Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine Zusatzfrage.
Frage 14 — nochmals Herr Abgeordneter Meyer — betreffend Rentenzahlungen an die Witwen von Rentnern:
Welche Erwägungen haben dazu geführt, der Deutschen Bundespost Anweisung zu erteilen, beim Tod eines Rentners nicht, wie in den neuen Rentengesetzen vorgeschrieben, zunächst drei Monate der hinterbliebenen Witwe die volle Rente zu zahlen, sondern jede weitere Zahlung einzustellen?
Ist das daraus entstandene Kuriosum bekannt, daß, wenn der Rentner vor dem 27. oder 28. des Monats stirbt, keine Rente mehr gezahlt wird, der Rentner jedoch zwischen dem 28. und 31. stirbt, die Witwe die Zahlung für den nächsten Monat erhält?
Sind Untersuchungen darüber angestellt worden, wie dieser Übelstand abgestellt und ob nicht durch den Rentenempfangsschein bestätigt werden kann, zu welchem Zeitpunkt der Rentner gestorben ist und daß die empfangsberechtigte Witwe noch lebt? Könnte diese Bestätigung nicht auch ausreichen, nach drei Monaten die 60%ige Witwenrente zu gewähren, ohne daß eine neue Antragstellung und längere Unterbrechung, verbunden mit größeren Nachzahlungen, erforderlich wird?
Der Herr Bundesminister für Arbeit zur Beantwortung.