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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Aus all dem ergibt sich der Wert, den die Bundesregierung der Stationierung von Truppen unserer Verbündeten auf dem Gebiet der Bundesrepublik beigemessen hat und nach wie vor beimißt. Sie hat es deshalb auch sehr begrüßt, daß der Präsident der Vereinigten Staaten nach wie vor zu seinem Schreiben vom 10. März 1955 an die Ministerpräsidenten der WEU-Staaten steht, in welchem den Mitgliedstaaten der WEU u. a. die Stationierung starker amerikanischer Truppen auf dem europäischen Kontinent zugesichert wurde.
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich dankenswerterweise verpflichtet, und zwar im



    Dr. van Scherpenberg
    Rahmen der Pariser Verträge, einen bedeutenden Teil ihrer Streitkräfte auf dem europäischen Kontinent, insbesondere in Deutschland, zu stationieren. Die in letzter Zeit vorgenommenen Verringerungen der Truppenzahl haben wir — mit Bedauern, aber auch nicht ohne Verständnis für die Zahlungsbilanzschwierigkeiten des Vereinigten Königreichs — zur Kenntnis nehmen müssen. Wir begrüßen aber die grundsätzliche Bereitschaft der britischen Regierung, an der gemeinsamen Verteidigung Westeuropas auch künftig mit starken Kräften teilzunehmen.
    Auch die Streitkräfte unserer anderen Verbündeten, die in der Bundesrepublik stationiert sind, stehen auf Grund der gemeinsamen Verpflichtungen aus dem Nordatlantikvertrag auf deutschem Boden. Auch sie sind im Rahmen der strategischen Planung unentbehrlich für die Durchführung der gemeinsamen Aufgabe.
    Schließlich noch ein Hinweis auf Berlin. Die Sicherheitsgarantie, welche von den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich für das freie Berlin übernommen und bei der Konferenz der Regierungschefs der NATO im Dezember 1957 ausdrücklich bekräftigt wurde, wäre ohne die Anwesenheit der Truppen dieser Mächte in Berlin und in der Bundesrepublik ohne praktischen Wert. Solange an dem Vier-Mächte-Status für Berlin festgehalten werden muß, also bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, müssen wir auf die Anwesenheit der verbündeten Truppen in Berlin den allergrößten Wert legen.
    Lassen Sie mich nun zu der Vorlage zurückkehren. Die Bundesregierung hat — das war der Ausgangspunkt der Verhandlungen des Vorjahrs — stets betont, daß es sich um freiwillige Leistungen handle, die ihren Grund nicht in einer juristischen Verpflichtung, sondern in der Überzeugung hatten, daß gegenseitige Unterstützung im Rahmen des Zumutbaren dem Geiste und den Notwendigkeiten der Allianz entspricht. Da es im Wesen der freiwilligen Leistung liegt, daß sich der Geber die Entscheidung vorbehalten muß, ob, in welchem Umfang und auf welche Weise er helfen will, hat die Bundesregierung vor dem Abschluß der Abkommen, die Ihnen vorliegen, sowohl die Bedürfnisse ihrer Verhandlungspartner als auch die Grenzen der eigenen Möglichkeiten sorgfältigst geprüft.
    Vor allem hat die Bundesregierung ihre Verbündeten damals nicht im unklaren gelassen, daß die Voraussetzung der hier vereinbarten Zahlungen, nämlich die Ungleichheit der Verteidigungslast der Bundesrepublik — verglichen mit der ihrer Verbündeten —, mit größter Sicherheit in kurzer Zeit wegfallen werde.
    Das schon im Vorjahr festzustellende rasche Ansteigen unserer Verteidigungsausgaben zwang dazu, sollte nicht der eigene Verteidigungsaufbau leiden, die Gesamtsumme, die den Verbündeten insgesamt zur Verfügung gestellt werden konnte, auf 1,2 Milliarden DM zu begrenzen, was verglichen mit dem Jahr 1956 eine Senkung um fast 20 % bedeutet. Dies führte dazu, daß die Forderung der einzelnen Entsendestaaten, den gleichen Betrag wie im Vorjahr zu erhalten, abgewiesen und eine Beschränkung auf 50 % der Vorjahrssumme vorgesehen werden mußte. Allein Großbritannien und Frankreich wurden wegen ihrer besonderen finanziellen und devisenwirtschaftlichen Schwierigkeiten bevorzugt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie insbesondere im Falle Großbritanniens eine Leistung von außerordentlicher Wirksamkeit erbracht hat, die von dem großen Verständnis zeugt, welches wir den besonderen Schwierigkeiten und der besonderen Lage unserer britischen Freunde entgegengebracht haben und noch heute entgegenbringen.
