Rede:
ID0301102900

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Metadaten
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    6. Walpert.: 1
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    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine ganz kurze Erklärung! Herr Kollege Schellenberg hat sich darüber beklagt, daß offenbar durch die Schuld des Arbeitsministeriums eine falsche Mitteilung in die Presse gekommen sei. Da auch mein Freund Stingl eine entsprechende Frage gestellt hat, nehme ich Gelegenheit, das gleich richtigzustellen. Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bulletin vom 21. Dezember 1957 zur Hand nehmen, finden Sie den Sachverhalt. Am 20. Dezember verabschiedete nämlich der Bundesrat in seiner 186. Plenarsitzung die Erste Verordnung über Änderung der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Aus diesem Anlaß fand am gleichen Tage eine Pressekonferenz statt, und auf dieser
    Pressekonferenz ist genau dasselbe vom Vertreter des Arbeitsministeriums — —

    (Abg. Stingl: Herr Minister, dann hat es die Presse nicht kapiert!)

    — Herr Kollege Stingl, ich will es ja nur klarstellen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Nach Ihrer Behauptung über die Dauer der Rentenberechnung hätte er länger als eine Viertelstunde sprechen müssen, dann hätte die Presse es verstanden, Herr Minister!)

    — Warten Sie mal, Herr Professor, bis ich den Satz zitiert habe!

    (Heiterkeit.)

    Der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums hat in der Pressekonferenz genau dasselbe gesagt, was auch am nächsten Tag im Bulletin gestanden hat, nämlich folgendes: Die Vorschriften dieser Ersten Verordnung über Änderung der Bezugsgrößen gelten also nur für Versicherte, deren Renten im Jahre 1958 erstmals festgesetzt werden, nicht dagegen für Rentner, deren Versicherungsfall bereits vor dem 1. Januar 1958 eingetreten ist. Hier ist also ganz klar ausgesprochen, daß keine allgemeine Rentenerhöhung erfolgt ist.
    Ich nehme nicht an, daß die Presse den Sachverhalt nicht kenne. Wenn aber in irgendeiner Zeitung die Dinge nicht so dargestellt worden sind, erwächst daraus für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung keine Schuld. Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, um den Beamten, der auf der Pressekonferenz diese genau zutreffende Äußerung getan hat, zu verteidigen, da er selbst in diesem Hohen Hause ja nicht sprechen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Walpert.

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    Rede von Otto Walpert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den temperamentvollen Ausführungen des Kollegen Stingl von der CDU komme ich bald in Versuchung, die Rentner aufzufordern, Fackelzüge vor dem Bundestag zu veranstalten.

    (Beifall und Zurufe bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es sieht ja bald so aus, als ob die Rentner Geschenke aus diesem Hause erhalten hätten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Davon hat doch kein Mensch geredet!)

    — Der Tenor war so; gestatten Sie mir, daß ich das begründe. Die arbeitende Bevölkerung hat in solidarischer Haltung innerhalb von zehn Jahren eine Verdopplung des Beitrags auf sich genommen, und ich glaube, deshalb war es möglich, die Renten zu erhöhen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wirtschaftspolitik!)




    Walpert
    Die Erhöhung der Beiträge von 5,6 auf 14 % ist immerhin eine Leistung, die man als Solidarität der arbeitenden Bevölkerung mit den Rentnern anerkennen muß. Ich möchte jedoch hinzufügen, daß die 14 % Beitrag, obwohl dieser Beitrag sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil zusammensetzt, erst von den Arbeitnehmern verdient werden müssen.

    (Abg. Ruf: Und die Bundeszuschüsse? — Abg. Winkelheide: Und die Arbeitskraft muß vorhanden sein!)

    — Der Bundeszuschuß? Selbstverständlich wird er anerkannt. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, daß die jetzt rentenberechtigte Bevölkerung zwei Kriege geführt und verloren hat und daß das Vermögen der Rentenversicherung ebenfalls verlorengegangen ist.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Das möchte ich zu diesem Sachverhalt sagen.
    Der Herr Minister für Arbeit hat nun eben noch die Selbstverwaltung angesprochen. Ich bin in der Selbstverwaltung tätig. Ich kann ihm nicht beipflichten, wenn er sagt, alle Rentenversicherungsträger seien der Meinung, es solle nichts geändert werden, es solle keine Vereinfachung stattfinden. Im Gegenteil, die Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger in Augsburg hat einstimmig eine Entschließung angenommen, in der der Minister gebeten wird, dort, wo es möglich ist, die Rentenberechnung zu vereinfachen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wo es möglich ist! Dafür sind wir auch!)

