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    Deutscher Bundestag 22. Sitzung Bonn, den 16. April 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Pferdmenges, Ritzel, Gehring und Höcker 1173 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Erste Beratung —; Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr (Drucksache 237); Antrag der Fraktion der DP betr. Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung (Drucksache 59) (Schriftliche Begründung: Anlage 2, S. 1215); Antrag der Fraktion der FDP betr. Arbeitserleichterung für die Landfrauen (Drucksache 208) Etzel, Bundesminister 1174 A Schoettle (SPD) 1187 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1196 C Lenz (Trossingen) (FDP) 1205 C Schild (DP) 1209 D Ausschußüberweisungen 1212 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache 316) — Erste Beratung — . 1212 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken (Drucksache 254) — Erste Beratung — 1212 D Entwurf eines Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts (Drucksache 278) — Erste Beratung — 1213 A Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle) (Drucksache 253) 1213 A Nächste Sitzung 1213 C Anlagen 1215 22. Sitzung Bonn, den 16. April 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner 16.4. Frau Albertz 16. 4. Frau Albrecht 17. 5. Dr. Arndt 19.4. Dr.-Ing. E. h. Arnold 19.4. Bauknecht 10.5. Dr. Becker (Hersfeld) 19.4. Dr. Böhm 18. 4. Dr. Bucerius 19. 4. Dr. Burgbacher 16.4. Conrad 18. 4. Dr. Dehler 19. 4. Diehl (Horressen) 5.5. Dr. Elbrächter 16.4. Even (Köln) 19.4. Felder 30. 4. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 19.4. Gedat 18. 4. Gehring 19. 4. Geiger (München) 16.4. Gerns 16.4. Dr. Greve 21.4. Freiherr zu Guttenberg 16.4. Frau Hamelbeck 18.4. Heye 16.4. Hilbert 18.4. Höcherl 10.5. Höfler 16.4. Frau Dr. Hubert 17.5. Jacobs 24.4. Dr. Jordan 18.4. Frau Kipp-Kaule 19.4. Kirchhoff 18. 4. Koenen (Lippstadt) 19. 4. Kriedemann 19.4. Könen (Düsseldorf) 16.4. Kunze 15. 5. Leber 16. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30.4. Dr. Maier (Stuttgart) 26.4. Maucher 16.4. Mauk 16.4. Frau Dr. Maxsein 18.4. Mellies 25.4. Merten 19.4. Dr. Meyers (Aachen) 16.4. Frau Nadig 16.4. Paul 30.4. Dr. Pferdmenges 18. 4. Rademacher 19. 4. Ramms 18.4. Scharnberg 16.4. Scheel 16.4. Schneider (Bremerhaven) 18.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18.4. Schultz 16.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Schwarzhaupt 19.4. Simpfendörfer 19. 4. Teriete 16. 4. Walpert 19.4. Wehr 16.4. Frau Wolff (Berlin) 16.4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Bauereisen 26.4. Frau Dr. Brökelschen 26. 4. Dr. Eckhardt 30. 4. Eichelbaum 3.5. Dr. Frey 26. 4. Dr.. Friedensburg 30.4. Häussler 30. 4. Heinrich 15.5. Frau Herklotz 25. 4. Iven (Düren) 26. 4. Meyer (Oppertshofen) 26.4. Frau Niggemeyer 30. 4. Scheppmann 2.5. Sträter 26. 4. Struve 7.5. Dr. Wahl 15.5. Dr. Zimmer 26. 4. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Preusker zu dem Antrag der Fraktion der DP betr. Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung (Drucksache 59). Die Fraktion der DP hat mit Drucksache 59 dem Bundestag einen Antrag vorgelegt, durch den die Bundesregierung ersucht werden soll, unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel der Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung aufzunehmen und dem Bundestag die entsprechenden Gesetzesvorlagen zur Änderung des Grundgesetzes sowie die weiter hierzu erforderlichen Gesetzesvorlagen zuzuleiten. Die Fraktion der Deutschen Partei hat dieses Problem der Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung gerade zu Beginn der 3. Legislaturperiode aus den gleichen Gründen zur erneuten Erörterung gestellt, aus denen heraus auch die Bundesregierung selbst bei der Einbringung ihrer Steuervorlagen einen funktionierenden Finanzausgleich zwischen den reichen und den armen Ländern als Gretchenfrage der Zukunft eines gesunden bundesstaatlichen Aufbaus bezeichnet hat. Um jede Mißdeutung von vornherein auszuschließen: Sowohl die Entwicklung der letzten Jahre, wie auch die tatsächliche Gesetzgebung haben bewiesen, daß angesichts der im Grundgesetz verankerten Aufteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern 1216 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1958 und der Form der Mitwirkung von Bundesrat und Bundestag beim Zustandekommen von Steuergesetzen die Frage der Organisation unserer Finanzverwaltung keine Kardinalfrage eines mehr föderalistischen oder mehr unitarischen Bekenntnisses ist. Es herrscht wohl gegenwärtig auf allen Seiten Einmütigkeit darüber, daß in der Bundesrepublik nicht wie in einer europäischen Konföderation souverän bleibende Staaten vorsichtige Vereinbarungen über einen noch vor der Bewährungsprobe stehenden Staatenbund treffen, sondern daß hier vielmehr deutsche Bundesländer im historischen Bewußtsein ihrer untrennbaren Zusammengehörigkeit eine Regelung suchen, die sowohl-ein Höchstmaß an Eigenständigkeit der Entwicklung in den einzelnen Bundesländern wahrt wie auch gleichzeitig ein Höchstmaß an gemeinsamer Blüte auf allen Gebieten der Kultur, Wirtschaft und sozialen Wohlfahrt sichert. Die Frage des organisatorischen Aufbaus des Finanzwesens ist also in der Bundesrepublik kein Ding und Dogma an sich — über diese Zeiten sind wir erfreulicherweise hinausgewachsen —, sondern eine reine Vernunftfrage der größten Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Es ist nun einmal mit dem Finanzwesen eines Staates etwas ganz Besonderes und Empfindliches. Es gibt viele Dinge, die in ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit vielleicht nicht minder wichtig sind, bei denen man aber die Durchführung völlig unbesorgt soweit dezentralisieren kann, wie man will. Ich darf als Beispiel vielleicht das Gebiet der Veterinärmedizin nennen. Die Bekämpfung der Tierseuchen ist für die menschliche Gesundheit zweifellos von überragender Bedeutung. Trotzdem kann es hier kaum eine Problematik wegen der zweckmäßigsten Durchführung geben, weil selbst bei völliger Dezentralisation keine grundlegenden Ermessensfragen aufgeworfen werden. Maul- und Klauenseuche ist nun einmal Maul- und Klauenseuche; sie kann in Schleswig-Holstein wie in Baden-Württemberg nur mit den gleichen Mitteln und in der gleichen Weise bekämpft werden. Demgegenüber gibt es in unserer Finanzverwaltung leider unendlich viele Ermessensentscheidungen von allergrößter wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischer Bedeutung, ja schlechthin von entscheidender Bedeutung für die Eigenständigkeit der einzelnen Länder. Dieser Ermessensspielraum liegt hei unserer Finanzverwaltung der Natur nach vor allem 1. im Zeitpunkt, in der Zeitdauer und in der mehr oder weniger streng gehandhabten Art der Steuerveranlagung, Steuerprüfung und Festsetzung von Vorauszahlungen, 2. im Verfahren der Stundung und des Erlasses von Steuern, 3. im Verfahren bei der Bewertung aller Wirtschaftsgüter und des Vermögens sowie in der Anerkennung von Abschreibungen und Wertberichtigungen. Man mag die Dinge drehen und wenden wie man will. Es ist einmal gesagt worden, der Geldbeutel sei nun einmal der empfindlichste Körperteil, und daran ist sicherlich viel Wahres, wenn und solange Steueranteile des Staates am Einkommen von und mehr, zumindest in der Wirtschaft, wenn man alles zusammenrechnet, die Regel und nicht die Ausnahme sind. Man kann also das Problem der ungeteilten oder geteilten Finanzverwaltung nicht gut an den historischen Beispielen aus dem Steuerparadies vor dem 1. Weltkrieg oder der immer noch ungleich glücklicheren Weimarer Zeit messen, sondern nur an der harten Wirklichkeit unseres augenblicklichen Zeitalters einer ungeheuren deutschen Not und Armut, die trotz aller Erfolge im Wiederaufbau in den letzten zehn Jahren doch noch immer vorhanden ist. In bezug auf die in den letzten acht Jahren beim Wiederaufbau so überaus erfolgreich praktizierte Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik hat es das böse, wirklich ad absurdum geführte Schlagwort von „den Reichen, die immer reicher würden, und den Armen, die immer armer würden", gegeben. Wenn man dieses Schlagwort überhaupt irgendwo mit einer wenigstens halben oder Viertelberechtigung zitieren kann, dann wahrscheinlich noch am ehesten in bezug auf die Situation unserer Bundesländer: hier hat sich allmählich die Erkenntnis immer breitere Bahn gebrochen, daß eine Verwaltung der Finanzen, die einen recht unterschiedlichen Ermessensgebrauch nicht soweit wie nur irgend möglich auszuschließen vermag, in der Tat reiche Länder reicher und arme Länder ärmer machen kann. Es soll deshalb auch in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnert werden, daß insbesondere auch der Parlamentarische Rat in seinen Grundgesetzbeschlüssen aus ähnlichen Erwägungen von der ungeteilten Bundesfinanzverwaltung ausgegangen ist. Es waren nur die Militärgouverneure der Besatzungsmächte, die verhindert haben, daß diese gemeinsame bessere Erkenntnis Bestandteil des deutschen Grundgesetzes geblieben ist. Die Bundesrepublik ist inzwischen den damaligen Besatzungsmächten gegenüber in ihren Verfassungsbeschlüssen souverän geworden. Eigentlich sollte man schon das zum Anlaß nehmen, um nunmehr solche Fehlanweisungen der damaligen Besatzungsmächte im Sinne der besseren deutschen Auffassungen zu korrigieren. Wirklich nicht ohne Grund ist besonders in den beiden letzten Jahren die wirtschaftliche Schwäche des Kultuswesens in einzelnen Bundesländern kritisiert und dann verständlicherweise sogleich nach der Finanzhilfe des Bundes gerufen worden. Niemand kann ja im Ernst unsere Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen entgelten lassen, daß sie zufällig in den armen Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Bayern geboren sind oder aufwachsen müssen. Schließlich stehen wir doch alle auf dem Standpunkt, daß unsere Kinder das gleiche Recht auf die bestmögliche Ausbildung besitzen und wir alle die Pflicht haben, dafür zu sorgen. Ebenso ist in den letzten Jahren mit immer größerem Ernst darauf hingewiesen worden, daß aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern insbesondere ein großer wirtschaftlicher Wanderungsprozeß, vor allem nach Nordrhein-Westfalen, dem Rhein-Main-Gebiet und Baden-Württemberg, in Gang gekommen ist. Hier drohen Verödung und wachsende wirtschaftliche Schwächung gewissermaßen als eine sich selbst vorwärtstreibende Kettenreaktion auf der einen und Überbelastung in Bevölkerungsdichte sowie Investitionen auf dem Verkehrs-, Elektrizitäts-, Wasserversorgungs- und Gesundheitsgebiet auf der anderen Seite. Alle diese Entwicklungen schreien gebieterisch nach einer Korrektur. Der horizontale Finanzausgleich, der dies bewerkstelligen sollte, hat das nicht vermocht. Er ist, das muß ganz ungeschminkt festgestellt werden, am übergroßen Ermessensspielraum der geteilten Finanzverwaltung gescheitert. Sicherlich wird eine ungeteilte Bundesfinanzverwaltung noch kein automatisches Heilmittel sein. Sie vermag aber der Natur dieses besonders schwierigen Gebietes entsprechend die allein denkbare wettbewerbsneutrale Basis eines horizontalen Finanzausgleiches zwischen den armen und den reichen Ländern abzugeben. Manchem mag dies auf den ersten Blick fast etwas grotesk erscheinen. Aber entsprechend den Beschlüssen des Parlamentarischen Rates von 1948/49, der ja den föderativen Staatsaufbau wollte und gerade deshalb auch die ungeteilte Bundesfinanzverwaltung vorsah, ist es inzwischen harte Wirklichkeit geworden: Wer die Eigenständigkeit der Bundesländer unabhängig von ihren naturgegebenen wirtschaftlichen Vorteilen oder Nachteilen ernstlich will, wer die höchstmögliche Ausbildung unserer Menschen ohne Rücksicht darauf anstrebt, ob sie zufällig in „reichen" oder „armen" Ländern leben, wer nicht eine einseitige wirtschaftliche Wanderung möchte, der muß die Notwendigkeit der ungeteilten Bundesfinanzverwaltung bejahen. Die hier und da in der letzten Zeit als halbe Lösungen erwogenen sogenannten Kompromisse einer „ständigen Ministerpräsidentenkonferenz" werden auf dem Gebiet des horizontalen Finanzausgleichs mit Sicherheit noch unfruchtbarer bleiben als die „ständige Kultusministerkonferenz". Es ist einfach eine vor allem auf finanziellem Gebiet irreale Überforderung, von den Ländern zu erwarten, daß sie aktive Partner — nämlich Gebende und Nehmende — und zugleich neutrale Schiedsrichter in einer Person sein sollen. In früheren Jahren hat man die Bundesfinanzverwaltung häufig mit der Erwartung erheblicher laufender Verwaltungseinsparungen begründet. Diese lassen sich sicherlich auch erzielen, wenn man Aus- und Durchführungsanweisungen künftig nur einmal, statt bis jetzt zehnmal, erlassen muß. Wir begründen aber die nach unserer Meinung überfällige Errichtung der ungeteilten Finanzverwaltung im Bunde in allererster Linie mit der dringend gebotenen Beendigung einer kulturellen und wirtschaftlichen Verödungsgefahr in den schwachen Ländern und der Notwendigkeit der Beendigung einer kostspieligen Konzentration in den sogenannten starken Ländern. In beiden Fällen würde bei einem Beibehalten des derzeitigen Zustandes der Ruf nach dem totalen Wohlfahrts- und Versorgungsstaat zwangsläufig am bitteren Ende stehen, anstatt, wie die Fraktion der Deutschen Partei wünscht, die Forderung nach der größtmöglichen Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des einzelnen wie auch der Gemeinden und der Bundesländer. