Rede:
ID0301702400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Inhalt: Sammelübersicht 3 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 245) 763 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260 zu 260) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261. zu 261) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften (Drucksachen 262, zu 262) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen (SparPrämiengesetz) (Drucksachen 263, zu 263) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (WohnungsbauPrämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) — Erste Beratung —. Etzel, Bundesminister 763 D, 816 A Neuburger (CDU/CSU) 776 C Seuffert (SPD) 781 B Dr. Atzenroth (FDP) 793 D Dr. Preusker (DP) 798 B Dr. Eckhardt (CDU 'CSU 803 D Frau Rösch (CDU/CSU) 807 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 809 A Krammig (CDU/CSU) 812 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 815 A Überweisungen an die Ausschüsse . . . 819 A Nächste Sitzung 819 C Anlagen 821 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 17. ,Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1958 763 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albrecht 12. 4. Altmaier 14. 3. Dr. Baade 21. 3. Bading 20. 3. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Dr. Birrenbach 15. 3. Blachstein 29. 3. Dr. Böhm 14. 3. Conrad 18. 4. Dr. Dittrich 19. 3. Dr. Dollinger 14. 3. Ehren 13. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 15. 3. Enk 14. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 13. 3. Funk 14. 3. Frau Geisendörfer 14. 3. Gottesleben 14. 3. Graaff 14. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 14. 3. Dr. Heck (Rottweil) 13. 3. Heiland 31. 3. Hellenbrock 24. 3. Hesemann 14. 3. Hilbert 14. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 3. Höcker 15. 3. Höfler 14. 3. Frau Dr. Hubert 12. 4. Jürgensen 31. 3. Frau Keilhack 13. 3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Köhler 14. 3. Kühlthau 14. 3. Kühn (Köln) 13. 3. Kunze 15. 5. Leber 13. 3. Lenz (Trossingen) 29. 3. Dr. Lindenberg 29. 3. Logemann 20. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 4. Mellies 25. 4. Mengelkamp 13. 3. Nellen 14. 3. Neumann 12. 4. Frau Niggemeyer 14. 3. Oetzel 15. 3. Paul 30. 4. Pelster 1. 4. Pietscher 14. 3. Ramms 13. 3. Frau Rudoll 15. 3. Schneider (Hamburg) 31. 3. Dr. Schranz 13. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Dr. Starke 14. 3. Stenger 15. 3. Storm (Meischenstorf) 20. 3. Sträter 13. 3. Frau Strobel 20. 3. Unertl 20. 3. Varelmann 13. 3. Vogt 12. 4. Dr. Wahl 13. 3. Wehking 20. 3. Wehr 31. 3. Weinkamm 14. 3. Dr. Wilhelmi 14. 3. Wittrock 13. 3. Frau Wolff (Berlin) 14. 3. Dr. Wolff (Denzlingen) 14. 3.
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    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meines Erachtens geht die Art der Betriebsausgabengebarung und manche in den Jahren nach 1948 eingerissene Unsitte zu einem großen Teil ausschließlich auf die überhöhten Steuersätze zurück und auf den Verstoß gegen das Rationalprinzip der Wirtschaft, den man in der Steuerpolitik begangen hat, vielleicht hat begehen müssen. Das ist meine Überzeugung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Seuffert: Die mogeln bei 50 % noch genauso!)

    Zu der Spitze von 53 % noch eines! Gewiß kann man sich darüber unterhalten, ob man statt 53 % 55 % nehmen soll. Das werden wir im Finanzausschuß tun. Gründe des Haushalts könnten vielleicht für einen Satz von 55 % sprechen. Erstens sind gegen diesen Satz von 55 % allgemeine Gesichtspunkte ins Feld zu führen — ich habe sie eben kurz hervorgehoben —, zweitens darf im Zusammenhang damit die Frage des Wettbewerbs von Personenfirmen, großen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nicht vernachlässigt werden. Ich würde es auch nicht für glücklich halten, wenn die Spitzensätze der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer allzusehr voneinander abwichen. Das muß vorsichtig und mit Überlegung geprüft werden.