    Gestatten Sie mir, an diese Feststellung einige Bemerkungen zu den neuerlichen Wünschen einiger unserer Verbündeten anzuknüpfen. Wir mußten diesen sagen, daß wir grundsätzlich im Zusammenhang mit der Truppenstationierung keine Leistungen mehr erbringen können, deren unmittelbare Zweckbestimmung die haushaltsmäßige Entlastung unserer Verbündeten ist. Die besondere Situation der Bundesrepublik im ersten Aufbaustadium der Bundeswehr, in der sie erst langsam begann, die Last der Verteidigung auf sich zu nehmen, besteht nicht mehr. Betrachtet man die vor uns liegenden weiteren Aufbaujahre als Ganzes und berücksichtigt man die besonderen Faktoren, die unser politisches, wirtschaftliches und soziales Dasein bestimmen. so kann nicht mehr davon gesprochen werden, daß wir auch jetzt noch nicht unseren angemessenen Anteil an der gemeinschaftlichen Last trügen.
    Aus der öffentlichen Diskussion des Auslandes geht hervor, daß dort mancherorts Vorstellungen über die Leistungkraft der deutschen Wirtschaft bestehen, die den Sinn für die Realitäten vermissen lassen. Wenn aus der Tatsache, daß die Bundesrepublik in der Vergangenheit nur geringe oder gar keine Verteidigungslasten getragen habe, die Rechtfertigung abgeleitet wird, wir müßten .sozusagen zum Ausgleich diese in der Gegenwart trotz nunmehr völlig veränderter Lage durch zusätzliche Leistungen an unsere Partner nachholen, so ist dies erstens volkswirtschaftlich gesehen ein Unding, außerdem wird aber völlig vergessen, daß das Fehlen einer größeren Verteidigungslast in den ersten Jahren nach dem Krieg der deutschen Volkswirtschaft keineswegs einen Vorsprung gegenüber anderen Ländern, sondern lediglich die Möglichkeit verschafft hat, Kriegs- und Nachkriegsverluste unvergleichbaren Ausmaßes bis zu einem gewissen Grade wieder aufzuholen.
    Die Bundesregierung ist andererseits durchaus bereit, innerhalb des Rahmens ihrer Möglichkeiten an der Lösung der Probleme mitzuwirken, die sich daraus ergeben können, daß vertragliche Bindungen innerhalb der Bündnisgemeinschaft und die Planungen der NATO eine Stationierung von Truppen außerhalb des eigenen Landes verlangen, und die in allererster Linie auf dem Devisengebiet liegen.
    Die NATO selbst hat zu diesem Zweck ein Verfahren ausgearbeitet, nach dem durch objektive
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode— 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1561
    Staatssekretär Dr. van Scherpenberg
    Sachverständige festgestellt wird, ob ein Mitgliedsland durch die Stationierung in besondere finanzielle Notlage gerät. Ohne eine solche unabhängige Äußerung können wir in Zukunft überhaupt nicht mehr an die Prüfung derartiger Fragen herangehen.
    Ich möchte mich im Augenblick auf diese Bemerkungen beschränken. Sie wissen, daß über die neuen englischen Wünsche sehr schwierige und langwierige Verhandlungen im Rahmen der NATO stattgefunden haben. Sie sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Ich glaube aber zwei Dinge versichern zu können. Erstens: Sie haben mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen hier vorliegt, zunächst einmal unmittelbar nichts zu tun. Zweitens: Die Größenordnung ist überhaupt nicht mehr mit dem vergleichbar, was die letzten Jahre hier gebracht haben.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs gehört. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort hat Herr Abgeordneter Professor Gülich,

