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ID0302601400

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (Drucksache 303) — Fortsetzung der Ersten Beratung — Dr. Greve (SPD) 14F° B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1467 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 1476 D Dr. Schröder, Bundesminister 1480 D, 1503 A, 1506 C Dr. Arndt (SPD) 1489 A Heiland (SPD) 1505 A Ollenhauer (SPD) 1506 D Dr. Mommer (SPD) 1508 B Hoogen (CDU/CSU) 1508 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksache 298) — Erste Beratung — 1509 B Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksache 323) —Erste Beratung— 1509 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301) — Erste Beratung — 1509 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) — Erste Beratung — . . . . 1509 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Drucksache 317) — Erste Beratung — 1510 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. 9. 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutschbelgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen (Drucksache 315) — Erste Beratung — 1510 B Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 324) — Erste Beratung — 1510 B Schreiben des RA Josef Jösch, Frankfurt am Main betr. Genehmigung des Strafverfahrens gegen den Abg. Vogt; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 286) und Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Dr. Fritz Rauhut, Würzburg; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 176) Jahn (Marburg) (SPD), Berichterstatter 1510 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. von Brentano; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 287) Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1511 C Nächste Sitzung 1511 D Anlage 1512 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1459 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 31. 5. Altmaier 26. 4. Bauer (Wasserburg) 26. 4. Bauereisen 26. 4. Bauknecht 10. 5. Dr. Bechert 26. 4. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 25. 4. Frau Berger-Heise 3. 5. Birkelbach 25. 4. Dr. Birrenbach 25. 4. Frau Bleyler 26. 4. Blöcker 25. 4. Dr. Böhm 26. 4. Brese 25. 4. Frau Dr. Brökelschen 26. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dehler 25. 4. Dr. Deist 25. 4. Diel (Horressen) 5. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 30. 4. Dr. Dittrich 26. 4. Dr. Eckhardt 30. 4. Eichelbaum 3. 5. Eilers (Oldenburg) 25. 4. Dr. Elbrächter 25. 4. Engelbrecht-Greve 26. 4. Erler 25. 4. Felder 30. 4. Dr. Frey 26. 4. Dr. Friedensburg 30. 4. Frau Friese-Korn 31. 5. Gaßmann 26. 4. Geiger (München) 26. 4. Frau Geisendörfer 23. 5. Geritzmann 25. 4. Gontrum 25. 4. Dr. Gülich 26. 4. Hahn 25. 4. Hamacher 25. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 26. 4. Häussler 30. 4. Heinrich 15. 5. Heix 25. 4. Frau Herklotz 1. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 25. 4. Dr. Hoven 25. 4. Frau Dr. Hubert 17. 5. Hufnagel 26. 4. Iven (Düren) 26. 4. Jacobs 25. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Keuning 25. 4. Frau Kipp-Kaule 26. 4. Frau Korspeter 26. 4. Dr. Kreyssig 25. 4. Kriedemann 25. 4. Kunze 15. 5. Kurlbaum 25. 4. Leber 25. 4. Dr. Leverkuehn 25. 4. Dr. Lindenberg 25. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Ludwig 25. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 26. 4. Margulies 25. 4. Mattick 26. 4. Frau Dr. Maxsein 25. 4. Mellies 23. 5. Memmel 25. 4. Meyer (Oppertshofen) 26. 4. Neuburger 25. 4. Frau Niggemeyer 30. 4. Priebe 25. 4. Frau Dr. Probst 25. 4. Rademacher 25. 4. Rasch 25. 4. Frau Renger 10. 6. Richarts 25. 4. Frau Rösch 26. 4. Ruf 25. 4. Scharnberg 26. 4. Scharnowski 26. 4. Scheel 25. 4. Scheppmann 2. 5. Schlee 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 4. Schneider (Hamburg) 25. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 25. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Dr. Seume 25. 4. Dr. Starke 25. 4. Storch 25. 4. Sträter 31. 5. Frau Strobel 25. 4. Struve 7. 5. Dr. Wahl 15. 5. Wegener 25. 4. Weimer 31. 5. Dr. Zimmer 26. 4. b) Urlaubsanträge Rasner 25. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gleich! Ich möchte diese Geschichte zu Ende führen; dann will ich mich gern mit Ihnen auseinandersetzen, Herr Kollege.
    Sie machen wieder so etwas verkürzte Zwischenrufe mit Märchen und so.

    (Abg. Metzger: Ich kann ja hier zwischendurch keine Rede halten!)