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Eilers (Oldenburg) für die FDP- Fraktion zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300), zur Beratung des Antrags der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Angleichung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 237) und zur Beratung des Antrags der DP betr. Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung (Drucksache 59). Die Beratung und der Beschluß über den Haushaltsplan ist eines der wesentlichsten Rechte des Parlaments. Wichtig dabei aber ist vor allem die rechtzeitige Verabschiedung vor Beginn des neuen Rechnungsjahres. Dies ist um so wichtiger, als die Ausgaben des Bundes große allgemeine volkswirtschaftliche Auswirkungen haben. Es muß deshalb I erwartet werden, daß der Entwurf des Haushaltsplans rechtzeitig vor Ablauf des alten Haushaltsjahres im Bundestag vorgelegt wird. Haushaltsberatungen müssen gründlich sein, wenn sie einen Sinn haben sollen. Nach meiner Ansicht wäre die Verlegung des Rechnungsjahres auf das Kalenderjahr ein gutes Mittel, in diesem Sinne zu wirken. Es ist erstaunlich, daß Bundesregierung, Bundestag und Länderregierungen die Angleichung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr zwar schon oft diskutiert haben, ohne jedoch zu einem Entschluß gekommen zu sein. Dieses ist um so mehr erstaunlich, als schon 1951 alle Bundesminister, bis auf den Bundeswirtschaftsminister, einer solchen Angleichung zustimmten. Der letzte war der Meinung, daß eine pünktlichere Verabschiedung des Haushaltsplanes auch bei dem jetzigen Haushaltsjahr ausreichen müsse. Die Finanzminister der Länder hielten 1951 die Angleichung des Haushaltsjahres an das Rechnungsjahr für unzweckmäßig. Nur der Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz war geneigt, der Verlegung zuzustimmen. Besonders bemerkenswert ist, daß der Bundesrechnungshof auch im Jahre 1951 eine Angleichung an das Kalenderjahr empfahl. Er stellte anheim, die damalige Bank deutscher Länder dazu zu hören. Geldmarktpolitische Erwägungen waren der Grund dazu. 1218 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1958 Die Bank deutscher Länder nahm positiv wie folgt Stellung: Würde das Rechnungsjahr in Zukunft am 1. Januar beginnen, so könnte der Bund, der im Januar über besonders hohe Steuereinnahmen verfügt, die mit dem Beginn des Rechnungsjahres zusammenfallenden erhöhten Ausgaben voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln finanzieren. Ein eventuell erhöhter Kreditbedarf der Länder könnte bei der im Januar üblichen Verflüssigung des Geldmarktes leichter befriedigt werden, als dies im April der Fall ist. Es will mir scheinen, allein diese Begründung wäre ein sehr gewichtiger Grund für die Verlegung auf das Kalenderjahr gewesen. Aber mitnichten! Alle Bemühungen waren umsonst. Erst im Jahre 1954 im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform wurde ein erneuter Versuch unternommen. Das Bundesfinanzministerium bat die vorher schon erwähnten Stellen nochmals um Äußerung. Am 4. März 1954 erörterten die Finanzminister der Länder abermals diese Frage. Einige Länder zeigten Neigung, andere nicht! Wie könnte es bei uns auch anders sein. Als scheinbarer Ausweg wurde vorgeschlagen, die Abteilungsleiter der Länderfinanzministerien zu der Angelegenheit zu hören. Am 19. Mai 1954 fand die Besprechung statt. Fast ohne Ausnahme waren diese Ministerialvertreter dagegen. Sie meinten, die Haushaltspraxis der Länder sei auf lokale Verhältnisse zugeschnitten und könnte deshalb nicht geändert werden. Darüber kann ich nur erstaunt sein, denn die Körperschaften, die den lokalen Verhältnissen am nächsten stehen, nämlich die Städte und Gemeinden, stimmten durch ihre Spitzenorganisationen einer Angleichung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr zu. Die Verwunderung über dies Versagen der Länderfinanzminister wird noch größer, wenn man einen Blick in die Geschichte wirft. 1871 hatte das Deutsche Reich für das Haushaltsjahr das Kalenderjahr bestimmt. 1877 wurde dann die Zeit vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des nächsten Jahres zum Haushaltsjahr bestimmt. In den Ländern aber, z. B. auch in Bayern, wurde das Kalenderjahr erst im Jahre 1920 aufgegeben. Es erhebt sich die Frage: Waren die Länder vor 1920 lokal weniger verbunden? Wie sieht es im übrigen in der Bundesrepublik aus? Die Bundesbahn arbeitet seit 30 Jahren mit dem Kalenderjahr, die Bundespost seit 2 Jahren. Auch die deutsche Sozialversicherung machte mit dem Kalenderjahr beste Erfahrungen. Die Verzahnung dieser Einrichtungen bzw. Institutionen mit dem Bundeshaushalt ist gegenwärtig sehr schwierig. Überschneidungen und zusätzliche Arbeiten verursachen ständig Mehrkosten. Viele wichtige Steuerarten werden schon jetzt nach dem Kalenderjahr veranlagt. Wie ist die Lage in Europa? Diese Frage ist wohl zeitgemäß. Die Montan-Union und der Gemeinsame Markt rechnen mit dem Kalenderjahr. In Frankreich, in Belgien und in den Niederlanden ist das Kalenderjahr das Haushaltsjahr. Ein internationaler Vergleich ist uns Deutschen also bisher erschwert. Welche anderen Gründe sprechen für die Verlegung? Die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden geben der deutschen Volkswirtschaft Aufträge von vielen Milliarden DM. Dies trifft vor allem für die Bauwirtschaft als Schlüsselwirtschaft zu. Durch die Einführung des Kalenderjahres als Haushaltsjahr werden ein besserer Wettbewerb, die rechtzeitige Ausschreibung und Vergabe der Aufträge ermöglicht. Die öffentliche Hand kann günstigere Preise erzielen und dadurch erhebliche Ersparnisse erreichen. Wir wollen doch sparen!? Eine bessere, breitere Verteilung der Arbeiten auf baugünstige Monate ist möglich. Dies ist auch lohnpolitisch sehr wesentlich. Es werden weniger Überstunden, weniger Sonntags- und Nachtarbeit erforderlich. Auch deshalb sind die Arbeiten billiger. Die Betriebe brauchen geringere Betriebsmittel bei den Kreditinstituten anzufordern. Die bessere Ausnutzung der Baumaschinen und Baueinrichtungen, eine günstigere Arbeitsverteilung auf allen Gebieten ist möglich. In der Wirtschaft können weniger unproduktive Zeiten auftreten. Der Haushalt 1958 wird frühestens Ende Juni verabschiedet. Die Folge ist, daß die einzelnen Ministerien frühestens im Juli oder August Aufträge erteilen können. Es ist gar nicht daran zu denken, vor August in den einzelnen Betrieben der Bauwirtschaft, im Hoch- und im Tiefbau den Start für die praktische Arbeit zu geben. Bauten und Straßen werden wieder bis zum Wintereinbruch nicht fertig. Verkehrsstockungen werden unausbleiblich sein, weil auch in den langen Wintermonaten Baustellen in den Straßen nicht zu vermeiden sein werden. Das Kapital für diese Arbeiten liegt fest und ist ohne rechten Ertrag. Der Beginn des Rechnungsjahres mit dem 1. Januar dagegen läßt ausreichend Zeit für Arbeitsvorbereitungen bis zum Eintritt baugünstiger Witterung. Neben fiskalischen Vorteilen stehen allgemein günstige volkswirtschaftliche Auswirkungen. Die winterliche Spitze der Arbeitslosigkeit würde beim rechtzeitigen Einsetzen der Mittel der öffentlichen Hand etwa in der 2. Hälfte des Monats März oder spätestens im Monat April schneller abgebaut werden können. Millionen DM der Unterstützungen für Arbeitslose würden wahrscheinlich gespart und für produktive Zwecke freigemacht. Die Länder behaupten, ein Hindernis für die Umstellung des Rechnungsjahres auf das Kalenderjahr sei das jetzige Schuljahr, das mit dem Haushaltsjahr übereinstimme. Der Schuletat sei der größte Etat im Länderhaushalt. Nach meiner Auffassung Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1958 1219 ist diese Begründung nicht durchschlagend. Notfalls wäre sogar zu überlegen, das Schuljahr ebenfalls mit dem Kalenderjahr Bleichlaufen zu lassen. Es würde sicherlich ein Vorteil mindestens erreicht, daß der Kummer mit der versagten Versetzung einiger Kinder gleich im Silvesterrausch ertränkt wäre. Auf keinen Fall sollte man die Zeugnisse vor Weihnachten ausgeben. Als weiterer Einwand wird vorgebracht, daß die rechtzeitige Verabschiedung des Haushaltsplans im Rahmen eines Kalenderjahres wegen des Sommerurlaubs der mit dem Haushalt befaßten Volks- und Ministerialvertreter zweifelhaft sei. Keine Begründung ist verwunderlicher als diese, denn: Sind bei der Post bisher Urlaubswünsche unerfüllt geblieben? Fahren Züge weniger, werden Briefe der Post weniger zugestellt oder Renten in den Urlaubsmonaten nicht pünktlich ausgezahlt? Auch im Ausland geht es. Warum dann nicht auch bei uns? Das Kalenderjahr ist ein natürlicher Rhythmus, menschlich und auch wirtschaftlich gesehen. Alles in allem, schneiden wir endlich den alten Zopf ab im Bund, in den Ländern, in den Gemeinden und schaffen wir eine moderne Frisur! Sie ist nicht nur schöner, sondern auch praktischer. Die Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung wird in diesem Zusammenhang noch stärkere Impulse auslösen können. Für eine steuerliche Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit ist sie unerläßlich. Die 1951 gehörten Sachverständigen verneinten bereits glatt, daß bei der gegenwärtigen Regelung eine gleichmäßige und gerechte steuer- liche Erfassung gesichert sei. Eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung könnte sparsamer und rationeller arbeiten. Als Beispiel mag nur verwiesen werden auf die 150 Ländererlasse in 9 Ländern zu dem § 7 c des Einkommensteuergesetzes. Diese Erlasse waren veröffentlicht. Die Zahl der nicht veröffentlichten Erlasse ist wahrscheinlich noch größer. Die Steuerfahndung ist zweifellos nicht beliebt. Bei der einheitlichen Durchführung könnten Übergriffe besser vermieden werden als in der gegenwärtigen Verwaltung bei den Ländern. Sie würde auch wirksamer sein. Die Betriebsprüfung hat mit der Steuerfahndung nichts zu tun. Dennoch kann man sich gegenwärtig des Eindrucks nicht erwehren, als würden einige Länder diese Betriebsprüfung zu einer Art Steuerfahndung mißbrauchen. Es ist wohl kein Zweifel darüber, daß alle sachverständigen Persönlichkeiten eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung als das Gebot der Stunde ansehen. Die FDP brachte bereits am 22. Mai 1951 einen entsprechenden Gesetzentwurf durch den inzwischen leider verstorbenen Bundestagsabgeordneten Höpker-Aschoff ein. Leider wurde dieser, wenn auch erst am 6. Mai 1953, in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt, weil die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Art. 108 des Grundgesetzes nicht erreicht wurde. Damals stimmten nur die Abgeordneten der FDP und der SPD geschlossen für diesen Antrag. Es ist erfreulich, daß nunmehr auch die CDU/CSU und die DP sich zu dieser alten Forderung der Freien Demokraten bekennen.
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses dem Herrn Kollegen Dr. h. c. Pferdmenges zum 78. Geburtstag am 27. März aus,

