Rede:
ID0301105100

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich nur mit einer kurzen Begründung Ihre Aufmerksamkeit auf den Antrag der SPD-Fraktion — Drucksache 123 — lenken, der sich mit den Problemen des Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung beschäftigt.
    Nach dem Antrag soll die Bundesregierung beauftragt werden, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten, die ihnen bei der Durchführung ihnen übertragener Aufgaben erwachsen, in angemessener Höhe erstattet werden. Auf diese Weise sollen die Kassen vor allem von dem Zwang befreit werden, aus ihren Taschen die Leistungen für solche sozialen Tatbestände zu bezahlen, für die nach der Struktur unseres Sozialleistungssystems andere Träger finanziell aufzukommen haben. Außerdem sollen sie nicht mehr von anderen Stellen als eine Art kostenlose oder unterbezahlte Amtshilfe in Anspruch genommen werden können.
    Die heutige Belastung der Krankenkassen durch sachfremde Ausgaben, vor allem aus Anlaß von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und bei der Familienwochenhilfe, widerspricht nicht zuletzt auch dem Gebot der Finanzklarheit und der Finanzwahrheit. Sie gehört damit zu dem Kapitel Entflechtung der Sozialleistungen", von der ja die Regierung immer wieder gesprochen hat und zu der sie jetzt eine praktische Gelegenheit findet.
    Die Regierung sollte sich zu diesem Schritt um so mehr verpflichtet fühlen, als die von uns beantragte Entlastung der Kassen, die über 250 Millionen DM ausmacht, im wesentlichen auch mit alten Versprechungen und Verpflichtungen der Regierung zu begründen ist, die nun endlich einmal eingelöst werden sollten. Eine solche Entlastung wäre für die Versicherten gerade in dieser Zeit von besonderer Bedeutung; denn Sie wissen, daß sich die Krankenversicherung in einer prekären finanziellen Lage befindet und durch das Diktat der leeren Kassen auf den Weg der dauernden Beitragserhöhung gezwungen worden ist.
    Diese Beitragserhöhungen sind aus vielen Gründen höchst bedenklich. Für den Versicherten bedeuten sie praktisch eine dauernde Verminderung seines realen Einkommens.
    In diese Lage ist die Krankenversicherung vor allem durch die Auswirkungen der Grippewelle gekommen, die für die Kassen noch eine besondere Belastung gebracht hat, weil sie zeitlich mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheits-