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    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Vereinbarungen sind nicht, wie sonst üblich, ein geschlossenes Vertragswerk, sondern sie bestehen aus Notenwechseln, Ergänzungen zu Notenwechseln, Briefwechseln und Protokollen. Ich halte das für einen Nachteil und war deshalb erstaunt, als der Herr Staatssekretär des Auswärtigen das soeben als einen Vorteil bezeichnete. Die Diskrepanz unserer Auffassungen können wir hier nicht klären. Aber ich will zu dem Nachteiligen noch einiges sagen.
    Die Abmachungen sind vom 7. Juni, vom 8. Juli und vom 10. Juli vorigen Jahres datiert. Schlägt man die erste Abmachung, nämlich die Abmachung mit den USA vom 7. Juni 1957, auf, so ist man zunächst über die Ziffer 3 erstaunt, in der steht:
    Sollte diese Vereinbarung nicht bis zum 1. Juni 1957 in Kraft getreten sein, wird die Bundesregierung auf Antrag der Regierung der Vereinigten Staaten und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages eine Abschlußzahlung bis zur Höhe von 175 Millionen DM leisten.
    Wir haben also das bemerkenswerte Faktum, daß ein Vertragswerk am 7. Juni abgeschlossen wird und die Klausel enthält: Sollte es nicht bis zum 1. Juni - nämlich sieben Tage vorher — von den gesetzgebenden Körperschaften ratifiziert worden sein, dann tritt das und das ein.
    Meine Damen und Herren, Sie sehen an dieser Tatsache wieder die mangelnde Sorgfalt, die wir seit dem Jahre 1952 bei dem Abschluß der internationalen Verträge beklagt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe damals als Sprecher meiner Fraktion auf zahlreiche formelle Unklarheiten und Unschönheiten hingewiesen, die in völkerrechtlichen Verträgen nun einmal nicht üblich, ja nicht zulässig sind und
    die nur deshalb hineingekommen sind, weil die Bundesregierung vor dem Abschluß eines jeden Vertrags, eines jeden Abkommens unter Zeitdruck gestanden hat. Denn daß die Ratifikation nicht vor dem 1. Juni erfolgen konnte, war sonnenklar. Aber keiner der beteiligten Beamten hat das augenscheinlich bemerkt. Vielleicht soll es sich um ein völkerrechtliches Novum handeln.
    Die Vereinbarungen, um die es hier geht, kosten die Bundesrepublik 1198,6 Millionen DM, also nur 1,4 Millionen DM weniger als die Stationierungskosten im Jahre vorher. Heute, fünf Wochen nach dem Beginn des neuen Etatjahres, in dem uns dieses Vertragswerk zur Ratifikation in erster Lesung vorgelegt worden ist, ist es klar, daß das Vertragswerk auch nicht bis zum 1. Juni 1958 ratifiziert sein wird. Das ist aber auch ziemlich gleichgültig, denn die Zahlungen von knapp 1,2 Milliarden DM sind ja zu runden 96 % längst geleistet.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Soviel ich weiß, stehen nur noch 50 Millionen aus, - jedenfalls war es vor einiger Zeit so, Das Parlament soll also jetzt einen Akt vollziehen, der nur noch eine formale Bedeutung hat.
    Haushaltsmäßig haben diese Vereinbarungen ihren Niederschlag im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 1957 gefunden, der jetzt, fünf Wochen nach Beginn des Haushaltsjahres 1958, vom Parlament auch noch nicht verabschiedet ist. Ich weiß, daß es im Hause Kollegen gibt, die sagen, das sei doch alles gleichgültig. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir erst anfangen, solche Dinge gleichgültig zu nehmen — und Sie haben leider damit vor Jahren angefangen! -, dann kommt man ins Rutschen, und es findet schließlich kein Ende mehr.
    Der Her Staatssekretär hat eine Reihe von interessanten Dingen gesagt und eine Reihe von noch interessanteren Dingen nicht gesagt. Ich hoffe, daß es mir gelingen wird, ihn nachher noch zum Reden zu bewegen..
    Insgesamt betrugen die Stationierungskosten nach den Pariser Verträgen für das „erste Verteidigungsjahr" 3200 Millionen DM, für das „zweite Verteidigungsjahr", das am 6. Mai 1956 begann — es deckt sich nicht mit dem Haushaltsjahr , 1455 Millionen DM, im „dritten Verteidigungsjahr", also 1957, jetzt die runde Summe von 1200 Millionen DM.
    Ihre rechtliche Begründung fanden die Stationierungskosten von 1956 ab in Art. 4 Abs. 4 des Finanzvertrages, in dem die Bundesregierung sich verpflichtet hat, nach Ablauf des ersten Verteidigungsjahres in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung hat hier immer behauptet, daß sie nichts mehr zu zahlen habe, daß in Zukunft eben die Besatzungsmächte all dieses zu zahlen hätten.
    Die neuen, in der Drucksache 47 vorliegenden Vereinbarungen stützen sich nun auf den Art. 3 des Nordatlantikpakts; ich zitiere:
    Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und



