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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 4. Juli 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 2321 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Fortsetzung der dritten Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2321 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2325 D Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 2330 C Heiland (SPD) . . . . . . . . 2331 C Dr. Schröder, Bundesminister 2335 B, 2351 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 2341 B Wehner (SPD) 2346 B, 2357 B Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 133) Abstimmung 2360 C Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 159) Abstimmung 2360 C Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdrucke 134, 143, 154) Abstimmungen . . . . . . . . . 2360 D Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdrucke 131, 145, 149, 157) Abstimmungen 2361 C Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Umdrucke 137, 144) Dr. Vogel (CDU/CSU) 2361 D Dr. Schellenberg (SPD) 2362 A Abstimmungen 2362 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdrucke 136, 138, 146, 147, 148, 155) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . 2362 B, 2363 A Etzel, Bundesminister . . 2362 D, 2363 B Abstimmungen 2362 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdrucke 150, 151) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . 2363 D Ritzel (SPD) 2364 A Lenz (Trossingen) (FDP) . . . 2364 B Abstimmungen 2364 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdrucke 139, 152) Dr. Brecht (SPD) . . . . 2364 C, 2367 C Lücke, Bundesminister . . . . 2366 C Rasner (CDU/CSU) 2368 A Abstimmungen 2368 B Einzelplan 32, Bundesschuld (Umdruck 158) Dr. Vogel (CDU/CSU) 2368 C Abstimmungen 2368 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Umdruck 140) Etzel, Bundesminister . . . . 2368 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Umdruck 130) Kreitmeyer (FDP) 2369 A Rasner (CDU/CSU) 2369 C Ritzel (SPD) 2369 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2369 D Abstimmung 2369 D Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Umdruck 158) in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 1958 (Umdrucke 135, 141, 142, 153, 156) Conrad (SPD) . . . . . . . . 2373 D Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) . 2373 D Dr. Schellenberg (SPD) 2374 A, D Dr. Stammberger (FDP) 2374 B Frau Kalinke (DP) 2374 C Schüttler (CDU/CSU) 2374 D Erklärungen zur Abstimmung . . . Ritzel (SPD) 2370 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 2372 B Lenz (Trossingen) (FDP) . . . . 2373 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 2373 B Abstimmungen 2370 A, 2373 C, 2373 D, 2375 A Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung gegen die Regierung des Landes Hessen wegen der Verletzung der Pflicht zur Bundestreue (Drucksache 504) . . . . 2375 C Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des hamburgischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen (Drucksache 505) 2375 D Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen (Drucksache 506) 2375 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksache 326); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 509) . . . 2376 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. fliegertechnischen Vorschule in Bremen-Hemelingen (Drucksache 381) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 510) 2376 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 132) 2376 C Nächste Sitzung 2376 D Anlagen 2379 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2321 40. Sitzung Bonn, den 4. Juli 1958 Stenographischer Bericht. Beginn: 9,01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2377 Berichtigungen zu Stenographischen Berichten Es ist zu lesen: 12. Sitzung Seite I Zeile 5 statt „Dr. h. c. Lücke": Dr. h. c. Lübke; 32. Sitzung Seite 1763 D Zeile 8 statt „den wenigen": denjenigen; 34. Sitzung Seite 1865 C 2. Absatz letzte Zeile statt „1958": 1955; Seite 1865 D Zeile 13 statt „Bundesbahn" : Bundesbank; Seite 1923 D Zeile 6 von unten statt „1923": 1929; 35. Sitzung Seite III A Zeile 5 von unten statt „Dr. Sauermann" : Dr. Seiermann; 36. Sitzung Seite 2037 B Zeile 17 von unten statt „488": 483; 37. Sitzung Seite 2112 B Zeile 9 statt „gemerkt": bemerkt; Seite 2112 D Zeile 6 statt „Rudolf Haerdter" : Fritz Hauenstein; Seite 2113 A 3. Absatz Zeile 2 statt „Haerdter" : Nauenstein. Seite 2119 D Zeile 10 von unten statt „Bildungsermächtigungen": Bindungsermächtigungen; Seite 2155 B Zeile 15 von unten statt „und zwar nicht nur telegrafisch, sondern in einem Brief, den er an die „Welt" geschickt hat" : und zwar nicht nur telegrafisch an die „Welt", sondern in einem Brief, den er uns geschickt hat; Seite 2156 B Zeile 9 statt „wie Konrad Adenauer geschenkt hat": . . . wie Konrad Adenauer geschenkt hat . . . Als getreuer Gefolgsmann . . . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7 Dr. Atzenroth 4. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauknecht 5. 7. Bauer (Würzburg)` 5. 7. Dr. Bechert 4. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Blöcker 4. 7. Brese 4. 7. Burgemeister 4, 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg 5. 7. Frau Friese-Korn 5. 7. Gaßmann 5. 7. Frau Geisendörfer 4. 7. Gerns* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Graaff 4. 7. Dr. Gradl 5. 7. Dr. Greve 5. 7. Günther 4. 7. Haage 4. 7. Hackethal 5. 7. Dr. Hellwig 4. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Hübner 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Kalbitzer 4. 7. Keller 4. 7. Kemmer 5. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Frau Korspeter 5. 7. Kramel 5. 7. Kriedemann 5. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Dr. Lindenberg 5. 7. Lücker (München)* 5. 7, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 5. 7. * für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 4. 7. Müller-Hermann 5. 7. Neubauer 5. 7. Nieberg 5. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Rademacher 5. 7. Ramms 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schneider (Hamburg) 4. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schütz (Berlin) 5. 7. Schütz (München)* 5. 7. Frau Dr. Schwarzhaupt 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Seume 5. 7. Spies (Brücken) 5. 7. Stahl 4. 7. Stenger 4. 7. Storm (Meischenstorf) 5. 7. Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 5. 7. Frau Welter (Aachen) 4. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Winter 5. 7. Dr. Wolff (Denzlingen) 4. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. Zoglmann 5. 7. Zühlke 4. 7. Anlage 2 Umdruck 130 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 300 Anlage, 444, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit Einbringung des Bundeshaushalts 1959 ein Weißbuch über die gesamte zivile Notstandsplanung dem Bundestag vorzulegen. Bonn, den 30. Juni 1958 Kreitmeyer Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 131 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzel- 2380 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 plan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Herabsetzung der Roggenlieferprämie stellt für die Betriebe, die durch ihre geringen Böden und die klimatischen Verhältnisse auf den Roggenbau weitgehendst angewiesen sind, eine nicht unerhebliche Härte dar. Einer Entschließung des Ernährungsausschusses entsprechend wird die Bundesregierung gebeten, aus einzusparenden Mitteln des Etats diesen Betrieben in entsprechender Form einen Ausgleich zu schaffen. Bonn, den 27. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 132 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der SPD betr. Einreisegenehmigung für Staatsangehörige der Ostblockstaaten — Drucksache 433 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Bonn, den 30. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 300 Anlage, 461, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1. In Tit. 300— Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk (Drucksache 300 - Epl. 04 - S. 21) folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages und durch den Präsidenten ,des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung". 2. In Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — (Drucksache 300 - Epl. 04 - S. 23) erhält der Haushaltsvermerk folgenden Zusatz: „Die Jahresrechnung unterliegt der Prüfung ,durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden . . . . 250 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." 2. Im Falle der Ablehnung des Antrages unter Nr. 1: Folgender Leertitel 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern Und Gemeinden . . . . DM." Zu Kap. 06 09 Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 3. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 300 — Epl. 06 — S. 97) erhält der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2381 Anlage 7 Umdruck 135 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zur Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 1959 folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: 1. Um dem Parlament bei der Verabschiedung von Gesetzen die erforderliche Unterrichtung über die Kosten ihrer Durchführung zu geben, sind künftig in die Begründung zu jedem Gesetzentwurf die aus seiner Durchführung entstehenden Kosten darzutun. Zu den Kosten rechnen die persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben sowie die Zweckausgaben, die aus der Durchführung des Gesetzes entstehen. Bei den Kosten der Personalausgaben isst die Zusammensetzung des Personalbedarfs nach Beamten, Angestellten und Arbeitern aufzugliedern. Bei der Feststellung des Personalbedarfs soll der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung tunlichst beteiligt werden. Berührt die Durchführung eines Gesetzes die Haushalte der Länder oder Gemeinden, so sind die dort entstehenden Kosten gesondert zu ermitteln und darzutun. 2. Bei der Veranschlagung der persönlichen Ausgaben in den künftigen Haushaltsplänen dürfen die Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter nur vermehrt werden, wenn der Mehrbedarf die unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben ist und durch personelle Umbesetzungen nicht gedeckt werden kann. Ein begründeter personeller Mehrbedarf ist in erster Linie durch personelle Umbesetzungen innerhalb der gesamten Bundesverwaltung auszugleichen. Die Bundesregierung wird ersucht, die dazu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Stellenhebungen sind künftig ohne eine wesentliche Veränderung des Arbeitsgebietes nicht mehr zuzulassen. 3. Angesichts neuer großer Aufgaben, die vor allem mit der Errichtung europäischer Behörden auf den Bund zukommen, ist die bisherige Organisation der obersten und der nachgeordneten Bundesbehörden sowie deren Stellenbedarf im Laufe der kommenden Jahre systematisch zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung soll die Bundesregierung tunlichst den Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hinzuziehen, der sich dabei auch freier Sachverständiger bedinen soll. 4. Um hinreichend Zeit für eine gründlichere Erörterung der finanzpolitischen Hauptfragen zu gewinnen, sollten die fortdauernden und im wesentlichen gleichbleibenden Ausgabenansätze für die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben möglichst für jeweils zwei Jahre erörtert und bewilligt werden. Die Bundesregierung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung eines Zwei-Jahres-Rhythmus dieser Bewilligungen zur treffen. Bonn, den 30. Juni 1958 Niederalt Dr. Vogel Cillien und Fraktion Dr. Schild Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 136 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der von der Deutschen Bundesbahn für das Rechnungsjahr 1958 aufgestellte Wirtschaftsplan restlos finanziert wird, insbesondere a) zu veranlassen, daß die Finanzierungslücke aus den bereits vergebenen Aufträgen in Höhe von rd. 400 000 000 DM geschlossen wird, b) darauf hinzuwirken, daß die bisher zurückgestellten Aufträge in Höhe von rd. 295 000 000 DM in ihrer Finanzierung sichergestellt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 137 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Höhe der finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 festzustellen und dem Bundestag über das Ergebnis der Feststellungen zu berichten; 2. im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1959 einen angemessenen Teilbetrag zur Abdeckung der nach Ziffer 1 festgestellten Verpflichtungen zu veranschlagen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion 2382 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 10 Umdruck 138 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 468, 490) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1210 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) — wird folgender neuer Tit. 716 ausgebracht: „Tit. 716 Beiseitigung schienengleicher Übergänge 30 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 716 Aus den Mitteln dieses Titels soll der nach dem Wegekreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand bestritten werden." Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03—Förderung des Wohnungsbaues —1. In Tit. 620 — Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 26) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 135 000 000 DM erhöht auf 235 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 620 wird Satz 2 gestrichen. Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 3. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) — (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 31) wird der Ansatz von 630 000 000 DM urn 70 000 000 DM zugunsten der Wohnversorgung junger Ehen erhöht auf 700 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 530 Buchstabe a wird Abs. 3 gestrichen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen 300 Anlage, 365, 490) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Stationierungsstreitkräften nachdrücklich für eine endgültige Zustimmung zu dem von den Gewerkschaften und der Bundesregierung abgeschlossenen Tarifvertrag für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer einzutreten. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 354 usw., 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Verhandlungen mit der Regierung der Französischen Republik den Termin der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes zu bestimmen, die notwendigen weiteren Eingliederungsgesetze dem Bundestag alsbald vorzulegen und die erforderlichen Verordnungen vorzubereiten; 2. in weiteren Verhandlungen mit der Regierung der Französischen Republik die Einfuhrrestriktionen für das Saarland, die auf französischen Maßnahmen beruhen, weiter zu mildern bzw. zu beseitigen; 3. zur Förderung des Absatzes saarländischer Produkte in der übrigen Bundesrepublik Maßnahmen durchzuführen, die beim Käufer Kaufanreize schaffen; 4. unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte die Gelder saarländischer Sparer vor Entwertung zu schützen; 5. dem Problem des zurückgehenden Kohlenabsatzes des Saarbergbaues in die übrige Bundesrepublik auch dadurch Rechnung zu tragen, daß die bundeseigenen Unternehmen und die vom Bund beeinflußten Betriebe angehalten werden, bei ihrer Bedarfsdeckung saarländische Kohle entsprechend zu berücksichtigen; 6. im Wirtschaftsplan der Bundesbahn die Planungskosten für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Ludwigshafen (Pfalz)—Homburg (Saar) für das Geschäftsjahr 1958/59 einzusetzen. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2383 Anlage 14 Umdruck 142 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 (Drucksachen 300, 354 usw., 490) hier: Krankenhausfinanzierung Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 1. Oktober 1958 1. den durch Beschluß des Bundestages vom 24. Mai 1957 angeforderten Bericht über die Lage der öffentlichen, karitativen und privaten Krankenanstalten vorzulegen. Dabei soll die Bundesregierung auch ihre Auffassungen über eine ausreichende Finanzierung für die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und laufende Unterhaltung von Krankenanstalten sowie über weitere Möglichkeiten zur Übernahme der diesen Anstalten entstandenen Kriegsfolgelasten darlegen; 2. gemäß Art. 120 GG den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zuschüssen an die Träger der Sozialversicherung zur Deckung der Fehlbeträge vorzulegen, die sich für die stationäre Behandlung von Sozialversicherten aus der Verordnung über Pflegesätze von Krankenanstalten vom 31. 8. 1954 (Bundesanzeiger Nr. 173 vom 9. September 1954) ergeben. Der Gesetzentwurf soll nur für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Maßnahmen gelten, die gemäß Ziffer 1 erforderlich werden; 3. den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1958 vorzulegen, durch den die Ausgaben gemäß Ziffer 2 veranschlagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 143 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Die Bundesregierung wird ersucht, einen schriftlichen Bericht vorzulegen, warum die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster noch nicht in die Wehrmachtsauskunftsstelle in Berlin-Wittenau eingegliedert worden ist. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend die Verhandlungen mit den Trägern des Instituts für Zeitgeschichte in München über eine Rechtsgrundlage für das Institut abzuschließen. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob für die entsprechenden evangelischen kirchlichen Stellen eine Regelung nach dem Vorbild der Dotationen für die katholischen bischöflichen Verwaltungen der ostdeutschen Diözesen jenseits der Oder und Neiße möglich ist. Bonn, den 30. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 144 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 300 Anlage, 401, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Die Rentenversicherungsträger haben seit Jahren einen noch unerfüllten Rückerstattungsanspruch aus dem früheren § 90 des Bundesversorgungsgesetzes. Eine Regelung konnte wegen der mit diesem Fragenkomplex verbundenen Schwierigkeiten bisher nicht gefunden werden. Eine weitere Verzögerung läßt sich jedoch im Interesse der Rentenversicherungsträger nicht verantworten. Die Bundesregierung wird deshalb ersucht, die Regelung dieser Frage so zu beschleunigen, daß die in Frage kommenden Erstattungsbeträge im Haushaltsplan 1959 ihren Niederschlag finden. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 17 Umdruck 145 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage,. 357, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 675 — Beiträge an Internationale Organisationen — (Drucksache 357 S. 5) wird der Ansatz von 2 100 000 DM um 86 800 DM auf 2 186 800 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 675 (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 55) wird die im Haushaltsausschuß gestrichene Nr. 17 „17. Zur Internationalen Naturschutzvereinigung, Brüssel 16 800 DM" wieder eingefügt. Nr. 18 wird wie folgt gefaßt: „18. Zur Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), Rom 1 969 200 DM" Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion 2384 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 18 Umdruck 146 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundstag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, 1. dem Deutschen Bundestag in Durchführung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1189) bis zum 1. Dezember 1958 ein Programm für die Haushaltsjahre 1959 bis 1962 über einen Gesamtbetrag bis zu 7 000 000 000 DM vorzulegen, 2. den § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1957 so auszuführen, daß zur Finanzierung dieses Programms der in Abschnitt VII des Verkehrsfinanzgesetzes festgelegte Grundsatz maßgebend bleibt, 3. den Bürgschaftsrahmen von bisher 500 000 000 DM zur Finanzierung des Autobahnneubaues der Erweiterung des Ausbauplans anzupassen, 4. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mittel für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen einschließlich der Leistungen an fremde Baulastträger losgelöst vom Rechnungsjahr nach Maßgabe des Baufortschrittes zur Verfügung gestellt werden, 5. durch Verhandlungen mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß die Dienststellen der Straßenbauverwaltung mit den zur zügigen Durchführung dieses Programms erforderlichen Kräften ausgestattet und insbesondere private Ingenieurbüros zur Behebung von Engpässen eingesetzt werden, 6. durch Verhandlungen ferner darauf hinzuwirken, daß die Zusammenarbeit mit den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden auf der Grundlage dieses Programms noch enger gestaltet wird mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen — u. a. durch Neuklassifizierung der Straßen des überörtlichen Verkehrs und sachgerechte Verteilung der Baulasten — ein in allen Teilen leistungsfähiges Gesamtnetz in der Bundesrepublik zu entwickeln, 7. zu prüfen, ob und inwieweit auch Gemeinden über 9000 Einwohner, denen die Baulasten von Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen obliegen, einen Zuschuß erhalten können, damit der Ausbau der Ortsdurchfahrten mit dem der Bundesstraßen Schritt halten und auf diese Weise die Zahl der Unfälle in geschlossenen Ortschaften weiter gesenkt werden kann. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 19 Umdruck 147 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, dem deutschen Bundestag entsprechend dem Vierjahresprogramm für den Straßenbau auch ein Vierjahresprogramm für den Ausbau der Binnen- und Seewasserstraßen des Bundes für die Haushaltsjahre 1959 bis 1962 vorzulegen. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 148 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, in dem Programm über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1959 bis 1962 die dem Verkehr mit den Nachbarländern und den deutschen Seehäfen dienenden Anschlußstrecken der Bundesautobahnen sowie die Schließung der Autobahnlücke zwischen Frankfurt (Main) und Nürnberg bevorzugt zu berücksichtigen. Bonn, den 1. Juli 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 21 Umdruck 149 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesregierung wird empfohlen, bei landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten, die durch naturbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten benachteiligt oder deren Absatzverhältnisse durch die Entfernung vom Markt beeinträchtigt sind, die bisher von ihr getroffenen Maßnahmen im Rahmen des „Grünen Planes" zu verstärken. Zu diesen Gebieten sind vorab die Gebirgslagen, die Mittelgebirgslagen und die Küstengebiete zu zählen. Die Maßnahmen haben sich zu erstrecken auf Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2385 a) Flurbereinigung, Aufstockung, Aussiedlung und wasserwirtschaftliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der naturbedingten Vorbelastungen und der besonderen Notlagen, b) Erleichterungen bei den Vermögensabgaben, c) zusätzliche Zinsverbilligung bei Darlehnsaufnahmen, d) Verbesserung der landwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten, e) Ausstattung der Betriebe mit baulichen Anlagen und technischen Arbeitshilfsmitteln zur Förderung der Arbeitsproduktivität. Bonn, den 1. Juli 1958 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Bauknecht Höcherl und Fraktion Anlage 22 Umdruck 150 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490) Der Bundestag wolle beschließen: In Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung — sind die Gesamtausgaben um 3 000 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 1. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 . Umdruck 151 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490). Der Bundstag wolle beschliefen: In Kap. 14 12 Tit. 830 — Maßnahmen zur Unterbringung von nichtkasernierten Angehörigen der Bundeswehr und von Angehörigen der Bundeswehrverwaltung — wird in den Erläuterungen (Drucksache 300 — Epl. 14 — S. 160) hinter Buchstabe c folgender neuer Buchstabe e eingefügt: „e) zur Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes." Bonn, den 1. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 24 Umdruck 152 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Druckachen 300 Anlage, 378, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —In Tit. 830 (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 33) wird die Zweckbestimmung wie folgt gefaßt: „Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige des Bundes (ausgenommen der Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundesbahn, der Bundespost, der Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung) a) durch Gewährung von Darlehen Bis zur Verwendung der Mittel dürfen bis zu 4 000 000 DM der Deutschen Bau- und Bodenbank AG unter der Bedingung gegeben werden, daß hieraus Bauvorhaben im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes vor- und zwischenfinanziert werden. b) durch Erstellung von bundeseigenen Wohbauten c) durch Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes aus Einsparung bei a)" Die Erläuterungen zu Tit. 830 werden wie folgt ergänzt: „Zu Unterteil c) : Die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen soll einem unangemessenen An steigen der Darlehenssätze in der Wohnungsfürsorge entgegenwirken." Bonn, den 1. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 153 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958. hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, folgendes zu veranlassen: Das Rechnungsjahr 1959 wird um drei Monate verkürzt, läuft also vom 1. April 1959 his zum 31. Dezember 1959. Die folgenden Rechnungsjahre laufen jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bonn, den 1. Juli 1958 Eilers (Oldenburg) und Fraktion 2386 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 Anlage 26 Umdruck 154 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Artikels 21 GG über die Rechtsstellung der Parteien (Parteiengesetz) bis zum 1. Januar 1959 vorzulegen. Bonn, den 2. Juli 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 27 Umdruck 155 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß 1. der vom Bundesminister für Verkehr in der zweiten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegte Zehnjahresplan für den Straßenbau — soweit es sich um Autobahnen und Bundesstraßen handelt — unverzüglich realisiert und 2. bis zum 31. Dezember 1958 ein entsprechender Finanzierungsplan vorgelegt wird. Bonn, den 3. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 28 Umdruck 156 Entschließungsantrag der Fraktionen: der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gesamtheit der Beteiligungen des Bundes, zum Zweck einer Verstärkung des Einflusses des Parlaments auf die Verwaltung dieser Beteiligungen, zur Beseitigung von Zweifelsfragen bei der Verwaltung und zur Förderung einer volkswirtschaftlich zweckmäßigen und vertretbaren Privatisierung bundeseigener Beteiligungen die in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1955 geforderten Maßnahmen, soweit noch nicht geschehen, weiterzuführen und zu ergänzen. Insbesondere sollen folgende Einzelmaßnahmen raschestens erfolgen: 1. Der Bericht über den wirtschaftlichen Besitz des Bundes soll, wenn auch als Sonderdruck, so doch gleichzeitig mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplan vorgelegt werden. 2. Die in diesem Bericht enthaltene Rechnungslegung soll vervollständigt werden, auch durch Angaben über die Besetzung der Aufsichtsräte, Beiräte oder gleichwertiger Organe, der Vorstände und der Geschäftsführungen der Gesellschaften, bei denen Beteiligungen des Bundes bestehen. Dabei sind auch, entsprechend den Angaben in den Geschäftsberichten privater Aktiengesellschaften, Angaben über die Bezüge der Vorstände, Geschäftsführungen, Aufsichtsräte, Beiräte oder gleichwertiger Organe zu machen. 3. Die Beteiligungen bei den Sondervermögen, insbesondere bei der Bundesbahn, ferner bei den noch in Liquidation befindlichen Unternehmungen, sind in diesem Bericht in gleicher Weise aufzuführen und zu behandeln. Bonn, den 3. Juli 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 29 Umdruck 157 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/ CSU (Umdruck 149) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch und Verbilligung der Handelsdüngeranwendung." Bonn, den 3. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 30 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 32 - Bundesschuld, Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung, Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 466, 467, 468, 490) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Einzelplan 32 - Bundesschuld 1. In Kap. A 32 01 Tit. 91 - Einnahmen aus Anleihen - (Drucksache 466 S. 3) wird der Ansatz Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 2387 von 1 752 046 800 DM um 50 000 000 DM auf 1 802 046 800 DM erhöht. Zu Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung 2. In Kap. 60 02 Tit. 699 - Minderausgaben zufolge der 6 v. H.-Sperre der Bewilligungen für Sachausgaben sowie für Allgemeine Ausgaben und Einmalige Ausgaben - (Drucksache 467 S. 4) wird der Ansatz von 682 230 500 DM um — 5 969 300 DM auf — 688 199 800 DM erhöht. Zum Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 468, 490 S. 6) 3. § 1 erhält folgende neue Fassung: „§ 1 Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für ,das Rechnungsjahr 1958 wird in ,Einnahme und Ausgabe auf 38 723 742 900 Deutsche Mark festgestellt, und zwar im ordentlichen Haushalt auf 36 831 056 100 Deutsche Mark an Einnahmen und auf 36 831 056 100 Deutsche Mark an Ausgaben, im außerordentlichen Haushalt auf 1 892 686 800 Deutsche Mark an Einnahmen und auf 1 892 686 800 Deutsche Mark an Ausgaben." 4. In § 15 Abs. 2 (Kreditermächtigung) ist der Betrag von 1 842 686 800 Deutsche Mark um 50 000 000 Deutsche Mark auf 1 892 686 800 Deutsche Mark zu erhöhen. Bonn, den 4. Juli 1958 Dr. Vogel Dr. Conring Dr. Krone und Fraktion Dr. Schild Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 31 Umdruck 159 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412, 490). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, daß bei der Regelung der Frage der Rückerstattung des in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten deutschen Privatvermögens die Grundsätze der Erklärung des Weißen Hauses vom 31. Juli 1957, wonach Privateigentum auch in Kriegszeiten unantastbar sein soll, gewahrt werden, 2. unter diesem Gesichtspunkt ihre besondere Aufmerksamkeit einem am 3. Juli 1958 angekündigten Gesetzentwurf zuzuwenden, wonach die beschlagnahmten deutschen Vermögenswerte lediglich zur Befriedigung amerikanischer Kriegsschädenansprüche verwendet werden sollen. Die Annahme eines derartigen Gesetzentwurfs durch den amerikanischen Kongreß wäre ein völliger Bruch der am 31. Juli 1957 gegebenen Zusage einer gerechten und billigen Entschädigung der deutschen Eigentümer. Bonn, den 4. Juli 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 32 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bading zu Einzelplan 10. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat an der Gestaltung des Landwirtschaftsgesetzes maßgebend mitgearbeitet und vielen anderen Gesetzen zur Förderung der Landwirtschaft zugestimmt, weil sie der Ansicht ist, daß die Landwirtschaft auch öffentlicher Mittel bedarf, damit sie sich in den Stand setzen kann, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft teilzunehmen und bei gleichen Leistungen den gleichen Ertrag wie die gewerbliche Wirtschaft zu erzielen. Die Förderungsmaßnahmen müssen daher insbesondere den Teilen der Landwirtschaft zugute kommen, in denen es den arbeitenden Menschen nachweisbar nicht gelingt, einen Ertrag zu erarbeiten, der in etwa einer anderen vergleichbaren Arbeit entspricht, d. h. den Betrieben, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden oder eine schlechte Betriebsstruktur aufweisen. Die sozialdemokratische Fraktion ist durchaus bereit, der Bereitstellung von Mitteln in der von der Bundesregierung vorgesehenen Höhe ihre Zustimmung zu geben unter der Voraussetzung, daß diese Mittel eine gezielte Verwendung finden. Diese Voraussetzung trifft für den vorliegenden Etat aber nicht zu. Die sozialdemokratische Fraktion hat daher eine Reihe von Änderungsanträgen in der zweiten Lesung gestellt, die eine sinnvolle Umgestaltung des Grünen Plans darstellen, aber sämtlich abgelehnt wurden, ohne daß die Bundesregierung und die für die Bundespolitik die Verantwortung tragende Partei der CDU/CSU zu ihnen sachlich Stellung genommen haben. Dabei betrachtet die Bundesregierung selber die Art der Verteilung der Mittel des Grünen Plans sehr skeptisch. Bei der Einbringung des Etats hat der Bundesfinanzminister erklärt, er habe ein ungutes Gefühl, weil er nicht wisse, ob die Düngemittelsubvention, für die bislang insgesamt über eine Milliarde ausgegeben worden ist, tatsächlich mehr der Landwirtschaft oder der Düngemittelindustrie zugute gekommen sei. Die Ausführungen des Bundesfinanzministers über den Etat des Landwirt- 2388 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 schaftsministeriums schließen mit den Worten, er wunsche nur, daß die Ausgaben mehr als bisher den strukturverbessernden Schwerpunkten und weniger den vielfältigen Preissubventionen zuflössen. In Anbetracht aller dieser Umstände sieht die sozialdemokratische Fraktion sich nicht in der Lage, dem Haushaltsplan des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 4. Juli 1958 Anlage 33 Schriftliche Stellungnahme der Abgeordneten Frau Kalinke zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 142 Die Deutsche Partei hat sich schon im 1. und 2. Bundestag für die Lösung des Krankenhausproblems eingesetzt und die gesetzlichen Grundlagen dafür gefordert. Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck 142, in seinem ersten Teil und halten den Inhalt des zweiten Teiles des Antrages im Ausschuß für dringend diskussionsbedürftig. Die Veröffentlichungen und Diskussionen zu dem Problem haben deutlich gemacht, daß ein Rahmengesetz dazu beitragen könnte, die Krankenhausprobleme in Deutschland endlich zu lösen; es wird notwendig sein, im Ausland zu prüfen und festzustellen, in welcher Form eine endgültige Lösung noch von diesem Bundestag gefunden werden kann. Das wird um so besser zu erkennen sein, wenn die Bemühungen der Bundesregierung erfolgreich sind und wenn über die dringende Frage der „Deckung der Fehlbeträge" und der „Verordnung über die Pflegesätze" befriedigende Teillösungen herbeigeführt sein werden. Seuchen und Krankheiten, ihre Bekämpfung und ihre Heilung machen vor den Ländergrenzen nicht halt. Sie erfordern von der Maas bis an die Memel die gleiche Planung und, wenn auch nicht überall den gleichen Aufwand, die gleiche Ausstattung für Krankenhäuser, und nicht die gleichen Kosten. Ich habe immer gehofft, daß eine Koordinierung in dieser Frage wie in der leidigen Schulfrage über den Bundesrat möglich sei. Leider ist weder eine freiwillige Vereinbarung noch ein Lastenausgleich zwischen den Ländern nach den gegebenen Tatbeständen möglich. Es darf nicht verschwiegen, sondern muß vielmehr anerkannt werden, daß aus Landesmitteln wesentliche Zuschüsse für Frankenhausbauten gegeben worden sind. Mit mir werden sicher viele Kenner des Problems nicht geglaubt haben, daß es den Gemeinden nach dem unbeschreiblichen Zusammenbruch, nach den Kriegs- und Währungsverlusten, der Zerstörung und der Ausplünderung so vieler Krankenhäuser gelingen würde, den Mangel an Krankenhausbetten zu beheben, alte Häuser zu renovieren und neben Erweiterungsbauten neue Krankenhäuser zu bauen. Dafür muß allen Krankenhausträgern, die Initiative und Risikobereitschaft gezeigt haben, gedankt werden. Nicht erst durch die Stellungnahme anläßlich des Deutschen Krankenhaustages, nicht durch den Entschließungsantrag der SPD, sondern durch eine Fülle von immer wieder erhobenen Forderungen meiner Freunde und aus dem Kreis der Regierungsparteien ist auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, das große Problem der Kriegsfolgelasten und damit des Defizits der Krankenanstalten auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen und nach Wegen zu suchen, nicht nur die Beziehungen zwischen den Krankenanstalten und den Sozialversicherungsträgern zu ordnen, sondern in diesem Zusammenhang auch die Probleme offen anzusprechen, die in der öffentlichen Diskussion oft zu einfach gesehen und zu vereinfacht behandelt werden. Der vom Ausschuß der Gesellschaft für sozialen Fortschritt veröffentlichte Bericht, der die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf den Plan gerufen hat, ist eine wichtige Quelle als Grundlage sachlicher Diskussion über das Problem, das nicht damit gelöst ist, daß die Krankenkassen das Defizit decken und damit die Last und die Entlastung der öffentlichen Hand auf die Sozialversicherten abgewälzt wird. Es fehlt wirklich alle Veranlassung dazu, gerade den Sozialversicherten, vor allem den Pflichtversicherten, Lasten aufzuerlegen, die Aufgaben der Allgemeinheit sind. Einigkeit besteht sicher bei allen Parteien und Gruppierungen, daß das Krankenhauswesen von heute und seine Träger nicht vergleichbar sind mit den Trägern (Kirchen, Stadtgemeinden, Industriebetrieben und Wohlfahrtsunternehmen) der Vergangenheit. Krankenhäuser werden nicht nur von denen benutzt, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sie werden u. a. auch von einem nicht geringen Teil der freiwillig Weiterversicherten und Privatversicherten benutzt und auch von solchen, die weder versichert sind, noch Beiträge und Steuern bezahlen. Wenn die Krankenkassen mit einer gewissen Berechtigung nein sagen, wenn der Bund auf das Grundgesetz und die Zuständigkeit der Länder verweist, ist die Gefahr nicht gebannt, daß die Krankenhausversorgung der Kranken eines Tages noch mehr gefährdet sein wird. Das stammt nicht vor mir, sondern von der Vereinigung der Ortskrankenkassen, die schon 1954 festgestellt hat, daß das Dilemma der Krankenhäuser nicht dadurch gelöst werden kann, daß der Staat Zuschüsse an die Krankenkassen zahlt, sondern nur dadurch, daß die Zuschüsse an die Krankenhäuser gezahlt werden. „Staatszuschüsse an Krankenkassen würden den Versicherungsgedanken aufheben und die Umbildung der gesetzlichen Krankenversicherung in einen staatlichen Gesundheitsdienst einleiten." Dieser Auffassung kann niemand widersprechen, der Einsicht in die Zusammenhänge hat. Das Beispiel Niedersachsens zeigt, daß es auch ohne bundesgesetzliche Regelung möglich war, Millionen für den Ausbau und Neubau von Krankenanstalten zu investieren. Aber die Erfahrungen in Niedersachsen zeigen auch, daß die Zuschußgewährung Möglichkeiten eröffnet hat, Einfluß auf die bauliche Gestaltung und Inneneinrichtung der Krankenhäuser zu nehmen. Nun will ich in keinem Fall jeden Einfluß, jede Lenkung und Planung auf dem Sektor der Kran- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, .den 4. Juli 1958 2389 kenhauspolitik als ein Unglück ansehen. Aber ich betone ausdrücklich, daß jede finanzielle Hilfe, die Bund oder Länder geben, nicht dazu führen darf, den caritativen Anstalten Zwang aufzuerlegen, sie in ihrer Verantwortungsfreudigkeit einzuschränken. Auch bei den kommunalen Verbänden — Kreisen und Städten — sollte die Selbstverwaltung. nicht eingeschränkt werden. Daß diese Gefahr besteht, zeigt das Beispiel des Hessischen Landeswohlfahrtsverbandes und die schon 1953 — als wir dieses Problem schon zur Diskussion gestellt hatten — in Hessen ausgesprochene Forderung, daß der Landeswohlfahrtsverband „die Verwaltung sämtlicher kommunaler Krankenhäuser in Hessen übernehmen müsse". Die gleiche Forderung liegt auch auf der Linie früherer ministerieller Erlasse — sie verlangt von uns größte Aufmerksamkeit! Wie wichtig es ist, diese Zusammenhänge zu sehen, hat mir die Fernsehsendung und die Parteiwerbung der SPD in Nordrhein-Westfalen zum Landtagswahlkampf gezeigt. Es könnte neben dem gesunden Wettbewerb der Gemeinden und Parteien, Schulen, Schwimmbäder, Hochhäuser oder Krankenhäuser — je nach dem Hobby — zu fordern, eine nicht ungefährliche Entwicklung einsetzen, wenn im Krankenhauswesen keinerlei Planung besteht. Es besteht kein Zweifel, daß eine wahllose Anhäufung von Krankenanstalten in bestimmten Zentren und das Fehlen von Krankenanstalten in anderen Bezirken nicht im Sinne der Volksgesundheit und zum Wohl der Kranken ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, daß man bei den finanziellen Problemen der Krankenhäuser auch Etat und Bilanzen, die die Grundlage zur Errechnung von Selbstkosten sind, sehr verschiedenartig aufstellen und auslegen kann. Ich will hier auf diese Probleme der unterschiedlichen Etatisierung der Ausgaben z. B. für Schwestern nicht eingehen. Wenn die Meinung der Krankenhausgesellschaft, die Kosten sämtlich den Krankenkassen aufzuerlegen, etwa auch von den Gemeinden vertreten würde, könnte es geschehen, daß die gleichen Gemeinden, die ja Garantieträger für die Ortskrankenkassen sind, eines Tages mit sehr wesentlicheren Beträgen die Krankenkassen sanieren müssen, während sie unter Umständen mit geringeren Kosten ihre kommunalen Verpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern erfüllen könnten. In dem gleichen Maße wenden sich die Krankenhäuser gegen Staatszuschüsse, weil sie den Grundsatz fürchten, daß der Geldgeber Macht und Einfluß ausübt. Die Abhängigkeit der Krankenhäuser vom Staat wäre aber ebenso unerfreulich wie die Abhängigkeit der Krankenhäuser von den Krankenkassen. Wer solche Forderungen erhebt, übersieht leicht Zusammenhänge mit Fernzielen der Sozialpolitik. Man kann auch auf Umwegen zu einer staatlichen Gesundheitspolitik kommen! In diesen Tagen sind die vielfältigen Ursachen der Überbelastung wie der Not der Krankenhäuser auch in einer Reihe von bedeutsamen Veröffentlichungen und Stellungnahmen geschildert worden. Ich meine nicht die Institutionen der Krankenhäuser und der Krankenkassen, ich meine vielmehr die Menschen, die nicht darunter leiden dürfen, daß wir eine längst überfällige Lösung dieses Problems nicht gefunden haben. Nicht leiden dart der Kranke, die überbelastete Krankenschwester, nicht leiden dürfen sämtliche Hilfskräfte des Krankenhauses, nicht leiden sollen die Ärzte. Nicht auf dem Rücken der Ärzte und des Pflegepersonals — in bezug auf ihre Bezahlung und ihre Arbeitszeit-- dürfen die Probleme des modernen Krankenhauses gelöst werden. Die so warm empfohlene Rationalisierung wird ohne Hilfe des Bundes und der Länder kaum erreicht werden. Wir werden daher alle Bemühungen unterstützen, die die Kostendeckung der Einrichtung und Modernisierung des Krankenhauses und des Krankenbedarfs und der Beseitigung der Zerstörungen, aber auch der Schuldzinsen, der Investitionen und der Wiedergutmachung bei unseren Krankenanstalten, wie die finanzielle Garantie für die Unterstützung der Aufgaben von Lehre und Forschung, von Krankenpflegeschulen und Lehranstalten für medizinisch-technische Assisteninnnen und Hebammen usw. regeln, und erwarten solche Klärung von den Vereinbarungen über die Pflegesätze, damit Klarheit auch besteht über die Übernahme der üblichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Krankenhäuser durch die Kranken entstehen. Diejenigen, die die öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, in Anspruch nehmen, müßten grundsätzlich die Selbstkosten für ihren Aufenthalt, für die Arztbehandlung und die Pflege und Verpflegung übernehmen. Niemand würde auf den Gedanken kommen, die Kosten für den Bau von Schulen, Badeanstalten, Theatern und sonstigen Einrichtungen nur auf den Teil der Bevölkerung umzulegen, der sie in Anspruch nimmt. Die Gemeinschaft hat Pflichten. Wir sollten im Parlament dazu beitragen, daß alles versucht wird — insofern begrüßen wir auch den Absatz 2 des SPD-Antrages —, wenigstens einen Ansatzpunkt für die Lösung der Finanzprobleme zu finden. Wenn es im Rahmen des GG nicht gelingen sollte, mit dem Problem fertigzuwerden, würde ich auch vor einer Grundgesetzänderung im Interesse der endgültigen und ausreichenden Lösung nicht zurückschrecken. Eine solche Lösung müßte allerdings im Interesse der Versorgung der Kranken und der Erhaltung der Finanzkraft der Krankenanstalten rechtlich eindeutig begründet sein. Sie sollte organisatorisch einfach und finanzwirtschaftlich einwandfrei sein. Ich meine, daß eine solche Lösung auch der historischen Entwicklung Rechnung tragen und Garantie dafür geben muß, die Unabhängigkeit der Krankenhäuser insbesondere auch der caritativen und privaten Anstalten zu erhalten, die Einsatzbereitschaft der Ärzte und des Pflegepersonals nicht zu mißbrauchen. Sie muß auch die Garantie enthalten, die Selbstverwaltung der Gemeinden und der freien Träger von Krankenhäusern zu fördern und nicht zu gefährdeten. Meine politischen Freunde von der Deutschen Partei sind mit mir darin einig, daß wir nicht ein Krankenhausgesetz wollen, das auf Umwegen den staatlichen Gesundheitsdienst fördert. Wir sind ent- 2390 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1958 schiedene Gegner jeder Ausdehnung von Staatsaufgaben und jeder unnötigen Übertragung von Staatslasten auf den Haushalt. Weil wir keine staatliche Gesundheitspolitik mit Ambulatorien und anderen Gesundheitszentren und ständig wachsende Apparate mit steigenden Ansprüchen an die öffentliche Hand wollen, halten wir die Lösung des Krankenhausproblems durch ein Finanzierungsabkommen mit den Ländern oder ein Finanzabkommen des Bundes für vordringlich, damit wir unsere Krankenhäuser in ihrer Vielfalt erhalten können und damit auch in Zukunft segensreiche Impulse von den deutschen Krankenhäusern ausgehen. Moderne und den Erfordernissen der Medizin entsprechende Krankenhäuser erhält man nicht durch platonische Erklärungen, sondern nur dadurch, daß wir endlich handeln. Insofern bin ich auch mit dem Kollegen Schellenberg einig. Die Fraktion der Deutschen Partei stimmt der Überweisung an den Ausschuß zu. Sie hofft, daß die Initiative der Bundesregierung nicht lange auf sich warten läßt. Bonn, den 4. Juli 1958
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Innenministerium gibt als Verfassungsministerium und Verwaltungsministerium zu einigen Bemerkungen Anlaß. Wegen der Kürze der Zeit muß ich mich auf das Wesentliche beschränken. Man müßte bei einem Verfassungsministerium annehmen, daß es sein Verhältnis zum Parlament so gestaltet, daß es für alle anderen Ministerien vorbildlich ist, und man müßte bei dem Innenministerium als Verwaltungsministerium davon ausgehen, daß es seine Verwaltungsorganisation so aufbaut und seine beamtenrechtlichen Entscheidungen so trifft, daß es ebenfalls für alle anderen Ministerien Vorbild ist. Beides ist jedoch nicht der Fall.
    Zu den wesentlichsten Rechten und Pflichten des Ministers gehört es, den Haushalt nicht nur im Plenum, sondern auch im Haushaltsausschuß zu vertreten. Der Herr Innenminister als Verfassungsminister war wohl der einzige der Bundesminister, der nicht einmal im Haushaltsausschuß erschienen ist, um seinen Haushalt zu vertreten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Herr Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat im März 1958 ein umfangreiches, sehr wichtiges und gutes Gutachten über die Organisation und die Wirtschaftlichkeit des Ministeriums abgegeben. Dieses Gutachten lag dann zwei Monate im Ministerium. Man hat nur oberflächlich und nichtssagend dazu Stellung genommen, hat es zwei Tage vor der Beratung dem Ausschuß zugeleitet und hat auf diese Weise dazu beigetragen, daß nicht einmal die Ausschußverhandlungen ordnungsgemäß vorbereitet wurden.
    In dem Ihnen allen vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans ist nicht einmal ein Stellenplan des Innenministeriums enthalten. Aber auch die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben erst am Morgen der Beratung diesen Stellenplan in die Hand bekommen. Eine wirkliche Überprüfung war überhaupt nicht möglich. Offenbar war der Herr Innenminister der Ansicht, der Haushaltsausschuß habe ohnedies nur ja zu sagen; denn als dieser Ausschuß daran ging, die Berechtigung der Ansprüche und der Vorschläge zu prüfen, da entrang sich dem Herrn Staatssekretär Ritter von Lex der Ruf: „Ja, meine Herren, wenn Sie das nicht genehmigen, dann muß ich meinen Minister herbeirufen." Offensichtlich meint man, daß, wenn der Herr Minister erscheint und seinen Haushalt nicht vertritt, sondern ihn mehr oder weniger durchsetzt oder gar anordnet, dann die Dinge in Ordnung sind. Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat schon im Dezember 1957 dem Innenministerium den wesentlichen Inhalt des Gutachtens bezüglich der Personaleinsparungen vorgetragen, damit es bei der Aufstellung des Haushalts und bei seiner Vertretung berücksichtigt werden



