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    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Drucksache 153. Gestatten Sie mir, daß ich zunächst zu den Punkten 2 und 3 und erst danach zu Punkt 1 der Großen Anfrage der Fraktion der SPD Stellung nehme.
Das unter Punkt 2 der Großen Anfrage der Fraktion der SPD erwähnte Schreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ist die Antwort auf ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom 12. September 1957, in dem die Rundfunkanstalten die Auffassung vertreten haben, daß sämtliche Rundfunkfrequenzen den Rundfunkanstalten zugeteilt werden müßten. In dem gleichen Schreiben heißt es weiter, daß die Rundfunkanstalten zu ihrem Bedauern feststellen müßten, daß nach zuverlässigen Informationen Gespräche zwischen dem Bundespostministerium und Vertretern privater Wirtschaftsgruppen über die Zuteilung von Frequenzen aus den Bereichen IV und V geführt worden seien, ohne die Rundfunkanstalten hinzuzuziehen. Ich darf die Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 2. Oktober 1957 auf dieses Schreiben der Arbeitsgemeinschaft verlesen:
Ihrer Auffassung, daß die Rundfunkfrequenzen eines internationalen Frequenzplanes in vollem Umfange den Rundfunkanstalten zugeteilt werden müssen, vermag ich nicht zuzustimmen.

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

Ich darf ferner feststellen, daß keine Gespräche über Zuteilung von Frequenzen aus den Bereichen IV und V an private Wirtschaftsgruppen geführt worden sind. Zwar liegen mir zahlreiche Anträge auf Zuteilung von Frequenzen in Rundfunkbereichen vor; ich habe jedoch bisher nur in einem Falle eine befristete Genehmigung für Versuchszwecke, Impulssendungen, an Private erteilt. Ich beabsichtige auch nicht, Rundfunksendegenehmigungen an Private zu erteilen. Ihre Vermutung, daß mein Brief vom 6. Juli 1957 mit einer solchen Absicht in Zusammenhang gebracht werden müsse, geht daher fehl.
Ich begrüße eine gemeinsame Erörterung über die technischen Einzelheiten für die Bereiche IV und V und sehe Ihren Vorschlägen gern entgegen. Ich sehe auch keine Schwierigkeit, Frequenzen in diesen Bereichen für Versuche zum Studium der Ausbreitungserscheinungen und sonstiger technischer Fragen befristet zuzuteilen. Auch von mir werden derartige Versuche angestellt, so daß ein gegenseitiger Austausch



Stücklen
der Ergebnisse im Hinblick auf eine etwaige UKW-Rundfunkkonferenz mir zweckmäßig erscheint.
Soweit dieses Schreiben. An der in diesem Schreiben niedergelegten Auffassung, daß unbeschadet der rechtlichen Möglichkeit aus Zweckmäßigkeitsgründen privaten Stellen keine Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Rundfunksendeanlagen erteilt werden sollten, halte ich fest. Jede Zersplitterung der Rundfunktechnik ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern wirkt sich auch zum Nachteil der Gesamtheit der Rundfunkteilnehmer aus, da dann nicht mehr der Gedanke einer gleichmäßigen Versorgung im Vordergrund steht, sondern das Interesse, bestimmte Bereiche zu erfassen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Über die Verwendung der Frequenzbereiche IV und V habe ich bestimmte Vorstellungen. Die grundsätzlichen Untersuchungen über die technischen Gegebenheiten in diesen Bereichen sowohl auf der Sendeseite wie auch auf der Empfangsseite sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde sehe ich mich nicht in der Lage, im gegenwärtigen Zeitpunkt Frequenzzuteilungen für Rundfunksender in den Bereichen IV und V vorzunehmen.
    Soweit dieses Schreiben.
    Der Antrag der Rundfunkanstalten auf Zuweisung der Frequenzbereiche IV und V ist also nicht abgelehnt worden, weil die Bundespost diese Frequenzbereiche ganz oder teilweise für Bundessender reservieren will, über die ein privates Werbefernsehprogramm ausgestrahlt wird, sondern weil die technischen Gegebenheiten in diesen Bereichen noch nicht hinreichend erforscht sind. Unklarheiten bestehen noch sowohl auf der Sende- wie auch auf der Empfangsseite.
    Zunächst zur Sendeseite: In Anbetracht des bedauerlichen Mangels an Frequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich muß ich auf eine rationelle Ausnutzung der Bereiche IV und V bedacht sein mit dem Ziel, die Verteilung der Frequenzen in diesen Bereichen so vorzunehmen, daß möglichst viele Programme untergebracht werden können. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen werden vom fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost durchgeführt. Sie sind aber noch nicht so weit gediehen, daß ich bereits heute Frequenzen zuteilen könnte, ohne die optimale Gesamtplanung zu gefährden.
    Auch die Konstruktion der Empfänger ist heute keineswegs schon so klar, daß ich Sender in den Bereichen IV und V in Betrieb gehen lassen könnte. Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß der Fernsehrundfunkempfang in den Bereichen I und III durch UKW- Tonrundfunkgeräte in erheblichem Umfang gestört wird. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Störstrahlung bei einer großen Anzahl von Geräten dieser Art nicht entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Bundespost ausreichend unterdrückt ist. Diese Geräte müssen jetzt mit einem großen Kostenaufwand für die Deutsche Bundespost ausfindig gemacht werden und von ihren Besitzern auf eigene Kosten umgebaut werden. Ähnliche Störstrahlungen können auch bei dem Fernsehempfang in den Bereichen IV und V auftreten. Um eine Wiederholung dieser unliebsamen Vorkommnisse zu verhindern, werde ich Fernsehsender in den Bereichen IV und V erst dann in Betrieb gehen lassen, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß nur solche Empfänger auf den Markt kommen, bei denen die Störstrahlung ausreichend unterdrückt ist.
    Mit dem Hinweis in dem Schreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen an die Arbeitsgemeinschaft vom 6. Juli 1957, daß er über die Verwendung der Frequenzbereiche IV und V bestimmte Vorstellungen habe, komme ich zu Punkt 1 der Großen Anfrage.
    Die technische Erschließung der Bereiche IV und V und die dadurch bedingte Ausweitung des Fernsehens von der Programmseite her hat eine lebhafte Diskussion der Frage in Gang gebracht, ob die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen den Rundfunkanstalten der Länder vorbehalten bleiben soll. Ich darf die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Wünsche und Vorschläge ebenso als bekannt voraussetzen wie die Gründe, die für und gegen die verschiedenen Lösungen vorgebracht worden sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Frage der Auswertung der Bereiche IV und V einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf. Sie ist nicht der Meinung, daß diese Frage damit abgetan werden könnte, daß, gleich welche Möglichkeiten sich bei einer optimalen Ausnutzung der Bereiche IV und V ergeben werden, nur die Rundfunkanstalten der Länder berechtigt seien, Rundfunkprogramme in diesen Bereichen zu verbreiten. Die Prüfung, zu der sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt, ist noch nicht abgeschlossen, da die hierfür notwendige genaue Kenntnis der technischen Möglichkeiten der Bereiche IV und V noch nicht gegeben ist.
    Zur Frage 4. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die sogenannte Kulturhoheit der Länder der Zulassung eines privatwirtschaftlichen Werbefernsehens entgegenstehen würde. Das Grundgesetz kennt keine ausschließlich den Ländern zustehende allgemeine Kompetenz für Kulturfragen.