(Beifall)

dem Herrn Kollegen Ritzel zum 65. Geburtstag am 10. April,

(Beifall)

dem Herrn Kollegen Gehring zum 60. Geburtstag am 15. April

(Beifall)

und dem Herrn Kollegen Höcker zum 72. Geburtstag am 15. April.

(Beifall.)

Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. März 1958 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über das Abkommen vom 15. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze
Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Internationalen Zuckerabkommens
Gesetz zu der Vereinbarung vom 31. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze
Gesetz zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1956 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957
Zweites Gesetz zur Änderung des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes (Zweites Änderungsgesetz-AnVNG)

Zweites Gesetz zur Änderung des PersonalgutachterausschußGesetzes
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 29. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Standortübungsplatz für die Garnison Bergzabern bei Mühlhofen-Ingenheim-Barbelroth (Drucksache 181) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 314 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 26. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen Ministerialdirektor Dr. Schiller (Drucksache 257) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 307 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Abwicklung des JEIA-Vermögens (Drucksache 259) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 312 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 28. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wohnungsbau für Soldaten (Drucksache 273) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 311 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 26. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend den früheren „Oberreichsanwalt" Lautz (Drucksache 274) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 310 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 27. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Finanzielle Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an Frankreich (Drucksache 275) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 309 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 28. März 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Überschreitung der Amtsbefugnisse durch Angehörige des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Drucksache 279) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 313 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 3. April 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Ernennung des Bundestagsabgeordneten Dr. Vogel zum Vortragenden Legationsrat Erster Klasse im Auswärtigen Amt (Drucksache 289) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 319 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 2. April 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Zeitungsberichte über Hinrichtung von Deutschen in der Fremdenlegion (Drucksache 291) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 320 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 9. April 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung für durch die damalige britische Besatzungsmacht beschlagnahmte Betriebe (Drucksache 290) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 321 verteilt worden.
Der Herr Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat unter dem 25. März 1958 gemäß II 6 und 9 des Branntweinmonopolgesetzes den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein mit der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1956/57 vorgelegt, der als Drucksache 306 verteilt wird.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 1. April 1958 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages der 2. Wahlperiode in seiner 161. Sitzung über die Vergabe der Aufträge durch die ,,Eurofima" berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 322 verteilt.
Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofs hat unter dem 20. März 1958 in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Bundesgesundheitsamtes vorgelegt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Unter dem 26. Februar 1958 hat er ein Gutachten über die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Kulturabteilungen des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern vorgelegt, das gleichfalls im Archiv ausliegt.
Ich komme zur Tagesordnung und rufe auf den Punkt 1:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299),
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) ;
c) Beratung des Antrags der Fraktionen der DP, CDU/CSU betreffend Angleichung des



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr (Drucksache 237);
d) Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung (Drucksache 59) ;
e) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Arbeitserleichterung für die Landfrauen (Drucksache 208).
Das Wort zur Einbringung des Haushaltsgesetzes hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! In meiner finanzpolitischen Programmrede am 13. März 1958 vor dem Hohen Hause habe ich bereits das Bedauern der Bundesregierung darüber zum Ausdruck gebracht, daß sie den Haushaltsplan des Jahres 1958 erst nach Inkrafttreten des neuen Rechnungsjahrs vorlegen kann. Indem ich heute den Haushaltsplan 1958 formell einbringe, wiederhole ich meine Entschuldigung. Die Ursache für die verspätete Einbringung liegt, wie bereits damals bemerkt, in der Notwendigkeit, die am 13. März 1958 eingebrachten Steuergesetze unter dem Gesichtspunkt der Einheit von Haushaltspolitik und Steuerpolitik mit den Bedürfnissen des Haushalts in Einklang zu bringen. So mußten Haushaltsplan und Steuergesetze gleichzeitig entwickelt werden. Die mit der Regierungsneubildung zusammenhängenden Probleme bedeuteten eine zusätzliche Verzögerung. Nachdem der Haushaltsplan seinen verfassungsmäßigen Weg über den Bundesrat gelaufen ist, kann ich ihn heute, versehen mit der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Bemerkungen des Bundesrates, vorlegen.
    Ich habe die Hoffnung, in diesem Jahre durch eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuß des Bundestags zu einer schnellen Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, tunlichst noch vor den Sommerferien, beizutragen. Es würde dann etwa zu dem gleichen Zeitpunkt wirksam werden wie der Haushaltsplan des vergangenen Jahres. Bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes wird die Bundesregierung eine geordnete Finanzgebarung auf der Grundlage des Grundgesetzes sicherstellen.
    Die verspätete Fertigstellung des Haushaltsgesetzes im vergangenen und in diesem Jahre ist aber, möchte ich ausdrücklich bemerken, kein Idealzustand. Ich bin daher entschlossen, ihn zu ändern. Die Vorarbeiten für den Entwurf des Haushaltsplanes 1959 sind im Bundesfinanzministerium bereits jetzt eingeleitet worden. Mit der Aufstellung des Entwurfs wird unverzüglich nach der Verabschiedung des Haushaltsplans 1958 begonnen werden. Wenn keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten entstehen, soll der Entwurf des Haushaltsplans 1959 vor Weihnachten von der Bundesregierung fertiggestellt und den parlamentarischen Körperschaften zugeleitet werden. Damit wären wir dann wieder im normalen Rhythmus der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes.
    Meine Damen und Herren, wenn ich heute den 9. Bundeshaushalt seit Bestehen der Bundesrepublik einbringe, so scheint es mir gerecht zu sein, des Mannes mit einigen Worten zu gedenken, der vor mir diese wichtige Aufgabe achtmal vollziehen durfte. Ich meine den jetzigen Bundesminister der Justiz, Herrn Fritz Schäffer.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Grundtatsachen und Entwicklungstendenzen der gegenwärtigen und der zukünftigen Finanzlage sind durch seine Arbeiten und durch sein Wirken weitgehend bestimmt. Gerade im finanzpolitischen Ablauf stehen jede Legislaturperiode und jeder Finanzminister auf den Schultern der Vorgänger. Ich bin im Guten und im Bösen sein Erbe und könnte das Erbe, selbst wenn ich es wollte, nicht ausschlagen.
    Ich gedenke heute Fritz Schäffers dankend, weil ich das viele Gute wohltuend empfinde, an das ich aus seiner Arbeit anknüpfen darf.
    Der Aufbau einer ausgezeichneten Verwaltung und die Schaffung eines hervorragenden Mitarbeiterstabes sind sein unvergeßliches Verdienst.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin ihm dankbar für diese mir unerläßliche Hilfe, die meiner Arbeit ein solides Fundament gibt.
    Seine Finanzpolitik war gekennzeichnet durch einen ausgeglichenen Haushalt, der die Grundlage für eine der stabilsten Währungen in der Welt wurde. Die sehr vollen Kassen waren nicht das Ergebnis seiner Politik, sondern besonderer Umstände, die außerhalb seines Einflußbereichs lagen. Die Wechsel, die auf die volle Bundeskasse gezogen wurden, wurden nicht von ihm ausgestellt. Er hatte den vollen Kassen eine andere Verwendung zugedacht. Selbst die übervolle Kasse hatte aber zeitweilig ihr Gutes, weil sie dämpfend auf eine überhitzte Konjunktur wirkte und damit übermäßigen Preissteigerungen entgegentrat. Bei hohen Ausfuhrüberschüssen waren die kontraktiven Wirkungen der Kaufkraftstillegungen aus Bundesguthaben bei der Notenbank durchaus erwünscht. Daneben sollen die mehrfachen, nicht unbeachtlichen Steuersenkungen von 1956 und 1957 nicht unerwähnt bleiben und nicht vergessen werden.
    Fritz Schäffers Umsicht, sein sittlicher Ernst, mit dem er hausväterlich das sorgenvolle Amt des Haushaltsministers führte, sein unermüdlicher Fleiß und seine große Persönlichkeit sichern ihm ein dankbares Gedenken an die Zeit, da er auf dem Stuhle des Finanzministers saß, und ein ehrendes Andenken in dem Hause, in dem ich jetzt arbeite.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin glücklich, daß mich mit ihm freundschaftliche Bande verbinden, und dankbar für manchen guten Rat.
    Meine Damen und Herren, damit komme ich zur finanzpolitischen Lage des Jahres 1958. Diese Situation, die dem Ihnen heute vorgelegten Haushaltsplan des Jahres 1958 zugrunde liegt, habe ich



    Bundesfinanzminister Etzel
    Ihnen in meiner Rede vom 13. März 1958 bereits in großen Linien vorgetragen. Sie muß in dem kontinuierlichen Fluß gesehen werden, der sich aus den laufenden Einnahmen und aus den durch ständige Erfüllung unserer Staatsaufgaben erstehenden Ausgaben ergibt. Die Haushaltswirtschaft des Bundes ist eben ein ununterbrochen fortfließender Prozeß, in dem der jetzige Haushaltsplan nur eine rechnerische Zäsur und ein Glied in der ununterbrochenen Kette der Haushalte darstellt.
    Wenn die Lage der Bundesfinanzen seit der Gründung der Bundesrepublik gut war, so darf sie auch heute noch als befriedigend bezeichnet werden. Das große Sammelbecken einer gefüllten Bundeskasse, das bei Beginn des Haushaltsjahres 1957 noch rund 7 Milliarden DM enthielt, läuft aber langsam leer, und immer mehr muß der Bundesfinanzminister darauf bedacht sein, Zulauf und Ablauf des Stroms der Haushaltswirtschaft im Gleichgewicht zu halten und keinen Raubbau an den Quellen und keine Dürre in der Versorgung zu dulden.
    Mit dem Abbau der Kassenbestände von Monat zu Monat wird die Finanzlage des Bundes angespannter, und es bedarf bei der Disposition in die Zukunft hinein daher einer immer größeren Vorsicht und Umsicht. Noch ist der Haushaltsplan des Jahres 1958 ein Zwischenstadium, noch wirkt das große Sammelbecken der Kassenbestände regulierend. Die vollen Auswirkungen der aufgelösten Kassenreserven und der gesteigerten Ausgaben werden wir erst in den Haushaltsplänen 1959 und 1960 zu meistern haben.
    Wir sollten aber heute schon mit großer Sehschärfe erkennen, daß die im letzten Haushaltsjahr aus den Kassenbeständen einmalig gedeckten, neugeschaffenen Ausgaben in Höhe von 5,9 Milliarden DM und die im jetzigen Haushalt nochmals aus der Kassenfülle einmalig gedeckten 3 Milliarden DM in der Zukunft durch neue, ständig fließende Quellen gedeckt werden müssen.
    Erschreckend ist es, immer wieder Stimmen zu hören, die diesen Tatbestand nicht nur völlig verkennen, sondern die so tun, als ob die jetzigen Ausgaben bereits in vollem Umfange durch ständige Einnahmen gedeckt seien, ja, als ob diese Einnahmen daneben noch unbegrenzt steigerungsfähig seien und so neue Ausgaben geschaffen werden könnten.
    Am letzten Tage des Rechnungsjahres 1957, dem 31. März dieses Jahres, betrug der Kassenbestand nur noch 2,8 Milliarden DM und war damit innerhalb von zwölf Monaten um mehr als 4 Milliarden DM gesunken. Diese Entwicklung wird sich im Laufe der nächsten Monate fortsetzen. Der Zeitpunkt ist erkennbar, in dem die Bundeskasse auf einen geringen Betriebsmittelbestand zurückgegangen sein wird und der Bund zur Deckung mindestens seines außerordentlichen Bedarfs an den Kapitalmarkt herantreten muß. Im Laufe des Rechnungsjahres 1958 wird der Bund erstmalig wieder mit einer größeren Anleihe an den Kapitalmarkt herantreten. Wir schätzen heute, daß dies im Frühjahr 1959 notwendig sein wird, wenn der Kassenbestand des Bundes etwa unter 500 Millionen DM gesunken sein wird.
    Das Problem, das sich dem Finanzminister stellt, ist also, die neu fließenden Einnahmequellen — bestehend aus höheren Steuereinnahmen durch Zunahme des Sozialprodukts, Einziehung von Veranlagungsrückständen und höherem Anteil an den Einkommen- und Körperschaftsteuern — an die Stelle der einmaligen Deckung aus Kassenreserven treten zu lassen, bis auch der Teil der ständigen Ausgaben, der bis jetzt aus einmaligen Einnahmen gedeckt wurde — nämlich aus Kassenreserven —, durch ständig fließende Einnahmen gedeckt wird, oder anders ausgedrückt, einen Ausgabenstopp so lange zu errichten, bis alle ständigen Ausgaben wieder durch ständige Einnahmen gedeckt werden.
    Eine schwere Vorbelastung für die Finanzentwicklung des Bundes in den nächsten Jahren stellen da. bei die Ausgabereste aus den Vorjahren dar. Es handelt sich dabei um vom Parlament genehmigte Ausgaben, die in dem Jahr, in dem sie bewilligt waren, nicht ausgegeben wurden. Wirtschaftlich sind sie also Verpflichtungen des Finanzministers entweder gegenüber Dritten, soweit nämlich diese Posten sich bereits zu vertraglichen Verpflichtungen des Bundes entwickelt haben, oder gegenüber den Ressorts, die noch nicht zu vertraglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wurden, die aber vom Finanzminister weitgehend bedient werden müssen, weil sie das Parlament bewilligt hat.
    Solche Ausgabereste, meine Damen und Herren, bestehen immer, da ja die Haushaltswirtschaft ein ständig fließender Strom von Einnahmen und Ausgaben und das Jahr nur eine Zäsur innerhalb dieses Stromes ist. So bestehen am Ende eines jeden Haushaltsjahres Reste von nicht getätigten Ausgaben, denen aber auch Reste an Einnahmen oder Bestände gegenüberstehen. In normalen Zeiten kann dieser Resteüberhang mit etwa 5 v. H. gleichbleibend angenommen werden. Das wären bei einem ordentlichen Etat von 37,6 Milliarden DM, wie ich ihn jetzt vorlege, Ausgabereste von rund 1,9 Milliarden DM.
    Dieses normale Verhältnis würde nicht beunruhigen. Aber das Verhältnis hat sich nun leider grundlegend geändert.
    Am Ende des Jahres 1956 bestanden Ausgabereste, d. h. noch offene Ausgabebewilligungen für die Folgezeit, in Höhe von rund 6 Milliarden DM; davon betrugen die Verpflichtungen aus Resten des Wehrhaushalts rund 3,7 Milliarden DM, also rund 60 v. H.
    Am Ende des soeben abgeschlossenen Finanzjahres 1957 sind diese Ausgabereste auf rund 7,8 Milliarden DM angewachsen, davon allein 6 Milliarden DM, also über 80 v. H. im Wehrhaushalt.
    Diese überhöhten Ausgabereste verwirren das Finanzbild des Bundes außerordentlich und erschweren eine zuverlässige Meinungsbildung über die tatsächliche Lage der Bundesfinanzen.



