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ID0302802000

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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke den beiden Regierungsvertretern für ihre Darlegungen, die ja manches Interessante gebracht haben. Herr Bundesfinanzminister, was die Frage der Zustimmung des Haushaltsausschusses betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß es eine ungute Sache ist, daß der Haushaltsausschuß Vorlagen bekommt, von denen er, ohne etwas sagen zu können, zustimmend Kenntnis nehmen soll. Das System der Vorwegbewilligungen, das mit der Einrichtung des Verteidigungshaushalts geschaffen war, war höchst unglücklich. Immerhin war das eine gesetzliche Einrichtung, die den Verteidigungsausschuß und den Haushaltsausschuß ermächtigte, für das Parlament gewisse Bewilligungen, sogar sehr große Bewilligungen auszusprechen. Aber dieses System der Vorwegbewilligungen gibt es nicht mehr.
    Zu Ihrer Haushaltrede! Daß Sie subjektiv nichts Falsches gesagt haben, daß Sie dem Parlament nichts Falsches sagen wollten, davon bin ich überzeugt. Aber ich hatte doch klar zitiert, daß es mit dem Sinn des Artikels 3 nicht in Einklang gestanden hätte, eine Wiederholung der Zahlungen ausdrücklich auszuschließen. Lesen Sie Seite 2 der Begründung, rechte Spalte, da steht das ganz genau drin! Das deutet eben auf eine Wiederholung hin. Wenn aber eine Wiederholung nötig sein sollte — und jetzt folge ich dem Herrn Kollegen Becker —, dann wäre es schon gut, wenn das nicht in der Form geschähe, daß wir erst nach vielen Monaten, wenn alles ausgehandelt ist, das Ergebnis zur Ratifikation bekommen. Es wäre auch gut, wenn die Bundesregierung Gelegenheit nähme, vor dem Abschluß solcher Verhandlungen mit Vertretern des Parlaments, vor allem im Verteidigungsausschuß und im Haushaltsausschuß, die Fragen in aller Offenheit zu besprechen.
    Ich muß nun noch ein Wort an Herrn Staatssekretär van Scherpenberg richten. Ich habe, gestützt auf englische Pressemeldungen, natürlich nicht Meldungen aus der englischen Radaupresse, sondern Meldungen aus der „Times", aus dem „Manchester Guardian" und aus anderen Zeitungen, eine Reihe ganz konkreter Angaben gemacht. Ich habe drei sehr konkrete Angaben gemacht über Zahlungsverpflichtungen, die der Herr Bundeskanzler eingegangen sei, und eine konkrete Angabe über eine im kommenden Jahr bevorstehende Verminderung der britischen Truppen. Es hat mich interessiert, zu hören — ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, und ich glaube, das ganze Parlament wird Ihnen dankbar sein —: Sie haben diese Pressemeldungen - wörtlich — „samt und sonders als unrichtig" bezeichnet. Sie fuhren fort: „zum Teil völlig falsch", „zum Teil überholt". Das gilt also nicht nur für die finanziellen, sondern auch für die militärischen Dinge. Jetzt wissen wir doch wenigstens, woran wir sind, und brauchen uns insoweit nicht mehr zu beunruhigen.
    Nur das mit dem Datum, Herr Staatssekretär, nehme ich Ihnen nicht ab. Wenn man einen Vertrag paraphiert hat und da drinsteht — weil man ihn vielleicht im März paraphiert und auf die Unterschrift Anfang März gehofft hat —: Sollte der Vertrag nicht bis zum 1. Juni ratifiziert worden sein,



    Dr. Gülich
    dann sollen die und die Wirkungen eintreten, und wenn der Vertrag dann erst am 7. Juni unterzeichnet, also abgeschlossen wurde, dann entspricht es den üblichen Gepflogenheiten wie beim Abschluß privatrechtlicher Verträge, notarieller Akte — wir sehen das ja auch dauernd bei Gesetzentwürfen, die wir später verabschieden, als gedacht war -, daß das Datum des Inkrafttretens geändert wird. Dann entspricht es den üblichen Gepflogenheiten, ein Datum, das den materiellen Inhalt der Abmachungen nicht berührt, zu verändern. Das hat doch nicht einen Rattenschwanz neuer Verhandlungen zur Folge, Herr Staatssekretär, sondern das ist doch einfach die Änderung eines Datums in technischer Beziehung, die überhaupt keinerlei Wirkungen auslöst. Und ich meine, so ein heuriger Hase bin ich ja schließlich auch nicht!

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Staatssekretär van Scherpenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich darf mir ein paar ganz kurze Bemerkungen zu dem erlauben, was eben gesagt wurde.
    Ihren Ausführungen zur Frage des Datums, Herr Abgeordneter Gülich, kann ich leider nicht beipflichten. Wenn man eine schwierige Verhandlung abgeschlossen hat und den Gegenstand noch einmal behandelt, dann kommen unwiderstehlich wieder Dinge hoch, die man gerade mit mehr oder weniger Glück durch die Unterschrift erledigt hat.

    (Abg. Dr. Gülich: Die Unterschrift war noch nicht geleistet!)

    — Durch die Paraphe. — Das ist eben nicht das gleiche wie bei einer Gesetzesvorlage oder bei etwas Ähnlichem.
    Außerdem sollte man im vorliegenden Fall folgendes bedenken. Das Entscheidende war — und deswegen war dieses Datum völlig belanglos -, daß eben praktisch nach dem 1. Juni unter allen Umständen Vorauszahlungen erbeten werden sollten. Darum brauchte das Datum gar nicht geändert zu werden; höchstens hätte man den Hinweis auf das Inkrafttreten verändern können.

    (Abg. Dr. Gülich: Es ist doch kurios und absurd, am 7. Juni den 1. Juni zu schreiben!)

    — Ich bitte, die Vorlage an diesem Punkt nicht scheitern zu lassen.

    (Abg. Dr. Gülich: Lassen wir es auf sich beruhen!)

    Zu der Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Pressemeldungen möchte ich, um hier nicht falsch verstanden zu werden, folgendes sagen. Ich kann natürlich nicht für jede Zeitung gutstehen, die irgendwelche Meldungen über diese Dinge gebracht hat. Zu den Meldungen, die der Herr Abgeordnete Professor Gülich hier angeführt hat, kann man sagen, daß jede einzelne von ihnen mehr oder weniger grobe Unrichtigkeiten enthielt. Ich kann Ihnen heute, wenn ich nicht schon den ganzen Inhalt hier mitteilen will, nicht genau sagen, welches die einzelnen Unrichtigkeiten sind. Ich bin aber sehr gern bereit, Ihnen das vertraulich mitzuteilen.