Rede von
Theodor
Blank
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf diese Frage im Einvernehmen mit dem Herrn Minister für Post- und Fernmeldewesen wie folgt beantworten. Zur Verhütung der Überzahlungen von Renten ist die Post grundsätzlich gehalten, die Zahlungen beim Tode eines Rentners einzustellen und dies dem Versicherungsträger mitzuteilen, weil der Post nicht bekannt sein kann, ob und in welcher Höhe ein Witwenrentenanspruch besteht. Die Post kann selbstverständlich bei der Auszahlung nur die Umstände berücksichtigen, die ihr bis zum Abschluß der Vorbereitungen für die monatlichen Auszahlungen bekanntgeworden sind. Dadurch kann es vorkommen, daß Renten für Empfänger, die zwischen dem 28. und 31. eines Monats verstorben sind, noch an Angehörige, die eine vom Rentenempfänger unterschriebene Empfangsbescheinigung vorlegen, für den folgenden Monat gezahlt werden, während bei früherem Tode des Rentners die Einstellung der Renten noch innerhalb der Vorbereitungsarbeiten für die monatliche Auszahlung erfolgt.