    Bundesfinanzminister Etzel
    Die entscheidende Frage ist dabei: Stehen den Ausgaberesten entsprechende Deckungsmittel gegenüber? Ende 1956 mit seinen Ausgaberesten von rund 6 Milliarden DM bestanden Kassenreserven von rund 3 Milliarden DM und daneben noch eine Rücklage, die vom Kassenbestand des Bundes getrennt ausgewiesen war, in Höhe von rund 4 Milliarden DM. Das waren zusammen 7 Milliarden DM. Ausgaberesten von rund 6 Milliarden DM standen also Deckungsmittel von rund 7 Milliarden DM gegenüber. Das war, meine Damen und Herren, noch ein beruhigendes Bild.
    Ende 1957 waren die Kassenbestände und sonstigen Reserven auf rund 3 Milliarden DM geschmolzen, während die Ausgabereste auf rund 7,8 Milliarden DM gestiegen waren.
    Und nun mußte ich außerdem noch etwas Besonderes tun. Die 3 Milliarden DM, die an sich zur Dekkung der Ausgabereste gedacht waren, mußten Zur Deckung des neuen Haushalts in die Einnahme genommen werden. Das Ganze ist, so glaube ich jedenfalls, eine außergewöhnliche Maßnahme, die mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsgebarung unter normalen Verhältnissen nur schwer in Einklang zu bringen wäre. Ihr Problem besteht darin, daß in Zukunft für die Ausgabereste keine Deckung mehr vorhanden ist, obwohl sie bedient werden müssen, weil ja die Ressorts entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Es müssen insofern also zusätzliche Deckungsmittel beschafft werden, oder es müssen die Dispositionen entsprechend gekürzt werden.
    Im Jahre 1958 habe ich mir dadurch geholfen, daß ich in das Ausgabesoll nur die Beträge eingesetzt habe, die voraussichtlich auch tatsächlich ausgegeben werden können. Die Frage, ob mit den neuen Ausgabebewilligungen alte Ausgabereste oder neue Verwendungszwecke bedient werden, ist also offengelassen worden. Entscheidend war nur die Frage, w a s insgesamt ausgegeben werden soll und kann. Damit wurde aber nicht geklärt, was mit den Resten geschieht, die vom Standpunkt der parlamentarischen Bewilligung neben den neu bewilligten Ausgaben stehenbleiben. Diese Frage wird spätestens 1959 neu untersucht und entschieden werden müssen.
    Auf jeden Fall ist festzustellen, daß aus dem Kassenbestand und den Rücklagen des sogenannten Juliusturms von rund 7 Milliarden DM Ende 1956 nunmehr ein negativer Juliusturm ungedeckter Verpflichtungen des Finanzministers in fast gleicher Höhe entstanden ist. Die Lösung dieses Problems wird darin gesucht werden müssen, daß ab 1959 die Reste in die laufenden Ausgaben eingebaut werden müssen, wobei auf der Deckungsseite für rund 6 Milliarden DM ungedeckte Ausgabereste neue Deckungsmittel beschafft werden müssen. Ich meine hier mit diesen neuen Deckungsmitteln die vorher erwähnten Einnahmequellen, nämlich den weiteren Zuwachs des Sozialprodukts, Ausgabenminderungen an anderen Stellen und Kreditaufnahmen als Nachholfinanzierung. Der zusätzliche
    Deckungsbedarf kann mit etwa je 3 Milliarden DM
    für die Jahre 1959 und 1960 angenommen werden.
    Es stände dann zu hoffen, daß auf diesem Wege endlich wieder Soll und Ist in ihre normale Ordnung gebracht werden. Alles dies würde auch dazu dienen, die öffentliche Meinungsbildung über die Finanzpolitik und die Finanzwirtschaft des Bundes zu fördern. Die Verzerrung der normalen Verhältnisse von Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Rechnungsjahre untereinander hat, wie mir scheint, nicht wenig zu Mißverständnissen und Fehlurteilen geführt. Aus diesen Erfahrungen der letzten Jahre werden wir auch bei der planmäßigen Neuordnung des Haushaltsrechts einige Folgerungen für die Technik des Jahresabschlusses zu ziehen haben. Da der Bundesfinanzminister soweit wie möglich einen gläsernen Haushalt und offene Bücher vorlegen möchte, habe ich diese verwickelten finanztechnischen Probleme etwas breiter dargestellt, als es sonst notwendig und üblich ist.
    In diesem Zusammenhang noch eine kurze Bernerkung über die sogenannten Bindungsermächtigungen. Sie bestehen selbständig neben den Ausgaberesten und unterscheiden sich von ihnen dadurch, daß sie von vornherein nicht als feste Ausgabenansätze für das betreffende Haushaltsjahr gedacht sind, sondern lediglich den Fachminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister ermächtigen, in einem bestimmten Umfange bereits Maßnahmen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre einzuleiten, ohne aber vor diesen Haushaltsjahren Barmittel in Anspruch nehmen zu können. Der Bundesfinanzminister und auch Sie, meine Damen und Herren, werden diese Bindungsermächtigungen immer mit besonderer Aufmerksamkeit sehen müssen, bedeuten sie doch eine Ermächtigung, in begrenztem Umfang zunächst noch ungedeckte Ausgaben zu begründen und damit einen Vorgriff auf künftige Jahre zu machen.
    Nach diesen mehr allgemeinen Bemerkungen komme ich nun zu der Behandlung des Haushalts 1958 im besonderen. Ich wende mich zunächst dem Gesamthaushalt zu. Der neue Haushaltsplan schließt im ordentlichen Haushalt mit rund 37,6 Milliarden DM und im außerordentlichen Haushalt mit 1,6 Milliarden DM, zusammen also mit 39,2 Milliarden DM ab. Er ist im ordentlichen Haushalt um 2,2 Milliarden DM höher und im außerordentlichen Haushalt um 370 Millionen DM niedriger als im Vorjahr. Der Gesamthaushalt ist wiederum in einem Jahr um 1,8 Milliarden DM angewachsen.
    Der Ausgleich des neuen Haushalts war nicht leicht. Die ursprünglichen Mehranforderungen der Ressorts, deren sachliche Dringlichkeit vielfach nicht bestritten werden konnte, mußten von 6,5 Milliarden DM auf 1,8 Milliarden DM herabgesetzt werden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Von dem verbleibenden Mehrbedarf entfällt auf die Bundeswehr allein 1 Milliarde DM. Bei dieser Sachlage war es nicht möglich oder jedenfalls nicht durchsetzbar, den Mehrbedarf für 1958 durch Kürzungen an anderen Stellen auszugleichen.



    Bundesfinanzminister Etzel
    Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein Wort über die vermehrten Ausgaben, die sich durch den erhöhten Personalaufwand ergeben. Dieser Punkt ist in den Haushaltsausgaben immer besonders neuralgisch. Ich möchte ihn daher mit einigen wenigen Sätzen besonders behandeln. Wenn man den Personalzuwachs gerecht beurteilen will, so muß man zwischen dem Zuwachs im Verteidigungsbereich und im zivilen Verwaltungsbereich unterscheiden. Es ist mehr als verständlich, daß der Personalzuwachs im Verteidigungsbereich größer ist. Die Vermehrung der Bundeswehr bringt eine vermehrte Einstellung an Beamten, Angestellten und Arbeitern mit sich. Im zivilen Bereich beträgt der Personalzuwachs an Beamten und Angestellten bei den Ministerien 407 Beamte und 225 Angestellte; dazu tritt bei den nachgeordneten Dienststellen ein Zuwachs von 371 Beamten und 964 Angestellten. Der Zuwachs bei den Beamten macht rund 1 v. H., der Zuwachs bei den Angestellten rund 2,4 v. H. der Gesamtzahl aus.
    Der finanzielle Aufwand für diesen Personalmehrbedarf beträgt insgesamt rund 25 Millionen DM. Ich glaube, das ist ein Betrag, der sich angesichts der Aufgabenvermehrung, insbesondere im europäischen Bereich, im Kartellbereich, in vertretbaren Grenzen hält. Im einzelnen muß dieser Punkt natürlich noch im Haushaltsausschuß und bei späteren Lesungen erörtert werden.
    Der Ausgleich des Gesamthaushalts 1958 konnte nur durch vier Maßnahmen hergestellt werden:
    1. wurden die Steuereinnahmen sehr optimistisch, aber keinesfalls ohne sachliche Grundlage geschätzt;
    2. wurde, wie erwähnt, der restliche und letzte Bestand der Rücklage aus dem sogenannten Juliusturm mit 3 Milliarden DM unter die ordentlichen Deckungsmittel eingestellt;
    3. wurden die Ausgabebewilligungen auf die Beträge beschränkt, die in diesem Rechnungsjahr tatsächlich ausgegeben werden;
    4. wurden zum Schließen der letzten Lücke eine Bundesanleihe und andere Kredite in Höhe von 1,6 Milliarden DM erwartet.
    Da in den öffentlichen Haushalten nach meiner Meinung die Ausgaben sich weitestmöglich nach den Einnahmen richten sollen, wende ich mich zunächst der Deckungsseite des Haushalts, insbesondere den Steuereinnahmen zu.
    Die Steuerschätzungen, die ich in meiner letzten Rede bereits vor Ihnen erläutert und begründet habe, sind inzwischen in der öffentlichen Meinung zum Teil heftig kritisiert worden. Gelegentlich ist der Bundesfinanzminister ein etwas leichtfertiger Optimist genannt worden. Ich muß zugeben, daß in der Tat ein weiteres Ansteigen des Bruttosozialprodukts um 7 v. H. nach der Entwicklung der Wirtschaft in der Welt und auch bei uns in den letzten Monaten für das nächste Jahr vielleicht nicht sehr wahrscheinlich ist. Es gibt allerdings außerhalb des Zuwachses des Sozialprodukts noch andere Komponenten und Fakten, die unseren Schätzungen zugrunde liegen und die diese Hoffnung im letzten dennoch rechtfertigen können.
    Richtig ist auch, daß in der Schätzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Auswirkungen der neuen Steuergesetze noch nicht berücksichtigt worden sind. Das war aber auch noch nicht möglich, weil nicht feststeht, in welcher Form die Regierungsvorlage schließlich zum Gesetz erhoben wird.
    Alles dieses glaubte ich aber vertreten zu können und zu sollen, damit mir nicht der Vorwurf des Zweckpessimismus gemacht werden kann. Ich brauche diese optimistischen Einnahmeschätzungen auch, um weiteren Wünschen auf Ausgabeerhöhungen oder Einnahmesenkungen entgegenzutreten, wozu sie auch immer dienen und woher sie auch immer kommen mögen. Eine Finanzpolitik am Rande des Defizits, um deren Bewilligung ich Sie in meiner letzten großen Rede gebeten habe, stellt den Finanzminister notwendig auch immer mit dem Rücken gegen die Wand, wenn er das Verfassungsgebot zum Ausgleich des Haushaltsplans in Art. 110 des Grundgesetzes ernst nimmt.
    Die Steuerschätzungen berücksichtigen auch die verspätete Veranlagung zur Einkommensteuer für die Jahre 1956 und 1957. Über ,die Höhe dieser einmaligen „Reserve" des Bundesfinanzministers bestehen in der Öffentlichkeit vielfach falsche Vorstellungen.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Die Aufforderungen zur Steuererklärung für 1956 sind von den Finanzämtern inzwischen versandt worden; die Steuererklärungen sollen bis Ende dieses Monats abgegeben werden. Die Veranlagung für 1956 wird trotz ihrer ungewöhnlichen Kompliziertheit bei der Ehegattenbesteuerung wohl bis zum Jahresende durchgeführt werden können. Im September etwa sollen die Steuererklärungen für 1957 versandt und im Oktober/November eingefordert werden. Die Veranlagung für 1956 wird vermutlich ganz und die für 1957 zum Teil bis zum 31. März 1959, d. h. noch im Rechnungsjahr 1958, durchgeführt werden können. Bedenkt man, daß seinerzeit mit der Veranlagung für 1955 auch erst im Oktober 1956 begonnen wurde, so würde der frühere Rhythmus der Neuveranlagung Ende dieses Jahres voraussichtlich wieder erreicht sein.
    Die einmalige Mehreinnahme aus der verspäteten Einkommensteuerveranlagung ist im Vergleich zu anderen Jahren nicht übermäßig hoch. Wenn gelegentlich gesagt wird, daß die zurückgestellten Einkommensteuer-Zahlungen aus Mehrgewinnen gegenüber dem Vorjahr sich auf mehrere Milliarden DM belaufen, so ist das sicher falsch. Man kann die Steuerreserve aus der verspäteten Einkommensteuerveranlagung für Bund und Länder auf höchstens 1,8 Milliarden DM schätzen. Da die Bankeinlagen aber von Wirtschaftsunternehmen und Privaten von 1956 auf 1957 um mehr als 11 Milliarden DM gewachsen sind, darf angenommen werden, daß die Abschlußzahlungen bei den Einkommensteuerpflichtigen deren Liquidität im Durchschnitt kaum beeinträchtigen werden. Wirtschaftlich gesehen haben diese Steuerpflichtigen einen zinslosen Staatskredit genossen, den das Verfas-



