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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1958 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Scharnberg 2177 A Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 2177 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 2177 C Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Fortsetzung der dritten Beratung — in Verbindung mit den Anträgen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. die deutsche Frage auf künftigen internationalen Konferenzen (Drucksache 238) und der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Gipfelkonferenz und atomwaffenfreie Zone (Drucksache 230); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 502) . . . . . . . .2177 D, 2201 A Allgemeine Aussprache Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 2177 D Dr. Meyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2179 D Dr. von Brentano, Bundesminister . 2183 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2187 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 2193 C Kiesinger (CDU/CSU) . . . . . 2194 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2197 D Schultz (FDP) 2201 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 2204 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . 2206 C Strauß, Bundesminister . . 2208 A, 2229 C, 2239 A Merten (SPD) 2222 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2236B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 2241 A Weiterberatung vertagt . . . . . . 2246 C Nächste Sitzung 2246 C Anlagen 2247 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1958 2177 38. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier * 5. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg) * 5. 7. Bauknecht 5. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 5. 7. Birkelbach * 5. 7. Fürst von Bismarck * 5. 7. Blachstein * 5. 7. Burgemeister 4. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Gaßmann 5. 7. Gerns * 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Gockeln 3. 7. Heye * 5. 7. Höfler * 5. 7. Frau Dr. Hubert * 5. 7. Jacobs * 5. 7. Kiesinger * 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf * 5. 7. Kriedemann 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln) * 5. 7. Leber 4. 7. Lohmar 2. 7. Lücker (München) * 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Metzger * 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 7. Müller-Hermann 5. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Paul * 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Frau Dr. Rehling 2. 7. Richarts 2. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schütz (Berlin) 5. 7. Schütz (München) * 5. 7. Seidl (Dorfen) * 5. 7. Spies (Brücken) 4. 7. Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 5. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer * 5. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 150 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490). Der Bundestag wolle beschließen: In Einzelplan 14 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung sind die Gesamtausgaben um 3 000 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 1. Juli 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand (Fragestunde der 35. Sitzung vom 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 16): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der als Musterzusammenlegung bezeichneten Zusammenlegung in Ägidienberg (Siegkreis) eine Freifläche von ca. 9 bis 10 Morgen nicht an einen Landwirt, der sich zur Abrundung seines Besitzes darum beworben hatte, verkauft worden ist, sondern an einen Nichtlandwirt? Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft alles ihr Mögliche zu tun und darauf hinzuwirken, daß Landwirte zur Abrundung ihres Besitzes und zur Herstellung ihrer Existenzfähigkeit in den Besitz solcher Freiflächen bei Zusammenlegungsverfahren kommen? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt, zu beantworten: Die praktische Durchführung der Flurbereinigungen und beschleunigten Zusammenlegungen ist Angelegenheit der Länder. Nach den bei der zuständigen Landesbehörde getroffenen Feststellungen liegt der Fall folgendermaßen: Bei der in Frage stehenden Fläche handelt es sich um mehrere, seit Jahrzehnten nicht mehr in Kultur befindliche, versumpfte und von Quellen durchsetzte Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 2,58 ha, die im Rahmen der Flurbereinigung zusammengefaßt worden sind, aber wegen ihres 'schlechten Kulturzustandes nicht an einen Beteiligten der Flurbereinigung ausgewiesen werden konnten. Die Fläche wurde daher nach öffentlicher Bekanntmachung im Februar 1957 zum Verkauf ausgeschrieben. Als Kaufinteressenten bewarben sich der Eigentümer eines größeren Hofeis mit 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und 125 ha Wald, der die Fläche zur Abrundung seines Waldbesitzes aufforsten wollte, und außerdem ein Viehhändler und Metzgermeister, der sie zu kultivieren und als Viehweide zu nutzen beabsichtigte. Im Herbst 1957 und Frühjahr 1958 bewarben sich aus anderen Gemeinden zwei weitere Landwirte. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beschloß jedoch am 16. April 1958 einstimmig, die Fläche an den Viehhändler zu verkaufen, da dieser am ehesten in der Lage sei, die für eine Kultivie- 2248 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1958 rung notwendigen erheblichen Mittel aufzubringen und so das Land einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Eine Eigentumsübertragung hat noch nicht stattgefunden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft soll nochmals mit der Angelegenheit befaßt werden. Die Bundesregierung ist zwar in Verfolgung Ihres Programms zur Verbesserung der Agrarstruktur immer bemüht gewesen, auf die Länder dahingehend einzuwirken, daß alle innerhalb und außerhalb von behördlich gelenkten Flurbereinigungs- und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren frei werdenden Flächen, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen, zur Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe bis auf die Größe von Familienbetrieben verwendet werden. Es ist aber in der praktischen Durchführung nicht möglich, diesen Grundsatz in jedem einzelnen Fall zu verwirklichen. Bonn, den 27. Juni 1958 Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Ich bitte, so zu verfahren, wie Herr Rasner vorgeschlagen hat. Zu dem Zweck wäre es richtig, zuerst dem Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses, Herrn Dr. Gradl, das Wort zu seinem Mündlichen Bericht zu geben. Der Umdruck, der dem Bericht zugrunde liegt, wird an die Mitglieder des Hauses alsbald verteilt werden.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist das Haus einverstanden? — Das ist der Fall.
