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ID0303615300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1958 Inhalt: Begrüßung britischer Abgeordneter . . . 2037 A Wünsche für die Gesundung des erkrankten Abg. Schoettle Dr. Vogel (CDU/CSU) 2091 A Vizepräsident Dr. Preusker . . . . 2091 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 412, zu 412) Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 2037 C Ritzel (SPD) . . . 2037 D, 2042 C, 2044 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 2038 B, 2040 D, 2043 B Kühn (Köln) (SPD) . . . . . . . 2038 D Dr. Gülich (SPD) . . . . . . . . 2042 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 2043 C Abstimmungen . . . . . . . . . 2046 B b) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 444, zu 444) Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 2044 B Frau Renger (SPD) 2044 B Etzel, Bundesminister 2045 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 2045 D Abstimmungen 2046 A c) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 401, zu 401) Abstimmungen . . . . . . . . . 2046 C d) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 402) Abstimmung . . . . . . . . . . 2046 D e) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 441, zu 441) Abstimmung . . . . . . . . . . 2046 D f) Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 363, zu 363) Abstimmung . . . . . . . . . . 2046 D g) Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 442) Abstimmungen . . . . . . . . . 2047 A h) Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 413) Abstimmung . . . . . . . . . 2047 A i) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 443) Abstimmungen 2047 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 j) Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache 466) Abstimmung 2047 A k) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 378) Abstimmungen . . . . . . . . . 2047 B 1) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 464) Dr. Vogel (CDU/CSU) 2047 C Lenz (Trossingen) (FDP) 2050 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 2053 B Dr. Schäfer (SPD) 2053 D Blank (CDU/CSU) . . . . 2056 C, 2068 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . . . . 2059 B Schultz (FDP) . . . . . . 2060 C, 2079 D Hermsdorf (SPD) 2061 C Dr. Meyers (Aachen) (CDU CSU) . . 2062 B Heiland (SPD) . . . . . . 2064 A, 2070 B Frau Wessel (SPD) 2065 D Unertl (CDU/CSU) 2066 B Behrendt (SPD) . . . . . . . 2066 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 2067 B Zoglmann (FDP) 2068 A Dr. Barzel (CDU CSU) 2068 B Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . 2068 D Siemsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2069 D Frau Kalinke (DP) 2070 A Kreitmeyer (FDP) 2071 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . 2072 D, 2078 D Pöhler (SPD) . . . . . . . . . 2073 C Frenzel (SPD) . . . 2074 D, 2075 D, 2079 B Strauß, Bundesminister 2076 C, 2080 A, 2081 C, 2082 D Probst (Freiburg) (DP) . . . 2081 A, 2082 B Abstimmungen 2082 D ro) Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 465, zu 465) Abstimmung 2083 B n) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 403) Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 2083 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . r 2084 C Spitzmüller (FDP) 2085 B Abstimmungen 2085 D o) Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit ,dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen 365, zu 365) Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 2086 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . . . . 2086 B Abstimmung 2086 B p) Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 404, zu 404) Abstimmung 2086 C q) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 467) Dr. Aigner (CDU/CSU) 2086 C Ritzel (SPD) . . . . . . . 2086 D, 2087 D Etzel, Bundesminister 2087 B, 2088 B, 2089 A Hermsdorf (SPD) 2088 A Krammig (CDU/CSU) . . . . 2088 B, 2088 C Conrad (SPD) . . . . . . . . . . 2088 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . . 2089 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . . 2089 C Abstimmungen . . . . . . . . . . 2089 D r) Haushaltsgesetz 1958 (Drucksache 468) Kramel (CDU/CSU) . . . . . . . 2090 B Etzel, Bundesminister . . . . . . . 2090 C Abstimmungen 2090 A, 2090 C Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 21. 4. 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Fuchs; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 451) . . . . 2091 B Zur Tagesordnung: Memmel (CDU/CSU) . . . . . . . 2091 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 2091 D Nächste Sitzung 2091 D Anlagen 2093 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 2037 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30. 6. Frau Albertz 5. 7. Dr.-Ing. e. h. Arnold 27. 6. Dr. Atzenroth 27. 6. Dr. Baade 28. 6. Baur (Augsburg) 28. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann * 28. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach * 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Burgemeister 3. 7. Dr. Deist * 28. 6. Deringer * 28. 6. Dr. Dittrich 28. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Dopatka 28. 6. Döring (Düsseldorf) 28. 6. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Euler 28. 6. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg * 28. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 6. Dr. Furler * 28. 6. Gaßmann 5. 7. Geiger (München) * 28. 6. Dr. Greve 28. 6. Hahn * 28. 6. Häussler 30. 6. Hellenbrock 27. 6. Dr. Hoven 28. 6. Illerhaus * 28. 6. Jacobi 28. 6. Kalbitzer * 28. 6. Keuning 27. 6. Dr. Kopf * 28. 6. Dr. Kreyssig * 28. 6. Kriedemann 27. 6. Kühlthau 28. 6. Kurlbaum 28. 6. Leber * 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Dr. Leverkuehn * 28. 6. Dr. Lindenberg * 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies * 28. 6. Mensing 28. 6. Dr. Menzel 1. 7. Metzger * 28. 6. Müller-Hermann * 28. 6. Neumann 28. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Oesterle * 28. 6. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 28. 6. Dr. Pferdmenges 27. 6. Pohle 28. 6. Dr. Preiß 5. 7. Frau Dr. Probst * 28. 6. Rademacher 28. 6. Dr. Ratzel * 28. 6. Richarts * 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 30. 6. Ruf 5. 7. Scharnberg 28. 6. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen) * 28. 6. Schmidt (Hamburg) * 28. 6. Schneider (Hamburg) 30. 6. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Dr. Starke * 28. 6. Stauch 27. 6. Storch * 28. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel* 28. 6. Struve 5. 7. Wagner 28. 6. Walpert 27. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 6. Weimer 27. 6. Dr. Will 5. 7. Wittmer-Eigenbrodt 28. 