    Rohde
    fall zusammengefallen ist. Über dieses Gesetz will ich hier nicht im einzelnen sprechen, da es noch im Zusammenhang mit der Vorlage der FDP zur Sprache kommen wird. Lassen Sie mich an dieser Stelle nur sagen, daß die Krankenversicherung schon seit langem keine ausreichenden Finanzreserven mehr gehabt hat, um eine solche Entwicklung finanziell ohne Not auffangen zu können. Es hat sich inzwischen bestätigt, was von meiner Fraktion in der Debatte um dieses Krankengeldaufbesserungsgesetz vorausschauend gesagt worden ist. Wir hatten Sie damals darauf hingewiesen, daß der Beschluß der Regierungsmehrheit, eine Erhöhung des Krankengeldes als schlechten Ersatz für eine wirkliche Lohnfortzahlung einzuführen, die gesetzliche Krankenversicherung vor Probleme stellen würde. Damals ist die Regierung uns gegenüber auf die Linie der Beschwichtigung ausgewichen und hat insbesondere angekündigt, daß den Kassen vor allem für die Zeit der Einführung des Gesetzes Kosten abgenommen werden sollten, die sie bisher bei Arbeitsunfällen aufbringen müssen. Ich darf als Beispiel dafür den früheren Herrn Arbeitsminister Storch zitieren, der dazu in der Debatte vom 24. Mai 1957 wörtlich ausgeführt hat:
    Da wir in dem von uns vorgelegten Gesetz über die Neuordnung der Unfallversicherung für die Krankenkassen Erleichterungen von ungefähr 120 Millionen DM vorgesehen haben, waren wir der Meinung, daß für eine vorübergehende Zeit damit eine Gefährdung der Krankenkassen nicht gegeben wäre, immer vorausgesetzt, daß man den guten Willen hat, eine wirkliche Neuordnung bald eintreten zu lassen.
    Nun, was ist aus diesen Worten und aus diesem Appell an den guten Willen geworden? Sie wissen, daß seinerzeit nur das Gesetz über die Erhöhung der Unfallrenten verabschiedet wurde und daß die übrigen Probleme der Unfallversicherung ungelöst beiseite geschoben worden sind. Heute stellen wir Sie mit dem Punkt 1 unseres Antrages vor die Frage, ob Sie als Regierungsparteien nun endlich ein gegebenes Wort einlösen wollen. Oder soll weiterhin, wie das in einer Presseerklärung der CDU geschehen ist, die Krankenversicherung mit mit der Vokabel „demnächst" auf unbestimmte Zeit vertröstet werden und es bei dem Zustand bleiben, daß für die Kosten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 45 Tage lang die Krankenversicherung aufkommen muß und erst nach dieser Zeit die Unfallversicherung in ihre ureigenste Verpflichtung eintritt?
    Nach unserer Meinung kann die Übertragung der Kosten von der Krankenversicherung auf die Unfallversicherung ohne Schaden im Vorwege der Unfallversicherungsreform vorgenommen werden. Diese finanzielle Übergangsregelung — dagegen haben wir keine Bedenken — könnte bis zum Inkrafttreten der Unfallversicherungsreform befristet werden. Das sind alles formale Fragen. Uns kommt es auf ein schnelles Handeln an, vor allem angesichts der offiziellen Zusagen, die in diesem Hause gemacht worden sind. Uns kommt es darauf an, daß endlich nach dem Text und der Begründung gehandelt wird, die sich in dem ersten Regierungsentwurf zur Unfaliversicherungsreform findet. Dieser Entwurf ist anscheinend jetzt auf Eis gelegt worden, ganz im Gegensatz zu anderen Vorlagen aus dem 2. Bundestag. Ich erinnere nur an das Berliner Krankenversicherungsgesetz, zu dem aus dem Regierungslager gleich zwei Entwürfe produziert worden sind.
    In dem von mir genannten ersten Regierungsentwurf heißt es, daß eine Neuregelung der Kosten vor allem deshalb begründet sei, weil die Unfallversicherung als Sozialversicherungszweig nur mit der alleinigen Beitragspflicht der Unternehmer sinnvoll sei und deshalb — so heißt es dort weiter — die Arbeitnehmer auch nicht mittelbar über die von ihnen gezahlten Krankenversicherungsbeiträge zu den Lasten der Unfallversicherung beitragen dürften; andernfalls würden die Arbeitnehmer einen Teil der den Unternehmern obliegenden Pflichten erfüllen. Genau darum geht es: daß die Unternehmer vom 1. und nicht erst vom 46. Tage nach einem Arbeitsunfall die ihnen obliegende Pflicht finanziell erfüllen. Zu der von uns geforderten neuen Kostenregelung gehört sowohl die Erstattung der Ausgaben für Krankengeld als auch der Krankenhauskosten und der Ausgaben für ambulante Behandlung.