    Dr. Schäfer
    könnte. Dennoch hat man praktisch, um den in dem Gutachten getroffenen Feststellungen nicht nachkommen zu müssen, die Beförderungen vorgenommen und damit das Gutachten sabotiert. Natürlich konnte man sich darauf berufen, daß man formal-rechtlich durchaus dazu berechtigt war, in Vollzug des Haushaltsplans 1957 die Beförderungen durchzuführen.
    Ein gleiches Verfahren zeigte sich gestern im Haushaltsausschuß. Der ganze Haushaltsausschuß einschließlich der CDU-Mitglieder nahm mit Verwunderung eine dicke Liste des Innenministeriums mit ungefähr 1000 Planstellenänderungen und -hebungen zur Kenntnis, die formal-rechtlich auf der Durchführung des § 18 b des 131er Gesetzes beruhen. Bei der Haushaltsberatung war aber von dem Verfassungsministerium kein Wort dazu vorgetragen worden, daß diese auf Grund des Gesetzes entstandenen Forderungen und Änderungen doch einen wesentlichen Einfluß auf die gesamten Planstellen haben werden.
    Aber nicht nur der Stil, in dem man mit dem Parlament verkehrt — ich spreche nicht von der SPD, sondern ich spreche vom Parlament ist zu beanstanden. Man geht auch über Beschlüsse des Parlaments hinweg, ja, man mißachtet sogar in einigen Dingen rundweg die Verfassung. Hierzu einige Beispiele.
    Mit Erlaß des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 1955 ist die Bundesstelle für Verwaltungsangelegenheiten errichtet worden. Das Bundesministerium ist auf Grund seiner Organisationsgewalt zur Schaffung von Bundesoberbehörden nicht berechtigt. Dazu bedarf es eines Gesetzes. Das hat man in der Zwischenzeit auch zugegeben. Man hat eine Gesetzesvorlage gemacht; ich darf auf die Drucksache 405 verweisen.
    Obwohl man das wußte, hat man das gleiche noch einmal praktiziert. Man hat am 6. Juli 1957 die Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz errichtet und erst in diesem Jahr eine Gesetzesvorlage gemacht — Drucksache 131 —, um das nachträglich wieder bereinigen zu lassen.
    Oder ein anderer Fall. Der Bundestag hat am 29. Mai 1957 durch Beschluß die Bundesregierung beauftragt, alles zu tun, um die Außenstelle des Bundesarchivs in Kornelimünster aufzulösen und die Materialien teils nach Koblenz zum Bundesarchiv, teils zur Wehrmachtsauskunftsstelle nach Berlin zu verlagern. Diesem Beschluß wurde bis heute nicht Rechnung getragen. Es mutet etwas sonderbar an, wenn man sich im Jahre 1958 darauf beruft, die Franzosen seien nicht einverstanden; sie drohten mit dem Abzug von wertvollem Material, das sie als Beutegut behandeln.
    Ein letztes Beispiel. Dieser Bundestag hat das Ministerium beauftragt, das Institut für Raumforschung in Bad Godesberg und die sachlich damit zusammenhängende Bundesanstalt für Landeskunde in Remagen zusammenzulegen. Das hat man getan. Aber es mutet wie Hohn an, wie man es getan hat. Man hat die beiden nämlich in einem Hause untergebracht und hat die Selbständigkeit beider Behörden aufrechterhalten. So kann man Beschlüsse des Bundestages nicht durchführen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diese Art der Ignorierung von Beschlüssen des Bundestages ist für ein Verfassungsministerium sehr schwerwiegend. Wir haben Grund, diese Handlungsweise wirklich ernsthaft zu rügen.
    Zur Organisation des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden darf ich kurz folgendes ausführen. Es ist bedenklich und mit den Forderungen nach einer sparsamen Verwaltung nicht vereinbar, wenn man aus dem Aufgabenbereich des Innenministeriums einzelne Aufgabengebiete herausnimmt, sie nicht nur anderen Ministerien zuweist, sondern daraus selbständige Ministerien macht, wie das Sonderministerium für Familien- und Jugendfragen. Wir erleben sehr deutlich, wie das vor sich geht. Was bisher Referat war, will nun Abteilung werden, wo man bisher mit einer Nebenverwaltung auskam, soll nun eine allgemeine Verwaltung hinzukommen. Wir müssen mit allem Nachdruck fordern, daß solche Sonderministerien, die aus wahltaktischen Manövern oder aus koalitionsarithmetischen Überlegungen entstanden sind, nicht so gefestigt werden, daß sie eines Tages geradezu als institutionell in Erscheinung treten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Aufbau des Ministeriums selbst entspricht nicht in allen Punkten den Forderungen, die wir an eine wirkungsvolle und sparsame Verwaltung stellen müssen. Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit kam selbst zu der Feststellung, daß man nicht sieben Abteilungen in diesem Ministerium braucht, sondern nur sechs, nicht elf Unterabteilungen, sondern nur neun und nicht 95 Referate, sondern nur 74. 21 Referate zuviel in einem Ministerium!
    Wenn man die Dinge überprüft — und ich habe mir die Mühe gemacht, das zu tun —, dann kommt man zu der Feststellung, daß viele Fragen, die eigentlich nur einheitlich und sachlich zusammenhängend behandelt und bearbeitet werden können, in verschiedenen kleinen Referaten bearbeitet werden, und diese kleinen Referate greifen dann über ihr Referat wieder hinaus, um des Zusammenhangs wegen die Dinge mitzubearbeiten. Wenn diese kleinen Referate irgendeine Aufgabe hinzubekommen, dann vergrößern sie sich sehr schnell, und sie tun alles dazu, ihren Stand dann zu halten.
    Wir dürfen bei dieser Betrachtung doch wohl davon ausgehen, daß die Vielzahl der Gesetze, die nach 1949 erlassen werden mußten, in der Zwischenzeit auch tatsächlich erlassen wurden. Demnach kann man davon ausgehen, daß viele Referate zusammengelegt werden können; denn sie haben über Jahre hinaus keine echte Gesetzgebungsfunktion, sondern nur eine beobachtende und eine materialsammelnde.
    Man wird auch prüfen müssen, ob dieses Ministerium die Verwaltungsaufgaben, die es z. B. für den Bundesgrenzschutz noch durchführt und die nicht in das Ministerium gehören, nicht abgibt, ob dafür nicht eine Bundesoberbehörde geschaffen wird.



