Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, ich darf nach dieser sehr interessanten und aufschlußreichen Aussprache noch für ein paar kurze Bemerkungen Ihr Gehör erbitten.
Ich darf zu Anfang sagen, daß hier gegenüber der österreichischen Regierung wohl irgendwie der Vorwurf erhoben worden ist, sie habe sich vorzeitig, d. h. noch vor dem endgültigen Inkrafttreten dieses Vertrags, schon mit Maßnahmen zu seiner Durchführung befaßt. Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf wirklich gerecht ist; denn die österreichische Regierung hat im Vorgriff auf das Inkrafttreten dieses Vertrages zweifellos auch schon sehr große Vermögenswerte endgültig freigegeben. Ich denke hier an den Besitzstand des Deutschen Alpenvereins und insbesondere an das ganze kulturelle Vermögen. Auch hier hat sie nicht das Inkrafttreten des Vertrages abgewartet.
Weiterhin möchte ich gerade noch einmal zu der Frage kurz Stellung nehmen, die der Herr Abgeordnete Bucerius aufgeworfen hat. Natürlich ergeben sich hier schwierige Situationen. Darüber ist sich die Bundesregierung klar, darüber waren wir uns während der ganzen Verhandlungen und auch schon während der Ausschußverhandlungen klar. Allein wegen dieser Frage mußten damals die Verhandlungen um, ich glaube, nochmals zwei oder drei Monate verlängert werden, nachdem sie bereits fast zu Ende waren. Ich kann nur sagen, daß alles Menschenmögliche geschah, um eine Regelung zu erreichen, die für unsere Interessen so günstig wie irgend denkbar ist. Wir hätten eine bessere Regelung damals nicht erzielen können, und wir hätten, wenn wir die Frage etwa ungeregelt gelassen hätten, außerordentlich große Vorteile, die der Vertrag uns jetzt sichert, verloren. Ich glaube Ihnen aber zusichern zu können, daß die Bundesregierung auch in Zukunft, wenn sich bei der Abwicklung des Vertrages Schwierigkeiten ergeben — und das wird in einzelnen Fällen sicher vorkommen —, nicht zögern wird, die Mittel ihrer diplomatischen Vorstellungen bei der österreichischen Regierung auszunützen, und zwar wirklich und in vollem Einsatz aller bestehenden Möglichkeiten.
Ich glaube, das ist nicht unwesentlich, gerade weil es sich um eine verhältnismäßig geringe Zahl von Fällen handelt, in denen man mit unseren Partnern tatsächlich konkret sprechen kann.
Ich kann im übrigen, wie ich Ihnen schon vorhin sagte, hier keine Erklärungen über irgendwelche rechtlichen Entschädigungsverpflichtungen abgeben. Ich kann hier nur kurz auf zwei Momente hinweisen. Zunächst einmal dürfen wir nicht übersehen, daß wir auch unter unserem Grundgesetz die einzelnen Angehörigen der Bundesrepublik nicht verschieden behandeln dürfen. Wir dürfen nicht übersehen, daß auch derjenige, der Kriegsschäden in Deutschland gehabt hat — Demontageschäden usw. , nicht von seinen alten Bankverpflichtungen oder anderen befreit wird. Letzten Endes sind der Fall desjenigen, der in Deutschland seine Fabrik durch Demontage verloren hat, und der Fall desjenigen, der sie in Österreich verliert, in der Substanz nicht sehr viel anders. Ich glaube, wir müssen hier etwas auf die Gleichbehandlung achten. Trotzdem wiederhole ich mit allem Nachdruck meine Erklärung, daß wir da, wo wir solche Härtefälle sehen, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel anwenden werden, um diese Härten menschlich und wirtschaftlich vernünftig und anständig irgendwie auszugleichen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Sie nochmals dringend bitten — ich spreche hier nicht nur für mich bzw. für den Herrn Bundesminister des Auswärtigen, sondern ich bin ermächtigt, dies im Namen der Bundesregierung zu sagen —, dieses Gesetz nicht an die Ausschüsse zurückzuverweisen, sondern hier heute zur Abstimmung zu bringen.