    — Es geht doch nur darum — und das sollten wir leidenschaftslos behandeln —: Wo Mängel sind, sollten wir uns gemeinsam bemühen, sie zu beseitigen.

    (Beifall und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Und es gibt doch Mängel. Es ist nicht so, wie es Kollege Stingl eben darstellte, daß es sich um Dinge handle, die am Rande lägen. Für die 600 000 wartenden Rentner liegen die Dinge nicht am Rande. Mehr als 1 Million Menschen in der Bundesrepublik warten sehr lange auf die Festsetzung ihrer Rente.

    (Abg. Stingl: Die müssen aber noch länger warten, wenn der erste Teil Ihrer Forderungen erfüllt wird!)

    — Es gibt durchaus eine Möglichkeit, Kollege Stingl, sich mit Experten zu beraten. Es liegen auch Erfahrungen vor. So hat beispielsweise Dr. Zumbansen von der Landesversicherungsanstalt Westfalen am 13. November 1957 dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Vorschlag für die Berechnung von Renten für den Fall unterbreitet, daß die Beitragsunterlagen nicht mehr erkennen lassen, für welches Kalenderjahr Beiträge entrichtet wurden. In § 1256 Abs. 3 RVO geht es um die Rentenberechnung für Hinterbliebene von Rentnern. Der Laie und auch die Betroffenen nehmen ja fälschlicherweise an: Die Rente des Versicherten ist festgesetzt; sie beträgt meinetwegen 200 DM; die zurückbleibende Witwe bekommt 60 °/o, also 120 DM. So ist es aber nicht. Es
    muß jetzt umgestellt werden, und die Witwe hat keine Unterlagen mehr. Deshalb ist der Vorschlag unterbreitet worden, daß man ebenfalls nach einer Tabelle umrechnet. Ich wäre dem Herrn Minister sehr dankbar, wenn er diese Anregung aufgriffe. Der Vorstand der genannten Landesversicherungsanstalt hat bereits die Genehmigung gegeben, so zu verfahren, in der Hoffnung, daß die Aufsichtsbehörde sich nicht dagegen wenden wird.
    Noch ein anderes Anliegen sollten wir behandeln. Meine Kollegin Frau Korspeter sprach davon — und in der Großen Anfrage ist es ja niedergelegt —, daß für jeden Beitrag auch eine Leistungserhöhung eintreten müsse. Ich habe nun einige Beispiele errechnet, bei denen ich die neue Rentenbemessungsgrundlage von 4542 DM bereits zugrunde gelegt habe. Bei derselben Beitragsleistung, bei demselben Geburtsdatum, bei denselben Fehlzeiten komme ich, wenn keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden, im ersten Fall bei einem im Jahre 1910 geborenen Angestellten nach 371/2 Versicherungsjahren zu einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 403,70 DM. Derselbe Fall: Der Versicherte zahlt zwölf Beiträge der Klasse A = 168 DM. Dann beträgt nach 38 1/2 Versicherungsjahren unter denselben Voraussetzungen die Rente nur noch 391,60 DM, also 12,10 DM monatlich weniger. In der Arbeiterrentenversicherung ist es ähnlich. Einem Arbeiter, der 1895 geboren ist, ist nach 46 Beitragsjahren bei einem guten Arbeitsverdienst eine Rente von 361,70 DM zu zahlen. Derselbe Arbeiter erhält dagegen, wenn er zwölf freiwillige Beiträge der Klasse A = 168,--- DM entrichtet, nur eine Rente von 358 DM und damit 3,70 DM weniger. Ich finde, wir sollten uns bemühen, dieses Unrecht — und das bezeichne ich als Unrecht — zu beseitigen; denn jeder muß für einen höheren Beitrag auch eine höhere Rente erhalten.
    Mich bewegt noch etwas anderes, das wir, meine ich, nicht so nebenher damit abtun sollten, daß wir sagen: Wir wollen keine Mindestrente. Ich bekenne mich zum Versicherungsprinzip und möchte für meine Person hier nicht der Mindestrente das Wort reden.
    Aber, Herr Minister für Arbeit, wie stellen Sie sich dazu, wenn beispielsweise bei einer Rentenversicherungsanstalt im zweiten Halbjahr 1957 127 Renten unter 10 DM festgesetzt worden sind — dabei Renten von monatlich 3,50 DM —, 184 Renten unter 20 DM, 429 Renten unter 30 DM und 210 Renten unter 40 DM? Ich bin nicht über 40 DM gegangen, weil wir in der Angestelltenversicherung früher einen Grundbetrag von 40 Mark monatlich hatten, der ermäßigt wurde und wieder einmal anders festgesetzt worden ist. Diese Grundbeträge nannten wir nicht Mindestrenten. Insgesamt wurden bei der genannten Anstalt 950 Renten unter 40 DM monatlich angewiesen; das sind 3,1 % der Gesamtrenten. Wenn ich diese Zahl — und das darf man — nach gewissen Erfahrungen auf die gesamte Rentenversicherung übertrage, sind rund 10 000 dieser Zwergrenten im zweiten Halbjahr 1957 festgesetzt worden.