    Dr. Schäfer
    Ein Wort zu diesen Bundesoberbehörden! Man sollte annehmen, daß dadurch Personal eingespart wird. Aber wenn man dann genau hinsieht, stellt man fest, daß das gar nicht der Fall ist. Wir sind durchaus der Ansicht, daß die Leiter dieser Bundesoberbehörden, die Präsidenten, in A 16 oder B 2 eingestuft sein sollen; wir sehen aber nicht ein, daß noch einmal besondere Vizepräsidenten geschaffen werden, und sehen nicht ein, daß jede Bundesoberbehörde noch einmal zusätzlich eine allgemeine Verwaltungsabteilung bekommt, wenn nicht gleichzeitig beim Innenministerium die entsprechenden Einsparungen erfolgen.
    Was zentral bearbeitet werden kann, soll auch zentral bearbeitet werden. Demgemäß hat der Haushaltsausschuß im letzten Jahr die Erwartung ausgesprochen, daß sich im Jahre 1957 auch das Innenministerium an die zentrale Besoldungsstelle in Mehlem anschließe. Aber das Ministerium hat einmal mehr den Beweis erbracht, daß es auf Beschlüsse des Parlaments nicht viel gibt; denn man hat dazu erklärt, man müsse erst prüfen, ob diese Sache verwaltungsmäßig auch in Ordnung sei, ob auch tatsächlich entsprechende Einsparungen einträten, obwohl man in diesem Hause ganz genau weiß, daß seit Jahrzehnten der Nachweis dafür erbracht ist und daß der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit nicht umsonst diesen Standpunkt vertreten hat.
    Bezüglich des Ministeriums selbst darf ich nur noch auf einen Punkt hinweisen, der uns die nächsten Jahre wahrscheinlich beschäftigen wird. Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit — es ist also nicht meine Meinung allein — kommt zu der Feststellung, daß die vom Parlament genehmigten Planstellen häufig von Beamten besetzt werden, deren eigene Dienstposten niedriger bewertet sind, aber aus irgendwelchen Gründen werden die Betreffenden dennoch befördert. Das führt zwangsläufig zu Unzufriedenheit der zu Unrecht übergangenen Beamten und zu einem stetigen Bestreben, die Stellen zu heben.
    Aber ich darf noch auf etwas anderes hinweisen. Dieses Haus hat letztes Jahr das Bundesbesoldungsgesetz beschlossen und hat sich damit vorbehalten, die Stellenbewertung selbst vorzunehmen. Deshalb in § 21 Abs. 2 die Bezugnahme auf den Stellen- und Organisationsplan des Haushaltsgesetzes. Wenn nun die Verwaltung abweichend von diesem Beschluß des Parlaments andere Beförderungen vornimmt, entstehen Rechtsansprüche dieser Beamten, die auf den höherwertigen Stellen sitzen. Ich glaube, wir müssen hier feststellen, daß wir bei jedem Fall, in dem diese Rechtsansprüche entstehen, nachprüfen werden, inwieweit die Verwaltung die Beschlüsse des Parlaments mißachtet hat, und wir werden dann auch nachprüfen müssen, inwieweit die verantwortlichen Minister dafür regreßpflichtig gemacht werden müssen.