    — Ich bin ja gerade dabei, Ihnen das „Märchen" zu belegen. Ich habe das Protokoll in der Hand. Außerdem kennen Sie diese schöne Geschichte schon im voraus.
    Also es war so. Im hessischen Landtag hatte die CDU u. a. beantragt, man möge die Verfassung dahingehend ändern, daß die Bürgermeister in den kleineren Städten — nicht etwa in den Großstädten, sondern in den kleineren Städten — in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollten. Daraufhin hat der Abgeordnete Sudheimer (SPD), wie ich hier aus dem Protokoll entnehme, folgendes gesagt:

    (Zuruf von der SPD: Ist ja furchtbar, was er gesagt hat!)

    Meine Damen und Herren! Wir können uns über die Urwahl dann unterhalten, wenn aus den Nur-Einwohnern, die wir in den Gemeinden und Städten haben, wirkliche Bürger geworden sind,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    die ihre Gemeinde mittragen, ihre Gemeinde mitgestalten.
    Und auf einen Zwischenruf des Herrn Kollegen
    Euler, wann denn das sein solle, wurde geantwortet:
    Wir können uns darüber unterhalten. Das liegt nicht an uns, sondern daran, wieweit die Menschen politisch reif sind.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Sehen Sie, ausgerechnet diesen „unreifen" Menschen werden nun so komplizierte Fragen vorgelegt, wie Sie sie hier in Ihrem Gesetzentwurf stellen!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bitte schön, Herr Kollege!


Rede von Karl Wittrock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Wilhelmi, ich muß meine Frage zu einem Punkt stellen, über den Sie inzwischen hinweggegangen sind. Sie haben behauptet, man habe die Stadt Frankfurt „ausgesucht". Herr Kollege Wilhelmi, haben Sie nicht das Gefühl, daß es sich, wenn Sie das so behaupten, hierbei um eine unzulässige Unterstellung handelt, die man fast als Infamie bezeichnen muß?

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich weiß nicht, ob der Ausdruck „Infamie" so sehr parlamentarisch ist. Aber ich nehme die Dinge nicht so tragisch, Herr Kollege. Ich habe meine Unterstellung — sicher ist es eine Unterstellung, eine Annahme — begründet und habe gesagt, daß ich nicht annehme, daß in einer so straff geführten Partei wie der Sozialdemokratischen Partei eine Fraktion in Frankfurt am Main etwas Selbständiges tun kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Zurufe von der SPD.)

    — Na, meine Herren, wir wollen uns darüber nicht streiten, ob die Fraktion es entscheidet, wenn ein Wasserrohr verlegt werden soll. Aber hier dreht es sich ja nicht um die Verlegung eines Wasserrohrs oder den Ausbau einer neuen Straße,

    (Zuruf von der SPD: Sie verwechseln Frankfurt mit Münster!)

    sondern um eine hochpolitische Geschichte. Ich war lange genug in Frankfurt und habe mich mit Ihren Kollegen dort ausgezeichnet vertragen. Deshalb nehme ich ja auch den Beschluß in Frankfurt als solchen nicht so tragisch. Die Frankfurter haben einen alten Bürgersinn und sind alte Demokraten, auch Ihre Kollegen. Das sind ausgezeichnete Demokraten; die werden sich die Geschichte schon überlegen. Wahrscheinlich wäre es ihnen sehr angenehm, wenn sie von dieser unangenehmen Sache wieder herunter wären. Aber wir werden ihnen dazu verhelfen, meine Damen und Herren, daß sie davon herunterkommen, indem wir das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses wird darüber entscheiden, und so lange brauchen wir, glaube ich, keinerlei Aufregung.
    Es bleibt dabei: wir von der Christlich-Demokratischen Union sind eindeutig der Auffassung und glauben das auch durch die Rechtsgutachten unabhängiger Rechtsgelehrter belegt zu wissen, daß in der Demokratie, so wie sie durch unser Grundgesetz geschaffen worden ist, eine derartige plebiszitäre Maßnahme unzulässig ist. Wir sind des weiteren der Auffassung, daß dieses Gesetz auch rechtspolitisch absolut unzweckmäßig ist, weil es zu nichts anderem führt als zur Demagogie.
    1476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958
    Dr. Wilhelmi
    Zum Beweise dessen brauchen wir auch nicht weit zu gehen, wir können in diesem Hause bleiben. Zunächst haben wir die demagogischen Fragen Ihrer Gesetzesvorlage selber. Sie werden ja wohl nicht bestreiten wollen, daß diese Fragen reichlich einseitig gefaßt sind und nicht das wiedergeben, was auch Ihre Auffassung in der außenpolitischen Debatte gewesen ist. Wenn das nämlich so einfach wäre, hätten wir uns wahrscheinlich nicht vier Tage hier darüber unterhalten. Sie haben sich aber sehr empört, als von meinen Parteifreunden andere Fragen formuliert worden sind, und haben nun diese wieder als furchtbar demagogisch gekennzeichnet, obwohl sie gar nichts anderes als die eindeutige Festlegung unseres Rechtsstandpunktes waren, wie es Herr Abgeordneter Jaeger Ihnen gestern vorgetragen hat. Sie sehen schon: wenn Sie eine Frage formulieren, erhitzen sich hei uns die Gemüter und wir sagen: Das ist eine demagogische Angelegenheit, und wenn von uns eine Frage formuliert wird, erhitzen sich bei Ihnen die Gemüter und dann sagen Sie: Es ist eine demagogische Angelegenheit. Ich glaube, man kann, wenn man sich den kühlen Kopf bewahrt, daraus den einen Schluß ziehen, daß in dieser Angelegenheit überhaupt nur demagogische Fragen gestellt werden können.