    (Abg. Bausch: Sehr richtig!)

    Sofern der Bund auf einem Gebiet zuständig ist, wird diese Zuständigkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß materiell Kulturfragen berührt werden. Auf dem Gebiet des Rundfunks, zu dem auch das Fernsehen gehört, ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes aus seiner Kompetenz für das Fernmeldewesen, Art. 73 Ziffer 7 und Art. 87 des Grundgesetzes.
    Zur Frage 5. Das Werbefernsehen tritt neben die Tonrundfunkwerbung und die Werbung mit gro-



    Stücklen
    ßen Anzeigen in Tageszeitungen und Zeitschriften sowie an Litfaßsäulen. Wegen der hohen Kosten machen zur Zeit von diesen bereits bestehenden Werbemitteln vor allem Großunternehmen Gebrauch. Das gleiche wird auch für das Werbefernsehen zu gelten haben. Die mittelständischen Betriebe werden von den Möglichkeiten, die das Werbefernsehen bietet, nicht in dem gleichen Umfang wie die Großunternehmen Gebrauch machen können. Es muß aber angenommen werden, daß die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten bei ihren Beschlüssen, das Werbefernsehen einzuführen, die Frage einer möglichen weiteren Benachteiligung der mittleren und kleineren selbständigen Existenzen eingehend geprüft haben. Die Tatsache, daß nach den Verlautbarungen diese Beschlüsse einstimmig gefaßt worden sind, läßt vermuten, daß von diesen Gremien die Gefahr einer Verschiebung der Wettbewerbslage zuungunsten der mittleren und kleineren Betriebe durch das Werbefernsehen nicht angenommen worden ist. Die Bundesregierung wird aber trotzdem bei ihren künftigen Entscheidungen dieser Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden und entsprechend den in der Regierungserklärung festgelegten Grundsätzen zur Förderung des Mittelstandes eine sorgfältige Abwägung der Interessen vornehmen.
    Daß das Werbefernsehen die wirtschaftliche Grundlage der Presse einengt und damit eine Gefährdung ihrer politischen Unabhängigkeit bedeutet, ist nicht anzunehmen. Dies ist durch die Tonrundfunkwerbung ebenfalls nicht geschehen. Auch
    ;, das Beispiel in Großbritannien zeigt, daß solche Befürchtungen nicht begründet sind. Die berechtigten Interessen der Presse werden ebenso wie die der mittleren und kleineren Betriebe der Wirtschaft verantwortungsbewußt berücksichtigt werden. Was die Presse betrifft, so möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Mitglied der Gruppe ist, die sich für die Einführung eines privatwirtschaftlichen Werbefernsehens einsetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)