    Jedenfalls stehe ich zu der Meinung, daß eine Senkung von Steuersätzen nicht nur im Interesse der Wirtschaft liegt. Niedrige Steuersätze sind nicht nur mit einer Utilité sociale, d. h. mit irgendwelchen sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen zu begründen, wie es manche getan haben, sondern hier geht es um ganz andere, um grundsätzliche Fragen, auch um die Respektierung des Eigentums. Denn ohne Eigentum, so hat ein bedeutender evangelischer Theologe gesagt — die Enzykliken des Papstes bestätigen es in gleicher Weise —, gibt es kein freies Personenleben. Ich behaupte, daß die stärksten und wichtigsten Begrenzungen des Eigentums, wenn auch vielleicht nicht durch Eingriffe im einzelnen, so im allgemeinen doch durch die Steuern vorgenommen werden. Darauf beruht ihre große wirtschaftliche Bedeutung, ihre Bedeutung aber auch in moralischem Sinne; denn man kann Steuergesetze nicht formulieren, nicht betrachten, nicht auslegen, ihre Ziele nicht erkennen, wenn man nicht zunächst von diesen grundlegenden Tatsachen ausgeht. So viel zur Spitze.
    Das, was ich hier ausgeführt habe, ist oft gesagt worden, und es ist bis heute eigentlich, nämlich bis zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Seuffert, niemals bestritten worden. Auch die amerikanische Wissenschaft steht auf dem Standpunkt, daß es sich bei dem Satz von 50 % um eine psychologische Grenze handele; ich möchte sagen, nicht nur um eine sozialpsychologische Grenze, sondern auch um eine Grenze des Rechtsgefühls, was mir noch mehr zu bedeuten scheint.
    Zum Problem des Proportionalsatzes will ich mich deswegen kurz fassen, weil sich viele meiner verehrten Vorredner bereits darüber ausgesprochen haben und Herr Seuffert diesen Gedankengängen — in diesem Fall glücklicherweise — nahesteht. Der Proportionalsatz von 20 % für Eheleute bis zu einem Einkommen von 16 000 DM, für Ledige bis zu einem Einkommen von 8000 DM hat in Verbindung mit dem Freibetrag — oder nennen Sie es Manipulierungsbetrag — von 1680 DM die Wirkung, daß 3 Millionen Steuerpflichtige aus der Steuerpflicht ausscheiden; 95 % aller Steuerpflichtigen werden vom Proportionalsatz erfaßt. Das ist eine sehr erfreuliche Tatsache vom Gesichtspunkt der Verwaltung, der Vereinfachung unserer Verwaltung und der Vereinfachung unseres Rechts.
    Die Tatsache, daß 3 Millionen aus der Steuerpflicht herausfallen, ist eben von meinen Herren Vorrednern zum Anlaß genommen worden, eine Debatte über Personensteuern im Rahmen etwa der Gemeindepolitik zu beginnen. Ich will mich hier keinesfalls zum Befürworter einer solchen Personensteuer machen. Ich bin der Ansicht, daß diese Frage in einer besonderen Diskussion geklärt werden müßte und daß wir uns dieses schwierige und wichtige Problem für die vom Herrn Bundesfinanzminister angekündigte weitere Etappe der Reformen



    Dr. Eckhardt
    vorbehalten sollten. Das heißt, ich möchte hier weder ja noch nein sagen. Ich möchte Sie, Herr Seuffert, aber doch darauf hinweisen, daß gerade die Beteiligung aller Kreise, die überhaupt zu der EinkommensBildung in der Nation beitragen, an der Steuerpflicht eine Forderung ist, die nicht etwa zu dem Zweck erhoben worden ist, die kleinen Einkommen steuerlich besonders zu erfassen oder die kleinen Einkommensempfänger zu drücken. Vielmehr handelt es sich um eine Forderung, die sich auch in den meisten wissenschaftlichen Darlegungen zu dieser Frage findet. Ich möchte einmal kurz auf die sehr interessanten Ausführungen von Blumenstein in seiner Schrift über das schweizerische Steuersystem hinweisen, in denen er die Notwendigkeit einer sogenannten Aktivbürgersteuer bei kleinen Einkommensempfängern aus allgemeinpolitischen Gründen darlegt und in denen er sich über die Urabstimmungen in dieser unmittelbaren Demokratie
    — einer der wenigen unmittelbaren Demokratien der Welt — zu dieser Frage äußert. Ich möchte Sie weiter auf die sehr wertvolle Rektoratsrede von Wackernagel in Basel hinweisen, in der mit zumindest sehr guten Gründen geltend gemacht wird, daß das Prinzip der Gleichmäßigkeit — nämlich in der Form der Allgemeinheit der Besteuerung
    - eine Beteiligung der allerweitesten Kreise an den Lasten fordert.
