankenanstalten rechtlich eindeutig begründet sein. Sie sollte organisatorisch einfach und finanzwirtschaftlich einwandfrei sein. Ich meine, daß eine solche Lösung auch der historischen Entwicklung Rechnung tragen und Garantie dafür geben muß, die Unabhängigkeit der Krankenhäuser insbesondere auch der caritativen und privaten Anstalten zu erhalten, die Einsatzbereitschaft der Ärzte und des Pflegepersonals nicht zu mißbrauchen. Sie muß auch die Garantie enthalten, die Selbstverwaltung der Gemeinden und der freien Träger von Krankenhäusern zu fördern und nicht zu gefährdeten. Meine politischen Freunde von der Deutschen Partei sind mit mir darin einig, daß wir nicht ein Krankenhausgesetz wollen, das auf Umwegen den staatlichen Gesundheitsdienst fördert. Wir sind ent- 2390 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 schiedene Gegner jeder Ausdehnung von Staatsaufgaben und jeder unnötigen Übertragung von Staatslasten auf den Haushalt. Weil wir keine staatliche Gesundheitspolitik mit Ambulatorien und anderen Gesundheitszentren und ständig wachsende Apparate mit steigenden Ansprüchen an die öffentliche Hand wollen, halten wir die Lösung des Krankenhausproblems durch ein Finanzierungsabkommen mit den Ländern oder ein Finanzabkommen des Bundes für vordringlich, damit wir unsere Krankenhäuser in ihrer Vielfalt erhalten können und damit auch in Zukunft segensreiche Impulse von den deutschen Krankenhäusern ausgehen. Moderne und den Erfordernissen der Medizin entsprechende Krankenhäuser erhält man nicht durch platonische Erklärungen, sondern nur dadurch, daß wir endlich handeln. Insofern bin ich auch mit dem Kollegen Schellenberg einig. Die Fraktion der Deutschen Partei stimmt der Überweisung an den Ausschuß zu. Sie hofft, daß die Initiative der Bundesregierung nicht lange auf sich warten läßt. Bonn, den 4. Juli 1958
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor über einem Jahr hat sich das Haus aus Anlaß der Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes mit der Notlage der Krankenanstalten beschäftigt und die Bundesregierung am 24. Mai 1957 beauftragt, baldmöglichst einen Bericht über die Notlage der Krankenhäuser vorzulegen.
    Dieser Bericht liegt bis heute noch nicht vor. Die Bundesregierung hat sich bisher darauf beschränkt, auf Tagungen die Notlage ,der Krankenanstalten zu würdigen. Es ist deshalb notwendig — und diese Absicht verfolgen wir mit Ziffer 1 unseres Antrags —, der Regierung nunmehr einen Termin zu setzen, bis zu dem sie diesen Bericht vorlegen und dabei ihre grundsätzlichen Vorstellungen über eine Finanzierungshilfe für die Krankenhäuser entwikkeln soll.
    Ziffer 2 unseres Antrags sieht eine Übergangsregelung vor. Die Länder und Gemeinden bringen seit Jahren erhebliche finanzielle Opfer für die Krankenhäuser. Der Bund darf sich dieser Aufgabe nicht länger entziehen. Die SPD beantragt deshalb, die Regierung zu beauftragen, bis zum 1. Oktober dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den bis zu einer grundsätzlichen Neuregelung der Krankenhausfinanzierung auf Grund des Art. 120 des Grundgesetzes durch Gewährung von Zuschüssen zur Sozialversicherung eine finanzielle Erleichterung für die Krankenhäuser erreicht wird.
    Es gibt nicht viele Aufgaben, für die öffentliche Mittel sinnvoller eingesetzt werden können als für die Hilfe für die Kranken. Lassen Sie Ihren vielen guten Worten über die Krankenhäuser jetzt endlich die Taten folgen, indem Sie unserem Antrag zustimmen und so einen ersten Schritt zur Hilfe für die Krankenhäuser tun.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Stammberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten wird diesem Antrag zustimmen. Ich möchte jedoch im Hinblick auf die Ziffer 2 des Antrags unser Ja etwas modifizieren. Die vorgesehenen Maßnahmen sind zwar augenblicklich unvermeidlich, weil nach den Versäumnissen des Gesetzgebers die Situation der sozialen Krankenkassen im allgemeinen und ,des Krankenhauswesens im besonderen verbessert werden muß, aber sie entsprechen nicht unserer Konzeption einer Verbesserung des Krankenhauswesens schlechthin.
    Wir sehen daher die beantragten Maßnahmen auch nur als eine Notlösung an, stimmen also nur unter der Voraussetzung zu, daß es sich um eine Übergangslösung und nicht etwa eine endgültige Regelung handelt, die eine Neuordnung der sozialen Krankenversicherung und ebenso dringend
    notwendig — der Pflegesatzverordnung überflüssig
    macht.
    Im übrigen werden wir unseren Standpunkt zur Neuregelung des Krankenhauswesens in der Bundesrepublik sehr eingehend darlegen, wenn die Regierung entsprechend dem hier zu fassenden Beschluß am 1. Oktober ihren Bericht vorlegt.

    (Beifall bei der FDP.)