Dann treten wir in die Tagesordnung ein:
Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468), Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache 490) (Erste Beratung: 20. Sitzung, zweite Beratung: 34., 35. und 36. Sitzung).
Wir setzen die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung beim Kapitel Außenpolitik fort. Verbunden wird damit also der:
Mündliche Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Anträge zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend die deutsche Frage auf künftigen internationalen Konferenzen (Drucksache 238) und der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Gipfelkonferenz und atomfreie Zone (Drucksache 230) — Drucksache 502 —.
Entsprechend dem Beschluß, den wir soeben gefaßt haben, erteile ich das Wort zunächst dem Abgeordneten Dr. Gradl als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johann Baptist Gradl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Schluß der außenpolitischen Debatte am 25. März ist eine Reihe von Anträgen den zuständigen Ausschüssen überwiesen worden. Dazu gehörten auch zwei Anträge der Fraktion der FDP, die Viermächteverhandlungen über die deutsche Frage betrafen. Es handelt sich um den Umdruck 33, Antrag der FDP vom 18. März 1958, und um den Umdruck 40, Antrag der FDP vom 22. März 1958. Diese beiden Anträge sind im Auswärtigen Ausschuß erörtert worden. Ich habe nun über das Ergebnis der Ausschußberatungen Bericht zu erstatten.



    Dr. Gradl
    Im Auswärtigen Ausschuß sind die beiden Anträge auf meinen-Vorschlag als eine Einheit genommen worden, weil sie substantiell identisch sind.
    Die FDP-Fraktion beschränkte sich in ihrem Antrag vom 22. März 1958 darauf, im Hinblick auf eine kommende Gipfelkonferenz die Forderung zu formulieren, daß man sich im Zusammenhang mit dieser Gipfelkonferenz oder auf dieser Gipfelkonferenz bei den Vier Mächten für die Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag für Gesamtdeutschland einsetzen möge. Der andere Antrag sah darüber hinaus vor, daß den Vier Mächten vorgeschlagen werden sollte, ein besonderes Gremium zu schaffen, ein Vier-Mächte-Gremium, eine Art Arbeitsgruppe mit hohem Rang, der das Thema „Lösung der deutschen Frage" zur Beratung übertragen werden sollte.
    Diese beiden Anträge sind, wie gesagt, im Ausschuß gemeinsam erörtert worden. Um den Bericht abzukürzen und Ihnen das Verständnis der Begründung zu erleichtern, will ich Ihnen zunächst den Antrag in seiner endgültigen Fassung, wie ihn der Auswärtige Ausschuß dem Hohen Hause zur Annahme vorschlägt, zur Kenntnis geben. Der Umdruck wird im Laufe der Sitzung verteilt werden. Der Antrag lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    Um die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu fördern, wird die Bundesregierung beauftragt, sich bei den Vier Mächten, den USA, der UdSSR, dem Vereinigten Königreich und Frankreich, dafür einzusetzen, daß auf einer künftigen internationalen Konferenz (Gipfelkonferenz) oder auch unabhängig davon ein Vier-Mächte-Gremium (mindestens im Range einer Botschafter-Konferenz) mit dem Auftrag gebildet wird, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten.
    Dies ist der Antrag, den der Auswärtige Ausschuß dem Hohen Hause zur Annahme empfiehlt.
