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ID0301701500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Inhalt: Sammelübersicht 3 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 245) 763 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260 zu 260) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261. zu 261) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften (Drucksachen 262, zu 262) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen (SparPrämiengesetz) (Drucksachen 263, zu 263) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (WohnungsbauPrämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) — Erste Beratung —. Etzel, Bundesminister 763 D, 816 A Neuburger (CDU/CSU) 776 C Seuffert (SPD) 781 B Dr. Atzenroth (FDP) 793 D Dr. Preusker (DP) 798 B Dr. Eckhardt (CDU 'CSU 803 D Frau Rösch (CDU/CSU) 807 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 809 A Krammig (CDU/CSU) 812 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 815 A Überweisungen an die Ausschüsse . . . 819 A Nächste Sitzung 819 C Anlagen 821 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 17. ,Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1958 763 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albrecht 12. 4. Altmaier 14. 3. Dr. Baade 21. 3. Bading 20. 3. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Dr. Birrenbach 15. 3. Blachstein 29. 3. Dr. Böhm 14. 3. Conrad 18. 4. Dr. Dittrich 19. 3. Dr. Dollinger 14. 3. Ehren 13. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 15. 3. Enk 14. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 13. 3. Funk 14. 3. Frau Geisendörfer 14. 3. Gottesleben 14. 3. Graaff 14. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 14. 3. Dr. Heck (Rottweil) 13. 3. Heiland 31. 3. Hellenbrock 24. 3. Hesemann 14. 3. Hilbert 14. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 3. Höcker 15. 3. Höfler 14. 3. Frau Dr. Hubert 12. 4. Jürgensen 31. 3. Frau Keilhack 13. 3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Köhler 14. 3. Kühlthau 14. 3. Kühn (Köln) 13. 3. Kunze 15. 5. Leber 13. 3. Lenz (Trossingen) 29. 3. Dr. Lindenberg 29. 3. Logemann 20. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 4. Mellies 25. 4. Mengelkamp 13. 3. Nellen 14. 3. Neumann 12. 4. Frau Niggemeyer 14. 3. Oetzel 15. 3. Paul 30. 4. Pelster 1. 4. Pietscher 14. 3. Ramms 13. 3. Frau Rudoll 15. 3. Schneider (Hamburg) 31. 3. Dr. Schranz 13. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Dr. Starke 14. 3. Stenger 15. 3. Storm (Meischenstorf) 20. 3. Sträter 13. 3. Frau Strobel 20. 3. Unertl 20. 3. Varelmann 13. 3. Vogt 12. 4. Dr. Wahl 13. 3. Wehking 20. 3. Wehr 31. 3. Weinkamm 14. 3. Dr. Wilhelmi 14. 3. Wittrock 13. 3. Frau Wolff (Berlin) 14. 3. Dr. Wolff (Denzlingen) 14. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich bitte durch Ihre Zurufe die Progression in der Redezeit nicht noch mehr zu steigern.