    Dr. Gülich
    gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.
    Man sieht, daß aus diesem Art. 3 des Nordatlantikpakts, der bekanntlich im Jargon der Ministerialbürokratie der Heilige-Geist-Artikel genannt wird, alles und nichts herausgelesen werden kann, daß er also keineswegs eine Grundlage für finanzielle Vereinbarungen sein kann.
    Nun sagte der Herr Staatssekretär vorhin, die NATO habe ein System entwickelt, nach dem man Stationierungskosten — wenn ich es richtig verstanden habe — objektiv, jedenfalls richtig und gerecht berechnen könne. Wenn ich Sie nicht richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, lag es an der Unruhe des Hauses.
    Ich erinnere an mein erstes Geplänkel — um mit Ortega y Gasset zu sprechen; es waren in Wirklichkeit sehr ernste Auseinandersetzungen — im Dezember 1952 in diesem Hause, wobei sich vor allem die Kollegen Bausch, Gerstenmaier und Schröder mit der Behauptung hervortaten, daß in Zukunft überhaupt keine Stationierungskosten mehr zu zahlen seien, daß die Stationierungsmächte die Kosten eben selbst trügen, daß wir dafür ja die Verträge machten. Ich erinnere an die zweite Auseinandersetzung im Februar 1955, an die sich besonders der damalige Bundesfinanzminister Schäffer erinnern sollte, an die dritte und vierte Auseinandersetzung im Juni 1956 und im Februar 1957 anläßlich der Beratung der Haushalte. Immer wieder haben die Regierungsparteien erklärt, die Verträge legten uns keine Verpflichtungen zur Zahlung von Stationierungskosten mehr auf. Immer wieder haben wir von der Opposition auf den tatsächlichen Sachverhalt hingewiesen und die tatsächliche Entwicklung richtig vorausgesehen und dargestellt.
    Obgleich die Forderungen von den Stationierungsmächten ausgehen das ist klar und deutlich, man hört ja immer von diesem Drängen der Besatzungsmächte , beginnt der gesamte uns vorliegende Notenwechsel immer — selbstverständlich nachdem lange verhandelt worden war — mit einem Angebot des Bundesministers des Auswärtigen an die auswärtige Regierung, worauf der korrespondierende auswärtige Minister mit einer Antwortnote im gleichen Text reagiert. Hiermit glaubt die Bundesregierung wohl den Beweis für die Freiwilligkeit ihrer Leistungen zu liefern! Im Gegensatz dazu war es interessant, vorhin den Herrn Staatssekretär zu hören, der hier von „Zustimmung" sprach, welche „trotzdem" erfolgt sei. Ich glaube, daß die Formulierungen des Herrn Staatssekretärs des Auswärtigen dem wirklichen Sachverhalt gerechter werden.
    Nun hat der Herr Bundesfinanzminister in seiner Etatrede zum Haushalt 1958 am 16. April 1958 folgendes gesagt:
    Der Haushaltsplan 1958 enthält keine Ansätze mehr zur Zahlung von Stationierungskosten an verbündete Mächte. Die Bundesregierung hat 1957 erklärt, daß sie letztmalig derartige Zahlungen in Höhe von 1,2 Milliarden DM leiste, nachdem nunmehr ihre eigene Verteidigung durch die Bundeswehr in vollem Aufbau ist. Lediglich für Berlin zahlen wir noch Besatzungskosten und Auftragsausgaben an die dortigen Besatzungsmächte mit unvermindert 220 Millionen DM.
    Ich wundere mich in der Tat über die Sorglosigkeit, mit der der Herr Bundesfinanzminister das hier vorgetragen hat. Er hat offensichtlich ein Konzept seines Vorgängers benutzt, der in gleichen Redewendungen den Bundestag zu bedienen versuchte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist nämlich so, Herr Bundesfinanzminister: der Bundeshaushalt 1957 hat ja auch keine Ansätze für Stationierungskosten enthalten, und der Haushalt 1956 hat mit Ausnahme der 232 Millionen DM für die Zeit vom 6. April bis 5. Mai 1956 auch keinen Ansatz für Stationierungskosten enthalten. Immer nur hinterher, in Nachträgen, sind diese Stationierungskosten durch das Parlament geschmuggelt worden, immer unter Zeitdruck, daß das Parlament gar nicht aufnehmen konnte, um was es sich überhaupt handelte. Wer interessiert sich zudem schon für einen Nachtragshaushalt? So ist es also gewesen.
    Herr Bundesfinanzminister, Sie haben in Ihrer Rede vom 16. April so getan, als ob jetzt etwas Neues begänne und im Haushalt 1958 etwas Neues begonnen hätte. Wir werden sehen, ob etwas und was an Stationierungskosten in den Haushalt 1958 hineinkommen wird. Im Entwurf, Einzelplan 35, steht außer den vorhin schon erwähnten Ausgaben für Berlin natürlich keine Mark, wie in all den vorhergehenden Jahren. Aber die Ausgaben werden im Laufe des Jahres schon in die Nachträge kommen. Wenn man sie jetzt auch nicht mehr Stationierungskosten nennt, sondern schamhaft dafür einen anderen Ausdruck gebraucht, so ist das doch in der Sache genau dasselbe.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Die Milliarden bleiben!)

