Deutscher Bundestag
38. Sitzung
Bonn, den 2. Juli 1958
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag des
Abg. Scharnberg 2177 A
Zur Tagesordnung
Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 2177 B
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 2177 C
Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Fortsetzung der dritten Beratung — in Verbindung mit den
Anträgen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. die deutsche Frage auf künftigen internationalen Konferenzen (Drucksache 238) und der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Gipfelkonferenz und atomwaffenfreie Zone (Drucksache 230); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 502) . . . . . . . .2177 D, 2201 A
Allgemeine Aussprache
Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 2177 D Dr. Meyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2179 D Dr. von Brentano, Bundesminister . 2183 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2187 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 2193 C Kiesinger (CDU/CSU) . . . . . 2194 B
Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2197 D
Schultz (FDP) 2201 A
Ritzel (SPD) . . . . . . . . 2204 D
Probst (Freiburg) (DP) . . . . 2206 C
Strauß, Bundesminister . . 2208 A, 2229 C,
2239 A
Merten (SPD) 2222 D
Wienand (SPD) . . . . . . . 2236B
Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 2241 A
Weiterberatung vertagt . . . . . . 2246 C
Nächste Sitzung 2246 C
Anlagen 2247
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1958 2177
38. Sitzung
Bonn, den 2. Juli 1958
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Graf Adelmann 7. 7.
Frau Albertz 5. 7.
Altmaier * 5. 7.
Dr. Barzel 5. 7.
Bauer (Würzburg) * 5. 7.
Bauknecht 5. 7.
Frau Beyer (Frankfurt) 5. 7.
Birkelbach * 5. 7.
Fürst von Bismarck * 5. 7.
Blachstein * 5. 7.
Burgemeister 4. 7.
Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7.
Döring (Düsseldorf) 5. 7.
Dr. Eckhardt 2. 7.
Euler 4. 7.
Franke 12. 7.
Gaßmann 5. 7.
Gerns * 5. 7.
D. Dr. Gerstenmaier 2. 8.
Gockeln 3. 7.
Heye * 5. 7.
Höfler * 5. 7.
Frau Dr. Hubert * 5. 7.
Jacobs * 5. 7.
Kiesinger * 5. 7.
Dr. Königswarter 5. 7.
Dr. Kopf * 5. 7.
Kriedemann 5. 7.
Kühlthau 2. 7.
Kühn (Köln) * 5. 7.
Leber 4. 7.
Lohmar 2. 7.
Lücker (München) * 5. 7.
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7.
Frau Dr. Maxsein* 5. 7.
Metzger * 5. 7.
Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 7.
Müller-Hermann 5. 7.
Frau Niggemeyer 12. 7.
Paul * 5. 7.
Dr. Preiß 5. 7.
Pusch 5. 7.
Frau Dr. Rehling 2. 7.
Richarts 2. 7.
Ruf 5. 7.
Scheel 5. 7.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7.
Schoettle 19. 7.
Schütz (Berlin) 5. 7.
Schütz (München) * 5. 7.
Seidl (Dorfen) * 5. 7.
Spies (Brücken) 4. 7.
Struve 5. 7.
Dr. Wahl* 5. 7.
Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 5. 7.
Dr. Will 5. 7.
Dr. Zimmer * 5. 7.
*) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 150
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464, 490).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Einzelplan 14 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung sind die Gesamtausgaben um 3 000 000 000 DM zu kürzen.
Bonn, den 1. Juli 1958
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand (Fragestunde der 35. Sitzung vom 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 16):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der als Musterzusammenlegung bezeichneten Zusammenlegung in Ägidienberg (Siegkreis) eine Freifläche von ca. 9 bis 10 Morgen nicht an einen Landwirt, der sich zur Abrundung seines Besitzes darum beworben hatte, verkauft worden ist, sondern an einen Nichtlandwirt?
Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft alles ihr Mögliche zu tun und darauf hinzuwirken, daß Landwirte zur Abrundung ihres Besitzes und zur Herstellung ihrer Existenzfähigkeit in den Besitz solcher Freiflächen bei Zusammenlegungsverfahren kommen?
Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt, zu beantworten:
Die praktische Durchführung der Flurbereinigungen und beschleunigten Zusammenlegungen ist Angelegenheit der Länder.
Nach den bei der zuständigen Landesbehörde getroffenen Feststellungen liegt der Fall folgendermaßen:
Bei der in Frage stehenden Fläche handelt es sich um mehrere, seit Jahrzehnten nicht mehr in Kultur befindliche, versumpfte und von Quellen durchsetzte Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 2,58 ha, die im Rahmen der Flurbereinigung zusammengefaßt worden sind, aber wegen ihres 'schlechten Kulturzustandes nicht an einen Beteiligten der Flurbereinigung ausgewiesen werden konnten. Die Fläche wurde daher nach öffentlicher Bekanntmachung im Februar 1957 zum Verkauf ausgeschrieben. Als Kaufinteressenten bewarben sich der Eigentümer eines größeren Hofeis mit 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und 125 ha Wald, der die Fläche zur Abrundung seines Waldbesitzes aufforsten wollte, und außerdem ein Viehhändler und Metzgermeister, der sie zu kultivieren und als Viehweide zu nutzen beabsichtigte. Im Herbst 1957 und Frühjahr 1958 bewarben sich aus anderen Gemeinden zwei weitere Landwirte. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beschloß jedoch am 16. April 1958 einstimmig, die Fläche an den Viehhändler zu verkaufen, da dieser am ehesten in der Lage sei, die für eine Kultivie-
2248 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1958
rung notwendigen erheblichen Mittel aufzubringen und so das Land einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Eine Eigentumsübertragung hat noch nicht stattgefunden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft soll nochmals mit der Angelegenheit befaßt werden.
Die Bundesregierung ist zwar in Verfolgung Ihres Programms zur Verbesserung der Agrarstruktur immer bemüht gewesen, auf die Länder dahingehend einzuwirken, daß alle innerhalb und außerhalb von behördlich gelenkten Flurbereinigungs- und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren frei werdenden Flächen, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen, zur Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe bis auf die Größe von Familienbetrieben verwendet werden. Es ist aber in der praktischen Durchführung nicht möglich, diesen Grundsatz in jedem einzelnen Fall zu verwirklichen.
Bonn, den 27. Juni 1958
Lübke