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
So schlimm ist es noch gar nicht.
Ich komme nun noch auf einige Einzelfragen der Einkommensteuer zu sprechen. Was die Neuregelung der degressiven Abschreibungen in j 7 anlangt — das gilt ja auch für die Körperschaftsteuer —, so begrüßen wir es, daß jetzt eine gesetzliche Regelung vorgesehen wird. Wir begrüßen die Einschränkung in bezug auf Gebäude und die Ausdehnung auf Wirtschaftsgüter mit kürzerer Nutzungsdauer. Wir halten allerdings die vorgesehe-
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nen Höchstsätze des Zweieinhalbfachen der normalen Steuer oder 25 % für zu niedrig; wir würden
das Zweifache oder 20 % im Jahre für richtig halten.
Wenn geltend gemacht wird — das kann vielleicht geltend gemacht werden —, daß gewisse, besonders langfristige Investitionen, die auch im öffentlichen Interesse liegen können, mit solchen Abschreibungssätzen sehr stark erschwert werden, so kann man durchaus an die Möglichkeit denken, deswegen zwar nicht den allgemeinen Satz zu Lokkern — für alle Leute, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen —, aber entweder im Wege von gezielten, genau umschriebenen Rechtsverordnungsmöglichkeiten oder im Wege des Jahressteuergesetzes, auf das der Herr Bundesfinanzminister hinaus will, Abschreibungshilfen zu ermöglichen, und zwar in den genau zu umschreibenden, jeweils notwendigen Fällen.
Die §§ 7 b und 7 c sind vom Standpunkt des Steuersystems und im Hinblick auf den Steuerausfall selbstverständlich immer recht unerwünscht gewesen. Übrigens hat man niemals genaue Ausfallziffern gerade für den § 7 b gehört. Wir sind begierig, darüber im Laufe der Beratungen etwas zu erfahren. Trotz aller Bedenken würden wir dem grundsätzlichen Weiterbestehen dieser beiden Paragraphen zustimmen.
Allerdings halten wir hinsichtlich des § 7 b, der sich auf die Begünstigung für die Bauherren selber bezieht, angesichts der Mißbräuche, die gerade im Miethausbau festgestellt werden, doch noch eine Überprüfung für notwendig. Wir machen auch ein Fragezeichen dahinter, ob nur Einfamilienhäuser von 120 000 DM Baukosten aufwärts als nicht mehr begünstigungsfähig angesehen werden können. Auch würden wir es für richtig halten, daß endlich einmal der § 7 b mit einer Fristbestimmung versehen wird, die er nämlich bisher nicht gehabt hat.
Was den § 7 c anlangt, meinen wir allerdings, daß die Einschränkung, die die Bundesregierung vorgesehen hat, gerade in die falsche Richtung geht. Wir sind deswegen mit dem Bundesrat der Auffassung, daß die Möglichkeit, Mietwohnungen für Arbeitnehmer durch 7-c-Darlehen ihrer Arbeitgeber zu fördern, aufrechterhalten bleiben muß. Die andere Einschränkung mag bedeutungslos sein; aber wir fragen uns doch, warum sie überhaupt gemacht wird.
Ich komme nun zu den Fragen, die mit der Sparförderung zusammenhängen. Wir haben uns die Bedenken, die dagegen geltend gemacht werden können, daß überhaupt eine Sparförderung stattfindet, sehr eingehend überlegt. Die beste Sparförderung — das ist selbstverständlich — ist die Hebung und die Entlastung des Masseneinkommens

(Abg. Dr. Eckhardt: Steuersenkung!)

— jawohl! —, und das Masseneinkommen läßt, wie die Zahlen beweisen, eine starke Sparneigung erkennen, so daß man es im Grunde kaum nötig haben sollte, durch künstliche Mittel, die psychologisch durchaus auch zurückschlagen können, einzugreifen. Es ist richtig: die Zahlen sprechen nicht
dafür, daß die bisherigen Förderungsmaßnahmen gerade dem kleinen Sparer zugute gekommen sind. Sie sprechen auch nicht dafür, daß die Ergebnisse für den Kapitalmarkt wirklich die Aufwendungen aus Steuermitteln wert sind.
Eines möchte ich allerdings sagen: Wenn man schon von Staats wegen Sparen empfiehlt und fördert, dann muß man auch für die Sicherheit des Gesparten sorgen, dann hat man die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, der Preisentwicklung und all dem, was die Sicherheit beeinträchtigen könnte, aktiv entgegenzutreten.

(Beifall bei der SPD.)

Und wenn man schon auf diese Weise Bundesanleihen vorbereiten und aufbauen will — wogegen wir an sich nichts einzuwenden haben —, dann aber bitte keine preistreibenden Anleihen und keine Rüstungsanleihen! Rüstungen kann man nicht durch Anleihen finanzieren, sondern nur durch Steuern, die da ansetzen müssen, wo die Leistungsfähigkeit steckt und wo auch die Gewinne anfallen.

(Abg. Dr. Burgbacher: Richtig!)