    Ich habe nicht gesagt, Herr Seuffert, daß ich mich hier für die Personensteuer aussprechen will. Einer eingehenden Diskussion ist diese Frage aber um so mehr wert, als selbst im Bereich der Bundesrepublik die Vertretung etwa der kleineren Gemeinden sich für eine solche Besteuerungsform ausgesprochen hat, und Sie können wohl nicht leugnen, daß es auch kommunalpolitisch gesehen geradezu ein Unglück ist, daß über die Lasten einer Gemeinde mehr oder weniger von denen entschieden wird, die an diesen Lasten nur indirekt, aber nicht direkt mittragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich verzichte wegen der vorgeschrittenen Stunde darauf, noch auf Einzelheiten der Gesetzentwürfe einzugehen. Es bleibt uns eine sehr schwierige, aber auch lohnende Arbeit im Finanzausschuß. Ich bin nach unseren bisherigen Erfahrungen überzeugt, daß Herr Seuffert zu einem erfreulichen Ergebnis der Arbeit im Finanzausschuß beitragen wird. Wir müssen uns — um ein sokratisches Wort zu gebrauchen — im Finanzausschuß bemühen, in der Vielfalt und Fülle dieser Dinge zu erkennen, was gerecht und was ungerecht ist. Kritische Bemerkungen werden nicht fehlen.
    Es ist einleuchtend, daß wir eine Reihe von Verbesserungswünschen haben. Ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister z. B. ausdrücklich auf eine der letzten Entschließungen des Bundestages hinweisen, auf den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP und FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Er lautete: die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenhang mit einer Neuregelung von Vorschriften des Einkommensteuerrechts zu prüfen, in welcher Weise den Angehörigen freier Berufe eine entsprechende steuerliche Behandlung gewährt werden kann. Ich halte das für ein sehr wichtiges Problem. Ein ebenso wichtiges Problem — das ich hier nicht vertiefen kann — ist das der mittelgroßen, der personenbezogenen Firmen, der Familienkapitalgesellschaften. Ich möchte hier nicht darauf eingehen. Wir werden Zeit und Gelegenheit genug haben, uns darüber zu unterhalten.
    Es ist selbstverständlich, daß wir die Ankündigung des Herrn Bundesfinanzministers, weitere Etappen seiner Reform würden folgen, aus vollem Herzen begrüßen. Wir wünschen eine Umsatzsteuerreform, die den Notwendigkeiten der Gegenwart, die vor allen Dingen den wirtschaftspolitischen Anforderungen gerecht wird und bei der doch nicht vergessen wird, daß gerade diese Steuer so einfach wie möglich gefaßt werden sollte. Wir glauben auch, daß es Wege dazu geben wird, wenn auch die Vorarbeiten, die bisher geleistet worden sind, zum Teil in die Irre geführt haben. Bei der sehr großen Schwierigkeit der Materie und der Vielfalt der Interessen und Interessentenkreise ist das nicht zu verwundern.
    Wir begrüßen es weiter, daß eine Gewerbesteuerreform, eine Reform der kommunalen Steuern, geplant ist, und wir hoffen, daß sie in dem Sinne erfolgt, daß auch hier die Einseitigkeit der Belastung gemildert wird und manche mehr antiquierte Auffassungen über diese Steuern verschwinden.
