Rede von
Dr.
Stefan
Dittrich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bäckermeister und Landwirt Gustav Essig aus Weiler in Baden-Württemberg hat am 26. Januar 1957 dieses Hohe Haus in Zusammenhang mit dem Ladenschlußgesetz eine Idiotenanstalt genannt.
Als ein Polizeihauptwachtmeister bei ihm eine Ladenschlußkontrolle durchführte, reagierte der Herr Essig sauer.
Er erklärte dabei: „Was da die Idiotenanstalt in Bonn für ein Gesetz gemacht hat, bekümmert mich nicht. Die Idiotenanstalt in Bonn hat noch nie etwas Gescheites fertiggebracht."
Dies erfüllt ohne Zweifel den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuchs. Wenn der Immunitätsausschuß Ihnen empfiehlt, von einer Ermächtigung nach § 197 des Strafgesetzbuchs zur Strafverfolgung gegen diesen biederen Bäckermeister aus Baden-Württemberg abzusehen, so geschah das deshalb, weil er ansonsten unbestraft ist, weil ansonsten gegen ihn nichts Nachteiliges vorliegt mit Ausnahme dessen, daß ihm vorzuwerfen wäre, daß er zu der Behauptung heute nicht mehr steht.
Er hat nämlich vor dem Polizeibeamten und vor der Staatsanwaltschaft abgestritten, daß er solches jemals gesagt habe.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen demnach, von einer Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Bäkkermeister und Landwirt Gustav Essig trotz dieser „ungeheuerlichen Behauptung" abzusehen.