6. Anlage 2 Umdruck 84 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 302 - Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland - (Drucksache 412 S. 7) wird der Ansatz von 23 050 000 DM um 150 000 DM auf 23 200 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Fürst von Bismarck Majonica Freiherr zu Guttenberg Dr. Baron Manteuffel-Höfler Szoege Kiesinger Dr. Krone und Fraktion Kuntscher Anlage 3 Umdruck 85 Änderungsantrag der Abgeordneten Kiesinger, Dr. Dehler, Dr. Ripken und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412). 2094 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 05 01 Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 300 Anlage S. 67) den Ansatz von 50 000 000 DM vorzusehen. Bonn, den 24. Juni 1958 Kiesinger Dr. Baron Manteuffel- Fürst von Bismarck Szoege Frau Dr. Brökelschen Dr. Martin Even (Köln) Frau Dr. Rehling Dr. Gradl Schütz (München) Freiherr zu Dr. Seffrin Guttenberg Heye Dr. Dehler Höfler Kraft Dr. Ripken Majonica Anlage 4 Umdruck 86 Änderungsantrag der Abgeordneten Kiesinger, Dr. Dehler, Dr. Ripken und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 01 Tit. 970 — Außenpolitische Ausarbeitungen (Osteuropa) — (Drucksache 300 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 100 000 DM auf 200 000 DM erhöht. In der Erläuterung erhält Absatz 2 folgenden neuen Wortlaut: „Daneben wird eine laufende Dokumentation und Chronik über alle Vorgänge in Osteuropa und in den Vertreibungsgebieten geführt." Bonn, den 24. Juni 1958 Kiesinger Dr. Martin Fürst von Bismarck Frau Dr. Rehling Frau Dr. Brökelschen Schütz (München) Even (Köln) Dr. Seffrin Dr. Gradl Freiherr zu Guttenberg Heye Dr. Becker (Hersfeld) Höfler Dr. Dehler Majonica Dr. Baron Manteuffel- Dr. Ripken Szoege Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Varelmann, Schmücker, Hackethal, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 300 Anlage, 467). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache 300 Anlage S. 20) ist dem Absatz 2 folgendes anzufügen: „Diejenigen Kreise, die im Durchschnitt der Jahre 1955 bis 1957 eine Zahl von 22 oder mehr Geburten auf tausend Einwohner und eine überdurchschnittliche Arbeitlosigkeit aufwiesen, sind in das Industrialisierungsprogramm einzubeziehen, soweit sie nicht schon nach den bisherigen Richtlinien erfaßt werden." Bonn, den 24. Juni 1958 Krammig Koch Varelmann Kuntscher Schmücker Lenze (Attendorn) Hackethal Leonhard Dr. Stecker Mick Balkenhol Mühlenberg Bauknecht Nieberg Berberich Pelster Frau Dr. Bleyler Pernoll Enk Pietscher Dr. Gossel Scheppmann Harnischfeger Schüttler Hesemann Dr. Seffrin Dr. Höck (Salzgitter) Teriete Höfler Winkelheide Dr. Huys Dr. Wolff (Denzlingen) Jahn (Stuttgart) Dr. Wuermeling Katzer Anlage 6 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —ist folgender Titel neu einzurichten: „Tit. 536 (neu) Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnlagern und Wohnbaracken — DM Der Bundesminister der Finanzen ist ermächtigt, für das Rechnungsjahr 1959 Verpflichtungen bis zur Höhe von 14 000 000 DM einzugehen." Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 536 Zur Räumung von Wohnlagern und Wohnbaracken werden von den Ländern pauschalierte Kriegsfolgenhilfemittel des Bundes sowie eigene Mittel und allgemeine Bundesmittel verwendet. Um vornehmlich die Auflösung der sogenannten Altwohnlager bzw. die wohnliche Unterbringung der Bewohner dieser Lager zu beschleunigen, werden zusätzlich 14 000 000 DM zur Durchführung von Lagerauflösungsprogammen der Länder eingesetzt." Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn; Freitag, den 27. Juni 1958 2095 Anlage 7 Umdruck 89 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 674 — Beitrag der Bundesrepublik a) zum Flüchtlingsfonds der Vereinten Nationen (UNREF) — (Drucksache 412 S. 7) wird der Ansatz von 840 000 DM urn 1 000 000 DM auf insgesamt 1 840 000 DM erhöht. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 91 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 01 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1. In Tit. 602 — Förderung der sozialwissenschaftlichen Forschung durch Erteilung von Forschungsaufträgen — (Drucksache 300 Anlage S. 17) wird a) der Ansatz von 200 000 DM um 100 000 DM auf 300 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für die Ziffer c — Forschungsaufträge auf den Gebieten der Sozial- und Arbeitsmedizin — von 80 000 DM um 100 000 DM auf 180 000 DM erhöht. Zu Kap. 11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen 2. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 300 Anlage S. 66) wird a) der Ansatz von 3 309 800 000 DM um 20 000 000 DM auf 3 329 800 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für Kapitalabfindungen von 100 000 000 DM urn 20 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 302 — Einmalige Unterstützungen —(Drucksache 300 Anlage S. 63) wird a) der Ansatz von 11 000 000 DM um 1 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der zweite Satz gestrichen. Zu Kap. 11 13 Sozialversicherung 4. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze — (Drucksache 300 Anlage S. 90) wird a) der Ansatz von 1 000 000 DM um 159 000 000 DM auf 160 000 000 DM (1. Teilbetrag) erhöht; b) in den Erläuterungen der letzte Satz am Ende wie folgt gefaßt: . . geregelt worden sind, ist mit einem geschätzten Betrag von 1 600 000 000 DM zu rechnen. Die Erstattung an die Rentenversicherungsträger soll in 10 Teilbeträgen erfolgen; es ist ein 1. Teilbetrag von 160 000 000 DM vorgesehen." Bonn, den 26. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Bewilligungen —In den Erläuterungen zu Tit. 222 (Drucksache 300 Anlage S. 22) wird Nr. 1 wie folgt ergänzt: „Der Bundeskanzler beruft auf Vorschlag der Fraktionen des Bundestages einen aus 9 Abgeordneten bestehenden Beirat. Der Beirat überwacht die überparteiliche Verwendung der bereitgestellten Geldmittel." 3. In Tit. 399 — Zur Verfügung des Bundesministers für Verteidigung für außergewöhnliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Besuch von Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung entstehen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 308 900 DM um 108 900 DM auf 200 000 DM gekürzt. Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. —3. In Tit. 102 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Soldaten — (Drucksache 300 Anlage S. 34) wird bei den Planstellen unter Besoldungsgruppe A 9-1692 (2181) Leutnante, Leutnante zur See — folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Während einer Übergangszeit von zwei Jahren können diese Stellen auch mit Stabsfeldwebeln, Stabsbootsmännern (Bes.-Gr. A 9) besetzt werden." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung — 2096 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 4. Die Erläuterungen zu Tit. 300 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse — (Drucksache 300 Anlage S. 96) wird unter Buchstabe a wie folgt geändert: a) Nr. 2 erhält folgenden Wortlaut: „2. Verpflegungskosten für Wehrpflichtige, und zwar für 35 000 Soldaten an 365 Tagen zu 3 DM..." Der Ansatz ist entsprechend zu berichtigen. b) Hinter Nr. 2 ist folgende Nr. 2 a einzufügen: „2 a. Verpflegungszuschuß für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, und zwar für 170 000 Soldaten an 365 Tagen zu 0,50 DM..." Der Ansatz ist entsprechend zu berichtigen. Zu Kap. 14 18 — Indienst- und Instandhaltung von Schiffen 5. In Tit. 975 — Schiffsneubauten, 4. Teilbetrag des 1. Schiffbauplanes und 2. Teilbetrag des 2. Schiffbauplanes — (Drucksache 464 S. 13) ist der Ansatz von 410 000 000 DM um 37 712 500 DM auf 372 287 500 DM zu kürzen. Zu Kap. 1419 — Indienst- und Instandhaltung von Flugzeugen —6. In Tit. 965 — Beschaffung von Flugzeugen und Flugkörpern, 4. Teilbetrag — (Drucksache 464 S. 13) ist der Ansatz von 938 730 000 DM um 85 680 000 DM auf 853 050 000 DM zu kürzen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 101 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen 300 Anlage, 442) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 01 Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen 1. In Tit. 300 — Zuschüsse an Forschungsinstitute für kultur- und volkspolitische Zwecke und ähnliche Einrichtungen sowie für allgemeine kulturelle Zwecke — (Drucksache 300 Anlage S. 9) wird der Ansatz von 47 456 000 DM um 12 320 000 DM gekürzt auf 35 136 000 DM. 2. In Tit. 302 — Kulturelle Maßnahmen in gefährdeten Grenzgebieten und im Zonenrandgebiet — (Drucksache 300 Anlage S. 10) wird a) bei Buchstabe a) — Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten — der Ansatz von 9 320 000 DM um 9 320 000 DM auf 18 640 000 DM erhöht und b) im Buchstaben b) — Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet — der Ansatz von 3 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 102 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen 300 Anlage, 413) Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 300 Anlage, 403) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 Bundesministerium für Familien und Jugendfragen 1. In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen der planmäßigen Beamten (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 300 Anlage S. 4) wird das Amtsgehalt des Bundesministers gestrichen. 2. In Tit. 301 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrt — (Drucksache 300 Anlage S. 9) wird unter „a) im Rahmen des Bundesjugendplanes" der Ansatz von 50 300 000 DM um 3 500 000 DM auf 53 800 000 DM erhöht. Entsprechend wird in der Erläuterung unter „A IV. 1. Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen (einschließlich für pädagogische Hochschulen)" der Ansatz von 2 500 000 DM um 3 500 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 443). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 Allgemeine Bewilligungen Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 2097 1. In Tit. 631 — Zuschüsse für die berufliche Fortbildung auf dem Gebiete des Strahlenschutzes — (Drucksache 300 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 200 000 DM um 800 000 DM auf 1 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: a) Im ersten Satz werden hinter dem Wort „Ärzte," die Worte „insbesondere Jungärzte," eingefügt. b) der letzte Satz erhält folgende Fassung: „Veranschlagt sind: Personalkosten (Gastdozenten usw.) 300 000 DM Zuschüsse für Kursteilnehmer (Jungärzte usw.) 300 000 DM Sachausgaben (Strahlungsmeßgeräte und andere Einrichtungen der Ausbildungsinstitute) 400 000 DM Zusammen 1 000 000 DM 2. Es wird ein neuer Tit. 632 — Zuschüsse an Universitätskliniken und andere Krankenhäuser zur Anschaffung von Strahlenmeßgeräten — eingefügt mit einem Ansatz von 400 000 DM. Die Erläuterungen zu Tit. 632 erhalten folgende Fassung: „Die ständig steigende Anwendung radioaktiver Isotope und anderer Quellen ionisierender Strahlen erfordert eine registrierende Überwachung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Beschäftigten. Hierzu ist eine rasche Ausrüstung aller Krankenhäuser mit Strahlungsmeßgeräten erforderlich." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 300 Anlage, 467). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Drucksache 467 S. 5) wird zu Tit. 574 — Finanzhilfe an das Saarland, Darlehen — a) der Ansatz von 65 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 75 000 000 DM angehoben und b) die Erläuterung wie folgt ergänzt: „Weiterer Ausbau der Elektrifizierungsanlagen im Bereich der Eisenbahnen des Saarlandes 10 000 000 DM." Bonn, den 27. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 106 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300 Anlage, 468) Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 6 (Drucksache 468 S. 5) sind die folgenden §§ 6 a und 6 b einzufügen: § 6a § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über Bergmannsprämien vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927) wird im Rechnungsjahr 1958 in folgender Fassung angewendet: „(1) Der Arbeitgeber hat bei der Lohnabrechnung die von dem Arbeitnehmer unter Tage verfahrenen vollen Schichten festzustellen und die darauf entfallenden Bergmannsprämien an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Bergmannsprämien werden dem Arbeitgeber von dem Finanzamt, an das er die Lohnsteuer abzuführen hat, zu Lasten des Bundes erstattet." (3) Der Arbeitgeber haftet für zu Unrecht gezahlte Bergmannsprämien. Für die Inanspruchnahme seiner Haftung sind die Vorschriften des § 38 des Einkommensteuergesetzes und die Vorschriften der Reichsabgabenordnung über die Haftung entsprechend anzuwenden." § 6b § 172 Abs. 1 Satz 2 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 562) wird im Rechnungsjahr 1958 in folgender Fassung angewendet: „Die vom Land Berlin zu leistenden Entschädigungsausgaben werden zu 90 vom Hundert vom Bund und zu 10 vom Hundert vom Land Berlin getragen." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412) Der Bundestag wolle beschließen: Zu K a p. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — (Drucksache 412 S. 7) wird der Ansatz von 23 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 25 050 000 DM erhöht. Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuteruhgen zu Tit. 302 (Drucksache 300 Anlage S. 27) ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse an ausländische Staatsangehörige zum beruflichen Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung in der Bundesrepublik 100 000 DM mehr Zuschüsse für deutsche Kranken- häuser im Ausland 600 000 DM mehr Zuschüsse für im Ausland tätige Wissenschaftler 300 000 DM mehr Förderung des internationalen Austausches von Jungarbeitern, in der Ausbildung befindlichen Jugendlichen und Praktikanten 100 000 DM mehr Verbreitung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland 400 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 300 000 DM mehr Deutsche kulturelle und Kunst- Ausstellungen im Ausland 200 000 DM mehr Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 113 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 12 — Unterbringung In Tit. 830 — Maßnahmen zur Unterbringung von nichtkasernierten Angehörigen der Bundeswehr und von Angehörigen der Bundeswehrverwaltung (Drucksache 464 S. 12) wird der Ansatz von 114 320 000 DM um 85 680 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 300 Anlage, 444) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 300 - Epl. 36 — S. 3 f.) 1. In Tit. 601 — Zuwendungen an die Länder zur Anpassung ihrer Fernmeldenetze der Polizei und ZB-Führung an Erfordernisse der zivilen Verteidigung — wird der Ansatz von 800 000 DM um 2 000 000 DM auf 2 800 000 DM erhöht. 2. In Tit. 712 — Bauliche Herrichtung von Gebäuden zur Aufnahme von Ausweichkrankenhäusern und Hilfskrankenhäusern — wird der Ansatz von 2 000 000 DM urn 58 000 000 DM auf 60 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 878 Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 05 Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Versorgung 4. In Tit. 950 - Schutzanlagen für das Personal von Versorgungsbetrieben (Drucksache 444 S. 2) wird der Ansatz von 4 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 951 Schutzanlagen für die wichtigsten Einrichtungen der öffentlichen Versorgung und der Abwasserbehandlung — (Drucksache 444 S. 2) wird der Ansatz von 3 000 000 DM um 17 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 952 — Schaffung zusätzlicher Lagermöglichkeiten für Ersatzteile, Geräte, Betriebsmittel, Rohstoffe u. dgl. — (Drucksache 300 — Epl. 36 — S. 5) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung 7. In Tit. 950 — Anlegung einer Notstandsreserve in Lebens- und Futtermitteln — (Drucksache 300 — Epl. 36 — S. 7) wird der Ansatz von 38 100 000 DM um 30 000 000 DM auf 68 100 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs (Drucksache 300 — Epl. 36 — S. 8 ff.) 8. In Tit 570 Zuwendungen zum Ausbau von Häfen — wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 9. In Tit. 572 — Zuwendungen an Länder und Gemeinden zum Ausbau von Straßenanschlüssen — wird der Ansatz von 700 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 700 000 DM erhöht. 10. In Tit. 711 Baumaßnahmen, die dem Schutz des Betriebspersonals in Dienstgebäuden der Straßenverwaltung dienen — wird der Ansatz von 180 000 DM um 4 000 000 DM auf 4 180 000 DM erhöht. 11. In Tit. 712 — Ausbau von Bundeseigenen Straßenanschlüssen - wird der Ansatz von 300 000 DM um 4 000 000 DM auf 4 300 000 DM erhöht. 12. In Tit. 713 - Baumaßnahmen, die dem Schutz des Betriebspersonals der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dienen — wird der Ansatz von 100 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 100 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 2099 13. In Tit. 714 — Verbesserung der Fährverbindungen über Flüsse und Kanäle — wird der Ansatz von 200 000 DM um 5 000 000 DM auf 5 200 000 DM erhöht. 14.. In Tit. 715 — Baumaßnahmen, die dem Schutz des Betriebspersonals des Deutschen Wetterdienstes dienen — wird der Ansatz von 300 000 DM urn 3 000 000 DM auf 3 300 000 DM erhöht. 15. In Tit. 952 — Verlegung von Ausweichkabeln an Brücken und Übergängen sowie Erhöhung der Betriebssicherheit des Autobahnfernsprechnetzes — wird der Ansatz von 320 000 DM urn 2 000 000 DM auf 2 320 000 DM erhöht. 16. In Tit. 957 — Verstärkung der Ausrüstung des Eisenbahnfeuerlöschdienstes - wird der Ansatz von 500 000 DM um 3 000 000 DM auf 3 500 000 DM erhöht. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der CDU CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 werden in den Erläuterungen zu Tit. 895 a) (Drucksache 300 Anlage S. 16) nach den Worten „ . . . anerkannt und" die Worte „an Unternehmen, die" eingefügt. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 20 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 1. In Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache 378 S. 4) wird der Ansatz von 304 403 100 DM um 316 000 000 DM erhöht auf 620 403 100 DM. 2 In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz -- (Drucksache 300 — Epl. 25 - S. 26) wird der Ansatz von 100 000 000 DM urn 135 000 000 DM erhöht auf 235 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 620 wird Satz 2 gestrichen. Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —In Tit. 530 -- Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vorn 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) — (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 31) wird der Ansatz von 630 000 000 DM um 70 000 000 DM erhöht auf 700 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 530 Buchstabe .i wird Abs. 3 gestrichen. 17. In Tit. 534 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Evakuierten — (Drucksache 300 - Epl. 25 - S. 32) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 18. In Tit. 535 - Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau zugunsten der Umsiedler von Land zu Land - (Drucksache 300 Epl. 25—S. 32) wird der Ansatz von 35 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 95 000 000 DM erhöht. 19. Es wird ein neuer Tit. 536 — Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnbaracken und Wohnlagern — eingefügt mit einem Ansatz von 30 000 000 DM. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 300 Anlage, 467) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben —1. In Tit. St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache 467 S. 2) wird der Ansatz von 6 050 000 000 DM um 70 000 000 DM erhöht auf 6 120 000 000 DM. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen —Es wird ein neuer Tit. 300 — Aufwendungen auf Grund des Bergarbeiter-Prämiengesetzes — mit einem Ansatz von 200 000 000 DM eingefügt; Zu Kap. 60 04 — Sonderleistungen des Bundes —In Tit. 311 — Leistungen des Bundes nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) — (Drucksache 300 — Epl. 60 — S. 26) wird der An- 2100 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 Satz von 1 300 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 480 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 311 wird der Absatz 1 wie folgt gefaßt: „Rechtliche Grundlage für die Bemessung der Bundesleistungen im Rechnungsjahr 1958 ist § 172 des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz — BEG) in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 522) und des § 6 b des Haushaltsgesetzes 1958 vom (Bundesgesetzbl. II S Die für das Rechnungsjahr 1958 zu erwartenden Bundeserstattungen auf die Entschädigungsaufwendungen der Länder sind auf 1 480 000 000 DM zu schätzen." Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 22 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. — wird Tit. 102 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Soldaten — (Drucksache 464 S. 4 ff.) in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß die im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderungen in den Erläuterungen bestehenbleiben. Bonn, den 26. Juni 1958 Kreitmeyer Dr. Mende und Fraktion Anlage 23 Umdruck 123 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 303 (Drucksache 412 — Epl. 05 — S. 28) wird der Absatz „Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt nach Maßgabe eines Plans" durch folgenden Satz ergänzt: „Bei der Berechnung von Zuschüssen an deutsche Schulen bzw. Schulgemeinden im Ausland sind hinsichtlich der Bezahlung der Lehrkräfte die entsprechenden Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen der Bundesbesoldungsordnung und außerdem der Kaufkraftausgleich nach § 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 zugrunde zu legen." Bonn, den 26. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 124 Änderungsantrag der Abgeordneten Kramel, Kühlthau, Kühn (Bonn), Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender § 10 a eingefügt: „§ 10 a Zuschüsse nach § 18 a des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fassung vom 11. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1297) können auch gewährt werden, wenn ein gemäß § 18 a Abs. 3 a. a. O. bis zum 31. März 1958 zu stellender Antrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 1958 nachgeholt wird". Bonn, den 26. Juni 1958 Kramel Kühlthau Berger Brück Hübner Kühn (Bonn) Dr. Schranz Anlage 25 Umdruck 125 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Haushaltsgesetz 1958 (Drucksachen 300, 468). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 26 Umdruck 126 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 300 Anlage, 412). Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 300 — Epl. 05 — S. 21) einen Ansatz von 50 000 000 DM vorzusehen. Bonn, den 26. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 27 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktion der DP und des Abgeordneten Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 300 Anlage, 464). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 14 19 Tit. 965 — Beschaffung von Flugzeugen und Flugkörpern, 4. Teilbetrag — (Drucksache 467 S. 13) wird folgender Haushaltsvermerk ausgebracht: „Von den Mitteln sind 400 000 000 DM gesperrt." Bonn, den 27. Juni 1958 Probst (Freiburg) Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Vogel Anlage 28 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Aigner zum Einzelplan 60 Als Berichterstatter zum Einzelplan 60 schlage ich Ihnen vor, diesen mit den Änderungen auf Grund der Haushaltsbeschlüsse, Drucksache 467, zu bewilligen. Über das Kapitel Bundeshilfe für Berlin wird die Mitberichterstatterin, Frau Kollegin Krappe, noch das Wort ergreifen. Der Einzelplan 60 stellt in seiner Funktion den Haushaltsausgleich, wie ihn insbesondere Artikel 110 GG vorschreibt, wieder her. Er gleicht die übrigen Einzeltitel mit ihrem überwiegenden Zuschußbedarf durch das Kapitel 60 01 mit seinen Steuertiteln wieder aus. Wenn ich an die letzten Haushaltsberatungen denke, bin ich dabei versucht, zu sagen, etwas sehr souverän. Kapitel 60 01: Kapitel 60 01 enthält vier große Einnahmenpositionen, in den Titeln 1 bis 3 die Besitz- und Verkehrsteuer mit einem Neuansatz in Höhe von 14 580 Millionen, in den Titeln 9 den Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 6050 Millionen, in den Titeln 10 bis 24 Zölle und Verbrauchsteuer mit dem Neuansatz in Höhe von 8894 Millionen sowie in den Titeln 31 bis 42 die Abgaben und Lastenausgleichsabgaben in der Höhe von 2240 Millionen. Auf Grund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden diese Ansätze mit 1600 Millionen weniger, statt 32 770 Mill. auf 31 764 Mill., veranschlagt. Die Höhe der Schätzungen beruht auf zwei Faktoren: a) auf dem voraussichtlichen Istaufkommen des Rechnungsjahres 1957 sowie b) auf der Annahme eines An- oder Abstiegs des Bruttosozialprodukts. Die Regierungsvorlage sowie den Empfehlungen des Haushaltsausschusses liegt die Annahme eines Anstiegs des Bruttosozialprodukts im Jahre 1958 um 7 % zugrunde. Es ist richtig, daß die Istschätzung 1957 nicht erreicht wurde, daß also schon bei den weiteren Schätzungen ein Sockelfehlbetrag feststellbar ist, es ist ferner auch festzustellen, daß die Wachstumsrate einer gewissen Verzögerung unterliegt. Nach eingehenden Diskussionen schlägt Ihnen aber der Ausschuß trotzdem vor, es bei den Steueransätzen der Regierungsvorlage im wesentlichen zu belassen, zieht aber die Konsequenz insoweit aus der Entwicklung, daß er Ihnen vorschlägt, den Steuertitel 25 (Mehrertrag an Steuern) in der Gesamthöhe von 300 Mill. DM, den ich als Optimistenzuschlag des Herrn Bundesfinanzministers bezeichnen möchte, vollkommen zu streichen. Hinsichtlich weiterer Bedenken, daß trotzdem noch ein gewisses Schätzungsrisiko in Höhe bis zu 400 Mill. DM in den Einnahmebeträgen enthalten sei, war der Ausschuß jedoch der Meinung, daß auch unter Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Beweggründe dieses Risiko in Kauf genommen werden müßte, wenn man andererseits nicht zu einem ebenso unberechtigten Pessimistenminderansatz kommen wollte. Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses bezüglich der Steuertitel 40 bis 42 betreffen Mindereinnahmen lediglich bei durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben in Höhe von 76 Mill. DM. Auf Grund der inzwischen konkretisierten Schätzungen war diese Berichtigung erforderlich. Zu den Titeln 9 und 35 ist festzustellen, daß die Beschlüsse des Haushaltsausschusses die Forderung des Bundesrates auf Einbau des Notopfers Berlin in die Einkommen- und Körperschaftsteuer in Rechnung stellen. Diese Forderung ist sachlich gerechtfertigt, bringt aber andererseits für den Bund neben den bisher bereits vorliegenden Steuerminderungen eine weitere Minderung in Höhe von 350 Mill. DM. Da das Aufkommen des Notopfers Berlin im Rechnungsjahr 1958 auf insgesamt 580 Mill. DM geschätzt wurde, andererseits aber in diesem Betrag Veranlagungsreserven noch in Höhe von 40 Mill. DM enthalten sind, gewinnt der Bund an der Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer 190 Mill. DM. Da andererseits in der Regierungs- 2102 