Rede:
ID0301103300

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
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    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Optimismus des Kollegen Stingl nicht teilen, sowenig wie meine politischen Freunde von der Fraktion der FDP dies tun können. Ich glaube, darüber, ob sich das System der Rentenreform mit ihrer Berechnungsgrundlage wirklich bewährt hat und bewähren wird, können wir erst etwa nach einem Jahrzehnt ein grundsätzliches und sicheres Urteil fällen. Auch die Frage, wie die Auswirkungen auf die Wirtschaft, auf das Leben im allgemeinen sein werden, kann man heute genauso wenig endgültig beantworten. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß unser Kollege, der Abgeordnete Dr. Jentzsch, bei der Verabschiedung der Rentenneuregelungsgesetze am 21. Januar des vorigen Jahres festgestellt hat:
    Es ist uns heute bereits eindeutig klar, daß der kommende Bundestag die Reform einer reformbedürftigen Rentenreform als eine Hauptaufgabe zu bewältigen haben wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun stehen wir vor dieser Aufgabe. Für meine politischen Freunde darf ich zu dem Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 28 folgendes erklären: Auch wir sind der Auffassung, daß die sich aus der Rentenreform ergebenden Härten beseitigt werden müssen. Insbesondere sind wir der Auffassung, daß damit auch den Nivellierungstendenzen, die vor allen Dingen auch zu Lasten der Angestelltenversicherten gingen, entgegengewirkt werden muß.
    Zu Ziffer la der Großen Anfrage möchte ich folgendes sagen: Die Forderung auf Beseitigung des sozial unbilligen Rentenanredmungssystems entspricht auch unseren Forderungen und ist dem Grundsatz nach durchaus gerechtfertigt. Die Neuregelung des Rentenanrechnungssystems läßt sich jedoch nur im Zuge einer Reform der damit zusammenhängenden Rechte und Gesetze, also des Bundesversorgungsrechts, des Lastenausgleichsrechts und des Fürsorgerechts verwirklichen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an unsere einst vorgetragene Forderung auf Einführung einer Elternrente.
    Die Forderung unter Ziffer I b ist, so fürchten wir — und das muß ich den Kollegen von der SPD mit aller Deutlichkeit sagen, auch wenn die Ausführungen des Kollegen Walpert etwas anders geklungen haben —, lediglich eine Wiederholung der schon früher aufgestellten Forderung der SPD nach einer Mindestrente.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Eben in diesem Zusammenhang, Herr Kollege Professor Schellenberg, möchte ich auch unsere Stellungnahme zu der Frage der Mindestrente bekanntgeben. Lesen Sie das Protokoll nach! Von unserer Seite wurde eine Zusatzrente immer nur gefordert für die Härtefälle, die nun einmal eintreten werden. Diese Zusatzrente entspricht aber nicht dem System der Mindestrente, sondern sie soll auf
    514 Deutscher Bundestag —3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958
    Weber
    der Grundlage der Leistungen, der eigenen und einzelnen Leistungen, aufgebaut sein. Wir lehnen ein Mindestrentenprinzip, eine Nivellierung in dieser Hinsicht grundsätzlich ab.

    (Zuruf des Abg. Schüttler.)

    — Herr Kollege, ich habe soeben den Unterschied aufgezeigt, habe erklärt, daß wir im Prinzip nicht die Mindestrente gefordert haben. Der Unterschied zwischen der Mindestrente und der von uns geforderten Zusatzrente besteht darin, daß diese Rente in Härtefällen gewährt werden soll.

    (Abg. Schüttler: Das ist dasselbe!)

    Wir haben uns seinerzeit bemüht, diese Härtefälle zu vermeiden.

    (Abg. Stingl: Also fürsorgerische Maßnahmen in der Rentenversicherung!)