    Zur Begründung oder zur Erklärung des Antrages darf ich noch einige kurze Bemerkungen machen. An den Anfang des Antrages ist das Grundmotiv gestellt, das den Auswärtigen Ausschuß und die Fraktionen bei der Beratung dieses Antrages und seiner Formulierung geleitet hat: die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands. Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß das das Ziel einer jeden solchen Überlegung ist. Der Antrag, der nun dem Hohen Hause vorgelegt ist, zeigt in der Tat einen Weg, einen nicht unwesentlichen, vielleicht sogar einmal einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der deutschen Frage — und darunter verstehen wir natürlich die Wiederherstellung der staatlichen Einheit unseres Landes — zu leisten.
    Der Antrag gibt dem Vier-Mächte-Gremium, dessen Bildung zu gegebener Zeit er vorschlägt, die Anregung eines Arbeitsauftrages, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten. Das ist eine sehr allgemeine Formulierung, aber sie ist mit Bedacht gewählt worden, um allen Vier Mächten nach allen Seiten den Weg und die Möglichkeit freizuhalten, daß sie auf den Vorschlag, der in dem Antrag enthalten ist, eingehen, ohne sich dabei durch irgendwelche früheren Erklärungen, die sie bei dieser oder jener Gelegenheit einmal zur deutschen Frage abgegeben haben, gehemmt zu fühlen.
    Die Arbeitsaufgabe ist auch deshalb so allgemein formuliert — und es ist bewußt auf jede Präzisierung dieser Arbeitsaufgabe verzichtet —, weil wir der Überzeugung sind, daß bei ernsthaften Verhandlungen über die Lösung der deutschen Frage doch alles mit einbezogen werden muß, was dem deutschen Problem seine eigentlichen Schwierigkeiten gibt. Infolgedessen ist es, so betrachtet, auch nicht notwendig, den Arbeitsauftrag konkreter zu formulieren, als es mit den Worten dieses Antrages geschehen ist: zur Lösung der deutschen Frage Vorschläge zu erarbeiten.
    Es versteht sich von selbst, daß es dabei urn die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands geht, zu der sich die Vier Mächte — alle vier Mächte — in wiederholten und zum Teil feierlichen Erklärungen verpflichtet haben. Es versteht sich von selbst, daß es in diesen Zusammenhängen auch darum geht, in Europa eine Friedensordnung zu finden, die den Sicherheitsinteressen aller Beteiligten, soweit das irgend möglich ist, entspricht. Es ist durchaus denkbar, daß man sich dabei über Vertragsentwürfe und über die Frage, ob ein Vertrag oder ob verschiedene Verträge abgeschlossen werden sollen, sehr sorgfältig unterhalten wird. Alle diese Möglichkeiten sind in dieser allgemeinen Formel des Arbeitsauftrags enthalten; damit sind alle Möglichkeiten geöffnet. Deshalb eben ist auf die Präzisierung des Arbeitsauftrages verzichtet worden.
    Das Wesentliche dieses Antrags liegt in dem Vorschlag, die Vier Mächte, die als ursprüngliche Besatzungsmächte eine primäre Verantwortung für die Wiederherstellung der deutschen Einheit haben, dazu zu bringen, nun ein besonderes Gremium zu schaffen, das die Lösung der deutschen Frage als eigentlichen Auftrag bekommt. Die deutsche Frage ist auf vielen internationalen Konferenzen nach dem Kriege erörtert worden. Aber niemals hat eine solche Erörterung dazu geführt, daß die Vier Mächte ein Gremium eingesetzt hätten, das wirklich die eigentliche Verantwortung für die Behandlung der deutschen Frage und für ein systematisches stetiges Gespräch auferlegt bekam. Wir erinnern uns, daß es z. B. für die österreichische Frage ein solches Gremium im Rang einer Botschafterkonferenz oder auch zeitweise der. stellvertretenden Außenminister gegeben hat. Eine solche Instanz gab es auch für die Lösung der Triester Frage. Für die deutsche Frage hat es bisher eine solche Institution nicht gegeben.
    Bei der Erörterung dieses Vorschlags waren wir uns darüber einig, daß, auch wenn ein Viermächtegremium gebildet wird, damit keineswegs eine sichere Gewähr für den Erfolg der Arbeit dieses Gremiums besteht. Wir sind uns auch darüber im klaren, daß damit schon gar nicht die Gewähr für einen schnellen Erfolg gegeben ist. Auf der andern Seite sind wir uns darüber einig und klar, daß anders als



    Dr. Gradl
    durch sehr mühselige Verhandlungen eine befriedigende und befriedende Lösung der deutschen Frage ohnehin nicht möglich ist. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll — und es soll ja erreicht werden —, dann geht das eben nicht anders als dadurch, daß man eine feste Institution schafft, die sich dieser Angelegenheit besonders und verantwortlich annimmt.