    Bundesfinanzminister Etzel
    sungsgerichtsurteil über die Ehegattenbesteuerung ihnen ganz unerwarteterweise beschert hat.
    Unter den Deckungsmitteln verdienen auch die Einnahmen aus Schutzzöllen und aus Finanzzöllen ein kurzes Wort. Die Ansätze dafür bleiben mit 2,1 Milliarden DM trotz der erwarteten Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes unverändert. Der Grund dafür liegt in den Zollausfällen, die die Vierte konjunkturpolitische Zollsenkung und die Erste Senkung der Binnenzölle innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit sich bringen. Dieses Einfrieren der Einnahmen aus Zöllen könnte der Finanzminister in mir mit einem weinenden Auge sehen, der Europäer in mir aber sieht es mit zwei lachenden Augen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Vierte konjunkturpolitische Zollsenkung im Deutschen Zolltarif 1958 hat die Bundesrepublik zu einem Land mit ausgesprochen niedrigen Schutzzöllen gemacht. Die Zollbelastung für zollbare gewerbliche Güter beträgt durchschnittlich nur noch etwa 8 v. H. und für landwirtschaftliche Güter noch 14 v. H. Im Vergleich zu anderen europäischen und auch außereuropäischen Ländern muß diese Zollbelastung vor allem bei den gewerblichen Einfuhrwaren als niedrig angesehen werden. Sie ist bereits so niedrig, daß die Zölle bei uns als Mittel der Konjunkturpolitik kaum noch von Bedeutung sind. Weitere Zollsenkungen wären, wenn sie im deutschen Wirtschaftsinteresse lägen, nur ausnahmsweise noch möglich, weil das Zollsatzniveau des künftigen gemeinsamen Außenzolltarifs der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wahrscheinlich höher liegen wird.
    Die Verbrauchsteuern, die neben den beiden Türmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit 17,6 Milliarden DM und der Umsatzsteuer mit rund 13 Milliarden DM in der öffentlichen Meinung vielfach ein Aschenbrödeldasein führen, erbringen rund 7,7 Milliarden DM. Daran ist die Tabaksteuer allein mit 3,2 Milliarden DM fast zur Hälfte beteiligt. Den zweiten großen Brocken unter den Verbrauchsteuern stellt die Mineralölsteuer mit 1,8 Milliarden DM dar.
    Nach diesem kurzen Überblick über das Problem des Haushaltsausgleichs und der Deckungsmittel wende ich mich nunmehr den Ausgaben zu. Auch hier muß ich mich auf einige grundsätzliche Bemerkungen zu den wichtigsten Ausgabengebieten des Bundes beschränken.
    An die Spitze stelle ich den größten und wichtigsten Block der Bundesausgaben, die Ausgaben für die soziale Sicherheit. Gerade die Sozialausgaben des Bundes sind, einschließlich des Wohnungsbaues und der Versorgungsausgaben, auf nunmehr rund 15 Milliarden DM und damit auf rund 40 v. H. des ordentlichen Haushalts gestiegen. Von diesen rund 15 Milliarden DM entfallen allein 3,7 Milliarden DM auf die Kriegsopferversorgung und 4,8 Milliarden DM auf die Bundeszuschüsse an die Träger der Sozialversicherung.
    Die Rentenreform als Teil der Sozialreform wurde im vergangenen Jahr im wesentlichen abgeschlossen. Die Anpassungsklausel für den Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ist bereits nach einem Jahr wirksam geworden. Die Bemessungsgrundlage für 1958 liegt um 6,1 v. H. höher als im Jahre 1957. Im gleichen Verhältnis mußte sich der Bundeszuschuß um 2,8 Millionen DM auf nunmehr 3,6 Milliarden erhöhen.
    In den letzten Monaten wird eine Neuordnung und Verbesserung der Kriegsopferversorgung erörtert. Auch der Bundesfinanzminister hält hier eine gewisse Änderung im Rahmen des bisherigen Gesamtaufwands für möglich. Die Vorschläge der Geschädigtenverbände, die einen Mehraufwand von sage und schreibe 4,3 Milliarden DM erfordern und die Gesamtlasten der Kriegsopferversorgung auf 8 Milliarden DM erhöhen würden, sind schon aus finanzpolitischen Gründen undurchführbar.
    Von einzelnen Teilreformen abgesehen, wird man — auch im Vergleich zu anderen Ländernsagen dürfen, daß der Sozialstaat bei uns in dem Maße verwirklicht ist, das gesamtwirtschaftlich noch vertretbar erscheint. Grenzüberschreitungen in der Richtung über den Wohlfahrtsstaat hinaus zum kollektiven Versorgungsstaat könnten nur mit einem Verlust an Wohlstand und Lebensstandard aller erkauft werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Nur eine weiter ansteigende Produktivität und der Verzicht auf weitere Arbeitszeitverkürzungen ermöglichen eine weitere Steigerung des Wohlstandes und damit auch der Sozialleistungen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ohne Mehrproduktivität oder Mehrarbeit muß eine Erhöhung der Sozialleistungen unausweichlich zunächst zu höheren Steuern und nach den Erfahrungen in anderen Ländern alsbald auch zu einer Gefährdung der Währung und der auf ihr ruhenden gesellschaftlichen Ordnung führen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es scheint mir wichtiger, den erreichten Wohlstand zu sichern, weitere Preissteigerungen und Steuererhöhungen zu vermeiden, anstatt versorgungsstaatlichen Traumvorstellungen nachzugehen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    aus denen es nur ein böses Erwachen mit bitterem Enttäuschen geben kann. Das allgemeine Wohl, dessen Hüter und Förderer allein der soziale Rechtsstaat sein kann, ist nicht gleich der Summe aller Interessentenwünsche, so gerechtfertigt diese Wünsche im einzelnen manchmal auch erscheinen mögen. Das Verfassungsgebot eines ausgeglichenen Staatshaushalts und der Schutz der Währung machen den Finanzminister zum Anwalt unabänderlicher wirtschaftlich-finanzieller Tatsachen und zum ständigen Mahner des Maßhaltens.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    Bundesfinanzminister Etzel
    Den zweitgrößten Ausgabenblock im Bundeshaushalt stellen die Lasten dar, die die Verteidigung der nationalen Sicherheit uns auferlegt. Im Entwurf des Haushaltsplans 1958 finden Sie für die Verteidigungsausgaben insgesamt 10,7 Milliarden DM, von denen 10 Milliarden DM auf die Bundeswehr und rund 700 Millionen DM auf Leistungen an verbündete Truppen im Bundesgebiet entfallen.
    Für den Ausbau der Bundeswehr sind in den Jahren seit 1955 bis heute insgesamt rund 15 Milliarden DM bewilligt worden. Ausgegeben wurden davon rund 9 Milliarden DM, so daß dem Bundesminister für Verteidigung mit der weiteren Bewilligung von 10 Milliarden DM in 1958 insgesamt rund 16 Milliarden DM zur Verfügung stehen. Nach den bisherigen Erfahrungen darf angenommen werden, daß von diesen Gesamtbewilligungen im Jahre 1958 tatsächlich nicht mehr als die neu veranschlagten 10 Milliarden DM kassenmäßig benötigt werden.
    Neben den Haushaltsbewilligungen von zusammen rund 16 Milliarden DM — ich wiederhole: alten und neuen — sind für Verteidigungszwecke mit Zustimmung des Hohen Hauses noch zusätzlich Bindungsermächtigungen bis zu 15,2 Milliarden DM als Vorgriff auf die Haushaltsbewilligungen der folgenden Rechnungsjahre erteilt worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es würde den Rahmen meiner Haushaltsrede sprengen, wenn ich Ihnen die einzelnen Verwendungszwecke des neu bewilligten Betrags von 10 Milliarden DM näher erläuterte; sie sind ja in den Vorlagen ausgewiesen. Ich darf mich auf einige Punkte beschränken, die ein besonderes Interesse verdienen. Die Tatsache, daß wir eine Bundeswehr neu aufbauen müssen, führt zu einem unverhältnismäßig hohen Anteil der einmaligen Ausgaben mit rund 6 Milliarden DM, während die fortdauernden Ausgaben nur 4 Milliarden DM erfordern. Zu diesen Neubewilligungen für einmalige Zwecke treten die nicht verbrauchten Ausgabebewilligungen früherer Jahre mit fast 6 Milliarden DM hinzu.
    Vordringlich unter diesen einmaligen Ausgabezwecken sind Bauten zur Unterbringung der Bundeswehrsoldaten, die im kommenden Jahr mit 2,3 Milliarden DM beinahe doppelt so hoch sind wie im vergangenen Jahr. Daneben ist der Wohnungsbau für die große Zahl verheirateter Soldaten besonders dringlich geworden, der in den vergangenen Jahren mit dem Bedarf nicht recht Schritt gehalten hat. Für diesen Zweck sind bisher schon 450 Millionen DM bewilligt, aber nur zum kleineren Teil ausgegeben worden; dazu tritt im neuen Jahr eine Bewilligung von rund 110 Millionen DM. Die bisherige Entwicklung zeigt, daß die Finanzierung von Wohnungen für Soldaten infolge technischer Verzögerungen im Verwaltungsablauf dazu führt, daß die Fertigstellung der Bauvorhaben erheblich hinter der Bewilligung der Darlehen zurückbleibt. Um für die Zukunft eine frühzeitigere Planung und Finanzierung der Wohnungsbauten für Soldaten zu ermöglichen, sind zu den genannten Haushaltsbewilligungen weitere rund 240 Millionen DM an Bindungsermächtigungen zusätzlich vorgesehen. Für den SoldatenWohnungsbau steht also insgesamt ein Programm von rund 800 Millionen DM bereit.
    Auch die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung und die fachliche Weiterbildung der Soldaten sowie ihre Betreuung in der Freizeit und die Fürsorge sollen nach den Zahlen des Haushalts nicht zu kurz kommen; dafür sind rund 60 Millionen DM vorgesehen.
    Der Haushaltsplan 1958 enthält keine Ansätze mehr zur Zahlung von Stationierungskosten an verbündete Mächte. Die Bundesregierung hat 1957 erklärt, daß sie letztmalig derartige Zahlungen in Höhe von 1,2 Milliarden DM leiste, nachdem nunmehr ihre eigene Verteidigung durch die Bundeswehr in vollem Aufbau ist. Lediglich für Berlin zahlen wir noch Besatzungskosten und Auftragsausgaben an die dortigen Besatzungsmächte mit unverändert 220 Millionen DM. Dieser Betrag dient in der Hauptsache der Entlohnung deutscher Bediensteter bei den ausländischen Streitkräften sowie dem Besatzungswohnungsbau, der Freimachung beschlagnahmter Liegenschaften und für Beschaffungen der Besatzungsmächte in Berlin. Diese Besatzungskosten tragen also dazu bei, den Berliner Arbeitsmarkt zu entlasten, die gewerbliche Wirtschaft dort mehr zu beschäftigen und den Wohnungsbau zu vermehren.
    In der Bundesrepublik schreitet die Freimachung der Wohnungen von Angehörigen der verbündeten Truppen weiter fort. Zur Zeit sind nur noch rund 300 Wohnungen in privatem Eigentum von Stationierungskräften beansprucht. Der größte Teil der dafür vorgesehenen Ersatzbauten wird im Laufe dieses Jahres fertig. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß in den letzten Jahren zur Räumung beschlagnahmter Wohnungen aus Besatzungs- und Stationierungskosten sowie aus allgemeinen Bundesmitteln rund 90 000 Wohnungseinheiten mit einem Aufwand von schätzungsweise 5 Milliarden DM neu gebaut worden sind.
    Ich habe die Ausgaben für die nationale Sicherheit etwas breiter dargestellt. Die weiteren Ausgabenbereiche kann ich nur in kürzeren Zusammenhängen erläutern. Sie dienen der nationalen Sicherheit nach innen. Sie sind daher von keiner geringeren politischen Bedeutung als die Verteidigungsausgaben.
    Ich beginne mit den Ausgaben zur Förderung der Landwirtschaft. Der Agrarhaushalt, der sich in den letzten vier Jahren von rund 570 Millionen DM auf 2,2 Milliarden DM im Jahre 1957 vervierfacht hat, ist abermals um rund 200 Millionen DM auf 2,4 Milliarden DM angestiegen. Darin sind die Mittel für den Grünen Plan mit rund 1,3 Milliarden DM enthalten, die ebenfalls um rund 130 Millionen DM höher sind als im Vorjahr. Im Jahre 1958 sollen erstmalig wesentliche Teile der Landwirtschaftsförderung durch Darlehen, die früher aus dem Bundeshaushalt flossen, dem Kapitalmarkt entnommen werden. Der Bundeshaushalt enthält für Zinsverbilligungen Mittel, die wesentlich höhere Darlehnsaufnahmen als in den früheren Jahren ermöglichen.
    1180 Deutscher Bundestag - 3, Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1958
    Bundesfinanzminister Etzel
    Neben der Bundeshilfe für die Landwirtschaft werden noch rund 230 Millionen DM aus Lastenausgleichs- und ERP-Mitteln gewährt, Allein die Umsatzsteuervergünstigung für die Landwirtschaft bedeutet einen Einnahmeverzicht des Bundes von schätzungsweise 350 Millionen DM, also eine zusätzliche stille Leistung. Unter den vielgestaltigen Hilfsmaßnahmen wiegen für den Finanzminister die Milchsubventionen mit 400 Millionen DM und die Düngemittelsubventionen mit nunmehr 316 Millionen DM am schwersten. Im vergangenen Jahr hat es bei der Milchsubvention eine erhebliche Haushaltsüberschreitung um rund 70 Millionen DM gegeben, die sich im kommenden Jahr nicht wiederholen soll. Die 400 Millionen DM sind ein Höchstbetrag, innerhalb dessen die Richtlinien für die Förderung der Qualitätsmilch etwas strenger gefaßt worden sind.
    Mit unguten Gefühlen sieht der Finanzminister die Entwicklung der Düngemittelsubvention, die nunmehr bereits im vierten Jahre gezahlt wird. Dafür ist bisher insgesamt über 1 Milliarde DM ausgegeben worden, von der nicht zu sagen ist, ob sie tatsächlich mehr der Landwirtschaft oder der Düngemittelindustrie zugute gekommen ist.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Mit nicht geringen Sorgen erfüllen den Finanzminister auch die Kosten der Vorratshaltung. Sie betrugen 1950 noch rund 96 Millionen DM. Für 1957 waren sie mit rund 206 Millionen DM veranschlagt und infolge einer Haushaltsüberschreitung wegen des starken Anwachsens der Brotgetreidebestände — nicht zuletzt aus entbehrlichen Getreideeinfuhren — auf über 260 Millionen DM angeschwollen. Im Jahre 1958 werden die Kosten der Vorratshaltung die erschreckende Höhe von über 330 Millionen DM erreichen; darin sind die Kosten für die Notstands-Bevorratung noch nicht enthalten. Die Kosten der Vorratshaltung steigen paradoxerweise nicht zuletzt deshalb so erheblich an, weil es gilt, die Überbestände, den sogenannten Getreideberg, wieder auf das von der Bundesregierung beschlossene Ausmaß zurückzuführen. Diese Abbaumaßnahmen können nur durch eine verbilligte Getreideausfuhr ins Ausland durchgeführt werden. Nach Durchführung dieses Abbaues sollte das Getreidepreisgesetz grundlegend überprüft werden, um ein Wiederanschwellen des Getreideberges über die festgelegte Höchstgrenze hinaus zu verhindern. Gleichzeitig müssen die deutschen Verpflichtungen zu Getreideeinfuhren aus internationalen Handelsverträgen planmäßig verringert werden.
    Die Förderung der ländlichen Siedlung, in erster Linie zugunsten der Vertriebenen, liegt der Bundesregierung besonders am Herzen. Zu diesem Zweck sind für das Haushaltsjahr 1958 rund 215 Millionen DM vorgesehen. Daneben sollen etwa 100 Millionen DM am Kapitalmarkt als weitere Siedlungskredite aufgenommen werden; die Kosten der Geldbeschaffung und der Zinsverbilligung trägt der Bundeshaushalt.
    Auf weitere Finanzfragen der Landwirtschaftspolitik, z. B. die Betriebsbeihilfen zur Verbilligung von Dieselkraftstoff oder die Zinsverbilligung für
    die verschiedenen Zwecke, und insbesondere auf
    Einzelmaßnahmen des Grünen Plans einzugehen,
    muß ich mir leider aus zeitlichen Gründen versagen.
    Der Landwirtschaftshaushalt folgt in diesem Jahr in seiner Größenordnung als drittgrößter Einzelplan hinter dem Sozial- und dem Verteidigungshaushalt und vor dem Verkehrshaushalt. Mit seinen 2,4 Milliarden DM erfordert er über 6 v. H. des gesamten Bundeshaushalts. In früheren Jahren, zuletzt im Jahre 1955, erforderte er nur etwas mehr als 2 v. H. des Gesamthaushalts. Diese große Steigerung ist in erster Linie auf die teilweise automatischen Klauseln der Siedlungsgesetze, des Landwirtschaftsgesetzes von 1956 und insbesondere auf die Grünen Pläne zurückzuführen. Der Finanzminister bedauert diese Maßnahmen nicht. Er möchte nur wünschen, daß die Ausgaben dafür mehr als bisher den strukturverbessernden Schwerpunkten und weniger den vielfältigen Preissubventionen zuflössen.
    Nicht dem Gewicht, wohl aber der Bedeutung nach möchte ich hinter dem Landwirtschaftshaushalt den Wohnungsbau einreihen. Für ihn sind wiederum 1,5 Milliarden DM vorgesehen, zu denen Bindungsermächtigungen zu Lasten künftiger Jahre mit rund 1,3 Milliarden DM treten. Von den ordentlichen Haushaltsmitteln entfällt nicht ganz die Hälfte mit 670 Millionen DM auf den sozialen Wohnungsbau im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Rund 100 Millionen DM erfordern die Wohnungsbauprämien, die erfreulicherweise weiter angestiegen sind.
    Am schwierigsten gestaltet sich die Finanzierung des Wohnungsbaues für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler und Zuwanderer aus der Sowjetzone. Angesichts der großen Bewilligungsüberhänge aus früheren Jahren, die im Jahre 1958 hoffentlich energisch in fertiggestellte Wohnungsbauten umgesetzt werden, konnte die Neubewilligung auf rund 300 Millionen DM ermäßigt werden. Gleichzeitig wurden aber neue Bindungsermächtigungen bis zu der ungewöhnlichen Höhe von über 1 Milliarde DM in Aussicht genommen, um die frühzeitige Planung und Finanzierung von Wohnungsbauten für Flüchtlinge und Vertriebene in den Jahren 1959 und 1960 schon jetzt zu sichern.
    Auch der Bergarbeiterwohnungsbau wird aus dem Aufkommen der Kohlenabgabe, verstärkt um die Rückflüsse aus früheren Darlehen, mit 265 Millionen DM — um 27 Millionen DM höher als im Vorjahr — gefördert.
    Für das Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung stehen also im Jahre 1958 dem Bundeswohnungsbauminister insgesamt 3,2 Milliarden DM zur Verfügung, davon 1,3 Milliarden DM als Bindungsermächtigungen. Dazu treten im kommenden Jahr nochmals 660 Millionen DM aus Mitteln des Lastenausgleichs. Das sind, glaube ich, wahrlich stolze Zahlen, die der Finanzminister nur mit großen Anstrengungen und durch Kürzungen an anderen Stellen des Haushalts ermöglichen konnte.
    Jetzt komme ich zum Verkehrswesen. Auch die Förderung des Verkehrswesens in allen Zweigen beansprucht von Jahr zu Jahr höhere Mittel. Die