    Der Herr Bundesfinanzminister, dem wir für sein schweres Amt alles Gute wünschen, und der weiß Gott keine leichte Aufgabe übernommen hat, täte besser daran, uns mit solchen Formulierungen nicht zu reizen.
    Wir hören immer und haben es auch heute gehört: die Zahlungen sind einmalig, sie sind letztmalig, sie sind von nichtpräjudiziellem Charakter. Schauen wir doch einmal in die Denkschrift zu den Vereinbarungen, die wir jetzt ratifizieren sollen, hinein! Da finden wir — Drucksache 47, Seite 4, rechte Spalte — folgenden Satz:
    Es hätte mit dem Sinn des Artikels 3 des Nordatlantik-Paktes nicht im Einklang gestanden, eine Wiederholung der Zahlungen ausdrücklich auszuschließen. Die Bundesregierung hat sich daher auch, einer amerikanischen Bitte entsprechend, bereit gefunden, die sich aus Artikel 3 ergebende Möglichkeit späterer Gespräche zu bestätigen.



    Dr. Gülich
    Das ist also wieder dasselbe, was wir schon so genau kennen, was Fritz Reuter mit „Olle Kamellen" und was der Berliner Volksmund mit „Kalter Kaffee" bezeichnen. Wenn die Bundesregierung sich bestimmten Verpflichtungen nicht entziehen kann, dann soll sie vor das Parlament treten und ihr Anliegen hier auch vertreten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich verstehe wirklich nicht, warum jedes Jahr aufs neue dieses Versteckspiel getrieben wird, warum nicht jedes Jahr die Vorlage zur schließlich doch unvermeidlichen Genehmigung durch das Parlament rechtzeitig unterbreitet wird.
    Nach dem, was soeben vorgelesen und den Amerikanern gegenüber bestätigt wurde, ist es klar, daß die Bundesrepublik auch in Zukunft Zahlungen leisten wird. Nun komme ich zu einer ganz konkreten Frage. Wir wissen doch, daß der Herr Bundeskanzler für das Jahr 1958 bereits Abmachungen getroffen hat, Abmachungen, die ihm eben diesen herzlichen Empfang in London gesichert haben. Die „Neue Zürcher Zeitung" berichtete aus London am 23. April:
    Die stärksten Ausdrücke werden verwendet, um das deutsche Publikum von der Herzlichkeit und völlig ungetrübten Atmosphäre der Begegnung auch wirklich zu überzeugen. In der deutschen Presse ist sogar das Wort vom „entscheidenden Durchbruch" in den deutsch-britischen Beziehungen zu lesen, das der Frontgeneration hierzulande
    — also in England —offenbar auch einen zivilen und psychologischen Sachverhalt erst so recht glaubwürdig und gehörig dramatisch macht.
    Die „Neue Zürcher Zeitung" fährt nachher fort — auf das andere komme ich zurück —:
    Die Formel des Kommuniqués, die auf die Konferenz und auf die Rolle der deutschen Frage Bezug nimmt, ist sehr elastisch, um nicht zu sagen, weich gehalten.
    Der Herr Bundeskanzler war über die Herzlichkeit, mit der man ihm in London begegnet ist, sehr beglückt. Nach Pressemeldungen hat er z. B. geäußert: Zu Hause — also in der Bundesrepublik, im Parlament — werde ich gebürstet, hier in London werde ich gestreichelt. — Ja, meine Damen und Herren, wie gern würden wir den alten Herrn auch streicheln, wenn er uns die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Außenpolitik gäbe

