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ID0303703300

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    6. Bundeskanzler.: 1
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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Krone


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Blank hat nicht vom „Mob" gesprochen und jene damit gemeint, die für eine bestimmte politische Überzeugung auf der Straße demonstrieren.

    (Zuruf von der SPD: Doch, die hat er gemeint!)

    Aber daß Sie, meine Damen und Herren, in eine gefährliche Nachbarschaft zu jenen kommen, die nicht Demokraten sind, die aber in diesem Falle dasselbe Ziel verfolgen, das hat er gemeint, wenn er gesagt hat, das sei „Mob".

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich kann nur wünschen, daß, wenn die Propaganda gegen die atomare Rüstung vorbei ist, eine Propaganda, die in Berlin nicht durchgeführt wird — in Berlin weiß man, was eine Volksbefragung hierzu bedeutet, da man dort in diesen Dingen klarer und sicherer ist-, Sie auch einsehen werden, daß Volksbefragungen später von keiner Seite mehr in Szene gesetzt werden sollten.
    Lassen Sie mich dann noch ein Letztes sagen. Ich habe mich bei der Rede des Herrn Kollegen Erler gefragt, was uns denn im letzten von seiner Auffassung trennt. Ich will hier nicht wiederholen, daß er dem Kanzler etwas unterstellt, was diesem Mann größter politischer Erfahrung am wenigsten zukommt. Ich will nicht davon sprechen, daß er uns einen autoritären Zug in der Regierungspolitik zuspricht. Das sind Worte der Propaganda, die man im Wahlkampf hören kann, die man aber hier nicht hören sollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich will auch nicht davon sprechen, was uns in unserer Auffassung über eine Reihe von Fragen des wirtschaftlichen Lebens trennt.
    Wir leben in gefährlicher Nähe zum Osten. Sie glauben vielleicht, daß wir zwischen der Welt des Ostens und der Welt des Westens uns einen Raum aussparen könnten, in dem wir stehen könnten. Ich bin der Meinung, in dieser Frage an die Welt gibt es zwischen dem Osten und dem Westen keinen Raum, in dem eine Partei stehen könnte. Ich weiß, daß Sie sich zum demokratischen Sozialismus bekennen. Aber ich habe die Befürchtung, daß diese Ihre Linie durch Strömungen in Ihren Reihen zur Zeit in Gefahr ist. Das ist die Warnung, die ich Ihnen gegenüber aussprechen möchte.

    (Zuruf von der SPD: Brauchen wir nicht! — Abg. Baur [Augsburg] : Denken Sie an 1945 und 1918! Dann können Sie erst diese Vorkommnisse richtig beurteilen!)

    Es gibt auch in der freiheitlichen Welt Raum für
    den demokratischen Sozialismus; das weiß ich ge-



    Dr. Krone
    nauso. Aber in der Frage: Freiheit, Sicherheit in Europa, Frieden in der Welt gibt es keinen Kompromiß; sie muß eindeutig zwischen dem Osten und dem Westen entschieden werden.
    Ich möchte Sie bitten, daß Sie, so wie das bisher der Fall gewesen ist, wo wir in einer Reihe von grundlegenden Fragen einer Meinung gewesen sind,

    (Zuruf von der SPD: Nach Ihrem Konzept!)

    in der Frage der deutschen Sicherheit, der deutschen Freiheit, in diesen Grundelementen deutscher Sicherheitspolitik, den Weg dieser Politik mit uns gemeinsam weitergehen.

    (Zuruf von der SPD: Nur nach Ihrem Konzept!)