Trotz aller Bedenken, die sich aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise ergeben könnten, sind wir zu dem Ergebnis gekommen: Da wir dem § 10 des Einkommensteuergesetzes in der vorgeschlagenen Form mit der von Ihnen vorhin vorgetragenen Modifikation zustimmen wollen, halten wir es für richtig, daß er durch ein Sparprämiengesetz für die traditionellen Sparformen gerade der Arbeitnehmerschaft ergänzt wird. Wir halten, wennschon Sparförderung, ein solches Prämiengesetz für das immer noch beste System. Wir würden es allerdings für richtig halten, wenn die Bausparverträge aus § 10 herausgenommen würden und endgültig und nur in die Prämienförderung hereinkämen. Wir sehen es als erwünscht an, daß statt zweier Gesetze — eines Bausparprämiengesetzes und eines allgemeinen Prämiengesetzes — ein einheitliches Gesetz gemacht wird. Allerdings müßte bei dieser Angleichung dafür gesorgt werden, daß keine wesentlichen Schlechterstellungen gegenüber dem bisherigen Bausparsystem erfolgen, z. B. durch Einführung einer Kinderstaffel.
Wir halten es für ganz unrichtig, die Aktie in diese Form der Sparförderung einzubeziehen, und zwar neben einer Reihe von anderen Gründen vor allen Dingen deswegen, weil die Vorschrift einer Mindestbesitzzeit, einer Bindungszeit, dem Wesen und. Sinn einer Aktie als Anlagepapier vollständig widerspricht. Es gehört zur Verwendung der Aktie als Anlagepapier, daß man auf Kursentwicklungen achtet und sich ihnen anpaßt. Der Sparer, der sich verpflichtete, eine Aktie etwa fünf Jahre lang ohne Rücksicht auf irgendwelche Kursentwicklungen zu behalten, könnte böse Überraschungen erleben.

(Abg. Krammig: Das braucht er ja nicht! — Abg. Dr. Burgbacher: Also sind Aktien doch risikoreich!)

— Es kommt darauf an, für wen, Herr Kollege
Burgbacher. Für den Mann, über den wir im Spar-
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prämiengesetz sprechen, ist es tatsächlich sehr risikoreich. Sie verstehen das sicher besser.

(Abg. Krammig: Er kann ja in den Sparformen wechseln!)

— Wozu denn dieses? Was soll denn da für den Kapitalmarkt herauskommen?
Wir sind der Ansicht, daß die Bindungszeit überprüft werden muß. Man muß überlegen, ob fünf Jahre richtig gegriffen sind. Man könnte auch den Gedanken einer gestaffelten Prämie — für längere Bindungen höhere Prämien — erwägen. Das kann man im Ausschuß prüfen.
Die Frage der Abrechnung der Prämien für Bausparverträge innerhalb der allgemeinen Wohnungsbauförderungsmittel erwähne ich nur am Rande. Jedenfalls müssen durch die Gestaltung des Prämiengesetzes unserer Ansicht nach auf die eine oder andere Weise Sparmaßnahmen zur Aufbringung von Mieterdarlehen für Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen, die so ungemein wichtig für den kleinen Mann sind, gefördert werden; das war bisher nicht der Fall.
Ich komme zur Körperschaftsteuer. Die Neuregelung soll einen Ausfall von 180 Millionen DM mit sich bringen. Die Begründung für diese Maßnahmen ist — Sie können sie den schriftlichen Begründungen entnehmen —, daß eine breitere Streuung der Aktie und eine Einschränkung der Selbstfinanzierung erreicht werden soll. Diese Gesichtspunkte vermögen uns nicht zu überzeugen. Am wenigsten sind wir davon überzeugt, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen den angeblichen Zwecken wirklich entsprechen und daß sie wirksam sind.
Was zunächst die Förderung der Ausgabe von Aktien und die Ausschüttung von Dividenden betrifft, so besteht doch gar kein ernsthafter Zweifel, daß die Aktiengesellschaften so viel Aktien emittieren und am Markt unterbringen können, wie sie irgend herausbringen. Es hat es bisher noch nicht gegeben, daß eine Aktie nicht abgenommen worden ist. Sie können auch Dividenden zahlen. Daran gibt es auch keinen ernsthaften Zweifel.
In diesem Zusammenhang ist so oft gesagt worden, die Fremdfinanzierung, die an sich nicht so erwünscht sei, sei steuerlich so viel billiger als die Eigenfinanzierung, und das müsse abgebaut werden. Diese Erwägungen über die — von der Steuer her gesehen — billige Fremdfinanzierung sind doch kurzsichtig; sie sind von der Art, wie sie Leute anstellen, die ein paar Wochen, bevor die Halden wachsen und der Stahlabsatz sinkt, die Preise erhöhen. Man soll sich doch auch einmal klarmachen, wo man steht, wenn die Umsätze nicht mehr so weitersteigen, wie sie das getan haben, und wenn die roten Zahlen etwas in die Nähe kommen könnten. Da wird man — im Gegensatz zu solch kurzsichtigen Erwägungen — sehr schnell sehen, daß Eigenkapital immer noch das billigste und zuverlässigste ist und daß d a s Unternehmen, d i e Wirtschaft gesund sind, die etwas aushalten können.