    (allgemeine Heiterkeit)

    und wenn er das Parlament immer so rechtzeitig und vollständig informierte, wie es Recht und Sitte in demokratischen Staaten nun einmal gebieten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das offizielle Kommuniqué der Bundesregierung sagt über die Londoner Konferenz in bezug auf die Stationierungskosten, die sich ja in Zahlen des Bundeshaushalts ausdrücken, für die der deutsche Steuerzahler aufzukommen hat, folgendes:
    Der Bundeskanzler und der Premierminister gaben ihrer Freude darüber Ausdruck, daß die Grundlage einer Einigung über das Problem der britischen Streitkräfte in Deutschland gefunden worden ist. Diese Übereinkunft liegt dem Nordatlantikrat, in dem die Verhandlungen geführt worden sind, zur Zustimmung vor.
    Wir möchten gern, daß sie auch dem deutschen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden, und wir möchten gern, daß die deutsche Presse und damit auch die deutsche Öffentlichkeit über das informiert werden, was wirklich los ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe deswegen an die Bundesregierung einige Fragen zu stellen. Was ist denn nun in London wirklich abgemacht worden? Die „Deutsche Zeitung und Wirtschafts-Zeitung" hat das Verdienst, am 19. April vor der Reise des Bundeskanzlers einige bemerkenswerte Mitteilungen gemacht zu haben. Genauere Anhaltspunkte gibt die englische Presse, von der ich die wichtigsten Ausschnitte mitgebracht habe. Die „Times" vom 25. April behauptet z. B., daß der Bundeskanzler Direktzahlungen für das, was man bisher Stationierungskosten genannt hat, von 12 Millionen Pfund pro Jahr — das sind rund 140 Millionen D-Mark — zunächst für drei Jahre fest zugesagt habe.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Herr Staatssekretär van Scherpenberg, wir würden hier im Parlament gern wissen, ob diese Mitteilung der „Times" richtig ist, ob der Herr Bundeskanzler eine solche Zusage gemacht hat, und wir würden gern wissen, warum Sie, Herr van Scherpenberg, heute bei der Begründung dieser Vorlage darüber nicht etwas Konkretes gesagt haben. Das sind immerhin, wenn es stimmt, für drei Jahre 420 Millionen D-Mark, die als deutscher Beitrag zu einem gemeinsamen Forschungsprogramm im Rahmen der NATO deklariert werden. Ja, meine Damen und Herren, warum müssen denn immer wieder für alte Sachen neue Namen erfunden werden? Das führt doch zur Irreführung des Parlaments und der deutschen Öffentlichkeit. Das deutsche Volk in der Bundesrepublik hat sich in seiner Mehrheit — zumindest im letzten September — so außerordentlich geneigt gezeigt, der Bundesregierung Adenauer einen großen Vertrauensbeweis zu geben. Warum erschüttert denn die Bundesregierung dieses Vertrauen immer wieder dadurch, daß sie dem Parlament keine Mitteilungen macht, daß sie die Presse und die Öffentlichkeit nicht genügend informiert?