    Bundesfinanzminister Etzel
    Zahlen verdienen auch hier in Erinnerung gebracht zu werden: Im Jahre 1954 waren es 1,1 Milliarden DM, im Jahre 1955 1,3 Milliarden DM, im Jahre 1956 1,6 Milliarden DM, die 1957 sprunghaft auf 2,4 Milliarden DM stiegen, und im Jahre 1958 werden fast 2,5 Milliarden DM erreicht.
    Der größte Teil dieses Bedarfs entfällt auf den Straßenbau bei Bundesfernstraßen, für den nunmehr über 1,1 Milliarden DM veranschlagt sind. Um eine gleichmäßige und frühzeitige Planung des Straßenbauprogramms und der Straßenbauaufträge zu ermöglichen, werden dazu noch 250 Millionen DM Bindungsermächtigungen und 150 Millionen DM Kredite der Öffa vorgesehen. Alles in allem sind dem Straßenbau also insgesamt 1,5 Milliarden DM, teilweise als Vorgriff auf spätere Jahre, zugedacht.
    Bei der Verabschiedung des Verkehrsfinanzgesetzes im Jahre 1955 hat der Bundestag die Bundesregierung zur Vorlage eines Zehn-Jahres-Plans für den Ausbau der Bundesfernstraßen mit den besonderen Mitteln dieses Gesetzes aufgefordert. Inzwischen hat der Bundesminister für Verkehr mit dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom September 1957 einen Ausbauplan veröffentlicht, der weit über die Ziele des Verkehrsfinanzgesetzes hinausgeht. Sein Ausbauplan will ein Fernstraßennetz schaffen, das den Anforderungen der nächsten 20 Jahre voraussichtlich genügen wird. Leider sind die dafür vorgesehenen Mittel, die nach den Preisen von 1955 schon rund 23 Milliarden DM betrugen, im Rahmen der künftigen Bundeshaushalte nicht zu beschaffen. Soll dieser höchst notwendige Ausbau der Bundesfernstraßen in den kommenden Jahren verstärkt gefördert werden, so müssen dazu neue Einnahmen auf der Grundlage eines vorbereiteten Straßenbaufinanzierungsgesetzes geschaffen werden. Die erforderlichen Mehrbeträge können nicht durch Einsparungen in anderen Haushalten beschafft werden.
    Der Bundesfinanzminister wäre bereit, das Aufkommen der Mineralölsteuer aus dem Kraftverkehr über einen festen Sockelbetrag von etwa 600 Millionen DM hinaus und das Aufkommen etwaiger zusätzlicher Belastungen aus dem geplanten Straßenbaufinanzierungsgesetz ganz für Zwecke des Straßenbaus zu binden. Eine solche Zweckbindung der Abgaben des Kraftverkehrs für die Ausgaben des Straßenwesens widerspricht zwar dem Gesamtdeckungsgrundsatz, der mit Recht das geltende Haushaltsrecht beherrscht. Dennoch rechtfertigt die so enge innere Verknüpfung dieser Abgaben des Kraftverkehrs mit den Kosten des Straßenwesens eine begrenzte — ich sage: begrenzte — Ausnahme, insbesondere wenn damit eine erhebliche Verbesserung des Straßenbaus erreicht werden kann. Dieses Ja-Sagen zu einer erweiterten Zweckbindung der Abgaben des Kraftverkehrs für die Verbesserung des Straßenwesens fällt mir angesichts der sicheren Mehrbelastung des Bundeshaushalts in den kommenden Jahren nicht leicht. Wenn ich mich dennoch dazu — abweichend von der früheren Auffassung — bekenne, so wollen Sie daraus bitte meine Bereitwilligkeit zu einem aufgeschlossenen Finanzdenken entnehmen.
    Am richtigsten erschiene es mir, einen Ausbauplan für das gesamte deutsche Straßennetz einschließlich der Landstraßen erster und zweiter Ordnung aufzustellen und für dessen Zwecke neben den bundesrechtlichen Abgaben des Kraftverkehrs auch die Kraftfahrzeugsteuer der Länder zu binden. Das Straßennetz ist verkehrstechnisch und wirtschaftlich längst zu einer Einheit geworden, der auch ein • einheitliches Straßenbauprogramm gegenüberstehen sollte. Leider läßt die Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine solche gesamtwirtschaftliche Betrachtung des Straßenwesens nicht zu.
    Im übrigen darf ich mir vorbehalten, auf das Gesamtproblem der Finanzierung des Straßenbaues zu gegebener Zeit bei der Einbringung des Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes zurückzukommen.
    Im Verkehrshaushalt, der so viele wichtige und reizvolle Finanzprobleme umschließt, erwähne ich nur noch kurz den Ausbau der Binnen- und Seewasserstraßen, für die der neue Haushaltsplan mit 330 Millionen DM 50 Millionen DM mehr als im Vorjahr enthält. Der größere Teil dieser Mittel entfällt auf weitere Wasserbauten, unter denen als besondere technische Leistungen der Bau einer Staustufe in der Elbe bei Geesthacht, die Vertiefung des Fahrwassers der Unterweser, der Tunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal bei Rendsburg im Zuge der Europastraße 3, der Ausbau des Jade-Fahrwassers im Zusammenhang mit der neuen Ölumschlaganlage in Wilhelmshaven und der Ölrohrleitung bis Köln und nicht zuletzt die Kanalisierung der Mosel erwähnenswert sind. Die Zufahrten zu den deutschen Seehäfen müssen wegen der ständig größer werdenden Schiffstypen vertieft werden. Dementsprechend werden von Jahr zu Jahr große Mittel für die Vertiefung der Elbe und der Weser und des Emder Fahrwassers sowie des Nord-Ostsee-Kanals vorgesehen.
    Wir haben heute mit 3,9 Millionen Tonnen eine der modernsten und rationellsten Handelsflotten der Welt, die dank der großen Steuererleichterungen und der Aufbaudarlehen des Bundes in wenigen Jahren aufgebaut werden konnte. Die bisherigen Förderungsmaßnahmen beschränkten sich auf die Fracht- und Trampschiffahrt. Aus einmaligen und außerordentlichen Zusammenhängen sind im neuen Bundeshaushaltsplan Mittel für den Umbau eines Fahrgastschiffes, der ehemaligen französischen „Pasteur" zur künftigen „Bremen" als verzinsliche und tilgbare Bundesdarlehen in Höhe von 34 Millionen DM vorgesehen, die sich je zur Hälfte auf die Jahre 1958 und 1959 verteilen. Die Reederei, der Norddeutsche Lloyd, hat der Bundesregierung dargelegt, daß es sich hier um eine wirtschaftlich vertretbare Investition handelt, die nur mit Bundeshilfe verwirklicht werden kann. Sie werden es verstehen, daß der Bundesminister der Finanzen dieser Beweisführung angesichts der nicht übersehbaren Entwicklung des Atlantik-Verkehrs mit Düsenflugzeugen nur sehr zögernd gefolgt ist.
    Der Ausbau der deutschen Luftfahrt schreitet fort. Der Einsatz der großen Düsenflugzeuge steht unmittelbar bevor. Er erfordert nicht bloß erhebliche



    Bundesfinanzminister Etzel
    Bundesmittel für den Ankauf von Flugzeugen durch die Deutsche Lufthansa, sondern auch den Ausbau der Lufthäfen in Frankfurt und Köln-Wahn. Die Rentabilität der Deutschen Lufthansa ist auf absehbare Zeit nicht herzustellen, weil das Platzangebot im Welt-Luftverkehr, vor allem auf den Strecken vom und nach dem Bundesgebiet, dies nicht zuläßt. Die Betriebsrechnung der Lufthansa erfordert auch im kommenden Jahr einen Bundeszuschuß von 15 Millionen DM.
    Auch die Wirtschafts- und Finanzlage der Deutschen Bundesbahn hat sich trotz der Tariferhöhung Anfang des Jahres nicht entscheidend verbessert. Die Mehreinnahmen aus der Tariferhöhung mit rund 650 Millionen DM werden durch die Erhöhung der Gehälter und Löhne und die Arbeitszeitverkürzungen größtenteils wieder ausgeglichen. Immerhin wird es nach dem Voranschlag des Bundes möglich, aber auch unvermeidlich sein, die Subvention aus Steuergeldern an die Deutsche Bundesbahn, die im vergangenen Jahr noch rund 1,3 Milliarden DM betrug, auf 825 Millionen DM zu ermäßigen. Dabei ist berücksichtigt, daß der Deutschen Bundesbahn künftig die Beförderungsteuer mit jährlich rund 400 Millionen DM nicht mehr gestundet werden kann. Eine Stundung würde wegen der Belastung auch der übrigen Verkehrsträger mit der Beförderungsteuer dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprechen. Vergleicht man die Bruttohilfe des Bundes an die Bundesbahn von rund 1,3 Milliarden DM im Vorjahr mit der von 825 Millionen DM in diesem Jahr und berücksichtigt man ferner die Mehreinnahmen aus der Tariferhöhung mit 650 Milionen DM, so ergibt sich, daß die Bundes-bahn tatsächlich im kommenden Jahr rund 200 Millionen DM mehr als im Vorjahr erhält. Die Steuerzahler müssen auch nach der letzten Tariferhöhung an jedem Tag des Jahres an die Bundesbahn noch über 2 Millionen DM als Subventionen zahlen. Die Bundesbahn bleibt nach einem alten Wort leider immer noch die größte Wohlfahrtsanstalt des Bundes — mit einer eigenen Eisenbahn.
    Dieser unerfreuliche Zustand könnte nach meiner Meinung in angemessener Zeit wesentlich verbessert werden. Ob angesichts der veränderten Verkehrsverhältnisse und des Wettbewerbs des Kraftwagens eine ausgeglichene Jahresbilanz der Bundesbahn erreicht werden kann, mag zweifelhaft sein. Eine Verringerung des Jahresverlustes könnte wahrscheinlich auch kaum mehr von der Einnahmeseite her erreicht werden. Wohl aber ist eine wesentliche Verminderung unrentierlicher Kosten durch ein Bündel betriebswirtschaftlicher und technischer Rationalisierungsmaßnahmen zu erreichen. Bei der Erörterung der letzten Tariferhöhungen der Bundesbahn hat das Hohe Haus einstimmig die Berufung eines unabhängigen Sachverständigenkreises beschlossen, der Vorschläge zu diesem Zwecke machen soll. Der Bundesfinanzminister wird die Arbeit dieses Kreises wie alle Bemühungen um eine höhere Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn nachhaltig fördern.
    Die Deutsche Bundespost bietet demgegenüber ein erfreulicheres Bild. Sie hat zwar im vergangenen Jahr
    erstmalig einen Betriebsverlust auszuweisen, der im wesentlichen auf die Erhöhung der Gehälter und Löhne und die Arbeitszeitverkürzung für ihre Bediensteten zurückzuführen ist. Für das Jahr 1958 muß die Bundespost, wenn sie nicht alsbald eine Gebührenerhöhung im allgemeinen Postverkehr beschließt, mit einem Jahresverlust von etwa 200 Millionen DM rechnen. Um der Bundespost eine gewisse Hilfe aus dem Bundeshaushalt angedeihen zu lassen, wird der Bund die geplante Bundesanleihe von rund 200 Millionen DM im Innenverhältnis mit dem Schuldendienst auf den Bundeshaushalt übernehmen und in die Vermögensrechnung der Bundespost zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung einbringen. Die gesetzlichen Ablieferungen der Deutschen Bundespost an den Bundeshaushalt bleiben unberührt bestehen und sind im Bundeshaushaltsplan für 1958 mit rund 294 Millionen DM veranschlagt.
    Dann, meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort zur Förderung der Wissenschaft in Deutschland sagen. Bei aller Gedrängtheit meines Berichts über den Stand der Bundesfinanzen kann ich einfach nicht darauf verzichten, diese Bemerkungen zur Förderung der Wissenschaft aus Bundesmitteln zu machen. In den vergangenen Jahren hat der Bund die Wissenschaften in erster Linie im Rahmen der bundeseigenen Forschungsanstalten und einzelner Sonderanlässe im Haushalt des Innenministeriums gefördert. Im kommenden Jahr wird der Bund insgesamt rund 800 Millionen DM zur Förderung von Forschung und Wissenschaft einschließlich der wehrtechnischen Forschung aufbringen gegenüber rund 570 Millionen DM im Vorjahr.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr gut!)