    (Beifall in der Mitte.)

    Deshalb ist es auch rechtspolitisch abwegig, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.
    Ich darf zum Schluß noch eine Frage berühren, nämlich die, warum unsere Parteifreunde sich letztlich mit Mehrheit entschlossen haben, diesen Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß zu überweisen, und warum wir das Gesetz, das wir a) nicht wollen und von dem wir b) überzeugt sind, daß wir es gar nicht annehmen können, weil es verfassungswidrig ist, nicht sofort ablehnen. Die beste Begründung für diesen Mehrheitsbeschluß, den wir schließlich gefaßt haben, den Entwurf dem Rechtsausschuß zu überweisen, ist die abgelaufene Debatte. Denn ich habe jedenfalls von seiten der Opposition nicht allzuviel juristische Gründe und detaillierte Gründe gehört, die für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechen. Ich habe vielmehr das Gefühl, daß man gestern abend und überhaupt in der ganzen Debatte im wesentlichen — mit Ausnahme vielleicht der Rede des Herrn Greve heute morgen — wieder versucht hat, die alte Wehrdebatte und die Atomdebatte zu verlängern. Ich habe durchaus Verständnis, meine Damen und Herren von der Opposition, daß Sie jede Gelegenheit benutzen, über diese Fragen zu debattieren. Aber ich bitte auch um etwas Verständnis dafür, daß wir diese Fragen bei einem Gesetzentwurf, bei dem es sich um die Volksbefragung handelt, doch nur als stark neben der Sache liegend betrachten können. Wir sind nicht der Auffassung, daß das zu der Frage, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist oder ob es verfassungspolitisch klug ist, überhaupt dazugehört.
    Sie dürfen auch eines nicht vergessen! Sie können mir natürlich einwenden, wir seien ja die Mehrheit, und mit Ihnen zusammen haben wir auch die Zweidrittelmehrheit, so daß wir auch eine Verfassungsänderung machen könnten. Zunächst ist es, wie Herr Kollege Barzel gestern in seinen Ausführungen schon richtig gesagt hat, zweifelhaft, ob das geht, ob der Art. 79 Abs. 3 das nicht ausdrücklich verbietet. Aber nehmen wir an, es ginge, man könnte in dieser Beziehung ein verfassungsänderndes Gesetz machen. Dann könnte man sicherlich nicht ein Gesetz ad hoc machen, d. h. für einen bestimmten Fall. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon in einer Entscheidung festgelegt.

    (Zuruf des Abg. Dr. Arndt.)

    Es hat ausdrücklich festgelegt, daß es niemals möglich ist, eine Verfassung aus einem bestimmten, ad hoc gegebenen Anlaß zu ändern.

    (Zurufe von der SPD: Oho! — Na, na! — Haben Sie das noch nie gemacht? — Art. 142a GG?!)

    — Sie werden ja nicht so töricht sein, einen Antrag zu stellen, wir sollten die Verfassung ändern; denn dann würden Sie ja zugeben, daß Sie selber der Ansicht sind, daß der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Also diesen Antrag erwarte ich aus Ihren Reihen gar nicht. Ich erwähne das nur, weil ich es für völlig abwegig halte, zu der hier allein zu entscheidenden Frage, ob die Volksbefragung zulässig ist oder nicht und ob sie rechtspolitisch erwünscht ist oder nicht, immer wieder den konkreten Fall in die Debatte zu ziehen. Wenn wir hier sachlich diskutieren wollen, müssen wir über die Sache selbst diskutieren und dürfen nicht immer wieder auf Abwege geraten. Das ist meine Bitte für den weiteren Ablauf dieser Diskussion.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)