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 vorlage (Anlage zu Drucksache 300) durch die von diesem Haus in letzter Woche beschlossenen Steuergesetze eingetretenen Mindereinnahmen noch nicht berücksichtigt sind, die insgesamt in diesem Jahr einen Ausfall von 280 Mill. DM für den Bund ausmachen, und zwar 250 Mill. DM durch die Regierungsvorlage der Steuergesetze, weitere 15 Mill. DM durch die Beschlüsse des Finanzausschusses und nochmals 15 Mill. DM durch die Beschlüsse des Plenums, mußte der Ansatz in Steuertitel 9 von 6140 Mill. auf 6050 Mill. DM gesenkt werden. II Zu Kapitel 60 02 ist besonders darauf hinzuweisen, daß durch die Nachschiebeliste der Bundesregierung sowie durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses eine Erhöhung der Einnahmenseite uni 252,3 Mill. DM eingetreten ist. Der Titel 35, Gewinnablieferung der deutschen Genossenschaftskasse Frankfurt (Main) mit einem Steueransatz in Höhe von 80 000 DM, wurde neu eingefügt. Der Ansatz bei Titel 37, der ursprünglich als Leertitel ausgewiesen wurde, wird jetzt als Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbahn in Höhe von 42 302 400 DM veranschlagt. Titel 45 und Titel 96 konnten im Ansatz erhöht werden; auf Drucksache 467 darf ich insoweit Bezug nehmen. Bei Titel 96 darf ich insbesondere darauf hinweisen, daß dieser Titel, der früher in den Haushaltsberatungen als problematisch angesehen wurde, ohne besondere Bedenken von 12 Mill. auf 22 Mill. DM erhöht werden konnte. Auf der Ausgabenseite darf ich Ihnen vorschlagen, neu die Titel 218 mit 100 000 DM zur Verfügung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zur Erstellung von Gutachten, Titel 240 mit einem Ansatz von 45 000 DM zur Verstärkung der Mittel für außergewöhnlichen Aufwand von Leitern oberster Bundesbehörden sowie den Titel 304 mit 152 400 DM als Bearbeitungsgebühr an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu einzufügen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt hier aus zwingenden Gründen, diesen Vorschlägen beizutreten. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Verstärkungstitel 107 für Beihilfen an Bundesbedienstete wird zur Annahme nicht empfohlen. Der Haushaltsausschuß legt aber Wert darauf, daß ausdrücklich festgestellt wird, daß diese Empfehlung auf Streichung nur deshalb gegeben wird, um die Bundesregierung zu veranlassen, eine gesetzliche und gerechtere Regelung der Beihilfegrundsätze auszuarbeiten. Der Titel 512 wird ebenfalls zur Streichung vorgeschlagen, in der Hauptsache aus formellen Gründen. Da einerseits die Bundespost, es handelt sich hier um den Kapitaldienst hinsichtlich einer von der Bundespost aufzunehmenden 200-Mill.-DMAnleihe, ablieferungspflichtig ist, war es besser, der Bundesregierung zu empfehlen, diese Kapitalkosten in den allgemeinen Schuldendienst des Bundes mit zu übernehmen. Dies wurde von der Bundesregierung auch zugesichert. Zu Titel 571, es handelt sich hier um regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft für das Zonenrandgebiet sowie für die Sanierungsgebiete des Bundes, bin ich beauftragt, Ihnen vorzuschlagen, den Ansatz Titel 571 a von 65 Mill. auf 70 Mill. DM zu erhöhen. Ein ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegter Antrag, die Erläuterungen zur Vergabe dieser Mittel zu ändern, wurde abgelehnt. Uni der Bundesregierung andererseits aber die Möglichkeit zu geben, hinsichtlich vier weiterer Landkreise, in denen neben dem bisherigen Grenz- und Sanierungsgebiet besondere Notstände festgestellt wurden, eine Hilfestellung zu geben, wurde im Haushaltsausschuß einstimmig vorgeschlagen, diese in das Förderungsgebiet mit einzubeziehen. Aus diesem Grunde wurde auch der Ansatz um 5 Mill. DM erhöht. Hinsichtlich des Umdruckes 87 darf ich hier als Berichterstatter feststellen, daß dieser Antrag im Haushaltsausschuß bereits mündlich 'vorgetragen, die Annahme aber abgelehnt wurde. Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen ferner vor, neu den Titel 620 in 'Höhe von 4,5 Mill. DM als Zuschuß an die Stadt Salzgitter zur Beseitigung kommunalpolitischer Notstände sowie Titel 621 in Höhe von 500 000 DM als Zuschuß an den Bischof von Hildesheim und die Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche, ebenfalls zur Beseitigung von kirchlichen Notständen im Salzgittergebiet, einzufügen. Da in der Zeitbedrängnis der Beratungen die Diskrepanz in den Auffassungen der Bundesregierung und verschiedener Antragsteller im Ausschuß hinsichtlich der Notwendigkeit der Fortsetzung dieser Maßnahmen nicht beseitigt werden konnte, schlägt Ihnen der Ausschuß vor, diese Mittel nur mit einem qualifizierten Sperrvermerk zu bewilligen. Sie dürfen erst freigegeben werden, wenn auf Grund eines Berichtes der Bundesregierung der Haushaltsausschuß von der Notwendigkeit überzeugt ist. Hinsichtlich der 500 000 DM darf ich besonders darauf hinweisen, daß es sich hier um einen Akt der Wiedergutmachung handelt, da bei Errichtung des Salzgittergebietes damals ausdrücklich der Bau von Kirchen und karitativen Einrichtungen untersagt wurde. Bei Titel 572 wurde die Endsumme zwischen Darlehen und Zuschüssen beibehalten. Es handelt sich hier also nur um eine Verschiebung des Ansatzes hinsichtlich der Darlehen und der Zuschüsse. Die Finanzhilfe an das Saarland in Höhe von 65 Mill. DM (Titel 574) wurde in den Außerordentlichen Haushalt verlagert. Die übrigen Titel für den Wiederaufbau der Insel Helgoland, für die Berliner Flughafengesellschaft, für die Helgoland Aufbau GmbH, für die Landgewinnungs- und Erschließungs-GmbH in Schleswig-Holstein werden ebenfalls zur Annahme empfohlen. Auch die Titel 662 und 679 bedürfen keiner besonderen Begründung. Zu Ende der Beratungen des Haushaltsplanes 1958 sah sich der Ausschuß einer Deckungslücke in Höhe von 947,7 Mill. DM gegenüber. Um diese Deckungslücke zu schließen, wurden Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 2103 1. vermögenswirksame Ausgaben aus dem Einzelplan 60 (nur dieser stand ja noch nach Abschluß der Beratungen zur Verfügung) in den außerordentlichen Haushalt übertragen. Hiervon wurden betroffen, ich darf diese Titel vorwegnehmen, das kurzfristig zu gewährende Darlehen an die landwirtschaftlichen Alterskassen in Kassel, vorgetragen in Kapitel A 60 02 Tit. 551, die Finanzhilfe an das Saarland, vorgetragen in Kapitel A 60 02 Tit. 574 in Höhe von 65 Mill. DM, die Finanzhilfe an Berlin in Höhe von 185 Mill. DM, vorgetragen in Kapitel A 60 05 Tit. 571 und die Kapitaleinzahlungen an die europäischen Institutionen von insgesamt 67,5 Mill. DM. Diese Ansätze müssen im außerordentlichen Haushalt gedeckt werden. 