    Das ist nicht eine Frage der Partei, sondern eine Sorge um das deutsche Volk. Über allen Wahlkämpfen steht für uns und unsere Politik die Fortführung dieser Linie, die am Ende auch den Sieg der Freiheit bedeuten und uns die deutsche Wiedervereinigung bringen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Der Herr Abgeordnete Erler hat verschiedene Behauptungen aufgestellt, die ich nicht unwidersprochen lassen kann. Er hat zunächst gesagt, daß der Kanzler Geld des Staates für Parteizwecke verwendete. Meine Damen und Herren! Ich erkläre im vollen Bewußtsein dessen, was ich sage: Niemals ist mit meinem Wissen oder Willen auch nur irgend etwas Derartiges geschehen. Dieser Fonds, der neulich schon hier besprochen worden ist, wird von mir gar nicht bewirtschaftet. Ich glaube, ich habe kein einziges Mal eine Entscheidung getroffen, wer aus dem Fonds etwas erhalten soll oder was gegeben werden soll. Das ist der Fonds, der nach dem Haushalt zu Informationszwecken bestimmt ist, und der deswegen der Bewirtschaftung des Leiters des Presse- und Informationsamtes untersteht und nicht mir.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen möchte ich Ihnen das eine doch sagen, Herr Kollege Erler: Bitte, besehen Sie sich die Propaganda der Regierung Steinhoff in diesem Wahlkampf.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Da können Sie allerdings sehen, wofür Steuergelder verwendet werden.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Unerhört! Beweise!)

    — Ich werde Ihnen die Drucksachen zuschicken.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Eine unbewiesene Behauptung!)

    Herr Kollege Erler hat weiter gesagt,

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Immer dieselbe Methode!)

    ich hätte auf das Bundesverfassungsgericht einen Druck ausgeübt. Das, meine Damen und Herren, ist ungefähr die schwerste Beschuldigung, die Herr Erler aussprechen konnte.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich bin deshalb gezwungen, Ihnen genau mitzuteilen, worum es sich handelt.
    Es hat eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden. In dieser Verhandlung war die Bundesregierung durch Beamte des Bundesfinanzministeriums vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Termin, ohne vorher davon eine Mitteilung zu machen, den Professor Eschenburg als Sachverständigen geladen und ihn ein Gutachten erstatten lassen. Es sind dann Behauptungen vor dem Bundesverfassungsgericht aufgestellt worden, die unrichtig waren.

    (Abg. Dr. Mommer: Hört! Hört!)

    Das Kabinett hat sich mit dieser Frage beschäftigt und hat den Bundesfinanzminister Etzel beauftragt, den Antrag zu stellen, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, um diese Tatsachen klarzustellen.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Waren das Tatsachen über die Regierung oder über die Parteien, Herr Bundeskanzler? — Abg. Rasner: Herr Schmidt! Davon verstehen Sie nichts!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag des Bundesfinanzministers ohne eine Begründung abgelehnt. Darauf habe ich den gleichen Antrag gestellt wie der Bundesfinanzminister. Das ist der Druck, meine Damen und Herren, den ich nach Angabe des Herrn Kollegen Erler auf das Bundesverfassungsgericht ausgeübt haben soll!

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Ich kann nicht auf alle Einzelheiten eingehen, die Herr Erler hier vorgetragen hat.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Haben Sie eine neue Begründung für diesen neuen Antrag gehabt?)

    Ich möchte Ihnen aber hier doch, meine Damen und Herren, die merkwürdige Art und Weise zur Kenntnis bringen, in der Herr Kollege Erler zitiert. Er hat gesagt, ich hätte nach dem Bericht der „Rundschau" erklärt, wir wollten sorgen, daß wir bei der Landtagswahl die Mehrheit bekämen, damit wir machen könnten, was wir wollten. Er hat daraus gefolgert: Also das ist der Wille der CDU, zu machen, was sie will. Ich habe in der betreffenden Rede gesagt, daß die FDP erklärt habe, wenn sie und die SPD zusammen die Mehrheit haben würden, würden sie nach der Wahl eine Regierung SPD/ FDP bilden. Darauf habe ich gesagt — ich lese Ihnen jetzt den Bericht der „Bonner Rundschau" vom 9. Juni vor —:
    „Die FDP möchte ich bei alledem nicht mehr
    erwähnen", sagte der Bundeskanzler. „Mögen
    sie machen, was sie wollen. Sorgen wir , daß
    2162 Deutscher Bundestag—3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958
    Bundeskanzler Dr. Adenauer
    wir die Mehrheit bekommen, damit w i r machen können, was wir wollen."

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Heiterkeit bei der SPD.)