    (Zurufe von der Mitte.)




    Walpert
    — Selbstverständlich sind da wenig Beiträge gezahlt worden. Aber wollen Sie denn die Sozialversicherung damit belasten, daß man Renten von 3,50 DM, 5,50 DM monatlich anweisen läßt? Diese kümmerlichen Beträge verdienen nicht das Wort „Rente".

    (Abg. Schüttler: Das hört in den nächsten Jahren auf! Das ist nur ein Übergang!)

    Diese Kleinstrenten bergen aber auch andere Gefahren in sich. Die Versicherten verlieren das Vertrauen zur Sozialversicherung.

    (Zurufe von dier Mitte: Nein! — Die hätten nach der alten Versicherung nichts bekommen!)

    — Meine Damen und Herren, ich habe eine Meinung; Sie können eine andere haben. Ich trage hier diese Meinung vor: die Versicherten verlieren das Vertrauen zur sozialen Rentenversicherung,

    (Widerspruch in der Mitte)

    wenn man ihnen diese Beträge anbietet. Es handelt sich noch nicht einmal um ein Taschengeld. Es werden Menschen betroffen, die früh berufs- oder erwerbsunfähig geworden sind.

    (Abg. Schüttler: Nein, die 30 Jahre lang keine Beiträge gezahlt haben!)

    Wir haben 1949 die Mindestrenten eingeführt. Viele Berechtigte haben im Vertrauen auf die Rentenversicherung die Beitragszahlung aufgenommen. Ich meine, man sollte dann auch eine gewisse Auslauffrist zulassen.

    (Abg. Schüttler: Die haben wir ja! Fünf Jahre!)

    — Aber nicht für diese Fälle. Darum geht es.
    Ich finde, man sollte das nicht mit dem Satz: „Wir wollen keine Mindestrenten" abtun. Wir sollten uns bemühen, zu verhindern, daß diesen Menschen Unrecht geschieht. Sie fühlen sich tatsächlich ungerecht behandelt.
    Gestatten Sie mir abschließend noch ein Wort. Herr Kollege Stingl, ich glaube nicht, daß Sie alles das, was Sie hier vorgetragen haben, in einer Rentnerversammlung oder in einer Versammlung von Arbeitern vortragen könnten.

    (Abg. Schütz [München]: Doch, doch!)

    Es ist doch irrig, zu glauben, daß der Arbeiter in der Lage wäre, sich seine Rente selber auszurechnen. Das trifft selbst für einen Teil der Angestellten nicht zu. Wenn wir nicht auch in Zukunft den Rentenberater haben wollen, sollten wir uns bemühen, das Gesetz zu vereinfachen. Die Beamten und Angestellten der Rentenversicherungsträger warten darauf. Sie wären dankbar, wenn wir ihnen helfen. Wenn es so einfach wäre, wie Herr Kollege Stingl es dargestellt hat, hätten wir nicht so viele Rückstände bei der Rentenumstellung. In Wirklichkeit brauchen wir die dreifache Zeit wie früher, obwohl der Personalbestand erheblich erhöht worden ist.

    (Beifall bei 'der SPD.)