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ID0301201800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 535 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen 200, zu 200) Dr. h. c. Lücke, Bundesminister . . . 535 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (FDP) (Drucksache 83) Mischnick (FDP) 543 B, 558 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 546 A Wischnewski (SPD) 548 B Frau Kalinke (DP) 550 A Börner (SPD) 556 B Schüttler (CDU/CSU) 557 A Horn (CDU/CSU) 558 D Entschließungen der 46. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124) 559 A Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dehler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 171) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 172) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 D Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Caspers; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 173) Dewald (SPD), Berichterstatter . . . . 560 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafvollstreckung gegen den Abg. Wehr; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 174) Muckermann (CDU/CSU), Berichterstatter 560 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfolgung gegen Gustav Essig in Weiler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 175) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 561 A Schreiben der RA Dr. Keßler, Rolf Gyger, München, betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung (Drucksache 177) Dr. Bucher (FDP), Berichterstatter . 561 C Nächste Sitzung 562 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 177) . . 563 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 535 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 14. 2. Frau Albertz 14. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Birkelbach 14. 2. Blachstein 14. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Conrad 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Drachsler 14. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 14. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Franke 14. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Dr. Furler 14. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Dr. Gleissner (München) 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Häussler 14. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 14. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 14. 2. Jürgensen 28. 2. Kemmer 14. 2. Dr. Kempfler 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Köhler 14. 2. Dr. Königswarter 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 14. 2. Maucher 14. 2. Mellies 8. 3. Dr. Mende 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. 011enhauer 14. 2. Paul 28. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 14. 2. Ramms 14. 2. Frau Dr. Rehling 14. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 2. Scharnberg 14. 2. Frau Schmitt (Fulda) 14. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Schoettle 14. 2. Schütz (Berlin) 14. 2. Dr. Serres 14. 2. Seuffert 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Dr. Wilhelmi 14. 2. Zoglmann 14. 2. Anlage 2 Drucksache 177 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Immunitätsangelegenheiten - betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler, Rolf Gyger, München, vom 31. Januar 1957 (I/3) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucher. Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler und Gyger, München, haben als Prozeßbevollmächtigte des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann unter Beifügung der Privatklageschrift an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 31. Januar 1957 gebeten, eine Entscheidung des Bundestages über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger wegen Beleidigung herbeizuführen. Die Sache wurde bereits vom Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität des 2. Deutschen Bundestages behandelt und ein Schriftlicher Bericht unter zu Drucksache 3582 vorgelegt, der jedoch vom Plenum des Bundestages nicht mehr verabschiedet werden konnte. Nunmehr hat dieser Bundestag darüber zu entscheiden. In der Begründung der Privatklage wird dem Abgeordneten Dr. Jaeger vorgeworfen, er habe ausweislich des in verschiedenen Tageszeitungen, u. a. in der „Landsberger Zeitung" vom 1. und 2. November 1956, erschienenen Berichts in einer Kreisversammlung der CSU in Fürstenfeldbruck am 31. Oktober 1956 in bezug auf den Privatkläger u. a. folgende Äußerungen gebraucht: „Wenn Kahn-Ackermann bekanntgebe, wie viele Briefe er beantwortet, wie viele Versammlungen und Sprechstunden er gehalten habe, dann müßte er - Dr. Jaeger - feststellen, daß er 3 Jahre in Bonn gearbeitet habe, während Kahn-Ackermann 3 Jahre lang im Lande herumgereist sei . ..". Ferner äußerte Dr. Jaeger in diesem Zusammenhang: „Der Aktivist Kahn-Ackermann bzw. Hennecke-Ackermann hat sein Soll erfüllt ... . 564 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 Es handelt sich hier um einen Streit der beiden aus dem gleichen Wahlkreis Fürstenfeldbruck kommenden Abgeordneten Kahn-Ackermann und Dr. Jaeger, wer mehr als Abgeordneter gearbeitet habe. Diese im politischen Raum liegende Auseinandersetzung, deren Schärfe unter dem Zeichen des bereits angelaufenen Wahlkampfes gesehen werden muß, führte auch zu einem Antrag des Abgeordneten Dr. Jaeger, die Immunität des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann wegen ähnlicher Äußerungen aufzuheben. Entsprechend der ständigen Praxis des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, bei Beleidigungen politischen Charakters die Immunität nicht aufzuheben, hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1958 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger nicht zu erteilen. Bonn, den 28. Januar 1958 Dr. Bucher Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.