    Wir werden uns im Finanzausschuß die Zielsetzungen wirtschafts-, sozial- und finanzpolitischer Art zu eigen machen können, die Sie, Herr Bundesfinanzminister, vorgetragen haben; wir stimmen ihnen zu. Wir stimmen auch darin zu, daß es über die wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen hinaus selbst bei einem Steuergesetz noch Wichtigeres gibt, nämlich die Findung des materiellen Rechts im Sinne der materiellen Gerechtigkeit. Wenn es mir erlaubt ist, hier zum Schluß einen Leitgedanken der modernen Rechtsphilosophie zu zitieren, so möchte ich sagen: wir müssen uns bemühen, den Polarstern des „richtigen Rechts" niemals aus dem Auge zu verlieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die vorgeschrittene Zeit möchte ich darauf aufmerksam machen, daß wir die Absicht haben, mit der Tagesordnung heute fertig zu werden. Es sollen in einer ersten Lesung auch nur die Grundsätze besprochen werden. Ich darf die weiteren Redner bitten, dies zu beachten.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Rösch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Julie Rösch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich wollte gerade mit dem beginnen, was der Herr Präsident eben gesagt hat. Man hat heute manchmal den Eindruck, in einer Ausschußsitzung zu sein — so werden die Einzelheiten dieser Steuergesetze beraten — und nicht in



    Frau Rösch
    einer ersten Lesung, bei der man sich doch über die Grundsätze klarwerden, sie bejahen oder verneinen oder erläutern sollte. Ich jedenfalls möchte in meinen kurzen Ausführungen nur einige Bemerkungen zur Ehegattenbesteuerung machen, und zwar von der grundsätzlichen Seite her.
    Mir will scheinen, daß die Arbeit des Gesetzgebers, also dieses Hohen Hauses, weit über die Auswirkungen der Gesetze hinaus, im einzelnen auch die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung unseres Volkes, unserer Bundesrepublik, sehr stark beeinflußt. Diese Beeinflussung erfolgt auch durch ein Steuergesetz. Darum ist es das besondere Anliegen meiner politischen Freunde, daß durch die Gestaltung unserer Steuergesetze keine unerwünschte soziologische Entwicklung gefördert wird.
    Das gilt ganz besonders für die Gesetze über die Ehegattenbesteuerung. Die Gemeinsamkeit der Lebensführung ist ein wesentliches Merkmal der Ehe. Der unter Umständen ebenfalls gemeinsame Erwerb hat im Hinblick auf Wesen und Bedeutung der Ehe an sich nur eine Nebenwirkung. Nicht die Gemeinsamkeit des Erwerbs, sondern die Gemeinsamkeit der Verfügungsmöglichkeit über das Einkommen beider Ehegatten — ausgedrückt in der gemeinsamen Lebensführung — kennzeichnet das Wesen der Ehe auf diesem Gebiet. Ehe und Familie kann man nicht nur als die Summierung zweier Ehegatten und ihrer Kinder ansehen, sondern man muß sie als eine höhere Gemeinschaft anerkennen. Diesem Gedanken hat die deutsche Steuergesetzgebung seit vielen Jahren Rechnung getragen. Wir sind sicher weder unmodern noch weltfremd, sondern sehr gut beraten, wenn wir darauf bedacht sind, daß diese Auffassungen auch in dem neuesten Steuerreformgesetz die Grundlage der Ehegattenbesteuerung bilden.
    Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesfinanzministerium, stand seinerzeit auf dem Standpunkt, daß die Zusammenveranlagung der Ehegatten, wie sie als Grundsatz in dem früheren § 26 des Einkommensteuergesetzes niedergelegt war, im Hinblick auf das Wesen der Ehe als Gemeinschaft die beste Form der Besteuerung sei. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 17. Januar 1957 diese Form der Zusammenveranlagung der Ehegatten als Verstoß gegen Art. 6 des Grundgesetzes und damit als verfassungswidrig erklärt. Unter der damaligen Regelung mußten Personen nach der Eheschließung mehr Steuern zahlen als vorher. Darin wurde der Verstoß gegen das Grundgesetz erblickt.