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn ich richtig unterrichtet bin, kommen zu den eben genannten 420 Millionen D-Mark weitere Finanzhilfen, eine Devisenhilfe in Form eines Rüstungsvorauszahlungskontos von 50 Millionen Pfund — gleich rund 600 Millionen D-Mark — der Bundesregierung bei der Bank von England in London, aus dem innerhalb der nächsten drei Jahre britische Rüstungslieferungen an die Bundesrepublik bezahlt werden sollen. Nun gut, könnte man sagen, das ist eine Vorauszahlung, die vielleicht



    Dr. Gülich
    in Ordnung ist. Aber ist das richtig, Herr Staatssekretär des Auswärtigen, daß auf Grund einer Klausel über den verbleibenden Rest später verhandelt werden soll? Wenn ja, geht man also davon aus, daß ein Rest bleibt! Ist es richtig, daß diese Klausel besagt, der Rest solle keinesfalls an die Bundeskasse zurückgezahlt werden? Wenn solche Abmachung für die Zukunft getroffen sein sollten, dann sollten wir es uns bei der Ratifizierung eines Vertragswerkes, das bereits der Vergangenheit angehört, nicht so bequem machen.
    Zu den beiden soeben genannten Posten kommt — nach Pressemeldungen — eine kombinierte Devisen- und Haushaltshilfe in Form von drei Rückzahlungsraten der britischen Nachkriegswirtschaftshilfe von je 7,5 Millionen Pfund, also 82 Millionen D-Mark, macht also zusammen rund 250 Millionen DM, welche vorzeitig, also längst vor der Fälligkeit, in bar zurückgezahlt werden sollen. In Höhe der vorzeitig zu zahlenden Beträge von mindestens 250 Millionen DM verschuldet sich dann der Bund bei der Deutschen Bundesbank.
    Rüstungsvorauszahlungen, Forschungsbeiträge,
    und wie es alles heißt, werden vermutlich auch in Zukunft aus dem Einzelplan 14, dem Verteidigungshaushalt, bestritten.
    Die Times macht nun noch einige weitere, für uns gar nicht uninteressante Andeutungen, die auch wieder mit dem zusammenhängen, was der Herr Staatssekretär vorhin gesagt hat. Sie schreibt nämlich in einem Artikel „Limit of withdrawal", daß eine Verständigung mit dem Herrn Bundeskanzler auch darüber erzielt sei, daß die britischen Truppen im nächsten Jahr verringert werden sollen; darüber hat übrigens auch die Deutsche Zeitung und Wirtschafts Zeitung am 3. Mai geschrieben. Nach diesem Truppenabzug von vielleicht 9000 Mann würden dann also noch 46 000 Mann in 6 Brigaden auf deutschem Boden verbleiben. Demgegenüber war mir in den Formulierungen des Herrn Staatssekretärs, der keinerlei konkrete Angaben gemacht hat, sie aber offensichtlich machen könnte, folgendes interessant: Er begrüßte die Bereitschaft Großbritanniens, auch in Zukunft starke Truppen in der Bundesrepublik zu halten. Ich bin der Meinung, hier muß in konkreten Zahlen gesprochen werden, und entweder muß der Herr Staatssekretär des Auswärtigen diese ausländischen Pressemeldungen bestätigen oder er muß sie für unrichtig erklären.
    Erinnern Sie sich doch daran, meine Damen und Herren, was die Bundesregierung vor dem Abschluß der Pariser Verträge von dieser Stelle aus alles gesprochen und versprochen hat! Wer sich nicht daran erinnert, wer es nicht weiß, sollte es in den alten Parlamentsverhandlungen nachlesen.
    Nachdem ich diese Andeutungen aus der Presse gebracht habe, kommt meine konkrete Frage: Was ist bereits mit Großbritannien und was ist bereits mit den übrigen Stationierungsmächten abgesprochen worden? Oder wenn mit den übrigen Stationierungsmächten noch nichts ausgehandelt worden ist, glaubt die Bundesregierung, daß sie in Zukunft Zahlungen nur an Großbritannien zu leisten habe und die übrigen Entsendestaaten keine finanziellen
    Beiträge mehr bekämen? Ich glaube, diese letzte Frage ist rein rhetorischer Natur. Es wird keinen Minister und keinen Staatssekretär geben, der von der Tribüne dieses Hauses sagen wird: Nein, nein, es geschieht nur noch für Großbritannien, weil sich Großbritannien unglücklicherweise in so großen Schwierigkeiten befindet. Ob es sich in so großen Schwierigkeiten befinden würde, wenn es sich nicht auf das Atomexperiment eingelassen hätte, ist eine andere Frage.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich würde niemals sagen, daß wir uns Verpflichtungen entziehen sollten. Aber wir sollen hier ja doch für Dinge geradestehen, die andere Mächte aus Gründen gemacht haben, die jedenfalls mit dem Ziel und dem Geist der NATO nicht vereinbar sind.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch die Frage stellen: Was haben denn andere Mächte — das weiß sicher der Herr Bundesfinanzminister —, nämlich die übrigen Entsendestaaten, in ihre Haushaltsplanentwürfe schon an erwarteten Beträgen eingestellt, an Beträgen, mit denen sie fest rechnen?
    Und noch eine Frage hierzu. Wir haben zirka 250 000 deutsche Beschäftigte bei den Stationierungsmächten. Wir wissen, daß die tarifrechtlichen Fragen höchst ungeklärt sind.

