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ID0303106200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, 13. Juni 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (SPD) (Drucksache 303) — Zweite Beratung — Metzger (SPD) 1695 B Dr. Schröder, Bundesminister . 1708 D, 1742 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 1712 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 1717 A Euler (DP) 1718 D Dr. Mommer (SPD) 1721 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 1734 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1737 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 1738 A Erler (SPD) 1743 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1746 A Namentliche Abstimmung 1746 C Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung gegen die Regierung des Landes Hessen wegen Verletzung der Pflicht zur Bundestreue; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 437); Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des hamburgischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen; Mündlicher Beruht des Rechtsausschusses (Drucksache 438) Hoogen (CDU/CSU) 1748 A Wittrock (SPD) 1748 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1749 D Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1750 B Nächste Sitzung 1752 C Anlage 1753 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Juni 1958 1695 31. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30. 6. Bading 13. 6. Dr. Bärsch 15. 6. Baur (Augsburg) 13. 6. Berendsen 13. 6. Berger 13. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann 13. 6. Birkelbach 13. 6. Dr. Birrenbach 14. 6. Fürst von Bismarck 13. 6. Dr. Bucerius 13. 6. Burgemeister 3. 7. Demmelmeier 13. 6. Dr. Deist 13. 6. Deringer 13. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Döring (Düsseldorf) 13. 6. Eilers (Oldenburg) 13. 6. Etzenbach 13. 6. Frehsee 13. 6. Dr. Frey 21. 6. Dr. Friedensburg 13. 6. Dr. Furler 21. 6. Gaßmann 21. 6. Geiger (München) 14. 6. Glüsing (Dithmarschen) 13. 6. Dr. Gossel 13. 6. Hackethal 13. 6. Häussler 30. 6. Dr. Dr. Heinemann 13. 6. Hübner 13. 6. Illerhaus 13. 6. Jahn (Marburg) 14. 6. Kalbitzer 13. 6. Dr. Kempfler 13. 6. Dr. Königswarter 13. 6. Dr. Kopf 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 14. 6. Kühlthau 16. 6. Kühn (Köln) 13. 6. Kunze 15. 6. Leber 13. 6. Lenz (Brühl) 13. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 6. Margulies 13. 6. Marx 16. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein 13. 6. Mensing 28. 6. Frau Meyer-Laule 14. 6. Müller-Hermann 14. 6. Nieberg 13. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Oetzel 13. 6. Ollenhauer 14. 6. Frau Dr. Pannhoff 14. 6. Paul 14. 6. Peters 13. 6. Pietscher 16. 6. Frau Pitz-Savelsberg 15. 6. Dr. Preiß 30. 6. Pütz 13. 6. Ramms 21. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling 13. 6. Ruf 30. 6. Sander 20. 6. Scheel 13. 6. Dr. Schellenberg 14. 6. Scheppmann 13. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 6. Schneider (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 6. Schoettle 19. 7. Dr. Schranz 13. 6. Schultz 13. 6. Dr. Serres 13. 6. Seuffert 13..6. Siebel 20. 6. Simpfendörfer 13. 6. Spies (Brücken) 13. 6. Dr. Starke 13. 6. Stauch 13. 6. Stierle 13. 6. Dr. Storm (Duisburg) 13. 6. Storm (Meischenstorf) 13. 6. Sträter 30. 6. Struve 30. 6. Wagner 13. 6. Dr. Wahl 13. 6. Walpert 13. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 13. 6. Weber (Georgenau) 13. 6. Dr. Weber (Koblenz) 13. 6. Wehner 14. 6. Weimer 17. 6. Dr. Werber 13. 6. Dr. Winter 13. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 13. 6. Zoglmann 13. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um drei
    Fragen, zunächst um die Frage der Beteiligung in irgendeiner Form überhaupt, zweitens um die Frage, wer sich beteiligt, drittens darum, in welcher Form er sich zu beteiligen hat.
    Zu der ersten Frage, ob man sich überhaupt beteiligen solle, war Herr Kollege Wittrock der Ansicht, es gebe hier für den Bundestag nichts zu verteidigen. Nun, es gibt etwas sehr Erhebliches zu verteidigen, nämlich das Grundgesetz, und das ist schließlich das Wichtigste, was der Bundestag zu verteidigen hat.

    (Abg. Wittrock: Dann müßte sich der Bundestag an jedem Streit über verfassungsrechtliche Fragen beteiligen!)

    Herr Kollege Wittrock, der Bundestag hat die Änderung der Grundordnung beschlossen, um die es sich hier handelt, nämlich die Bestimmungen über clic Gesetzes- und Verwaltungskompetenz bei Wehrfragen. Gerade um diese Dinge handelt es sich hier. Der Streit geht unmittelbar um eine Änderung des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat. Sie können also in dieser Sache nicht einen Unterschied zwischen dem Parlamentarischen Rat und dem Bundestag machen. Es kann gar nicht zweifelhaft sein, daß der Bundestag eine von ihm beschlossene Grundgesetzänderung zu vertreten hat.
    Die zweite Frage ist, wer den Bundestag zu vertreten hat. Darüber haben wir uns schon im Rechtsausschuß unterhalten. Man kann darüber verschiedener Meinung sein, wer das primäre Recht hat, ob der Herr Bundestagspräsident aus § 7 der Geschäftsordnung cien Bundestag zu vertreten hat oder ob der Bundestag jemanden bestellen kann, der dann dem Bundestagspräsidenten gegenüber vorgeht. Aber es kann ernstlich nicht bestritten werden, daß jedenfalls dann, wenn das Parlament keinen besonderen Vertreter wählt, der Bundestagspräsident der berufene Vertreter ist; er ist schlechthin der Vertreter. Es gibt in unserem ganzen Rechtsleben nicht die Vorstellung, daß jemand, der nun einmal dazu da ist, eine Institution zu vertreten, dies ausgerechnet in einem bestimmten Prozeß nicht tun darf.