    Die heute vorliegende Neuordnung der Ehegattenbesteuerung trägt den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, ohne daß auf das Prinzip der Zusammenveranlagung der Ehegatten verzichtet werden muß. Auch beim Splittingverfahren wird nämlich unterstellt, daß die Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden. Bei dem neuen Splittingtarif wird kein Unterschied gemacht, ob die Frau oder der Mann oder beide Einkünfte beziehen, ob die Frau im Betrieb des Mannes oder in einem fremden Betrieb tätig ist. Haben sie beide die gleichen Einkünfte, so können
    sie sich über die Besteuerung nach dem Splitting nicht beklagen; denn die Einkommen werden ja geteilt. Wo Verschiedenheit im Einkommen besteht, ist beim Splittingverfahren stets noch ein Progressionsvorteil vorhanden. Die Fälle aber, in denen die Ehefrau keine oder keine nennenswerten Einkünfte hat, werden dem Fall gleichgestellt, daß beide verdienen. Hieraus ergibt sich die besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau und Mutter.
    Ich sprach zu Anfang davon, daß auch Gesetze die Entwicklung in unserer Gesellschaftsordnung beeinflussen. Gerade bei dieser Gelegenheit möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter über diese Steuerreformgesetze hinaus in allen Kreisen unseres Volkes wieder beachtet wird.

    (Beifall in der Mitte.)

    Vielleicht kann diese neue Art der Ehegattenbesteuerung ein wenig dazu helfen, daß die eine oder andere bisher berufstätige Mutter die außerhäusliche Berufsarbeit aufgibt und erkennt, daß Ehefrau und Mutter sein nicht nur im Sinne der Steuergesetze, sondern auch in Wirklichkeit ein das Leben voll ausfüllender Beruf ist.
    Ich spreche nicht von denen, die leider durch die wirtschaftliche Lage der Familie auch heute noch gezwungen sind, einem Erwerb nachzugehen, sondern ich meine die nicht geringe Anzahl von Frauen, die ohne Not und wirtschaftlichen Zwang einen Beruf ausüben und ihr kostbarstes Gut, ihre Kinder, ohne Bedenken ganz sich selbst überlassen und das Nur-Hausfrau-und-Muttersein als unbefriedigend und das Leben nicht ausfüllend bezeichnen.
    Im einzelnen bedürfen verschiedene Bestimmungen des Entwurfs natürlich noch einer Nachprüfung. Dazu gehört z. B. die Frage, ob die steuerliche Entlastung der kinderreichen Familien im Vergleich zu den kinderlosen Familien nicht noch verbessert werden könnte. Ich gehe nicht so weit, zu sagen, wie es kürzlich jemand tat, das Splitting sei zwar ehefreundlich, aber familienfeindlich. Nein, im Gegenteil! Aber die einzelnen Dinge müssen vielleicht doch noch im Ausschuß näher überprüft werden.
    Immerhin ist aber, wie der Herr Finanzminister heute nachmittag ausführte, durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge erreicht worden — und das ist im Interesse der Familienpolitik erfreulich —, daß sich die. Kinderermäßigung bei Einkommen bis zu 10 000 DM jährlich genauso auswirkt wie bisher ohne Splitting. Das ist doch ein ganz großer Vorteil. Der Kinderfreibetrag ist jetzt für das erste Kind von 720 auf 900 DM, für das zweite Kind auf 1680 DM und für das dritte Kind auf 1800 DM erhöht worden. Die Mehrzahl der kinderreichen Familien hat kein Einkommen von mehr als 10 000 DM jährlich. Deshalb ist, glaube ich, durch diese gesetzliche Bestimmung die Garantie dafür gegeben, daß die Mehrzahl der kinderreichen Familien von diesem Gesetz wirklich einen Vorteil hat.
    Zu den weiteren Fragen, die im Ausschuß noch zu behandeln sind, brauche ich mich nicht mehr zu äußern. Sie sind hier heute nachmittag schon von



    Frau Rösch
    vielen Seiten angesprochen worden. Ich möchte nur zum Schluß sagen: mir lag ganz besonders daran, bei all diesen Zahlen und Paragraphen die grundsätzlichen Dinge nicht zu übersehen. Wir müssen uns wieder einmal darüber klarwerden, daß jedes Recht, das wir setzen, nicht nur materiell, sondern auch ideell in unser Volk hineinwirkt. Dafür, wie es wirkt, haben wir dann ebenso die Verantwortung zu tragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)