    (Abg. Erler: Sehr wahr!)

    Im Innenministerium wird man auch das recht enge Spezialistentum dadurch auflockern müssen. daß man zweckmäßige Versetzungen vornimmt.
    Und nun eine recht betrübliche Feststellung, die ich wörtlich aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten wiederholen darf. Er kommt zu der Feststellung:
    Kräfte des höheren Dienstes nehmen Aufgaben wahr, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes erledigt werden könnten,

    (Abg. Erler: Hört! Hört!)

    und Kräfte des gehobenen Dienstes führen vielfach Arbeiten aus, die zu den Obliegenheiten der Bürohilfskräfte gehören.

    (Erneutes Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, für das Ministerium, das für die Angelegenheiten der Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung federführend ist, ist das ein recht schwerer Vorwurf. Das beanstandete Verfahren bedeutet praktisch die Abwertung der gesamten Arbeit; es bedeutet praktisch einen stets von neuem systematisch erzeugten Druck auf das Parlament, weitere Beförderungen zu genehmigen.
    Dann ein Wort zu einer Sache, die uns doch zu denken geben müßte. Das Innenministerium ist an 342 Beiräten und Ausschüssen beteiligt. 342! Häufig liegt die Geschäftsführung für diese Ausschüsse und Verbände bei den einschlägigen Referaten des Innenministeriums. Nun, wir haben sicherlich manchmal ein Interesse, an einer Verwaltung beteiligt zu sein. Aber wir müssen hier sehr genau unterscheiden, ob es sich um die Verwaltung von Interessenverbänden oder gar Interessentenverbänden handelt oder ob es sich um eine staatliche Verwaltung oder eine Selbstverwaltung handelt. Das, was als Selbstverwaltung gemacht werden kann, verdient immer den Vorzug. Aber dann ist es nicht richtig, daß die Geschäftsführung im Innenministerium liegt; dann ist es eine versteckte Unterstützung durch den Staat, indem der Geschäftsführer vom Staate aus bezahlt wird; oder — was uns viel mehr interessieren muß — dann ist es praktisch eine Nebenverwaltung, die die Einflüsse der Interessengruppen ganz ungerechtfertigt vermehrt und dazu führt, daß diese ganze Nebenverwaltung der Kontrolle des Parlaments entzogen ist. Eine sehr bedenkliche Entwicklung in diesem Ministerium! Es wird wohl gut sein, wenn der Herr Innenminister diesem Hause gelegentlich — es wird nicht auf Anhieb heute möglich sein — sehr klar darüber berichtet, damit wir hier nicht eine Entwicklung bekommen, die wir wirklich nicht wünschen können.
    Ein Wort noch zur Gesetzgebungsarbeit des Bundesinnenministeriums in dieser dritten Wahlperiode. Das ist eigentlich beängstigend, wenn man das betrachtet. Man hat zunächst einige alte, überholte Gesetzentwürfe dem Bundestag zugeleitet, um ihn zu beschäftigen. Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, diese Gesetzentwürfe auf den neuesten Stand zu bringen. Sie sind häufig völlig falsch. Es sind nicht einmal die neuesten Landesgesetze darin zitiert. Es sind nicht einmal die Entwürfe umgearbeitet. Es ist nichts berücksichtigt, was in den letzten ein oder zwei Jahren irgendwie neu erschienen ist. Das ist eine recht sonderbare Art, das Parlament mit Arbeit zu versorgen.



    Dr. Schäfer
    Dort aber, wo Eile am Platz gewesen wäre, nämlich auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts, hat man sich recht viel Zeit gelassen. Die Fraktion der SPD hat bereits am 28. November 1957 einen Entwurf zum Lebensmittelgesetz vorgelegt. Der Herr Innenminister hat dann bei der ersten Lesung im Plenum wörtlich erklärt:
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat die Regierung hier überrundet. Sie ist uns in der Fixigkeit also offensichtlich überlegen gewesen. Ob sie uns in der Richtigkeit überlegen sein wird, das bleibt abzuwarten.
    Dann kam dieser Gesetzentwurf, und zwar, wie es in der Presse hieß, nach heftigen Auseinandersetzungen. Dieser Gesetzentwurf brachte aber nichts von dem, was in den Ausschüssen des letzten Bundestages erfreulicherweise bereits erarbeitet worden war, und nichts von dem, was die ganze Öffentlichkeit mit Recht verlangte. Dieser Gesetzentwurf — ich will auf ihn nicht im einzelnen eingehen — schränkt das Verbotsprinzip bei den Fremdstoffen ein, weil er auf die generelle Einbeziehung der Behandlungsverfahren in das Gesetz verzichtet. Er verzichtet auf die Pflicht zur Kennzeichnung von Fremdstoffen, obwohl alle Verbraucherorganisationen, alle Frauenorganisationen sie fordern. Er bringt keine befriedigende Kontrolle der importierten Lebensmittel.
    Was aber wahrscheinlich ebenso wichtig ist: Mit Hilfe der Koalitionsparteien — meine Damen und Herren, ich muß es sagen — hat man die Behandlung so verzögert, daß dieses Gesetz jetzt vor den Parlamentsferien nicht mehr verabschiedet werden kann, obwohl es wirklich dringlich ist und man nicht nur wegen des Nitritskandals darauf drängen sollte, daß dieses Gesetz erlassen wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Kennzeichnungspflicht steht doch darin!)

    — Wenn Sie aufgemerkt haben, haben Sie auch gehört, was ich dazu sagte.
    Bei dieser Gelegenheit auch noch eine kleine Bemerkung zur Bundeszentrale für Heimatdienst. Sie wissen, meine Damen und Herren, bei der Bundeszentrale für Heimatdienst gibt es ein Kuratorium, bestehend aus Mitgliedern dieses Hauses. Die Fraktion der SPD hat schon im letzten Jahr ihre Mitglieder benannt. Bis heute ist dieses Kuratorium nicht einmal zusammengetreten; das Bundesministerium des Innern hat es bis heute nicht einberufen, und das heißt praktisch bis Oktober.

    (Abg. Erler: Hört! Hört!)