    Dazu kommen die Leistungen der Länder mit etwa 800 Millionen DM und die Mittel von nicht staatlichen Förderungseinrichtungen, insbesondere dem Stifterverband, mit rund 14 Millionen DM. Das sind zusammen rund 1,6 Milliarden DM gegenüber rund 1,3 Milliarden DM im Vorjahr.
    Zu diesen öffentlichen Leistungen tritt noch die beachtliche Förderung der Forschung in den Industriebetrieben, die mit 500 Millionen DM jährlich angenommen wird. Dabei wird gerne übersehen, daß auch diese Leistungen wegen ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben im Durchschnitt etwa zur Hälfte zu Lasten der öffentlichen Haushalte, nämlich über Steuerermäßigungen, gehen. Für die Forschung werden bei uns erfreulicherweise aus öffentlichen und privaten Mitteln zusammen inzwischen jährlich rund 2 Milliarden DM aufgebracht; das sind immerhin 1 % des Bruttosozialprodukts.
    In den letzten Jahren hat sich gezeigt, daß der Bund auf eine kulturpolitische und finanzielle Initiative zur Förderung der überregionalen Forschung nicht verzichten darf. Die verfassungsmäßige Kompetenz der Länder als Träger der Kulturverwaltung, insbesondere für die wissenschaftliche Lehre und Forschung an den Universitäten, wird dadurch nicht berührt. In den Auseinandersetzungen um eine kulturpolitische Initiative der Bundesregierung im Be-



    Bundesfinanzminister Etzel
    reich der Forschung wird gelegentlich übersehen, daß das Grundgesetz in Art. 74 Nr. 13 dem Bund die Gesetzgebung über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zuweist. Das schließt zugleich das Recht und nach meiner Meinung auch die Pflicht für den Bund in sich, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Mittel für solche wissenschaftlichen Einrichtungen bereitzustellen, die nicht, wie z. B. die Universitäten, von einem Land finanziell getragen werden können.
    Die Haushaltsansätze zur allgemeinen Förderung der überregionalen Forschung waren in den letzten Jahren recht gering. Sie begannen 1956 mit 50 Millionen DM, stiegen 1957 auf 12 Millionen DM, und für 1958 sind es 85 Millionen DM. Dazu treten nochmals 17 Millionen DM, die der Bund an Stelle der Länder zur Finanzierungsmasse des Königsteiner Abkommens beiträgt, damit die Länder ihrerseits den ersparten Betrag nunmehr im zweiten Jahr zur Förderung des technischen Nachwuchses dem Ausbau der Ingenieurschulen zuführen können.
    Nachdem vor einigen Monaten der Wissenschaftsrat als unabhängiges Beratungsorgan auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern gebildet worden ist, hat auch die finanzielle Förderung der wissenschaftlichen Forschung durch den Bund einen festeren organisatorischen Boden bekommen. Nach Anhören des Wissenschaftsrats wird der Bund die im neuen Haushaltsplan vorgesehenen 85 Millionen DM einigen Schwerpunkten zuführen. Es ist unsere
    Sorge, daß diese Mittel nicht verzettelt, sondern in erster Linie den wissenschaftlichen Bauten und Beschaffungen zugeführt werden, die bisher nicht ausreichend finanziert waren.
    Ein kurzes Wort noch zur Förderung der Atomkernenergie. Auch hier sind die ursprünglich sehr geringen Mittel im Laufe von drei Jahren schon auf eine beachtliche Höhe angestiegen. 1956 betrugen sie erst 45 Millionen DM, 1957 schon 84 Millionen DM, und 1958 sollen 142 Millionen DM im Haushalt des Atomministers für diese Zwecke ausgegeben werden. Das Atom-Programm der Bundesregierung soll in drei Stufen verwirklicht werden: von der Forschung über die Entwicklung zur Energieerzeugung.
    Für die Atomforschung ist noch viel zu tun. Die bestehenden wissenschaftlichen Institute müssen modernisiert und erweitert, und neue Institute müssen gebaut werden. Dafür sind im Jahre 1958 55 Millionen DM vorgesehen. Der Bund dringt mit der Nachwuchsförderung für die Atomwissenschaft sogar schon bis in die höheren Schulen vor. Er wird dafür 6 Millionen DM spenden, damit schon die Schüler mit der Bedeutung der Kernforschung und Kerntechnik für friedliche Zwecke vertraut werden und in den oberen Klassen der höheren Schule dafür kleine Arbeitsgemeinschaften gebildet werden können.
    Dem zweiten Stadium des Atom-Programms, der Entwicklung auf allen Gebieten der Kernenergie, dienen zwei größere Anlagen bei Karlsruhe und bei Jülich. Beide Anlagen werden aus Bundesmitteln gefördert. Bei dem rüstig fortschreitenden Bau des Forschungsreaktors in Karlsruhe zeigt sich bereits, wie sehr solche Investitionen die finanziellen Möglichkeiten der Träger übersteigen; der Bund hat nachträglich erhebliche Mittel für Karlsruhe bereitgestellt. Das geschah vor allem durch die Übernahme der Kosten für die Kernbrennstoffe.
    Die dritte Stufe des deutschen Atom-Programms sieht den Ausbau mehrerer Versuchskraftwerke vor, die nach Entwürfen von Reaktorentwicklungsgruppen der deutschen Industrie errichtet werden sollen. Diese Versuchsreaktoren sind die Vorstufe für die eigentlichen späteren Leistungsreaktoren zur allgemeinen Energieversorgung aus Atomkerneneregie. Das Programm der Versuchsreaktoren soll auf sieben Jahre verteilt werden und wird erhebliche Bundesmittel erfordern. Im neuen Haushaltsplan sind für die Planungsarbeiten zunächst 13 Millionen DM eingesetzt.
    Bei allen diesen Vorhaben wird der Schutz vor radioaktiven Strahlungen nicht vernachlässigt. Der Betrag für Forschungsarbeiten im Strahlenschutz ist im neuen Haushaltsplan wesentlich erhöht worden.
    Ich kann es mir nicht versagen — Sie werden mir das nachfühlen können —, auch noch einen kurzen Blick auf die finanziellen Leistungen des Bundes für die europäischen Einrichtungen und darüber hinaus auf den Bundesbeitrag zur Entwicklung anderer Länder zu werfen.
    Unser finanzieller Beitrag zu den europäischen Einrichtungen wächst naturgemäß von Jahr zu Jahr mit deren größerer Wirksamkeit. Das gilt vor allem von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Der neue Haushaltsplan enthält dafür erstmalig einen Verwaltungskostenbeitrag von je 4 Millionen DM für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft. Schwerer wiegen die Beiträge zu den Sondereinrichtungen dieser überstaatlichen Gemeinschaften. Erstmals erscheinen dort 84 Millionen DM als Beitrag für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete von Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach den Gründungsverträgen werden sich diese Ausgaben in den nächsten Jahren stufenweise erhöhen. Sie steigen von 85 Millionen DM im Jahre 1958 allmählich bis auf rund 320 Millionen DM im Jahre 1962.
    An Sondermitteln für europäische Einrichtungen sind vorgesehen: 35 Millionen DM als Beitrag zum Forschungs- und Investitionshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft, 63 Millionen DM als Kapitaleinzahlung bei der Europäischen Investitionsbank, 2 Millionen DM als Kapitaleinzahlung an die Versorgungsagentur der Europäischen Atomgemeinschaft und 2,5 Millionen DM als Kapitaleinzahlung bei der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe. Insgesamt enthält der Haushaltsplan als deutschen Beitrag zur Förderung europäischer Wirtschaftszusammenschlüsse rund 200 Millionen DM.
    Zur Förderung von Investitionen in den Entwicklungsländern verfügt die Bundesregierung aus Be-



    Bundesfinanzminister Etzel
    willigungen früherer Jahre noch über fast 100 Millionen DM. Dazu treten neue Bindungsermächtigungen von weiteren 50 Millionen DM. Die einzelnen Maßnahmen verteilen sich auf mehrere Länder. Vor der Bewilligung einer Förderung aus deutschen Mitteln werden die Vorhaben sorgfältig geprüft. Als ein besonderes Beispiel deutscher Wirtschaftshilfe an das Ausland nenne ich einen von Bundes wegen geförderten Kredit von 660 Millionen DM zum Ausbau eines Stahlwerkes in Indien.
    Die Weltbank hat zwei Anleihen im Betrage von rund 735 Millionen DM in der Bundesrepublik untergebracht, die ebenfalls den weniger entwickelten Länder zugute kommen.
    Zum Schluß meines Berichts möchte ich mich nun dem zur Zeit schwierigsten Teilproblem der Finanzpolitik des Bundes zuwenden, nämlich den Finanzhilfen des Bundes für einzelne Länder und dem Gesamtproblem des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Wie im Vorjahr gewährt der Bund 1958 einzelnen Ländern Finanzhilfen zur Verminderung ihres Haushaltsfehlbedarfes, nämlich an Berlin, an das Saarland, an die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
    Die Finanzhilfe für Berlin beruht auf dem Dritten Überleitungsgesetz und wird von Jahr zu Jahr auf der Grundlage eines Gutachtens des Bundesrechnungshofes neu festgesetzt. Sie betrug im vergangenen Jahr 900 Millionen DM und ist für das neue Jahr mit demselben Betrag im Entwurf des Haushaltsplans eingesetzt. Berlin selbst beantragt einen höheren Betrag, über den zur Zeit noch verhandelt wird.
    Das Saarland erhält nach den Bestimmungen des Eingliederungsgesetzes wie im Vorjahr erneut eine Haushaltshilfe von 65 Millionen DM. Damit soll die Abdeckung einer Verpflichtung des Saarlandes an Frankreich sichergestellt werden. Inzwischen hat sich gezeigt, daß die Haushaltslage des Saarlandes sich im ganzen günstiger entwickelt hat, als angenommen wurde. Dementsprechend wurde die Bundesfinanzhilfe für 1957 bisher nur zu einem kleinen Teil beansprucht. Die schwebenden Erörterungen über eine besondere Devisenhilfe an das Saarland zur erweiterten Einfuhr von deutschen Waren werden durch die Haushaltsentscheidung über die Bundeshilfe an das Saarland nicht berührt.
    Eine besondere Bundeshilfe zur Förderung ihrer Wirtschaftskraft erhalten die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Für Niedersachsen sind wiederum 70 Millionen DM als Darlehen aus dem außerordentlichen Haushaltsplan des Bundes vorgesehen. Daneben erhält Niedersachsen aus dem regionalen Förderungs-Programm des Bundes noch einen Zuschuß zur Stärkung seiner Wirtschaftskraft, vor allem im Zonenrandgebiet.
    Schleswig-Holstein soll wie in den Vorjahren auch für 1958 noch einmal eine Bundeshilfe zur Förderung seiner Wirtschaftskraft erhalten, die mit 45 Millionen DM als Darlehen und mit 25 Millionen DM als Zuschuß gegeben wird. Aus dem regionalen Förderungs-Programm erhält Schleswig-Holstein daneben keine weiteren Mittel. Schleswig-Holstein ist ein gutes Beispiel dafür, wie mit einer gemeinsamen Bemühung von Land und Bund im Laufe mehrerer Jahre ein wohlabgewogener Plan zur Förderung der Wirtschaft erfolgreich durchgeführt werden kann. Aus dem Armenhaus der Bundesrepublik ist ein aufsteigendes Land mit blühender Wirtschaft geworden, das in absehbarer Zeit keiner Finanzhilfe des Bundes mehr bedarf. Bundeshilfen an einzelne Länder zur Steigerung ihrer Wirtschaftskraft führen, wie das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt, nur dann zu einem Erfolg, wenn sie auf der Grundlage einer zuverlässigen Analyse der Wirtschafts- und Haushaltslage des Landes in einem ausgewogenen Mehrjahresplan schrittweise verwirktlicht und für bestimmte Schwerpunktvorhaben eingesetzt werden. Die einfache Deckung eines Fehlbetrages im Landeshaushalt aus Bundesmitteln wäre eine kaum zu vertretende Behelfsmaßnahme, die auf die Dauer zu keiner Besserung führt.
    Auch das Land Rheinland-Pfalz hat kürzlich im Bundesrat eine Bundeshilfe von 50 Millionen DM zur Förderung seiner Wirtschaftskraft in einzelnen Landesteilen, insbesondere in der Eifel und in der Westpfalz, beantragt. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag war der Bundesregierung ebenso wie dem Bundesrat bisher noch nicht möglich.
    Über die Wünsche einzelner Länder auf Bundeshilfen kann abschließend erst verhandelt werden, wenn die Länder untereinander einen Steuerkraftausgleich im weitestmöglichen Umfange herbeigeführt haben. Die Bundesregierung erwartet hierzu Vorschläge der Länder. Sollten diese Vorschläge die finanzschwachen Länder nicht ausreichend in den Stand setzen, durchschnittlich die gleichen Verwaltungsleistungen zu erbringen wie die finanzstarken Länder, so wird die Bundesregierung in ihrer Gesetzesvorlage an das Hohe Haus weitergehende Vorschläge zu diesem Ziele machen.
    Der Haushaltsplan 1958 enthält noch eine allgemeine Bundeshilfe für regionale Hilfsmaßnahmen zugunsten besonders wirtschaftsschwacher Bezirke. Dafür sind wiederum 95 Millionen DM als Beitrag zur Steigerung der Wirtschaftskraft vor allem der Zonenrandgebiete vorgesehen, die teils als Darlehen, teils als Zuschüsse gewährt werden.