    — Nein, in der Frage der Elternrente handelt es sich nicht um eine fürsorgerische Maßnahme, Herr Kollege Stingl. In verschiedenen Härtefällen, die in den vorhergehenden Ausführungen dargestellt wurden, hätte man vorbeugen können. Vor allen Dingen wollten wir nicht, daß obligatorisch ein Mindestrentenprinzip angewendet wird; vielmehr soll hier auch das sonstige Einkommen mit angerechnet werden.
    Bezüglich der Frage 1 c: eine Rentensteigerung durch Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit möchte ich grundsätzlich ablehnen. Wir dürfen nicht aus der Not eine Tugend machen. Wenn die Zeit der Arbeitslosigkeit auf der Grundlage des Erreichten mitbewertet wird, darf nicht auch noch ein fiktiver Lohn dem Grundsatz der Rentensteigerung zugrunde gelegt werden. Sie werden verstehen, daß wir damit die Gefahr vermeiden wollen, daß ein Versicherter dann günstiger steht, als wenn er arbeitet.
    Hinsichtlich der Militärdienstzeiten werden wir es in Zukunft, wenn bei der Bundeswehr der Bund die Beiträge zahlt, mit zwei Rechtsgrundlagen zu tun haben. Bei den heiklen Fragen der Heranziehung von Krankheitszeiten und der Zeit der Berufsausbildung ergibt sich immer wieder die Problematik des fiktiven Lohnes. Aber auf Härtefälle werden wir in Zukunft auch hier eingehen müssen. Vor allem möchten wir in diesem Zusammenhang empfehlen, die Bestimmungen des § 1259 Abs. 1 Ziffer 4 im Arbeiterversicherungs-Neuregelungsgesetz und des § 36 Abs. 1 Ziffer 4 im Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Berechnung einer Karenzzeit von zwei Jahren für bestimmte Berufe nicht eine soziale Härte darstellt. Ich möchte es der Bundesregierung anheimstellen, diese Frage näher zu prüfen.
    Der unter 1 d erhobenen Forderung können wir restlos zustimmen. Wir denken in diesem Zusammenhang daran, daß so auch unsere Forderung nach Beseitigung der Höchstrentenbestimmungen und Ersatz durch eine bessere und gerechtere Lösung erfüllt wird.
    Zu Punkt 2 der Großen Anfrage: Für die im Zusammenhang mit der Rentenreform geleistete Arbeit müssen wir unsere Anerkennung auch den
    Versicherungsträgern aussprechen. Ich glaube, es war von ihnen nicht mehr zu schaffen auf diesem Gebiet. In dieser Hinsicht gilt die Forderung nach dem besseren Gesetz. Wir haben unsere Ansicht dazu dargelegt.
    Zu Punkt 3: Auch wir befürworten, daß den Rentenberechtigten, wenn ihr Rentenanspruch grundsätzlich gebilligt wird, ein angemessener Vorschuß auf die endgültige Rentenleistung gezahlt wird, damit hier keine Härten eintreten.
    Zu Punkt 5 schließlich darf ich sagen, daß eine bessere Lösung nur im Rahmen einer Neufassung des Fremd- und Auslandsrentengesetzes gefunden werden kann.
    Grundsätzlich möchte ich nochmals bemerken: ob die Rentenreform in ihrer jetzigen Form ihre Bewährungsprobe wirklich bestehen wird, können wir erst später beurteilen. Nachdem von der Bundesregierung und von verschiedenen Seiten der Regierungskoalition mit aller Deutlichkeit auf die Tendenz zum Versorgungsstaat hingewiesen worden ist, möchte ich gerade auch im Hinblick auf die optimistische Darstellung durch den Herrn Kollegen Stingl die Frage stellen: Wie wollen Sie diese Probleme anpacken, damit die Entwicklung nicht einseitig — und das befürchten Sie doch auch — in jener Richtung weitergeht?

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Storch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Kollegin Korspeter hat in ihren einleitenden Worten darauf hingewiesen, daß wir in einer Situation stehen, die noch nicht in allem zu übersehen ist. Frau Korspeter hat dabei für ihre Partei in Anspruch genommen, sie habe überhaupt erst die Initiative für diese ganze Gesetzgebung gegeben. Im Kreise der Sozialpolitiker, gleichgültig, in welchem politischen Lager sie stehen, hat man in der Nachkriegszeit einheitlich die Meinung vertreten, man müsse zu etwas anderem kommen, zu etwas, was den Lebensansprüchen der alten Rentner gerecht werde. Hier sollte keiner sagen, er habe die neue Gesetzgebung durch seine Initiative in Gang gebracht. Man sollte offen anerkennen, daß in Wirklichkeit alle gesunden Kräfte unseres Volkes dabei zusammengewirkt haben.
    Der Kollege Walpert hat zum Schluß gesagt, es handele sich gar nicht um eine Leistung der Regierung und nicht um eine Leistung des Volkes, sondern um Leistungen der Arbeiter. Ich gebe ihm darin insoweit recht, als ich sage, daß wir Gott sei Dank in unserer arbeitenden Bevölkerung auf der ganzen Linie Verständnis dafür gefunden haben, daß der arbeitende Mensch eine Verpflichtung gegenüber dem alten hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diese Auffassung hat sich bei uns in Deutschland
    Gott sei Dank durchgesetzt. Alle die großen Befürchtungen, die vor der Verabschiedung der Ren-



    Storch
    tengesetze in bezug auf überhöhte Sozialbeiträge,
    auf ein Ausplündern der Arbeiter usw. vorgetragen
    worden sind, haben sich als unbegründet erwiesen.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    Im Gegenteil, die Menschen haben es hingenommen und haben sich darüber gefreut, daß man die Alten, die vorhergehende Generation der Arbeiter, nun endlich von der Not und dem Elend befreit hat. Darüber muß man sich meines Erachtens klar sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Atzenroth: Die „ersten Anfänge" machen sich schon sehr stark bemerkbar!)