    In dieser wichtigen Institution arbeitet man mindestens ein Jahr noch ohne jede Beratung. Ich will gar nicht einmal sagen: ohne Kontrolle. Aber man läßt ein Jahr lang niemanden auch nur einmal hineinschauen. Auch das darf als symptomatisch betrachtet werden.
    Das Ministerium hat im letzten Jahr eine Kommission zum Studium der Frage des Rechtes der Parteien berufen. Vor wenigen Tagen ist ja das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Unterstützung der Parteien ergangen. Man kann sich jetzt von seiten der Regierung nicht mehr darauf berufen, daß irgendwelche Hinderungsgründe entgegenstehen, der Vorschrift des Art. 21 Abs. 3 des Grundgesetzes folgend diesem Hause einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir dürfen erwarten, daß das rechtzeitig geschieht, damit er in diesem Bundestag noch behandelt werden kann.
    Ich sagte vorhin, man habe sich mit den Gesetzentwürfen sehr viel Zeit gelassen. Nur einen Gesetzentwurf, den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für den zivilen Bevölkerungsschutz, hat man vorgebracht. Er kam dann auch zur Beratung, aber hier im Hause noch nicht zur Verabschiedung. Meine Damen und Herren, bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs und bei der Beratung des Einzelplans 36 im Haushaltsausschuß hat man mit Erschütterung feststellen müssen, daß im Bundesministerium des Innern keinerlei klare Vorstellungen darüber bestehen, was an zivilem Bevölkerungsschutz heute möglich und durchführbar ist. Ich darf mich auf den Herrn Bundesfinanzminister beziehen. In der zweiten Lesung hat unsere Kollegin Frau Renger diese Sorgen vorgetragen. Der Herr Bundesfinanzminister sagte dazu sehr klar — und ich bin ihm für diese Feststellung dankbar —, man könne dieses Jahr das Geld nicht ausgeben; zuerst müßten die personellen, organisatorischen und planmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist es, was wir dem Innenministerium vorzuwerfen haben. Nicht eine der Fragen, die wir gestellt haben, konnte befriedigend beantwortet werden. Ich habe Herrn Ritter von Lex damals gesagt, ich werde sie im Plenum wiederholen, und wir erwarten vom Innenministerium eine Antwort auf diese Frage.
    Warum wurde das Luftschutzprogramm der letzten drei Jahre, das als Dreijahresprogramm vorgelegt wurde, nur zu 20 % erfüllt? Warum wird dem Volke und dem Parlament nicht eine klare Analyse über die Gefahren eines Krieges für die zivile Bevölkerung gegeben? Man tut so, als ob. Man streut dem Volke Sand in die Augen, um — psychologisch — es schlummern zu lassen, damit es nicht die Kehrseite dessen sieht, was man tatsächlich heute hier macht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Welche Möglichkeiten glaubt die Regierung zu sehen, um diesen Gefahren zu begegnen? Das hat man in der Öffentlichkeit einmal zu sagen. Mit welcher Organisation, mit welchen Kräften will sie diese Aufgabe durchführen? Welche Maßnahmen sollen im einzelnen getroffen werden? Wie sollen die Versorgungsanlagen, die Industrieanlagen geschützt werden, und wie will man die Mittel dafür aufbringen? Denn es handelt sich doch um rund 50 Milliarden, die man dazu braucht.
    Meine Damen und Herren, eine Regierung, die in diesem Jahre allein 10 Milliarden für Aufrüstung ausgibt und kein durchführbares Programm für den Bevölkerungsschutz hat, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß sie ihren Pflichten nicht gerecht wird.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)




    Dr. Schäfer
    Und einem Minister, dem die Aufgabe obliegt und der sie nicht energisch anfaßt, muß unterstellt werden, daß er diese Aufgabe nicht lösen kann oder nicht lösen will.
    In den letzten Wochen hat der Herr Bundesinnenminister hier immer wieder eine Formulierung gebraucht, der ich nachgegangen bin. Er sprach wiederholt von der „legalen Regierung". Diesen Begriff findet man in keinem rechtswissenschaftlichen Buch der Neuzeit, und man findet ihn auch sonst kaum. Aber ich hatte Glück; ich habe ihn jetzt doch so ungefähr gefunden. Aber da muß man in die Interna der Verwaltung einsteigen, nicht der Verwaltung unter der Verantwortung des Herrn Bundesministers des Innern, aber des Herrn Bundesministers für Verteidigung. Uns wurde ein Heft „Information für die Truppe" übergeben. Es ist die offizielle Information für die Truppe. Auf ausdrückliches Befragen im Ausschuß wurde gesagt: Das ist nicht irgend jemand; das ist das Verteidigungsministerium, dafür steht der Herr Bundesverteidigungsminister politisch gerade. Ausgerechnet im Heft vom 17. Juni ist über „Parteien und Gewerkschaften in der Bundesrepublik" einiges gesagt. Es ist schrecklich banal, aber ich muß es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten doch vorlesen, denn es gibt so in etwa einen Einblick, welche Gedankengänge heute offensichtlich in Kreisen von Bundesministern Geltung haben. Dort ist gesagt:
    Die großen Machtträger.
    Ein Staat übt seine Macht selten in völliger Souveränität aus. Sein Wille entsteht aus der Mitwirkung und Berücksichtigung der in ihm tätigen „Kräfte", der großen Machtträger, unter denen in den modernen Massendemokratien die Parteien und Gewerkschaften eine besondere Rolle spielen.
    Man unterscheidet also gleich von vornherein: Da steht der Staat, und daneben stehen diese Kräfte, denn es geht dann weiter:
    Die Träger der Macht stehen in ganz verschiedenen Verhältnissen zum Staat:
    - und nun recht interessant —
    sie können Organe des Staates sein, wie die Bürokratie, die Polizei und die militärischen Streitkräfte; sie können eine vom Staat unabhängige Existenz haben wie die Kirchen, . . . Sie können aber auch Bünde von Staatsbürgern sein, . . . wie die Parteien, . . .
    - und nun kommt der entscheidende Satz —
    Diese „Kräfte" sind nicht alle gleich alt. Sie kommen und vergehen. Nach einer alten geschichtlichen Erfahrungsregel und nach dem politischen „Grundsatz der Aushilfe" (Subsidiaritätsprinzip) übernehmen sie ihre Rollen, wenn der Staat noch unterentwickelt ist oder ausfällt.
    Dann kommt ein Beispiel aus dem Mittelalter mit halber Wahrheit.
    Meine Damen und Herren, was sagt das? Der Herr Bundesinnenminister ist offensichtlich der Ansicht: Die legale Regierung ist die Bundesregierung, sie ist die absolute Vertretung; daneben besteht — sie einengend — das Parlament, daneben außerdem -
    wieder als eine der einengenden Kräfte — die Bürokratie.
    Meine Damen und Herren, Sie klatschen Beifall, wenn der Herr Bundesinnenminister die Fraktion der SPD nicht so behandelt, wie sie es erwartet. Aber vergessen Sie nicht: er behandelt damit nicht nur einen Teil, sondern das ganze Haus schlecht!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Kunze: Na, na!)

    Wir wissen doch alle aus Erfahrung: wem es wirklich ernst um die Demokratie ist und wer willens ist, sie zu praktizieren, zeigt das nicht gegenüber seinen Freunden, sondern gegenüber seinen politischen Gegnern; und so wie man mit der Rückendeckung seiner Freunde die Gegner behandelt, so ist man im Zweifel auch willens und fähig, seine eigenen Freunde zu behandeln. Deshalb haben wir ernste Sorge, wenn wir die Entwicklung in diesem Ministerium unter diesem Minister betrachten. Wir erfüllen in der Opposition unsere Pflicht, wenn wir auf diese Dinge unnachsichtig hinweisen. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben in diesem Hause die Macht, es zu ändern; und es ist Ihre Pflicht!

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn am letzten Tag der Haushaltsberatung schon zu Anfang der Aussprache der Haushalt des Innenministeriums eine eingehende Würdigung erfährt, so weist das bereits auf die Bedeutung hin, die das Innenministerium in unserem gesamten demokratischen Leben hat. Mein Herr Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, daß das Innenministerium das Organisationsministerium, das Verfassungsministerium ist. Des weiteren wurde auf das ausgezeichnete Gutachten aufmerksam gemacht, das von dem Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit vorgelegt wurde. Mit Freude habe ich gehört, daß dieses Gutachten, das vom Bundesrechnungshof - als „Sparkommissar" für den Bund — erstattet wurde, nicht das einzige ist, sondern daß noch andere Gutachten vorliegen.
    Während der Ausschußberatungen über den Haushalt habe ich über die Haltung, die vom Haushaltsausschuß bei der Behandlung von Stellenplanwünschen eingenommen wurde, etwas anderes mit Freude gehört. Ich darf den Ausdruck aufgreifen, der darüber in der Presse gebracht wurde. Der Haushaltsausschuß bekam die schöne Bezeichnung „Streichorchester". Das Streichorchester war in diesem Fall so voller Harmonie, daß man von unisono sprechen kann; es war ein völliger Einklang: I So kann es nicht weitergehen!
    Dies war auch der Grundton des Gutachtens, das vom Bundessparkommissar erstattet wurde und worauf mit Recht mein Vorredner, Herr Kollege Schäfer, hinwies: So kann es nicht weitergehen!



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Es kommt nun darauf an, daß die Gutachten befolgt werden. Ich sehe nun ,den Antrag der CDU/ CSU auf Umdruck 135, der in der Presse eingehend besprochen wurde. Es freut mich, daß die seit Jahren vorgetragenen guten Ideen der Freien Demokraten endlich bei Ihnen gezündet haben.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Kollegen vom Baden-Württembergischen Landtag werden Ihnen bestätigen, daß wir die hier niedergelegten Grundsätze seit Jahr und Tag vertreten haben.
    Meine Damen und Herren, ich darf aber noch eine betrübliche Erfahrung aussprechen. Es nützen uns alle Anträge nichts, es nützen uns alle Entschließungen nichts, es nützen uns alle Gutachten nichts, wenn Sie, vor allen Dingen Sie, meine Kollegen von der CDU und CSU, nachher nicht auch die praktischen Konsequenzen daraus ziehen. Leider gibt Ihre bisherige Haltung in den Länderparlamenten keinen Grund, im Hinblick auf die Durchsetzung dieser Gutachten und auch des Antrags Umdruck 135 allzu großen Optimismus zu haben. Das Land Bayern — jetzt muß ich vor allen Dingen die selbständige CSU ansprechen — hat sich ein ausgezeichnetes Gutachten über die Verwaltungsvereinfachung in Bayern erstatten lassen. Im Laufe der Debatte war der frühere Minister Zorn wiederholt als ausgezeichneter Fachmann zitiert worden. Und wie ist nun diese so wertvolle Arbeit vom Bayerischen Landtag behandelt worden, und zwar unter der jetzigen Regierung, in der doch die CSU die absolute 1 Majorität hat!
    Meine Damen und Herren, das wurde kaum zur Kenntnis genommen und ad acta gelegt, und es ist nichts aus den Vorschlägen ,geworden.

    (Zuruf von ,der CSU: Sie wissen ja gar nicht, wie die Verhältnisse in Bayern liegen!)

    — Das weiß ich, und zwar ist es so gewesen, daß auf die Zweigkreise und Zweigverwaltungen hingewiesen worden ist, aber keiner der Abgeordneten den Mut gehabt hat, zu sagen: Die Verwaltungsvereinfachung wird durchgeführt, auch wenn es mein Wahlkreis ist.

    (Beifall bei der FDP und SPD.) So ist es: Theorie und Praxis!

    Jetzt zu einem anderen Beispiel, und zwar aus Baden-Württemberg. Wir hatten einen GönneweinPlan vorgelegt, der nach unserem FDP-Abgeordneten Gönnewein, der ein ausgezeichneter Fachmann ist, benannt ist. Weiterhin hatte sich Lone Regierung entschlossen, ein Ministergesetz vorzulegen, wonach mit der Durchführung der Verwaltungsvereinfachung am Kopf angefangen werden sollte. Es war erfreulich, ,daß mit diesem Gesetz von seiten ,der Regierung der Anfang gemacht wurde. Aber wie ist es nachher gegangen, meine Damen und Herren? Ein großer Teil, besonders von der CDU — von der SPD wußte man, daß sie in diesen Dingen nicht mitmachen würde; das war klar —, ist nachher im Parlament umgefallen, und wir haben die Verwaltungsvereinfachung nicht bekommen. Wir haben auch nicht das schon im Regierungsentwurf vorgesehene Rechtsprechungsministerium bekommen. Sehen Sie, ,das war Theorie, und das war Praxis.
    Ich gebe Ihnen diese Beispiele mit der Bitte, daß Sie Ihren Landtagsfraktionen mit einem guten Beispiel vorangehen und nachher tatsächlich die Konsequenzen entsprechend dem Antrag Umdruck 135 ziehen werden.
    Ich habe von dem Rechtsprechungministerium —zu dem Innenministerium gehört auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit — und ich habe vorhin lobend von dem Haushaltsausschuß als von einem „Streichorchester" gesprochen. Ich muß hier allerdings eine Kritik anbringen. In dieser Hinsicht war ausnahmsweise zuviel gestrichen worden. Ich bin froh, daß das in der zweiten Lesung wieder repariert worden ist, daß das Bundesverwaltungsgericht den dringend notwendigen zusätzlichen Senat erhalten hat. Denn wieviel Lehrer und wieviel Schulräume man braucht, das richtet sich nach der Anzahl der Kinder, und wieviel Richter man braucht, richtet sich einfach nach der Zahl der anhängigen Rechtssachen. Ich kann eine Fabrikation rationalisieren und automatisieren, aber bei der richterlichen Arbeit, die eine geistige Arbeit ist, geht das nicht. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, ein Urteil schnell zu erhalten, besonders in Verwaltungssachen. Es entspricht dem rechtsstaatlichen Denken, daß hierfür die notwendigen Richter zur Verfügung gestellt werden.
    Wir halten auch nach wie vor unsere Forderung auf ein Rechtsprechungsministerium im Bund aufrecht.
    Ich möchte jetzt nur in Ergänzung zu dem, was Herr Kollege Schäfer gesagt hat, noch auf einige andere Feststellungen in dem Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit hinweisen. Er stellt auch heraus, daß es die Aufgabe sei, eine Straffung und Verbilligung der Verwaltung herbeizuführen. Als Bundesministerium hat insofern das Innenministerium natürlich mit gutem Beispiel voranzugehen. Er kritisiert in sehr eingehend belegter Weise, daß diesen Grundsätzen wiederholt entgegengehandelt wurde. Darauf, daß hier echt vereinfacht werden kann und daß eine Abteilung, zwei Unterabteilungen und 18 Referate eingespart werden können, hat schon Herr Kollege Schäfer hingewiesen.
    Weiterhin wird kritisiert, daß — eine Krankheit, die allerdings auch in Länderministerien vorhanden ist zu viele Verwaltungsaufgaben in den Ministerien erledigt werden, also nicht nur rein ministerielle Aufgaben. Man kann nur dann wirklich vereinfachen, wenn sich die Ministerien auf ministerielle Aufgaben beschränken und echte Verwaltungsaufgaben nach unten verlagert werden.
    Weiterhin muß ich noch auf etwas eingehen, was noch nicht zur Sprache gekommen ist. Ich habe mit größtem Erstaunen aus diesem Gutachten erfahren, daß beim Innenministerium nicht weniger als 342 Beiräte, Fachausschüsse, Arbeitskreise und sonstige Gremien existieren. Unsere Neigung, immer wieder