    Herr Abgeordneter Erler sucht es immer so darzustellen — Herr Kollege Krone hat das schon hervorgehoben —, als wenn ich mich nicht Tag um Tag um die Wiedervereinigung bemühte. Ich sehe mich infolgedessen gezwungen, folgende Mitteilung zu machen, die ich bisher noch nie gemacht habe und die ich lieber unterlassen hätte. Als sich Ende der 40er Jahre in Berlin die SED bildete und der Druck gegen die deutschen Parteien — ich nenne sie absichtlich die „deutschen Parteien", das waren die CDU und die SPD — einsetzte, bin ich sofort als damaliger Vorsitzender der CDU der britischen Zone nach Hannover gefahren, um dem Herrn D r. Schumacher vorzuschlagen, daß unsere beiden Parteien gemeinsam den Abwehrkampf führen sollten. Ich bin in Hannover, meine Damen und Herren, nicht empfangen worden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Na und? Schumacher wird seinen Grund gehabt haben!)

    Herr Kollege Erler ist dann auf die Frage der Bewaffnung der Bundeswehr eingegangen und hat erklärt, daß wir gegen den Auftrag des Volkes handelten. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, daß ich von dieser Stelle aus am 10. Mai 1957 erklärt habe: Die Frage, ob die Bundeswehr mit atomaren Waffen ausgerüstet werden muß, ist zur Zeit „noch nicht spruchreif" ; die Entscheidung wird aber in zwei bis drei Jahren fallen. Das war zu einer Zeit, als wir den Wahlkampf führten, der das Ergebnis vom 15. September 1957 brachte. Bei der Wahl war also dem deutschen Volk bekannt, daß diese Frage von diesem Bundestag zu lösen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Schmidt [Hamburg] : Eine grobe Unwahrheit! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Im übrigen möchte ich Ihnen, was die Frage dieser Waffen angeht, zwei Ausführungen vorlesen, die in diesem Hause gemacht worden sind. Einmal:
    Es geht auch nicht einmal um die Zahl der Divisionen allein. Entscheidend ist doch Art und Umfang der Ausrüstung. Sie sind sicher mit uns der Meinung, daß in unserer Lage nur die modernste Ausrüstung akzeptabel ist.
    Weiter hat der betreffende Redner gesagt:
    Jeder deutsche Verteidigungsbeitrag hat auch nur dann einen Sinn, wenn er eingebaut ist in einen strategischen Plan, der uns die Gewißheit gibt, daß im Ernstfall die Verteidigung mit dem vollen Gewicht der militärischen Stärke an der deutschen Grenze erfolgt.
    Das sind Ausführungen des Herrn Kollegen Ollenhauer , die er am 5. Dezember 1952 gemacht hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das waren noch Zeiten!)

    Er hat am 15. Dezember 1954 in diesem Hause und von dieser Stelle aus gesagt:
    Ich will mich hier auf keine militärtechnische Debatte einlassen, aber ich sage Ihnen eins: als Staatsbürger habe ich ein Recht, zu fragen, ob mein Junge, wenn er schon nach Ihrem Willen Soldat werden sollte, nicht wenigstens die Chance hat, die leistungsfähigsten Verteidigungsmittel zu besitzen, die es gibt.

    (Zurufe: Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Erler hat soeben ausgeführt, wenn wir den Anfang damit machten, daß wir unsere Truppen nicht mit diesen Waffen versähen, dann würden die anderen das auch tun. Nun, der stellvertretende Ministerpräsident Mikojan hat mich gefragt, ob wir nicht darauf verzichten könnten, unsere Truppen mit diesen Waffen zu versehen. Er hat aber nicht gesagt: dann werden wir auch abrüsten!, sondern er hat gesagt: dann werden wir unsere Atombomben nicht auf Ihr Gebiet werfen! — Ich will Ihnen auch sagen, was ich darauf geantwortet habe. Ich habe ihm gesagt: Sie wissen ganz genau, daß im Ernstfall eine solche Zusage doch nicht gehalten wird! — Darauf hat er mir nicht mehr geantwortet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Man hat sich beklagt über den Ton, man hat sich besonders beklagt über mich, Herr Kollege Erler. Nun, ich muß Ihnen sagen, die Behauptung, daß wir das deutsche Volk dem Atomtod überantworten, ist die schwerste Beleidigung, die Sie aussprechen können!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)