    (Abg. Wittrock: Wir reden aneinander vorbei!)

    — Nein, Herr Kollege, ich glaube nicht, daß wir aneinander vorbeireden.
    Es kommt noch die weitere Frage hinzu, die Sie angeschnitten haben, ob in diesem Falle der Bundestag oder nur dessen Mehrheit vertreten wird und ob wir infolgedessen zwei Vertreter haben müssen, einen der die Mehrheit, und einen, der die Minderheit vertritt. Auch darauf möchte ich Ihnen aus dem Gesetz heraus antworten. Nach dem Gesetz kann Beteiligter nur der Bundestag als solcher sein. Infolgedessen kann auch nur ein Vertreter geschickt werden, nämlich der, der den Bundestag vertritt, und der Bundestag muß sich seinen Willen intern bilden.


Rede von Karl Wittrock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Darf ich eine Zwischenfrage zum Problem des Vertretungsrechts des Bundestagsprä-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Juni 1958 1751
Wittrock
sidenten stellen. Herr Kollege Wilhelmi, ist Ihnen entgangen, daß aus meinen Ausführungen zu entnehmen war, der Bundestag solle zur Wahrung des Wesens der Institution in einem solchen Streit eine andere Willensentscheidung treffen, nämlich die, die Vertretung nicht dem Präsidenten zu überlassen, sondern ein Mitglied des Hauses mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen? Das ist doch das Wesen. Es kommt ja nicht auf die rechtliche Argumentation, sondern auf die Bewertung der Willensentscheidung des Parlaments an.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Schön, Herr Kollege, da schneiden Sie eine neue Frage an. Vorläufig liegt aber von keiner Seite ein Antrag vor, einen anderen Beauftragten zu bestellen. Wenn dieser Antrag gestellt wird, bin ich gern bereit, auch darüber zu sprechen. Im Augenblick liegt nur der Antrag vor, der Bundestag möge sich beteiligen, möge sich in einer ganz bestimmten Form beteiligen. Es liegt kein Antrag dahin vor, daß irgend jemand bestellt wird. Es ist infolgedessen absolut richtig, wenn ich in meinen Ausführungen davon ausging, daß, falls der Bundestag keinen Vertreter bestellt, der Bundestagspräsident der gesetzliche Vertreter des Bundestags ist. Der Bundestag kann, wie schon gestern im Ausschuß gesagt worden ist, schließlich keine Schizophrenie treiben, indem er zwei verschiedene Ansichten vertritt. Die Ansicht des Bundestags wird, wie das immer der Fall ist, intern durch Mehrheitsbeschluß gebildet.
    Weiter haben Sie den Vorwurf erhoben, das, was hier in dem Antrag stehe, überfordere die Mitglieder des Bundestags; denn sie erteilten den Auftrag, der betreffende Vertreter, also jetzt der Bundestagspräsident, solle sich im Sinne der Anträge der Bundesregierung und ihrer Begründung äußern. Ich muß sagen, das ist doch etwas sehr merkwürdig, Herr Kollege Wittrock. Wir haben nun tagelang über die Gründe diskutiert und haben sämtliche Rechtsfragen wirklich — zum mindesten für die Nichtjuristen — bis zur Verzweiflung durchgekaut. Aber selbst wir Juristen waren schon etwas am Verzagen, so oft ist dasselbe gesagt worden.
    Im übrigen ist jeder Fraktion das vorn Innenministerium in Verbindung mit dem Justizministerium hergestellte Gutachten zugegangen. Darin ist der Standpunkt der Bundesregierung enthalten, und ich kann Ihnen verraten, daß in der Klage auch nichts anderes steht, abgesehen davon, daß die Klage sich noch damit befaßt, daß das Land Hamburg auf die sinnige Idee gekommen ist, die ganze Angelegenheit sei eine Frage der Statistik. Da hat allerdings die Bundesregierung noch etwas ins Horn geblasen und gesagt, das sei nun doch eine reichlich törichte Begründung, eine solche Wahl als Statistik anzusehen.
    Ich glaube also, meine Damen und Herren, Ihnen die Annahme des Antrags empfehlen zu können. Es ist sowohl rechtlich zulässig als auch in diesem konkreten Fall das einzig Gegebene. Die Materialien liegen zum mindesten den Fraktionen vor. Wenn Mitglieder der einen oder anderen Fraktion sich bis jetzt darüber nicht orientiert haben sollten,
    können sie das nachholen. Dann wissen sie, mit welchen Aufgaben unser Vertreter betraut ist.