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Ausschüsse zu bilden, ist ja bekannt. Ich bin aber der Auffassung, daß in dieser Hinsicht teilweise auch von den Parlamenten zu viel getan wird. Ich kann jetzt nicht entscheiden, wie viele von diesen 342 Einzelausschüssen auf Parlamentsbeschlüssen beruhen oder auf Entscheidungen des Herrn Bundesinnenministers. Auf alle Fälle dient eine derartige Flut von Ausschüssen keineswegs der Verbilligung, Beschleunigung und Vereinfachung der Verwaltung, sondern hier wird einfach des Guten zuviel getan. Auch diese Tatsache wird mit Recht in diesem Gutachten beanstandet. Es wird mit Recht darauf hingewiesen, daß insofern Verbänden und Organisationen, die absolut ihre Berechtigung haben, Einfluß auf die Gesetzgebung eingeräumt wird, was eigentlich nicht im Sinne unseres Parlamentarismus liegt.
    Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß die sehr umfangreiche Teilnahme an internationalen Lehrgängen kritisiert wird und daß da eine Rationalisierung angebracht ist.
    Und noch etwas, wo wir mit unserer Kritik einsetzen. Der Anschluß an die zentrale Besoldungsstelle wurde vom Ausschuß schon im Jahre 1956 gefordert; bis heute ist dies nicht verwirklicht. Auch wir Freie Demokraten halten es nicht für möglich, daß Beschlüsse des Parlaments und des Ausschusses in dieser Richtung einfach übergangen werden.
    Das gilt auch bezüglich der Stellenpläne. Herr Kollege Schäfer hat schon gesagt, daß in diesem Jahr kein Stellenplan vorliege. Und in dem Gutachten lese ich noch etwas anderes. Ich stelle darin fest, daß zwar Stellenpläne geschaffen worden sind, daß diese aber praktisch nur für die Ausschußberatung gewesen sind und daß man sich nachher in der Praxis bei der Besetzung an diese Stellenpläne überhaupt nicht gehalten hat. Das ist ein völlig unmögliches Verhalten, und wenn wir auf die Achtung des Parlaments Wert legen, dürfen wir das unter keinen Umständen hinnehmen.
    Meine Damen und Herren! Weiterhin ist Kritik geübt worden an der Art der Bearbeitung. Ministerien sind für den Bürger da. Der Bürger hat Anspruch darauf, daß seine Angelegenheiten schnell bearbeitet werden. Was soll man aber dazu sagen, wenn in einem Ministerium die Organisation derart ist, daß es häufig zwei bis drei Tage dauert, bis ein Schreiben von der Posteingangsstelle bis zum Bearbeiter kommt? Was soll man dazu sagen, wenn festgestellt wird, daß ein Vorgang nicht weniger als dreimal registriert wird? Was soll man dazu sagen, daß das Beschaffungswesen als viel zu aufwendig bezeichnet wird? Was sollen wir als Frauen dazu sagen, wenn festgestellt wird, daß ausgerechnet das Frauenreferat völlig überlastet ist? Und vorhin wurde darauf hingewiesen, daß die Referenten teilweise unterwertige Arbeit verrichteten und teilweise viel zuviel Referate vorhanden seien. Dem Frauenreferat obliegt aber die Durchführung so vieler Aufgaben mit so wenigen Arbeitskräften, daß es ihrer kaum Herr wird.

    (Abg. Dr. Conring: Im Zeitalter der Gleichberechtigung gibt es das gar nicht mehr!)

    — Entschuldigung, ich verlange hier nur die Gleichbehandlung des Frauenreferats mit den anderen
    Referaten, und wenn von den anderen Referaten gesagt wird, sie seien nicht ausgelastet, und wenn gesagt wird, das Frauenreferat sei überlastet, dann kann man wohl den entsprechenden Ausgleich finden.

    (Abg. Dr. Conring: Es gibt ja auch kein Männerreferat!)

    Meine Damen und Herren, das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit über die Organisation des Bundesinnenministeriums halte ich für durchaus objektiv. Mir liegen in diesem Zusammenhang noch zwei andere Gutachten vor, das Gutachten über die Ressortierung der Forschungsmittel und das Gutachten über die Abgrenzung zwischen der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes und der des Bundesministeriums des Innern. Während im ersten Gutachten teilweise eine sehr herbe Kritik geübt wird, ist in dem Gutachten über die Ressortierung der Forschungsmittel zum Ausdruck gebracht, daß hier nach Möglichkeit eine gegenseitige Abgrenzung versucht wurde. Es wird auch gesagt, daß es oft schwierig ist, den richtigen Ausgleich zu finden.
    Dem Bundestag ist im Zusammenhang mit der Beratung der Großen Anfrage über den technischen Nachwuchs in allen Zeitungen der Vorwurf gemacht worden, der Bund und der Bundestag interessierten sich nicht genügend für die Fragen der Kultur. Sie haben gerade in den letzten Tagen vom Beginn der Arbeit des Wissenschaftsrates gelesen. Die kulturellen Fragen ressortieren beim Innenministerium. Es ist deshalb von großer Bedeutung, wie die Mittel, die hier eingesetzt sind, verwendet werden.
    Der Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, einen Gesamtplan zur Förderung der Forschung und Lehre aufzustellen. Er hat diese Arbeit begonnen und hofft, daß er bis zum Jahre 1960 einen abgeschlossenen Plan vorlegen kann. Aber schon jetzt hat der Wissenschaftsrat eine Erklärung herausgegeben, in der es u. a. heißt:
    Schon jetzt läßt sich deutlich erkennen, daß die Wissenschaft in Deutschland einer sofortigen umfassenden Hilfe bedarf. Der Wissenschaftsrat richtet daher einen dringenden Appell an die Bundesregierung, die Mittel für die allgemeine Förderung der Wissenschaft im Bundeshaushalt 1959 wesentlich zu erhöhen. Dabei sollten für die Förderung sofort durchführbarer Bauvorhaben der wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsanstalten mindestens 90 Millionen Mark vorgesehen werden.
    Er weist weiter darauf hin, daß der im diesjährigen Etat zur Verfügung stehende Betrag von 85 Millionen um 13 Millionen DM höher als im Jahre 1957 ist, fährt jedoch fort, daß dieser Betrag in einem krassen Mißverhältnis zu den rund 80 Millionen DM Mehraufwendungen steht, über die die verschiedenen Bundesministerien für ihre besondere Zweckforschung verfügen können.
    Insgesamt gibt der Bund für Forschungszwecke in diesem Jahre mehr als 300 Millionen DM aus, und zwar ohne die Verteidigungsforschung.



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Allerdings schreibt das nicht der Wissenschaftsrat, sondern Herr Otto Häcker in der „Stuttgarter Zeitung" vom 26. Juni. Er fährt dann fort:
    Wozu eigentlich einen Wissenschaftsrat, wenn nicht im Rahmen dieses Volumens der Anteil der freien Mittel so vergrößert wird, daß schon jetzt im Sinne der Gesamtplanung das unaufschiebbare Wichtigste, nämlich die Verstärkung der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung der Hochschulen und Institute, besser gedacht werden kann?
    Hier rührt er an einen nach meiner Auffassung wunden Punkt im Etat des Bundesinnenministeriums, und zwar an den Punkt, dessentwegen auch noch die beiden anderen Gutachten erstattet worden sind, nämlich daß von den verschiedensten Seiten oft Mittel für gleiche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist vom Bundessparkommissar in diesem Zusammenhang mit Recht wieder gefordert worden, daß endlich eine Zentralstelle errichtet werde, in der die Namen der Empfänger derartiger Mittel gesammelt werden, z. B. bei der Studentenförderung, bei der es, glaube ich, nicht weniger als 16 verschiedene Stellen für die Studentenförderung gibt, oder im Zusammenhang mit der Wissenschaft. Es ist nicht gut, wenn der gleiche Empfänger aus .den verschiedensten Töpfen etwas erhalten kann. Dann fährt nämlich oft nicht der am besten, der es am notwendigsten hat, sondern der, der die genaueste Kenntnis von den verschiedenen Möglichkeiten besitzt, die aber so ohne weiteres nicht zu übersehen sind.
    Ich darf in diesem Zusammenhang auf § 64 der Reichshaushaltsordnung hinweisen. Herr Bundesinnenminister, in dem Gutachten wird weiter auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß sich das Ministerium auch mit den Richtlinien befasse und vor allen Dingen damit, wie sich die Richtlinien in der Praxis auswirken. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere, gehören diese Richtlinien zu § 64 RHO zu denjenigen, die in der Verwaltung die umfangreichsten Arbeiten erfordern. Ich habe erlebt, daß bei der Vergabe öffentlicher Mittel alle möglichen Vorbehalte gemacht und alle möglichen Absicherungen gegen Veruntreuungen vorgenommen werden. Das geht so weit, daß Eigentumsvorbehalte eingebaut sind. Diese Richtlinien sind auch für die Länder verbindlich, und das führt dann dazu, daß selbst auf einem Fußball, den sich der Fußballverein in Hintertupfingen kauft, nachdem er Gelder aus Totomitteln erhalten hat, noch der Eigentumsvorbehalt der öffentlichen Hand liegt. Diese Dinge waren so, daß wir uns, als dies verbindlich gemacht wurde, im Lande zusammengesetzt haben, weil dieses Verfahren praktisch vollkommen unmöglich ist. Wir haben einen Ausweg gefunden, den ich hier allerdings nicht verraten will.

    (Zuruf.)

    — Herr Bundesinnenminister, ich verrate es Ihnen nachher persönlich, damit Sie die Richtlinien entsprechend ändern.

    (Heiterkeit.)

    Die Sicherung ist nämlich jetzt ohne den Verwaltungsapparat gegeben. Was aber hier noch regiert, ist das Mißtrauen.
    Ich habe auf die verschiedenen Töpfe hingewiesen und möchte fragen, warum man nicht dazu übergeht, diese Mittel global den in Frage kommenden Organisationen zuzuweisen. Wenn eine Aufgabe als förderungswürdig erachtet wird, dann sollten wir doch das Vertrauen haben, daß die Mittel auch in der entsprechenden Weise verwendet werden. Denken Sie daran, daß alle diese Organisationen in sich schon entsprechende Kontrollorgane haben. Ich kann mir keinen Sportverein vorstellen, dessen Vorsitzende Mittel, die von der öffentlichen Hand für solche Zwecke zur Verfügung gestellt werden, anders verwenden könnten als für den Verein und seine Zwecke.

    (Beifall bei der FDP. Zuruf von der CDU/CSU: Da haben Sie aber wenig Erfahrung!)

