Rede von
Dr.
Hans
Wilhelmi
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Schön, Herr Kollege, da schneiden Sie eine neue Frage an. Vorläufig liegt aber von keiner Seite ein Antrag vor, einen anderen Beauftragten zu bestellen. Wenn dieser Antrag gestellt wird, bin ich gern bereit, auch darüber zu sprechen. Im Augenblick liegt nur der Antrag vor, der Bundestag möge sich beteiligen, möge sich in einer ganz bestimmten Form beteiligen. Es liegt kein Antrag dahin vor, daß irgend jemand bestellt wird. Es ist infolgedessen absolut richtig, wenn ich in meinen Ausführungen davon ausging, daß, falls der Bundestag keinen Vertreter bestellt, der Bundestagspräsident der gesetzliche Vertreter des Bundestags ist. Der Bundestag kann, wie schon gestern im Ausschuß gesagt worden ist, schließlich keine Schizophrenie treiben, indem er zwei verschiedene Ansichten vertritt. Die Ansicht des Bundestags wird, wie das immer der Fall ist, intern durch Mehrheitsbeschluß gebildet.
Weiter haben Sie den Vorwurf erhoben, das, was hier in dem Antrag stehe, überfordere die Mitglieder des Bundestags; denn sie erteilten den Auftrag, der betreffende Vertreter, also jetzt der Bundestagspräsident, solle sich im Sinne der Anträge der Bundesregierung und ihrer Begründung äußern. Ich muß sagen, das ist doch etwas sehr merkwürdig, Herr Kollege Wittrock. Wir haben nun tagelang über die Gründe diskutiert und haben sämtliche Rechtsfragen wirklich — zum mindesten für die Nichtjuristen — bis zur Verzweiflung durchgekaut. Aber selbst wir Juristen waren schon etwas am Verzagen, so oft ist dasselbe gesagt worden.
Im übrigen ist jeder Fraktion das vorn Innenministerium in Verbindung mit dem Justizministerium hergestellte Gutachten zugegangen. Darin ist der Standpunkt der Bundesregierung enthalten, und ich kann Ihnen verraten, daß in der Klage auch nichts anderes steht, abgesehen davon, daß die Klage sich noch damit befaßt, daß das Land Hamburg auf die sinnige Idee gekommen ist, die ganze Angelegenheit sei eine Frage der Statistik. Da hat allerdings die Bundesregierung noch etwas ins Horn geblasen und gesagt, das sei nun doch eine reichlich törichte Begründung, eine solche Wahl als Statistik anzusehen.
Ich glaube also, meine Damen und Herren, Ihnen die Annahme des Antrags empfehlen zu können. Es ist sowohl rechtlich zulässig als auch in diesem konkreten Fall das einzig Gegebene. Die Materialien liegen zum mindesten den Fraktionen vor. Wenn Mitglieder der einen oder anderen Fraktion sich bis jetzt darüber nicht orientiert haben sollten,
können sie das nachholen. Dann wissen sie, mit welchen Aufgaben unser Vertreter betraut ist.