    (Abg. Eschmann: Sehr richtig!)

    Wir wissen, daß in diesen 250 000 deutschen Beschäftigten eine tiefgebende Unruhe ist,

    (Abg. Eschmann: Sehr wahr!)

    weil ihre Forderungen nicht erfüllt werden; ach, ich will es besser ausdrücken: weil nicht das geschieht, auf das sie wirklichen Anspruch haben. So ist es richtig gesagt.

    (Abg. Eschmann: Da wird hinhaltender Widerstand geleistet!)

    Behandeln die einzelnen Stationierungsmächte ihre deutschen Beschäftigten verschieden, und trifft es zu, daß gerade mit den großbritannischen Stellen in Deutschland besondere Schwierigkeiten in bezug auf die deutschen Beschäftigten bestehen? Ich glaube, darüber muß doch hier mal offen gesprochen werden,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und in diesem Zusammenhang muß es gesagt werden.
    Ein Letztes. Seit dem Oktober 1955 hat die Truppenvertragskonferenz fast in Permanenz getagt. Ich weiß gar nicht, wie man überhaupt so lange über einen noch so komplizierten Gegenstand tagen kann, wenn auf beiden Seiten der loyale Wille besteht, sich zu einigen. Das kann ich nicht begreifen. Im Oktober oder im September, jedenfalls im Herbst 1957 sind diese Verhandlungen vorläufig eingestellt worden. Sie sind nicht abgebrochen worden. Die Stationierungsmächte sind sehr fleißig bemüht, deutsche Leistungen zu erhalten. Dabei habe ich nicht von den sonstigen Leistungen gesprochen, die sich im Haushaltsplan in geldwerten Leistungen, in Nutzungsentschädigungen und dergleichen ausdrücken, und ich habe nichts von dem gesagt, was sich in der volkswirtschaftlichen Bilanz



    Dr. Gülich
    negativ auswirkt und im Haushaltsplan in Zahlen nicht in Erscheinung tritt. Wann wollen denn nun eigentlich unsere verbündeten Mächte zu den deutschen Vorschlägen endgültig Stellung nehmen?
    Es ist doch einfach mit dem Geist einer gemeinsamen Verteidigungsanstrengung, so wie sie sie auffassen, nicht vereinbar, daß für die Bundesrepublik weiterhin Diskriminierungen bestehenbleiben, die schon vor dem Abschluß des Generalvertrages und des EVG-Vertrags im Dezember 1952 hätten abgeschafft werden müssen, spätestens aber im Februar 1955 vor dem Abschluß der Pariser Verträge. Es ist doch einfach nicht zu begreifen, daß solche Reste besatzungsmachtlicher Auffassung noch unter unseren Verbündeten bestehen. Da ist doch irgend etwas nicht in Ordnung.
    Deswegen habe ich mich bemüht, Sie auf die, wie ich hoffe, wichtigsten Tatsachen und Probleme hinzuweisen. Über alles das, was mit Stationierungskosten zusammenhängt, über das gesamte Verhältnis zu den anderen Mächten, unseren heutigen Verbündeten, wird das Parlament entweder gar nicht oder unzulänglich oder zu spät und zumindest für den Nichteingeweihten irreführend unterrichtet. Ich habe vorhin schon einmal angedeutet: mag sein, daß sich die Bundesregierung manchen Verpflichtungen nicht entzieh en kann, mag sein. Warum aber spricht sie dann nicht ganz offen, klar und wahr zu den gesetzgebenden Körperschaften, so wie es das Gesetz auch für die Bundesregierung befiehlt?

    (Beifall bei der SPD.)