    Ich hätte geglaubt, daß man bei einer Diskussion über die Erfahrungen, die man in der kurzen Zeit seit Inkrafttreten der Gesetze gesammelt hat, viel weniger auf die Randgebiete, dafür aber mehr auf die grundsätzlichen Dinge eingegangen wäre. Es ist heute gesagt worden, die Vorausberechnungen der Finanzierung seien unzulänglich gewesen, es habe sich jetzt herausgestellt, daß die tatsächlichen Verhältnisse ganz anders lägen. Dazu muß ich zunächst feststellen: trotz der starken Angriffe aus den Kreisen der Versicherungsmathematiker gegen das Bundesarbeitsministerium, die schon für eine Zeit nach vier oder fünf Jahren die Notwendigkeit der Erhöhung der Beiträge auf 18 und 20 % voraussagten, haben wir uns ganz klar auf die Tatbestände gestützt, die wir für die Lohnhöhe und damit die Beitragshöhe in den Jahren 1955 und 1956 gehabt haben. Wir sind nicht hergegangen und haben „wahrscheinlich sich erhöhende Löhne" einkalkuliert. Gott sei Dank, sage ich, sind die Löhne und damit auch die Beiträge gestiegen und sind wir in eine viel bessere finanzelle Situation gekommen, als wir alle erwarten konnten. Aber das möchte ich Herrn Professor Schellenberg sagen: 1 3/4 Milliarden Kassenüberschüsse bei den Sozialversicherungsträgern werden bestimmt nicht erreicht werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das sind Angaben der Bundesbank, nicht meine Zahlen!)

    — Auch die Bundesbank kann sich irren! Sie wissen ja, was der Präsident der Bank deutscher Länder damals bei der Sachverständigenanhörung im Sozialpolitischen Ausschuß gesagt hat. Gott sei Dank hat er sich damals auch vertan. Das können also keine Grundlagen für uns sein. Wenn wir uns mit den Sozialversicherungsträgern über die Jahresberechnungen unterhalten, kommen wir zu einem Überschuß, der etwa zwischen 1,5 und 1,6 Milliarden DM liegt. Der Kollege Stingl hat schon völlig richtig gesagt, daß wir für das vergangene Jahr mit Nachzahlungen in einer Höhe von ungefähr 800 Millionen DM rechnen müssen. Ich halte diese Zahl eher für zu niedrig als zu hoch. Berücksichtigen wir diese Nachzahlungen, dann ergeben sich tatsächlich zwischen den Vorausberechnungen von damals und den heutigen Tatbeständen gar nicht so große Klüfte, wie man teilweise hier darzustellen versucht.
    Wenn wir nun anerkennen, daß die Arbeitnehmer, die heute in der Arbeit stehen, ein wirklich großes Opfer auf sich nehmen und es ohne großes
    Murren tragen, dann muß die Rechtslage aber auch so gehalten werden, daß der Mann ein echtes Äquivalent in seiner späteren Rente erhält. Deshalb kann man in die Sozialversicherung nicht etwas einbauen, was, wie ebenfalls richtig gesagt wurde, in ganz andere Sektoren gehört.
    Ich hätte Verständnis dafür, wenn Herr Schellenberg gesagt hätte, die Kriegszeiten und die Arbeitslosenzeiten müßten voll rentensteigernd angerechnet werden. Wenn Sie, Herr Professor, gesagt hätten, der Staat solle nachträglich die Beiträge für diese Zeit zahlen und dann solle den Versicherten diese Leistung gegeben werden, dann hätte die ganze Sache Sinn und Verstand. Wenn Sie das aber auf Kosten derjenigen machen wollen, die heute die Beiträge zahlen, dann ist das einfach sozial ungerecht,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil Sie damit die Arbeitnehmer zu Leistungen verpflichten, die an und für sich von der Gesamtheit des Volkes getragen werden müßten.
    Ich bin deshalb der Meinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten den heutigen Tag so ausklingen lassen, daß wir allen denjenigen, die an dieser Gesetzgebung mit gutem Wollen mitgearbeitet haben, und denjenigen, die diese Gesetze nun in die Tat umsetzen, den herzlichen Dank des 3. Bundestages aussprechen. Tun
    wir das, dann hat auch die heutige Diskussion in diesem Hause einen guten Zweck gehabt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)