Rede:
ID0301101700

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 41
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
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    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte!


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Stingl, Sie waren so freundlich, vorhin den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten zu zitieren. Ist Ihnen bekannt, daß die Sozialdemokraten keine Mindestrenten in diesem Sinn, wie Sie sie hier kritisieren, gefordert haben, sondern daß die Sozialdemokraten gefordert haben, daß von Mindestarbeitsverdiensten der Pflichtversicherten ausgegangen wird? Das ist etwas ganz anderes.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Schellenberg, Sie geben mir eine willkommene Gelegenheit, Ihnen etwas Grundsätzliches zu sagen. Die Rentenversicherung ist kein Ausgleich, kein Äquivalent für irgendwelche unterschiedlichen Lohn- oder Gehaltsverhältnisse in der Bundesrepublik oder sonstwo.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Rentenversicherung ist eine Gemeinschaft von Versicherten. Sie hat unter gar keinen Umständen die Aufgabe, den Ablauf eines Versicherungslebens irgendwie auszugleichen.
    Ich komme da gleich auf etwas anderes. Sie führten den Fall an, daß jemand nach langer Arbeitslosigkeit einen Beruf ergreifen muß, in dem er weniger verdient, als er vorher verdient hat. Meine Damen und Herren, das ist kein Risiko, das die Versichertengemeinschaft zu tragen hat. Das ist selbstverständlich ein Risiko, das auf den einzelnen zukommt. Wenn dieses Risiko ausgebügelt werden müßte, weil andere äußere Verhältnisse — etwa die Vertreibung — eingetreten sind, ist es etwas anderes. Dieser Ausgleich ist aber keine Aufgabe der Versichertengemeinschaft. Dann müßten andere Hilfen einsetzen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sind Sie für gerechte Berücksichtigung von Kriegszeiten und Arbeitslosenzeiten? Stimmen Sie zu?)

    — Ja!

    (Abg. Dr. Schellenberg: Dann ziehen Sie die Konsequenz!)

    — Nein, das ist nicht die Konsequenz, Herr Kollege Schellenberg. Daß wir die Kriegsdienstzeit und die Zeit der Vertreibung als Ersatzzeiten, daß wir die Arbeitslosigkeit, die Krankheit als Ausfallzeiten in das Gesetz eingeführt haben, hat eine völlig andere Bedeutung. Der Mann ist vorher und ist hinterher in der Versichertengemeinschaft und hat einen Versicherungsverlauf, in dem ohne sein eigenes Verschulden eine Lücke ist, die er nicht ausfüllen konnte. Hier füllen wir ihm diese Lücke — und darin unterscheiden wir uns im übrigen ja auch — mit dem durchschnittlichen Lebensstandard aus, der sich aus seinem gesamten Leben ergibt. Was Sie verlangen, ist ja, daß Sie praktisch, wenn jemand fünfmal arbeitslos gewesen ist, fünf verschiedene Ersatzzeiten bewerten müßten.

    (Abg. Schütz: Das ist dann vereinfachend!)

    — Das ist die Vereinfachung, jawohl, Herr Kollege Schütz. — Oder wir müßten für jeden Rentenfall, den wir ausrechnen — das können Sie nicht bestreiten, Herr Kollege Schellenberg —, erst zwanzig oder dreißig Berechnungen — wenn er keine Ausfallzeiten hat, eine, aber sonst entsprechend viele
    — anstellen, um zu berechnen, was das Günstigste ist. Ja, meine Damen und Herren, man kann nur



    Stingl
    eines: man kann nur entweder eine möglichst getreue, dem Lebensstandard entsprechende Berechnungen bringen oder man kann eine Komplizierung bringen; dann kann man aber nicht im selben Zusammenhang eine schnellere Berechnung fordern.