Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus dem, was der Herr Kollege Reitzner. hier vorgetragen hat, nur eines herausgreifen, um Ihnen zu zeigen, wie einfach man sich eine Kritik an den Rentenneuregelungsgesetzen macht. Er hat mir dankenswerterweise eine Reihe von Schreiben vorgelegt. Herr Kollege, ich gebe sie Ihnen zurück, möchte aber, wenn Sie es mir gestatten, eines davon festhalten, da es mir darauf ankommt, jede der hier aufgeworfenen Fragen klar zu beantworten.
Was ist nun der Sachverhalt? Es handelt sich um einer Flüchtling, der nach seinen eigenen Angaben früher niemals pflichtversichert war, niemals Beiträge gezahlt hat und nunmehr durch die Ereignisse eine Tätigkeit aufgenommen hat, in der er pflichtversichert ist. Er stellt nun die Frage an die Bundesversicherungsanstalt: Welche Rente würde ich nach fünf Jahren bekommen? — Darauf antwortet ihm die Bundesversicherungsanstalt aber doch völlig zutreffend: Das können wir Ihnen noch nicht sagen.
— Ich kann nur folgende Berechnung aufmachen, und diese Berechnung, Herr Kollege Reitzner, hat einer meiner Herren dort innerhalb sechs Minuten gemacht: Wenn er seinen gegenwärtign Beitrag fünf Jahre beibehält — das kann ich ja nicht wissen, auch nicht, wie seine Einkommensverhältnisse sind
— und wenn die allgemeine Bemessungsgrundlage so bleibt, wie sie gegenwärtig ist — das kann ich auch nicht wissen —, dann würde er eine Rente bekommen von, wie ich es Ihnen aufgeschrieben habe, 56,25 DM. Wenn aber bei ihm noch 35 Jahre an Zurechnungszeiten in Frage kämen, dann könnte er eine Rente von 450 DM bekommen.
— Ja, das ist doch eine ganz einfache Rechnung. Herr Kollege Reitzner, Sie sind Abgeordneter, Sie haben bei der Behandlung dieses Gesetzes mitgewirkt, und Sie stellen sich hierher und kritisieren diese völlig zutreffende Antwort der Bundesanstalt.
Wie kann die Bundesanstalt wissen, a) wie hoch seine Beiträge in den nächsten Jahren sein werden und b) wie hoch die allgemeine Bemessungsgrundlage sein wird? Nach der jetzigen Bemessungsgrundlage ohne Zurechnungszeiten würde seine Rente das betragen, was ich Ihnen aufgeschrieben habe. Das sind nach der sehr einfachen Formel 5 mal 1,5 % = 7,5 % von 9000 DM = 675 DM im Jahr = 56,25 DM im Monat; tatsächlich auch mit Volksschulkenntnissen in fünf Minuten zu errechnen.