    Ich bitte also, auch in dieser Hinsicht praktisch zu werden.
    Nun noch ein Wort zu unseren Statistiken! Ich habe zufällig gerade gelesen, daß im Lande Bayern 97 verschiedene Preisstatistiken geführt werden müssen — meist auf Grund von Bundesgesetzen —, die zum Teil praktisch gar nicht ausgewertet werden und die auch viel zu schnell überholt sind. Vor wenigen Tagen haben wir ein Gesetz über Preisstatistik in bezug auf Grund und Boden verabschiedet. Ich weise darauf hin, daß die Preise von Grund und Boden, die in den Verträgen stehen, vielfach gar nicht den tatsächlichen Preisen entsprechen — ein Problem, das in anderem Zusammenhang noch behandelt werden muß. Welchen Sinn hat es, eine Preisstatistik zu machen, von der man weiß, daß die zugrunde liegenden Zahlen mehr als bedenklich sind?
    Aber nach .dieser kurzen Abschweifung noch einmal zurück zur Kultur. Wir sind der Auffassung, daß Deutschland, das einmal eine echte kulturelle Aufgabe erfüllt hat, auch heute wieder diese Aufgabe zu erfüllen hat, und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch außerhalb Deutschlands. Diese Frage wurde in der allgemeinen Aussprache berührt. Wir halten sie für so bedeutungsvoll, daß wir Freien Demokraten sie noch einmal gesondert, und zwar nach den Sommerferien, hier zur Sprache bringen werden. Es gilt, in einem anderen Umfang als bisher .die Teilnahme der Deutschen an .dem kulturellen Leben auch im Ausland zu fördern und zu verstärken.
    Die kulturellen Aufgaben erfordern selbstverständlich immer Geld. Von der SPD ist der Vorschlag gemacht worden, für den Schulhausbau einen Betrag von 250 Millionen zur Verfügung zu stellen. Wir Freien Demokraten haben uns dazu bekannt — das kam auch in meinen Ausführungen zu diesem Antrag zum Ausdruck —, daß die Schulraumnot so schnell wie möglich beseitigt werden muß. Ob man aber hier gleich einen Betrag von 250 Millionen auf Bundesebene einsetzen sollte, .das ist eine andere Frage. Aber wenn man tatsächlich darangeht, das wirtschaftliche öffentliche Vermögen zu veräußern, stehen dadurch Gelder für andere wichtige öffentliche Aufgaben zur Verfügung. Ich



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    bin mir ,der Grenzen durchaus bewußt, die insofern durch die Reichshaushaltsordnung gesetzt sind, weil man nicht einfach derartige Erträge in den allgemeinen Haushalt hinneinnehmen darf. Grundsätzlich sind derartige Beträge wieder für andere öffentliche Aufgaben :zur Verfügung zu stellen. Das Vermögen soll also als Ganzes erhalten bleiben. Aber wenn es um den Bau von wissenschaftlichen Anstalten oder von Schulen geht, sollte man sich im Zusammenhang mit der nach unserer Auffassung so schnell wie möglich durchzuführenden Veräußerung des wirtschaftlichen Bundesvermögens eingehend überlegen, wie man die Gelder, die dort hereinkommen, für diese Zwecke zur Verfügung stellen kann.
    Und noch eine persönliche Auffassung. Ich habe auf die Bestimmung der Reichshaushaltsordnung hingewiesen, nach der die Erträge aus der Veräußerung von Vermögen wieder entsprechend angelegt werden müssen. Sollten wir uns jetzt nicht einmal sehr genau die Frage überlegen, ob diese Haushaltsbestimmung in dieser Form noch richtig ist? Der ursprüngliche Gedanke war der, daß das Verwaltungsvermögen als solches erhalten bleiben soll. Wenn aber der Bund durch seine außerordentlich große Teilnahme am wirtschaftlichen Leben eine wirtschaftliche Machtposition erhalten hat, die mit einer freien Marktwirtschaft einfach nicht zu vereinbaren ist, dann muß man sich auch überlegen, ob man diese Erlöse tatsächlich immer weiter in vollem Umfang im Bundesvermögen behalten sollte.
    Zum Schluß möchte auch ich noch auf die Notwendigkeit des Parteiengesetzes eingehen. Wir haben Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir die Vorlage des Parteiengesetzes bis zum 1. Januar 1959 fordern. Wir haben uns, als wir diese Frist nannten, sehr genau überlegt, ob es möglich ist, daß das Bundesinnenministerium in dieser Zeit ein derartiges Gesetz vorlegt. Wir sind aber der Auffassung, daß dies möglich ist, und zwar aus folgenden Gründen.
    Bereits im Jahre 1950, also ungefähr ein Jahr nach der Verabschiedung des Grundgesetzes mit seinem Artikel 21 Abs. 2, lag dem damaligen Bundeskabinett der Entwurf zu einem Parteiengesetz vor. Er ist nachher nicht verabschiedet worden. Ich glaube, er ist noch nicht einmal im Kabinett verabschiedet worden. Aber die Vorarbeiten sind getan. Auch die Regierung des 2. Bundestages hat sich eingehend mit dieser Frage befaßt und von maßgeblichen Professoren und Fachleuten ein Gutachten angefordert. Auch dieses Gutachten, das ausgezeichnet ausgefallen ist, liegt dem Herrn Innenminister schon seit vielen Monaten vor.
    Weiterhin sind im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergangen, die sich damit befaßt haben, was in einem demokratischen Staat von einem Parteiengesetz gegebenenfalls zu erwarten ist. Auch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1958 geht davon aus, daß die Grundsätze der Chancengleichheit in jeder Hinsicht gewahrt werden müssen. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird - ich zitiere die einzelnen
    Grundsätze, die hier herausgearbeitet sind — folgendes ausgeführt:
    Die bei der Verhältniswahl für die verschiedenen Parteien abgegebenen Stimmen müssen für den Wahlerfolg grundsätzlich das gleiche Gewicht haben.
    — Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich hier auf frühere Entscheidungen; Sie können sie in dem Urteil nachlesen. —
    Die Geltung des Grundrechts der Chancengleichheit ist ausgedehnt worden auf die Wahlvorbereitungen (Zulassung von Wahlvorschlägen, Unterschriftenquorum . . .) .
    Das Grundrecht der Chancengleichheit gilt auch für die zur Wahlvorbereitung in der Massendemokratie unerläßliche Wahlpropaganda, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflußt wird . . .. und schließlich auch für den Wettbewerb zwischen den Parteien um die Erlangung von Spenden.
    Meine Herren und Damen, schon diese wenigen Grundsätze geben dem Bundesinnenministerium die notwendigen Richtlinien für die Schaffung eines Parteiengesetzes, das hoffentlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht hieb- und stichfest sein wird.
    Auf alle Fälle ist es einfach unmöglich, daß jetzt, neun Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes, ein derart wichtiges Gesetz noch nicht vorliegt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1958 zeigt mit aller Eindringlichkeit, wie notwendig dieses Gesetz ist und daß das Bundesinnenministerium dem ihm durch das Grundgesetz gegebenen Auftrag nun endlich nachkommen muß.
    Zu dem Aufgabenkreis des Herrn Innenministers gehören zum Teil auch Jugend- und Sportfragen. Ich halte es nicht gerade für sehr glücklich, daß die Jugendfragen teils weiterhin der Zuständigkeit des Innenministeriums unterliegen, teils jetzt beim Familienministerium ressortieren. Ich halte es ebenfalls nicht für richtig, daß ausgerechnet der sehr bescheidene Beitrag von 5 Millionen DM zum Bau von Turnhallen und Sportstätten auf eine einmalige Ausgabe reduziert worden ist. Zunächst wurde er auf eine Million herabgesetzt, dann haben wir ihn wieder in der 2. Lesung auf 5 Millionen erhöht. Meine Herren und Damen von der CDU/CSU, vor der Wahl wurden den Sportorganisationen diese 5 Millionen nicht nur als einmaliger Beitrag versprochen, sondern auf einige Jahre.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Das möchte ich doch mit aller Deutlichkeit herausstellen. Man soll zu den Versprechungen, die man vor der Wahl gegeben hat, auch nach der Wahl stehen.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Das Parlament mußte, weil das notwendig war, die Mittel für die zentralen Aufgaben des Sports wieder erhöhen.
    Meine Kollegen von der CDU/CSU, Sie können nicht auf die Mittel hinweisen, die den Sportorgani-



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    sationen über die Länder aus dem Toto und Lotto zufließen. Diese Mittel werden für den Bau von Sportstätten usw. verwendet. Die zentralen Aufgaben des Sports werden jedoch von den Ländern nicht finanziert.
    Es ist auch notwendig, daß wir einigermaßen mit dem Schritt halten, was von der DDR für die dortigen Sportsleute getan wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang unseren westdeutschen Sportverbänden besonders für die eindeutige Haltung danken, die sie eingenommen haben, als sie politische Forderungen, die von den Sportorganisationen der DDR an sie gestellt worden sind, mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen und betont haben, daß der Sport mit Politik nichts zu tun hat,

    (Beifall bei der FDP)

    sondern daß es nur darum geht, in Fairneß einen sportlichen Wettkampf durchzuführen.
    Bei internationalen Veranstaltungen wird vielfach vom Ausland gefordert, daß nur eine deutsche Mannschaft, gebildet aus Sportlern Westdeutschlands und der DDR, auftrete; z. B. beim Skispringen sehen Sie das immer wieder. Im Interesse des Ansehens des westdeutschen Sports ist es notwendig, daß auch in Westdeutschland Mittel für solche internationalen Veranstaltungen und ihre Vorbereitung ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Über das Innenministerium mit seinen vielen Zuständigkeiten könnte man natürlich noch sehr lange sprechen. Ich habe nur wenige Fragen herausgegriffen. Zum Schluß möchte ich aber Ihnen, Herr Bundesinnenminister, noch ein persönliches Wort sagen.
    Auch heute sind bei unserer Sitzung wieder Jugendliche und andere Zuschauer da; wir tagen ja in aller Öffentlichkeit. Es ist bei dieser dritten Beratung, die Gott sei Dank in einem wesentlich ruhigeren Rahmen verlaufen ist als die zweite Beratung, wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Ton, der manchmal hier im Bundestag herrsche, nicht dazu angetan sei, die Achtung vor dem Parlament, vor der Demokratie zu heben. Ich habe mir folgendes überlegt. Meistens kommen die Besucher nur einmal hierher. Wenn zwei jugendliche Besucher, von denen der eine Sie, Herr Bundesinnenminister, bei Ihrer Rede zur Volksbefragung

    (Zuruf von der Mitte: Die war doch gut!)

    und der andere Sie in der zweiten Lesung gehört hat, in der sachlich der Haushalt des Innenministeriums beraten wurde, sich unterhalten — noch viel mehr als wir Politiker stehen ja die Minister im Blickpunkt des Interesses —, dann werden wahrscheinlich diese beiden von Ihnen zwei völlig verschiedene Eindrücke haben. Ich könnte mir vorstellen, daß derjenige, der Sie bei der Debatte über die Volksbefragung gehört hat, daran denkt, daß bei dem Herrn Bundesinnenminister auch die Mittel für die staatsbürgerliche Erziehung ressortieren.
    Ich darf in diesem Zusammenhang gleich auf die so dringend notwendige Einberufung des Kuratoriums für die Bundeszentrale für Heimatdienst hinweisen, die auch von uns immer wieder gefordert wurde. In den Veranstaltungen des Heimatdienstes wird auch über die Grundsätze der Politik und die politische Haltung gesprochen. In den Diskussionen kommt immer wieder zum Ausdruck, daß die Fairneß unter den Parlamentariern ein unbedingtes Erfordernis für eine wirklich gute Demokratie ist.
    Ich könnte mir denken, daß der eine Jugendliche, der Sie in der ersten Debatte gehört hat, Ihnen diese Fairneß absprechen könnte, Herr Bundesinnenminister, und der andere, der Sie nachher bei der Haushaltsdebatte gehört hat, die Auffassung vertreten würde: „Nein, der Herr Bundesinnenminister hat diese Fairneß, ich habe gehört, wie er hier mit der Opposition sachlich über ihre Änderungsanträge zum Haushalt des Innenministeriums diskutiert hat."
    Ich glaube, es wäre gut, wenn diese Zweigesichtigkeit, die sich nicht nur bei Ihnen, Herr Bundesminister, gezeigt hat, sondern auch bei einer ganzen Reihe von Kollegen hier im Hause, verlorenginge und in der nächsten Haushaltsberatung und auch in dem ganzen kommenden Jahr die Sachlichkeit in allen Fragen obwaltete, die wir Gott sei Dank in den letzten Tagen gehabt haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)