2. Um die trotzdem noch vorhandene Deckungslücke zu schließen, wird weiter empfohlen, in Kapitel 60 02 den Tit. 699 als Minderausgabe zufolge einer 6%igen Sperre, wie noch näher ausgeführt werden soll, in der Höhe von minus 682 230 500 DM einzufügen. Da eine solche 6%ige Sperrklausel in der Praxis auch nur dann vertretbar ist, wenn sie auf eine genau abgegrenzte Bezugsmasse bezogen ist, werden von dieser Sperre, die nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses ohne Ausgleich an anderer Stelle freigegeben werden kann, nur die sächlichen Verwaltungsausgaben, alle einmaligen Ausgaben sowie nur 10 O/Ø der allgemeinen Bewilligungen betroffen. Diese Bezugsmasse in der Gesamtsumme von 11,5 Milliarden erbringt bei dieser 6%igen Sperre den bereits angeführten Betrag von 682,2 Mill. DM. III Bei Kapitel 60 04 handelt es sich um Sonderleistungen des Bundes, die ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage bzw. internationalen Vereinbarungen beruhen. Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen vor, dieses Kapitel global mit den Haushaltsansätzen der Bundesregierung zu bewilligen. IV Bei Kapitel 60 06 handelt es sich um Beiträge der Bundesrepublik zur EWG, zur Euratom und zum Europäischen Wirtschaftsrat. Es handelt sich im wesentlichen um Beiträge zu den Haushalten dieser Gemeinschaften. Es war zweckmäßig, alle diese Ausgaben in einem eigenen Kapitel zusammenzufassen. Hinsichtlich der Titel 620 (Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in einer Höhe von 4 Mill. DM) sowie des Titel 623 (Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft, ebenfalls in Höhe von 4 Mill. DM) schlägt Ihnen der Ausschuß die Annahme eines qualifizierten Sperrvermerks für einen jeweiligen Teilbetrag in Höhe von je 2 Millionen DM vor. Begründen darf ich diesen Antrag damit, daß in dieser Übergangszeit das Parlament in die Stellung lediglich eines Vollzugsorgans für Abmachungen außerhalb des Budgetrechtes dieses Hauses gekommen ist. Um das Kontrollrecht dieses Hauses nicht auszuschalten, ist diese Sperrung bis zur jeweiligen Vorlage des Berichts der Bundesregierung berechtigt und erforderlich. Ich darf meinen Bericht abschließen mit der Feststellung, daß sich der ordentliche Haushalt bezüglich der Abschlußsumme wie folgt geändert hat: statt rd. 37 661 Mill. ermäßigt auf 36 831 Mill., der außerordentliche Haushalt von 1577 Mill. auf 1842 Mill. DM. Die Gesamtsumme des Haushaltsplanentwurfs ermäßigt sich auf Grund des Vorschlags des Haushaltsausschusses, wie in der Drucksache 467 im einzelnen angeführt, von 39 238 auf 38 673 Mill. DM. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers ,des Innern auf ,die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 27) : wie viele Fälle von „multipler Sklerose" sind in der Bundesrepublik registriert? Ist dem Herrn Bundesarbeitsminister bekannt, daß die Mehrzahl der Erkrankten wegen der frühzeitigen Invalidität auf unzureichende Renten oder gar auf die bei ihrer Lage völlig unzureichende Fürsorgeunterstützung angewiesen sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen bedauernswerten Mitmenschen ein erträgliches Los zu sichern? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworte ich die Frage wie folgt: Die multiple Sklerose ist keine meldepflichtige Erkrankung. Rückschlüsse auf die Zahl der Erkrankungsfälle lassen sich lediglich aus der Todesursachen-Statistik ziehen, nach der im Jahre 1955 bei einer Gesamtsterbeziffer von 541 324 1186 Sterbefälle an multipler Sklerose verzeichnet wurden. Das sind etwa 2,2 auf 1000 Sterbefälle. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen sich auch bei Frühinvalidität infolge multipler Sklerose nach den entrichteten Beiträgen. Ihr sozialer Charakter findet seinen Ausdruck darin, daß neben reinen Beitragszeiten u. a. auch Ausfallzeiten (z. B. Krankheitszeiten) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird ,den Versicherten die Zeit zwischen dem Eintritt ,des Versicherungsfalles und der Vollendung des 55. Lebensjahres als Zurechnungszeit angerechnet. Auf dem Gebiet der Fürsorge gilt das Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen vom 27. 2. 1957 in vollem Umfange auch für die an multipler Sklerose Erkrankten. Dieses Gesetz sieht umfassende Maßnahmen der Heilbehandlung, der orthopädischen Versorgung einschließlich der Versorgung mit Krankenfahrzeugen, der Berufsfürsorge und, falls erforderlich, angemessene Siechenpflege vor. Daneben sind nach den allgemeinen fürsorgerechtlichen Bestimmungen Leistungen für den Le- 2104 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 bensunterhalt zu gewähren, bei deren Bemessung den besonderen Bedürfnissen der Erkrankten Rechnung zu tragen ist. Auf die Durchführung hat ,die Bundesregierung keinen Einfluß; sie liegt den Landes- und Bezirksfürsorgeverbänden ob. Es ist beabsichtigt, in dem in dieser Legislaturperiode vorzulegenden Gesetzentwurf über die Neuregelung des Fürsorgerechts den besonderen Belangen der Behinderten, einschließlich der an multipler Sklerose Erkrankten, in erhöhtem Maße Rechnung zu tragen. Bonn, den 27. Juni 1958 Dr. Schröder Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 25) : Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, im Interesse des Personenverkehrs, insbesondere des Berufs- und Fremdenverkehrs sowie des Güterverkehrs, mit der Deutschen Bundesbahn Verhandlungen über die Wiederherstellung der kriegszerstörten Strecke zwischen Erndtebrück (Kr. Wittgenstein) und Altenhundem aufzunehmen? Ich beantworte die Frage wie folgt: Von der das Rothaargebirge durchziehenden Strecke Erndtebrück—Altenhundem liegt z. Z. noch der rd. 18 km lange Mittelabschnitt Birkelbach—Würdinghausen still. Der Wiederaufbau dieses Abschnitts würde sehr beträchtliche Kosten verursachen. Es wären u. a. 4 zerstörte Brücken wiederaufzubauen, 5 km Gleise neu zu verlegen, die vorhandenen Gleise auszuwechseln, und vor allem wäre ein 1300 m langer Tunnel instandzusetzen. Andererseits kommt nicht allzuviel Verkehr auf, und der Betrieb dieser Strecke, der auch bis 1945 nicht rentabel war, würde die Deutsche Bundesbahn erhebliche Zuschüsse kosten. Unter diesen Umständen kann leider der Wiederaufbau nur erwogen werden, wenn der Bundesbahn die erforderlichen Mittel von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesbahn hat bereits mit Land und Landkreis verhandelt. Das Ergebnis war jedoch bisher negativ. Bonn, den 27. Juni 1958 i. V. Seiermann Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 32) : Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister, welche Pläne die Deutsche Bundesbahn in der Frage der Modernisierung des Bahnhofgebäudes in Neumünster hat? Ist hierbei auch an eine Erneuerung der Gebäudeanlagen auf den Bahnsteigen gedacht und die Tatsache berücksichtigt, daß die Deutsche Bundesbahn an einem Haltepunkt internationaler F-Züge eine entsprechend moderne Werbevisitenkarte abgeben sollte? Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Stadt Neumünster hat ein Bahnhofsgebäude aus der Zeit um 1900. An diesem Gebäude sind bis etwa 1940 zahlreiche kleinere An- und Umbauten vorgenommen worden. In den Jahren seit Kriegsende sind dann die Empfangshalle, Fahrkartenausgabe und die Bahnhofsgaststätte nach modernen Gesichtspunkten umgestaltet worden, wofür die Bundesbahn immerhin einen Betrag von etwa 120 000 DM aufgewendet hat. An eine grundlegende Modernisierung des Gebäudes wäre nur zu denken, wenn man den gesamten Baukomplex niederreißen und einen vollständigen Neubau des Empfangsgebäudes Neumünster durchführen würde. So begrüßenswert das auch wäre, so bitte ich doch um Verständnis dafür, wenn ich dies noch nicht in Aussicht stellen kann. Die Bundesbahn ist jedoch bemüht, durch laufende Unterhaltungs- und Verbesserungsarbeiten das Empfangsgebäude Neumünster in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten. Es ist für die nächste Zeit vorgesehen, neue Verkaufskioske auf den Bahnsteigen und Windschutzwände für die Reisenden zu errichten. Bonn, den 27. Juni 1958 i. V. Seiermann Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 35) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das Rettungswesen auf See nach der Katastrophe mit der „Pamir" zu verbessern? Sind der Bundesregierung die Erfahrungen des britischen Ministeriums für Transportwesen mit neuartigen Rettungsgeräten bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, bereits erprobte und in Großbritannien für bestimmte Schiffsklassen vorgeschriebene automatisch aufblasbare Rettungsinseln auch in der Seeschiffahrt der Bundesrepublik vorzuschreiben? Ich beantworte die Frage wie folgt: Zum 1. Absatz Ihrer Anfrage: Zur Verbesserung des Rettungswesens auf See ist folgendes veranlaßt worden: 1. Sämtliche Fabriken der Bundesrepublik, die Seenotsignale herstellen, wurden aufgefordert, die Signale so wasserdicht zu machen, daß ihre Gebrauchsfähigkeit auch bei längerer Lagerung im Wasser nicht beeinträchtigt werden kann. Verbesserte Signale wurden bereits vorgelegt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1958 2105 2. Es werden nur noch solche aufblasbaren Rettungsmittel neu zugelassen, die einen leuchtenden orangefarbenen Anstrich haben. 3. Die Versuche, geeignete Radarreflektoren für Rettungsmittel zu entwickeln, werden intensiviert. 4. Die Bundesrepublik wird bei den kommenden internationalen Fernmelde- und Sicherheitskonferenzen vorschlagen, eine internationale Kontaktfrequenz zwischen Schiffen und Flugzeugen für die gegenseitige Hilfeleistung bei Seenotfällen einzuführen. Sie wird den Konferenzen ferner Vorschläge für einen automatischen und unbedienten Rettungsbootsender unterbreiten. Zum 2. und 3. Absatz Ihrer Anfrage: Die britischen Erfahrungen mit aufblasbaren Rettungsmitteln sind hier bekannt. Auf der Rettungsmitteltagung der nordwesteuropäischen Länder in London im März 1957 wurde beschlossen, daß auf Fahrgastschiffen im Verkehr zwischen diesen Ländern aufblasbare Rettungsmittel an Stelle der bisher vorgeschriebenen Rettungsflöße — unter gewissen Voraussetzungen auch als Ersatz für Rettungsboote — verwendet werden können. Eine generelle Zulassung aufblasbarer Rettungsmittel an Stelle der durch den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 vorgeschriebenen Rettungsboote ist jedoch nicht möglich, da Kapitel III Regel 30 dieses Vertrages Schwimmvorrichtungen für Boote verbietet, sofern diese aufgeblasen werden müssen. Der im Frühjahr 1956 vom Vereinigten Königreich an alle Mitglieder des Schiffssicherheitsvertrages gerichteten Rundfrage auf Änderung der Regel 30 hat die Bundesrepublik bereits im Mai 1956 zugestimmt. Zur Zeit stehen noch die erforderlichen Stellungnahmen mehrerer Mitgliedstaaten aus. Selbstverständlich steht es jeder Reederei frei, zusätzlich aufblasbare Rettungsmittel an Bord zu nehmen. Der Bundesminister für Verkehr hat jedoch keine gesetzliche Ermächtigung, die Anbordnahme zusätzlicher Rettungsmittel vorzuschreiben. Die Bundesregierung wird sich auf der Schiffssicherheitskonferenz 1960 dafür einsetzen, daß neben der bisherigen „klassischen" Rettungsbootausrüstung eine ausreichende Anzahl aufblasbarer Rettungsmittel vorgeschrieben wird, damit bei Seenotfällen dasjenige Rettungsmittel zum Zuge kommen kann, das für die besonderen Umstände des Einzelfalles am geeignetsten erscheint. Bonn, den 27. Juni 1958 i. V. Seiermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf den Tit. 551 unter Kap. A 60 02 lenken, unter dem nach dem Beschluß des 13. Ausschusses '47 987 800 DM für ein Darlehen an den Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen in Kassel neu eingestellt worden sind. Dieser Betrag soll dem genannten Verband als Überbrückung für die Anlaufzeit der Altersversorgung darlehnsweise zur Verfügung gestellt werden. In Wirklichkeit wird dieser Betrag jedoch bereits mindestens zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Altersversorgung zusätzlich zu den Beiträgen benötigt, wenn der Monatsbeitrag von 10 DM nicht wesentlich erhöht wird.
    Dieser Ansatz — vor allem in der Form als Darlehen — muß als irreal und als irreführend bezeichnet werden. Der Gesamtverband wird nicht in der Lage sein, diesen Betrag zurückzuzahlen.

    (Abg. Dr. Conring: Cura posterior!)

    Eine Neuordnung der bäuerlichen Altersversorgung ist im Interesse der zu Versorgenden und der
    Zahlenden unerläßlich. Das muß anerkannt werden. Wenn man dies zugibt, muß man auch zu dem Ergebnis kommen, daß der hier für 1958 vorgesehene Ansatz irreführend ist. Darauf rechtzeitig hinzuweisen, halten wir für notwendig,


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, Sie haben also keinen Antrag gestellt, sondern nur eine Bemerkung zu Kap. A 60 02 Tit. 551 gemacht. Wird dazu noch das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Horn!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesem Gesetz über die Altersversicherung in der Landwirtschaft widmen auch wir unsere Aufmerksamkeit und wachen durchaus darüber, wie sich die Dinge entwickeln. Eine Reihe meiner politischen Freunde in unserer Fraktion haben gerade vor einigen Tagen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um sich über die Entwicklung, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zu verzeichnen ist, und die daraus etwa zu ziehenden Folgerungen Klarheit zu verschaffen. Wir werden, sobald die Antwort der Regierung vorliegt, diese Angelegenheit genau prüfen. Zunächst sollte es nach unserer Auffassung bei dem vorgesehenen Darlehen verbleiben, bis diese Dinge sich durch weitere Prüfungen wirklich geklärt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)