    Ich sagte eingangs, daß die Anträge, die schließlich zu dem jetzigen gemeinsamen Antrag geführt haben, in der außenpolitischen Debatte im März eingebracht worden sind und daß sie gewissermaßen von der Erwartung überschattet waren, in absehbarer Zeit könnte eine internationale Konferenz, eine sogenannte Gipfelkonferenz, zustande kommen. Aber selbst wenn in naher Zeit eine solche Konferenz zusammenträte, wäre dadurch dieser Vorschlag, wie wir meinen, in keiner Weise überflüssig. Im Gegenteil, wenn eine Gipfelkonferenz zustande kommt, kann man von ihr sicherlich nicht erwarten, daß sie die deutsche Frage erschöpfend behandelt und es gewissermaßen bis zu einer vollzugsfähigen Lösung bringt. Bei dem Charakter einer solchen Konferenz und dem üblichen Ablauf können ohnehin nur Grundzüge erwartet werden. Im günstigsten Falle, selbst wenn also eine Gipfelkonferenz die deutsche Frage einer Lösung wirklich näherbringen sollte, wird nachher zweifellos eine besondere Kommission, irgendein besonderes Arbeitsgremium geschaffen werden müssen. Dieses Gremium ist also auf alle Fälle auch im Zusammenhang mit einer Gipfelkonferenz notwendig, und das war mit eine der Überlegungen, die nun zu diesem Antrag geführt haben.
    Vielleicht darf ich hinzufügen — weil ich glaube, daß auch darüber volle Übereinstimmung bestand —, daß der Gedanke eines besonderen ViermächteGremiums für die deutsche Frage in den Überlegungen des Auswärtigen Ausschusses auch aus folgendem Grunde so positiv betrachtet wurde: wenn eine solche große internationale Konferenz zustande kommt, darf sie, vom deutschen Standpunkt aus betrachtet, auf keinen Fall' so zu Ende gehen, daß für die deutsche Frage nur ein deklamatorisches Ergebnis übrigbleibt und sonst gar nichts. Das mindeste, was wir erwarten und verlangen müssen, ist dann eben der Arbeitsauftrag an eine besondere Gruppe, die sich der deutschen Frage verantwortlich annimmt und' verpflichtet ist, die Erörterungen darüber stetig, dauerhaft und sehr ernst zu führen.
    In dem Antrag ist gesagt, daß bei diesem Appell an die Vier Mächte, ein Vier-Mächte-Gremium einzusetzen, und dem Auftrag an die Bundesregierung, sich in diesem Sinne zu bemühen, der Blick zunächst auf eine etwaige Gipfelkonferenz gerichtet ist. Aber es heißt in dem Antrag auch, daß dieser deutsche Wunsch auch dann vertreten werden soll, wenn man in absehbarer Zeit nicht mit einer Gipfelkonferenz sollte rechnen können. Es ist durchaus vorstellbar, daß man auch unabhängig von einer Gipfelkonferenz ein solches Vier-Mächte-Gremium schafft.
    Über die Notwendigkeit brauche ich dem, was schon gesagt worden ist, nichts hinzuzufügen. Die
    Frage, die sich bei dem Lesen des Antrages aufdrängt, wann denn dieser Vorschlag den Vier Mächten zur Kenntnis gebracht und bei ihnen vertreten werden soll, kann man dahin beantworten, daß man es der Bundesregierung, an die das Hohe Haus durch Annahme des Antrages den Auftrag richten würde, überlassen muß, wann und wie dieser durch Annahme des Antrags deutlich gemachte Wunsch des Hohen Hauses vertreten und durchgesetzt werden sollte.
    Damit sind, glaube ich, die wesentlichen Punkte des Antrags in der in dieser Debatte gebotenen Kürze begründet. Es handelt sich, wie gesagt, um einen Antrag, den alle Fraktionen dieses Hauses befürworten. Wir geben uns alle, das darf ich abschließend sagen, auch bei diesem Vorschlag keinen Illusionen hin. Alle sind sich darüber im klaren, daß damit vielleicht nur ein ganz winziger Ansatz erreicht wird, um in der deutschen Frage der ersehnten Lösung näherzukommen. Aber so, wie die Dinge sind, muß man jede, auch die winzigste Möglichkeit benutzen, hier weiterzukommen. Das war der Grundgedanke aller, die gemeinsam diesen Antrag dem Hohen Hause unterbreitet haben.

    (Beifall.)