    (Abg. Niederalt: Sehr gut!)

    Auch der Wiederaufbau von Helgoland wird wiederum mit einer Bundeshilfe von 4,4 Millionen DM gefördert.
    Solche Einzelmaßnahmen des Bundes zugunsten einzelner Länder vermögen aber das Gesamproblem des Finanzausgleichs zwischen dem Bund und den Ländern nicht befriedigend zu lösen. Es zeigt sich heute schon, daß der Kompromiß des Finanzverfassungsgesetzes von 1955 — also eines sehr jungen Gesetzes — den inzwischen schon wieder veränderten Verhältnissen nicht gerecht wird. Die damaligen Teilmaßnahmen waren sicherlich ein Fortschritt gegenüber der Vergangenheit, genügen aber offensichtlich noch nicht, um einen hinreichend anpassungsfähigen Finanzausgleich zwischen Bund



    Bundesfinanzminister Etzel
    und Ländern auf längere Zeit zu sichern. Die angespannte Finanzlage einzelner Länder hat den Bundesrat bei seiner Stellungnahme zu dem Haushaltsplan 1958 veranlaßt, eine Hilfe des Bundes für alle Länder in Höhe von 650 Millionen DM zu fordern. Diese Bundeshilfe soll teils durch die Überführung bisheriger Bundessteuern in die Länderkassen, teils durch die Übernahme bisheriger Länderlasten auf den Bundeshaushalt verwirklicht werden. So wird vorgeschlagen, das Notopfer Berlin künftig in die Körperschaftsteuer einzubauen und damit zum größeren Teil mit rund 340 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt in die Länderhaushalte umzuleiten. Daneben schlägt der Bundesrat vor, die Bergmannsprämie mit 130 Millionen DM ganz auf den Bundeshaushalt und die Kosten der Wiedergutmachung in Berlin zu 90 v. H. statt bisher 60 v. H. auf den Bund zu übernehmen, was im kommenden Jahr eine Entlastung der Länder um rund 180 Millionen DM bringen würde.
    Diese Vorschläge sind für die Bundesregierung nicht annehmbar. Die Gründe für ihre Ablehnung hat sie in ihren Bemerkungen zu der Stellungnahme des Bundesrates im einzelnen dargelegt. Ich darf mich hier darauf beziehen. Die Gründe für die Ablehnung lassen sich in zwei Punkten zusammenfassen:
    Zum ersten. Der Deckungsvorschlag des Bundesrates für die verlangte Zuführung von 650 Millionen DM an die Länder ist nicht zu verwirklichen. Die Bundesregierung hätte erwartet, daß der Bunrat eine Kürzung der Bundesausgaben oder eine Vermehrung der Bundeseinnahmen im ordentlichen Haushalt zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vorgeschlagen hätte. Statt dessen schlägt der Bundesrat lediglich vor, den außerordentlichen Haushaltsplan des Bundes durch Verschuldung um 650 Millionen DM aufzustocken. Alle Kenner des Kapitalmarkts, insbesondere die Deutsche Bundesbank, halten es für nicht möglich, daß der Bund im kommenden Rechnungsjahr statt 1,6 Milliarden DM rund 2,2 Milliarden DM am Kapitalmarkt aufnimmt. Praktisch aber führt der Deckungsvorschlag des Bundesrates darauf hinaus, die Gesamtsumme der öffentlichen Ausgaben, die ohnehin schon überhöht sind, um die geforderten 650 Millionen DM noch einmal zusätzlich zu erhöhen, also die Ausgaben um 650 Millionen DM zu vergrößern. Das hält die Bundesregierung nicht für vertretbar.
    Zum zweiten. Die vom Bundesrat angeregten Maßnahmen kämen zu rund einem Drittel dem finanzstärksten Land der Bundesrepublik, dem Land Nordrhein-Westfalen, zugute,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    das sich nach objektiver Feststellung bei ausgeglichenem Haushalt bereits in einer guten Finanzlage befindet und für wichtige Länderaufgaben mehr ausgeben kann, als es die anderen Länder für die gleichen Aufgaben können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Eine solche Auswirkung scheint der Bundesregierung nicht vertretbar und ist wohl auch bei den
    Vorschlägen des Bundesrates kaum hinreichend bedacht worden. Die Steuereinnahmen von Nordrhein-Westfalen je Einwohner sind trotz des bisherigen unzulänglichen Finanzausgleichs zwischen den Ländern immer noch um mehr als ein Viertel höher als in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

    (Abg. Dr. Vogel: Hört! Hört!)

    Im übrigen würden die Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern Dauermaßnahmen darstellen, die nicht auf das Jahr 1958, das in einzelnen Ländern anerkanntermaßen vorübergehende Finanzschwierigkeiten bringt, beschränkt blieben.
    Zu diesem ganzen Fragenkreis des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern habe ich bereits in meiner Rede vom 13. März die grundsätzliche Bereitwilligkeit der Bundesregierung zu einer umfassenden Überprüfung der geltenden Finanzverfassung erklärt. Ich wiederhole das heute. Ich wäre im Rahmen eines solchen Gesprächs bereit, auch eine Beteiligung der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer, etwa zu einem Drittel, zu erörtern, wie sie von kommunalen Spitzenverbänden kürzlich gefordert worden ist und wie sie sich unter der Weimarer Reichsverfassung bewährt hat. Auch der moderne österreichische Finanzausgleich beteiligt die Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer.
    Die Bundesregierung wäre auch bereit, die Übernahme bestimmter Länderlasten, wie z. B. der Ausgleichsforderungen oder bestimmter Aufwendungen für die wissenschaftliche Forschung, auf den Bund zu erörtern. Natürlich müßte dann gleichzeitig der Anteil der Länder an der krisenempfindlichen Einkommen- und Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung etwaiger Lastenverschiebungen vermindert werden. Die Verminderung des Länderanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer brauchte aber keineswegs in jedem Lande dem neuen Landesanteil an der Umsatzsteuer zu entsprechen. Vielmehr wäre dann die Umsatzsteuer durch einen entsprechenden Schlüssel für ihre Umverteilung auf die Länder und Gemeinden zu der großen Ausgleichsteuer im System des Finanzausgleichs zu machen. Bei der Vorbereitung einer solchen verbesserten und dauerhaften Finanzverfassung wäre der gesamte Aufgabenbereich des Bundes und der Länder, wie er sich in seinen Entwicklungstendenzen abzeichnet, neu zu überdenken.
    Die Bundesregierung kann dabei auch an den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinden nicht einfach deshalb vorübergehen, weil die Verfassung die Sorge dafür ausschließlich den Ländern zugewiesen hat.
    Wir sollten die Finanzverfassung und den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern den wesentlich veränderten wirtschaftlichen und sozialen Tatsachen in einer großzügigen, modernen und entwicklungsfähigen Form anpassen. Unsere Finanzverfassung, die wir in ihrer heutigen Form 1949 ja gar nicht haben wollten, sollten wir baldmöglichst etwas wirtschafts- und ausgleichsfreundlicher gestalten, was für einen wohlverstandenen Föderalis-



    Bundesfinanzminister Etzel
    mus im künftigen Deutschland nur nützlich sein könnte.
    Eine solche Gesamtüberprüfung der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern braucht einzelne Maßnahmen zur Überwindung einer Finanzkrise bei einzelnen Ländern im Jahre 1958 nicht aufzuhalten. Eine solche Zwischenlösung für 1958, die zur Zeit von den Finanzausgleich-Sachverständigen des Bundesfinanzministeriums und der Länder geprüft wird, kann zu Entschließungen über eine Bundeshilfe an einzelne Länder führen, sobald die Länder untereinander in einem verbesserten Länderfinanzausgleich alles Zumutbare zur gegenseitigen Hilfe getan haben. Bis dahin muß die Bundesregierung den Forderungen des Bundesrates auf Übertragung von 650 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt an alle Länder widersprechen.
    Damit darf ich, meine Damen und Herren, meinen Bericht über den Stand der Bundesfinanzen und meine Erläuterungen zum Haushaltsplan 1958 beenden. Die Aussprache im Plenum des Hohen Hauses und insbesondere die Beratungen im Haushaltsausschuß werden noch viele weitere Gegenstände behandeln müssen, deren politische und finanzwirtschaftliche Bedeutung unverkennbar ist. Meine Haushaltsrede konnte und sollte nur die wichtigsten Zusammenhänge dartun.
    Die Finanzpolitik des Bundes steht vor außergewöhnlich schweren Aufgaben. Das Jahr 1958 gibt nur einen geringen Vorgeschmack von dem, was uns an Schwierigkeiten in den folgenden Rechnungsjahren bevorsteht.
    Ich bitte Sie inständig, meine Damen und Herren, und beschwöre Sie geradezu, dies nicht nur bei Ihrer Kritik, sondern auch bei etwaigen Anträgen auf Ausgabeerhöhungen oder Einnahmesenkungen zu bedenken. Wir alle tragen doch eine gemeinsame Verantwortung dafür, daß der Haushalt auch in Zukunft ausgeglichen bleibt. Wenn wir uns am Rande des Defizits bewegen, wenn wir gesehen haben, wie die Kassenfülle abnimmt und die Ausgabereste ihre langen Schatten in die nächsten Jahre werfen, dann können wir die Schwierigkeiten nur bewältigen, wenn wir alle entschlossen sind, keine neuen Ausgaben entstehen zu lassen, über deren Deckung wir uns nicht vorher gemeinsam verständigt haben.
    In den klassischen Demokratien, insbesondere in Großbritannien, ist es ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz, daß das Parlament Anträge zur Erhöhung von Ausgaben und zur Verminderung von Einnahmen nur im Einvernehmen mit der Regierung stellt. Aus ähnlichen Überlegungen verlangt unsere Verfassung in Art. 113 die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats über Mehrausgaben. Dieses verfassungsmäßige Zustimmungsrecht der Bundesregierung bleibt natürlich auch für die diesjährigen Haushaltsberatungen vorbehalten. Der Bundesfinanzminister wäre aber dankbar, wenn die Bundesregierung ihre Zustimmung aus Art. 113 des Grundgesetzes angesichts der offen dargelegten Zahlen und Entwicklungstendenzen weder zu erteilen noch zu versagen brauchte und die Regierungsvorlage im wesentlichen unverändert verabschiedet würde.
    Wenn die Bundesregierung entschlossen ist, durch einen ausgeglichenen Haushalt die Wirtschaftsentwicklung positiv zu beeinflussen und die Währung zu sichern, so sieht sie gleichzeitig in dem vorgelegten Haushaltsplan ein Instrument zu günstiger Beeinflussung des Konjunkturablaufs. Die großen Aufgaben, die durch den Haushalt finanziert werden, sichern in weitem Umfang der deutschen Wirtschaft Beschäftigung und Einkommen und ergänzen damit die am 13. März 1958 eingebrachten Steuergesetze. Die Bundesregierung hofft, daß die deutsche Wirtschaft auch in der weiteren Zukunft vor krisenhaften Rückschlägen bewahrt bleibt. Sie ist entschlossen, notfalls — aber nur notfalls, d. h. wenn diese Voraussetzungen, die zur Zeit nicht bestehen, eintreten sollten — alle Möglichkeiten einer aktiven Konjunkturpolitik, darunter auch die Mittel der Haushaltspolitik, einzusetzen, um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung vor den zerstörenden Folgen einer schweren Krise zu bewahren.
    Ich bitte Sie daher, die Regierungsvorlage für das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan 1958, die ich in einigen wesentlichen Teilen begründen und erörtern durfte, in der ersten Lesung zu würdigen und sie alsdann dem Haushaltsausschuß zur Prüfung zu überweisen.
    Gleichzeitig zur Beratung steht heute noch unter Punkt 1 a der Tagesordnung der Nachtragshaushalt an. Ich will zu dem Nachtragshaushalt keine besonderen Ausführungen machen, sondern verweise hier auf die schriftliche Begründung und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrats.
    Den Antrag unter Punkt 1 c der Tagesordnung — Beratung des Antrags der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr — befürworte ich persönlich. Ich bin schon immer ein Anhänger dieser Auffassung gewesen.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr gut!)

    Ich bitte, den Antrag zuständigkeitshalber an die in Frage kommenden Ausschüsse zu verweisen.
    Ebenfalls bitte ich, den Antrag unter Punkt 1 d auf Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung an die Ausschüsse zu verweisen.
    Zu Punkt 1 e — Arbeitserleichterung für die Landfrauen — stelle ich den gleichen Antrag.

    (Anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)