Rede von Margot Kalinke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In der gestrigen Aussprache über die Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion wegen der Auswirkungen der Rentenreform habe ich mir erlaubt, wieder einmal auf die grundsätzlichen Zusammenhänge aller sozialpolitischen Lösungen hinzuweisen. Ich habe schon gestern erklärt und wiederhole es heute noch einmal, daß der Auftrag der Gesetzgebung nicht nur dahin geht, gute Gesetze zu machen, sondern auch, deren Wirkung zu bedenken. Wir haben uns heute über den Inhalt eines der Gesetze zu unterhalten, das man bei einer Gesamtbetrachtung wohl nicht als gutes Gesetz ansehen kann. Bei der Diskussion über den Inhalt von Gesetzen, ihre Anwendung und ihre Auswirkung haben wir uns auch darüber klar zu werden, welche moralischen Auswirkungen sie haben. Wir haben also zu prüfen, ob sie die Sozialmoral heben oder ob sie nicht die Arbeitnehmer, von denen hier leider immer nur die Rede ist, oder die Arbeitgeber oder gar die Ärzte oder die Versicherungsträger in Gefahr bringen. Wir haben uns schließlich darüber zu unterhalten, welchen erzieherischen, sozialethischen Auftrag wir mit einem Ja oder einem Nein zu einem Antrag oder einer gesetzlichen Regelung verbinden.
Nicht Streik und nicht Zeitdruck und nicht Reden mit Klassenkampftönen, auch nicht solche von Funktionären, die oft gar nicht in Übereinstimmung mit der Auffassung unserer Arbeitnehmer stehen, dienen der Fortentwicklung der Sozialgesetzgebung. Solche Reden sollten auch bei der sachlichen Betrachtung des Inhalts von Gesetzen nicht geführt werden. Man sollte allerdings auch nicht, wie es der Kollege Dittrich tat, den Freien Demokraten Vorwürfe machen, wenn sie mal in einer Frage mit einem Vorschlag der Sozialdemokraten übereinstimmen; denn auch die CDU stimmt oft mit Vorschlägen der Sozialdemokraten überein. Wir sollten vielmehr die Vorschläge prüfen und sollten dann sagen, warum der Antrag der SPD und aus welchen Gründen der Antrag der FDP zur Zeit — oder überhaupt — keine Lösung des Problems bringt. Ich meine, daß diese Form der Untersuchung und der Betrachtung dem sozialen Fortschritt mehr dient.
Deshalb möchte ich ohne jedes Vorurteil, aber auch mit dem Mut, die unpopulären Dinge anzusprechen, das Problem als solches untersuchen. Ich halte es für falsch, zu einem Gesetz, auch wenn es nicht gut ist, sofort eine Novelle zu machen. Insofern stimme ich mit meinen Freunden in der CDU überein. Ich bin aber auch nicht dafür, überhaupt keine Novelle zu einem Gesetz zu machen, um nicht zugeben zu müssen, daß man Fehler gemacht hat. Über den Zeitpunkt einer notwendigen Novelle werden wir uns — das sage ich ganz deutlich — sehr bald zu unterhalten haben, falls die endgültige Krankenversicherungsreform nicht so früh möglich ist, wie ich es noch immer hoffe; wenn sie früh genug kommt, dann allerdings sollten wir diese Probleme in dem größeren Zusammenhang sehen, in den sie gehören.
Um die Mängel dieses Gesetzes kann man nicht herumreden. Wir brauchen auch kaum noch sehr lange Zeit, um genug zuverlässiges Material zu bekommen. Ich glaube, dem Arbeitsministerium liegt heute eine solche Fülle von Material vor, daß man auch dort schon sagen kann, wie es alle Sachverständigen tun, daß viele Ansatzpunkte dieses Gesetzes nicht richtig waren.
Wir haben alle — ich meine damit die Opposition genauso wie die Regierungsparteien — eine Vorstellung von dem Ausmaß der Probleme. Ich bin heute wie schon bei den Beratungen im vorigen Jahre mit den Kollegen einig, die aus Sachkenntnis deutlich gemacht haben — der Kollege Horn und ich haben das bei der zweiten und der dritten Beratung hinsichtlich der Karenztage sehr klar gesagt —, daß die Fragen nur in dem größeren Zusammenhang der Reform der Krankenversicherung gesehen, diskutiert und gelöst werden können.
Nun könnte ich es mir in meinen Darlegungen furchtbar leicht machen, noch leichter als bei der Debatte über die Reform der Rentenversicherung, die ja so viele Probleme umfaßt, während der Kreis der Probleme hier enger ist. Ich könnte nämlich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einfach zitieren, was ich im Mai 1957 in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gesagt habe. Ich will das nicht alles vorlesen, sondern Ihnen nur in die Erinnerung rufen — der Präsident möge es mir gestatten, und Sie darf ich bitten, das Protokoll nachzulesen —, daß ich damals schon darauf hingewiesen habe, das Problem des Ausgleichs und der Fürsorge im Krankheitsfall, besonders im Falle der langanhaltenden Krankheiten — das ist das sozialpolitische Problem — könne mit diesem Gesetz nicht gelöst werden; es gehe nicht nur um die Frage der Lohnfortzahlung oder um die Zahlung des Krankengeldes oder um die Frage der ersten vier Wochen oder der Karenztage, sondern vor allem darum, wie man dafür sorgen könne, daß der Arbeitnehmer bei langanhaltenden schweren Krankheiten nicht in finanzielle Not gerate.
Ich glaube, es ist auch heute noch unser aller Meinung, daß dies das Hauptproblem der Reform ist. Ich habe damals im Gegensatz zu der Mehrheit in diesem Hause nicht geglaubt, daß die Krankenversicherungslösung die allein richtige Lösung sei. Aber der Augenblick ließ keine bessere Lösung zu. Sie haben uns hier gezwungen, unter Zeitdruck eine Lösung zu suchen. Die Lösung wäre besser geworden, wenn dieser Zeitdruck nicht dahintergestanden hätte.
Ich stimme mancher Auffassung in den Reihen der Gewerkschaften, der Sozialdemokraten und der