    Die zweite Konsequenz unseres Antrages ist, daß sich der Bund bereit findet, gegenüber der Krankenversicherung diejenigen Aufwendungen abzugelten, die ihr in der Familienwochenhilfe entstehen. Auch dabei handelt es sich um Millionenbeträge. Der in unserem Antrag zitierte RVO-Paragraph legt eine solche finanzielle Abgeltung fest, weil diese Wochenhilfe zwar aus Verwaltungsgründen der Krankenversicherung zugeordnet worden ist, im übrigen aber keine finanzielle Aufgabe der Krankenversichertengemeinschaft ist. Daß diese Verpflichtung, von der ich gesprochen habe, heute nicht erfüllt wird, hängt damit zusammen, daß es auf diesem Gebiete eine seltsame Kontinuität zwischen der Notverordnungspolitik der dreißiger Jahre und der heutigen Regierungspolitik gibt. Denn damals, 1931, wurde, wie auch in den nachfolgenden Jahren, diese RVO-Bestimmung durch Haushaltsgesetz vorläufig suspendiert. Nach 1949 hat dann der Bund so getan, als ob diese Verpflichtung überhaupt nicht mehr existiere. Dieses Verhalten der Regierung ist inzwischen Gegenstand von Musterprozessen geworden, bei denen ich persönlich den Rechtsstandpunkt der Krankenkassen für voll fundiert halte. Nun, dazu werden die Richter das ihre sagen. Hier aber ist festzustellen, daß diese Prozesse, die mit dem Blick in die Vergangenheit geführt werden, nicht ohne weiteres mit der von uns zu fällenden Entscheidung zu tun haben. Denn wir können hier im Bundestag festlegen, was wir für Gegenwart und Zukunft für richtig und notwendig halten. Soweit ich im übrigen die Diskussion bisher verfolgen konnte, sind sich auch maßgebliche Sozialpolitiker aller Richtungen darüber einig, daß die Familienwochenhilfe keine finanzielle Aufgabe der Krankenversicherung ist und daß aus dem Umstand, daß sie aus Verwaltungsgründen den Kassen zugeordnet ist, der Bund nicht den Schluß ziehen darf, er sei aller Verpflichtungen ledig.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 531
    Rohde
    Zum Abschluß weise ich auf die Punkte 3 und 4 unseres Antrags hin, mit denen erreicht werden soll, daß den Kassen die Ausgaben bei Verwaltungsarbeiten für andere Versicherungsträger voll erstattet werden und daß sie dafür nicht nur eine Art Anerkennungsgebühr erhalten. Es handelt sich dabei vor allem um die Aufwendungen für den Beitragseinzug für die Arbeitslosenversicherung und um die Kosten für Ausstellung und Umtausch der Rentenversicherungskarten.
    Alles in allem geht es bei unserem Antrag um Forderungen, die mit dem guten Willen, von dem seinerzeit der Herr Minister gesprochen hat, nun endlich erfüllt werden sollten. Die Entlastung der Kassen von sachfremden Ausgaben in Höhe von über 250 Millionen Mark ist längst überfällig geworden. Daß wir sie jetzt mit besonderem Nachdruck beantragen, hängt mit der finanziellen Lage der Krankenversicherung nach der Grippewelle zusammen, die — nach einem Wort aus der medizinischen Fachpresse — die Versicherung wie ein Naturereignis getroffen hat. Nach einem solchen Ereignis wäre es von der Bundesregierung schlecht zu vertreten, weiterhin Passivität gegenüber alten Versprechungen und Verpflichtungen zu üben. Ich hoffe deshalb auch, daß wir in den Ausschußberatungen, die ich hiermit beantrage, zu einem positiven Ergebnis für die Krankenversicherung und damit für die Versicherten kommen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Damit ist der Antrag begründet. Wir treten in die Aussprache ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der sogenannten kurzen Begründung, die wir soeben gehört haben, fällt es schwer, das zu sagen, was ich hatte sagen wollen und auch jetzt noch sagen will. Ich will etwas mehr Rücksicht auf die Situation des Hauses zu dieser Stunde nehmen, als es der Begründer des Antrags soeben getan hat.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Die Mitglieder des Hauses haben den Vormittag über mehr oder weniger intensiv und angestrengt in den Ausschüssen gearbeitet. Heute nachmittag haben wir sechs Stunden lang eine Sozialdebatte geführt, und jetzt, meine verehrten Damen und Herren — das sage ich als geborener Kölner —, jetzt, glaube ich, erfordert es die Bedeutung des heutigen Tages,

    (Heiterkeit und Beifall)

    daß wir das Haus mit unserer Debatte nun nicht länger strapazieren.

    (Beifall in der Mitte.) Ich verzichte deshalb darauf, den mir gewordenen Auftrag der Fraktion hier noch auszuführen und kritisch zu der hier gegebenen Begründung und zum Antrage selbst Stellung zu nehmen.

    Ich erkläre deshalb kurz und bündig — ich tue das auch im Einvernehmen mit unseren Koalitionspartnern und für sie —, daß wir mit der Überweisung dieses Antrages an den Sozialpolitischen Ausschuß einverstanden sind. Im Ausschuß werden wir dann das Notwendige dazu sagen.

    (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause.)