(Abg. Dr. Atzenroth: Wenn rote Zahlen da sind, gibt es doch keine Gewinne!)

— Ja eben! Da könnte die sogenannte vorteilhafte Fremdfinanzierung mit ihren fixen Zinsen sich außerordentlich teuer auswirken.

(Zuruf von der Mitte: Da sind wir völlig einig!)

Diese Erwägungen sollten auch ohne steuerliche Nachhilfe dazu führen, daß man auch da, wo man es bisher höchst kurzsichtigerweise nicht gemacht hat, Aktien ausgibt.
Dann wird von der Gleichstellung der Kapitalgesellschaften und Personalgesellschaften gesprochen. Gehen Sie doch endlich auf die Betriebsteuer zu! Was man hier macht, mag es auch äußerlich so aussehen, als sei es eine Annäherung an das Prinzip der Betriebsteuer, ist in Wirklichkeit ein Rückschritt, weil es den Unterschied in der Behandlung der Personalgesellschaften und der Kapitalgesellschaften wesentlich vergrößert. Die Frage des Verhältnisses des Körperschaftsteuersatzes zum Spitzensatz der Einkommensteuer wird nicht dadurch gelöst, daß man ungerechtfertigterweise beide Sätze herabsetzt.

(Abg. Dr. Hellwig: Es sind doch nicht beide Sätze herabgesetzt! — Zuruf von der Mitte: Der Körperschaftsteuersatz wird erhöht von 45 auf 47 %, und dazu kommen noch 4,09 %!)

— Die Körperschaftsteuer wird ermäßigt; sonst könnte ja kein Steuerausfall von 180 Millionen DM entstehen.

(Zurufe von der Mitte: Aber nur dann, wenn Gewinn ausgeschüttet wird! — Sie haben von einer Herabsetzung beider Sätze gesprochen! — Abg. Dr. Eckhardt: Sie müssen die Doppelbesteuerung berücksichtigen! — Abg. Dr. Hellwig: Sie haben gesagt, beide Sätze würden ermäßigt!)

— Gewiß; aber ich habe es abgekürzt ausgedrückt, Herr Kollege Hellwig, in der Betrachtungsweise, deren sich das Bundesfinanzministerium großenteils bedient, indem es den Höchstsatz der Körperschaftsteuer immer zu dem Höchstsatz der Einkommensteuer in Beziehung setzt. Man müßte hier von Mischsätzen sprechen, wenn man die gesamte steuerliche Auswirkung dessen in Betracht ziehen wollte, was Sie Doppelbesteuerung nennen; aber eine Doppelbesteuerung ist es in Wirklichkeit nicht. Ich glaube, darüber sind wir uns alle klar.
Nun einige Worte zum Problem der Verhinderung oder der Einschränkung der Selbstfinanzierung. Sehen Sie sich die Rechnungen des Bundesfinanzministers an! Das Ergebnis dieser Maßnahmen ist folgendes: wenn die Dividende, die die Börse und der Aktionär herausgedrückt haben, gezahlt wird, bleibt für die Selbstfinanzierung noch mehr drin als bisher. Der Druck muß von der Börse, vom Aktienrecht kommen. Das wird auch das Bundesfinanzministerium zugeben. Wenn man die Selbstfinanzierung auf diese Weise einschränken will, dann muß man das Zurückhalten der Gewinne aber auch wirklich teuer machen, dann muß man die Selbstfinanzierung teuer machen, muß den Satz