Frau Kalinke
FDP zu und meine auch, daß eine behutsame arbeitsrechtliche Lösung — ich komme darauf zurück — über den Tarifvertrag dem sozialen Fortschritt besser gedient hätte. Aber — das werde ich dem Kollegen, der hier aus der Schau der IG-Metall gesprochen hat — nachher noch sehr deutlich sagen: der Gesetzgeber darf bei der Suche nach Lösungen nicht nur die Großindustrie und die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes sehen, sondern muß auch an die große Zahl der Arbeitnehmer denken, die in kleinen und mittleren Betrieben tätig sind, für die sich eben nicht die gleichen Lösungen anbieten.

(Beifall rechts.)

Was die Karenztage anlangt, so brauche ich nur zu wiederholen, was ich damals deutlich gemacht habe: daß auch diese Frage nicht nur im Zusammenhang mit der Frage der Lohnfortzahlung zu regeln ist, sondern daß dies ein eminent wichtiges Problem der Krankenversicherungsreform ist, das nur im größeren Zusammenhang mit den Reformplänen gelöst werden kann.
Der Minister für Arbeit hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage einiger Abgeordneter seiner Fraktion die Frage nicht schlüssig beantwortet, sondern vielmehr offengelassen, „ob die Krankheitsdauer tatsächlich sprungartig angestiegen ist". Der Kollege Dittrich von der CSU hat diese Frage anscheinend als die bedeutsamste des heutigen Gesprächs angesehen und vor allem ihr seine Betrachtungen gewidmet.
Das Arbeitsministerium wird wissen, daß diese Frage trotz der ersten größeren und der jetzigen kleineren Grippewelle heute schon ziemlich eindeutig zu beantworten ist. Der Bericht des Verbandes der Ortskrankenkassen, der uns vorgestern zuging, sowie die vielen Berichte, die wir aus der Wirtschaft haben, bestätigen übereinstimmend dieses Ansteigen der Krankheitsdauer und die Tatsache, daß dieses Ansteigen nicht nur mit der Grippewelle zusammenhängt. Die Berichte aus den Kreisen nicht nur der Vertrauensärzte, sondern auch der behandelnden Ärzte bringen eine weitere Bestätigung.
Der frühere Bundesarbeitsminister, unser Kollege Storch , hat in der Pressekonferenz hier in Bonn eine sehr richtige Voraussage gemacht. Ich glaube nicht immer an seine Voraussagen; aber hier hat er ziemlich genau das Richtige getroffen. Er hat gesagt, man habe im Bundesministerium damit gerechnet, daß das Gesetz über die Lohnfortzahlung eine Erhöhung des Krankenstandes um 20 bis 25 % zur Folge haben werde. Das hat das „Handelsblatt" so berichtet; ich war nicht bei dieser Pressekonferenz.
Die Erkenntnisse, die von einem Obervertrauensarzt in der Zeitschrift der Land- und Innungskrankenkassen „Die Krankenversicherung" zusammengefaßt dargestellt worden sind, sind von Herrn Kollegen Dittrich bereits zitiert worden. Ich möchte mit Genehmigung des Herrn Präsidenten das Zitat mit nur einem Satz ergänzen. Der genannte Obervertrauensarzt schreibt:
Und wenn Sie mich fragen, ob das Besserstellungsgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Notlage der Krankenkassen geliefert hat, so zwingen mich die Erfahrungen dazu, diese Frage eindeutig zu bejahen.

(Hört! Hört! bei der DP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Schellenberg?