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für im Unternehmen verbleibende Gewinne viel drastischer erhöhen, nämlich so, daß per Saldo kein Steuerausfall von 180 Millionen DM entsteht.
Line letzte Erwägung, die für uns sogar die entscheidende ist! Wie in der Begründung ganz offen und zutreffend ausgeführt wird, ist diese ganze Aktion auf die börsengängigen Aktien, d. h. auf die Großunternehmen abgestellt. Die GmbH und die Familiengesellschaft können mit dem gespaltenen Körperschaftsteuersatz und all diesen Dingen nichts anfangen. Was da zu entnehmen ist, wird über das Geschäftsführergehalt und über Unkosten entnommen. Das bedeutet: Wenn ich hier den Großunternehmen eine nur für sie brauchbare weitere Steuerermäßigung im Betrag von insgesamt 180 Millionen DM gebe, verbessere ich die Konkurrenzstellung dieser ohnehin übermächtigen Unternehmen im Wettbewerb gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen und verschlechtere die Konkuirenzlage der kleinen und mittleren Gesellschaften.
Das ist für uns letzten Endes sogar der entscheideride Grund dafür, daß wir diese Dinge nicht mitmachen können. Wenn man schon an Verbesserung der Körperschaftsteuer denkt, muß man an ganz anderen Punkten anfangen, z. B. bei der Besteuerung der öffentlichen Unternehmen. Es ist auch durchaus zu erwägen, ob für kleine Vereine und Stiftungen der Körperschaftsteuersatz von 45 % wirklich angemessen ist.
Aus den vorgetragenen Gründen lehnen wir die Neuregelung ab, zumal wir schon immer den gespaltenen Körperschaftsteuersatz abgelehnt haben. Wir lehnen die weitere Aufspaltung erst recht ab. Wir sind der Ansicht: wenn man schon auf diese Art und Weise die Selbstfinanzierung einschränken will, dann aber mit wirklich drastischer Steuererhöhung für die im Unternehmen verbleibenden Gewinne, so drastisch, daß kein Steuerausfall entsteht und daß man diese 180 Millionen DM für ander e Steuerverbesserungen verwenden kann.
Wir haben gern davon Kenntnis genommen, daß der Herr Bundesfinanzminister neulich vor den Ausschüssen und auch heute in seiner Rede hat durchblicken lassen, daß sein letztes Wort auch in dieser Frage noch nicht gesprochen sei, und ich hoffe, wir kommen da zu einer weitaus besseren Lösung.
Der \\Torschlag des Bundesrats verlagert nur den Ausfall, läßt aber den Ausfall selbst und all die anderen Gründe, die gegen diese Körperschaftsteuerregelung sprechen, bestehen. Er stellt deswegen für uns keine Lösung dar.
Zum übrigen habe ich nicht viel zu sagen. Was bei den anderen Steuergesetzen vorgeschlagen wird, kann ganz überwiegend unsere Zustimmung finden, auch die Vermögensteuer-Freibeträge, die vorgesehen sind.
Zur Versicherungsteuer vielleicht noch die Bemerkung, daß wir uns einmal ernstlich überlegen sollten, ob es wirklich noch sinnvoll ist, auf Lebensversicherungen — ich meine auch Krankenversicherungen — Steuern zu erheben.
Und dann noch etwas. In der letzten Zeit haben einige Finanzämter, gestützt auf eine uralte und sehr schlechte Entscheidung des früheren Reichsfinanzhofs, angefangen, auf typisch gewerkschaftliche Leistungen Versicherungsteuer zu erheben. Hier sind eine ganze Reihe von Verfahren im Gange, bei denen es sich um erhebliche Beträge handelt.

(Zuruf von der Mitte: Wer hat das gemacht?)

Das ganze Haus ist, glaube ich, mit mir darin einig, daß es ein Unding ist, etwa auf eine Notfallunterstützung, eine Rechtsschutzgewährung durch eine Gewerkschaft und ähnliches — was zum Wesen einer Gewerkschaft gehört — Versicherungsteuer erheben zu wollen.

(Abg. Dr. Hellwig: Unerhört!)

Wenn das nach dem derzeitigen Gesetz nicht schon klar genug ist, so muß das klargestellt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Der Herr Bundesfinanzminister hat diese Gesetze dem Parlament zur kritischen Würdigung und mit der Bitte vorgelegt, sie reifer zu machen. Wir haben gerne gehört, daß die Gesetze nicht, wie das früher manchmal geschehen sein mag, von vornherein als der Weisheit letzter Schluß vorgelegt worden sind und daß nicht jede Änderung von vornherein als unpatriotisch oder gefährlich bezeichnet worden ist. Wir haben mit dieser Erklärung die Linien abgesteckt, inwieweit wir den Gesetzen die Unterstützung nicht versagen werden, und wir haben gesagt, wo wir die Gesetze für sehr, sehr verbesserungsbedürftig halten.
Wir teilen das Interesse sehr weiter Kreise an der baldigen Verabschiedung und der .möglichst rückwirkenden Inkraftsetzung dieser Gesetze, und wir werden uns bei den Ausschußberatungen entsprechend verhalten.
Abschließend möchten wir noch darum bitten, daß wegen der erheblichen wirtschaftspolitischen Fragen, die in diesem ganzen Steuerbukett stecken, der Wirtschaftspolitische Ausschuß als mitberatender Ausschuß an der Beratung dieser Gesetze beteiligt wird.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.